Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 13 / Wahlperiode. der Fraktion GRÜNE. und
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- Silke Albert
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1 Landtag von Baden-Württemberg 13. Wahlperiode Drucksache 13 / Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Zukunft des 2. Bildungswegs in Baden-Württemberg Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen I. zu berichten, 1. wie der Begriff Ersatzschule in Baden-Württemberg rechtlich definiert ist und inwieweit die Landesregierung die Auffassung teilt, dass es sich bei den privaten Abendgymnasien und Abendrealschulen nicht um Ersatzschulen handeln kann, da es keine staatlichen Abendgymnasien und Abendrealschulen in Baden-Württemberg gibt; 2. aus welchen Gründen es in Baden-Württemberg keine staatlichen Abendrealschulen und Abendgymnasien und nur ein staatliches Erwachsenenkolleg zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife gibt; 3. wie viele staatlichen Schulen des 2. Bildungswegs es im Land Baden-Württemberg früher an welchen Standorten gegeben hat, wann sie an private Träger übergeben wurden, wie dabei die Finanzierungsfragen vertraglich, bzw. gesetzlich geregelt wurden; 4. wie viele Schülerinnen und Schüler es nach Kenntnis der Landesregierung in den anderen Bundesländern jeweils an staatlichen Schulen des 2. Bildungswegs und wie viele Schülerinnen und Schüler es an privaten Schulen des 2. Bildungswegs gibt und wie die Finanzierung der staatlichen und privaten Schulen dabei geregelt ist und inwieweit dabei Schulgebühren erhoben werden; 5. inwieweit es zutrifft, dass aufgrund der Übergabe der Schulen des 2. Bildungswegs an Träger ( Privatisierung ) im Landeshaushalt erhebliche Mittel eingespart wurden, weil die Verwaltungskosten für die Schulen des 2. Bildungswegs nicht kostendeckend erstattet wurden, sondern als Schulgebühren von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern erhoben werden mussten; Eingegangen: / Ausgegeben:
2 6. inwieweit es sich bei einem Anstieg der Schulgebühren für das Abendgymnasium Stuttgart von heute 180 jährlich auf künftig 540 um eine moderate Eigenbeteiligung handelt und inwieweit die Landesregierung die Prognose teilt, dass die Teilnehmerzahl aufgrund dieser Schulgebühren rückläufig sein wird; 7. wie die Landesregierung den Beschluss des Trägervereins Volkshochschule Stuttgart e.v. bewertet, aufgrund der Kürzungen der Zuschüsse ab 2005 um 10 % ( ) den Auftrag zur Führung des Abendgymnasiums, den ihm der Landtag mit Beschluss vom 20. Juni 1947 erteilt hatte, an das Land zurückzugeben ; 8. welche Lösungen bezüglich einer Trägerschaft nach dieser Entscheidung für das Abendgymnasium Stuttgart in Frage kommen und inwieweit die Landesregierung bereit ist, die Trägerschaft selbst zu übernehmen und dabei das Prinzip der Kostenfreiheit staatlicher Schulen anzuwenden; 9. wie die Landesregierung die Zukunft des 2. Bildungswegs in Baden-Württemberg sichern will, falls weitere Träger von Schulen des 2. Bildungswegs dem Beispiel Stuttgart folgen und angesichts wachsender finanzieller Defizite aufgrund der Kürzungen der Landesmittel und daraus resultierender rückläufiger Schülerzahlen ihre Trägerschaft aufgeben bzw. an das Land zurückgeben wollen; 10. inwieweit die Landesregierung dabei die Auffassung teilt, dass wir in den nächsten Jahren statt einer Schwächung des 2. Bildungswegs eine deutliche Ausweitung des Angebots brauchen aus Gründen der Zugangsgerechtigkeit, aber auch aus ökonomischen und demografischen Gründen und inwieweit sie dieses Ziel durch die Kürzungen um 10 % bei den Abendschulen bzw. 5 % bei den Kollegs gefährdet sieht; II. die beabsichtigten Kürzungen bei den Schulen des 2. Bildungswegs im Haushaltsstrukturgesetz vollständig zurückzunehmen und die bisherige Förderung unverändert beizubehalten Kretschmann, Bauer, Lösch, Rastätter, Sitzmann, und Fraktion Begründung Bei der im Haushaltsstrukturgesetz vorgesehenen Kürzung von 20 bis 25 % bei den Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kolping-Kollegs war sich die Landesregierung nicht der Tragweite dieser Kürzungen bewusst. Wie die Träger überzeugend darstellten, wäre dadurch der 2. Bildungsweg in Baden-Württemberg existenziell bedroht. Begründet wurden diese unsozialen und bildungspolitisch falschen Kürzungen damit, dass es angesichts der Haushaltslage rechtfertigbar sei, Abendschulen und Kollegs als Ersatzschulen finanziell den übrigen Ersatzschulen gleichzustellen. Diese Begründung ist nach Auffassung der Grünen Fraktion nicht haltbar. Denn während Schüler eines privaten Gymnasiums auf ein staatliches (kostenloses) überwechseln können, haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Schulen des 2. Bildungswegs diese Möglichkeit nicht: In Baden- Württemberg gibt es keine entsprechenden staatlichen Schulen, mit der Ausnahme eines kleinen staatlichen Kollegs in Mannheim. Trotz der Proteste und Warnungen der Träger und der vielfältigen Protestaktionen der Teilnehmerinnen 2
3 und Teilnehmer sind die Regierungsfraktionen bei der Beratung im Finanzausschuss am 21. Januar 2005 lediglich dazu bereit gewesen, die beabsichtigten Kürzungen zu halbieren. Gekürzt wird somit um im Jahr 2005 und 1,85 Millionen im Jahr Das Beispiel des Trägervereins Volkshochschule Stuttgart führt uns jetzt drastisch vor Augen, dass auch bei der jetzt vorgesehenen 10 %-Kürzung die Existenz des 2. Bildungswegs auf dem Spiel steht. Im Gegensatz zum Vertreter des Kultusministeriums, der von einem künftigen moderaten Eigenanteil für die Schülerinnen und Schüler der Abendschulen spricht, entstehen erhebliche Mehrkosten bei den Trägern, die mangels anderer Einnahmequellen auf die Schülerinnen und Schüler umgelegt werden müssen. Dem Stuttgarter Abendgymnasium entsteht dadurch eine jährliche Finanzierungslücke von , die zu einer Verdreifachung der heutigen Schulgebühren von 180 auf künftig 540 führt. Die VHS Stuttgart sieht sich deshalb gezwungen, einschneidende Maßnahmen zu ergreifen. In einem Schreiben an die Stuttgarter Abgeordneten teilt sie mit, dass sie die ihr vom Land 1947 übertragene Aufgabe der Trägerschaft des Stuttgarter Abendgymnasiums an das Land zurückgeben werde. Das Stuttgarter Abendgymnasium ist das größte Abendgymnasium in Baden-Württemberg. Deshalb ist zu befürchten, dass Träger von kleineren Abendgymnasien und Abendrealschulen dem Beispiel folgen werden. Die Folge wäre ein Zusammenbruch des 2. Bildungswegs in Baden-Württemberg, es sei denn, das Land würde selbst die Trägerschaft übernehmen. Wie der Vertreter des Kultusministeriums in der Finanzausschusssitzung auf Nachfrage der Grünen bestätigt hat, gilt bei den staatlichen Schulen wie z. B. dem staatlichen Kolleg Mannheim das Prinzip der Kostenfreiheit. Folglich müsste das Land bei Übernahme der Trägerschaft erhebliche Mehrkosten als heute aufwenden, da auch die Verwaltungskosten in diesem Fall zu 100 % vom Land übernommen werden müssten. Die Fraktion GRÜNE verfolgt deshalb mit diesem Antrag das Ziel, den 2. Bildungsweg mit der bewährten Trägerstruktur zu erhalten und den 2. Bildungsweg in Baden-Württemberg dauerhaft zu sichern. Stellungnahme Mit Schreiben vom 17. Februar 2005 Nr /46 nimmt das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Finanzministerium zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen I. zu berichten, 1. wie der Begriff Ersatzschule in Baden-Württemberg rechtlich definiert ist und inwieweit die Landesregierung die Auffassung teilt, dass es sich bei den privaten Abendgymnasien und Abendrealschulen nicht um Ersatzschulen handeln kann, da es keine staatlichen Abendgymnasien und Abendrealschulen in Baden-Württemberg gibt; 2. aus welchen Gründen es in Baden-Württemberg keine staatlichen Abendrealschulen und Abendgymnasien und nur ein staatliches Erwachsenenkolleg zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife gibt; 7. wie die Landesregierung den Beschluss des Trägervereins Volkshochschule Stuttgart e.v. bewertet, aufgrund der Kürzungen der Zuschüsse ab 2005 um 10 % ( ) den Auftrag zur Führung des Abendgymnasiums, den ihm der Landtag mit Beschluss vom 20. Juni 1947 erteilt hatte, an das Land zurückzugeben ; 3
4 8. welche Lösungen bezüglich einer Trägerschaft nach dieser Entscheidung für das Abendgymnasiums Stuttgart in Frage kommen und inwieweit die Landesregierung bereit ist, die Trägerschaft selbst zu übernehmen und dabei das Prinzip der Kostenfreiheit staatlicher Schulen anzuwenden; Nach dem baden-württembergischen Privatschulgesetz ist eine Privatschule Ersatzschule, wenn im Lande entsprechende öffentliche Schulen bestehen. Ferner sind auch die Freien Waldorfschulen Ersatzschulen. Darüber hinaus kann die Landesregierung durch Rechtsverordnung weitere Schulen zu Ersatzschulen erklären. Seit dem Erlass der Verordnung der Landesregierung über die Abendgymnasien vom 16. Juli 1968 (GBl. S. 319) und der Verordnung der Landesregierung über die Abendrealschulen vom 16. Juli 1968 (GBl. S. 320) haben diese den Rechtsstatus von Ersatzschulen. Hingegen ist die Schulart Kolleg im Schulgesetz ( 9) genannt und als öffentliche Schule eingerichtet; damit handelt es sich bei entsprechenden privaten Schulen um Ersatzschulen, ohne dass es einer Rechtsverordnung bedarf. Das Schulgesetz sieht die Einrichtung öffentlicher Abendrealschulen und Abendgymnasien nicht vor; sie sind deshalb als öffentliche Schulen nicht eingerichtet und können auch nicht als öffentliche Schulen eingerichtet werden. Bei den Schulen des 2. Bildungswegs handelt es sich von der Struktur her um Einrichtungen der Erwachsenenfortbildung und damit nicht originär um Schulen. Da das Land bei den Abendrealschulen und Abendgymnasien den Bestand im Jahr 1968 als besonders wichtig angesehen hat, wurden sie durch Rechtsverordnungen zu Ersatzschulen erklärt. Ziel war, Erwachsenen, die keinen Realschulabschluss und kein Abitur hatten, einen höheren allgemein bildenden Schulabschluss zu ermöglichen. Die berufstätigen Erwachsenen von damals besuchten die allgemein bildenden Schulen teilweise noch vor, während oder kurz nach dem 2. Weltkrieg. Damals besuchten prozentual weniger Schülerinnen und Schüler die Realschulen und die Gymnasien, die auch nicht überall wohnortnah erreichbar waren. Auch gab es im Gegensatz zu heute nicht die Möglichkeit, nach der Volksschule über das berufliche Schulwesen einen höherwertigen Abschluss zu erreichen (z. B. über Berufsfachschulen, Berufskollegs oder berufliche Gymnasien). Die seinerzeitigen Rahmenbedingungen für die Abendrealschulen und Abendgymnasien können deshalb nicht auf die heutige Situation und Möglichkeiten des Erreichens von Bildungsabschlüssen übertragen werden, ebenso ist der Teilnehmerkreis nicht vergleichbar. Abgesehen davon, dass bereits aus Rechtsgründen eine Übernahme durch das Land oder einen kommunalen Träger gemeinsam mit dem Land ausscheidet, haben sich die Rahmenbedingungen im Bildungswesen im Vergleich zu den seinerzeitigen Voraussetzungen bzw. zur seinerzeitigen Zielsetzung verändert. 3. wie viele staatlichen Schulen des 2. Bildungswegs es im Land Baden-Württemberg früher an welchen Standorten gegeben hat, wann sie an private Träger übergeben wurden, wie dabei die Finanzierungsfragen vertraglich, bzw. gesetzlich geregelt wurden; Die Schülerzahlen an den privaten Schulen des 2. Bildungswegs haben sich in den letzten 40 Jahren wie folgt entwickelt: Schulart Abendrealschulen Abendgymnasien Kollegs zusammen Bei den Zahlen für 1963 ist zu berücksichtigen, dass die Verordnungen der Landesregierung, mit denen die Abendrealschulen und Abendgymnasien zu Ersatzschulen erklärt wurden, erst im Jahr 1968 erlassen wurden. Weiter zurückliegende 4
5 Zahlen könnten nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erhoben werden; hiervon wurde abgesehen. Die Schulen des 2. Bildungswegs wurden erst ab 1977 in die Statistischen Berichte des Statistischen Landesamts aufgenommen; die Entwicklung der Schülerzahlen seit diesem Zeitpunkt ist in der als Anlage beigefügten Tabelle ausgewertet. Die früheren Standorte könnten nur mit unverhältnismäßigem Aufwand manuell festgestellt werden; hiervon wurde abgesehen. Darüber hinaus wäre die Aussagekraft fraglich, da neue Standorte nicht nur zu einem Schülerzuwachs beitragen, sondern auch eine Dezentralisierung darstellen. 4. wie viele Schülerinnen und Schüler es nach Kenntnis der Landesregierung in den anderen Bundesländern jeweils an staatlichen Schulen des 2. Bildungswegs und wie viele Schülerinnen und Schüler es an privaten Schulen des 2. Bildungswegs gibt und wie die Finanzierung der staatlichen und privaten Schulen dabei geregelt ist und inwieweit dabei Schulgebühren erhoben werden; Von anderen Bundesländern liegen dem Kultusministerium lediglich Schülerzahlen insgesamt vor; eine Unterscheidung zwischen teilweise vorhandenen öffentlichen und privaten Schulen ist dem Kultusministerium nicht bekannt. Die Angaben beziehen sich auf das Jahr Land Abendrealschulen Schülerzahl Abendgymnasien Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern 422 Niedersachsen 760 Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Kenntnisse über die Finanzierung in anderen Bundesländern liegen dem Kultusministerium nicht vor. 5. inwieweit es zutrifft, dass aufgrund der Übergabe der Schulen des 2. Bildungswegs an Träger ( Privatisierung ) im Landeshaushalt erhebliche Mittel eingespart wurden, weil die Verwaltungskosten für die Schulen des 2. Bildungswegs nicht kostendeckend erstattet wurden, sondern als Schulgebühren von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern erhoben werden mussten; 9. wie die Landesregierung die Zukunft des 2. Bildungswegs in Baden-Württemberg sichern will, falls weitere Träger von Schulen des 2. Bildungswegs dem Beispiel Stuttgart folgen und angesichts wachsender finanzieller Defizite aufgrund der Kürzungen der Landesmittel und daraus resultierender rückläufiger Schülerzahlen ihre Trägerschaft aufgeben bzw. an das Land zurückgeben wollen; Die Schulen des 2. Bildungswegs wurden nicht privatisiert. Vielmehr wurden die seinerzeit bestehenden Kurse, ohne dass es sich hierbei um Schulen im 5
6 Rechtssinne gehandelt hat, durch die o. g. Verordnungen im Jahr 1968 zu Ersatzschulen erklärt. Die Bezuschussung der Verwaltungskosten erfolgt hauptsächlich aus verwaltungsökonomischen Gründen pauschal. Die Entwicklung der Teilnehmerzahl an den Schulen des 2. Bildungswegs lässt sich nicht sicher prognostizieren. Ein leichter Rückgang der Schülerzahl kann nicht ausgeschlossen werden. Die Existenz des 2. Bildungswegs wird aber nicht als gefährdet prognostiziert. 6. inwieweit es sich bei einem Anstieg der Schulgebühren für das Abendgymnasium Stuttgart von heute 180 jährlich auf künftig 540 um eine moderate Eigenbeteiligung handelt und inwieweit die Landesregierung die Prognose teilt, dass die Teilnehmerzahl aufgrund dieser Schulgebühren rückläufig sein wird; Die im Antrag genannten Beträge können nicht überprüft werden. Ein Anstieg des Schulgelds in der genannten Größenordnung von 180 auf 540 jährlich bedeutet eine Erhöhung um monatlich 30 je Schüler. Im Übrigen können wegen der pauschalen Bezuschussung die Verwaltungskosten des Abendgymnasiums Stuttgart nicht im Einzelnen bewertet werden und sind dem Kultusministerium auch nicht bekannt. Ein Schulgeld in dieser Höhe liegt in jedem Fall weit unterhalb des Schulgelds an anderen Ersatzschulen. Trotz der zu erwartenden Schulgelderhöhung werden die Schulen des 2. Bildungswegs weiterhin prozentual höher gefördert als die übrigen Ersatzschulen. Eine Prognose zu einem etwaigen Schülerrückgang kann nicht abgegeben werden. 10. inwieweit die Landesregierung dabei die Auffassung teilt, dass wir in den nächsten Jahren statt einer Schwächung des 2. Bildungswegs eine deutliche Ausweitung des Angebots brauchen aus Gründen der Zugangsgerechtigkeit, aber auch aus ökonomischen und demografischen Gründen und inwieweit sie dieses Ziel durch die Kürzungen um 10 % bei den Abendschulen bzw. 5 % bei den Kollegs gefährdet sieht; Nach Auffassung der Landesregierung ist in den nächsten Jahren eine deutliche Ausweitung des Angebots des 2. Bildungswegs im Sinne des Nachholens von Schulabschlüssen im Erwachsenenalter gegenüber der heutigen Situation nicht notwendig. Für diese Einschätzung sprechen zum einen die fortlaufende Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung des schulischen Angebots und die damit entsprechend verbesserten Chancen für Schülerinnen und Schüler, innerhalb des öffentlichen und auch des privaten Schulsystems (allgemein bildende und berufliche Schulen) zu begabungs- und leistungsgerechten Abschlüssen zu gelangen. Zum anderen bestehen vielfältige Möglichkeiten, über berufsbegleitende Fortbildungsmaßnahmen und Angebote der Weiterbildung zu höheren Qualifikationsstufen zu gelangen bis hin zum Erwerb von Studienberechtigungen. II. die beabsichtigten Kürzungen bei den Schulen des 2. Bildungswegs im Haushaltsstrukturgesetz vollständig zurückzunehmen und die bisherige Förderung unverändert beizubehalten. Der Finanzausschuss hat in der Beratung am 21. bzw. 28. Januar 2005 dem Landtag empfohlen (Beschlussempfehlung Drucksache 13/4004), die im Entwurf des Haushaltsstrukturgesetzes 2005 enthaltene Zuschussabsenkung abzumildern. Dr. Schavan Ministerin für Kultus, Jugend und Sport 6
7 Private Schulen des 2. Bildungswegs KM Ref. 24 Nov Schulart Abendrealschulen abs Abendrealschulen in % (1977 = 100) 100,00% 88,76% 84,09% 86,34% 87,03% 81,61% 73,02% 69,16% 62,14% 61,09% 60,93% 64,68% 60,27% 57,46% 49,95% 46,55% 45,90% 47,70% 52,07% 56,65% 60,44% 62,43% 60,47% 60,60% 65,93% 70,37% 78,05% 87,00% Abendgymnasien abs Abendgymnasien in % (1977 = 100) 100,00% 94,71% 107,17% 123,82% 131,82% 123,82% 119,29% 118,11% 117,48% 111,98% 121,59% 118,94% 123,75% 130,57% 127,99% 124,44% 113,86% 108,77% 104,18% 104,67% 121,94% 119,57% 123,96% 129,32% 141,16% 174,37% 188,86% 194,08% Kollegs abs Kollegs in % (1977 = 100) 100,00% 108,51% 106,21% 110,57% 109,20% 102,99% 105,98% 100,00% 100,92% 97,70% 109,43% 128,74% 140,23% 148,05% 148,05% 138,85% 126,67% 117,47% 106,90% 96,32% 88,05% 81,15% 81,61% 85,75% 97,01% 109,43% 119,77% 133,33% Summe abs Summe in % (1977 = 100) 100,00% 92,23% 92,76% 99,39% 102,03% 95,78% 89,40% 86,13% 81,67% 79,14% 82,87% 86,13% 85,81% 86,74% 81,33% 77,37% 72,81% 71,63% 72,08% 74,13% 80,78% 80,72% 80,82% 82,83% 90,57% 104,10% 113,99% 122,26% Schülerzahlenentwicklung Schülerzahl Jahr 7
6. wie hoch der prozentuale Anteil der Schülerinnen und Schüler an den Abendgymnasien
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