GEMEINDE MAISPRACH E INWOHNER- G EMEINDEVERSAMMLUNG *********************** Freitag, 9. März 2012 20.15 Uhr, im Gemeindezentrum



Ähnliche Dokumente
Traktanden der Einwohnergemeindeversammlung

Erläuternder Bericht: Gemeindeversammlung vom 09. April 2015

Einladung. Einwohnergemeinde Ormalingen. zur. Protokoll Genehmigung der Protokolle vom 2. Juni 2010

Rechnungs-Gemeindeversammlung. 10. Juni Geschäft. Seeuferplanung, Schiffstation

EINWOHNERGEMEINDE-VERSAMMLUNG Donnerstag, 21. Oktober 2010 in der Primarturnhalle Uhr Beginn GEMEINDEVERSAMMLUNG

E I N L A D U N G zur. Kirchgemeindeversammlung

Vorsitz. Protokoll Stimmenzähler Regíno Haberl. Präsenz Stimmberechtigte laut Stimmregister 189. anwesend 34

7. Kreditbegehren von CHF 1'125'000 für die Sanierung Grabenstrasse inkl. Kanalisation (Trennsystem)

Bewilligung einer Investitionsausgabe für Abwasserleitungsbau (CHF 1.65 Mio) und Strassenerneuerung (CHF 0.35 Mio) Paradiesstrasse

EINLADUNG ZUR EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG

5. Verpflichtungskredit für den Neubau des Regenbeckens und des Pumpwerkes Gnadenthal

Protokoll des Gemeinderates der Einwohnergemeinde Welschenrohr. Sitzung No 17 vom 19. Oktober Stefan Schneider, Gemeindepräsident

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

EINLADUNG ZUR EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG

Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle. Das ist die Monitoring-Stelle:

Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2013

Würfelt man dabei je genau 10 - mal eine 1, 2, 3, 4, 5 und 6, so beträgt die Anzahl. der verschiedenen Reihenfolgen, in denen man dies tun kann, 60!.

Einladung. zur Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung Freitag, 27. Juni 2014, in der Turnhalle

Budget-Gemeindeversammlung 7. Dezember 2011

EINWOHNERGEMEINDELAUSEN REGLEMENT KINDER- UND JUGENDZAHNPFLEGE

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

EMIS - Langzeitmessung

Anleitung über den Umgang mit Schildern

B U L L E T I N. zu den Traktanden der Rechnungsgemeindeversammlung Montag, 23. Juni 2014, Uhr Medienraum Mehrzweckgebäude Dünnerehof

WinWerk. Prozess 4 Akonto. KMU Ratgeber AG. Inhaltsverzeichnis. Im Ifang Effretikon

Protokoll: Ortsbürgergemeindeversammlung

Stadt Dübendorf. A N T R A G des Stadtrates vom 27. September 2007

Was ist das Budget für Arbeit?

17. JUNI 2012 FÜR DIE ABSTIMMUNGEN VOM EINE NEUTRALE ABSTIMMUNGS- BROSCHÜRE. Prämienverbilligung... 2

Binäre Bäume. 1. Allgemeines. 2. Funktionsweise. 2.1 Eintragen

Politische Gemeinde Arbon. Reglement über das Landkreditkonto

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Protokoll der Gemeindeversammlung vom 24. April 2002 Seite 1

Botschaft des Regierungsrates. der Abrechnung über den Ausbau der Kantonsstrasse. Escholzmatt Wiggen, Gemeinde Escholzmatt

Parlamentssitzung 10. Dezember 2012 Traktandum 7

Das dena-güte siegel Effizienzhaus. Energieeffiziente Wohnhäuser auf den ersten Blick erkennen.

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Zeichen bei Zahlen entschlüsseln

Erklärung zum Internet-Bestellschein

Simplex-Umformung für Dummies

auf Montag, 2. September 2013, Uhr, Gemeindesaal 1. Kauf Liegenschaft Wehntalerstrasse 2, Kat.-Nr. 178

Installation OMNIKEY 3121 USB

E p t i n g e n. EINLADUNG zur Einwohner- und Bürger- Gemeindeversammlung

Oetwil am See. Einladung. zur Gemeindeversammlung. von Montag, 28. September 2015, Uhr, im Mehrzweckgebäude Breiti, Oetwil am See

Simulation LIF5000. Abbildung 1

Das BANK-now Finanzierungsmodul.

Kanton St.Gallen Amt für Soziales Adoptiv- und Pflegekinder

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?

Teilrevision der Verbandsstatuten

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können.

Dr. Kraus & Partner Ihr Angebot zu Konfliktmanagement

Niedersächsisches Kultusministerium. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur inklusiven Schule. - Leichte Sprache - Niedersachsen

Jede Zahl muss dabei einzeln umgerechnet werden. Beginnen wir also ganz am Anfang mit der Zahl,192.

Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete

E I N W O H N E R G E M E I N D E K E S T E N H O L Z

Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor

geben. Die Wahrscheinlichkeit von 100% ist hier demnach nur der Gehen wir einmal davon aus, dass die von uns angenommenen

PROTOKOLL DES STADTRATES OPFIKON

Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds?

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Übungsbuch für den Grundkurs mit Tipps und Lösungen: Analysis

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?

USI GROUP HOLDINGS AG, ZÜRICH

Kapitalerhöhung - Verbuchung

Rechnung wählen Lernstandserfassung

EINLADUNG ZUR EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG

REACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen

Eigenen Farbverlauf erstellen

Ohne Fehler geht es nicht Doch wie viele Fehler sind erlaubt?

UserManual. Handbuch zur Konfiguration einer FRITZ!Box. Autor: Version: Hansruedi Steiner 2.0, November 2014

White Paper - Umsatzsteuervoranmeldung Österreich ab 01/2012

Schulzahnpflegereglement EINWOHNERGEMEINDE RODERSDORF

Nicht über uns ohne uns

- Zweimal Wöchentlich - Windows Update ausführen - Live Update im Norton Antivirusprogramm ausführen

WordPress. Dokumentation

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Aufgaben zur Flächenberechnung mit der Integralrechung

2. Aufgabe (3 Punkte) Errechne anhand der angegebenen Daten den Abschreibungssatz der linearen Abschreibung in Prozent. Erklärung:

Frühlings-Gemeindeversammlung 11. März 2010

.DXIPlQQLVFKHV5HFKQHQ =LQVUHFKQHQ. Für jeden Kaufmann unentbehrlich und vielseitig einsetzbar ist die Zinsrechnung. :DVVLQG=LQVHQ"

Primzahlen und RSA-Verschlüsselung

Technische Analyse der Zukunft

Kleine Anfrage mit Antwort

HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN

Urnenabstimmung vom 09. Juni 2013

MB-Kanalsanierung. (Ab)Wasser marsch. Jeder Mensch hat etwas, das ihn antreibt. Wir machen den Weg frei.

Er musste so eingerichtet werden, dass das D-Laufwerk auf das E-Laufwerk gespiegelt

1 Einleitung. Lernziele. Symbolleiste für den Schnellzugriff anpassen. Notizenseiten drucken. eine Präsentation abwärtskompatibel speichern

Anleitung Redmine. Inhalt. Seite 1 von 11. Anleitung Redmine

Was ist eigentlich MinLand?

Gesetz über den Natur- und Heimatschutz im Kanton Schaffhausen

Wohneigentumsförderung mit Mitteln aus der beruflichen Vorsorge

Informationen für Enteignungsbetroffene

Online Newsletter III

Gimp Kurzanleitung. Offizielle Gimp Seite:

Bericht und Antrag der Ratsleitung an den Landrat

Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich?

Transkript:

GEMEINDE MAISPRACH E INWOHNER- G EMEINDEVERSAMMLUNG *********************** Freitag, 9. März 2012 20.15 Uhr, im Gemeindezentrum Traktanden: 1. Protokoll Einwohnergemeindeversammlung vom 2.12.2011 2. Genehmigung Genereller Entwässerungsplan (GEP) 3. Verkauf der Parzelle 137 an der Wintersingerstasse 4. Bauabrechnung Dorfplatz 5. Verschiedenes Bemerkungen und Anträge des Gemeinderates Zu Traktandum 2: Ausgangslage / Gesetzliche Grundlage Im Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer vom 24.1.1991 ist festgehalten, dass nicht verschmutztes Abwasser nach den Anordnungen der kantonalen Behörde versickern zu lassen ist. Erlauben die örtlichen Verhältnisse dies nicht, so kann es mit Bewilligung der kantonalen Behörde in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet werden. Dabei sind nach Möglichkeit Rückhalte-

Gemeindeversammlung vom 9.3.2012 Seite 2 massnahmen zu treffen, damit das Wasser bei grossem Anfall gleichmässig abfliessen kann. In der Eidgenössischen Gewässerschutzverordnung vom 28.10.1998 wird die Abgrenzung zwischen verschmutztem und nicht verschmutztem Abwasser definiert und umschrieben, was der Generelle Entwässerungsplan (GEP) mindestens festzulegen hat. Mit der Inkraftsetzung des kantonalen Gewässerschutzgesetzes vom 18.4.1994 sind die Gemeinden verpflichtet, einen GEP auf der Stufe eines Entwässerungskonzeptes zu erstellen. Im Dekret über den GEP vom 17.10.1996 sind Zweck, Grundlage und Inhalt des GEP detailliert beschrieben. Insbesondere werden folgende sechs Zustandsberichte verlangt: 1. Gewässer 2. Fremdwasser 3. Kanalisation 4. Versickerungen 5. Einzugsgebiet 6. Gefahrenbereiche An der Gemeindeversammlung vom 24.9.1998 wurde der Kredit für die Erstellung des GEP erteilt. Da man zuerst die Erfahrungen anderer Gemeinden abwarten wollte, wurden die Arbeiten nicht forciert und abgewartet, bis die ersten GEP vom Kanton genehmigt wurden. Für die Zustandsberichte waren auch umfassende Abklärungen und Untersuchungen erforderlich, welche einige Zeit in Anspruch nahmen. Die Erfahrungen konnten in das Projekt einfliessen und dieses wurde im September 2010 dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht. Im Bericht vom 25.3.2011 wurden noch einige Anpassungen verlangt, welche nun vollzogen sind und das GEP kann daher der Gemeindeversammlung zur Genehmigung eingereicht werden. Anschliessend erfolgt die Genehmigung durch den Kanton.

Gemeindeversammlung vom 9.3.2012 Seite 3 Zustandsberichte: (Ergebnisse der Untersuchungen) 1. Gewässer Bei allen Bächen ist eine natürliche Gestaltung wünschenswert. Der Buuserbach und das Hölibächli bieten dazu auch gewisse Möglichkeiten. Beim Griesbächlein ist dies aus Platzmangel wohl kaum realisierbar. Auf Hochwasserabschätzungen wurde verzichtet, da die erforderlichen Detailabklärungen den Rahmen des GEP sprengen würden. 2. Fremdwasser Die Messungen ergaben einen Fremdwasseranfall von 39 l/min und beträgt 22 % der Abwassermenge und liegt damit unter der Zielvorgabe von 30 %. Es besteht kein zwingender Sanierungsbedarf, doch ist der Fremdwasseranteil in jedem Fall so gering wie möglich zu halten. Sanierungen sind im Zusammenhang mit Detailprojekten der einzelnen Stränge vorzunehmen. 3. Kanalisation Das Kanalisationsnetz hat eine Länge von 5'556 Metern mit 175 Kontrollschächten. Der bauliche Zustand ist gut und funktioniert - auch bei Starkereignissen - problemlos. Die Anlagen werden mit regelmässigen Reinigungen und Wartungen in Schuss gehalten. 4. Versickerung Im grössten Teil des Baugebietes herrschen mässige Versickerungsmöglichkeiten. Eine Ausnahme bildet der westliche Dorfteil, wo der Baugrund stellenweise aus undurchlässigem Opalinuston besteht. Versickerungsanlagen sind daher weder zwingend vorgeschrieben, noch verboten. Versickerungsanlagen bedürfen in jedem Falle einer Kanalisationsbewilligung. 5. Einzugsgebiet Es bestehen grundsätzlich zwei Entwässerungsarten. Zum einen das Mischsystem und zum anderen das Trennsystem. Die Flächenstatistik ergibt: Trennsystem = 14,1 ha, Mischsystem = 26.7 ha, unbekannt = 7,2 ha, nicht überbaut = 16 ha.

Gemeindeversammlung vom 9.3.2012 Seite 4 6. Gefahrenbereiche Auf Grund der vorhandenen Unterlagen sind keine überdurchschnittlichen Gefahrenpotentiale in der Gemeinde Maisprach vorhanden und daher keine detaillierten Risikoanalysen notwendig. Auf das Entwässerungskonzept hat der Zustandsbericht Gefahrenbereiche somit keine Konsequenzen Massnahmenkatalog Aus diesen Zustandsberichten ergibt sich folgender Massnahmenkatalog: Gewässer: Fremdwasser: Kanalisation: Versickerung: Einzugsgebiete: Da die Bäche im Besitz des Kantons sind, kann die Gemeinde kaum Massnahmen zur Veränderung an diesen beschliessen oder vollziehen. Möglichkeiten zu einer besseren Gestaltung bestehen beim Buuserbach und beim Hölibächlein im Bereich der Parzellen im Gemeindebesitz. keine Massnahmen erforderlich Es ist kein Abschnitt der Kanalisationsleitungen innerhalb der nächsten 15 Jahre zu sanieren oder zu ersetzen keine Massnahmen erforderlich Die bekannten Zuflüsse werden in der hydraulischen Berechnung berücksichtigt Gefahrenbereiche: keine Massnahmen erforderlich Die Unterlagen mit den entsprechenden Planunterlagen können während den ordentlichen Schalterstunden auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Der Gemeinderat beantragt den Generellen Entwässerungsplan (GEP) der Gemeinde Maisprach zu genehmigen.

Gemeindeversammlung vom 9.3.2012 Seite 5 Zu Traktandum 3: Die Gemeinde ist noch im Besitze von zwei Baulandparzellen. Die Nr. 285 mit 643 m 2 am Neuweg (Holzschopf) und 137 mit 577 m 2 an der Wintersingerstrasse (Militärbaracken). Im Finanzierungsplan für die Turnhalle ist auch der Verkauf der Parzelle 137 aus dem Finanzvermögen vorgesehen. Diese Parzelle mit den beiden Baracken wurde gemäss Gemeindeversammlungsbeschluss vom 24.9.98 zum Preis von CHF 450 pro m 2 vom Bund erworben. Es gibt nun Interessenten an dieser Parzelle und der Gemeinderat stellt den Antrag, die Bewilligung zum Verkauf der Parzelle 137 zum Preis von CHF 500.-- zu erteilen. Der Gemeinderat beantragt dem Verkauf der Parzelle 137 zum Preis von CHF 500.-- zuzustimmen.

Gemeindeversammlung vom 9.3.2012 Seite 6 Zu Traktandum 4: Die Sanierung und Neugestaltung des Dorfplatzes setzt sich aus verschiedenen Massnahmen zusammen, nämlich Planung, Anpassungen der Strassen an das Kantonsprojekt und Gestaltung der drei Plätze. Mit der Aufteilung der Planung zwischen Gemeinde und Kanton und den gemeinsamen Arbeitvergaben, ist es nicht möglich und macht auch keinen Sinn, die einzelnen Abschnitte einzeln abzurechnen. Die Mehrkosten kommen zur Hauptsache von der Sanierung der Einfahrt zum Werkhof. Diese war im Projekt nicht vorgesehen. Im Zuge der Bauarbeiten zeigte sich aber, dass es sinnvoll ist, diesen Vorplatz neu zu erstellen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf CHF 27'021.--. Die Gesamtabrechnung lautet: 31.12.09 Kredit Planung CHF 50'000.00 22.01.10 Kredit Bau CHF 350'000.00 31.12.09 Kredit Anpassungen CHF 40'000.00 Total Kredite CHF 440'000.00 Total Baukosten CHF 467'866.05 Kreditüberschreitung CHF 27'866.05 = 6.53 % Der Gemeinderat beantragt die Genehmigung der Bauabrechnung Dorfplatz.