Tagespflege in Mainz: Neuregelungen ab 1. April

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1 Presseinformation Tagespflege in Mainz: Neuregelungen ab 1. April Wichtige Informationen für Eltern und Tagespflegepersonen Ein weiterer Baustein in dem Bemühen, das Angebot professioneller pädagogischer Betreuung von Kindern in Mainz zu erweitern, ist die Tagespflege. Im Jahr 2005 wurden zwei neue gesetzliche Regelungen für die Kindertagespflege - TAG (Tagesbetreuungsausbaugesetz, ) und KICK (Gesetz zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe, ) verabschiedet (siehe unten: gesetzliche Grundlagen). Sie beinhalten wichtige Neuerungen für Eltern, deren Kinder in Tagespflege betreut werden bzw. die die Betreuung ihrer Kinder in Tagespflege anstreben, sowie für Tagespflegepersonen. Sie sehen auch die Zahlung einer laufenden Geldleistung an Tagespflegepersonen vor. Der Stadtrat Mainz hat am die Zahlung der laufenden Geldleistung und (auf der Grundlage der Empfehlung des Landesjugendamtes) die Erhebung von Elternbeiträgen zum beschlossen. Wichtige Regelungen zur Tagespflege in Mainz in Kürze In dem vom Jugendamt der Stadt Mainz und der Katholischen Familienbildungsstätte initierten und gut genutzten Internetforum finden interessierte Eltern und Tagespflegepersonen die jeweils aktuellsten Informationen ausführlich und detailliert aufbereitet. Dort können sich über das Thema Tagespflege austauschen sowie Kontakt knüpfen. Das Pressemitteilungen der Stadt Mainz unter

2 Pressemitteilungen Stadt Mainz Seite Forum wird seit seiner Einrichtung von der Katholischen Familienbildungsstätte gepflegt. Alle wichtigen, ab 1. April 2007, neuen Regelungen und Informationen für Tagesmütter und Tagesväter, sowie Eltern zur Neuregelung der Kindertagespflege ab dem sind in der Rubrik Aktuelles des Internetforums zu finden. Im Bereich Download finden sich zudem sämtlichen erforderlichen Formularvordrucke. Die Zahlung eines Tagespflegegeldes Als angemessener Geldbetrag für die Anerkennung der Betreuungs- und Förderleistung der Tagespflegeperson zahlt das Jugendamt gestaffelt nach Qualifizierungsstufe der Tagespflegeperson ein Tagespflegegeld zwischen 393 Euro bis zu 485 Euro monatlich (bezogen auf einen Betreuungsumfang von 40 Std. wöchtl.). Dies entspricht einem Stundensatz von 2,27 bis 2,80 Euro. Stufe 1 gilt bei vorliegender Mindestvoraussetzung, Stufe 2 bei Grundqualifikation, Stufe 3 bei Grund- und Aufbauqualifikation mit Zertifikat. Antragsverfahren für das Tagespflegegeld: Die Eltern, deren Kind in Kindertagespflege betreut wird oder betreut werden soll, stellen einen schriftlichen Antrag beim Jugendamt, eingereicht werden muss der Vertrag zwischen Eltern und Tagespflegeperson. Das Jugendamt prüft die Eignung der Pflegestelle (Pflegeerlaubnis) und ob diese Betreuungsform für das Kind geeignet ist. Die Eltern werden gleichzeitig zur Zahlung eines Elternbeitrages herangezogen (Details: siehe unten - Elternbeiträge). Die Erstattung angemessener Kosten für den Sachaufwand Pro Kind und Tag wird ein Betrag von drei Euro (64,95 Euro monatlich) auf der Basis einer Betreuungszeit von 40 Stunden pro Woche gezahlt. Als Sachaufwand zählen: Verpflegungskosten, Verbrauchskosten (Wasser, Strom, Heizung, Müllgebühren),

3 Pressemitteilungen Stadt Mainz Seite Ausstattungsgegenstände, Spielmaterial und Freizeitgestaltung sowie Pflegematerialien und Hygienebedarf. Die Auszahlung erfolgt mit dem Tagespflegegeld. Die Erstattung der Kosten für die Unfallversicherung der Tagespflegeperson Tagespflegepersonen, die regelmäßig Kinder betreuen, sind selbstständig in der Wohlfahrtspflege tätig und damit verpflichtet, sich bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege (BGW) anzumelden, um unfallversichert zu sein. Dazu müssen sie sich innerhalb einer Woche nach Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der BGW anmelden. Eine private Versicherung entbindet nicht von dieser gesetzlichen Unfallversicherung! Vom Jugendamt anerkannte Tagespflegepersonen unterliegen der Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Unfallversicherung. Aus diesem Grund hat der Stadtrat beschlossen, dass die Stadt Mainz auch nur Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung erstattet. Der Jahresbeitrag bei der BGW beträgt derzeit 79,38 Euro, unabhängig vom Betreuungsumfang und der Zahl der betreuten Kinder. Er wird auf Antrag vom Jugendamt erstattet. Die hälftige Erstattung der nachgewiesenen Kosten für eine angemessene Alterssicherung Die Angemessenheit der Altersvorsorge richtet sich nach dem Mindestbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von derzeit 78 Euro im Monat, d.h. wenn die Tagespflegeperson 40 Betreuungsstunden wöchentlich leistet. Die Zahlung ist abhängig von den tatsächlich geleisteten Betreuungsstunden. Wenn mehr Stunden geleistet werden, wird mehr erstattet bzw. bei weniger Stunden entsprechend weniger. Grundsätzlich wird die Hälfte der nachgewiesenen Kosten für eine angemessene Alterssicherung erstattet.. Anerkannt werden die Gesetzliche Rentenversicherung, Lebensversicherungen auf Rentenbasis, Riesterrente, o. ä.

4 Pressemitteilungen Stadt Mainz Seite Festlegung der Elternbeiträge Der örtliche Träger der Jugendhilfe kann für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege Elternbeiträge festlegen. Das Landesjugendamt hat die pauschale und - unter Berücksichtigung der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder - einkommensabhängig sozial gestaffelte Festlegung empfohlen. Die Elternbeiträge an das Jugendamt (siehe Anlage) werden analog (40 Std./Woche) in Höhe der jeweils gültigen Krippenbeiträge mit der entsprechenden Staffelung festgelegt. Bei Familien mit zwei Kindern beträgt der jeweilige Höchstsatz 2/3 des Höchstbeitrages; bei Familien mit drei Kindern 1/3. Familien mit vier und mehr Kindern sind beitragsfrei. Die Festsetzung der Kostenbeteiligung wird einmal jährlich zum vorgenommen. Eine erstmalige Berechnung für die in Kindertagespflege betreuten Kinder erfolgt zum Haben Eltern mit einer Tagespflegeperson einen höheren Stundensatz als den, den die laufende Zahlung des Jugendamts (Tagespflegegeld) abdeckt, vereinbart, zahlen sie diese Differenz direkt an die Tagespflegeperson. Eltern, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation überhaupt nicht in der Lage sind, einen Beitrag für die Tagespflegebetreuung selbst zu zahlen, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenübernahme beim Jugendamt der Stadt Mainz zu stellen. Unfallversicherung für betreute Kinder Voraussetzung des Unfallversicherungsschutzes ist, dass das betreffende Kind von einer geeigneten und anerkannten Tagespflegeperson betreut wird. Die Entscheidung, ob eine Tagesmutter oder ein Tagesvater geeignet ist, trifft das Jugendamt. Der Versicherungsschutz schließt alle Tätigkeiten der Tageskinder während der Betreuungszeit und auf dem direkten Weg zur bzw. von der Betreuungsstelle nach Hause ein, jede Zahnverletzung und Hilfsmittelschäden (z.b. Beschädigung einer Brille). Die Ta-

5 Pressemitteilungen Stadt Mainz Seite gespflegepersonen sind verpflichtet, Unfälle zu melden, bzw. eine Unfallanzeige zu erstellen und unverzüglich weiter zu leiten. Jede Tagespflegeperson muss als Ersthelferin weitergebildet sein. Zur Vermeidung von Unfallgefahren müssen die Räumlichkeiten und Außenbereiche bei Tagespflegepersonen kindgerecht sein. Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen Um ihre Eignung zu belegen, müssen Tagespflegepersonen über vertiefte Kenntnisse in der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachweisen müssen. Bei vorliegender sozialpädagogischer Ausbildung ist nur noch die Teilnahme an einem Prüfungsgespräch erforderlich. Das Deutsche Jugendinstitut hat ein Curriculum zur Qualifizierung von Tagespflegepersonen entwickelt, das allgemein als Standard gilt. Die Stadt Mainz bietet derzeit in Zusammenarbeit mit zwei Weiterbildungsträgern (Katholische Familienbildungsstätte und Kinderschutzbund Mainz) Qualifizierungskurse an. Das Land Rheinland-Pfalz bezuschusst die Kurse aus Mitteln des Programms Zukunftschance Kinder und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Weiterhin trägt die Stadt Mainz einen Teil der Kosten, auch Teilnehmergebühren werden erhoben. Für die erfolgreiche Teilnahme an einer Qualifizierung mit 160 Unterrichtsstunden mit Abschluss eines Prüfungsgespräches erhalten die Tagespflegepersonen ein Zertifikat.

6 Pressemitteilungen Stadt Mainz Seite Gesetzliche Grundlagen Das TAG (Tagesbetreuungsausbaugesetz) trat zum in Kraft: Es regelt die Kindertagespflege als gleichrangiges Angebot zur institutionellen Erziehung in Kindertagesstätten. Es schreibt als Aufgaben von Tagespflegepersonen fest, dass sie die Kinder durch Betreuung, Bildung und Erziehung in ihrer Entwicklung fördern. Gleichzeitig wird die Forderung nach Qualifikation der Tagespflegepersonen formuliert, d.h. sie ist nun keine freiwillige Leistung mehr, sondern Vorraussetzung für die Pflegeerlaubnis. Weiterhin schreibt das TAG die Zahlung der nachgewiesenen Unfallversicherung und die hälftige Erstattung der nachgewiesenen Kosten für die Alterssicherung fest. Das TAG schreibt zudem die Gewährung einer laufenden Geldleistung fest, die die Erstattung angemessener Kosten umfasst, die der Tagespflegeperson für den Sachaufwand entstehen, sowie einen angemessenen Beitrag zur Anerkennung ihrer Förderungsleistung. Am ist KICK (Gesetz zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe) in Kraft getreten. Für die Tagespflege ergeben sich folgende Änderungen: Tagespflegepersonen bedürfen einer Erlaubnis zur Kindertagespflege und müssen für die Tagespflege persönlich geeignet und sachkompetent sein sowie über passende Räumlichkeiten verfügen. Seit Inkrafttreten des KICK sind die Kinder in Kindertagespflege in der gesetzlichen Unfallversicherung mitversichert. Vorraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Tagespflegeperson beim Träger der örtlichen Jugendhilfe registriert (genehmigt) ist. Dadurch werden Mindestanforderungen an Eignung, Sachkompetenz und Räumlichkeiten sichergestellt.

7 Pressemitteilungen Stadt Mainz Seite Anlage: Elternbeiträge an das Jugendamt zur Kindertagespflege (Grundlage: 40 Stunden pro Woche) Elternbeiträge zur Kindertagespflege ab EURO 1 Kind 2 Kindern 3 Kindern 1.304, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,

8 Pressemitteilungen Stadt Mainz Seite Beispielrechnungen In den nachfolgend aufgezeigten Fallbeispielen haben die Eltern in der Vergangenheit keinen Zuschuss des Jugendamtes auf Grund der Höhe des Familieneinkommens erhalten. Mit der Neuregelung zum werden die berechneten Zahlungen an die Tagespflegeperson geleistet und reduzieren damit die monatlichen Belastungen der Eltern. Fall 1: Mutter, allein erziehend Kind, 2 Jahre alt - keine Geschwister, wird montags bis freitags in der Zeit von 12 Uhr bis 20 Uhr betreut; dies sind 5 x 8 Stunden = 40 Betreuungsstunden pro Woche und monatlich im Jahresdurchschnitt = 173,20 Stunden. Einkommen bereinigt: 1.720,00 Vertraglich vereinbarte Zahlung an die TPP 5,00 / Stunde Tagesmutter mit Grundqualifikation (Stufe 2 = 2,50 /Stunde) Unfallversichert bei der BGW Lebensversicherung auf Rentenbasis, monatliche Zahlung von 100,00 Fall 2 Eltern beide berufstätig 3 Kinder Kind, 7 Monate alt, wird an 2 Tagen in der Zeit von 8 Uhr bis 14 Uhr in der Tagespflegestelle betreut, dies sind 2 x 6 Stunden = 12 Betreuungsstunden pro Woche und monatlich im Jahresdurchschnitt = 51,96 Stunden. Einkommen bereinigt:2.900,00 Vertraglich vereinbarte Zahlung an die TPP 6,00 / Stunde Tagesmutter mit Zertifikat (Stufe 3 = 2,80 /Stunde) Unfallversichert bei der BGW Lebensversicherung auf Rentenbasis, monatliche Zahlung von 75,00 Berechnung der Gesamterstattungen und des Elternbeitrages Fall vor dem ab dem Gesamtkosten Gesamtkos- für Eltern ten für Eltern Monatlicher Elternbeitrag an Jugendamt monatliche Zahlungen des Jugendamtes an Tagespflegeperson Monatlicher Elternbeitrag an Tagespflegeperson Tagespflegegeld Sachaufwand Unfallversicherung Altersicherung 1 866,00 566,00 133,00 433,00 433,00 64,95 6,61 38, ,76 201,60 35,33 166,27 145,49 19,49 6,61 11,69 Fazit Fall 1 Die allein erziehende Mutter spart ab monatlich 300,00. Für die Tagespflegeperson sind 433,00 einkommenssteuerfrei. Fall 2 Die Eltern sparen ab insg 110,16 monatlich Für die Tagespflegeperson sind 145,49 einkommenssteuerfrei.

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