Joachim Haessler 24. Oktober 2007. Kommunale Pensionsrückstellung Planen. Rechnen. Entscheiden



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Transkript:

Joachim Haessler 24. Oktober 2007 Kommunale Pensionsrückstellung Planen. Rechnen. Entscheiden

Weshalb bildet man überhaupt Pensionsrückstellungen? Für die Zeit in der ein Arbeitnehmer nicht mehr für einen Arbeitgeber tätig ist (Rentenphase ) werden Rückstellungen gebildet. Aus diesen Rückstellungen sollen die in der Rentenphase anfallenden Leistungen bezahlt werden.

Bei Doppik Durch die Bildung von Rückstellungen sind in der Rentenphase keine Entnahmen aus dem laufenden Haushalt notwendig. Deshalb stellen Versorgungsempfänger rechnerisch keine Belastung des laufenden Haushalts dar.

Aspekte der Kostenrechnung Arbeitnehmer Gehalt laufende Aufwendungen des Geschäftsjahres Sozialabgaben Beihilfe zu den Krankenkosten Aufwendungen in der Rentenphase Pension Hinterbliebenenleistung Beihilfe zu den Krankenkosten

Bilanzielle Sicht Die monatlich gezahlten Versorgungsleistungen werden als Altersvorsorgeaufwand gebucht. Mindern also bereits unterjährig das Ergebnis. Beim Abschluss des Geschäftsjahres erfolgt auf Basis der aktuellen Rückstellungsermittlung eine entsprechende Korrektur der Pensionsrückstellung in der Bilanz (zum Bilanzstichtag). Die Differenz geht als zusätzliche (Aufwands-) position in die G+V ein (Bestandsveränderung).

Liquiditätssicht In der jährlichen Zuführung zur Pensionsrückstellung sind die erwarteten Zinsen (Rechengrundlage) einkalkuliert Erwirtschaftet das Vermögen diesen Zins nicht, so ergibt sich zwangsläufig eine Lücke, die aus anderen Erträgen gedeckt werden muss

Finanzierungssystem Da die Beitragszahlungen und Leistungen zeitversetzt erfolgen, müssen Geldströme sichtbar gemacht werden. Die Beschreibung Geldströme erfolgt in einem Finanzierungssystem. Aktiver = Beitragszahler Rentner = Leistungsempfänger

Finanzierungssysteme Umlagesysteme Kapitalgedeckte Systeme Offene Kasse Geschlossene Kasse Reines Umlageverfahren Umlageverfahren mit Kapitalbildung Anwartschaftsdeckungsverfahren Rentenkapitaldeckungs-verfahren... Offenes Deckungsplanverfahren... Pensionsrückstellungen

Barwert Auf einen bestimmten Stichtag ab- bzw. aufgezinster Wert einer Zahlung. Entspricht der erwarteten Leistung = Risiko = tatsächliche Verpflichtung

Aussagekraft des Barwerts Ist Vermögen in Höhe des Leistungs- bzw. Anwartschaftsbarwertes vorhanden, so können alle Leistungen bzw. Anwartschaften auf Dauer mit diesem Vermögen bestritten werden. nota bene: inklusive der entstehenden Zinsen

Teilwert und Teilwertverfahren Der Barwert der während der Leistungsphase zu erbringenden Leistungen muss bei Erreichen des Aktivenendalters als Pensionsrückstellung vorhanden sein (dies entspricht der Summe aller zu erwartenden, abgezinsten Leistungen). Aber nicht sofort!

Warum Teilwertverfahren? Dieses Verfahren beruht auf steuerrechtlichen Vorschriften und dient ausschliesslich der Reduktion von Steuerausfällen Werden diese Vorschriften eingehalten, so wirken Pensionsrückstellungen steuermindernd

Das Teilwertverfahren 6a EStG... Eine Pensionsrückstellung darf höchstens mit dem Teilwert der Pensionsverpflichtung angesetzt werden. Als Teilwert einer Pensionsverpflichtung gilt vor Beendigung des Dienstverhältnisses des Pensionsberechtigten der Barwert der künftigen Pensionsleistungen am Schluss des Wirtschaftsjahres abzüglich des sich auf denselben Zeitpunkt ergebenden Barwerts betragsmäßig gleich bleibender Jahresbeträge... Die Jahresbeträge sind so zu bemessen, dass am Beginn des Wirtschaftsjahres, in dem das Dienstverhältnis begonnen hat, ihr Barwert gleich dem Barwert der künftigen Pensionsleistungen ist; die künftigen Pensionsleistungen sind dabei mit dem Betrag anzusetzen, der sich nach den Verhältnissen am Bilanzstichtag ergibt. Es sind die Jahresbeträge zugrunde zu legen, die vom Beginn des Wirtschaftsjahres, in dem das Dienstverhältnis begonnen hat, bis zu dem in der Pensionszusage vorgesehenen Zeitpunkt des Eintritts des Versorgungsfalls rechnungsmäßig aufzubringen sind...

an einer Person 500.000 450.000 400.000 350.000 300.000 250.000 200.000 150.000 100.000 50.000 0 Beamter 1 30,8 35,8 40,8 45,8 50,8 55,8 60,8 65,8 70,8 75,8 80,8 85,8 90,8 95,8 101 106 111 116 Teilwert Barwert BW AR BW IR BW HR

Kaufmännisches Prinzip Die Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen sind Betriebsausgaben und senken Ergebnis und Steuerbelastung Das Geld ist gebunden, verbleibt aber im Unternehmen und kann zusätzlich für höhere (Zins-)gewinne sorgen Da es sich um Kosten handelt, sind Zuführungen zur Pensionsrückstellung für die Kostenrechnung relevant

Verlauf einer Pensionsrückstellung Die Entwicklung der Pensionsrückstellung erfolgt in zwei Phasen Ansparphase: Aufbau der Pensionsrückstellung Leistungsphase: Auflösung der Pensionsrückstellung

A: Eintrittsalter beim Unternehmen B: Alter bei Pensionszusage C: Aktivenendalter (z.b. 65 Jahre) D: Endalter der Sterbetafel (z.b. 100 Jahre) BW(L): Barwert der Leistungen BW(P): Barwert der künftigen Prämien T: Teilwert im Alter X

Ä: die Zuführung zur Pensionsrückstellung auf Grund des Älterwerdens beim Übergang vom Alter x-1 zum Alter x G: die Zuführung zur Pensionsrückstellung auf Grund einer Gehaltserhöhung zwischen dem Alter x-1 und dem Alter x

Ä: die Abnahme der Pensionsrückstellung auf Grund des Älterwerdens beim Übergang vom Alter x-1 zum Alter x R: die Zuführung zur Pensionsrückstellung auf Grund einer Rentenerhöhung zwischen dem Alter x-1 und dem Alter x

A: Beginn des Dienstverhältnisses im Alter A B: Beginn des Dienstverhältnisses im Alter B ZA: Zuführung im Alter x bei Beginn des Dienstverhältnisses im Alter A ZB: Zuführung im Alter x bei Beginn des Dienstverhältnisses im Alter B Fazit: ein höheres Zugangsalter führt zu niedrigeren Pensionsrückstellungen mit höheren jährlichen Zuwächsen.

Pensionsrückstellungen haben mit einer konkreten Rentenberechnung nichts zu tun. Sie dienen zur Abschätzung und Absicherung der künftigen Rentenlasten. Pauschalierungen sind deshalb zulässig manchmal sogar unumgänglich.

Vor diesem Hintergrund ist auch die Datenbereitstellung zu sehen. Sie sollte zwar so gut wie möglich sein, jedoch ist der hierfür notwendige Aufwand nicht aus den Augen zu verlieren.

Schrittweises Vorgehen Stufe 1 Erhebung der unverzichtbaren Daten. Pauschalierung von Daten, die ggf. zu einer Überschätzung der Pensionsrückstellung führen Stufe Schrittweise Verbesserung der Datenlage

Bilanzierungsspielräume? Bei steuerpflichtigen Unternehmen und Anwendung des 6a EStG sind diese sehr eng. Bei nichtsteuerpflichtigen Kommunen sind diese relativ groß und sollten beim Umstieg auf Doppik genutzt werden! NRW: Einschränkung durch Runderlass

Beispiel: Endalter Endalter 60 Feuerwehrleute Endalter 65 Sonstige Beobachtet: Pensionierung im Schnitt mit Alter 63 Endalter 63 ist zulässiger Ansatz

Faustregel: Ein Jahr Absenken des Endalters erhöht den Teilwert der Aktiven um ca. 5 %

Beispiel Zins Im EStG ist ein Zins von 6% vorgegeben bzw. Festlegung NKF / NRW 5 % Die tatsächlichen Lasten werden dadurch unterbewertet. Folge: Mit dem angesparten Kapital können die Verpflichtungen nicht gedeckt werden! Zum Vergleich: Höchstzulässiger Rechnungszins bei Pensionskassen: derzeit 2,25 % (seit 1.1.2007)

Faustregel: Eine Absenkung des Rechnungszinses um 1 %-Punkt führt zu einer Erhöhung der Pensionsrückstellung um ca. 20 %. Unterstellt man einen Zins von 3 % (gegenüber 5%) so wären die Pensionsverpflichtungen um rund 40 % unterbewertet. Bei 6% sogar 60%!

Ruhegehaltsfähige Dienstzeiten Diese können pro Person individuell ermittelt werden (Vordienstzeiten, Ausbildung usw.) Sie dürfen aber auch pauschaliert angesetzt werden. Z.B. Beginn der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit ist stets das Alter 21

Beteiligungen / Forderungen Wechselte ein Beamter zu einem anderen Dienstherren und muss sich die Kommune später an der Pension beteiligen, so wird dies als Beteiligung bezeichnet. Kam ein Beamter von einer anderen Kommune und muss sich diese später an der Pension beteiligen, so wird dies als Forderung bezeichnet. neu: Bewertung und Bilanzierung dieser Fälle

... bei Versorgungsempfängern beachten Die Pensionsrückstellung im Folgejahr ergibt sich nicht aus: Pensionsrückstellung des Vorjahrs./. Pensionszahlung Grund: Zinseffekte sowie das am Berechnungs-Stichtag erreichte Alter

Lebenserwartung Die Lebenserwartung ist abhängig vom erreichten Alter. Die Lebenserwartung einer 65 jährigen Frau beträgt z.b. 21 Jahre, also kann sie 86 Jahre werden. Die Lebenserwartung einer 70 jährigen Frau beträgt dagegen 16,8 Jahre, also kann sie 86,8 Jahre werden! Die Lebenserwartung einer 75 jährigen Frau beträgt 13 Jahre, also kann sie 88 Jahre werden! Derartige Effekt gehen über die Sterbetafel in die Bewertung mit ein.

Doppik: Unterschied zur Industrie Es geht nicht nur um die Ermittlung eines Wertes für die Bilanz Und schon gar nicht um den Aspekt Steuerersparnis Vielfältiges Zahlenmaterial wird benötigt

Informationsbedarf, der über ein Gutachten nicht wirtschaftlich gedeckt werden kann

Das Produkt HPR 5 Flexibel zu nutzendes Rechenprogramm (unterschiedliche Fragestellungen) Rechenparameter änderbar (Zins, Planrechnungen) Zukunftssicher (Pflege der Tabellen in der Beamtenversorgung, vorbereitet für landesspezifisches Besoldungsrecht) Kostengünstig durch Standardisierung und Vertriebsweg

Welche Daten sind nötig? Persönliche Daten Besoldungsdaten Angaben über Teilzeiten Diese Daten sind in der Regel im Personalbuchführungssystem aktuell enthalten und können deshalb zum Bilanzstichtag via Schnittstelle übergeben werden

Datenübernahme aus LOGA, SAP, Paisy... Datenbereitstellung auf Seite Personalbuchhaltung Beamtenschnittstelle xls oder txt HPR 5

Rechenweg Knopfdruck Die steuerrechtlich vorgegebene Sterbetafel ist im Programm integriert Versicherungsmathematisch überprüft

Rechenergebnis Rückstellungswerte Rückstellungen für Beihilfe zusätzlich Künftige Entwicklung der Rückstellung, Hochrechnung Rückstellungen für Altersteilzeit Zuführungen zu Kostenstellen oder Kostenträgern Dokumentation Auswertungen nach unterschiedlichsten Kriterien Bestandsentwicklung Einzelfallbewertungen (z.b. Barwert für einen Abgang)

... die Arbeit mit HPR Technischer Support Fachlicher Support z.b. bei der Klärung eines speziellen Falles (Supporttickets) Aktualisierungsabonnement (Tabellen, landesspezifisch)

Beispiel

Zusammenarbeit mit dem krz Vertrieb des Produkts und Kundenbetreuung Dienstleistungen, Schulung Bereitstellung der Daten aus LOGA Ziel: ASP Serviceleistungen (für kleine Kommunen)

joachim.haessler @ haessler.com