Bundesdatenschutzgesetz
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- Rudolph Stein
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1 NomosKommentar Simitis [Hrsg.] Bundesdatenschutzgesetz 7. Auflage Nomos
2 NomosKommentar Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Spiros Simitis [Hrsg.] Bundesdatenschutzgesetz 7., neu bearbeitete Auflage Dr. Ulrich Dammann, Ministerialrat a.d. im Amt des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Bonn Dr. Alexander Dix, LL.M., Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Berlin Dr. Eugen Ehmann, Vizepräsident der Regierung von Mittelfranken, Ansbach Walter Ernestus, Dipl.-Informatiker, Referent im Amt des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Bonn Dr. Otto Mallmann, Vors. Richter am Bundesverwaltungsgericht a.d., Leipzig Dr. Thomas B. Petri, Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz, München Dr. Philip Scholz, Regierungsdirektor im Amt des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, zz. Bundesministerium der Justiz, Berlin Prof. Dr. Achim Seifert, Universität Jena Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Spiros Simitis, Goethe-Universität Frankfurt am Main Bettina Sokol, Präsidentin des Rechnungshofes der Freien Hansestadt Bremen. Unter Mitarbeit von Anne Arendt, M.A. Nadja Böhm, Ass. jur., Forschungsstelle für Datenschutz, Goethe- Universität Frankfurt. Nomos
3 Zitierweise: Bearbeiter, in: Simitis, BDSG,... Rn... Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über abrufbar. ISBN neu bearbeitete Auflage 2011 Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden Printed in Germany. Alle Rechte, auch die des Nachdrucks von Auszügen, der photomechanischen Wiedergabe und der Übersetzung, vorbehalten.
4 Vorwort zur 7. Auflage Fast ein Jahrzehnt ist inzwischen vergangen, seit sich der Bundestag und die Bundesregierung klar dafür ausgesprochen haben, das BDSG von Grund auf neu zu gestalten. Die so eindringlich geforderte Reform wurde immer wieder verdrängt. Mehr noch: Selbst dort, wo, wie bei bestimmten bereichsspezifischen Regelungen, eine legislative Intervention mindestens ebenso nachdrücklich verlangt wurde, blieb sie aus. Nach wie vor fehlt es etwa an einem Gesetz, das eigens den Schutz der sich auf die Beschäftigten beziehenden Daten sichert. Stattdessen wurde ein einziger Paragraph in das BDSG hineingezwängt, der nicht mehr bringt als eine Kumulation altbekannter Formeln. Nicht anders verhält es sich mit den zuletzt in das BDSG eingefügten Vorschriften zum Scoring oder den Auskunfteien. Das BDSG zerfasert weiter und versagt erst recht bei Verarbeitungen, bei denen der Schutz der Betroffenen von genauso verbindlichen wie präzisen, aber auch eindeutig bereichsspezifischen legislativen Vorgaben abhängt. Und als ob damit nicht genug wäre, wird Tag für Tag demonstriert, wie untrennbar Datenschutz und Informationstechnologie miteinander verknüpft sind, eine reale Chance, personenbezogene Angaben zu schützen, also nur besteht, wenn die konstante Entwicklung der Technologie mit einer ebenso fortlaufenden Überprüfung der rechtlichen Anforderungen an den Umgang mit den Daten einhergeht. Das Internet erinnert fortwährend daran und mahnt zugleich die überfälligen Reaktionen an. Beides, die bislang unterbliebene Revision des BDSG und die evidenten Folgen des Technologiewandels zwingen nachgerade zu einer Interpretation des BDSG, die sich so dezidiert wie noch nie an einem möglichst wirksamen Datenschutz orientieren muss. Ganz in diesem Sinne belässt es die Neuauflage etwa nicht bei den bisher schon ausführlichen Überlegungen zum Beschäftigtendatenschutz, sondern enthält eine gezielt ausgebaute, systematische Auseinandersetzung mit der Verwendung der konkret in Betracht kommenden Angaben. Veränderungen bei den Kommentatoren hat es auch diesmal gegeben. Johann Bizer, Hansjörg Geiger und Stefan Walz sind ausgeschieden. Ihnen allen möchte ich herzlich für ihre intensive und stimulierende Zusammenarbeit danken. Neu hinzugekommen sind Achim Seifert und Philip Scholz. Wie zuvor wurde zudem die Kommentierung partiell anders verteilt. Anne Arendt hat, wie in der Vorauflage, das Register sowie die Literaturliste erstellt, und mit Nadja Böhm den Editionsverlauf ebenso kritisch wie aufmerksam verfolgt. Wie immer möchten wir uns schließlich für die zahlreichen Hinweise der Leserinnen und Leser bedanken. Sie haben uns einmal mehr geholfen, manche zu kurz gekommene Frage eingehender zu bearbeiten, aber auch wichtige zusätzliche Aspekte neu aufzugreifen. Stand der Bearbeitung ist Februar Frankfurt am Main, im April 2011 Spiros Simitis 5
5 Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 7. Auflage... 5 Bearbeiterverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Bundesdatenschutzgesetz Text Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Bundesdatenschutzgesetz Kommentar Einleitung: Geschichte Ziele Prinzipien Erster Abschnitt Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen Weitere Begriffsbestimmungen a Datenvermeidung und Datensparsamkeit Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung a Einwilligung b Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland sowie an über- oder zwischenstaatliche Stellen c Ausnahmen d Meldepflicht e Inhalt der Meldepflicht f Beauftragter für den Datenschutz g Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz Datengeheimnis Rechte des Betroffenen a Automatisierte Einzelentscheidung b Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen c Mobile personenbezogene Speicher- und Verarbeitungsmedien Schadensersatz Schadensersatz bei automatisierter Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen Technische und organisatorische Maßnahmen a Datenschutzaudit Einrichtung automatisierter Abrufverfahren Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag
6 Inhaltsverzeichnis Zweiter Abschnitt Datenverarbeitung der öffentlichen Stellen Erster Unterabschnitt Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung 12 Anwendungsbereich Datenerhebung Datenspeicherung, -veränderung und -nutzung Datenübermittlung an öffentliche Stellen Datenübermittlung an nicht-öffentliche Stellen (weggefallen) Durchführung des Datenschutzes in der Bundesverwaltung Zweiter Unterabschnitt Rechte des Betroffenen 19 Auskunft an den Betroffenen a Benachrichtigung Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten; Widerspruchsrecht Anrufung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Dritter Unterabschnitt Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Wahl des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit... Rechtsstellung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit... Kontrolle durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit... Beanstandungen durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit... Weitere Aufgaben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Dritter Abschnitt Datenverarbeitung nicht-öffentlicher Stellen und öffentlich-rechtlicher Wettbewerbsunternehmen Erster Unterabschnitt Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung 27 Anwendungsbereich Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke a Datenübermittlung an Auskunfteien b Scoring Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung zum Zweck der Übermittlung
7 Inhaltsverzeichnis 30 Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung zum Zweck der Übermittlung in anonymisierter Form a Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung für Zwecke der Marktoder Meinungsforschung Besondere Zweckbindung Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses Zweiter Unterabschnitt Rechte des Betroffenen 33 Benachrichtigung des Betroffenen Auskunft an den Betroffenen Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten Dritter Unterabschnitt Aufsichtsbehörde 36 und 37 (weggefallen) Aufsichtsbehörde a Verhaltensregeln zur Förderung der Durchführung datenschutzrechtlicher Regelungen Vierter Abschnitt Sondervorschriften 39 Zweckbindung bei personenbezogenen Daten, die einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegen Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Forschungseinrichtungen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch die Medien Datenschutzbeauftragter der Deutschen Welle a Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten Fünfter Abschnitt Schlussvorschriften 43 Bußgeldvorschriften Strafvorschriften Sechster Abschnitt Übergangsvorschriften 45 Laufende Verwendungen Weitergeltung von Begriffsbestimmungen Übergangsregelung Bericht der Bundesregierung
8 Inhaltsverzeichnis Fundstellenverzeichnis Literaturverzeichnis Internetadressen Sachverzeichnis
9 Bearbeiterverzeichnis Vorwort, Einleitung Spiros Simitis 1 Rdnr Rdnr , Rdnr Spiros Simitis Ulrich Dammann Alexander Dix 2 Rdnr Rdnr. 115 ff. Ulrich Dammann Spiros Simitis 3 Rdnr , Rdnr Rdnr , Rdnr Ulrich Dammann Spiros Simitis Philip Scholz Achim Seifert 3a Philip Scholz 4 Bettina Sokol 4a-4c Spiros Simitis 4d-4e Thomas B. Petri 4f-4g Spiros Simitis 5 Eugen Ehmann 6 Rdnr Rdnr Rdnr Alexander Dix Otto Mallmann Alexander Dix 6a-6c Philip Scholz 7-8 Spiros Simitis 9 Walter Ernestus 9a Philip Scholz 10 Eugen Ehmann 11 Thomas B. Petri 12 Ulrich Dammann 13 Bettina Sokol Ulrich Dammann Otto Mallmann Ulrich Dammann Spiros Simitis 28a-30a Eugen Ehmann 31 Ulrich Dammann 32 Achim Seifert Alexander Dix 38-38a Thomas B. Petri 11
10 Bearbeiterverzeichnis 39 Ulrich Dammann 40 Spiros Simitis 41-42a Alexander Dix Eugen Ehmann Ulrich Dammann Eugen Ehmann Abkürzungs-, Fundstellen-, Literaturund Sachverzeichnis Anne Arendt 12
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