Was passiert mit den Kindern?

Ähnliche Dokumente
Vorname: Nachname: geb.:

Kontrolle der Kinder- und Jugendhilfe

Was passiert mit den Kindern?

Kinder- und Jugendhilfe Interventions-, Unterstützungs- und Kooperationsmöglichkeiten

Kinder- und Jugendhilfe. Ambulante, mobile und stationäre Angebote und Maßnahmen (Österreich)

Zusammen für den Kinderschutz- Familien stützen und Kinder schützen

Blickpunkt Familie die Verantwortung für ihr Wohlergehen tragen alle

Kinder- und Jugendhilfe in Tirol

Jugendwohlfahrt (Kinder- und Jugendhilfe) in Tirol. Jugendwohlfahrt in Tirol DSA Reinhard Stocker-Waldhuber 1

Die Bedeutung der Prozessbegleitung für die Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe

Kinder sind überall dort, wo bei häuslicher Gewalt interveniert wird. Nicht immer werden sie gesehen und ihre Bedürfnisse berücksichtigt.

Das Steiermärkische Kinder-und Jugendhilfegesetz (StKJHG) Dr. Katrin Struger

Kinderschutz im Frauenhaus

Impfen und Kindeswohl

Wir machen Sie fit für die Zukunft Seite 1 von 5 Seiten RA Torsten G. Blach. Einführung ins KJHG

Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen einer Familienhilfe. Bezirksamt Spandau von Berlin Abteilung Jugend, Bildung, Kultur und Sport

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe

Die Schläge, die meine Mama bekam, spürte ich in meinem Bauch

Ambulante Jugend-Hilfe

Kinder brauchen Schutz gegen Gewalt. Die MAG ELF braucht Ihre Unterstützung.

HELGA BERCHTOLD, BEREICHSLEITERIN KES, SOZIALREGION DORNECK

Kinderrechte und Kinderschutz Gesetz und Praxis

Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UmF) im Landkreis Bad Kreuznach

Hilfeplanung. Zuhören Wir hören dir zu! Jeder von uns gerät in Krisen. Planen Sobald wir deine Geschichte gehört haben, sind

Kindes- und Erwachsenenschutz bei häuslicher Gewalt. Handlungsansätze und Herausforderungen. Perspektive Menschenrechte

Psychosoziale Diagnostik in der Jugendhilfe

Beratung bei häuslicher Gewalt und Wohnungsverweis. Ingrid Schröder M.A.

Jugendhilfe in suchtbelasteten Familien Spagat zwischen Elternrecht und Kinderschutz

Aufnahme in eine Heimsonderschule bzw. eine Schule am Heim

Frühe Hilfen in der Flüchtlingsversorgung

Rechtliche Grundlagen und Begriffsbestimmungen der Obsorge, insbesondere der Pflege und Erziehung

EinSatz aus Sicht der Polizei Oberst Harald Stöckl

Psychologische Beratungsstelle im Treffpunkt Familie, Hof. Jugend- und Familienhilfe Marienberg Psychologische Beratung ggmbh

Entscheide im Spannungsfeld zwischen Kindeswohl, Kinder- und Elternrechten. Mona Spengler Cavazzi Vizepräsidentin KESB Bezirk Meilen

Alle(s) zum Wohl des Kindes - Zusammenarbeit von

Vollzeitpflege. Voraussetzungen. Ziel ( 33, 44 SGB VIII)

Quelle: Lercher et al. (1997). Weil der Papa die Mama haut. Ruhnmark: Donna Vita.

Herausforderungen und Zukunft. der Kinder- und Jugendhilfe. in der Europaregion Tirol Südtirol Trentino

Medizinischer Kinderschutz

Wenn Eltern psychisch krank sind: Forschungsstand und Erfordernisse der Praxis

Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Dipl. Päd. Andreas Meißner Evin e.v. Graefestr Berlin

Kinder misshandelter Mütter

Dokumentationsvorlage bei Wahrnehmung von gewichtigen Anhaltspunkten für eine mögliche Kindeswohlgefährdung

Die Wiesbadener Vereinbarung

2017/03/07 06:03 1/5 Psychische Gewalt

Häusliche Gewalt und die Folgen für die Kinder

2017/10/14 11:29 1/5 Häusliche Gewalt

für eltern familien kinder jugendliche puzzle vermittlung von gastfamilien

Das Kindeswohl als Maßstab für die Ausgestaltung gesetzlicher Regelungen zum Begleiteten Umgang

Konzeption Trainingswohnen. für Schwangere bzw. Mütter mit Kind

Ärztliche Stellungnahme zur Planung einer Eingliederungshilfe

*Dresden, April 2012

WOHNUNGSLOS TROTZ JUGENDHILFE?

Die Beeinträchtigung des Kindeswohls durch elterliche Partnerschaftsgewalt

Kinderschutz und frühe Hilfen für Familien

Landkreis München. Eltern- und Jugendberatungsstelle. Weil wir gemeinsam Lösungen (er-)finden!

DIJuF Interaktiv Stand: Entwurfsfassung für 2017

Multisystemische Therapie Kinderschutz (MST CAN)

Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung

3. Fachtag Kinderschutz Teltow-Fläming Schutzauftrag in Kindertagesstätten. Rechtliche Grundlagen

Stress, psychische Gesundheit und Schule

Kindliche Beeinträchtigungen durch miterlebte Partnerschaftsgewalt. Heinz Kindler (Deutsches Jugendinstitut) Richterakademie, Oktober 2014

Medizinischer Kinderschutz

Kindeswohl und Kindesschutz in der Erziehungsberatung. Rainer Borchert, Erziehungsberatungsstellen Folie 1

Verschwiegenheitspflicht in der Jugendwohlfahrt

Angehörigenberatung. Seite 1

Fit for Jugendhilfe. Rechtsgrundlagen

Inhalt. Rechtsgrundlagen im SGV VIII Perspektivenplanung in der Hilfeplanung Die Herkunftsfamilie Die Pflegefamilie

Kindeswohlgefährdung aus juristischer Sicht

Rosa Logar, MA. Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie

JUGEND GESUNDHEIT SOZIALES. Angebote im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe des Kreisjugendamtes Rems-Murr

Kooperationsvereinbarung zur multiinstitutionellen Zusammenarbeit bei der Betreuung von psychisch kranken Erwachsenen und deren Kindern

Das Gesundheitswesen als Hinweisgeber auf mögliche Gefährdungen des Kindeswohls

Medizinische Intervention gegen Gewalt Gewinn Gesundheit

Kindeswohl im Fokus: Partnerschaftsgewalt und Umgangsrecht

Vorgesehene wesentliche Änderungen des Achten Buches Sozialgesetzbuch durch das Bundeskinderschutzgesetz

Konzeption Trainingswohnen. für Schwangere bzw. Mütter mit Kind

Das Jugendamt. besteht von Vorläufern abgesehen seit der Weimarer Republik (RJWG 1922)

ZAHLEN FRANKFURTER ERZIEHUNGSBERATUNGSSTELLEN für 2009

PERSPEKTIVPLANUNG FÜR DAS KIND, ELTERNARBEIT, FREMDUNTERBRINGUNG ( 37 SGB VIII) Wie ist mein Jugendamt gut aufgestellt?

Gefährdung des Kindeswohls

Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher

Alkohol und häusliche Gewalt

Together against violence

Unser Team. Mitarbeiterprofile. für ambulante Kinder- und Jugendhilfe nach den 30, 31 und 41 SGB VIII

Kinder psychisch kranker Eltern:

A. Thimm, M. Meusers, D. Hilgard Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke (erweiterte Version aus Vortrag JAPED )

Wie man jemandem mit einer Sucht hilft

Rene SPITZ. Bindung Bindung und Beziehung Herausforderungen für Erziehungseinrichtungen und Behörden

Transkript:

Was passiert mit den Kindern? Kinder als ZeugInnen und Betroffene von häuslicher Gewalt Mag. a Regula Mickel-Schnizer Amt für Jugend und Familie, MA 11

Kinder als ZeugInnen und Betroffene von Gewalt in der Familie Mag. Regula Mickel-Schnizer, DSA

Gesetzliche Grundlagen Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB): 211 in Verbindung mit 181 Bundes- Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 Europäische Menschenrechtskonvention: Art. 8 Recht auf Achtung des Familienlebens Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern

Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe Familien stützen Kinder schützen Information über förderliche Pflege und Erziehung von Kindern und Jugendlichen Beratung bei Erziehungs- und Entwicklungsfragen und familiären Problemen Hilfen für werdende Eltern, Familien, Kinder und Jugendliche zur Bewältigung von familiären Problemen und Krisen Gefährdungsabklärung und Hilfeplanung Gewährung von Erziehungshilfen bei Gefährdung des Kindeswohls Zusammenarbeit mit Einrichtungen, Behörden und öffentlichen Dienststellen

Aufgaben laut Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 Beratung Soziale Dienste : Eltern/Familien/Kinder kommen von selbst ( Wr. KJHG 2013) Gefährdungsabklärung: Klärung, ob Grund zur Sorge um ein Kind/mehrere Kinder besteht ( 24 Wr. KJHG 2013) Unterstützung der Erziehung: Betreuung und Unterstützung für Familien, damit sie ihre Kinder gut versorgen und großziehen können ( 25) Volle Erziehung: Versorgung der Kinder, die zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht von ihrer Familie versorgt werden können

Zuständigkeit Für Familien mit Kindern im Alter von 0-18 Für Schwangere Voraussetzung: Regionale Zuteilung: Aufenthalt in Wien nach Wohnort

Meldepflichten an den KJHT ( 37 B-KJHG) bei Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls o Behörden o Einrichtungen für Betreuung und Unterricht von Kindern und Jugendlichen o Einrichtungen der psychosozialen Beratung o Private Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe o Krankenhäuser, Gesundheitsberufe o Auch freiberuflich Tätige (z.b. TherapeutInnen) o Schriftlich, erforderlichenfalls im 4-Augenprinzip

Verteilung der Gewaltformen

Miterleben von Gewalt an der Mutter stellt immer eine Kindeswohlgefährdung dar Kein Gewöhnungseffekt beim Miterleben von Gewalt an einer Bezugsperson -> die Auswirkungen werden schlimmer, je öfter es passiert -> ständige Angst, dauernder Stress, dass es wieder passiert

Gefährdungsabklärung Gefährdungsmeldung: begründeter Verdacht einer Gefährdung einer/s Minderjährigen Erhebungen zur Feststellung einer tatsächlichen Gefährdung auch ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten Sicherheit des Kindes hat Vorrang

Standardisiertes, dokumentiertes Vorgehen Nach Erhalt der Meldung Festlegung der Vorgangsweise in Absprache mit der Leitenden Sozialarbeiterin (mögliche Vorgeschichte wird einbezogen) Standards: - Ersterhebung im 4-Augen-Prinzip - persönlicher Kontakt zu Kindern und Erziehungsberechtigten - Hausbesuch bei allen 0-6jährigen - Ärztliche Abklärung bei allen 0-3jährigen - Fachgespräche mit der Vorgesetzten - Bei Bedarf Krisenunterbringung Prinzip: Wahl des gelindesten Mittels

Zusammenhang zwischen Partnerschaftsgewalt und kindlicher Entwicklung Direkter und kausaler Einfluss Verlust emotionaler Sicherheit Belastungsstörung bis zur posttraumatischen Belastungsstörung Unterdrückungseffekt tatsächlich vorhandener kognitiver und schulischer Begabungen Verdreifachung der Gewalt in späteren Partnerschaften Häufigere und intensivere Verhaltensprobleme Kinder, die Partnerschaftsgewalt miterleben, werden auch deutlich häufiger selbst misshandelt (Kindler, 2006)

Hilfebedarf! Interventionen zur Beendigung von Gewalt -> auch die MA 11 kann eine EV im Namen der Kinder beantragen Zusätzliche stützende Maßnahmen bei schwerwiegender oder fortdauernder Beeinträchtigung der kindlichen Entwicklung (Stärkung der Erziehungsfähigkeit, Stützung des Kindes)

Ist die Beendigung der Gewalt nicht möglich: Abschätzung, ob Grenze der Zumutbarkeit für das Kind oder den Jugendlichen überschritten - Ausmaß der Belastung beim Kind Auftreten weiterer Gefährdungen (zb Misshandlung des Kindes) Ausmaß der Beeinträchtigung der Erziehungsfähigkeit der Obsorgeberechtigten Beendigung der Gewalt aufgrund von Trennung führt meist zur Stabilisierung der Erziehungsfähigkeit beim nicht Gewalt ausübenden Elternteil

Stationäre Gefährdungsabklärung/Krisenunterbringung Kurzfristiges Ziel: Mittelfristiges Ziel: Sicherheit und Schutz für das Kind Deeskalation mit allen Beteiligten tragfähige Lösungen erarbeiten Entscheidung treffen: wieder nach Hause mit Unterstützung Volle Erziehung (derzeit ca. 3800 Kinder in Wohngemeinschaften oder bei Pflegeeltern. 720 wurden 2016 neu untergebracht).

Unterstützung der Erziehung Hilfeplan: Grundlage für die Gewährung von Erziehungshilfen Unterstützung der Erziehung Ziel: Gewährleistung der angemessenen sozialen, psychischen und körperlichen Entwicklung und Ausbildung der Betroffenen (individuell)

Wie wird unterstützt? Betreuung durch DSA Finanzierung der Nachmittagsbetreuung Intensive Betreuung der Familie durch Mobile Arbeit mit Familien oder Familiencoaching (MA 11-intern) Betreuung durch ambulante Familienhilfen anderer Träger Familienhilfe Plus (Caritas) oder Prosoz Gespräche mit PsychologInnen Therapiefinanzierung Zusammenarbeit mit zb Möwe, Kinderschutzzentrum, Männerberatung, FEM, MEN

Kontakte zum Vater nach Trennung Geprüft werden muss zusätzlich: -> Risiko fortgesetzter Gewalt -> Ausmaß der gewaltbedingten Belastung beim Kind -> Berücksichtigung des Zusammenhangs zwischen Ausüben von Partnerschaftsgewalt und Einschränkung in der Erziehungs- und Kontaktfähigkeit zum Kind Stabilisierung der Beziehung zur Mutter muss manchmal vorgehen (emotionale Sicherheit)

Die Kinder haben ein Anrecht auf Fürsorge, und die Gesellschaft ist ihr Sachwalter. Julius Tandler