Landtag von Baden-Württemberg 14. Wahlperiode Drucksache 14 / 7325 10. 12. 2010 Kleine Anfrage des Abg. Eugen Schlachter GRÜNE und Antwort des Finanzministeriums Situation der Steuerfahndung Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch war der gesamte Personalbestand der Finanzämter in der Steuerfahndung in Vollzeitäquivalenten und wie hoch ist der entsprechende Bestand der Planstellen, jeweils für die Jahre 2005 bis 2009? 2. In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2005 bis 2009 jeweils von der Steuerfahndung ermittelt (mit Angabe der davon bereits abgeschlossenen Fälle)? 3. Wie hoch war das gesamte und wie das durchschnittliche Mehrergebnis (pro Fall) der Steuerfahndung (auch in Relation zur ursprünglich festgesetzten Steuer) in den Jahren 2005 bis 2009, und wie verteilt es sich auf Betriebe und auf an - dere Steuerpflichtige und auf die Steuerarten? 4. Wie viele Selbstanzeigen gingen in den Jahren 2005 bis 2009 jeweils ein, und in wie vielen dieser Fälle waren die Bedingungen für Straffreiheit des 371 AO tatsächlich erfüllt? 5. Wie haben sich diese Zahlen seit Bekanntwerden der Existenz der CD mit steuer - relevanten Daten Schweizer Banken verändert? 6. Welcher Anteil der gesamten Ermittlungsfälle und des Mehrergebnisses der Steuerfahndung entfiel ganz oder teilweise jeweils auf die Bereiche der Unternehmensbesteuerung und des Umsatzsteuerbetrugs? 7. Welcher Anteil entfiel auf Einkommensmillionäre (mit Angabe welcher Anteil ganz oder teilweise Einkünfte aus Kapitalvermögen betraf)? 10. 12. 2010 Schlachter GRÜNE Eingegangen: 10. 12. 2010 / Ausgegeben: 17. 01. 2011 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/dokumente 1
Begründung Die Situation und aufgabengerechte Ausstattung der Steuerfahndung ist wegen des Themas Steuergerechtigkeit von Interesse für den Landtag und die Öffentlichkeit. Antwort Mit Schreiben vom 5. Januar 2011 Nr. 3 S 0720/21 beantwortet das Finanzminis - terium die Kleine Anfrage wie folgt: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch war der gesamte Personalbestand der Finanzämter in der Steuerfahndung in Vollzeitäquivalenten und wie hoch ist der entsprechende Bestand der Planstellen, jeweils für die Jahre 2005 bis 2009? Die Steuerfahndung hatte von 2005 bis 2009 folgende Personalausstattung: 2005 2006 2007 2008 2009 Steuerfahnder 308,65 309,15 306,10 307,55 310,95 Personal insgesamt einschließlich Fahndungshelfern und Kanzleikräften 368,45 371,25 367,30 367,25 368,80 Die Sollvorgabe für die Steuerfahndung beträgt 312 Fahnder. Im Rahmen des personalwirtschaftlich Möglichen ist die Steuerfahndung daher als vollbesetzt anzusehen. Für die Fahndungshelfer und Kanzleikräfte hat das Finanzministerium keine Sollvorgabe festgelegt. Hier erfolgt die Personalausstattung durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe im Rahmen der Personalverteilung. 2. In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2005 bis 2009 jeweils von der Steuerfahndung ermittelt (mit Angabe der davon bereits abgeschlossenen Fälle)? Die Zahl der Fälle, in denen die Steuerfahndung in einem Jahr ermittelt hat, wird in der Steuerverwaltung nicht aufgezeichnet. Nach den bundeseinheitlichen Vorgaben für die Steuerfahndungsstatistik wird die Zahl der Fahndungsfälle aufgezeichnet, die im jeweiligen Jahr abgeschlossen (durchgeführte Steuerfahndungsprüfungen) wurden. Diese Zahl hat sich wie folgt entwickelt: abgeschlossene Fahndungsfälle 2005 2006 2007 2008 2009 3.565 3.915 3.854 3.189 3.066 In den Jahren 2005 bis 2007 kam es vermehrt zu abgeschlossenen Fahndungsprüfungen, die in der Folge von Durchsuchungen bei Banken in den Vorjahren, die seinerzeit auch Gegenstand einer intensiven Berichterstattung in der Presse waren, durchgeführt wurden. 2
3. Wie hoch war das gesamte und wie das durchschnittliche Mehrergebnis (pro Fall) der Steuerfahndung (auch in Relation zur ursprünglich festgesetzten Steuer) in den Jahren 2005 bis 2009, und wie verteilt es sich auf Betriebe und auf andere Steuerpflichtige und auf die Steuerarten? Die Arbeit der Steuerfahndung hat zu folgenden Mehrsteuern geführt: Jahr Festgesetzte Mehrsteuern Mehrsteuern je Fall 2005 199.164.000 55.866 2006 218.467.493 55.803 2007 320.108.717 83.059 2008 234.952.045 73.676 2009 313.127.871 102.129 Die Steuerfahndungsstatistik ist hinsichtlich des Mehrergebnisses eine Rechtskraftstatistik. So werden zum Beispiel für das Jahr 2009 nicht die Steuern ausgewiesen, die durch die Fahndungstätigkeit in 2009 erzielt wurden, sondern die Steuern, deren Festsetzungen in 2009 rechtskräftig wurden. Da bei Fällen der Steuerfahndung häufig ein Einspruchs- oder Klageverfahren erfolgt, liegen die entsprechenden Fahndungsmaßnahmen im Regelfall mehrere Jahre zurück. In großen Fahndungsfällen, die sich über mehrere Jahre hingezogen haben, werden dadurch entsprechend hohe Steuerbeträge im Jahr der Bestandskraft erfasst. Dies kann zu starken Schwankungen der Mehrergebnisse führen. Die ursprünglich festgesetzte Steuer wird entsprechend den bundeseinheitlichen Vorgaben für die Steuerfahndungsstatistik auch in Baden-Württemberg nicht aufgezeichnet. Die Verteilung auf Betriebe und auf andere Steuerpflichtige liegt nur für die Jahre 2005 und 2006 vor 1 : Mehrsteuern 2005 Großbetriebe Mittelbetriebe Kleinbetriebe Kleinstbetriebe Landwirtschaftliche Betriebe Sonstige Steuerfälle Summen 1. Umsatzsteuer 16.151.703 15.368.163 3.559.673 1.300.403 0 10.669.711 47.049.653 2. Einkommensteuer 20.371.978 17.485.342 16.647.332 1.986.769 3.719 50.750.700 107.245.841 3. Körperschaftsteuer 7.246.677 1.607.265 215.586 71.457 0 82.753 9.223.737 4. Lohnsteuer 1.966.444 1.395.475 385.662 82.976 0 361.348 4.191.906 5. Gewerbesteuer 4.220.332 2.319.555 2.086.236 107.849 0 593.900 9.327.872 6. Vermögensteuer 541.245 118.066 522.682 126.435 0 3.547.899 4.856.326 7. Sonstige Steuern 3.629.338 1.771.146 1.217.638 268.096 746 10.381.702 17.268.665 8. Summe 54.127.717 40.065.011 24.634.809 3.943.985 4.466 76.388.012 199.164.000 1 Die sonstigen Steuerfälle beinhalten alle Fälle, die durch die anderen Bereiche nicht abgedeckt werden. Hierzu gehören Arbeitnehmerfälle, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünfte, Erb- und Schenkungsfälle, aber auch Beteiligte von Umsatzsteuerkarussellen, die bislang nicht steuerlich erfasst sind. 3
Mehrsteuern 2006 Großbetriebe Mittelbetriebe Kleinbetriebe Kleinstbetriebe Landwirtschaftliche Betriebe Sonstige Steuerfälle Summen 1. Umsatzsteuer 30.058.704 12.925.952 3.893.277 1.223.244 0 4.554.752 52.655.929 2. Einkommensteuer 35.262.302 11.306.575 4.544.579 2.003.368 0 32.307.248 85.424.072 3. Körperschaftsteuer 14.750.619 1.697.758 188.850 153.773 0 707.865 17.498.865 4. Lohnsteuer 2.549.010 2.717.455 744.108 93.318 0 347.743 6.451.634 5. Gewerbesteuer 8.853.844 1.919.847 656.967 198.375 0 1.060.744 12.689.777 6. Vermögensteuer 652.332 45.797 64.640 23.658 0 2.161.448 2.947.875 7. Sonstige Steuern 3.435.947 1.509.080 626.419 421.385 0 34.806.512 40.799.341 8. Summe 95.562.757 32.122.463 10.718.840 4.117.121 0 75.946.311 218.467.493 Seit 2007 werden diese Aufzeichnungen in Baden-Württemberg entsprechend den bundeseinheitlichen Vorgaben für die Steuerfahndungsstatistik nicht mehr geführt. Die Mehrergebnisse 2007 bis 2009 verteilen sich wie folgt auf die Steuerarten: 2007 2008 2009 1. Umsatzsteuer 83.439.454 70.225.897 75.322.736 2. Einkommensteuer 88.282.196 83.356.373 73.025.250 3. Körperschaftsteuer 66.741.994 29.028.496 66.986.897 4. Lohnsteuer 2.531.815 5.232.977 6.204.027 5. Gewerbesteuer 55.558.477 26.579.430 53.124.314 6. Vermögensteuer 1.941.958 1.251.124 783.039 7. Sonstige Steuern 21.612.823 19.277.748 37.681.608 Summe 320.108.717 234.952.045 313.127.871 4. Wie viele Selbstanzeigen gingen in den Jahren 2005 bis 2009 jeweils ein, und in wie vielen dieser Fälle waren die Bedingungen für Straffreiheit des 371 AO tatsächlich erfüllt? Entsprechend den bundeseinheitlichen Vorgaben für die Steuerfahndungsstatistik werden diese Zahlen in Baden-Württemberg wie auch in den anderen Ländern nicht aufgezeichnet. 5. Wie haben sich diese Zahlen seit Bekanntwerden der Existenz der CD mit steuer relevanten Daten Schweizer Banken verändert? Das Finanzministerium hat die Finanzämter Anfang 2010 angewiesen, die Zahl der Selbstanzeigen und die nacherklärten Kapitalerträge in Zusammenhang mit Kapitalanlagen in der Schweiz gesondert aufzuzeichnen. Bis zum 30. Dezember 2010 haben die FÄ 7.446 Selbstanzeigen und Kapitalerträge in Höhe von 1.130.416.510 Euro erfasst. 6. Welcher Anteil der gesamten Ermittlungsfälle und des Mehrergebnisses der Steuerfahndung entfiel ganz oder teilweise jeweils auf die Bereiche der Unternehmensbesteuerung und des Umsatzsteuerbetrugs? Für die Jahre 2005 und 2006 ergeben sich die im betrieblichen Bereich angefallenen Mehrsteuern aus der Antwort zu Frage 3. Darüber hinaus werden diese Zahlen entsprechend den bundeseinheitlichen Vorgaben für die Steuerfahndungsstatistik in Baden-Württemberg nicht aufgezeichnet. Die aufgrund der Tätigkeit der Steuerfahndung bestandskräftig festgesetzten Mehrsteuern zur Umsatzsteuer ergeben sich ebenfalls aus der Antwort zu Frage 3. Dabei ist zu beachten, dass bei der Aufzeichnung der Mehrergebnisse der Steuerfahndung nicht zwischen Umsatzsteuerbetrug und normaler Steuerhinterzie- 4
hung unterschieden wird. Ein Mehr an Umsatzsteuer ist z. B. auch zu verzeichnen, wenn die Steuerfahndung bisher steuerlich nicht erfasste Betriebseinnahmen ermittelt. Im Ergebnis führt dies dann zu höheren Ertrags- und Umsatzsteuern. 7. Welcher Anteil entfiel auf Einkommensmillionäre (mit Angabe welcher Anteil ganz oder teilweise Einkünfte aus Kapitalvermögen betraf)? Entsprechend den bundeseinheitlichen Vorgaben für die Steuerfahndungsstatistik werden diese Zahlen in Baden-Württemberg wie auch in anderen Ländern nicht aufgezeichnet. In Vertretung Dr. Scheffold Staatssekretär 5