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Transkript:

Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area SEPA) Thomas Höll, stellv. Abteilungsdirektor, DZ BANK Stand: 1. Oktober 2013 Information für Firmenkunden

Übersicht Ziele und Beteiligte Der SEPA-Raum Zeitplan Neuerungen im Überblick IBAN und BIC SEPA-Zahlungsverkehrs-Instrumente Europäische Überweisung Europäische Lastschriftverfahren und Lastschriftmandate Ihre Vorteile Was ist zu tun?

Übersicht Ziele und Beteiligte Der SEPA-Raum Zeitplan Neuerungen im Überblick IBAN und BIC SEPA-Zahlungsverkehrs-Instrumente Europäische Überweisung Europäische Lastschriftverfahren und Lastschriftmandate Ihre Vorteile Was ist zu tun?

Wieso, weshalb, warum? Hintergründe und Ziele Schritt zur Vollendung des EU-Binnenmarktes Stärkung der europäischen Wirtschaft Entwicklung effizienter europäischer Zahlungsverkehrsinstrumente Intensivierung des EU-weiten Wettbewerbs bisher: 25 verschiedene nationale Systeme neu: einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area SEPA)

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Übersicht Ziele und Beteiligte Der SEPA-Raum Zeitplan Neuerungen im Überblick IBAN und BIC SEPA-Zahlungsverkehrs-Instrumente Europäische Überweisung Europäische Lastschriftverfahren und Lastschriftmandate Ihre Vorteile Was ist zu tun?

Nicht nur in den Euro-Staaten und der Europäischen Union Der S PA-Raum im Überblick 33 Staaten Alle 17 Euro-Staaten 11 EU-Mitglieder (ohne Euro-Bargeld) Norwegen, Island, Liechtenstein, Monaco* sowie die Schweiz* 8 * Teilnahme an SEPA aber keine Umsetzung der einheitlichen ZV-Richtlinie

Übersicht Ziele und Beteiligte Der SEPA-Raum Zeitplan Neuerungen im Überblick IBAN und BIC SEPA-Zahlungsverkehrs-Instrumente Europäische Überweisung Europäische Lastschriftverfahren und Lastschriftmandate Ihre Vorteile Was ist zu tun?

Die Migration Der Zeitplan zur Umsetzung 28.Januar 2008 Start des SEPA-Überweisungsverfahrens 2. November 2009 Start des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens Start des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens 1. November 2010 Teilnahme aller Banken in der Euro-Zone am SEPA-Basis- Lastschriftverfahren sichergestellt 31. März 2012 In Kraft treten der EU-VO 260/2012 zur SEPA-Migration

Die Migration Der Zeitplan zur Umsetzung 9. Juli 2012 Anpassung der AGB ( Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr) 8. November 2012 Das SEPA-Begleitgesetz wurde am 8.11.2012 im Bundestag verabschiedet. Die Umsetzungsfristen werden nicht verändert. Das Gesetz ist im Dezember 2012 in Kraft getreten 1. Februar 2014 Stichtag zur Ablösung der nationalen Zahlverfahren => Für Nicht-Verbraucher besteht ab dem 1. Februar 2014 XML-Pflicht => Verbraucher dürfen bis 01.02.2016 noch Kontonummer und BLZ verwenden 1. Februar 2016 Ende der Übergangsfristen = SEPA ist vollendet => Die Kunden nutzen ausschließlich die IBAN

Übersicht Ziele und Beteiligte Der SEPA-Raum Zeitplan Neuerungen im Überblick IBAN und BIC SEPA-Zahlungsverkehrs-Instrumente Europäische Überweisung Europäische Lastschriftverfahren und Lastschriftmandate Ihre Vorteile Was ist zu tun?

Die SEPA Migration erfordert konkrete Anpassungen Inlandsüberweisung uro-überweisung Kontonummer und BLZ IBAN ( + BIC) DTA-Format SEPA XML-Format Einzugsermächtigung SEPA- Basis-Lastschriftverfahren Abbuchungsauftrag SEPA- Firmenlastschriftverfahren

Übersicht Ziele und Beteiligte Der SEPA-Raum Zeitplan Neuerungen im Überblick IBAN und BIC SEPA-Zahlungsverkehrs-Instrumente Europäische Überweisung Europäische Lastschriftverfahren und Lastschriftmandate Ihre Vorteile Was ist zu tun?

Der Vordruck für die uro-überweisung Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer) Neuer Name zur Unterscheidung IBAN des Zahlungsempfängers BIC des Zahlungsempfängers IBAN des Kontoinhabers/ Zahlers Zahlungen auch innerhalb Deutschlands Wegfall der Betragsgrenze von 50.000 Euro Neues Belegerkennungsmerkmal 16

Kontonummer und BLZ werden international IBAN und BIC Die IBAN ist die Internationale Bankkontonummer (max. 34 alphanumerische Zeichen). Die Länge ist je Land unterschiedlich (Deutschland: 22 Stellen). DE 02 1234 5678 1234 5678 90 ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Bankleitzahl (8) Kontonummer (10) Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code (ehem. Bank Identifier Code) zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten und besteht entweder aus 8 oder aus 11 Stellen. Beispiel: GENODES1FBB

Kontonummer und BLZ werden international IBAN und BIC II Hier finden Sie die IBAN und BIC Ihres eigenen Kontos.

Kontonummer und BLZ werden international IBAN und BIC III Verbraucher Nicht-Verbraucher (Firmen, öffentl. Verwaltung, Vereine, ) national IBAN oder Kontonummer / BLZ ab 01. Februar 2014 IBAN SEPA-weit IBAN + BIC IBAN + BIC ab 01. Februar 2016 national IBAN IBAN SEPA-weit IBAN IBAN

Kleine, aber feine Unterschiede Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer) Anwendungsbereich Inlandsüberweisung* Deutschland *noch bis 1. Februar 2014 uro-überweisung 27 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz Betragsgrenze keine keine Basisdaten - Kontonummer / Bankleitzahl - Name des Kreditinstituts/ des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers -IBAN des Zahlungsempfängers Belege Überweisung (BS 20) URO-Überweisung (BS 16) Datenformat DTAUS XML-Format (ISO 20022)

Von Kontonummer und Bankleitzahl zu IBAN und BIC Kontonummer + BLZ IBAN (+ BIC)

Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-Umstellung SEPA-Informationen auf der Homepage

Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-Umstellung SEPA-Informationen auf der Homepage

Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-Umstellung Der VR-IBAN-Konverter BLZ + Kontonummer Kontonummer und BLZ IBAN (+ BIC) IBAN und BIC

Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-Umstellung Der VR-IBAN-Konverter

Übersicht Ziele und Beteiligte Der SEPA-Raum Zeitplan Neuerungen im Überblick IBAN und BIC SEPA-Zahlungsverkehrs-Instrumente Europäische Überweisung Europäische Lastschriftverfahren und Lastschriftmandate Ihre Vorteile Was ist zu tun?

Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA- Umstellung Aktuelles Verfahren zukünftiges Verfahren Einzugsermächtigungslastschriftverfahren SDD Core SEPA-Basis-Lastschrift

Kriterien des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) Deutsche Lastschriftverfahren sind auf Europa nicht 1:1 übertragbar NEU NEU NEU NEU Grundlage ist ein Mandat des Zahlungspflichtigen gegenüber Zahlungsempfänger und Zahlstelle Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger vereinbaren ein konkretes Fälligkeitsdatum (D) Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, dem Zahlungspflichtigen eine Vorausinformation rechtzeitig vor Fälligkeit zu übermitteln Der Zahlungsempfänger bzw. seine Bank müssen die Lastschrift so rechtzeitig zum Einzug weiterleiten, dass die Datei bei der Bank des Zahlungspflichtigen bei einer Erst- oder Einzellastschrift mindestens 5 Tage und bei wiederkehrenden Lastschriften mindestens 2 Tage vor Fälligkeit (D) vorliegt.

Ohne Mandat geht s nicht Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) NEU

Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier CI ) Europäische Lastschrift (SEPA Direct Debit) DE 02 ZZZ 01234567890 ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Geschäftsbereichskennung (3) Nationales Identifikationsmerkmal (11) notwendige Voraussetzung für die europäischen Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit Core und B2B ) fixe Struktur je Land (18 Stellen in Deutschland) in Deutschland neu entwickelt: zentrale Vergabe durch die Deutsche Bundesbank (kostenfrei unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de)

Die Mandatsreferenz Europäische Lastschrift (SEPA Direct Debit) Die Mandatsreferenz wird vom Lastschrifteinreicher für jedes SEPA-Mandat individuell vergeben In Verbindung mit der Gläubiger-ID dient sie der eindeutigen Identifizierung eines SEPA-Mandats Länge und Aufbau der Mandatsreferenz können vom Lastschrifteinreicher festgelegt werden. maximal 35 Stellen, alphanumerisch erlaubte Zeichen: 0 9 A Z a z : - + / nicht erlaubte Zeichen: ä, ö, ü, Leerzeichen oder andere Zeichen

Transaktionsfluss des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) Zahlungsempfänger Mandatsverwaltung Mandatsprüfung 4 Einreichung der Lastschrift (D-6 / D-3) Prüfung 5Gläubiger-ID 9 Avis der Gutschrift 1 Vordruck Mandat (inkl. CI) Mandat 2 Erteilung Mandat Mandat 3 Vereinbarung Fälligkeitstag D / Vorabinformation Kunde / Debitor 7 Belastung am Fälligkeitstag D Einreicherbank 6 8 Einreichung der Lastschrift Prüfung und Gutschrift Bank des Kunden / Debitors

Einzugsermächtigung vs. SEPA-Basis-Lastschrift Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) Stand: Juli 2012 Einzugsermächtigungsverfahren Einzugsermächtigung Europäisches Lastschriftverfahren SDD Core SEPA-Basis-Lastschrift Start aktiv innerhalb Deutschlands (derzeit) seit 02.11.2009 aktiv Auflieferung Ausführung / Fälligkeit Rückgabe wg. Widerspruch bei Sicht bei Sicht (D) Zahlungspflichtiger: 8 Wochen nach Belastungsdatum Datenformat DTAUS (Kennzeichnung 05 ) papierhafter Beleg, Diskette, CD- ROM, USB-Stick, online Mandat Einzugsermächtigung 1) Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debitor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) D-6 (Erstlastschrift) bzw. D-3 (wiederkehrende Lastschrift) am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum Zahlungspflichtiger: 8 Wochen nach Belastungsdatum XML (Kennzeichnung als core ) nur noch online! SEPA-Lastschriftmandat 2) Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debitor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) Gläubiger-ID nicht vorhanden / nicht notwendig vorhanden / notwendig

Vorabankündigung (Pre-Notification) Die Vorabankündigung (Pre-Notification) ist die verpflichtende Information des Gläubigers an den Zahler über die anstehende Lastschrift Der Zahlungspflichtige hat so die Möglichkeit, für eine ausreichende Deckung auf seinem Konto zu sorgen Der Betrag und der/die Belastungstermin(e) sind dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen. Des Weiteren sollen die Gläubiger-Identifikationsnummer und die Mandatsreferenz genannt werden Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Beträgen genügt eine einmalige Unterrichtung des Zahlungspflichtigen vor dem ersten Lastschrifteinzug und die Angabe der Fälligkeitstermine Der Gläubiger muss die Vorabankündigung spätestens 14 Kalendertage vor der Fälligkeit der SEPA-Lastschrift an den Zahler geschickt haben

Vorabankündigung (Pre-Notification) Der Zeitraum von 14 Kalendertagen Vorlauf kann abweichend in den Vertragsbedingungen zwischen Gläubiger und Zahler vereinbart und dort verkürzt werden, z.b. auf den Tag der Einreichung vor Fälligkeit. (Die 14 Tage für die Vorabankündigung (Pre-Notification) werden gerechnet zum Fälligkeitstag) Das Medium für die Pre-Notification ist nicht vorgeschrieben, möglich sind z. B. SMS, Telefon, Mail, Brief, Vertrag, Rechnung Die Bank ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob eine Vorabankündigung (Pre- Notification) vorliegt, da diese ausschließlich das Verhältnis zwischen Gläubiger und Zahlungspflichtigen betrifft

Pre-Notification - Beispiele Beispiel für eine einzelne Prenotification pro Einzug: Telefonrechnung vom 5.12.2012: "Die Forderung von 68,11 ziehen wir mit der SEPA-Lastschrift zum Mandat 4711 zu der Gläubiger-Identifikationsnummer DE321XXXXX von Ihrem Konto IBAN DE79 6809 0000 0000 3321 00 bei der Volksbank XXXX GENODE61MES zum Fälligkeitstag 15.12.2012 ein. Beispiel für eine einmalige Prenotification: Mietvertrag: "Die Miete von 500 ziehen wir mit einer SEPA-Lastschrift zum Mandat 4712 zu der Gläubiger-Identifikationsnummer DE321XXXXX von Ihrem Konto IBAN DE79 6809 0000 0000 3321 00 bei der Volksbank XXXX GENODE61MES zum jeweils 1. des Monats, beginnend mit dem 1.2.2013 ein. Fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende/Feiertag verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den 1. folgenden Werktag."

Die Migration Seit 9. Juli 2012 alles möglich seit dem 9. Juli 2012 können vorhandene Einzugsermächtigungen auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren migriert werden Die bisherigen Einzugsermächtigungen können als Lastschriftmandat im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden. Bisherige Einzugsermächtigungen müssen nicht neu eingeholt werden, sofern diese wirksam vorliegen. Lastschrifteinzieher müssen ihre Kunden vor dem Wechsel auf das SEPA- Basis-Lastschriftverfahren über den Wechsel informieren und ihnen die Gläubiger-Identifikationsnummer sowie die Mandatsreferenz mitteilen.

Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-Umstellung Musterschreiben Umdeutung

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Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-Umstellung Umdeutung eines Energieversorgers

Das Vorgehen Überblick Voraussetzungen Lastschriftmandat Einreichen der Lastschrift Widerspruch Beantragen der Gläubiger ID http://glaeubigerid.bundesbank.de Inkassovereinbarung erneuern / ergänzen IBAN und BIC müssen vorliegen wirksam vorliegende Einzugsermächtigungen können durch eine Umdeutung seit dem 9.7.2012 als SEPA- Mandat weitergenutzt werden neue SEPA-Mandate einholen sofern keine wirksamen Einzugsermächtigungen vorliegen Erst- und Einmal- Lastschriften werden von der Bank des Empfängers spätestens 6 Bankarbeitstage vor Fälligkeit in die Verrechnung gegeben Folgelastschriften spätestens 3 Bankarbeitstage vor Fälligkeit Widerspruchsfrist für den Zahlungspflichtigen beträgt max. 8 Wochen, bzw. bei nicht autorisierten Zahlungen 13 Monate, nach Belastungsbuchung

Einreichungsfristen bei SEPA-Basis-Lastschriften SEPA-Basis-Lastschrift (CORE) Erst-Lastschrift und Einmal-Lastschrift Früheste Einreichung: Späteste Einreichung: 45 Kalendertage vor Fälligkeit 6 TARGET-Tage vor Fälligkeit Folge- und letztmalige Lastschrift Früheste Einreichung: 45 Kalendertage vor Fälligkeit Späteste Einreichung: 3 TARGET-Tage vor Fälligkeit TARGET-Feiertage: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1.Mai, Weihnachtsfeiertage Das TARGET-System ist an Samstagen und Sonntagen geschlossen.

Einreichungsfristen bei SEPA-Basis-Lastschriften am Beispiel Jahresende 2013/2014 6 5 4 3 2 1 Erst-Lastschriften, der vereinbarte Fälligkeitstermin ist der 01.01.2014 Späteste Einreichung: 6 TARGET-Tage vor Fälligkeit In diesem Beispiel müssten die Lastschriften spätestens am 20. Dezember 2013 bis 15.30 Uhr eingereicht werden damit die Belastung zum 2. Januar 2013 erfolgen kann ( fällt der Fälligkeitstag auf ein Wochenende oder Feiertag verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den 1. folgenden Werktag )

Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA- Umstellung Aktuelles Verfahren zukünftiges Verfahren Abbuchungslastschriftverfahren SDD B2B SEPA-Firmen-Lastschrift

Ohne Mandat geht s nicht Europäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit) NEU

SEPA-Firmen-Lastschrift Unterschiede zur SEPA-Basis-Lastschrift Abweichend von der SEPA-Basis-Lastschrift (CORE) sind bei der SEPA-Firmen- Lastschrift (B2B) folgende Merkmale zu beachten: Einzüge erfolgen nur zwischen Nicht-Verbrauchern / Firmen Mandat muss ein B2B-Mandat sein Einreichung des Mandats durch den Zahlungspflichtigen bei seiner Bank Einreichung der Lastschrift bei der Bank des Zahlungspflichtigen spätestens 2 Tage vor Fälligkeit (D-2) die Bank des Zahlungspflichtigen ist zur Prüfung der B2B-Lastschrift gegen das Mandat verpflichtet (dieses muss bei der Bank hinterlegt sein) Keine Rückgabemöglichkeit wegen Widerspruch durch den Zahlungspflichtigen (nur bei unautorisierten Lastschriften)

Abbuchungsauftrag vs. SEPA-Firmen-Lastschrift Europäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit) Stand: Juli 2012 Auflieferung Ausführung / Fälligkeit Rückgabefristen bei Widerspruch bei Sicht bei Sicht (D) Abbuchungsauftragsverfahren Abbuchungsauftrag keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden gegen die Belastungsbuchung vorgesehen SDD B2B SEPA-Firmen-Lastschrift mit D-2 (Erstlastschrift) bzw. D-2 (wiederkehrende Lastschrift) am Fälligkeitstag (D) = Belastungsdatum keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden gegen die Belastungsbuchung vorgesehen Datenformat DTAUS (Kennzeichnung 04 ) XML (Kennzeichnung als B2B ) Mandat Abbuchungsauftrag SEPA-Firmenlastschrift-Mandat Mandatsprüfung Zahlstelle Gläubiger-ID (CI) nicht vorhanden / nicht notwendig Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen an die Bank des Zahlungspflichtigen erforderlich; Abbuchungsauftrag muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle vorliegen und geprüft sein Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debtor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) erforderlich; SEPA-Firmenlastschrift-Mandat muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle vorliegen und geprüft sein vorhanden / notwendig

Einreichungsfristen bei SEPA-Firmen-Lastschriften SEPA-Firmen-Lastschrift (B2B) Erst- Lastschrift / Einmal- Lastschrift sowie Folge- und letztmalige Lastschrift Früheste Einreichung: Späteste Einreichung: 45 Kalendertage vor Fälligkeit 2 TARGET*-Tage vor Fälligkeit *TARGET-Feiertage: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, 1.Mai, Weihnachtsfeiertag das TARGET-System ist an Samstagen und Sonntagen geschlossen

Übersicht Ziele und Beteiligte Der SEPA-Raum Zeitplan Neuerungen im Überblick IBAN und BIC SEPA-Zahlungsverkehrs-Instrumente Europäische Überweisung Europäische Lastschriftverfahren und Lastschriftmandate Ihre Vorteile Was ist zu tun?

SEPA - Ihre Vorteile Steuern Sie Ihren Euro-Zahlungsverkehr im Binnenmarkt komplett über Ihr Konto bei der Fellbacher Bank eg Profitieren Sie von einfachen, effizienten und schnellen Zahlungen. Bestimmen Sie durch die neue Lastschrift den Zeitpunkt des Geldeingangs aus Ihrer Rechnungslegung selbst. Optimieren Sie Ihre Liquiditätssteuerung im europäischen Ausland. Genießen Sie mehr Sicherheit dank einheitlicher Regelungen. Setzen Sie bei der Umstellung auf die neuen Zahlungsanwendungen auf die kompetente Unterstützung Ihrer Fellbacher Bank eg

Übersicht Ziele und Beteiligte Der SEPA-Raum Zeitplan Neuerungen im Überblick IBAN und BIC SEPA-Zahlungsverkehrs-Instrumente Europäische Überweisung Europäische Lastschriftverfahren und Lastschriftmandate Ihre Vorteile Was ist zu tun?

Was ist zu tun? Handlungsempfehlungen für Unternehmen I Wer kümmert sich um SEPA (SEPA-Beauftragter)? Entwickeln Sie einen Umsetzungszeitplan für Ihr Unternehmen Prüfen Sie Ihre Finanzbuchhaltung auf SEPA-Fähigkeit (IBAN/BIC-Fähigkeit, XML-Datenaufbau, Mandatsdaten hinterlegbar) Prüfen Sie Ihre banking-software auf SEPA-Fähigkeit Ist die SEPA-Fähigkeit der Lohnbuchhaltung gegeben? Geben Sie auf allen relevanten Formularen, Rechnungen etc. zusätzlich Ihre Bankverbindung mit IBAN und BIC an Fragen Sie Kunden und Lieferanten im Ausland nach deren Bankverbindung mit IBAN und BIC

Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA- Umstellung mit Musterbriefen

Was ist zu tun? Handlungsempfehlungen für Unternehmen II Zusätzlich bei SEPA Basis-Lastschrifteinzug: Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen Inkassovereinabarung ergänzen/erneuern Aufbau der Mandatsreferenz festlegen Einzugsermächtigungen prüfen und vor Umstellung auf SEPA umdeuten Vorlauffristen bei der Einreichung beachten Vorabankündigung (Pre-Notification) beachten Zusätzlich bei SEPA Firmen-Lastschrifteinzug: neues Mandat einholen (Achtung: nur bei Firmen möglich!!) Bezogener muß dieses Mandat bei seiner Bank hinterlegen lassen!

Was ist zu tun? Handlungsempfehlungen für Unternehmen III Wichtig: die Einreichung von Lastschriften erfolgt ab dem 01.02.2014 nur noch online! Lassen Sie sich von Ihrer Fellbacher Bank eg beraten, welcher elektronische Weg für Sie geeignet ist.

Sie haben uns Ihre Zeit geschenkt. Wir danken Ihnen dafür! Für weitergehende Fragen und Informationen stehen Ihnen Ihre Berater gerne zur Verfügung. Oder besuchen Sie uns unter http://www.fellbacher-bank.de