Protokoll der ausserordentlichen Generalversammlung vom 5. März 2008



Ähnliche Dokumente
Protokoll der Gemeindeversammlung vom 24. April 2002 Seite 1

Protokoll: Ortsbürgergemeindeversammlung

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Statuten der Alumni Nuolen

Statuten. A Allgemeine Bestimmungen Name und Sitz Zweck des Vereins

Verein Barmelweid. Statuten

Protokoll der ordentlichen Generalversammlung 2013

Statuten in leichter Sprache

S T A T U T E N. des Jazzclub Ja-ZZ Rheinfelden

1 Name und Sitz. 2 Zweck

Statuten des Vereins guild42.ch

Gönner-Vereinigung der Schwimmclubs Romanshorn, St. Gallen und Arbon STATUTEN

SwiNOG Federation Statuten. Index

STATUTEN Verein "Traubenblütenfest (TBF)"

Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015

Anhang zur Einladung zur ordentlichen Generalversammlung 2016 STATUTEN. der. Bellevue Group AG

Geschäftsordnung des Vereins. Studentische Heimselbstverwaltung Hermann-Ehlers-Kolleg Karlsruhe

INTERPELLATION Roland Engeler-Ohnemus betr. Paradigmenwechsel bei Bauvorhaben der Gemeinde?

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung

STATUTEN. Gewerbeverein Stäfa

Protokoll der Mitgliederversammlung vom

S T A T U T E N. der. Tierärztlichen Verrechnungsstelle GST AG / Office de gestion des vétérinaires SVS S.A.

Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau

Protokoll der ausserordentlichen Generalversammlung vom 24. April 2014, 20:15 Uhr im Restaurant 8610, Friedhofstrasse 3a, 8610 Uster

Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen

BEGRÜSSUNG / VERSAMMLUNGSVORSCHRIFTEN

VEREINIGUNG ZÜRCHER IMMOBILIENUNTERNEHMEN (VZI)

Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume

Vorstandsvorschlag neue Satzung: Satzung des eingetragenen Vereins. Förderverein Löschzug Kalkar

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

STATUTEN. des Vereins Kinderkrippe Sennhof

Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v.

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)

Protokoll der 1. ordentlichen Mitgliederversammlung

Statuten VDSS ASMFD ASMLD

STATUTEN DES SKICLUB STEIL'ALVA NENNIGKOFEN

Statuten des Badminton Club Arbon

Satzung der Kita-Zwergnase e.v.

2 Vereinszweck 1. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche

Statuten der QGIS Anwendergruppe Schweiz

Statuten. der Elektrizitätsgenossenschaft Aristau

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

MITGLIEDERVERSAMMLUNG SCHWELLENKORPORATION 2014

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Fussballschule Hettlingen Protokoll der 4. ordentlichen Generalversammlung 2009

Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V.

Satzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v.

Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen

Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung

USI GROUP HOLDINGS AG, ZÜRICH

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v.

Kyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen

Satzung des Fanclubs Red Devils e.v.

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Stiftung Villa YoYo St.Gallen

SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau

Merkblatt zum Antrag auf Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum

Satzung des Fördervereins der

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 15. Juli in dem Insolvenzverfahren

Satzung des JUG Saxony e.v.

Statuten. der Stiftung Erlebnis mit Herz - Madrisa

Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung. (in der Fassung vom )

Genossenschaft Studentinnen-Kinderkrippe Statuten

Bericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat

Protokoll der 2. ordentlichen Generalversammlung 2007

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Freundeskreis Horns Erben e.v.

Kapitalerhöhung - Verbuchung

Dachverband Xund Statuten

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I

Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

Satzung BinG! Barbershop in Germany Stand

Satzung BHGL-Förderverein Fortbildung e.v.

S A T Z U N G. des Vereins Freunde fördern Schritt für Schritt Frankenberg e.v.

Reglement der Darlehenskasse der Baugenossenschaft wohnen & mehr

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer Stand

Satzung. Verein zur Förderung des Brandschutzes. Kaarst e.v.

Satzung des Vereins Marketing für Bottrop e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Zweck des Vereins

Januar Statuten Elternverein Thörishaus

der Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v.

Die Gesellschaftsformen

Vereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung

Satzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München. 1 Name, Sitz

Katzenmusikgesellschaft Schattdorf. Statuten I. Name, Sitz und Zweck

Politische Gemeinde Arbon. Reglement über das Landkreditkonto

S a t z u n g. der. Interessengemeinschaft Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße e.v.

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Nicht über uns ohne uns

Stellvertretenden Genehmiger verwalten. Tipps & Tricks

Traktanden der Einwohnergemeindeversammlung

Botschaft des Regierungsrates an den Kantonsrat B 123. zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung gültig ab Name und Sitz

S a t z u n g. 1 Name, Sitz und Ordnung

Kriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger

Sitzungsleitung. Dr. Urs-Peter Oberlin 1/5

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens

Transkript:

Protokoll der ausserordentlichen Generalversammlung vom 5. März 2008 Ort: Zeit: Restaurant Sonne, Uster 20.00-21.50 Uhr Traktanden: 1. Begrüssung, Mitteilungen und Traktandenliste 2. Wahl Stimmenzähler/innen 3. Projekt Brandstrasse, Uster 4. Projekt Geren, Stäfa 5. Statutenänderungen Zirkularbeschluss Vorstand Stückelung und Verzinsung der Anteile 6. Anträge 7. Diverses 1. Begrüssung, Traktandenliste und Mitteilungen Präsidentin Bigi Obrist begrüsst die Anwesenden und eröffnet die Versammlung. Sie stellt die beiden neuen Bewirtschafterinnen, Livia Giger und Nadia Graf, vor. Anwesende: Entschuldigungen: gemäss Präsenzliste, zu Protokoll. Es liegen 15 Entschuldigungen vor. Mitteilungen: Zum Traktandum 5, Statutenänderungen: Es sind heute nur zwei Änderungen traktandiert. Weitere Änderungen werden nach Abschluss der Strukturreform der Generalversammlung unterbreitet werden. Neues Einladungsprozedere: Da die Gewo über 1000 Mitglieder zählt, werden in Zukunft nicht mehr alle Unterlagen versandt. Die Unterlagen können auf der Website der Gewo oder der Verwaltung eingesehen werden. Wer die Unterlagen wünscht, kann diese auch mit einer der Einladung beigelegten Bestellkarte anfordern. Traktandenliste: Die Traktandenliste wird umgestellt: Das Projekt Geren (neu Trak. 3) kommt vor der Brandstrasse (neu Trak. 4). Die Traktandenliste wird genehmigt. 2. Wahl Stimmenzähler/innen Es werden gewählt: Lukas Kohler und Markus Altherr.

Die Stimmenzähler/innen übernehmen auch die neugeschaffene Funktion der Protokollprüfung. Vor der Abnahme durch die Generalversammlung soll auch die GPK das Protokoll erhalten. 3. Projekt Geren dazu: Projekt Geren, Planungskredit, 08.03.05, mit der Einladung versandt Präsidentin Bigi Obrist, auch Präsidentin der Baukommission Geren, erläutert den Stand des Projektes. Sie hält eine gute Projektentwicklung und Zusammenarbeit mit der Gemeinde Stäfa fest. Im Gartengeschoss wird eine Pflegewohnung mit neun Zimmern geplant, welche vom benachbarten Alters- und Pflegheim Rudolfheim betrieben werden soll. Es sind Widerstände aus der Nachbarschaft gegen das Projekt vorhanden, Rekurse sind absehbar. Architekt Wolfgang Müller stellt das Projekt vor. Er erwähnt insbesondere die komplexe Parkierungssituation - die Gewo wird einen Grossteil ihrer Plätze in der UNG der benachbarten Überbauung der Linsi-Stiftung realisieren - welche mit diversen Vereinbarungen mit der Gemeinde und der Linsi-Stiftung rechtlich so abgesichert worden ist, damit sie mit Rekursen nicht angefochten werden kann. Planungskredit: An der ord. Generalversammlung 2007 wurde eine Kredit für die Phase Planung (bis und mit KV) in der Höhe von Fr. 520'000.-- bewilligt. bis Ende 2007 sind davon Fr. 252'098.30 ausgegeben worden. Es ist absehbar, dass der Kredit ca. Ende Mai ausgeschöpft sein wird und daher nicht bis zur ord. GV vom 24. Juni ausreichen wird. Weiter ist davon auszugehen, dass infolge von Rekursen die rechtskräftige Baubewilligung, welche Voraussetzung für die Eintragung des Baurechtes und den Bezug eines Baukredites ist, sich verzögern wird. Zudem wird mit dem vorliegenden Kostenvoranschlag das Kostenziel (Limiten Kanton) noch nicht erreicht. Die Überschreitung beträgt derzeit etwa 8%. Aus diesem Grund ist es heute auch nicht möglich, einen Kredit für das Gesamtprojekt zu beantragen. Es wird der Generalversammlung daher beantragt, einen weiteren Kredit in der Höhe von Fr. 570'000.-- für die nächsten Phasen (Detailplanung und Vorbereitung Ausführung) freizugeben, damit die Arbeiten zielgerichtet weitergeführt werden können. Ein Kostenvoranschlag wird einer kommenden Generalversammlung vorgelegt werden. Nach einer regen Diskussion wird dem weiteren Planungskredit von Fr. 570'000.-- mit 30:0 Stimmen und wenigen Enthaltungen zugestimmt. 4. Projekt Brandstrasse dazu: Projekt Brandstrasse, Kredit für die Ausführung, 08.03.05, mit der Einladung versandt. 2

Barbara Thalmann, Mitglied der Baukommission, erläutert den Projektstand und Architekt Martin Eicher stellt das Projekt vor. Kredit für die Ausführung: Es liegt ein Kostenvoranschlag vor, das Kostenziel (Limiten Bund) wird derzeit noch um rund 2% verfehlt, Aus diesem Grunde hat die Baukommission eine Generalunternehmer-Submission beschlossen. Die Offerten liegen vor, die Verhandlungen sollen im März abgeschlossen werden. Da noch kein Kostenvoranschlag von der Baukommission verabschiedet werden konnte und davon auszugehen ist, dass im Rahmen der GU-Submission die Kosten gesenkt werden können, wird ein Kredit in der Höhe von Fr. 8'600'000.-- für die Ausführung des Projektes beantragt, der auf den Limiten des Bundes basiert. Die Versammlung stimmt einem Kredit im Betrag von Fr. 8'600'000.-- ohne Gegenstimmen zu. Genehmigung Kaufvertrag mit der Stadt Uster und Eintritt ins Kaufrecht mit dem Kanton: Im Vorfeld der ordentlichen Generalversammlung 2007 wurden die Verträge auf Beschluss des Vorstandes beurkundet und es wurden Anzahlungen geleistet. An der Versammlung wurden die Vertragsbedingungen erläutert. An der heutigen Versammlung müssen die Verträge formell genehmigt werden, damit nach dem Vorliegen der rechtskräftigen Baubewilligung die Eigentumsübertragung vollzogen werden kann. Die Anträge, Genehmigungsbeschlüsse, wurden in der Einladung nicht läutert, was zu Unklarheiten und entsprechenden Fragen führte. Nach kurzer Diskussion werden die folgenden Beschlüsse gefasst Der Kaufvertrag mit der Stadt Uster, Anteil der Gewo Fr. 794'500.--, wird ohne Gegenstimme genehmigt. Der Eintritt ins Kaufrecht mit dem Kanton, Anteil der Gewo Fr. 1'363'883.--, wird ebenfalls ohne Gegenstimme genehmigt. 5. Statutenänderungen dazu: Statutenänderungen 08.03.05. Die bisherigen Formulierungen und die neuen Vorschläge wurden allen Mitgliedern mit der Einladung rechtzeitig versandt. 3

Zirkularbeschlüsse: In der kurzen Diskussion wird präzisiert, dass mit dem Begriff Mehrheit eine einfache Mehrheit verstanden wird (Begriff ist rechtlich klar und unmissverständlich). Der Zirkularbeschluss, Art. 23. Abs. 3, wird ohne Gegenstimmen wie folgt neu formuliert und genehmigt: Zirkularbeschlüsse gelten als gültige Vorstandsbeschlüsse, sofern kein Vorstandsmitglied die mündliche Beratung verlangt, die Mehrheit der Vorstandmitglieder mitwirkt und keine Gegenstimme abgegeben wird. Die Beschlüsse sind ins Protokoll der nächsten Vorstandssitzung aufzunehmen. Stückelung und Verzinsung der Anteile: Die Art. 9 Abs. 1 und 3 und Art. 10 Abs. 1 werden ohne Gegenstimmen, wie folgt neu formuliert und genehmigt: Art. 9 Genossenschaftskapital Abs. 1 Das Genossenschaftskapital setzt sich aus Anteilen zu Fr. 100.-- (Stammanteile), zu Fr. 500.-- (Mieteranteile), zu Fr. 50.-- (Förderanteile) und zu Fr. 10'000.-- (Investitionsanteile) zusammen. Jedes Mitglied muss einen auf seinen Namen lautenden Stammanteil erwerben. Abs. 3 Alle ein Genossenschaftsobjekt mietenden Mitglieder haben über den Stammanteil hinaus zusätzliche Mieteranteile nach Massgabe des beanspruchten Raumes zu erwerben. Ausnahmen von dieser Bestimmung können vom Vorstand beschlossen werden. Art. 10 Dividende (Verzinsung) Abs. 1 Die Anteile mit Nennwerten von Fr. 50.--, Fr. 100.-- und Fr. 500.-- werden nicht verzinst. Die Investitionsanteile dürfen höchstens zu dem für die Befreiung von der eidgenössischen Stempelabgabe zulässigen Zinssatz verzinst werden. Dabei wird eine Minimalverzinsung von 2% angestrebt. 6. Anträge Es liegen keine Anträge vor. 7. Diverses Nichts. Die Präsidentin schliesst die Versammlung um 21.50 Uhr. 4

Für das Protokoll: Die Präsidentin: Der Protokollführer: Brigitte Obrist Jean-Pierre Kuster 5