Arbeitsrecht. Update. MitBestG. KSchG ArbPISchG. KSchG ArbPISchG. ArbGG. ArbGG. BetrVG. BetrVG
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- Adolph Gärtner
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1 Update Arbeitsrecht 2011 Der Klassiker für den Personaler! Seit über 11 Jahren eine feste Größe im arbeitsrechtlichen Weiterbildungsmarkt Arbeitnehmerdatenschutz Vergütung Befristung Kündigungsschutz Betriebsverfassungsrecht Inkrafttreten des neuen Arbeitnehmerüberlassungs gesetzes am 1. Mai 2011 Haftungsfalle oder heiße Luft? SEMINAR 29. und 30. September 2011, Düsseldorf 18. und 19. Oktober 2011, Hamburg
2 2 Welche neuen Gesetze und Urteile bestimmen Ihre Arbeitspraxis 2011? 2011 beinhaltet eine Vielzahl von Neuerungen: Haftungsrisiken und Unterlassungspflichten Compliance Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes Neue Regelungen im Arbeitnehmerdatenschutz Social Media etrvg rbgg Von Ihnen wird erwartet, dass Sie die Neuerungen sofort in der Praxis umsetzen. Geleichzeitig gehört es zu Ihren Aufgaben, ständig über die Entwicklung des klassischen Arbeitsrechts informiert zu sein. Der alltägliche Arbeitsanfall erschwert das konsequente Verfolgen der arbeitsrechtlichen Fachpresse. Daneben lässt es die Vielzahl neuer Entscheidungen der Arbeitsgerichtsbarkeit kaum zu, diese regelmäßig und lückenlos zu sichten sowie die für Ihre Praxis wesentlichen herauszu suchen, um im Ernstfall auf sie zurückgreifen zu können. Verlassen Sie sich auf uns! Wir bringen Ihr Wissen innerhalb von zwei intensiven Tagen auf den neuesten Stand. Unser erfahrenes Referententeam stellt die aktuellste Rechtsprechung wie auch sämtliche Gesetzesänderungen komprimiert und gut verständlich zusammen. Richter und Rechtsanwälte erläutern die praktischen Auswirkungen und zeigen Hand lungsmöglichkeiten auf. Dadurch helfen sie Ihnen, Ihre personalpolitischen Entscheidungen rechtlich abzusichern. Stellen Sie in interaktiver Arbeitsatmosphäre Ihre persönlichen Fragen an unsere Experten und profitieren Sie auch von den Erfahrungen Ihrer Kollegen. Nutzen Sie in Ihrer beruflichen Praxis die detaillierten Seminarunterlagen als Nachschlagewerk. Wer sollte teilnehmen? Dieses Seminar ist konzipiert für Verantwortliche aus dem Personal- und Rechtsbereich, die bereits über Kenntnisse im Arbeitsrecht verfügen und sich über die neuesten Entwick lungen informieren möchten. Darüber hinaus sind auch Fach anwälte für Arbeitsrecht und Rechtsanwälte mit dem Interessenschwerpunkt Arbeits recht angesprochen. Absolut empfehlenswert, Crashkurs! Sibylle Feyerabend, Radiologische Allianz GbR (ehemalige Teilnehmerin) Kompakte Übersicht, bietet ein schnelles Update! Marie-Rose Boffin, Dodenhof Posthausen KG (ehemalige Teilnehmerin)
3 3 Fälle der aktuellen Rechtsprechung Erster Seminartag Programm Empfang mit Kaffee und Tee, Ausgabe der Seminarunterlagen NEU Arbeitnehmerdatenschutz Der Einstieg in das Arbeitnehmerdatenschutzrecht: 32 BDSG Erweiterter Anwendungsbereich des Datenschutzes Arbeitnehmerdatenschutz im Beschäftigungsverhältnis Aufklärung von Straftaten, Datenschutz und Compliance Mitarbeiterüberwachung: Was ist noch möglich? Einsatz von Privatdetektiven Telefon und Call Center Internet und -Nutzung Videoüberwachung Aktuelle Rechtsprechung zu Beweisverwertungsverboten Beschäftigtendatenschutzgesetz: Was kommt wann auf uns zu? Die Einigung im Koalitionsvertrag Der aktuelle Gesetzentwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes Die Neuregelungen im Überblick Stand des Gesetzgebungsverfahren und voraussichtlicher Abschluss Dr. Oliver Vollstädt, Partner, Kliemt & Vollstädt, Düsseldorf Pause mit Kaffee und Tee Arbeitsverträge AGB-konform gestalten Möglichkeiten und Grenzen der Flexibilisierung von Vergütungsvereinbarungen Der sinnvolle Einsatz von Widerrufsvorbehalten Freiwilligkeitsvorbehalte am Ende? Anrechnungsklauseln: notwendig oder überflüssig? Bestandsklauseln und Stichtagsregelungen Pauschale Überstundenabgeltung: Was geht noch? Welche Klauseln bedürfen unter AGB-Gesichtspunkten der Aktualisierung? Versetzungsvorbehalte Freistellungsklauseln Verfalls-/Ausschlussfristen Rückerstattung von Ausbildungskosten BEST PRACTICE: Schriftformklauseln einfach oder doppelt? Vorsicht bei Bezugnahmeklauseln in Arbeitsverträgen Tipps zur Gestaltung von Arbeitsverträgen Dr. Oliver Vollstädt Gemeinsames Mittagessen Hartnäckige Irrtümer aus dem Urlaubsrecht Urlaubsgewährung Widerruf des Urlaubs Urlaub und Krankheit Mehrurlaub und Arbeitsvertrag Teilurlaub Doppelansprüche Urlaub und Freistellung Dr. Hans-Friedrich Eisemann, Präsident des Landesarbeitsgerichts Brandenburg a.d Update Rechtsprechung Neues zur Befristung von Arbeitsverträgen Befristung ohne Sachgrund Auswechseln des Befristungsgrundes Doppelbefristung Vertretungsbefristung Kettenbefristung Wiedereinstellungszusage Altersgrenzenbefristung Dr. Hans-Friedrich Eisemann Pause mit Kaffee und Tee Update Rechtsprechung Aktueller Kündigungsschutz Teil 1 Kündigung Allgemeine Regeln Personenbedingte Kündigung Kurz- und Langzeiterkrankungen Dauernde Leistungsunfähigkeit Eingliederungsmanagement nach SGB IX Verhaltensbedingte Kündigung Prognoseprinzip Arbeitsverweigerung Abmahnung Verzicht auf Kündigung durch Abmahnung Gleichartigkeit bei erneutem Vertragsverstoß Unwirksame Abmahnungen Neues zur fristlosen Kündigung Absolute Kündigungsgründe? Interessenabwägung Bagatelldiebstahl Verdachtskündigung Dr. Hans-Friedrich Eisemann Ende des ersten Seminartages Am Abend des ersten Seminartages findet ein gemeinsamer Umtrunk statt. Vertiefen Sie die Erkenntnisse des ersten Tages im Gespräch mit den Referenten und tauschen Sie Erfahrungen mit den anderen Teilnehmern aus!
4 4 Erklärt anhand von Praxisbeispielen Zweiter Seminartag Empfang mit Kaffee und Tee Aktueller Kündigungsschutz Teil 2: Betriebsbedingte Kündigung Der dringende betriebsbedingte Grund Reichweite und Grenzen der unternehmerischen Entscheidungsfreiheit Fremdvergabe von Aufgaben und Streichen von Hierarchieebenen Gestaltung des arbeitsplatzbezogenen Anforderungsprofils Besonderheiten bei Abschluss eines Interessenausgleichs anlässlich einer Betriebsänderung Bildung des auswahlrelevanten Personenkreises bei der Sozialauswahl Neue Regeln bei Massenentlassungen Abfindungsansprüche nach 1a bei verspäteter Kündigungsschutzklage Dr. Brigitta Liebscher, Richterin am Arbeitsgericht Köln Pause mit Kaffee und Tee Besonderheiten der Änderungskündigung Vorrang der Änderungskündigung Reduzierung der Arbeitszeit Bestimmtheit des Änderungsangebots Zwingende Auswahlentscheidung Außerordentliche Änderungskündigung bei tariflicher und ordentlicher Unkündbarkeit Auswirkungen von arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren auf die Änderungskündigung Dr. Brigitta Liebscher Betriebsverfassungsrecht Aktuelle Entscheidungen Betriebsverfassungsrecht Besonderer Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern Übernahme von JAV-Vertretern bei Einsatz von Leiharbeitnehmern Zustimmungserfordernis des Betriebsrats zur Kündigung Erhöhung der vertraglichen Arbeitszeit und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Mitbeurteilung des Betriebsrats bei Wegfall der Tarifbindung betriebliche Vergütungsordnung Absenkung von Entgeltstufen Einrichtung und Gestaltung der Beschwerdestelle nach AGG Bildung eines unternehmensübergreifenden Gesamtbetriebsrats Betreuungskosten alleinerziehender Betriebsratsmitglieder Vergütung von Betriebsratstätigkeit im Restmandat Erforderliche Sachmittel für den Betriebsrat Dr. Brigitta Liebscher Gemeinsames Mittagessen NEU Vorsicht Falle Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und deren Auswirkungen auf die Zeitarbeit Erweiterung der Erlaubnispflicht auch auf konzerninterne Verleihunternehmen Beschränkung auf vorübergehende Überlassung Neuregelung des Konzernprivilegs Drehtürklausel zur Verhinderung missbräuchlicher Überlassung Branchenweite Lohnuntergrenze Informationspflichten des Entleihers Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen Sanktionen bei Verstoß Prof. Dr. Michael Kliemt, Partner, Kliemt & Vollstädt, Düsseldorf BEST PRACTICE Case Study Personalkostensenkung durch konzerninterne Personalservice-Gesellschaft (Geänderte) rechtliche Rahmenbedingungen Auswirkungen der geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen Aktuelle Änderungen der Zeitarbeits-Tarifverträge Erlangung einer Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis Errichtung einer Personalservice-Gesellschaft Überleitung der Arbeitnehmer und Neueinstellung Vermeidung betriebsverfassungsrechtlicher Fallstricke Folgen der Tarifunfähigkeit der CGZP (Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalservice agenturen) Risiken und deren Begrenzung Prof. Dr. Michael Kliemt Pause mit Kaffee und Tee Aktuelle Entscheidungen Betriebsübergang und Outsourcing Aktuelle Rechtsprechung des BAG und des EuGH zu zentralen Fragen Betriebsübergänge vermeiden (oder gezielt herbeiführen) durch Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung Anforderungen des BAG an rechtssichere Unterrichtungsschreiben nach 613a Abs. 5 BGB Widerrufsrecht und seine Folgen: zeitliche Grenzen, Verwirkung Vereinheitlichung von Arbeitsbedingungen (z.b. Vergütung) durch individuelle Vereinbarungen auch innerhalb der Ein-Jahres-Frist Überkreuzablösung von Tarifvertrag durch Betriebsvereinbarung? Kündigung und Restrukturierung trotz Betriebsübergang Prof. Dr. Michael Kliemt Ende des Seminars
5 Ihre Referenten 5 Dr. Hans-Friedrich Eisemann war 30 Jahre lang davon 14 Jahre als Präsident des LAG Brandenburg als Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit tätig. Er ist u.a. Co-Autor des Personalbuchs, des Erfurter Kommentars, hat mehr als 400 Einigungsstellen geleitet, ist Vorsitzender mehrerer Schieds gerichte und kann auf eine langjährige Erfahrung als Lehrender an Hochschulen und Vortragender in arbeitsrechtlichen Seminaren zurückblicken. Prof. Dr. Michael Kliemt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, ist Partner der bundesweit tätigen, auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei Kliemt & Vollstädt in Düsseldorf. Er berät Unternehmen in allen Fragen des Arbeits- und Dienst vertragsrechts. Zu seinen Spezialgebieten gehören die arbeits rechtliche Umsetzung von Restrukturierungen (u.a. Personalabbau) und Outsourcingvorhaben, Arbeitszeitflexibilisierung sowie die Führung der damit verbundenen Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften über Interessenausgleich, Sozialplan und Überleitungsvereinbarungen. Besondere Expertise besitzt Prof. Kliemt überdies im Bereich der Betrieblichen Alters versorgung sowie bei der Realisierung tarifrechtlicher Projekte (z.b. Vergütungs anpassung, Tarifwechsel, Abschluss von Haus-TV). Er ist Autor zahlreicher arbeits rechtlicher Publikationen, u.a. eines Werkes zur Einigungsstelle. Dr. Brigitta Liebscher ist Richterin am Arbeitsgericht Köln und war für zwei Jahre zum Bundesarbeitsgericht als Wissenschaftliche Mitarbeiterin abgeordnet. Vor ihrer Richter tätigkeit war sie als Anwältin für Unternehmen sowie Betriebs räte tätig und kennt daher die Probleme des Arbeitsrechts von beiden Seiten. Als langjährige Referentin bei Seminaren im Arbeitsrecht für Personalleiter wie Betriebsräte sowie durch ihre Lehrtätigkeit bei der Ausbildung und Fortbildung der Fachanwälte für Arbeitsrecht verfügt sie über reichhaltige Erfahrung im Bereich der Fortbildung. Dr. Oliver Vollstädt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, ist Partner der arbeitsrechtlichen Kanzlei Kliemt & Vollstädt in Düsseldorf. Er berät Unternehmen in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts gerichtlich und außergerichtlich. Schwer punkte seiner Tätigkeit sind dabei seit vielen Jahren Fragen des Arbeitnehmerdatenschutzes sowie der Gestaltung und Optimierung von Vergütungsmodellen. Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Arbeitsrecht. Als Lehrbeauftragter der Universität zu Düsseldorf und als Redner bei Seminaren zu arbeitsrechtlichen Themen sammelte er umfangreiche Erfahrungen als Referent. Quality in Business Information Wir stehen zu unserem Wort! Wir sind von der Qualität unseres Seminars überzeugt. Daher gewähren wir Ihnen eine Geld-zurück-Garantie, wenn das Seminar Ihre Erwartungen nicht erfüllt. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte bis zur Mittagspause des ersten Seminar tages an unsere Mitarbeiter und wir werden versuchen, eine Lösung zu finden. Sollte uns dies nicht gelingen, erstatten wir Ihnen die Teil nahmegebühr zurück. Weiterbildung individuell gestalten Buchen Sie unsere Konferenzen und Seminare auch als Inhouse-Programm. Wir beraten Sie gerne. Tanja Börner, Leiterin Inhouse Academy Telefon: 02 11/ tanja.boerner@euroforum.com Info-Telefon 02 11/ Haben Sie Fragen zu diesem Seminar? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Konzeption und Inhalt: Rechtsanwältin Luise Gerdemann Konferenz-Managerin Organisation: Kirstin Brämswig Konferenz-Koordinatorin kirstin.braemswig@euroforum.com Verschaffen Sie sich einen ersten Eindruck von den Seminarinhalten! Unter bieten wir Ihnen kostenlos einen Auszug aus der Seminardokumentation an.
6 Euroforum Deutschland SE, Postfach , Düsseldorf [Kenn-Nummer] Bitte ausfüllen und faxen an: 02 11/ Ja, ich nehme teil zum Preis von 1.949,- zzgl. MwSt. p. P. am 29. und 30. September 2011 in Düsseldorf am 18. und 19. Oktober 2011 in Hamburg [Ich kann jederzeit ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer benennen.] [Im Preis sind ausführliche Tagungsunterlagen enthalten.] Ich interessiere mich für Ausstellungs- und Sponsoring möglichkeiten. Ich möchte meine Adresse wie angegeben korrigieren lassen. [Wir nehmen Ihre Adressänderung auch gerne telefonisch auf: 02 11/ ] [P M012] [P M012] Update Arbeitsrecht und 30 September 2011, Novotel Düsseldorf City West Niederkasseler Lohweg 179, Düsseldorf Telefon: 02 11/ und 19. Oktober 2011, Gastwerk Hotel Hamburg Beim alten Gaswerk 3, Hamburg Telefon: 0 40/ Name Position/Abteilung Firma Ansprechpartner im Sekretariat Anschrift Telefon Rechnung an (Name) Abteilung Anschrift Datum, Unterschrift Fax Die Euroforum Deutschland SE darf mich über verschiedenste Angebote von sich, Konzern- und Partnerunternehmen wie folgt zu Werbezwecken informieren: Zusendung per Ja Nein Zusendung per Fax: Ja Nein Teilnahmebedingungen. Der Teilnahmebetrag für diese Veran stal tung inklusive Tagungsunterlagen, Mittagessen und Pausen ge trän ken pro Person zzgl. MwSt. ist nach Erhalt der Rechnung fällig. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung. Die Stornierung (nur schriftlich) ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich, danach wird die Hälfte des Teilnahmebetrages erhoben. Bei Nichterscheinen oder Stornierung am Veranstaltungstag wird der gesamte Teilnahme betrag fällig. Gerne akzeptieren wir ohne zusätzliche Kosten einen Ersatz teilnehmer. Pro grammänderungen aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor. Datenschutzinformation. Die Euroforum Deutschland SE verwendet die im Rahmen der Bestellung und Nutzung unseres Angebotes erhobenen Daten in den geltenden rechtlichen Grenzen zum Zweck der Durchführung unserer Leistungen und um Ihnen postalisch Informationen über weitere Angebote von uns sowie unseren Partner- oder Konzernunternehmen zukommen zu lassen. Wenn Sie unser Kunde sind, informieren wir Sie außerdem in den geltenden rechtlichen Grenzen per über unsere Angebote, die den vorher von Ihnen genutzten Leistungen ähnlich sind. Soweit im Rahmen der Verwendung der Daten eine Übermittlung in Länder ohne angemessenes Datenschutzniveau erfolgt, schaffen wir ausreichende Garantien zum Schutz der Daten. Außerdem verwenden wir Ihre Daten, soweit Sie uns hierfür eine Einwilligung erteilt haben. Sie können der Nutzung Ihrer Daten für Zwecke der Werbung oder der Ansprache per oder Telefax jederzeit gegenüber der Euroforum Deutschland SE, Postfach , Düsseldorf widersprechen. Zimmerreservierung. Im Tagungs hotel steht Ihnen ein be grenz tes Zimmerkon tingent zum er mäßigten Preis zur Verfü gung. Bitte nehmen Sie die Zimmerreservierung direkt im Hotel unter dem Stichwort Euroforum-Veranstaltung vor. Ihre Tagungs hotels. Am Abend des ersten Seminartages laden die Tagungshotels Sie herzlich zu einem Umtrunk ein. Anmeldung und Information per Fax: +49 (0)2 11/ telefonisch: +49 (0)2 11/ [Kirstin Brämswig] Zentrale: +49 (0)2 11/ schrif tlich: Euroforum Deutschland SE Postfach , Düsseldorf per E- Mail: im Internet : anmeldung@euroforum.com info@euroforum.com
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