Neue Verwaltungssteuerung Neue Herausforderungen für die Personalräte. Personalrätekonferenz Düsseldorf,
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- Teresa Schmitt
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1 Neue Verwaltungssteuerung Neue Herausforderungen für die Personalräte Personalrätekonferenz Düsseldorf,
2 10:00-11:30 DIE EINFÜHRUNG DER PRODUKTORIENTIERTEN STEUERUNG IN NRW aus Sicht der Politik Stefan Zimkeit, Finanzpolitischer Sprecher des Landtags NRW aus Sicht der Landesverwaltung Werner Landwehr, stellv. Abteilungsleiter u. Leiter des Arbeitsstabes EPOS. NRW Finanzministerium NRW aus Sicht der Gewerkschaften Wolfgang Herbertz, ver.di NRW aus arbeitsorientierter Sicht eines Beraters der Interessenvertretung Klaus Heß, TBS NRW
3 Neue Verwaltungssteuerung Neue Herausforderungen für die Personalräte Personalrätekonferenz Düsseldorf,
4 Agenda Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen 1. Fachliche Ziele 2. Beteiligung der Personalvertretung 3. Aktuelle Projektinformationen 4
5 Die Integrierte Verbundrechnung als Basis der neuen Steuerung Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Vermögensrechnung Aktiva Passiva Vermögen Eigenkapital Liquide Mittel Fremdkapital Geldschulden Versorgungslasten Ergebnisrechnung Aufwendungen Erträge D o p p i k Finanzrechnung Einnahmen Ausgaben Kosten- und Leistungsrechnung Kostenarten Kostenstellen Kostenträger Haushalt Budgets für Budgeteinheiten, Produktgruppen, Kennzahlen und Finanzbudget. 5
6 Ablauf der KLR Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Das neue Rechnungswesen KLR als Bestandteil zur Leistungsabbildung 6
7 Funktion der KLR (Zweck und Nutzen) Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Zielgruppe: Landtag, Landesregierung etc. (politisch-strategische Ebene) Künftig Lieferung von Haushaltsdaten: Datenbasis zur Aufstellung des Produkthaushalts Unterstützung der strategischen Planung, Steuerung und Kontrolle Information über die Leistungsseite der Verwaltung (Produktgruppen und Kennzahlen) Förderung des Kostenbewusstseins (auf allen Ebenen) Beantwortung der Frage nach der Effektivität: Tun wir die richtigen Dinge? 7
8 Funktion der KLR (Zweck und Nutzen) Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Zielgruppe: Behördenleitung und Führungskräfte (operative Ebene) Erhebung und Gegenüberstellung aller Kosten und Erlöse: Daten für ein umfassendes Kostencontrolling und Benchmarking Analyse der Wertschöpfungskette (z.b. was sind die Kostentreiber) Erkennung von Fehlentwicklungen und Möglichkeit der Gegensteuerung Förderung des Kostenbewusstseins (auf allen Ebenen) Beantwortung der Frage nach der Effizienz: Tun wir die Dinge richtig? 8
9 Steuerungskonzept EPOS.NRW Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen 1. Beschluss des Kabinetts vom : Entwicklung eines ressortübergreifenden Steuerungskonzepts unter Federführung des FM Vorbereitung auf den Produkthaushalt: Gegen Ende von Phase II erfolgt eine Evaluation, ob der Gesamthaushalt des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen einer Programmphase III auf einen Produkthaushalt und eine Bilanzierung umgestellt wird. Um eine valide Erfahrungsbasis für die Evaluation zu erhalten, sieht die Landes-regierung ferner die Durchführung eines Modellversuchs zur Erprobung des Produkthaushalts im Jahr 2015 als zielführend an. Das FM wird beauftragt, diesen Modellversuch vorzubereiten. In Phase II soll bereits im Rahmen der Rolloutprojekte eine inhaltliche Vorbereitung auf den geplanten Produkthaushalt erfolgen. Bildung KLR-Stammdaten (Kostenstellen, Kostenträger, Kennzahlen) sowie das dazugehörige Berichtswesen 2. Beschluss des Kabinetts zum Steuerungskonzept vom FM, Arbeitsstab EPOS.NRW
10 EPOS.NRW Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Angestrebt wird mittels EPOS.NRW eine Reform des Haushalts- und Rechnungswesens als wesentlicher Bestandteil neuer Verwaltungssteuerung durch: Zusammenführung von Fach- und Ressourcenverantwortung Budgetierung Sach- und periodengerecht abgegrenzte Finanz- und Vermögensdaten Doppik Bereitstellung neuer Entscheidungsgrundlagen für eine ziel- und wirkungsorientierte Steuerung KLR/Kennzahlen/Berichtswesen FM, Arbeitsstab EPOS.NRW
11 Steuerungskonzept Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Kerninhalte Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) Kennzahlensystem für politisch prioritäre Ziele der Landesregierung Budgetierung und Kontraktmanagement Controlling Benchmarking Anreize zur Effizienzsteigerung Berichtswesen 11
12 Pflicht-KLR Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Stammdatenstrukturen Das Steuerungskonzept sieht für die KLR insbesondere zur Bedienung des Produkthaushalts ( Pflicht ) gewisse Grunddaten vor: Pflichtvorkostenstellen Verrechnungslogik Pflichtkennzahlen je Produkt Gesamtkosten Stückzahlen Stückkosten Personalkostenanteil Transfermittelbewirtschaftungsquote (wenn Transferprogramme vorhanden) 12 FM, Arbeitsstab EPOS.NRW
13 Kür Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Weitere Daten ( Kür ): Kostensammler zur internen Steuerung (KiS) Beispiele aus dem Bereich EPOS: Rollout XY, Anforderung XY etc. Kennzahlen zur Binnensteuerung Beispiele aus dem Bereich der Justizvollzugsanstalten: Lockerungsversagungsquote, Auslastungsquote, Personalkostenquote etc. Technische Optionen Variante A: Berichte, Dashboards im EPOS.NRW-SAP-System (Bsp.: Justizvollzug) Variante B: EPOS.NRW als datenlieferndes System über eine Standardschnittstelle Kosteninformationen (Bsp.: Steuerverwaltung) 13 FM, Arbeitsstab EPOS.NRW
14 Berichtswesen Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Anstaltsinformation: Über Absprung aus der Übersicht in die Sichtweise jeder einzelnen JVA: Anzeige aller Indikatoren zugehörige Kennzahlen mit Ampelfunktion und Zielerreichung Wesentliche Anstaltsinformationen 14
15 Agenda Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen 1. Fachliche Ziele 2. Beteiligung der Personalvertretung 3. Aktuelle Projektinformationen 15
16 Beteiligung der Personalvertretung Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Gesamtvorhaben EPOS.NRW Betriebsorganisationskonzept Fachschulungskonzept Know-How-Transferkonzept IT-Einweisungskonzept Zeitaufschreibung Programmcontrolling
17 Agenda Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen 1. Fachliche Ziele 2. Beteiligung der Personalvertretung 3. Aktuelle Projektinformationen 17
18 Aktuelle Projektinformationen Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Umgestellte Budgeteinheiten (BE) 17 (AUF FM, Bezirksregierungen, Hochschulbibliothekszentrum (HBZ), Justizvollzugsanstalten, Landesinstitut für Arbeitsgestaltung (LIA), MAIS, MIWF, OFD Bau, Finanzämter, AUF JM, AUF MIK, Finanzgerichtsbarkeit, FM, Landesamt für Finanzen, Verwaltungsgerichtsbarkeit, VGH) Produktivgesetzte Dienststellen: 207 Anwenderinnen und Anwender im System: Anzahl Geschäftspartner im System: (Stand: ) 18
19 Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 19
20 Neue Verwaltungssteuerung Neue Herausforderungen für die Personalräte Personalrätekonferenz Düsseldorf,
21 Aktuelle Herausforderungen in der Landesverwaltung Betriebliches Gesundheits management Digitalisierung egovernment Betriebswirtschaftliche Steuerung TBS-NRW
22 Betriebswirtschaftliche Steuerung.ist sinnvoll und notwendig: 1. Sie sorgt für einen effektiven und effizienten Mitteleinsatz der gesellschaftlichen Ressourcen 2. Sie unterstützt eine gleichmässige Verteilung der Lasten. Sie greift zu kurz, wenn sie sich auf das Erstellen von Berichten beschränkt. Sie braucht 1. breite Information an die Belegschaften 2. Führungskräfte die steuern (wollen und können) 3. dezentrale erweiterte Spielräume für Beschäftigte 4. erweiterte Mitwirkung der Personalvertretungen bei betriebswirtschaftlichen Entscheidungen 5. Kennzahlen aus dem Gesundheitsmanagement TBS-NRW
23 egovernment ( Digitalisierung ).ist sinnvoll und notwendig: 1. Durch die ebenenübergreifende Kooperation schont der ÖD Ressourcen und kann Leistungen arbeitsteilig entwickeln und erbringen. 2. Der ÖD schafft gemeinsame digitale Zugänge. Sie greift zu kurz, wenn sie sich auf die Entwicklung von Hardware- Plattformen und Software-Tools beschränkt. Sie braucht 1. Digitale Rechte der Beschäftigten im Netz 2. Lernförderliche Arbeitsprozesse 3. Gute Digitale Arbeitsgestaltung 4. Beteiligung der Beschäftigten in den Lenkungsgremien TBS-NRW
24 Betriebliches Gesundheitsmanagement.ist sinnvoll und notwendig: 1. Belastungen haben zugenommen, neue Herausforderungen stellen sich. 2. Durch BGM verbessert sich die Gesundheit und die Arbeitsfähigkeit Es greift zu kurz, wenn es sich auf die betriebliche Gesundheitsförderung (Fitnessschulen, Gesunde Ernährung, Gesundheitsbewußtsein) beschränkt. Es braucht 1. Gesunde Führung 2. Software-Ergonomie/ Barrierefreiheit 3. Zunehmende Handlungs- und Entscheidungsspielräume / teilautonome Gruppen mit qualifizierten Beschäftigten TBS-NRW
25 TBS-NRW
26 11:30 11:45 Kaffeepause
27 11:45-12:30 HANDLUNGSFELDER FÜR INTERESSENVERTRETUNG 1. Prozessuale Mitbestimmung durchsetzen! Rainer Saßmannshausen, HPR Justiz 2. Zeitaufschreibung, KLR und Berichtswesen; Datenschutz absichern Josef Diederich, HPR MIK 3. Neue betriebswirtschaftliche Steuerung, Wirtschaftsausschuss und Nutzen von Kennzahlen Franz Gilles, GPR BLB ; Frank Hollweg, GPR Landesbetrieb Strassen. NRW
28 EPOS.NRW Personalrätekonferenz ver.di und TBS Düsseldorf Rainer Saßmannshausen, HPR JM 28
29 EPOS Rainer Saßmannshausen, HPR JM 29
30 EPOS in der Justiz Rainer Saßmannshausen, HPR JM 30
31 EPOS in der Justiz Mitbestimmungsmöglichkeit, soweit der HPR FM nicht schon wirksam gemäß 78 I, S.2 LPVG zugestimmt hat. Mitbestimmung (MB) gegeben, z.b. bei: Abweichungen vom Landesmaster Ressortspezifischer Ausgestaltung Konkreter Umsetzung vor Ort wie z.b. Auswahl der Beteiligten für verschiede Rollen (konkret Auswahl der TN für Fortbildung - 72 IV Nr. 16 -, ggf. Umsetzung - 72 I Nr. 5-, ggf. organisatorische Veränderungen - 72 II Nr. 3 bzw. 4 -). Rainer Saßmannshausen, HPR JM 31
32 EPOS in der Justiz Prozessvereinbarung vom Eckpunkte zur Anwendbarkeit EPOS in der Justiz (Anlage 2 zur o.g. Prozessvereinbarung) Zu jedem Teilprojekt gibt es eine Projektvereinbarung mit dem FM (die Vereinbarungen werden dem HPR JM z.k. gegeben) Delta-Konzepte, z.b. BOK,KLR, Anlagen- und Finanzbuchhaltung, Schulungskonzept, werden z.k. und ggf. Mitbestimmung vorgelegt Rainer Saßmannshausen, HPR JM 32
33 Inhalt der Prozessvereinbarung Prozesshafte Begleitung durch Teilnahmerecht an allen Projektarbeitsgruppen- Lenkungs- und steuerungsgruppensitzungen (Zugang zu allen Protokollen) Mitbestimmung bei Abweichungen vom Landesmaster Keine Datenerhebung bzw. Auswertung zur Verhaltens- und Leistungskontrolle (KLR-Daten dürfen nicht zur Messung der vermeintlichen Qualität gerichtlicher Entscheidungen herangezogen werden, keine personenbezogene Parameter in der KLAR (nur objektive Verfahrensdaten z.b. erledigte Verfahren) Wahrung der Unabhängigkeit der Justiz Anonymisierung der Auslagen in Rechtssachen und Herausnahme aus der Budgetierung Rainer Saßmannshausen, HPR JM 33
34 EPOS in der Justiz Konkrete Mitbestimmungsvorlagen zu: BOK (hier BKS: in der Justiz zwei BKS e mit Nebenstellen ) Anlagen- und Finanzbuchhaltung (u.a. zentrale Buchung beim BKS OLG Hamm) KLR (wegen Art. 97 GG Buchung der Auslagen in Rechtssachen beim übergeordneten -neu geschaffenem- Profit-Center, deutlich weniger Produkte bzw. Kostenstellen als im Landesmaster) Schulungskonzept (eigene Schulungskräfte, mehr TN, Vor-Ort-Schulungen, gekürztes Programm) Rainer Saßmannshausen, HPR JM 34
35 Hauptpersonalrat beim Ministerium für Inneres und Kommunales NRW ZEITAUFSCHREIBUNG, KLR UND BERICHTSWESEN; DATENSCHUTZ ABSICHERN! JOSEF DIEDERICH, STELLVERTRETENDER VORSITZENDER HAUPTPERSONALRAT BEIM MINISTERIUM FÜR INNERES UND KOMMUNALES NRW TBS-NRW
36 Hauptpersonalrat beim Ministerium für Inneres und Kommunales NRW Betriebe, Einrichtungen, Behörden (Bezirksregierungen) Mitwirkung örtliche Personalvertretung Deltakonzepte (Betriebsorganisation, CA-TS, FiBu, Budgetierung, KLR, AnBu) MIK (Programmleitung EPOS NRW im MIK) Mitbestimmung und Beteiligung, HPR MIK Prozeßvereinbarung Entwicklung und Einführung von EPOS - Dienstvereinbarung über Einführung der Zeitaufschreibung mit CA-TS und OM Kabinett, FM, LaFin 78 LPVG, HPR FM Richtlinien (KLR-, Kennzahlen-, Budgetierungs-,); Fachkonzepte (Steuerungskonzept, Organisationsmanagement, Zeitaufschreibung ) Landesmaster TBS-NRW
37 Hauptpersonalrat beim Ministerium für Inneres und Kommunales NRW Prozessvereinbarung zur Entwicklung und Einführung einer Neuen Haushaltssystematik (EPOS.NRW) Prozessvereinbarung zur Entwicklung und Einführung einer Neuen Haushaltssystematik (EPOS.NRW) mit den Regelungsgegenständen 1. Festlegung der Einführungs-/Projekt-Ziele 2. Fixierung der späteren Rahmenbedingungen 3. Projekt- und Beteiligungs- Strukturen/Entscheidungsgremien 4. Zeit- und Projektplan mit Meilensteinen für Beteiligung/Mitbestimmung 5. Festlegung der mitzubestimmenden Dokumente (Pflichtenheft, Datenkatalog, Rollen-/ Rechtekonzept) TBS-NRW
38 Hauptpersonalrat beim Ministerium für Inneres und Kommunales NRW Dienstvereinbarung über Einführung und Betrieb einer Zeitaufschreibung mittels der SAP-Module CA-TS und OM 1 Präambel Im Hinblick auf die Kosten der Produkte und aus Gesichtspunkten der Steuerung haben die Personalressourcen eine hohe Bedeutung und sollen möglichst valide erfasst werden. Dies soll mit CA-TS und Organisationsmanagement als Zeitaufschreibungsverfahren erreicht werden. Eine Verhaltens- und Leistungskontrolle ist nicht intendiert und wird ausgeschlossen. Einführung und Betrieb von CA-TS erfolgen unter größtmöglicher Beteiligung der Beschäftigten und ihrer Interessenvertretungen. Die Validität der Daten hängt von der Akzeptanz der Beschäftigten für die Zeitaufschreibung ab. Daher ist sicherzustellen, dass für alle Beschäftigten der Kontext von EPOS.NRW und die aus der Zeitaufschreibung resultierenden Konsequenzen transparent sind. Die Beteiligungsrechte der Personalvertretungen nach dem LPVG NRW werden durch diese Dienstvereinbarung weder erweitert noch beschränkt. 2 Ziele Die Zeitaufschreibung verfolgt das Ziel, im Hinblick auf die Produktkosten möglichst genau Personalressourcen zu erfassen. Daneben dient sie den internen Steuerungsmöglichkeiten der Budgeteinheiten. Dies beinhaltet..: Zeitaufschreibung ist die Grundlage dezentraler Ressourcenverantwortung im Hinblick auf die für die Aufgabenerledigung notwendigen Personalressourcen sie schafft Transparenz, auch für die Beschäftigten sie unterstützt die Budgetplanung intern sowie zwischen dem MIK und den Budgeteinheiten sie ermöglicht eine Aufwandsschätzung zur Ermittlung von Gebührensätzen sie dient der Abschätzung von Gesetzes - und Entscheidungsfolgen sie ermöglicht Benchmarks zwischen vergleichbaren Arbeitsbereichen innerhalb des Geschäftsbereichs TBS-NRW
39 Hauptpersonalrat beim Ministerium für Inneres und Kommunales NRW Dienstvereinbarung über Einführung und Betrieb einer Zeitaufschreibung mittels der SAP-Module CA-TS und OM 3 Geltungsbereich gilt für alle im Geschäftsbereich eingesetzten Mitarbeiter, unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu einem Ressort..regelt die Einführung und den Betrieb der Zeitaufschreibung im Geschäftsbereich. Die Bezirksregierungen werden auf die SAP Module CA-TS und Organisationsmanagement umgestellt. Für die anderen Budgeteinheiten, die sich zukünftig für eine Zeitaufschreibung entscheiden, ist der Einsatz von CA-TS nach den hier vereinbarten Standards verbindlich. 4 Grundsätze Zeitaufschreibung wird nicht zwingend durch EPOS vorausgesetzt. Zeitaufschreibung für Alle mit möglichst wenig Aufwand und Belastung... Möglichst weitgehend ist von der Sammelerfassung Gebrauch zu machen, um den Aufwand gering zu halten, insbesondere wenn auf Arbeitsplätzen Produkte über einen längeren Zeitraum gleichmäßig bebucht werden. darf keine Verhaltens- und Leistungskontrolle erfolgen Steuerungsziele sind klar vorgegeben Steuerung nicht nur nach quantitativen Merkmalen aus CA-TS, auch Berücksichtigung qualitativer Merkmale Produkte werden von mindestens 3 Personen gleicher Laufbahngruppe bebucht nicht produktbezogene Arbeits- und Abwesenheitszeiten werden auf Kostensammlern. erfasst 6 Ergonomie Das MIK wird zusammen mit dem HPR und Key usern der bisherigen Zeitaufschreibung die Möglichkeiten ergonomischer Software-Gestaltung prüfen. Nach Einführung werden sich die Parteien auf ein Verfahren zur weiteren Beurteilung der Software-Ergonomie verständigen und diese evaluieren. Hierbei ist BIT-V NRW zu beachten. TBS-NRW
40 Hauptpersonalrat beim Ministerium für Inneres und Kommunales NRW Dienstvereinbarung über Einführung und Betrieb einer Zeitaufschreibung mittels der SAP-Module CA-TS und OM 5 Erfassungsprozess Buchungen erfolgen auf Produkten und Kostensammlern zu internen Steuerungszwecken. Wo Sammelerfassung nicht in Betracht kommt, erfassen die MitarbeiterInnen Zeitanteile auf Produktebene. Die kleinste einzugebende Einheit beträgt dabei 0,5 Stunden. Ausbildung der statistischen Kennzahlen erfolgt in der KLR und ist nicht Gegenstand von CA-TS Die Beschäftigten können ihre persönlichen Daten jederzeit einsehen. Plausibilitätskontrollen können durch technische Lösungen je Budgeteinheit eingerichtet werden. Genehmigung der eingegebenen Zeiten durch Vorgesetzte findet zunächst nicht statt. gilt auch bei Erfassung der Daten durch einen Vertreter. Die Kostenstellen- und Produktverantwortlichen haben jedoch vor Konsolidierung die Möglichkeit, eingegebene Zeiten einzusehen um Validität der Daten zu gewährleisten und Steuerungsfunktionen wahrzunehmen. Sofern Evaluierung der Zeitaufschreibung ergibt, dass die gebuchten Zeiten nicht valide sind, wird ein Genehmigungsvorbehalt erneut zwischen dem MIK und dem Hauptpersonalrat besprochen. Budgeteinheiten können die vorhandenen Komfortfunktionen (z.b. Arbeitsvorrat, kundenspezifische Felder, statistische Kennzahlen) in Absprache mit den örtlichen Personalvertretungen nutzen. Die Nacherfassung von vergangenen (noch nicht erfassten) Arbeitszeiten erfolgt in der aktuellen Periode (Monat). 7 Auswertungen Als standardisierte Auswertungen sind zugelassen: Freigabebericht, Kostenstellenbericht, Produktbericht (Angabe von Umfang und Adressat). Weitere standardisierte Auswertungen bezogen auf Art, Umfang und Adressat mit dem Hauptpersonalrat, behördenbezogene Auswertungen mit den örtlichen Personalräten abzustimmen. Auswertungen mit personenbezogenen und personenbeziehbaren Daten nur, wenn dies unumgänglich ist und hierüber Einvernehmen mit der örtlichen Personalvertretung besteht. Auswertungen werden auf Wunsch dem örtlichen Personalrat zur Verfügung gestellt. Auswertungen werden protokolliert. Protokolle erhält der Personalrat regelmässig. Eine Einsicht in die erfassten Daten durch Vorgesetze ist längstens 3 Monate lang zulässig. Der Ausdruck oder die Weiterverwendung in anderen Programmen (wie z.b. Excel, Word, Datenbanken) ist nicht zulässig. Die Einsichtnahme erfolgt zu Zwecken der Steuerung und Erhöhung der Validität der Daten. TBS-NRW
41 Hauptpersonalrat beim Ministerium für Inneres und Kommunales NRW Dienstvereinbarung über Einführung und Betrieb einer Zeitaufschreibung mittels der SAP-Module CA-TS und OM 8 Umgang mit Ergebnissen Konsequenzen aus den Berichten werden nicht nur unter Kostengesichtspunkten gezogen, Mitarbeiterinteressen und Qualitätsgesichtspunkte sind mit einzubeziehen. Vorgesetzen und Mitarbeitern werden die erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt. Die Informationstiefe ergibt sich aus dem Verantwortungsbereich. Ergebnisse der Zeitaufschreibung sollen zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern besprochen werden. Dabei sollen die Mitarbeiter über Ergebnisse transparent informiert werden und mit Ihren Vorgesetzten Optimierungsmöglichkeiten suchen. Meinungsverschiedenheiten werden mit dem örtlichen Personalrat und ggf. höheren Vorgesetzten geklärt. 9 Berechtigungen Kostenstellen- und Produktverantwortliche haben grundsätzlich Einsicht in die Daten, die auf ihre Kostenstellen und Produkte gebucht wurden. Gewährleistung der ordnungsgemäßen Verbuchung der geleisteten Arbeitszeiten ist Führungsaufgabe. Kostenstellen- und/ Produktverantwortlichkeit ist originäre Aufgabe des höheren Dienstes, auch bei Wahrnehmung der Vertreterfunktion. Die Abteilungsleiter haben Einsichtsrechte auf Produktebene unabhängig von konkreten Mitarbeiterzeiten zu Steuerungszwecken. Steuerung der Berechtigungen mit OrgManagement. 10 Einführungsprozess und Qualifizierung Alle Mitarbeiter, die als Einzelerfasser an der Zeitaufschreibung teilnehmen, werden geschult. Dies gilt auch bei der Umstellung von Sammel- auf Einzelerfassung. Key-User erhalten eine vertiefte Schulung, die bei Bedarf aktualisiert wird. Dabei ist insbesondere der Kontext der Zeiterfassung zu erläutern. Daneben erfolgt eine Qualifizierung der Vorgesetzten im Hinblick auf die ihnen zur Verfügung stehenden Berichte und Wahrnehmung ihrer Steuerungsfunktion. Die Einführung von CA-TS erfolgt ressourcenschonend für die betroffenen Mitarbeiter. Insbesondere wird es keine parallelle Doppelerfassung an altem und neuem System geben. Für den Betrieb von CA-TS ist ein Benutzerservice einzurichten und zu pflegen. TBS-NRW
42 Hauptpersonalrat beim Ministerium für Inneres und Kommunales NRW Dienstvereinbarung über Einführung und Betrieb einer Zeitaufschreibung mittels der SAP-Module CA-TS und OM 11 Verwendung persönlicher Daten und Datenschutz Datenverarbeitung ist so zu gestalten, dass ein möglichst großes Maß an Vertraulichkeit gewahrt bleibt. Über das Landesamt für Besoldung und Versorgung wird der sogenannte Ministammdatensatz für das Modul CA-TS genutzt. Er enthält folgende Daten..(aufgeführt). Die in CA-TS eingegebenen Daten werden in hoch aggregierter Form an die Komponente Controlling des Programms EPOS.NRW übergeben. Ein Rückschluss auf Einzeldaten ist ausgeschlossen. Die örtlichen Personalvertretungen überwachen die Einhaltung des Datenschutzes. Das Datenschutzkonzept wird ihnen zur Verfügung gestellt. 12 Informations- Kontroll- und Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung Wesentliche Änderungen oder Erweiterungen an der Software, an den personenbeziehbaren Daten des Systems, an der Erfassung der leistungsbezogenen Zeiten oder an der beschriebenen Vorgehensweise sind mit dem Hauptpersonalrat einvernehmlich zu regeln. Das gilt ebenso für den Einsatz weiterer Module und zusätzlicher Schnittstellen. Die örtlichen Personalvertretungen überwachen die Einhaltung dieser Dienstvereinbarung. 13 Salvatorische Klausel Sollten Bestimmungen dieser Dienstvereinbarung unwirksam sein, bleiben die restlichen Regelungen davon unberührt. Die unwirksame Klausel ist einvernehmlich durch eine dem Sinn entsprechende wirksame Klausel zu ersetzen. 14 Schlussbestimmung Dienstvereinbarung kann mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Bei Kündigung entfällt die Nachwirkung. Die Ergebnisse und Berichte der Zeitaufschreibung werden auch nach Kündigung nicht zu Leistungskontrollzwecken und Leistungseinschätzungen herangezogen. Bei Bezirksregierungen wird ProLeiKa durch CA-TS abgelöst. Dienstvereinbarung tritt an Stelle der Dienstvereinbarung ProLeiKa und Mach. Soweit ProLeiKa sukzessive in den Budgetuntereinheiten abgelöst wird, gelten Dienstvereinbarungs- Grundsätze bis zum Einsatz von CA-TS fort. Im Hinblick auf Qualität der Daten findet zwei Jahre nach Einsatz von CA-TS eine Evaluierung zu Datenqualität, Verhältnis Aufwand zu Ertrag, sukkzessive Vereinfachung des MPLK, Möglichkeiten der Sammelerfassung sowie Benutzerfreundlichkeit/Ergonomie statt. TBS-NRW
43 Hauptpersonalrat beim Ministerium für Inneres und Kommunales NRW Beteiligungsthemen öpr für bestimmte Produkte und ; z.b.) Zuständigkeiten ( 78) HPR FM TBS-NRW
44 ver.di- Landesfachgruppe Bau- und Liegenschaftsmanagement Wirtschaftsausschuss und Nutzen von Kennzahlen beim Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Personalrätekonferenz EPOS Franz Gilles Gesamtpersonalrat BLB NRW
45 Gesetzliche Grundlage des BLB NRW ver.di- Landesfachgruppe Bau- und Liegenschaftsmanagement Zum wurde per Gesetz der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) als teilrechtsfähiges Sondervermögen mit eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung errichtet. Die Aufgabe des BLB NRW ist es, die Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte für zwecke des Landes nach kaufmännischen Grundsätzen zu erwerben, zu bewirtschaften, zu entwickeln und zu verwerten. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ist wie ein Wirtschaftsunternehmen nach kaufmännischen Grundsätzen zu führen. Personalrätekonferenz EPOS Franz Gilles Gesamtpersonalrat BLB NRW
46 Gesetzliche Grundlage des BLB NRW ver.di- Landesfachgruppe Bau- und Liegenschaftsmanagement Mit der Gründung des BLB NRW muss nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung und ein Controlling-System erstellt werden. Eingesetzte SAP Module im BLB Um die gesetzlichen Grundlage zu erfüllen, wurde von nach und nach Module von SAP im BLB NRW eingeführt. IM Investitionsmgmt SD Sales & Distribution MM Materials Mgmt. PM Plant Maintenance CS Cusotomer Service ERP Client / Server ABAP/4 FI Financial Accounting CO Controlling RE-FX Real Estate HCM Human Resources PS Project System SAP-Komponenten Personalrätekonferenz EPOS Franz Gilles Gesamtpersonalrat BLB NRW
47 Wirtschafts- und Rechnungsführung ver.di- Landesfachgruppe Bau- und Liegenschaftsmanagement SAP Modul CO Controlling Primäre Kostenarten Primäre Kostenart Kalkulatorische Kostenart Externe Auftragsabrechnung Erfolgskonten (GuV-Konten) Sachkonten Bestandskonten (Bilanzkonten) SAP Modul FI Financial Accounting Sekundäre Kostenarten Interne Leistungsverrechnung Umlage Gemeinkostenzuschläge Interne Auftragsabrechnung Erlösarten Erlösart Erlösschmälerung Aufwandskonto Ertragskonto Direkt bebuchte Konten, z. B. Bankkonten Indirekt bebuchtes Konto, z. B. Abstimmkonto Innerbetriebliche Kostenrechnung (Kostenstellen, Kostenträger) Liefert Zahlen für Externe (Bilanz, Gewinn u. Verlustrechnung) Personalrätekonferenz EPOS Franz Gilles Gesamtpersonalrat BLB NRW
48 Kennzahlen zur Bilanz und GuV ver.di- Landesfachgruppe Bau- und Liegenschaftsmanagement Personalrätekonferenz EPOS Franz Gilles Gesamtpersonalrat BLB NRW
49 Kennzahlen zu Personal und Personalstruktur ver.di- Landesfachgruppe Bau- und Liegenschaftsmanagement Haushaltspläne SAP Modul Stellenpläne nach NL HCM Human Capital Management Personallisten, (Altersstruktur, Teilzeit, Geschlecht, Laufbahngruppe, planbare Abgänge ect.) Personalrätekonferenz EPOS Franz Gilles Gesamtpersonalrat BLB NRW
50 Kennzahlen zu Personalkosten ver.di- Landesfachgruppe Bau- und Liegenschaftsmanagement Personalrätekonferenz EPOS Franz Gilles Gesamtpersonalrat BLB NRW
51 Kennzahlen zu Personalkosten und Leiharbeitskosten ver.di- Landesfachgruppe Bau- und Liegenschaftsmanagement Beispiel: Kosten Leiharbeitnehmer/innen zu eigenem Personal aus Personallisten Anzahl Mitarbeiterinnen einer NL Anzahl Leiharbeitnehmer/innen aus Gewinn- und Verlustrechnung: Kosten der Leiharbeitnehmer/innen aus Kostenstelle: Kosten einer NL Franz Gilles Gesamtpersonalrat BLB NRW Personalrätekonferenz EPOS
52 Kennzahlen Eigenleistung zu Fremdleistung ver.di- Landesfachgruppe Bau- und Liegenschaftsmanagement Beispiel: Kostenvergleich der Privatisierung zur Eigenleistung Projektstruktur Projektgruppen Meilensteine Termine 100 Grundstück Baukosten KGR Herrichten und Erschließen 300 Bauwerk-Baukonstruktionen 400 Bauwerk-technische Anlagen 500 Außenanlagen 600 Ausstattung und Kunstwerke 700 Baunebenkosten 900 Architekten und Ingenieurleistungen 910 HOAI Eigenleistungen 920 HOAI Fremdleistungen Personalrätekonferenz EPOS Franz Gilles Gesamtpersonalrat BLB NRW
53 Kennzahlen Eigenleistung zu Fremdleistung ver.di- Landesfachgruppe Bau- und Liegenschaftsmanagement Personalrätekonferenz EPOS Franz Gilles Gesamtpersonalrat BLB NRW
54 Balanced-Scorecard des BLB NRW ver.di- Landesfachgruppe Bau- und Liegenschaftsmanagement Personalrätekonferenz EPOS Franz Gilles Gesamtpersonalrat BLB NRW
55 Kennzahlen zur Balanced-Scorecard ver.di- Landesfachgruppe Bau- und Liegenschaftsmanagement Abgeschlossene Dienstvereinbarungen Rahmenvereinbarung SAP DV Controlling /KLR DV BSC Kennzahlen Personalrätekonferenz EPOS Franz Gilles Gesamtpersonalrat BLB NRW
56 12:30 13:30 Mittagsimbiss
57 13:30 15:30 PARALLELE FOREN ZUM ERFAHRUNGSAUSTAUSCH BEI EPOS EINFÜHRUNG FORUM 1 Prozessuale Mitbestimmung in NRW, Rechtsgrundlage und Erfahrungen in der Nutzung FORUM 2 Moderation: Klaus Heß, TBS NRW Datenschutz und Mitbestimmung FORUM 3 Moderation: Katrin Sommer, TBS NRW Betriebswirtschaftliche Steuerung, Wirtschaftsausschuss und Kennzahlen Moderation: Nils Nolting, TBS NRW
58 15:30-16:30 Zusammenfassung der Ergebnisse, Ausblick auf den weiteren Beteiligungsprozess und Unterstützungsbedarfe
59 UND AB SOFORT: Viel Erfolg bei der Umsetzung
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