Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung in Nordrhein-Westfalen zwischen fachlichen Herausforderungen und regionaler Disparität.

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1 Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung in Nordrhein-Westfalen zwischen fachlichen Herausforderungen und regionaler Disparität HzE-Bericht 2012 Datenbasis 2010 Sandra Fendrich, Jens Pothmann, Agathe Tabel Herausgegeben von Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik Forschungsverbund Deutsches Jugendinstitut/Universität Dortmund LWL-Landesjugendamt Westfalen LVR-Landesjugendamt Rheinland

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3 HzE-Bericht 2012 Datenbasis 2010 Sandra Fendrich, Jens Pothmann, Agathe Wilk Herausgeber: LVR-Landesjugendamt Rheinland, Köln, LWL-Landesjugendamt Westfalen, Münster, Verantwortlich für Inhalt und Gestaltung: Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- & Jugendhilfestatistik, Forschungsverbund Deutsches, Jugendinstitut/TU Dortmund Vogelpothsweg 78, Dortmund, Dortmund/Köln/Münster im

4 Strukturen der Hilfen zur Erziehung in Nordrhein-Westfalen Diese Ausgabe des HzE Berichtes wurde in Abstimmung und Kooperation mit der Arbeitsgruppe zur Qualifizierung der Jugendhilfestatistik in Nordrhein-Westfalen erstellt. In diesem Zusammenhang haben an der Veröffentlichung folgende Institutionen mitgewirkt: Information und Technik Nordrhein-Westfalen Landschaftsverband Rheinland Landesjugendamt Landschaftsverband Westfalen-Lippe Landesjugendamt Westfalen Jugendamt der Stadt Arnsberg Jugendamt der Stadt Bad Oeynhausen Jugendamt der Stadt Münster Jugendamt des Kreises Steinfurt Jugendamt des Kreises Wesel Jugendamt der Stadt Wuppertal Impressum ISBN ISSN Förderung durch: Landschaftsverband Rheinland LVR Landesjugendamt Rheinland Köln Landschaftsverband Westfalen-Lippe LWL Landesjugendamt Westfalen Münster Verantwortlich für Inhalt und Gestaltung: Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- & Jugendhilfestatistik AKJ Stat Tel.: 0231/ , oder Fax: 0231/ Sandra Fendrich Jens Pothmann Agathe Tabel Dortmund im Technische Universität Dortmund 2012 Fakultät 12 Forschungsverbund Deutsches Jugendinstitut/Technische Universität Dortmund Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik CDI-Gebäude Vogelpothsweg Dortmund 2

5 HzE Bericht 2012 Inhalt Zusammenfassung Einleitung Überblick zur Inanspruchnahme und Gewährung von Hilfen zur Erziehung in Nordrhein-Westfalen Inanspruchnahme der Erziehungshilfen nach Leistungssegmenten Die Inanspruchnahme der Hilfen zur Erziehung (ohne Erziehungsberatung) nach dem Alter der Adressaten/-innen Geschlechtsspezifische Inanspruchnahme Migrationshintergrund Erziehungsberatung Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen Wirtschaftliche Situation der Hilfen zur Erziehung in Anspruch nehmenden Familien Öffentliche Ausgaben für Hilfen zur Erziehung Ergebnisse der empirischen Fundierung zu ausgewählten Teilaspekten der Hilfen zur Erziehung Heimerziehung im Fokus Fragestellungen Methodische Hinweise Auswertungen und Analysen Zusammenfassung Fragestellungen für Planung, Politik und Praxisentwicklung Plätze in stationären Einrichtungen Fragestellungen Methodische Hinweise Auswertungen und Analysen Zusammenfassung Fragestellungen für Planung, Politik und Praxisentwicklung Entwicklung der Fachkräfte in den Hilfen zur Erziehung und im ASD Fragestellung Methodische Hinweise Auswertungen und Analysen Zusammenfassung Fragestellungen für Planung, Politik und Praxisentwicklung Erziehungsberatung zwischen Stabilität und Wandel Fragestellungen Methodische Hinweise Auswertungen und Analysen Zusammenfassung Fragestellungen für Planung, Politik und Praxisentwicklung Hilfen zur Erziehung im Spektrum von Jugendamtstypen in Nordrhein- Westfalen

6 Strukturen der Hilfen zur Erziehung in Nordrhein-Westfalen 4.1 Hilfen zur Erziehung im Spektrum der Jugendamtstypen Eckwerte des Leistungsspektrums der Hilfen zur Erziehung in den Jugendämtern Nordrhein-Westfalens Literatur Anhang Abbildungsverzeichnis Tabellenverzeichnis Exemplarisches Datenprofil zur Situation der Hilfen zur Erziehung in einem Jugendamt (ohne Ergebnisse) Mitglieder der Arbeitsgruppe Lesehilfen zum HzE Bericht

7 HzE Bericht 2012 Zusammenfassung Schwächere Fallzahlenerhöhung als im Vorjahr absoluter Anstieg der Hilfen im ambulanten und stationären Bereich gleichermaßen Laut der amtlichen Statistik 2010 wurden für Nordrhein-Westfalen Hilfen gem. 27ff. SGB VIII ausgewiesen. Damit ist die Zahl der Hilfen im Vergleich zum Vorjahr etwas schwächer angestiegen (+3%) als noch zwischen 2008 und 2009 (+5%). Durch die Hilfen (inkl. Erziehungsberatung) wurden Kinder, Jugendliche und junge Volljährige erreicht. Bevölkerungsrelativiert bedeutet dies für das Jahr 2010, dass 7 junge Menschen pro 100 der unter 21-Jährigen eine Hilfe zur Erziehung erhalten. Lässt man die Erziehungsberatung außen vor, die mehr als die Hälfte aller erzieherischen Hilfen ausmacht, sind es noch Hilfen bzw junge Menschen, die von einer Hilfe gem. 27,2 sowie 29 bis 35 SGB VIII erreicht werden (vgl. Kap. 1.1). Mit Blick auf die beiden Leistungssegmente werden mehr Hilfeempfänger/-innen durch ambulante als durch stationäre Leistungen erreicht. Bei den ambulanten Leistungen werden junge Menschen mit einer derartigen Hilfe gezählt (65%), bei den stationären Maßnahmen sind es (35%). Diese Verteilung resultiert aus der hohen Inanspruchnahme von Leistungen der Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) sowie der ambulanten 27,2er-Hilfen. Zählt man für die familienorientierten ambulanten Hilfen nicht die Zahl der in den Familien lebenden Kinder, sondern die Leistungen, ist das Verhältnis von ambulanten und stationären Maßnahmen mit einer Gewichtung von 54% zu 46% ausgeglichener. Gegenüber dem Vorjahr sind die Hilfen in beiden Leistungsbereichen absolut jeweils um knapp Hilfen angestiegen, prozentual fällt die Erhöhung im stationären Bereich (+5%) etwas höher aus als bei den ambulanten Hilfen (+4%). Der Fallzahlenanstieg im ambulanten Hilfespektrum geht vor allem auf die Entwicklung bei der SPFH (+4%) und den ambulanten 27,2er-Hilfen (+5%) zurück. Im stationären Leistungssegment zeichnet die Vollzeitpflege mit einem Plus von mehr als Hilfen (+6%) hauptsächlich für die Fallzahlenerhöhung verantwortlich (vgl. Kap. 1.1). Höchste Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung im Übergangsalter von der Grundschule zur weiterführenden Schule Rückgang der Inanspruchnahme bei den unter 1-Jährigen Mit Blick auf die altersspezifische Inanspruchnahme von Leistungen der Hilfen zur Erziehung im Jahr 2010 spiegelt sich ein ähnliches Bild wider wie bereits im Vorjahr: Die höchsten Inanspruchnahmewerte mit 316 bzw. 317 pro der Kinder in diesem Alter sind für die Altersjahrgänge der 9-jährigen bzw. der 10-jährigen Kinder zu verzeichnen (vgl. Kap. 1.2). Eine Zunahme der Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen ist gegenüber dem Vorjahr diesmal nicht in allen Altersjahrgängen auszumachen. Bemerkenswert ist hier der deutliche Rückgang bei den unter 1-Jährigen. Das höchste absolute Fallzahlenvolumen zeigt sich nach wie vor bei der Altersgruppe der 14- bis unter 18-Jährigen. Ein Viertel der jungen Menschen, die eine Hilfe zur Erziehung erhalten, können dieser Altersgruppe zugeordnet werden. Innerhalb dieser Altersgruppe sind es die 15- und 16-Jährigen, die im Vergleich zu anderen Altersjahrgängen die meisten Hilfen in Anspruch nehmen (vgl. Tabelle 6). Gleichwohl wird für diese Altersgruppe nicht mehr wie 2009 noch die höchste Inanspruchnahmequote ausgewiesen, sondern bevölkerungsrelativiert gilt dies für die 10- bis unter 14-Jährigen. 5

8 Strukturen der Hilfen zur Erziehung in Nordrhein-Westfalen Mit Blick auf die beiden Leistungssegmente zeigt sich zudem ein leichter Rückgang bei den ambulanten Hilfen, während im stationären Bereich ein Plus von mehr als Hilfen deutlich wird. Der größte Rückgang ist im ambulanten Hilfesetting bei den unter 3- Jährigen zu beobachten. Im stationären Leistungssegment sind die größten Zuwächse vor allem bei den älteren Jahrgängen zu verzeichnen. Das zeigt sich sowohl in der Heimerziehung als auch in der Vollzeitpflege. Schaut man dagegen auf die unter 6-Jährigen hat die steigende Dynamik bei dieser Altersgruppe in der Heimerziehung im Gegensatz zu den Entwicklungen in den Vorjahren nachgelassen (vgl. Kap. 1.2). Keine gravierenden Veränderungen im Geschlechterverhältnis der Adressaten/ -innen der Hilfen zur Erziehung Jungen sind nach wie vor überrepräsentiert Bei den knapp jungen Menschen in den Hilfen zur Erziehung ist die männliche Klientel im Jahr 2010 mit einem Anteil von 56% an allen Leistungen gemäß 27,2 sowie 29 bis 35 SGB VIII überrepräsentiert (vgl. Kap. 1.3). Damit hat sich das Geschlechterverhältnis gegenüber dem Vorjahr so gut wie nicht verändert. Auch mit Blick auf die beiden Leistungssegmente spiegelt sich ein relativ konstantes Bild wider. Der Anteil der Jungen und jungen Männer bei den ambulanten Leistungen liegt mit 57% etwas höher als bei den stationären Maßnahmen mit 53%. Entsprechend sind die Leistungen mit dem höchsten Jungenanteil bei den ambulanten Leistungen zu verorten, und zwar: Tagesgruppenerziehung (74%), die Soziale Gruppenarbeit (72%), die Betreuungshilfen (65%) und die Erziehungsbeistandschaften (62%). Demgegenüber liegt der Anteil der Jungen und jungen Männer bei der Vollzeitpflege bei gerade einmal 51%. Unter der geschlechts- und altersspezifischen Perspektive zeigt sich, dass sich die Inanspruchnahme von Jungen und Mädchen mit zunehmendem Alter angleicht. Deutlich wird dies am Beispiel der jungen Volljährigen und vor allem im stationären Bereich (vgl. Kap. 1.3). Gegenüber den anderen Altersgruppen sind die geschlechtsspezifischen Unterschiede bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Hilfen zur Erziehung in dieser Altersgruppe geringer als bei Kindern und Jugendlichen. Mehr als 30% der jungen Menschen in den Hilfen zur Erziehung hat Elternteile ausländischer Herkunft 15% sprechen zuhause kein Deutsch Bei 31% der 2010 von den Hilfen erreichten jungen Menschen sind die Eltern ausländischer Herkunft (vgl. Kap. 1.4). Für die ambulanten Leistungen ist dieser Wert mit 34% höher als im stationären Hilfesetting mit 26%. Damit liegt die Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung seitens der Familien mit einem Migrationshintergrund kaum höher als deren Anteil in der Bevölkerung insgesamt. Hier liegt der Anteil laut dem Ergebnis des Mikrozensus für das Land Nordrhein-Westfalen aus dem Jahre 2010 bei 30%. 1 Mit 39% ist hilfeartspezifisch der höchste Anteil für ca Fälle der ambulanten 27,2er- Hilfen zu konstatieren. Etwa 15% der von einer Hilfe zur Erziehung erreichten jungen Menschen sprechen in ihrer Familie kein Deutsch. Dieser Anteil liegt ähnlich wie bei der Herkunft für die ambulanten Leistungen mit knapp 17% höher als für die stationären Hilfen mit rund 11%. 6 1 Nachträglich hat IT.NRW den Wert zum Anteil der Familien mit Migrationshintergrund an allen Familien vom Vorjahr korrigiert. Im Jahr 2009 lag der Anteil laut dem Ergebnis des Mikrozensus bei 31% und nicht wie im HzE Bericht 2011 ausgewiesen 38%. Im Mikrozensus wird der Migrationshintergrund bei Familien mit ledigen Kindern unter 18 Jahren ausgewiesen, während in der Kinder- und Jugendhilfestatistik die Bezugsgröße die unter 21-jährigen jungen Menschen sind (vgl. IT.NRW, Bevölkerung in Familien mit Kindern unter 18 Jahren nach Migrationsstatus und Lebensform sowie Familien nach Migrationsstatus des Haupteinkommensbeziehers und monatlichem Haushaltsnettoeinkommen, 2010).

9 HzE Bericht 2012 Mit Blick auf die einzelnen Hilfearten wird der höchste Anteil junger Menschen, die kein Deutsch in ihrer Familie sprechen, für die Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung ausgewiesen (20%), der niedrigste für die Vollzeitpflege (8%) (vgl. Kap. 1.4). Gegenüber dem Vorjahr ist der Anteil der jungen Menschen mit Eltern ausländischer Herkunft um 2 Prozentpunkte gestiegen, während unter der Perspektive der in der Familie hauptsächlich gesprochenen Sprache der Anteil gleich geblieben ist. Erziehungsberatung erreicht mehrheitlich die 8- und 9-Jährigen Zunahmen bei den unter 6-Jährigen Bei den am Jahresende 2010 andauernden Erziehungsberatungen sind die 8- und 9- Jährigen und hier im Besonderen die Jungen am stärksten vertreten (vgl. Kap. 1.5). Es sind also vor allem Eltern mit ihren Kindern, die innerhalb der Statuspassage Schule vor einer wichtigen Weichenstellung für ihre Biografie stehen. Es zeigen sich bis zu diesem Alter steigende Inanspruchnahmewerte für Altersgruppen und -jahre. Ab einem Alter von 10 Jahren nimmt die altersspezifische Inanspruchnahme ab. Im Vergleich zum Vorjahr ist bei der altersdifferenzierten Betrachtung auffällig, dass gerade die Inanspruchnahme von Familien mit Kindern im Alter von unter 6 Jahren zugenommen hat. Eine Differenzierung der Angaben nach dem Geschlecht der jungen Menschen verdeutlicht für 2010, dass bis zum 14. Lebensjahr Jungen mehrheitlich von Leistungen der Erziehungsberatung erreicht werden. Die größte Diskrepanz zeigt sich dabei im Grundschulalter. Ab dem 14. Lebensjahr ist die Inanspruchnahme von Mädchen geringfügig höher als die der Jungen (vgl. Kap. 1.5). Verlangsamung des Fallzahlenanstiegs bei den Eingliederungshilfen gem. 35a Hilfebedarf bei Jungen doppelt so hoch wie bei den Mädchen Im Jahre 2010 hat sich die Inanspruchnahme von Eingliederungshilfen gem. 35a SGB VIII weiter erhöht. Im Vergleich zum Jahre 2009 zählte die Statistik pro der 6- bis unter 21-Jährigen 39 statt 35 junge Menschen im genannten Alter in Eingliederungsmaßnahmen bei (drohender) seelischer Behinderung ( 35a SGB VIII). Das entspricht einem absoluten Fallzahlenvolumen in Höhe von rund Maßnahmen (vgl. Kap. 1.6). Gegenüber dem Vorjahr ist das Fallzahlenvolumen damit um 7% gestiegen. Zwischen 2008 und 2009 war noch eine Zunahme von nicht ganz 16% zu beobachten. Die Zunahme der Fallzahlen gilt vor allem für die Jungen, während die Inanspruchnahme durch die Mädchen und jungen Frauen 2010 im Vergleich zum Vorjahr nahezu stagniert. Die Inanspruchnahmequote ist 2010 bei den männlichen Hilfeempfängern mehr als doppelt so hoch im Vergleich zu den weiblichen Hilfeempfängerinnen. Die höchsten Inanspruchnahmewerte finden sich für die Eingliederungshilfen gem. 35a SGB VIII bei den 9- bis 12-Jährigen. Der Spitzenwert wird für die 10-Jährigen mit 58 Leistungen pro der altersentsprechenden Bevölkerung ausgewiesen (vgl. Kap. 1.6). Hilfeempfänger/-innen sind meist von prekären Lebenslagen betroffen je nach Hilfeart erhalten bis zu 84% der Alleinerziehenden Transferleistungen Familien, die eine Hilfe zur Erziehung in Anspruch nehmen, sind mit Blick auf ihre wirtschaftliche Situation zu einem erheblichen Anteil auf staatliche Transferleistungen angewiesen. Der Anteil der Familien, denen eine Hilfe zur Erziehung (ohne Erziehungsberatung) gewährt wird und die zugleich Transferleistungen beziehen, liegt von den insgesamt 7

10 Strukturen der Hilfen zur Erziehung in Nordrhein-Westfalen etwa begonnenen Hilfen bei etwa 61%. Damit hat sich der Anteil im Vergleich zu 2009 kaum verändert. Mit einem differenzierten Blick auf die einzelnen Leistungen variiert die Quote zwischen 51% (Einzelbetreuungen) auf der einen und 78% (Vollzeitpflege) auf der anderen Seite (vgl. Kap. 1.7). Für die SPFH als größte Hilfe im ambulanten Leistungssegment wird mit 66% der höchste Anteil in diesem Hilfesetting registriert. Das heißt: Zwei von drei Familien, die eine Sozialpädagogische Familienhilfe in Anspruch nehmen, sind gleichzeitig auf staatliche Transferleistungen angewiesen. 2 Demgegenüber liegt der Anteil der Familien mit Bezug von Transferleistungen in der Erziehungsberatung bei lediglich knapp 18%. Mit 25% fällt das Ergebnis für die Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen nach 35a SGB VIII im Vergleich zu den Hilfen zur Erziehung (ohne Erziehungsberatung) ähnlich niedrig aus. Vor dem Hintergrund dessen, dass jede/-r zweite Adressat/-in von erzieherischen Hilfen alleinerziehend ist, lohnt der Blick auf die wirtschaftliche Situation dieser Hilfeempfängergruppe. Es zeigt sich, dass Alleinerziehende, die eine Hilfe zur Erziehung in Anspruch nehmen, im Vergleich zu der gesamten Klientel der erzieherischen Hilfen materiell schlechter gestellt sind. Der Anteil ist bei den Alleinerziehenden mit 73% um 12 Prozentpunkte höher als bei allen Adressaten/-innen von Hilfen zur Erziehung. Im ambulanten Leistungssegment ist der Anteil der Alleinerziehenden, die Transferleistungen erhalten, mit 78% bei der SPFH am höchsten. Im stationären Bereich weist die Vollzeitpflege mit 84% den höchsten Anteil aus (vgl. Kap. 1.7). Weiterer Anstieg der finanziellen Aufwendungen für Hilfen zur Erziehung Ausgabenvolumen steigt auf über 1,9 Mrd. EUR Für das Jahr 2010 weist die KJH-Statistik Ausgaben der Jugendämter in Nordrhein- Westfalen für die Durchführung von Hilfen zur Erziehung und Hilfen für junge Volljährige in Höhe von 1,94 Mrd. EUR aus (vgl. Kap. 2). Zwischen 2000 und 2010 haben sich damit die landesweiten Ausgaben der kommunalen Gebietskörperschaften um etwa 90% erhöht und damit fast verdoppelt. Der jüngste Anstieg zwischen den Jahren 2009 und 2010 liegt mit knapp 8% oder knapp 136 Mio. EUR unterhalb der Steigerungsraten der vergangenen Jahre mit einem Plus von 15% bzw. 12% pro Jahr. Es ist davon auszugehen, dass bei den Gründen für den Ausgabenanstieg bei den Hilfen zur Erziehung die Effekte einer Umstellung des kommunalen Rechnungswesens auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) geringer ausgefallen sind als in den Vorjahren, da die allermeisten Kommunen in Nordrhein-Westfalen zumindest einmal ihre Buchführung entsprechend umgestellt haben, wenn auch vielleicht die Eröffnungsbilanz noch nicht fertig gestellt worden ist. Somit dürfte der Hauptgrund für den erneuten Ausgabenanstieg in dem kontinuierlichen Anstieg der Fallzahlen zu suchen sein, zumal auch die allgemeine Preissteigerung nur einen geringen Anteil am Ausgabenanstieg in den Hilfen zur Erziehung haben dürfte. Gleichzeitig ist aber auch zu konstatieren, dass die 8 2 Ein entsprechender Vergleichswert für alle Familien in Nordrhein-Westfalen, die von Transferleistungen zumindest zum Teil abhängig sind, existiert nicht. Gleichwohl können zur besseren Einordnung der Ergebnisse aus der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik Befunde aus der Armutsforschung herangezogen werden. Die Statistischen Ämter der Länder und des Bundes weisen beispielsweise für das Jahr 2010 aus, dass in Nordrhein-Westfalen knapp 18% der unter 15-jährigen Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB II abhängig sind (vgl. > B2.2 SGB II-Quote der nichterwerbsfähigen Hilfebezieher (nef) unter 15 Jahren (Stand: ).

11 HzE Bericht 2012 Jahresausgaben pro Hilfe in den letzten Jahren stärker gestiegen sind als die allgemeine Preisentwicklung. 3 Der insgesamt für die Hilfen zur Erziehung einschließlich der Hilfen für junge Volljährige sowie Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen zu beobachtende Anstieg der Ausgaben in Höhe von knapp 8% zwischen 2009 und 2010 resultiert aus unterschiedlichen, zumeist ansteigenden Entwicklungen für einzelne Hilfearten. Die geringsten Zunahmen mit jeweils etwa 2% im Vergleich zum Vorjahresbudget werden für die Soziale Gruppenarbeit, die ISE-Maßnahmen sowie die Hilfen für junge Volljährige ausgewiesen. Durchschnittliche Zuwachsraten zwischen 5% und 9% sind hingegen für die Tagesgruppe, die Vollzeitpflege sowie die Heimerziehung zu konstatieren. Am deutlichsten gestiegen sind schließlich zwischen 2009 und 2010 die Ausgaben für die Erziehungsbeistandschaften (+10%), die Sozialpädagogische Familienhilfe (+11%) sowie wenn auch rechtssystematisch nicht unmittelbar zu den Hilfen zur Erziehung dazugehörig die Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen (+14%) (vgl. Kap. 2). Der zwischen 2009 und 2010 zu beobachtende Anstieg der Ausgaben für die Hilfen zur Erziehung in Höhe von 8% liegt über der Zunahme der Gesamtaufwendungen für die Kinder- und Jugendhilfe in Nordrhein-Westfalen. Zwar sind die verausgabten finanziellen Mittel für die Kindertagesbetreuung im benannten Zeitraum sogar um knapp 12% auf fast 3,7 Mrd. EUR gestiegen, gleichzeitig sind die Aufwendungen für die Kinder- und Jugendarbeit (-5%) oder auch die Jugendsozialarbeit (-1%) zurückgegangen. 3 Eine Analyse hierzu wurde am in Gelsenkirchen bei der Fachtagung zum HzE Bericht Hilfen zur Erziehung zwischen Karussellfahrt, Kindeswohlgefährdung, Kompetenzentwicklung und knappen Kassen vorgelegt (vgl. Schilling, M.: Kostenexplosion? Ausgabenentwicklung in den Hilfen zur Erziehung. Foliensatz abrufbar unter: (Stand: )). 9

12 Strukturen der Hilfen zur Erziehung in Nordrhein-Westfalen 0. Einleitung Die seit Jahren zu beobachtenden Zunahmen bei den Fallzahlen der Hilfen zur Erziehung sowie vor allem auch der damit einhergehende Anstieg der Ausgaben für dieses Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe sind immer wieder Gegenstand jugendhilfepolitischer Debatten um Möglichkeiten und Grenzen einer Gestaltung lokaler Leistungssysteme im Bereich der Hilfen zur Erziehung sowie nicht zuletzt auch kommunalpolitischer Handlungsfähigkeit. Gerade im letzten Jahr ist auch im Lichte der steigenden Ausgabenentwicklung einerseits, aber auch rechtlicher Rahmungen die Frage nach einer Steuerbarkeit der Hilfen zur Erziehung sowie der damit verbundenen Gestaltungsoptionen in einem Spannungsfeld von Qualitätsentwicklung und fiskalischen Aspekten wieder neu gestellt worden und hat den Steuerungsdiskurs für die Hilfen zur Erziehung neu belebt. 4 Unverzichtbar ist in dieser Diskussion eine verlässliche empirische Datengrundlage und Formen einer darauf aufbauenden Berichterstattung. Hierüber kann gerade kleineren, weniger gut ausgestatteten Jugendämtern eine geeignete Datengrundlage zur Verfügung gestellt werden. Ferner liefert eine Berichterstattung wie die HzE Berichte für Nordrhein- Westfalen Vergleichs- und Orientierungswerte zur Einschätzung, Verortung und Weiterentwicklung der lokalen Leistungen und Strukturen im Bereich der Hilfen zur Erziehung. Diese können helfen, Entscheidungen vor Ort evidenzbasiert zu treffen. 5 Der vorliegende HzE Bericht 2012 ist die 12. Ausgabe einer fachwissenschaftlichen Analyse über Stand und Entwicklung des Arbeitsfeldes Hilfen zur Erziehung in Nordrhein- Westfalen sowie der daraus resultierenden Fragestellungen für Praxis, Politik und Wissenschaft. Der HzE Bericht 2012 folgt damit turnusgemäß dem im März vorgelegten Vorinfo mit den ersten Ergebnissen zur Inanspruchnahme sowie der Ausgabensituation in den Hilfen zur Erziehung für das Jahr Die Auswertungen, Analysen sowie die für die kommunale Planung und Berichterstattung aufbereiteten Ergebnisse der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik beziehen sich auf das Jahr 2010 der Teilerhebung Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige. Im Allgemeinen ist auch in diesem Jahr von einer stabilen Datenlage für die Hilfen zur Erziehung auszugehen. 7 Die im letzten Jahr eingeführten Neuerungen im HzE Bericht für die Form der Darstellung der Ergebnisse in Form einer differenzierten Darstellung nach beschreibender Ergebnisdarstellung, fachlicher Kommentierung sowie weiterführender Fragestellung haben sich bewährt. So stehen für die aktuelle Ausgabe dieses Jahres auch die Darstellung der empirischen Befunde sowie deren fachliche Kommentierung im Vordergrund, aber daneben werden auf der Grundlage dieser empirischen Befunde systematisch Fragen an Planung, Politik und Fachpraxis formuliert. Damit sollen Anregungen und Impulse gesetzt werden, um sich eingehender mit den hier vorgenommenen Analysen auseinanderzusetzen Vgl. beispielsweise Kurz-Adam 2011; Otto/Ziegler Vgl. Rauschenbach/Pothmann 2011, S. 184f. Die Landesjugendämter veröffentlichen einmal jährlich das so genannte Vor-Info. Diese kommentierte Vorabinformation ist von hier an die Jugendhilfeplaner/-innen in Nordrhein-Westfalen verschickt sowie im Internet kostenlos zur Verfügung gestellt worden ( vigation/service_1/arbeitshilfen/jugendmter_3/jugendhilfeplanung_2.html (Stand: )). Ansprechpartnerin für die Erhebung der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik und deren Ergebnisse ist im Landesbetrieb für Information und Technik des Landes Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) zurzeit Frau Riemann (Tel.: 0211/ , anja.riemann@it.nrw.de). Der Landesbetrieb, Geschäftsbereich Statistik hat ferner eine Internetseite zur amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik geschaltet (

13 HzE Bericht 2012 Schließlich hat auch das landesweite Berichtswesen zu den Hilfen zur Erziehung für Nordrhein-Westfalen über die Jahre gezeigt, dass die Statistik die fachlichen Fragen zwar nicht immer abschließend beantworten kann, aber die Ergebnisse fast immer einen Beitrag dazu leisten können, die richtigen Fragen zu stellen. Für den HzE Bericht 2012 beinhaltet Kapitel eins eine Fortschreibung der Grundauswertungen und -analysen zur Inanspruchnahme von Leistungen der Hilfen zur Erziehung. Neben der Betrachtung der Inanspruchnahme von Leistungen der Hilfen zur Erziehung insgesamt beinhaltet dieses Kapitel Analysen zur Inanspruchnahme der verschiedenen Hilfesettings sowie zur Alters- und Geschlechterverteilung und zum Migrationshintergrund der jungen Menschen und deren Familien. Ergänzt werden diese Ergebnisse um Befunde zu den Lebenslagen der Hilfen zur Erziehung in Anspruch nehmenden jungen Menschen und deren Familien. Jenseits der Hilfen zur Erziehung gehört zu diesem Kapitel ein Blick auf die Erziehungsberatung sowie die Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen. Die finanziellen Aufwendungen für die Leistungen der Hilfen zur Erziehung haben für 2010 in Nordrhein-Westfalen die Marke von 1,9 Mrd. EUR deutlich überschritten. Die aktuellen Entwicklungen hierzu nimmt Kapitel zwei in den Blick. Für die planerische und fachliche Auseinandersetzung mit den stetig ansteigenden Ausgaben ist die empirische Analyse dieser Entwicklungen unverzichtbar. Daneben ist es aber gerade auch vor dem Hintergrund dieser Veränderungen notwendig, Fragestellungen zu formulieren, die helfen können, die Gründe für diese Entwicklung genauer in den Blick zu nehmen. Kapitel drei umfasst die Analysen zu den diesjährigen thematischen Schwerpunkten. Dabei wird diesmal das Hauptaugenmerk erstens auf den jungen Menschen aus Nordrhein-Westfalen liegen, die in Einrichtungen der Heimerziehung sowie in betreuten Wohnformen leben. Zweitens wird vor dem Hintergrund der Anfang diesen Jahres veröffentlichten Ergebnisse zu den Einrichtungen und tätigen Personen in der Kinder- und Jugendhilfe jenseits der Kindertageseinrichtungen die Infrastruktur mit Blick auf Einrichtungszahlen und Platzkapazitäten für die Heimerziehung in den Blick genommen. Ein dritter Themenschwerpunkt fokussiert auf der gleichen Datengrundlage die Personalsituation in den Handlungsfeldern der Hilfen zur Erziehung, aber auch der Allgemeinen Sozialen Dienste in den Jugendämtern. Viertens wird schließlich die bislang in den HzE Berichten immer nur am Rande behandelte Erziehungsberatung eingehender betrachtet. In Kapitel vier werden auch in diesem Jahr wieder die Ergebnisse für die Inanspruchnahme sowie die Verteilung der Hilfen zur Erziehung nach den im letzten Jahr neu berechneten Jugendamtstypen dargestellt. Diese Form der Darstellung ist eine wichtige Vergleichsfolie bei der Nutzung der regional differenzierten Daten für die kommunale Ebene. Darüber hinaus werden auch in diesem Jahr wieder ausgewählte Indikatoren zur Inanspruchnahme und Qualität der Hilfen zur Erziehung nach Jugendämtern ausgewiesen. 8 Die Ergebnisse stehen in Form der Jugendamtstabellen im vorliegenden HzE Bericht, aber auch im Internet auf den Seiten der Landesjugendämter zur Verfügung Bei allem zusätzlichen Nutzen der regional differenzierten Auswertung der Ergebnisse der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik, so ist die Aufbereitung und Ausweisung der Jugendamtstabellen mit einigen Mühen insbesondere auch für das IT.NRW verbunden. Hierfür sei dem IT.NRW insbesondere Frau Riemann an dieser Stelle herzlich gedankt. Siehe auch mter_3/jugendhilfeplanung_2.html sowie für Westfalen-Lippe jugendamt/lja/erzhilf/familie/jugendhilfeplanung/jhp_material. 11

14 Strukturen der Hilfen zur Erziehung in Nordrhein-Westfalen 1. Überblick zur Inanspruchnahme und Gewährung von Hilfen zur Erziehung in Nordrhein-Westfalen 10 Hinweis zur Darstellung der Ergebnisse Im Folgenden werden jeweils grafisch oder tabellarisch aufbereitete Auswertungen und Analysen der amtlichen Kinder- und Jugendhilfedaten in kurz gefassten, ausformulierten Stichpunkten kommentiert. Dabei wird unterschieden zwischen einer Ergebnisdarstellung,! deren fachlicher Kommentierung sowie? Fragestellungen für Planung, Praxisentwicklung und den politischen Raum. Mit der Formulierung von weiterführenden Fragestellungen wird der Tatsache Rechnung getragen, dass generell statistische Daten oftmals keine abschließenden Antworten geben können, aber dabei helfen, die richtigen Fragen zu stellen. Ferner haben wir uns dazu entschlossen, bei den Kommentierungen, zumindest in den Stichpunkten, systematisch auch die Ergebnisse aus dem Vorjahr mit einzubeziehen. Somit können zwar noch keine Trends benannt, aber immerhin kann auf aktuelle Veränderungen aufmerksam gemacht werden. Perspektivisch können vermehrt Zeitreihen dargestellt werden, weil dann auf eine ausreichend große Zahl an Erhebungszeitpunkten seit der Umstellung der Statistik zurückgeblickt werden kann. 1.1 Inanspruchnahme der Erziehungshilfen nach Leistungssegmenten (a) Erziehungshilfen insgesamt Abbildung 1: Hilfen zur Erziehung (einschl. der Hilfen für junge Volljährige) in Nordrhein- Westfalen; 2008 bis 2010 (Aufsummierung der zum eines Jahres andauernden und der innerhalb eines Jahres beendeten Leistungen; Angaben absolut, Inanspruchnahme pro der unter 21-Jährigen) (587,8) (611,6) (549,8) (225,8) (263,6) (278,6) 0 Hilfen zur Erziehung (ohne Erziehungsberatung) Hilfen zur Erziehung (einschl. Erziehungsberatung) Anzahl der Hilfen 2008 Anzahl der Hilfen 2009 Anzahl der Hilfen Anmerkung: Die Werte in Klammern weisen die Inanspruchnahme pro der unter 21-Jährigen aus. Quelle: IT.NRW, Erzieherische Hilfen, versch. Jahrgänge; eig. Berechnungen Bei den erzieherischen Hilfen handelt es sich um die Leistungen gem. 27 bis 35 SGB VIII sowie die Hilfen für junge Volljährige gem. 41 SGB VIII, die hier jeweils mit berücksichtigt werden.

15 HzE Bericht 2012 Tabelle 1: Hilfen zur Erziehung (einschl. der Hilfen für junge Volljährige) nach Leistungssegmenten in Nordrhein-Westfalen; 2010 (Aufsummierung der zum eines Jahres andauernden und der innerhalb eines Jahres beendeten Leistungen; Angaben absolut, Anteil am Leistungsspektrum in %, Inanspruchnahme pro der unter 21-Jährigen) 1 Hilfen zur Erziehung insgesamt (Anzahl der Hilfen) Leistungssegmente absolut Hilfen zur Erziehung ohne Erziehungsberatung (Anzahl der Hilfen) Hilfen zur Erziehung ohne Erziehungsberatung (Anzahl der jungen Menschen) Insgesamt dv. Erziehungsberatung / / dv. ambulante Hilfen dv. stationäre Hilfen Leistungssegmente (in %) Insgesamt dv. Erziehungsberatung 54 / / dv. ambulante Hilfen dv. stationäre Hilfen Anzahl der Hilfen/Zahl der erreichten jungen Menschen pro der unter 21-J. Insgesamt dv. Erziehungsberatung 333 / / dv. ambulante Hilfen dv. stationäre Hilfen Ausgewiesen werden zum einen die Hilfen gem. 27 ff. SGB VIII (einschl. der Hilfen für junge Volljährige) Anzahl der Hilfen und zum anderen die Zahl der jungen Menschen, die durch eine Leistung der Hilfen zur Erziehung erreicht werden Anzahl der jungen Menschen. Diese beiden Werte weichen im Falle von familienorientierten Hilfen mit mehreren im Haushalt der Eltern lebenden Kindern voneinander ab. Quelle: IT.NRW, Erzieherische Hilfen, 2010; eig. Berechnungen Ergebnisdarstellungen, Kommentierungen, Fragestellungen Für das Jahr 2010 werden in Nordrhein-Westfalen Hilfen zur Erziehung gezählt, damit werden junge Menschen durch erzieherische Hilfen erreicht. Lässt man die Erziehungsberatung außen vor, die mehr als die Hälfte aller erzieherischen Hilfen ausmacht, sind es noch Hilfen bzw junge Menschen, die von einer Hilfe gem. 27,2 sowie 29 bis 35 SGB VIII erreicht werden. Pro der unter 21-Jährigen betrifft dies 368 Kinder, Jugendliche und junge Volljährige (vgl. Abbildung 1, Tabelle 1). Die Zahl der Hilfen zur Erziehung (einschl. der Erziehungsberatung) ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 3%, und damit etwas schwächer angestiegen als zwischen 2008 und 2009 (+5%). Im gesamten Spektrum der Hilfen zur Erziehung nimmt die Erziehungsberatung den größten Anteil ein. Mit Hilfen bzw. mit einem Anteil von 54% liegt das Fallzahlenvolumen für die Beratung deutlich über dem Wert für die anderen familienergänzenden, -unterstützenden und -ersetzenden Leistungen. Nach dem leichten Rückgang zwischen 2009 und 2010 um -1,7% ist aktuell ein geringfügiger Anstieg der Erziehungsberatungen um Fälle (+1,2%) auszumachen. 13

16 Strukturen der Hilfen zur Erziehung in Nordrhein-Westfalen Die ambulanten und stationären Hilfen sind insgesamt mit einem Anteil von 46% vertreten, wobei das Leistungssegment der ambulanten Hilfen mit einem Anteil von 25% etwas stärker wiegt als der Anteil der stationären Hilfen mit einem Wert von 21% (vgl. Tabelle 1). Gegenüber dem Vorjahr sind die Hilfen in beiden Leistungsbereichen absolut jeweils um knapp Hilfen angestiegen, prozentual fällt die Erhöhung im stationären Bereich (+5%) etwas höher aus als bei den ambulanten Hilfen (+4%).! Über die Inanspruchnahmequote wird ausgewiesen, dass 240 pro der unter 21-Jährigen eine familienergänzende und -unterstützende Maßnahme in Anspruch nehmen. Bei den familienersetzenden Hilfen sind es weniger, nämlich 127 pro junge Menschen derselben Altersgruppe.? Ist der nicht mehr so stark ausgeprägte Anstieg der Hilfen zur Erziehung, insbesondere im ambulanten Bereich, ein Hinweis darauf, dass eine gewisse Sättigung vor allem bei ambulanten Hilfen zur Erziehung allmählich erreicht wird? Oder hat sich die Vergabepraxis verändert?? Gibt es ein verbindliches Profil der Erziehungsberatung im örtlichen Hilfe- und Unterstützungssystem? Wie sind die Angebote der Erziehungsberatung mit den vom ASD organisierten Hilfen vernetzt?? Gibt es Wechselwirkungen zwischen den aufgezeigten Leistungssegmenten? Inwiefern können Kompensationseffekte zwischen ambulanten Leistungen und stationären Hilfen erzeugt werden? Was könnten Indikatoren für die Gewährungspraxis von Jugendämtern sein, um eine Hilfe aus dem einen oder anderen Leistungssegment den Familien vorzuschlagen? Abbildung 2: Hilfen zur Erziehung (ohne Erziehungsberatungen; einschließlich der Hilfen für junge Volljährige) in den Landesjugendamtsbezirken Rheinland und Westfalen-Lippe; 2010 (Aufsummierung der zum eines Jahres andauernden und der innerhalb eines Jahres beendeten Leistungen; Angaben pro der unter 21-Jährigen) 1 350,0 300,0 289,3 266,9 Angaben pro der unter 21-Jährigen 250,0 200,0 150,0 100,0 50,0 0,0 Rheinland Westfalen-Lippe 1 Berücksichtigt ist hier die Anzahl der Hilfen, nicht die Zahl der jungen Menschen. Quelle: IT.NRW, Erzieherische Hilfen, 2010 (Sonderauswertung auf der Basis der Einzeldaten); eig. Berechnungen 14

17 HzE Bericht 2012 Ergebnisdarstellungen, Kommentierungen, Fragestellungen Betrachtet man die Hilfen zur Erziehung in den beiden Landesteilen, zeigt sich 2010, dass im Rheinland mehr Hilfen zur Erziehung in Anspruch genommen werden als in Westfalen-Lippe. Relativiert auf jeweils der unter 21-Jährigen ist ein Übergewicht im Rheinland (289 Hilfen) gegenüber Westfalen-Lippe (267 Hilfen) zu registrieren. (b) Die ambulanten Hilfen 11 Tabelle 2: Ambulante Hilfen zur Erziehung (einschl. der Hilfen für junge Volljährige) nach Hilfearten in Nordrhein-Westfalen; 2010 (Aufsummierung der zum eines Jahres andauernden und der innerhalb eines Jahres beendeten Leistungen; Angaben absolut, Anteil am Leistungsspektrum in %, Inanspruchnahme pro der unter 21-Jährigen) 1 Leistungen gem. SGB VIII Anzahl der Hilfen Anzahl der durch die Hilfen erreichten jungen Menschen Absolut In % Inanspruchnahme Absolut In % Inanspruchnahme Ambulante Hilfen ,0 151, ,0 240,2 dv ,7 57, ,9 119,9 dv. 27, ,8 46, ,3 72,7 dv ,0 6, ,5 6,0 dv. 30 Er ,2 18, ,7 18,4 dv. 30 Be ,9 2, ,2 2,8 dv ,7 14, ,1 14,6 dv ,7 5, ,3 5,6 1 Siehe Anmerkung 1 in Tabelle 1. 2 Siehe Anmerkung 2 in Tabelle 1. 3 Das Leistungsspektrum der Maßnahmen gem. 27 SGB VIII (ohne Verbindung zu Hilfen gem. 28 bis 35 SGB VIII) wie sie laut der amtlichen Statistik bezeichnet werden ist differenziert nach ambulant/teilstationär, stationär und ergänzend. Die ambulanten/teilstationären und ergänzenden Hilfen werden noch mal nach einem familienorientierten sowie einem am jungen Menschen orientierten Ansatz unterschieden. Diese beiden Leistungsarten werden dem ambulanten Leistungssegment zugeordnet, die stationären 27,2er-Hilfen entsprechend dem Leistungsspektrum den familienersetzenden Maßnahmen (vgl. Tabelle 3). 4 Erziehungsbeistandschaften gem. 30 SGB VIII. 5 Unterstützung durch einen Betreuungshelfer gem. 30 SGB VIII. 6 Angaben pro der unter 21-Jährigen. Quelle: IT.NRW, Erzieherische Hilfen, 2010; eig. Berechnungen Ergebnisdarstellungen, Kommentierungen, Fragestellungen Die Zahl der in Anspruch genommenen ambulanten Hilfen zur Erziehung liegt 2010 bei Leistungen überwiegend in ihren Familien lebende junge Menschen werden hierüber erreicht. Relativiert auf die altersentsprechende Bevölkerung 11 Unter die Kategorie der ambulanten Hilfen fallen ambulante und sonstige 27,2er-Hilfen und die Hilfen gem VIII sowie gem. 35 SGB VIII. Nicht unter die Kategorie fällt die Erziehungsberatung gem. 28 SGB VIII. Diese wird aufgrund der Höhe ihres Fallzahlenvolumens gesondert betrachtet (vgl. Kap. 1.5). 15

18 Strukturen der Hilfen zur Erziehung in Nordrhein-Westfalen entspricht dies einer Inanspruchnahmequote von 240 jungen Menschen pro der unter 21-Jährigen (vgl. Tabelle 2). Für den Zeitraum 2009 bis 2010 ist nur noch eine leichte Zunahme bei den ambulanten Hilfen zu beobachten (+4%). Zwischen 2008 und 2009 lag der Zuwachs noch bei rund 19%.! Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist die Leistung mit dem größten Fallzahlenvolumen und der höchsten Inanspruchnahmequote im ambulanten Hilfesetting. 12 Pro der altersentsprechenden Bevölkerung haben 120 junge Menschen eine Hilfe gem. 31 SGB VIII in Anspruch genommen. Dieser Wert liegt bei der Hälfte der gesamten Inanspruchnahmequote des ambulanten Leistungsspektrums.! Mit berücksichtigt im Leistungsspektrum der Hilfen zur Erziehung sind die so genannten Leistungen gem. 27 SGB VIII ohne eine Verbindung zu Hilfen gem. 28 bis 35 SGB VIII, kurz die 27,2er-Hilfen. Für das Jahr 2010 werden bei den ambulanten Leistungen insgesamt dieser Hilfen ausgewiesen; junge Menschen werden hierüber erreicht. Bezogen auf das Leistungsspektrum der familienunterstützenden und -ergänzenden Hilfen heißt das, dass annähernd jede dritte ambulante Leistung eine 27,2er-Hilfe darstellt, oder auch, dass bald jeder dritte junge Mensch in den ambulanten Hilfen von einer 27,2er-Hilfe erreicht wird (vgl. Tabelle 2).! Betrachtet man das ambulante Hilfespektrum unter der Perspektive des Hilfeansatzes, kann somit festgestellt werden, dass vier von fünf jungen Menschen eine familienorientierte Hilfe erhalten. SPFH und die familienorientierten 27,2er-Hilfen werden dabei zusammen betrachtet. 13 Der Fallzahlenanstieg im ambulanten Leistungssegment wird im Wesentlichen bestimmt durch den Zuwachs bei den ambulanten Hilfen gem. 27,2 SGB VIII (+5%) sowie der Zunahme der Sozialpädagogischen Familienhilfen (+4%).! Die drittgrößte Hilfe im ambulanten Hilfesetting ist die Erziehungsbeistandschaft. Für das Jahr 2010 werden insgesamt Hilfen gezählt. Die Inanspruchnahmequote für diese Leistung liegt bei 18 pro der unter 21-Jährigen. Gegenüber 2009 haben die Erziehungsbeistandschaften gem. 30 SGB VIII um rund 6% zugenommen.? Verändert sich der Auftrag, den ambulante Leistungen im örtlichen Hilfe- und Unterstützungssystem erfüllen sollen? Welchen Beitrag leisten die ambulanten Angebote, um stärker eingriffsorientierte Hilfen zu vermeiden?? Welche Schnittstelle gibt es zwischen präventiven Angeboten im Vorfeld erzieherischer Hilfen und ambulanten Leistungen? Kann der Zugang zu den Familien durch präventive Angebote erleichtert werden und damit auch der Zugang zum Hilfesystem? Oder können auch ambulante Leistungen durch ein breites Angebot präventiver Hilfen vermieden werden?? Welche konzeptionellen Besonderheiten verbergen sich hinter den sogenannten 27,2er-Hilfen? Inwiefern stehen diese für innovative Hilfekonzepte oder für ein verändertes Steuerungsverständnis in den Jugendämtern? Das Fallzahlenvolumen der in dieser Kategorie der ambulanten Hilfen nicht berücksichtigten Erziehungsberatung übersteigt das der Sozialpädagogischen Familienhilfe (vgl. Kap. 1.1). Eine Hilfe zur Erziehung wird dann als 27,2er-Maßnahme erfasst, wenn eine Leistung ohne eine Verbindung zu Hilfen gem. 28 bis 35 SGB VIII gewährt bzw. in Anspruch genommen wird.

19 HzE Bericht 2012 Tabelle 3: Ambulante Hilfen zur Erziehung (einschl. der Hilfen für junge Volljährige) nach Hilfearten in Nordrhein-Westfalen sowie in den Landesjugendamtsbezirken Rheinland und Westfalen-Lippe; 2010 (Aufsummierung der zum eines Jahres andauernden und der innerhalb eines Jahres beendeten Leistungen; Angaben absolut, Anteil am Leistungsspektrum in %, Inanspruchnahme pro der unter 21-Jährigen) 1 Leistungen Anzahl der Hilfen Anzahl der jungen Menschen Absolut In % Inanspruchnahme Ambulante Hilfen Absolut In % Inanspruchnahme NRW ,0 151, ,2 Rheinland ,9 156, ,8 247,7 Westfalen-Lip ,1 145, ,2 232,1 Ambulante Hilfen gem. 29, 30, 32 und 35 sowie 27,2er-Hilfen (am jungen Menschen orientiert) 1 NRW ,0 63, ,6 Rheinland ,2 59, ,6 60,4 Westfalen-Lip ,8 67, ,4 56,6 Ambulante Hilfen gem. 31 und 27,2er-Hilfen (familienorientiert) 1 NRW ,0 88, ,0 Rheinland ,4 96, ,4 188,1 Westfalen-Lip ,6 78, ,6 165,0 1 Auf die fehlende Aussagekraft einer Unterscheidung von 27,2er-Hilfen nach am jungen Menschen orientiert und familienorientiert ist bereits in Tabelle 2 hingewiesen worden. Gleichwohl können die dadurch entstehenden Verzerrungen an dieser Stelle vernachlässigt werden. Quelle: IT.NRW, Erzieherische Hilfen, 2010; eig. Berechnungen Ergebnisdarstellungen, Kommentierungen, Fragestellungen Die 2010er-Daten für die beiden Landesteile bestätigen die Ergebnisse vom Vorjahr: In beiden Landesteilen nehmen die familienorientierten Leistungen die 27,2er- Hilfen und die SPFH den größten Anteil im ambulanten Hilfesetting ein. Mit Blick auf die Inanspruchnahmequote der individuellen sowie familienorientierten ambulanten Hilfen ist diese jeweils im Rheinland höher als in Westfalen-Lippe. Allerdings ist der Unterschied bei den familienorientierten Hilfen noch etwas größer als bei den individuellen. Mit 188 Hilfen pro der unter 21-Jährigen liegt das Rheinland um 13 Hilfen höher als der Wert für Westfalen-Lippe (165) und vergrößert sich damit noch leicht im Vergleich zu Für die individuellen Hilfen liegt der Unterschied im Vergleich dazu nur bei 4 Hilfen pro der altersentsprechenden Bevölkerung. 17

20 Strukturen der Hilfen zur Erziehung in Nordrhein-Westfalen (c) Die stationären Hilfen Tabelle 4: Stationäre Hilfen zur Erziehung (einschl. der Hilfen für junge Volljährige) nach Hilfearten in Nordrhein-Westfalen; 2010 (Aufsummierung der zum eines Jahres andauernden und der innerhalb eines Jahres beendeten Leistungen; Angaben absolut, Anteil am Leistungsspektrum in %, Inanspruchnahme pro der unter 21-Jährigen) Leistungen Anzahl der Hilfen/ Anzahl der jungen Menschen 1 Absolut In % Inanspruchnahme Stationäre Hilfen insgesamt ,0 127,3 dv. Vollzeitpflege (VP) gesamt ,6 56,8 dar. allgemeine VP ,6 50,3 dar. Sonderpflege ,4 6,5 dv. Heimerziehung ,6 67,0 dar. Mehrgruppeneinrich ,6 41,2 dar. Eingruppeneinrichtung ,8 22,0 dar. in eigener Wohnung ,8 3,2 dv. stationäre 27,2er-Hilfen ,8 3,6 1 Die Anzahl der Hilfen entspricht der Anzahl der jungen Menschen. 2 Zu den Leistungen gem. 34 zählen auch die Maßnahmen, die in einer Einrichtung außerhalb von Deutschland durchgeführt werden. Die 201 Hilfen dieser Form sind hier mit berücksichtigt. 3 Stationäre Hilfen zur Erziehung gem. 27 SGB VIII ohne Verbindung zu Hilfen gem SGB VIII. Quelle: IT.NRW, Erzieherische Hilfen, 2010; eig. Berechnungen Ergebnisdarstellungen, Kommentierungen, Fragestellungen Im Jahr 2010 werden insgesamt stationäre Maßnahmen gezählt. Das entspricht einer Inanspruchnahmequote von etwa 127 jungen Menschen pro der unter 21-Jährigen. Gegenüber 2009 sind stationäre Hilfen um 5% angewachsen. Im stationären Leistungssegment zeichnet die Vollzeitpflege mit einem Plus von mehr als Hilfen (+6%) hauptsächlich für die Fallzahlenerhöhung verantwortlich. Der Hauptanteil der stationären Hilfen liegt bei der Heimerziehung mit Maßnahmen. Das entspricht einem Anteil an allen stationären Hilfen von 53%. Hierbei handelt es sich um Hilfen, die zum größten Teil in einer Mehrgruppeneinrichtung stattfinden, gefolgt von Hilfen in Eingruppeneinrichtungen. Bei einem sehr kleinen Anteil von Fällen wird der junge Mensch in einer eigenen Wohnung betreut. Bei der Vollzeitpflege werden Hilfen gezählt. Das entspricht einem Anteil von 45% und einer Inanspruchnahmequote von 57 jungen Menschen pro der unter 21-Jährigen. 89% dieser Hilfen sind allgemeine Vollzeitpflegen, bei 11% der Hilfen gem. 33 SGB VIII handelt es sich dagegen um eine so genannte Sonderpflege. Im Gegensatz zu der Heimerziehung und der Vollzeitpflege ist der Anteil der stationären 27,2er-Hilfen mit ca. 4% marginal. Absolut betrachtet wurden Hilfen dieser Leistungsart im Jahre 2010 in Anspruch genommen.? Inwiefern bestehen Wechselwirkungen zwischen Angeboten der Sonderpflege ( 33 Satz 2) und Maßnahmen der Heimerziehung? 18

21 HzE Bericht 2012? Wie sind die Schnittstellen innerhalb der Unterbringungsformen der Heimerziehung einerseits und der Vollzeitpflege anderseits definiert? Welche Bedeutung nehmen die Betreuung in einer eigenen Wohnung oder auch familienähnliche Unterbringungen ein? Wie gestaltet sich beispielsweise das Verhältnis von allgemeiner Vollzeitpflege ( 33 Satz 1 SGB VIII) und Sonderpflege ( 33 Satz 2)?? Für welche besondere konzeptionelle Ausrichtung stehen die stationären 27,2er- Hilfen? Abbildung 3: Stationäre Hilfen gem. 33, 34 SGB VIII 1 nach Hilfearten in den Landesjugendamtsbezirken Rheinland und Westfalen-Lippe; 2010 (Aufsummierung der zum eines Jahres andauernden und der innerhalb eines Jahres beendeten Leistungen; Angaben pro der unter 21-Jährigen) 140,0 120,0 132,9 121,3 Angaben pro der unter 21-Jährigen 100,0 80,0 60,0 40,0 20,0 56,4 57,1 76,4 64,2 0,0 Stationäre Hilfen insg. Vollzeitpflege Heimerziehung u. stat. 27,2er- Hilfen Rheinland Westfalen-Lippe 1 Einschließlich der Hilfen für junge Volljährige. Bei der Heimerziehung werden auch die stationären Hilfen gem. 27 SGB VIII ohne Verbindung zu Hilfen gem SGB VIII berücksichtigt. Quelle: IT.NRW, Erzieherische Hilfen, 2010 (Sonderauswertung auf der Basis der Einzeldaten); eig. Berechnungen Ergebnisdarstellungen, Kommentierungen, Fragestellungen Mit Blick auf die beiden Landesteile zeigt sich, dass im Rheinland mehr stationäre Hilfen in Anspruch genommen werden als in Westfalen-Lippe. Während für die Vollzeitpflege die Inanspruchnahmequoten in beiden Regionen ausgeglichen sind, liegt die Inanspruchnahmequote für die Heimerziehung im Rheinland höher als für Westfalen-Lippe. 19

22 Strukturen der Hilfen zur Erziehung in Nordrhein-Westfalen (d) Zwischenbilanz zu den Leistungssegmenten (ohne Erziehungsberatung) Tabelle 5: Hilfen zur Erziehung (einschl. der Hilfen für junge Volljährige) nach ambulanten und stationären Leistungen in Nordrhein-Westfalen; 2010 (Aufsummierung der zum eines Jahres andauernden und der innerhalb eines Jahres beendeten Leistungen; Angaben absolut und in %; Inanspruchnahme pro der unter 21-Jährigen) Leistungen Anzahl der Hilfen Anzahl der jungen Menschen Absolut In % Inanspruchn. Absolut In % Inanspruchn. HzE insgesamt , ,0 368 Ambulante Hilfen ,3 151, ,4 240,2 Stationäre Hilfen ,7 127, ,6 127,3 dv ,6 56, ,6 56,8 dv ,6 67, ,6 67,0 dv. 27,2er-H ,8 3, ,8 3,6 1 Stationäre Hilfen zur Erziehung gem. 27 SGB VIII ohne Verbindung zu Hilfen gem SGB VIII. Quelle: IT.NRW, Erzieherische Hilfen, 2010; eig. Berechnungen Ergebnisdarstellungen, Kommentierungen, Fragestellungen Von ambulanten Hilfen werden rund junge Menschen erreicht, für die stationären Hilfen werden etwa junge Menschen für das Jahr 2010 ausgewiesen. Damit erhalten 65% von den etwa Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen eine ambulante Leistung der Hilfen zur Erziehung. Bezogen auf die altersentsprechende Bevölkerung bedeutet dies: Von ambulanten Leistungen werden 240 junge Menschen pro der unter 21-jährigen Bevölkerung erreicht, im Gegensatz zu 127 bei den stationären Hilfen. Die Inanspruchnahmequote der ambulanten Hilfen liegt somit immer noch fast doppelt so hoch wie der Wert für die stationären Maßnahmen. Berücksichtigt man nicht die Zahl der über die Hilfen erreichten jungen Menschen, sondern die tatsächlichen Fallzahlen, fällt das Übergewicht der ambulanten Hilfen zwar geringer aus, ist aber mit einem Anteil von 54% immer noch vorhanden. Die Inanspruchnahmequoten unter Berücksichtigung der Fallzahlen verdeutlichen ebenfalls die Ausgewogenheit zwischen den beiden Leistungssegmenten, wobei ein leichtes Übergewicht der ambulanten gegenüber den stationären Hilfen zu erkennen ist. Während für die ambulanten Leistungen 151 Hilfen pro der unter 21- Jährigen ausgewiesen wird, liegt die Quote für die stationären Maßnahmen bei 127.! Es wird deutlich, dass sich das Übergewicht der ambulanten gegenüber den stationären Maßnahmen im Jahr 2010 weiter fortsetzt. Allerdings haben vor allem die ambulanten Hilfen gegenüber 2009 weitaus weniger Steigerungsraten als in den Jahren davor zu verbuchen. Die Diskrepanz zwischen den beiden Leistungssegmenten zeigt sich vor allem bei der Betrachtung der durch die Hilfen erreichten jungen Menschen. Mit Blick auf die Anzahl der Hilfen ist das Verhältnis ausgeglichener.? Gibt es bewusste Steuerungsentscheidungen und -ergebnisse in den einzelnen Jugendämtern? 20

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