Duales Studium und Rolle der berufsbildenden Schulen Problemfelder und Fragestellungen



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Transkript:

// Berufliche Bildung und Weiterbildung // Duales Studium und Rolle der Problemfelder und Fragestellungen Ansgar Klinger, Akademisierung der beruflichen Bildung, Berlin, 12.11.2015

Duales Studium Studium an einer Hochschule oder Berufsakademie mit integrierter Berufsausbildung oder Praxisphase in einem Unternehmen Formen: Ausbildungsintegrierende duale Studiengänge (erste Ausbildung) Verbindung von Studium mit anerkannter Berufsausbildung (zeitlich als auch inhaltliche Verzahnung von Studienphasen und Berufsausbildung mit Bachelor und Berufsausbildungsabschluss) Praxisintegrierende duale Studiengänge (erste Ausbildung) Verbindung von Studium mit längeren Praxisphasen im Unternehmen (inhaltlicher Bezug zwischen Studium und betriebliche Praxis; Voraussetzung ist vertragliche Bindung an Unternehmen in Form eines Arbeits-, Praktikanten- oder Volontariatsvertrag Berufsintegrierende und/oder berufsbegleitende duale Studiengänge (Weiterbildung) Studiengänge für die berufliche Weiterbildung (Studium wird mit einer beruflichen Tätigkeit kombiniert; ähnelt eher einem Fernstudium; Studium wird neben einer Vollzeitberufstätigkeit hauptsächlich im Selbststudium mit Begleitstudium absolviert [Präsenzphasen mit z.b. Freistellung des Betriebes])

Status der dual Studierenden Beim ausbildungsintegrierenden dualen Studium: Aufgrund des Berufsausbildungsverhältnisses unterliegt die Ausbildung im Unternehmen dem BBiG Beim praxisintegrierenden dualen Studium: Da kein Berufsausbildungsabschluss erworben wird, findet das BBiG nach überwiegender Rechtsauffassung keine Anwendung (Praxisphase ist Teil der Hochschulausbildung)

Duales Studium ein einheitliches oder zwei trennbare Rechtsverhältnisse? Vertrag zwischen Hochschule und Studierenden = öffentlich rechtliches Verhältnis Vertrag zwischen Betrieb und Studierenden = privatrechtliches Ausbildungsverhältnis Die Frage, ob ein einheitliches Rechtsverhältnis vorliegt, ist nach wie vor umstritten und ungeklärt. Dual Studierende sind Arbeitnehmer in Form von zur Berufsausbildung Beschäftigten ( 5 Abs. 1 S. 1 ArbGG und/oder 5 Abs. 1 S. 1 BetrVG). Arbeitnehmerstatus ergibt aus arbeitsrechtlicher Sicht in den praxisintegrierenden dualen Studiengängen und in der zweiten Phase der ausbildungsintegrierenden Studiengänge. Nach derzeitiger Rechtslage bestehen Regelungslücken im Bereich arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften.

DGB Bundesvorstand (AG duales Studium Auszug aus gemeinsamen Papier) Problemfelder (I) die nach wie vor oft unzureichende Verzahnung zwischen Hochschule und Praxispartner; das häufig unverbundene Nebeneinander von theoretischen Studienanteilen an der Hochschule (oder auch an der Berufsschule) und praktischen Erfahrungen in den betrieblichen Lernphasen; die Studienbewerberauswahl durch die Praxispartner, die soziale Ausgrenzungsmechanismen reproduzieren kann und die sich noch zu oft am Abitur und guten Notendurchschnitten orientiert und damit andere, auch Berufserfahrene ohne Abitur ausschließt; die hohe zeitliche Arbeitsbelastung der Studierenden, die noch zunimmt, wenn große Entfernungen zwischen Hochschule und Betrieb überbrückt werden müssen oder das Studium als Intensivstudium konzipiert ist;

DGB Bundesvorstand (AG duales Studium Auszug aus gemeinsamen Papier) Problemfelder (II) die hohen finanziellen Belastungen der Studierenden beispielsweise durch Studiengebühren an privaten Hochschulen und Berufsakademien, Unterhaltskosten an unterschiedlichen Lernorten und Lernmaterialien, die durch die Ausbildungsvergütungen nicht gedeckt werden können; die unzureichende vertragliche Absicherung, die bei den Praxispartnern zu oft auf der Ebene von (mangelhaften) Praktikumsverträgen verbleibt und im Rahmen ausbildungsintegrierender Studiengänge selbst die sog. Externenprüfung nicht ausschließt; die in weiten Bereichen, insbesondere im kaufmännischen Bereich und im Gesundheitswesen, ungeklärte Frage nach künftigen Karrierewegen, die sich z.b. in der Verdrängung betrieblicher Ausbildungsplätze oder im Vordringen dieser Abschlüsse in vormals den Absolventinnen und Absolventen dualer Aus- und Fortbildungsberufen vorbehaltenen Tätigkeiten zeigt.

Weitere Fragestellungen (I) aus der Sicht der GEW (Bereich Berufliche Bildung): Zugangsberechtigung -> Wer entscheidet? (auch im DGB- Papier mit enthalten) Zulassungsvoraussetzungen zum Hochschulstudium durch Landeshochschulgesetze bzw. durch die einzelnen Hochschulen geregelt (in der Regel die Hochschulreife) um sich für ein duales Studium bewerben zu können, wird zusätzlich ein abgeschlossener Vertrag mit Unternehmen vorausgesetzt, seitens der Praxispartner (Betriebe) wird zumeist ein gutes bis sehr gutes Abitur erwartet Darüber hinaus Assessments und Auswahlgespräche Forderung: Öffnung des Zugangs zu dualen Studiengängen auch für beruflich Qualifizierte ohne Hochschulzugangsberechtigung Auslese der Studenten nur auf Grundlage von Zensuren nicht sinnvoll Hochschulen müssen flächendeckend strukturierte Studieneingangsphasen implementieren und sowohl eine gute Betreuung als auch Beratungsangebote absichern

Weitere Fragestellungen (II) Interessenlagen (Betrieb, Jugendlicher, ) (auch im DGB-Papier enthalten) Wie ist der Student im Betrieb im Rahmen der Mitbestimmung über das BetrVG mit eingebunden? Wie kann er seine Interessen artikulieren und gegebenenfalls bei schlechten Ausbildungsbedingungen seinen Widerspruch artikulieren? Wie werden seine Interessen an der Hochschule vertreten? Wie werden en bei der Mitgestaltung der dualen Studiengänge als Sozialpartner mit eingebunden? Verhältnis dualer Studiengänge zur beruflichen Aufstiegsfortbildung (Meister/ Techniker etc.) Führt der weitere Ausbau von dualen Studiengängen zur Abwertung beruflicher Aufstiegsfortbildungsgänge?

Weitere Fragestellungen (III) Anrechnung Aktuell ist nur noch die maximal zulässige Dauer (Bachelor 6-8 Semester, Master 2-4 Semester, insgesamt max. 10 Semester bis zum Masterabschluss) und der sogenannte Workload, gemessen in Punkten des European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS), vorgegeben. Für das Bachelorstudium sind 180-240 ECTS-Punkte erforderlich Für das Masterstudium 60-120 ECTS Punkte insgesamt also 300 ECTS-Punkte bis zum Masterabschluss vorgegeben Berufsangemessene nichtakademische Praxisausbildung Ist qualifiziertes Ausbildungspersonal im Betrieb vorhanden? Wie wird z.b. bei ausbildungsintegrierenden dualen Studiengängen die Ausbildungspraxis im Betrieb gestaltet? Wie gestaltet sich hier das Verhältnis zwischen Praxisphase zum Studium sowie zur Berufsausbildung?

Weitere Fragestellungen (IV) Anwesenheit in der beruflichen Schule Hier bedarf es klarer Bestimmungen seitens der Bundesländer auf der Grundlage von Vorgaben seitens des Bundes, wie der Berufsschulunterricht im Interesse der dual Studierenden auf der Grundlage des BBIG gestaltet sein muss: Zusammenarbeit zwischen Betrieb, Berufsschulen und Hochschulen (Lernortkooperation) Vereinbarkeit von unterschiedlichen Lernzeiten (Studium/Ausbildung Praxisphase) Freistellungsgarantie/-recht für den Besuch einer beruflichen Schule

Weitere Fragestellungen (V) Qualitätskriterien/-sicherung Auch in der Praxisphase sollen ECTS-Punkte vergeben werden. Aus der Sicht der Hochschule müssten Ausbilder/innen die gleichen Voraussetzungen mitbringen, wie Hochschulmitarbeiter. Wer legt die Qualitätskriterien fest und wie werden sie geprüft? Ist ein qualitativ hochwertiger ausbildungsintegrierter dualer Studiengang überhaupt in drei Jahren abzusichern/zu erreichen (unter welchen Bedingungen)?

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! GEW Organisationsbereich Berufliche Bildung und Weiterbildung Leiter: Referent: Ansgar Klinger Arnfried Gläser Tel.: 069 / 78973 325 Tel.: 069 / 78973 319 Fax: 069 / 78973 103 Fax: 069 / 78973 103 E-Mail: ansgar.klinger@gew.de arnfried.glaeser@gew.de