Umsetzung der EU Vorgaben zur Finanzierung von DAWI in Deutschland LMR Dr. Traupel Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein - Westfalen
Umsetzungsbedarf Die Altmark Trans Entscheidung des EuGH Das Monti Paket : - die Entscheidung 2005/842/EG zu Ausgleichsleistungen g - der Gemeinschaftsrahmen 2005/C 297/04 zu Ausgleichsleistungen - die Transparenzrichtlinie 2006/111/EG über die Transparenz zwischen Mitgliedstaaten und öffentlichen Unternehmen
Die Altmark-Trans Entscheidung: Voraussetzungen Bestimmt die Maßstäbe für eine beihilfefreie Ausgestaltung g von Ausgleichsleistungen g Daraus folgt: - Betrauungsakt - Bemessung der Parameter - Mechanismus zur Vermeidung von Überkompensationen - Vergabeverfahren oder Ermittlung eines durchschnittlich gut geführten Unternehmens müssen festgelegt werden und dd den Anforderungen der Entscheidung genügen
Die Altmark-Trans Entscheidung: Folgen Verfahren und Regelungen für Ausgleichsleistungen g sind anzupassen Sonst drohen Entdeckungsrisiko durch die Kommission und Finanzierungsschwierigkeiten durch Kreditinstitute wegen des latenten Rückforderungsrisikos
Die Altmark-Trans Entscheidung: Umsetzung Grundsätzlich Eigenverantwortung der Unternehmen und ihrer Träger Kommission i und dmi Mitgliedstaat können Orientierungshilfen bieten: - das Begleitdokument Dienstleistungen von allgemeinem Interesse und das Arbeitspapier der Kommissionsdienstellen - die Handreichung zum Monti-Paket Pk d der Innenministerkonferenz - demnächst ein Leitfaden des MWME NRW in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW
Die Entscheidung 2005/842/EG Freistellungsentscheidung Zweck: Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Altmark-Trans Trans - Entscheidung auf bestimmte Unternehmen, die den Nachweis eines durchschnittlich gut geführten Unternehmens nicht erbringen: - Untenehmen mit Umsatz < 100 Mio. und < 30 Mio. Ausgleichsleistungen - Krankenhäuser und sozialer Wohnungsbau - Flug- und Schiffsverbindungen/Flug und Seehäfen unter 1 Mio./ 300.000 Passagiere
Die Freistellungsentscheidung : Umsetzungspflichten Unmittelbar anwendbares Recht: seit 29.11.2006 Anwendung setzt voraus, dass Betrauungsakt, Parameter und Überkompensationsmechanismus korrekt eingesetzt werden Vorgaben sind wesentlich konkreter = auch hier sind Orientierungshilfen wichtig! Regelmäßige Kontrollen Afb Aufbewahrung von Ut Unterlagen: 10Jh Jahre Berichtspflicht
Die Freistellungsentscheidung Kontrollen Mitgliedstaaten müssen regelmäßige Kontrollen durchführen oder veranlassen Zweck: Vermeidung von Überkompensation Umsetzung auf fj jeder staatlichen Ebene Für Kommunen in NRW haben MWME und IM durch Erlass Regelung getroffen
Die Freistellungsentscheidung Umsetzung der Kontrolle in NRW Grundsätzlich hi im Rahmen der örtlichen Rechnungsprüfung BiS Bei Sondervermögen im Rahmen Rh der Jahresabschlussprüfung durch Gemeindeprüfungsanstalt oder Wirtschaftsprüfer Bei Anstalten des öffentlichen Rechts und Kommunalunternehmen durch zuständigen Abschlussprüfer oder örtliche Rechnungsprüfung Bei Unternehmen im Rahmen der handelsrechtlichen Abschlussprüfung
Die Freistellungsentscheidung : Berichtspflicht Über die Umsetzung der Entscheidung Alle drei Jahre Erstmalig zum 19.12.2008 BMWi hat Gliederung für einen Bericht erarbeitet; Länder prüfen zusätzliche Angaben
Die Transparenzrichtlinie Altmark-Trans Entscheidung hat Notwendigkeit begründet, auch solche Zahlungen zu erfassen, die keine Beihilfen sind. Deutschland hat das Transparenz- Richtlinie Gesetz inzwischen angepasst Damit müssen auch die Zuständigkeitsregelungen g g angepasst werden: in NRW: Verordnung zur Bestimmung von Zuständigkeiten nach dem TransparenzRLGesetz