Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Fortsetzungsbezug

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Fortsetzungsbezug"

Transkript

1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Fortsetzungsbezug Ergänzbarer Kommentar nebst einschlägigen Rechtsvorschriften von Dr. iur. Hans-Jürgen Schaffland, Dipl.-Kfm. Noeme Wiltfang Grundwerk mit Ergänzungslieferung 6/14 ESV Berlin Verlag C.H. Beck im Internet: ISBN schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG

2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Ergänzbarer Kommentar nebst einschlägigen Rechtsvorschriften Von Dr. iur. Hans-Jürgen Schaffland Rechtsanwalt und Justitiar i. R. des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbandes e. V. und Dipl.-Kfm. Noeme Wiltfang Abteilungsleiter Datenverarbeitung i. R. im Deutschen Genossenschaftsund Raiffeisenverband e. V. unter Mitwirkung von Rechtsanwältin Gabriele Holthaus und Rechtsanwältin Dr. Astrid Schaffland BDSG Lfg. 6/14 XII/14 ERICH SCHMIDT VERLAG

3 Bibliografische Informationder Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über abrufbar. Weitere Informationen zu diesem Titel finden Sie im Internet unter ESV.info/ ISBN ISSN Alle Rechte vorbehalten Erich Schmidt Verlag GmbH &Co. KG, Berlin Satz: stm media, Köthen Druck: Druckerei C. H. Beck, Nördlingen

4 Inhaltsverzeichnis 0150 Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Stichwortverzeichnis Abkürzungsverzeichnis der Fundstellen Bund: Texte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Baden-Württemberg: Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Landesdatenschutzgesetz LDSG) Bayern: Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) Berlin: Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten in der Berliner Verwaltung (Berliner Datenschutzgesetz BLnDSG) Bremen: Gesetz zum Schutz vor Mißbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverwaltung (Bremisches Datenschutzgesetz BrDSG) Hamburg: Hamburgisches Datenschutzgesetz (HmbDSG) Hessen: Hessisches Datenschutzgesetz (HDSG) Niedersachsen: Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG) Nordrhein-Westfalen: Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen DSGNRW) BDSG Lfg. 3/13 IX/13 1

5 0150 Inhaltsverzeichnis Rheinland-Pfalz: Landesgesetz zum Schutz des Bürgers bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (LDatG) Saarland: Saarländisches Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Saarländisches Datenschutzgesetz SDSG) Schleswig-Holstein: Schleswig-Holsteinisches Gesetz zum Schutz personenbezogener Informationen (Landesdatenschutzgesetz LDSG) Evang. Kirche: Kirchengesetz über den Datenschutz Kathol. Kirche: Anordnung über den kirchlichen Datenschutz Thüringen: Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG) Sachsen: Gesetz zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung im Freistaat Sachsen (Sächsisches Datenschutzgesetz SächsDSG) Brandenburg: Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Land Brandenburg (Brandenburgisches Datenschutzgesetz BbgDSG) Sachsen-Anhalt: Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger (DSG LSA) 1360 Mecklenburg-Vorpommern: Gesetz zum Schutz des Bürgers beim Umgang mit seinen Daten (Landesdatenschutzgesetz von Mecklenburg-Vorpommern DSG MV) OECD: Empfehlung des Rates über Leitlinien für den Schutz des Persönlichkeitsbereichs und den grenzüberschreitenden Verkehr personenbezogener Daten (DatVerkLeitl) Europarat: Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten (Konvention 108 DSKonv) 1720 Ergänzende gesetzliche Vorschriften: Melderechtsrahmengesetz (MRRG)

6 Inhaltsverzeichnis 0150 Telekommunikationsgesetz (TKG) Auszug Telemediengesetz (TMG) Gesetz zur digitalen Signatur (Signaturgesetz SigG) Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz IFG) Vorschlag für: Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung) Kommentar (in neuer Bearbeitung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2003 (BGBl. IS.66), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. August 2009 (BGBl. IS.2814) Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ERSTER ABSCHNITT Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen Weitere Begriffsbestimmungen Datenvermeidung und Datensparsamkeit a Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung, -nutzung Einwilligung a Einwilligungserklärung für die Datenübermittlung zwischen der Bank und ihren Kooperationspartnern aAnh. 1 Einwilligungserklärung für die Datenübermittlung zwischen der Bank und ihren Kooperationspartnern (als integrierter Bestandteil in die Kontoeröffnungsanträge) aAnh. 2 Elektronische Einwilligung aAnh. 3 SCHUFA-Klausel zu Telekommunikationsanträgen aAnh. 4 SCHUFA-Klausel zu Kontoeröffnungsanträgen aAnh. 5 Grenzüberschreitender Datenverkehr b Standardvertragsklauseln für den Drittlandtransfer bAnh. 1 Standardvertragsklauseln für den für Auftragsdatenverarbeitung in Drittländern bAnh. 2 BDSG Lfg. 1/14 II/14 3

7 0150 Inhaltsverzeichnis Grenzüberschreitender Datenverkehr Ausnahmen c Meldepflicht d Inhalt der Meldepflicht e Beauftragter für den Datenschutz f Muster für die Bestellungsurkunde Beauftragter für den Datenschutz fAnh. 1 Outsourcingvertrag im Bereich Datenschutz, Vertrag mit externem DSB fAnh. 2 Grundsätze zur DSB-Bestellung fAnh. 3 Wichtige Regelungen für den Datenschutzbeauftragten fAnh. 4 Mindestanforderungen an Fachkunde und Unabhängigkeit des Beauftragaten für den Datenschutz nach 4f Abs. 2und 3Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fAnh. 5 Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz g Merkblatt Aufgaben des betrieblichen Beauftragten für den Datenschutz gAnh. 1 Merkblatt über wichtige Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes gAnh. 2 Leitfaden Aufgaben des Datenschutzbeauftragten (DSB) g Anh. 3 Datengeheimnis Verpflichtungserklärung in Verbindung mit der Schulung nach 4gAbs. 1Satz 3Nr Anh. 1 Verpflichtungserklärung gemäß 5BDSG Anh. 2 Verpflichtungserklärung zur Vernichtung von Altmaterial Anh. 3 Verpflichtungserklärung von Konzern/Verband und Arbeitern (ADM) gegenüber einer Bank zur EDV-Nutzung und zum Bankgeheimnis Anh. 4 Verpflichtungserklärung zum Schufa-Verfahren Anh. 5 Unabdingbare Rechte des Betroffenen Automatisierte Einzelentscheidung a Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen b Mobile personenbezogene Speicher- und Verarbeitungsmedien c Schadensersatz durch nicht-öffentliche Stellen Schadensersatz durch öffentliche Stellen Technische und organisatorische Maßnahmen

8 Inhaltsverzeichnis 0150 Technische und organisatorische Maßnahmen gemäß 9 und Anlage zu 9Satz 1BDSG Anh. 1 Der PC-Einsatz Hinweise und Empfehlungen Anh. 2 Zielgruppengerechte Vermittlung von IT-Sicherheitsthemen Anh. 3 Datenschutzaudit a Einrichtung automatisierter Abrufverfahren Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag Vereinbarungen Anh. 1a Mustervertrag BITKOM Anh. 1 Auftragnehmer in verschiedenen Branchen Outsourcing Anh. 2 Vereinbarung technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen gemäß 11 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 i. V. m. 9 und der Anlage zu 9BDSG Anh. 3 ZWEITER ABSCHNITT Datenverarbeitung der öffentlichen Stellen Anwendungsbereich Datenerhebung Datenspeicherung, -veränderung und -nutzung Datenschutzrechtliche Grundsätze bei der dienstlichen/ privaten Internet- und -Nutzung am Arbeitsplatz Anh. 1 Datenübermittlung an öffentliche Stellen Datenübermittlung an nicht-öffentliche Stellen Datenübermittlung an Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes (aufgehoben) Durchführung des Datenschutzes in der Bundesverwaltung Auskunft an den Betroffenen Benachrichtigung a Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten; Widerspruchsrecht Anrufung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz Wahl des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rechtsstellung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit BDSG Lfg. 5/14 X/14 5

9 0150 Inhaltsverzeichnis Kontrolle durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Beanstandungen durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Weitere Aufgaben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz DRITTER ABSCHNITT Datenverarbeitung nicht-öffentlicher Stellen und öffentlich-rechtlicher Wettbewerbsunternehmen Anwendungsbereich Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für eigene Zwecke Checkliste zur Prüfung der Zulässigkeit, des Erhebens und Nutzens von Daten Anh. 1 Weitere Datenübermittlungen a Scoring b Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung zum Zwecke der Übermittlung SCHUFA-Merkblatt Anh. 1 SCHUFA-Klausel für Kontoeröffnungsanträge Anh. 2 SCHUFA-Klausel für Bürgschaften Anh. 3 SCHUFA-Klausel zu Kreditanträgen Anh. 4 SCHUFA-Klausel zu grundpfandrechtlich gesicherten Kreditanträgen bei Kreditinstituten Anh. 5 Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung zum Zwecke der Übermittlung in anonymisierter Form Besondere Zweckbindung Meldepflichten (aufgehoben) Gesetzentwurf der Bundesregierung Anh. 1 Benachrichtigung des Betroffenen Muster des Deutschen Genossenschaftsverlages Anh. 1 Checkliste zur Benachrichtigungspflicht gemäß Anh. 2 Auskunft an den Betroffenen Muster des Deutschen Genossenschaftsverlages Anh. 1 Muster des Deutschen Genossenschaftsverlages Anh. 2 6

10 Inhaltsverzeichnis 0150 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten Bestellung eines Beauftragten für den Datenschutz (aufgehoben) Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz (aufgehoben) Aufsichtsbehörde Übersicht über die Aufsichtsbehörden Anh. 1 Verhaltensregeln zur Förderung der Durchführung datenschutzrechtlicher Regelungen a VIERTER ABSCHNITT Sondervorschriften Zweckbindung bei personenbezogenen Daten, die einem Berufsoder besonderen Amtsgeheimnis unterliegen Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Forschungseinrichtungen Entstehung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch die Medien Datenschutzbeauftragte der Deutschen Welle FÜNFTER ABSCHNITT Schlußvorschriften Bußgeldvorschriften Strafvorschriften Laufende Verwendungen Weitergeltung von Begriffsbestimmungen Allgemeine Verwaltungsvorschriften der Länder Hinweise zum Bundesdatenschutzgesetz des Innenministeriums Baden-Württemberg für die private Wirtschaft Inhaltsübersicht Nr. 1bis Nr Beschlüsse der Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder BDSG Lfg. 5/14 X/14 7

11

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Ergänzbarer Kommentar nebst einschlägigen Rechtsvorschriften Von Dr. iur. Hans-Jürgen Schaffland Rechtsanwalt und Justitiar des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbandes

Mehr

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Ergänzbarer Kommentar nebst einschlägigen Rechtsvorschriften Von Dr. iur. Hans-Jürgen Schaffland Rechtsanwalt und Justitiar i. R. des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbandes

Mehr

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Ergänzbarer Kommentar nebst einschlägigen Rechtsvorschriften Von Rechtsanwalt Dr. iur. Hans-Jürgen Schaffland und Dipl.-Kfm. Noeme Wiltfang unter Mitwirkung von Rechtsanwältin

Mehr

BDSG - Interpretation

BDSG - Interpretation BDSG - Interpretation Materialien zur EU-konformen Auslegung Christoph Klug Rechtsanwalt, Köln Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e. V., Bonn 2. aktualisierte und erweiterte Auflage DATAKONTEXT-FACHVERLAG

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Datenschutzrecht Kommentar

Inhaltsverzeichnis. Datenschutzrecht Kommentar sverzeichnis Band 1 Datenschutzrecht Kommentar Titelblatt 1 Vorwort 1 Hinweise zu den Ergänzungslieferungen je 1 Inhaltsverzeichnis 10 Abkürzungsverzeichnis 22 Fundstellenverzeichnis 10 Literaturverzeichnis

Mehr

Datenschutz und Systemsicherheit

Datenschutz und Systemsicherheit Datenschutz und Systemsicherheit Gesetze kennen! Regelungen anwenden! Dipl.-Informatiker Michael Westermann, Gesundheitsinformatik GmbH, Mannheim 21.04.2005 Gesetze (Auszug) Bundesdatenschutzgesetz Landesdatenschutzgesetz

Mehr

Rechtlicher Rahmen für Lernplattformen

Rechtlicher Rahmen für Lernplattformen Rechtlicher Rahmen für Lernplattformen Johannes Thilo-Körner Plattlinger Str. 58a, 94486 Osterhofen, Mobil.: 0151 / 61 61 46 62; Tel.: 09932 / 636 13 66-0, Fax.: 09932 / 636 13 66-9 E-Mail: Johannes@Thilo-Koerner-Consulting.de,Web:

Mehr

Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)/ Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)/ Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)/ Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Kommentar Begründet von Rechtsanwalt Dr Hans-Jürgen Schaffland und Dipl-Kfm Noeme Wiltfang DS-GVO/BDSG Lfg 2/17 IV/17 Bearbeitet von

Mehr

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken in der Regierung von Mittelfranken 2 Wesentliche Elemente des Datenschutzes im Unternehmen 3 Teil A Datenschutz im Unternehmen Teil A Allgemeines zum Datenschutz 4 I. Schutz der personenbezogenen Daten

Mehr

BDSG. Bundesdatenschutzgesetz

BDSG. Bundesdatenschutzgesetz Gelbe Erläuterungsbücher BDSG. Bundesdatenschutzgesetz Kommentar von Prof. Dr. Peter Gola, Dr. Rudolf Schomerus, Christoph Klug 9., überarbeitete und ergänzte Auflage BDSG. Bundesdatenschutzgesetz Gola

Mehr

Bundesdatenschutzgesetz

Bundesdatenschutzgesetz NomosKommentar Simitis [Hrsg.] Bundesdatenschutzgesetz 7. Auflage Nomos NomosKommentar Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Spiros Simitis [Hrsg.] Bundesdatenschutzgesetz 7., neu bearbeitete Auflage Dr. Ulrich Dammann,

Mehr

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz? 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte Volkszählungsurteil Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1983) Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung als fachspezifische

Mehr

Datenschutzrecht: DatSchR

Datenschutzrecht: DatSchR Beck-Texte im dtv 5772 Datenschutzrecht: DatSchR Textausgabe von Dr. Ivo Geis, Dr. Marcus Helfrich 3. Auflage Datenschutzrecht: DatSchR Geis / Helfrich schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de

Mehr

Rechtsverordnung zur Ergänzung und Durchführung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der EKD (Datenschutzverordnung DSVO)

Rechtsverordnung zur Ergänzung und Durchführung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der EKD (Datenschutzverordnung DSVO) Datenschutzverordnung EKM DSVO 941 Rechtsverordnung zur Ergänzung und Durchführung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der EKD (Datenschutzverordnung DSVO) Vom 9. April 2002 (ABl. EKKPS S. 103; ABl.

Mehr

Arzneimittel Rezeptprüfung, Beratung und Regress

Arzneimittel Rezeptprüfung, Beratung und Regress Arzneimittel Rezeptprüfung, Beratung und Regress Ergänzbares Handbuch für Krankenkassen, Ärzte, Apotheker und Arzneimittelhersteller Von Dr. Werner Gerdelmann Diplom-Kaufmann Birger Rostalski Apotheker

Mehr

Datenschutz nach. Herzlich Willkommen. bei unserem Datenschutz-Seminar. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Datenschutz nach. Herzlich Willkommen. bei unserem Datenschutz-Seminar. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Datenschutz nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Herzlich Willkommen bei unserem Datenschutz-Seminar 1 Vorstellung Matthias A. Walter EDV-Sachverständiger (DESAG) Datenschutzbeauftragter (TÜV) 11 Jahre

Mehr

Informationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk

Informationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk Institut für Betriebsberatung des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks Frankfurter Straße 14, 63500 Seligenstadt Telefon (06182) 2 52 08 * Fax 2 47 01 Maler-Lackierer-Institut@t-online.de www.malerinstitut.de

Mehr

IT-Compliance und Datenschutz. 16. März 2007

IT-Compliance und Datenschutz. 16. März 2007 IT-Compliance und Datenschutz 16. März 2007 Die Themen Agenda Vorstellung Deutsche Post Adress GmbH IT-Compliance und Datenschutz allgemein Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Der Datenschutzbeauftragte Verbot

Mehr

Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit

Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit und der IT-Sicherheit Musterlösung zur 1. Übung im SoSe 2007: BDSG (1) 1.1 Voraussetzungen zur automatisierten DV (1) Anmerkung: Automatisierte Datenverarbeitung = Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung unter

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur zweiten Auflage... Vorwort zur ersten Auflage... Bearbeiterverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis...

Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur zweiten Auflage... Vorwort zur ersten Auflage... Bearbeiterverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... Vorwort zur zweiten Auflage... Vorwort zur ersten Auflage... Bearbeiterverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... V VI VII XVII Teil 1: Kommentierung BDSG Einleitung... 1 Erster Abschnitt Allgemeine und gemeinsame

Mehr

Datenschutz und Datensicherheit im Handwerksbetrieb

Datenschutz und Datensicherheit im Handwerksbetrieb N. HOZMANN BUCHVERLAG Werner Hülsmann Datenschutz und Datensicherheit im Handwerksbetrieb Inhaltsverzeichnis Vorwort 13 1 Datenschutz und Datensicherheit 15 1.1 Grundlagen und Grundsätze 15 1.1.1 Was ist

Mehr

Inhalt. Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4. Wessen Daten werden geschützt? 5. Wer muss den Datenschutz beachten? 6

Inhalt. Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4. Wessen Daten werden geschützt? 5. Wer muss den Datenschutz beachten? 6 Datenschutz ist... Inhalt Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4 Wessen Daten werden geschützt? 5 Wer muss den Datenschutz beachten? 6 Welche Daten werden vom Datenschutzrecht erfasst? 7 Wann dürfen personenbezogene

Mehr

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken _ Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich Informationen für die verantwortliche Stelle Stand: November 2009 Impressum:

Mehr

BDSG Bundesdatenschutzgesetz

BDSG Bundesdatenschutzgesetz Gelbe Erläuterungsbücher BDSG Bundesdatenschutzgesetz Kommentar von Prof. Dr. Peter Gola, Christoph Klug, Barbara Körffer, Dr. Rudolf Schomerus 12. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 Verlag C.H. Beck

Mehr

Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1

Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1 Datenschutz für das Liegenschaftskataster Dipl.-Ing. Michael Rösler-Goy Landesamt für Vermessung und Geoinformation Bayern Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1 1. Wozu dient Datenschutz?

Mehr

Teil 1: Grundzüge des BDSG

Teil 1: Grundzüge des BDSG Vorwort zur zweiten Auflage.... Vorwort zur ersten Auflage... V VI Teil 1: Grundzüge des BDSG Kapitel 1: Einführung...................................... 1 I. Einleitung.... 1 II. Was sollte man zur Entwicklung

Mehr

Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht

Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht Datenschutzziel Datenschutz und Datensicherung Personenbezogene Daten Datenverarbeitung Zulässigkeit personenbezogener Datenverarbeitung Zulässigkeit

Mehr

für gutes Programm. Datenschutz für Rundfunkteilnehmer/innen-Daten www.wdr.de

für gutes Programm. Datenschutz für Rundfunkteilnehmer/innen-Daten www.wdr.de Rundfunkgebühren für gutes Programm. Datenschutz für Rundfunkteilnehmer/innen-Daten www.wdr.de 1. Rechtsgrundlage Personenbezogene Daten von Rundfunkteilnehmerinnen und Rundfunkteilnehmern z. B. Namen

Mehr

Haushaltsrecht der Sozialversicherung

Haushaltsrecht der Sozialversicherung Haushaltsrecht der Sozialversicherung Haushaltsaufstellung Haushaltsführung Rechnungslegung Begründet von Dr. jur. Hubert Brandts Hauptgeschäftsführer der Bergbau-Berufsgenossenschaft a. D. Dr. jur. Rüdiger

Mehr

Teil 1: Grundzüge des BDSG

Teil 1: Grundzüge des BDSG Vorwort... V Teil 1: Grundzüge des BDSG Kapitel 1: Einführung.... 1 I. Einleitung... 1 II. Entwicklung des BDSG von 1977 2010... 2 1. Verkündung 1977... 3 2. Volkszählungsurteil von 1983... 3 3. Erste

Mehr

Gesetzliche Unfallversicherung

Gesetzliche Unfallversicherung Gesetzliche Unfallversicherung Siebtes Buch Sozialgesetzbuch Handkommentar Bearbeitet von Prof. Dr. jur. Gerhard Mehrtens Direktor der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege a.

Mehr

Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes

Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes Informationelle Selbstbestimmung Bundesdatenschutzgesetz Grundgesetz Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes allg. Persönlichkeitsrecht (Art. 1, 2 GG) Grundrecht

Mehr

Datenschutz und Schule

Datenschutz und Schule Datenschutz und Schule - erste Impulse zum Themenbereich - Referent: Ingo Nebe Staatliches Schulamt Nordthüringen, Bahnhofstraße 18, 37339 Leinefelde-Worbis www.schulamt-nordthueringen.de Datenschutz und

Mehr

Löschung oder Archivierung? Rechtliche Aspekte bei der Übernahme personenbezogener Daten

Löschung oder Archivierung? Rechtliche Aspekte bei der Übernahme personenbezogener Daten Landesfachstelle für Archive und öffentliche Bibliotheken im Brandenburgischen Landeshauptarchiv Löschung oder Archivierung? Rechtliche Aspekte bei der Übernahme personenbezogener Daten Dr. Michael Scholz

Mehr

Zählen, speichern, spionieren. Datenschutz und seine Bedeutung im Rahmen technischer Entwicklungen

Zählen, speichern, spionieren. Datenschutz und seine Bedeutung im Rahmen technischer Entwicklungen Zählen, speichern, spionieren Datenschutz und seine Bedeutung im Rahmen technischer Entwicklungen 1 Themen Teil 1 Einführung in das Das Volkszählungsurteil Bundes-, Landes- und Sondergesetze Grundstrukturen

Mehr

AUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ

AUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ AUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ Auszug aus dem Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung vom 14.01.2003, zuletzt geändert am 14.08.2009 1 Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen (1) Zweck dieses Gesetzes

Mehr

Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz

Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 2-2 bis 2-4 (1.6.2011) 1 Grobübersicht 1. Einführung, europa- und verfassungsrechtliche

Mehr

Datenschutz und Informationsfreiheit

Datenschutz und Informationsfreiheit NomosGesetze Datenschutz und Informationsfreiheit Landes-, Bundes-, Europa- und Völkerrecht Bearbeitet von Prof. Dr. Alexander Dix 1. Auflage 2011. Buch. 581 S. Kartoniert ISBN 978 3 8329 6695 9 Recht

Mehr

Firmeninformation zum Datenschutz

Firmeninformation zum Datenschutz BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DATENSCHUTZAUFSICHT Firmeninformation zum Datenschutz Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Promenade 27 91522 Ansbach Telefon: (0981) 53-1300 Telefax: (0981)

Mehr

Inhalt: 1. Gründe für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen... 7. 2. Die Datenverarbeitung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)...

Inhalt: 1. Gründe für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen... 7. 2. Die Datenverarbeitung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)... 2 Inhalt: 1. Gründe für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen... 7 1. Gesetzliche Verpflichtung... 7 2. Vertragliche Verpflichtungen... 7 3. Staatliche Sanktionsmöglichkeiten... 7 4. Schadensersatzansprüche...

Mehr

WAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT

WAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT WAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT Technische und organisatorische Maßnahmen nach 9 BDSG - Regelungsinhalte von 9 BDSG sowie Umsetzungsmöglichkeiten der Datenschutzgebote Fraunhofer

Mehr

Datenschutzconsulting.info. Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht

Datenschutzconsulting.info. Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht Diplom-Informatiker Werner Hülsmann Konradigasse 24-78462-Konstanz Tel.:7531 / 365 90 5-4; FAX: -7 E-Mail: info@datenschutzconsulting.info

Mehr

Winfried Rau Tankstellen Consulting

Winfried Rau Tankstellen Consulting Winfried Rau Tankstellen Consulting Teil 1 Wer muss einen Datenschutzbeauftragten bestellen?... 4f BDSG, nicht öffentliche Stellen die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten innerhalb eines Monats

Mehr

Datenschutzrechtliches Ungleichgewicht bei der Kontrolle privatwirtschaftlicher Unternehmen und òffentlicher Wettbewerbsunternehmen?

Datenschutzrechtliches Ungleichgewicht bei der Kontrolle privatwirtschaftlicher Unternehmen und òffentlicher Wettbewerbsunternehmen? Uwe M. Seidel Datenschutzrechtliches Ungleichgewicht bei der Kontrolle privatwirtschaftlicher Unternehmen und òffentlicher Wettbewerbsunternehmen? PETER LANG Europàischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis

Mehr

Datenschutzrecht. Von Dr. Marie-Theres Tinnefeid. Dozentin für Datenschutzrecht und Dr. jur. Helga Tubies Regierungsdirektorin. 2.

Datenschutzrecht. Von Dr. Marie-Theres Tinnefeid. Dozentin für Datenschutzrecht und Dr. jur. Helga Tubies Regierungsdirektorin. 2. 2008 AGI-Information Management Consultants May be used for personal purporses only or by Datenschutzrecht libraries associated to dandelon.com network. Von Dr. Marie-Theres Tinnefeid Dozentin für Datenschutzrecht

Mehr

DATENSCHUTZ. Prof. Dr. Andreas Westfeld. Dresden, Sommersemester 2015 HOCHSCHULE FÜR TECHNIK UND WIRTSCHAFT DRESDEN UNIVERSITY OF APPLIED SCIENCES

DATENSCHUTZ. Prof. Dr. Andreas Westfeld. Dresden, Sommersemester 2015 HOCHSCHULE FÜR TECHNIK UND WIRTSCHAFT DRESDEN UNIVERSITY OF APPLIED SCIENCES Fakultät Informatik/Mathematik Datenschutzbeauftragter der Hochschule für Technik und Wirtschaft DATENSCHUTZ Prof. Dr. Andreas Westfeld Dresden, Sommersemester 2015 Gesetze frei im Internet bundesrecht.juris.de

Mehr

Jörg 10.05.2006. Datenschutz in der BRD. Jörg. Einführung. Datenschutz. heute. Zusammenfassung. Praxis. Denitionen Verarbeitungsphasen

Jörg 10.05.2006. Datenschutz in der BRD. Jörg. Einführung. Datenschutz. heute. Zusammenfassung. Praxis. Denitionen Verarbeitungsphasen 10.05.2006 1 2 3 4 Zum Begri im weiteren Sinne im engeren Sinne Bundesdatenschutzgesetz Landesdatenschutzgesetze Teledienstedatenschutzgesetz Teledienstedatenschutzverordnung Mediendienstestaatsvertrag

Mehr

Sie haben etwas Einmaliges zu vergeben: Ihr Vertrauen

Sie haben etwas Einmaliges zu vergeben: Ihr Vertrauen Sie haben etwas Einmaliges zu vergeben: Ihr Vertrauen es spricht Rechtsanwalt Frank A. Semerad H/W/S Dr. Pipping Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Stuttgart 23. Juli 2014 Rechtliche Anforderungen im Bereich

Mehr

Beraten statt prüfen Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Beraten statt prüfen Behördlicher Datenschutzbeauftragter Beraten statt prüfen Behördlicher Datenschutzbeauftragter Bestellpflicht zum Datenschutzbeauftragten Nach den Vorgaben aller Landesdatenschutzgesetze müssen öffentliche Stellen des Landes grundsätzlich

Mehr

Grundlagen des Datenschutz

Grundlagen des Datenschutz 1 Grundlagen des Datenschutz Ablauf 1. Grundlagen Datenschutz 2. Vorstellung Schulprojekt Datenschutz für Lehrer und Schüler 3. Diskussion 3 Allgemeines Persönlichkeitsrecht Art. 1 Grundgesetz (1) Die

Mehr

II 1 Verantwortung der Leitung II 1.13 Datenschutzkonzept. Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team

II 1 Verantwortung der Leitung II 1.13 Datenschutzkonzept. Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team Zweck AWO RV Halle Merseburg und alle Tochtergesellschaften GF Datenschutzbeauftragter ist Prozessverantwortlich Alle MA sind durchführungsverantwortlich Zweck des

Mehr

Datenschutz für den Betriebsrat PRAXISLÖSUNGEN

Datenschutz für den Betriebsrat PRAXISLÖSUNGEN Datenschutz für den Betriebsrat PRAXISLÖSUNGEN Inhaltsverzeichnis Arbeiten mit diesem Buch 5 Schnelleinstieg 7 Mitbestimmung und Datenschutz Warum will keiner seine Daten schützen? 9 Zahlen oder Worte

Mehr

Erstellen von Verfahrensbeschreibungen nach 8 des Niedersächsischen Datenschutzgesetz. Seminar am 13.01.2016

Erstellen von Verfahrensbeschreibungen nach 8 des Niedersächsischen Datenschutzgesetz. Seminar am 13.01.2016 Erstellen von Verfahrensbeschreibungen nach 8 des Niedersächsischen Datenschutzgesetz Seminar am 13.01.2016 Prof. Dr. Stephan König, Robin Ziert, Anke Hirte, 13.01.2016 Die Datenschutzbeauftragten der

Mehr

GENEHMIGUNGSFREIGRENZEN ÜBERSICHT BUNDESLANDSPEZIFISCHER GENEHMIGUNGSVORSCHRIFTEN

GENEHMIGUNGSFREIGRENZEN ÜBERSICHT BUNDESLANDSPEZIFISCHER GENEHMIGUNGSVORSCHRIFTEN GENEHMIGUNGSFREIGRENZEN ÜBERSICHT BUNDESLANDSPEZIFISCHER GENEHMIGUNGSVORSCHRIFTEN STAND 2014 INHALTSVERZEICHNIS Baden-Württemberg...Seite 3 Bayern...Seite 3 Berlin...Seite 3 Brandenburg...Seite 4 Bremen...Seite

Mehr

Gut geregelt oder Baustelle Datenschutz bei der Hard- und Softwarewartung

Gut geregelt oder Baustelle Datenschutz bei der Hard- und Softwarewartung Gut geregelt oder Baustelle Datenschutz bei der Hard- und Softwarewartung 4. DFN-Konferenz Datenschutz RA Dr. Jan K. Köcher Datenschutzauditor (TÜV) koecher@dfn-cert.de Einordnung Hard- und Softwarewartung

Mehr

1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1.

1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1. Datenschutz DLGI Dienstleistungsgesellschaft für Informatik Am Bonner Bogen 6 53227 Bonn Tel.: 0228-688-448-0 Fax: 0228-688-448-99 E-Mail: info@dlgi.de, URL: www.dlgi.de Dieser Syllabus darf nur in Zusammenhang

Mehr

Datenschutz im E-Learning Sektor. Ingrid Pahlen-Brandt Behördliche Datenschutzbeauftragte an der Freien Universität Berlin GML 2009, 13.

Datenschutz im E-Learning Sektor. Ingrid Pahlen-Brandt Behördliche Datenschutzbeauftragte an der Freien Universität Berlin GML 2009, 13. Datenschutz im E-Learning Sektor Ingrid Pahlen-Brandt Behördliche GML 2009, 13. März 2009 Inhalte und Ziel des Vortrages -Übersicht über datenschutzrechtliche Fragestellungen - Recht- Datenschutzrechtlicher

Mehr

INFORMATIONS- UND DATENSCHUTZRECHT

INFORMATIONS- UND DATENSCHUTZRECHT INFORMATIONS- UND DATENSCHUTZRECHT Frühjahrssemester 2008 Medien- und Telekommunikationsrecht WIEDERHOLUNG 6b BDSG ist primär für private Videoüberwachung relevant Videoüberwachung durch öffentliche Stellen

Mehr

Selbstverwaltungsrecht der Sozialversicherung

Selbstverwaltungsrecht der Sozialversicherung Selbstverwaltungsrecht der Sozialversicherung Kommentar von CLEMENS BECHER Ministerialrat a.d. FRANK PLATE Ministerialdirigent im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend SVS/27. Lfg.

Mehr

Programm. Zertifizierte Fortbildung zum/zur behördlichen Datenschutzbeauftragten (Land) 2016 Q047 MO (1. Modul) 25.10. 27.10.2016 (1.

Programm. Zertifizierte Fortbildung zum/zur behördlichen Datenschutzbeauftragten (Land) 2016 Q047 MO (1. Modul) 25.10. 27.10.2016 (1. Programm Zertifizierte Fortbildung zum/zur behördlichen Datenschutzbeauftragten (Land) Veranstaltungsnummer: 2016 Q047 MO (1. Modul) Termin: 25.10. 27.10.2016 (1. Modul) Zielgruppe: Tagungsort: Künftige

Mehr

Datenschutzrecht in Österreich und Deutschland Ein Vergleich. RA Marcel Keienborg

Datenschutzrecht in Österreich und Deutschland Ein Vergleich. RA Marcel Keienborg Datenschutzrecht in Österreich und Deutschland Ein Vergleich RA Marcel Keienborg Zur Geschichte des Datenschutzes Die Wiege des Datenschutzes: In den USA (1960er/70 Jahre) Privacy Act of 1974 Debatten

Mehr

Wie ethisches Handeln Wettbewerbsvorteile schafft. James Bruton. Unternehmensstrategie. und Verantwortung

Wie ethisches Handeln Wettbewerbsvorteile schafft. James Bruton. Unternehmensstrategie. und Verantwortung James Bruton Unternehmensstrategie und Verantwortung Wie ethisches Handeln Wettbewerbsvorteile schafft Leseprobe, mehr zum Buch unter ESV.info/978 3 503 13001 6 ES erich schmidt verlag Unternehmensstrategie

Mehr

Datenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld

Datenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld Datenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld Personenbezogene Daten im Qualitäts- und Projektmanagement 17.02.2014 migosens GmbH 2014 Folie 2 Definitionen Was sind personenbezogene Daten? sind

Mehr

Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz

Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz Was ist Datenschutz? Personen sollen vor unbefugter Verwendung oder Weitergabe ihrer persönlichen Daten geschützt werden. Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz Verpflichtung auf das Datengeheimnis Was

Mehr

Datenschutzrechtliche Regelungen zur Forschung mit personenbezogenen Daten

Datenschutzrechtliche Regelungen zur Forschung mit personenbezogenen Daten Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) i.d.f. vom 23.05.2001 (BGBl. I S. 904) 14 Datenspeicherung, -veränderung und -nutzung (1) Das Speichern, Verändern oder Nutzen personenbezogener Daten ist zulässig, wenn

Mehr

Erwartungen aus Sicht der Informationsfreiheit und des Datenschutzes

Erwartungen aus Sicht der Informationsfreiheit und des Datenschutzes 2. April 2014 Veranstaltung der EAB und der EAID Digitale Agenda Erwartungen aus Sicht der Informationsfreiheit und des Datenschutzes Peter Schaar Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz

Mehr

Selbstverwaltungsrecht der Sozialversicherung

Selbstverwaltungsrecht der Sozialversicherung Selbstverwaltungsrecht der Sozialversicherung Kommentar von CLEMENS BECHER Ministerialrat a.d. FRANK PLATE Ministerialrat im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend SVS/23. Lfg. IV/11

Mehr

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder Stellung und rechtliche Grundlagen

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder Stellung und rechtliche Grundlagen Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder Stellung und rechtliche Grundlagen 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder Stellung und rechtliche Grundlagen

Mehr

Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)

Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Mustermann GmbH Musterstr. 123 12345 Musterstadt Sehr geehrte(r) Frau/Herr, aufgrund Ihrer Aufgabenstellung in unserem Unternehmen gilt

Mehr

SUFFEL & KOLLEGEN, Jena. seit 1990 in Jena. RA Jan Schröder, FA für Arbeitsrecht. RA David Conrad. SUFFEL & KOLLEGEN, Rechtsanwälte

SUFFEL & KOLLEGEN, Jena. seit 1990 in Jena. RA Jan Schröder, FA für Arbeitsrecht. RA David Conrad. SUFFEL & KOLLEGEN, Rechtsanwälte seit 1990 in Jena RA Claus Suffel, FA Bau- und Architektenrecht RA Jan Schröder, FA für Arbeitsrecht RA Dr. Mathis Hoffmann RA David Conrad www.jenanwalt.de Datenschutzrecht für kleine und mittlere Unternehmen

Mehr

Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015. Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch?

Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015. Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch? Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015 Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch? Datensicherheit oder Datenschutz? 340 Datenschutz Schutz des Einzelnen vor Beeinträchtigung seines 220

Mehr

E-Mail-Seminar: Datenschutz an Schulen

E-Mail-Seminar: Datenschutz an Schulen E-Mail-Seminar: Datenschutz an Schulen Autorin: Veronika Höller Lektion 3: Datenübermittlung/-austausch In dieser Lektion erfahren Sie alles über das Thema Datenübermittlung und -austausch. Es werden u.

Mehr

Man kommt schlecht weg, wenn man mit einem Mächtigen ein Geheimnis zu teilen hat.

Man kommt schlecht weg, wenn man mit einem Mächtigen ein Geheimnis zu teilen hat. Man kommt schlecht weg, wenn man mit einem Mächtigen ein Geheimnis zu teilen hat. (Aus den»fliegenden Blättern«, humoristisch-satirische Zeitschrift, die von 1844-1944 in München erschien) 1 8.2.1.Der

Mehr

Merkblatt zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach 4f, 4g BDSG

Merkblatt zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach 4f, 4g BDSG Merkblatt zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach 4f, 4g BDSG Wann ist das Bundesdatenschutzgesetz anwendbar? Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gilt gemäß 1 Abs. 2 Nr. 3 BDSG für alle nicht öffentlichen

Mehr

IMI datenschutzgerecht nutzen!

IMI datenschutzgerecht nutzen! Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit IMI datenschutzgerecht nutzen! Schulung zum Binnenmarktinformationssystem IMI, IT Dienstleistungszentrum Berlin, 6./11. Juni 2012 1 Warum

Mehr

Schutz der Sozialdaten

Schutz der Sozialdaten Andreas Pirack Schutz der Sozialdaten Andreas Pirack 1 Interessenkollision Individuum Allgemeinheit Recht auf Privatsphäre Recht auf Privatsphäre Öffentliches Interesse 2 Informationelles Selbstbestimmungsrecht

Mehr

Polizeigesetz des Freistaates Sachsen

Polizeigesetz des Freistaates Sachsen Polizeigesetz des Freistaates Sachsen mit dem Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes in der Fassung vom 15. August 1994 Volltext mit graphischer Darstellung der neuen Bestimmungen sowie Auszüge aus dem

Mehr

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte Der betriebliche Datenschutzbeauftragte W A R U M? W E R I S T G E E I G N E T? W O F Ü R? Christoph Süsens & Matthias Holdorf Projekt Agenda Vorstellung Präsentation der betriebliche Datenschutzbeauftragte

Mehr

Profiling im Lichte der Datenschutz-Grundverordnung

Profiling im Lichte der Datenschutz-Grundverordnung Profiling im Lichte der Datenschutz-Grundverordnung 3. Münchner Datenschutztag, 16.10.2014 Dr. Falk Böhm DSB Kabel Deutschland München, 16.10.2014 Profiling im Lichte des Verordnungsentw urfs C1 Öffentlich

Mehr

Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz

Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Textausgabe mit Erläuterungen 3., neubearbeitete Auflage von Thomas Pschera, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Frankfurt am Main/Mannheim, unter Mitarbeit

Mehr

Datenschutz im Unternehmen. Was muss der Unternehmer wissen?

Datenschutz im Unternehmen. Was muss der Unternehmer wissen? Was muss der Unternehmer wissen? Was ist Datenschutz nach BDSG? Basis: Recht auf informelle Selbstbestimmung Jeder Mensch kann selbst entscheiden, wem wann welche personenbezogene Daten zugänglich sein

Mehr

Verband Bildung und Erziehung Landesbezirk Südbanden. Datenschutz, Sorgerecht und Schulanmeldung

Verband Bildung und Erziehung Landesbezirk Südbanden. Datenschutz, Sorgerecht und Schulanmeldung Verband Bildung und Erziehung Landesbezirk Südbanden Datenschutz, Sorgerecht und Schulanmeldung Neue VwV Datenschutz I. Allgemeines Zulässigkeit der Datenverarbeitung Datenerhebung... Datenlöschung und

Mehr

Haftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Haftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten Haftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten Joachim Frost, Berater für Datenschutz Stellung des Datenschutzbeauftragten -Berater der Geschäftsleitung -weisungsfrei in Fachfragen -nur

Mehr

IMMANUEL DIAKONIE. Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.

IMMANUEL DIAKONIE. Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. IMMANUEL DIAKONIE Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Sehr geehrte Damen und Herren, der Datenschutz ist uns in der Immanuel Diakonie wichtig! Patienten, Bewohner

Mehr

Datenschutz in der Unternehmenspraxis

Datenschutz in der Unternehmenspraxis GmbH 2015 Besuchen Sie uns! it-sa 2015, Halle 12.0 / 12.0-452 Datenschutz in der Unternehmenspraxis Simone Heinz, SIZ GmbH Auditorium, it-sa 2015, 06.10.2015 Unsere 190+ Mitarbeiter setzen seit 1990 Maßstäbe

Mehr

Verpflichtung auf das Datengeheimnis

Verpflichtung auf das Datengeheimnis Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach 6 Abs. 2 des Sächsischen Datenschutzgesetzes (SächsDSG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 25. August 2003 (SächsGVBl. S. 330), Rechtsbereinigt mit Stand vom 31.

Mehr

Aktiver Datenschutz mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Aktiver Datenschutz mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Löschung von Daten Auskunftsrecht Privatsphäre Informationelle Selbstbestimmung Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt Geschützte Daten Sperrung von Daten Geldbußen Meldepflicht Version 1.03 Einleitung

Mehr

Wenn alle Menschen, die Sie kennen, Ihre Briefe untereinander austauschten, wäre Ihnen unbehaglich zumute.

Wenn alle Menschen, die Sie kennen, Ihre Briefe untereinander austauschten, wäre Ihnen unbehaglich zumute. Wenn alle Menschen, die Sie kennen, Ihre Briefe untereinander austauschten, wäre Ihnen unbehaglich zumute. Sully Prudhomme, (1839-1907), eigentlich René François Armand Prudhomme, französischer Notar und

Mehr

Mitarbeiter-Merkblatt zum Datenschutz (Unverbindliches Muster)

Mitarbeiter-Merkblatt zum Datenschutz (Unverbindliches Muster) Anlage 5: Mitarbeiter-Merkblatt zum Datenschutz Mitarbeiter-Merkblatt zum Datenschutz (Unverbindliches Muster) Bei Ihrer Tätigkeit in unserem Unternehmen werden Sie zwangsläufig mit personenbezogenen Daten

Mehr

Datensicherheit. Datensicherheit. Datensicherheit. Datensicherheit

Datensicherheit. Datensicherheit. Datensicherheit. Datensicherheit Katastrophenschutz ein angestrebter Zustand, der durch Maßnahmen, wie, Katastrophenschutz und Datensicherung erreicht Datensicherung werden soll, aber niemals vollständig erreicht werden wird die EDV bringt

Mehr

Bundesdatenschutzgesetz

Bundesdatenschutzgesetz Wolfgang Däubler Thomas Klebe Peter Wedde Thilo Weichert Bundesdatenschutzgesetz Kompaktkommentar zum BDSG 5., vollständig neu bearbeitete Auflage BUND VERLAG Inhaltsverzeichnis Vorwort '......... 5 Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Datenschutz bei Rechtsanwälten

Datenschutz bei Rechtsanwälten Datenschutz bei Rechtsanwälten Vortrag von: Rechtsanwalt Dr. Holger Zuck Anwaltskanzlei Zuck & Quaas, Stuttgart 1 Datenschutz bei Rechtsanwälten Normen: Bereichsspezifische Normen: BRAO (insb. 43, 43a,

Mehr

Weitere Informationen zu diesem Titel finden Sie im Internet unter ESV.info/978 3 503 11205 0 ISBN 978 3 503 11205 0

Weitere Informationen zu diesem Titel finden Sie im Internet unter ESV.info/978 3 503 11205 0 ISBN 978 3 503 11205 0 Wetterderivate Funktionsweise rechtlicher Rahmen MiFID Ultra-vires-Doktrin Von Dr. Mike Rinker Rechtsanwalt in Frankfurt am Main ERICH SCHMIDT VERLAG Bibliografische Information der Deutschen Bibliothek

Mehr

Unternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon

Unternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon Hinweis: Bei Begriffen, für die es sowohl eine weibliche als auch eine männliche Form gibt, wird in diesem Dokument aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf eine Unterscheidung verzichtet. Entsprechende

Mehr

Die Zukunft des Melderegisters in Sozialen Medien oder als Open Data?

Die Zukunft des Melderegisters in Sozialen Medien oder als Open Data? Die Zukunft des Melderegisters in Sozialen Medien oder als Open Data? Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein 12. Mai 2012 Anzusprechende Themen: Open Data vs. Meldegeheimnis Datenschutzrechtlich

Mehr

FERIEN IM SCHULJAHR 2012/2013

FERIEN IM SCHULJAHR 2012/2013 Taubenstr. 0, 07 Berlin Tel: 030/548-499, Fax: 030/548-450 0 0/ FERIEN IM SCHULJAHR 0/ in den Ländern Baden-Württemberg (5) 9.0. 0.. 4.. 05.0. - 5.03. 05.04..05. 0.06. 5.07. - 07.09. Bayern () 9.0 03..

Mehr

Kontrollzuständigkeiten bei Datenverarbeitung im Auftrag

Kontrollzuständigkeiten bei Datenverarbeitung im Auftrag Kontrollzuständigkeiten bei Datenverarbeitung im Auftrag 1 Vorbemerkung Lässt eine öffentliche Stelle personenbezogene Daten im Auftrag durch eine andere Stelle verarbeiten, ist auch die Frage zu beantworten,

Mehr

HUMBOLDT-UNIVERSITÄT ZU BERLIN Mathematisch Naturwissenschaftliche Fakultät II Institut Informatik

HUMBOLDT-UNIVERSITÄT ZU BERLIN Mathematisch Naturwissenschaftliche Fakultät II Institut Informatik HUMBOLDT-UNIVERSITÄT ZU BERLIN Mathematisch Naturwissenschaftliche Fakultät II Institut Informatik Vortrag im Seminar Designing for Privacy (Theorie und Praxis datenschutzfördernder Technik) Benjamin Kees

Mehr

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) (Textpassagen in blau nicht für Vereine relevant)

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) (Textpassagen in blau nicht für Vereine relevant) Dokument: 7 Datenschutz BDSG.odt Seite 1 von 31 Inhaltsverzeichnis Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) (Textpassagen in blau nicht für Vereine relevant) Erster Abschnitt... 4 Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen...4

Mehr

Datenschutz im E-Commerce

Datenschutz im E-Commerce Datenschutz im E-Commerce RA Christopher Beindorff Beindorff & Ipland Rechtsanwälte Rubensstr. 3-30177 Hannover Tel.: 0511 6468098 / Fax 0511-6468055...... www.beindorff-ipland.de info@beindorff-ipland.de

Mehr