Mitgliederversammlung Gewerbeverband Germering SEPA Neuregelung des Überweisungs- und Lastschriftverkehrs Volksbank Raiffeisenbank Fürstenfeldbruck eg
Übersicht 1. Hintergründe Definition Ziele und Beteiligte Der S PA-Raum Die EU-Migrations-Verordnung 2. Neuerungen im Überblick IBAN und BIC SEPA-Zahlungsverkehrs-Instrumente Europäische Überweisung Europäische Lastschriftverfahren und Lastschriftmandate Kartenzahlungssysteme 3. Handlungsempfehlung Was ist zu tun? Checkliste 4. VR-Unterstützung 5. Fragen 2
Jeder ist betroffen Sie sind von SEPA betroffen, wenn Ihr Unternehmen Zahlungsverkehr in SEPA-Länder sowie innerhalb Deutschlands abwickelt heute mehrere Konten im EU-Binnenmarkt unterhält Potenzial für die neuen SEPA-Zahlverfahren hat heute bereits elektronischen Zahlungsverkehr betreibt und Ihre Systeme umgestellt werden müssen. 3
SEPA auf einen Blick Definition: Single European Payment Area (einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) Bargeldlose Euro-Zahlungen von einem einzigen Konto national und grenzüberschreitend EU-Zahlungsverkehr: einheitlich einfach sicher effizient 4
Wer hat s erfunden? Beteiligte und Umfeld 5
Nicht nur in den Euro-Staaten und der Europäischen Union Der S PA-Raum im Überblick 6
Nationaler Zahlungsverkehr wird abgelöst! EU-Migrations-Verordnung Als ein weiterer Schritt zur Vollendung des EU-Binnenmarktes wird in den kommenden Jahren der jeweilige nationale Zahlungsverkehr durch EU-weit einheitliche Vorgaben abgelöst. Grundlage bildet die EU-Verordnung Nr. 260/2012: Verordnung zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 Die EU-Verordnung wurde im Februar 2012 jeweils von EU-Rat und EU-Parlament verabschiedet und trat am 31. März 2012 in Kraft. Auf dieser Grundlage werden die nationalen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften abgelöst. 7
Übersicht 1. Hintergründe Definition Ziele und Beteiligte Der S PA-Raum Die EU-Migrations-Verordnung 2. Neuerungen im Überblick IBAN und BIC SEPA-Zahlungsverkehrs-Instrumente Europäische Überweisung Europäische Lastschriftverfahren und Lastschriftmandate Kartenzahlungssysteme 3. Handlungsempfehlung Was ist zu tun? Checkliste 4. VR-Unterstützung 5. Fragen 8
Kontonummer und BLZ werden international IBAN und BIC Die IBAN ist die Internationale Bankkontonummer (max. 34 alphanumerische Zeichen). Die Länge ist je Land unterschiedlich (Deutschland: 22 Stellen). DE02 1234 5678 1234 5678 90 ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Bankleitzahl (8) Kontonummer (10) Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code (ehem. Bank Identifier Code) zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten und besteht entweder aus 8 oder aus 11 Stellen. BIC-Code der VR-Bank FFB eg: GENO DEF1FFB IBAN und BIC ermöglichen innerhalb des SEPA-Raums die automatisierte Verarbeitung von Zahlungsaufträgen. IBAN-Konverter : Software zur Umstellung von Stammdaten von Kontonummer/ Bankleitzahl auf IBAN/ BIC. 9
Kontonummer und BLZ werden international IBAN und BIC 10
Der Vordruck für die uro-überweisung Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer) Neuer Name zur Unterscheidung Zahlungen auch innerhalb Deutschlands IBAN und BIC des Zahlungsempfängers Wegfall der Betragsgrenze von 50.000 Euro IBAN des Kontoinhabers/ Zahlers Neues Belegerkennungsmerkmal 16 Europaweit Gutschrift innerhalb eines Geschäftstages 11
Kleine, aber feine Unterschiede Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer) Inlandsüberweisung* EU-Standardüberweisung uro-überweisung Anwendungsbereich Deutschland 27 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein und Norwegen 27 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz Betragsgrenze keine 50.000,00 keine Basisdaten - Kontonummer / Bankleitzahl - Name des Kreditinstituts/ des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers - IBAN/BIC des Zahlungsempfängers - IBAN/BIC des Zahlungsempfängers Belege Beleg: Überweisung (BS 20) Beleg: EU-Standardüberweisung (BS 13) ist eingestellt Beleg: URO-Überweisung (BS 16) Datenformat DTAUS DTAZV XML-Format ISO 20022 *noch bis 1. Februar 2014 EDV rechtzeitig umstellen! 12
Der Vordruck für die uro-überweisung Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer) Tipp: Erst ab 1.2.2014 verpflichtend,.. Aber: organisatorischen Vorlauf beachten! Zahlungsempfänger 1. Neue Vordrucke besorgen: - Rechnungen - Zahlscheine Als Zahlungspflichtiger 1. Beleg-Nutzer: - neue Vordrucke besorgen - Umstellung prüfen wg. Zeitaufwand + Fehlerquelle (kein Rückerstattungsanspruch!) 2. Dauerüberweisungen: --- 3. Programmanwender: - Software aktualisieren - Daten pflegen 13
Lastschriften Für die Abbuchung von fälligen Rechnungsbeträgen per Lastschrift gibt es künftig zwei Verfahren: Basis-Lastschrift Firmenlastschrift Für beide Verfahren gilt einheitlich: 1. Sie brauchen eine sogenannte Gläubiger-Identifikationsnummer 2. Zusätzlich benötigen Sie ein Mandat 3. Statt Kontonummer und BLZ verwenden Sie künftig IBAN und BIC 4. Lastschriften können nur noch beleglos eingereicht werden. 5. Die Lastschriften haben ein festes Fälligkeitsdatum (D-Day) 6. Sofern nicht anders vereinbart, müssen Sie Ihren Kunden spätestens 14 Tage vor Fälligkeit über die bevorstehende Abbuchung informieren. Individuelle Vereinbarungen möglich, z.b. Ankündigung auf Rechnung. 14
Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier CI ) DE 02 ZZZ 01234567890 ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Geschäftsbereichskennung (3) Nationales Identifikationsmerkmal (11) notwendige Voraussetzung für die europäischen Lastschriftverfahren fixe Struktur je Land (18 Stellen in Deutschland) zentrale Vergabe durch die Deutsche Bundesbank (kostenfrei beantragen unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de) 15
Ohne MANDAT geht s nicht Bisherige Bezeichnungen: Einzugsermächtigung oder Abbuchungsauftrag Formulierungen sind zwingend vorgeschrieben In der Sprache des Zahlungspflichtigen oder zweisprachig Grundsätzlich unbefristet gültig (verfällt aber 36 Monate nach letztem Einzug) Original muss noch 14 Monate nach letztem Einzug aufbewahrt werden Pflichtangaben: Bezeichnung des Zahlungsempfängers Gläubiger-ID Kennzeichnung als einmalige oder wiederkehrende Zahlung Bezeichnung des Zahlungspflichtigen IBAN und BIC des Zahlungspflichtigen 16
Ohne MANDAT geht s nicht 17
Ohne MANDAT geht s nicht Jede Lastschrift muß zusätzlich mit einer sogenannten Mandatsreferenz (ähnlich wie eine Rechnungsnummer) gekennzeichnet werden. z.b. Kundennummer oder Mitgliedsnummer verwenden bis zu 35 Zeichen möglich direkt im Mandat angeben oder dem Zahlungspflichtigen nachträglich bekannt geben Empfehlung: keine Leerzeichen verwenden 18
Lastschriften Basis-Lastschrift Firmenlastschrift 1. Bestehende Einzugsermächtigungen behalten Gültigkeit, aber Ergänzungen nötig: IBAN, BIC, Ihre Adresse, Adresse Ihres Kunden, Gläubiger-ID, Mandatsreferenz, Art der Zahlung, Datum der ersten SEPA-Lastschrift 2. Vor dem ersten Einzug im SEPA-Verfahren müssen Sie Ihre Kunden informieren und Gläubiger-ID sowie die Mandatsreferenz mitteilen 3. Widerspruchsfristen Bitte beachten Sie bei Ihrer Disposition, dass Ihre Kunden künftig 8 Wochen Widerrufsrecht haben, sofern kein gültiges Mandat vorliegt sogar 13 Monate 4. Vorlagefristen: - erste Abbuchung: 5 Tage vor Fälligkeit ( D-Day ), d.h. 6 Tage vorher bei Bank vorlegen - Folgebuchungen: muß 2 Tage vor Fälligkeit vorliegen, d.h. 3 Tage vorher einreichen 5. Vorangekündigt: zusätzliche Lastschrift-Version mit nur 1 Tag Vorlaufzeit (endgültige Entscheidung soll im November 2013 fallen) 19
Fristen für Lastschriften im Überblick 20
Lastschriften Basis-Lastschrift Firmenlastschrift 1. Abbuchungsaufträge: keine automatische Umwandlung in SEPA 2. Nur noch mit gewerblichen Kunden möglich 3. Zahlungspflichtiger muß vor der ersten Einlösung des Mandat bei seinem Kreditinstitut bestätigen 4. Kein Widerspruchsrecht des Zahlungspflichtigen 5. Vorlagefrist: Lastschrift müssen spätestens einen Tag vor Fälligkeit bei der Bank des Zahlungspflichtigen vorgelegt werden. (= zwei Tage vorher bei eigener Bank einreichen) 21
Kartenzahlungssysteme bei Abwicklung mit Unterschrift wird eine Lastschrift erzeugt (ELV-Verfahren) Sonderregelung: bis 1. Februar 2016 weiter nutzbar Definition der künftigen Regelung angekündigt bis Ende 2013 22
Übersicht 1. Hintergründe Definition Ziele und Beteiligte Der S PA-Raum Die EU-Migrations-Verordnung 2. Neuerungen im Überblick IBAN und BIC SEPA-Zahlungsverkehrs-Instrumente Europäische Überweisung Europäische Lastschriftverfahren und Lastschriftmandate 3. Handlungsempfehlung Was ist zu tun? Checkliste 4. VR-Unterstützung 5. Fragen 23
Was ist zu tun? Handlungsempfehlungen für Unternehmen Rechtzeitig anfangen Prüfen Sie Ihre EDV auf SEPA-Fähigkeit Stellen Sie eigene Bankstammdaten auf IBAN und BIC um (z. B. mit dem IBAN-Konverter). Weisen Sie Ihre eigene IBAN und BIC auf Ihren Geschäftspapieren aus, ggf. Neubestellung Erfragen Sie IBAN und BIC von Kunden und Lieferanten Passen Sie Arbeitsabläufe und interne Prozesse an die neuen Anforderungen an. Für Lastschrifteinreicher: Gläubiger-ID bei der Bundesbank anfordern SEPA-Inkassovereinbarung mit VR-Bank abschließen Informieren Sie Ihre Kunden vor dem Wechsel auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und teilen Sie ihnen die Gläubiger-Identifikationsnummer sowie die Mandatsreferenz mit. Ausführliche Checkliste auf www.vrbank-ffb.de 24
Technische Gegebenheiten, ERP-System, Ausgangslage Exkurs: Firmenkunden wechseln auf SEPA Finanzbuchhaltungssystem (ERP) Warenwirtschaft Einkauf / Verkauf / Waren Debitorenstammdaten Name, Adresse, Mandate, Kontoverbindung, IBAN + BIC Dateierzeugung Transfer DTAUS, XML, CSV EBICS / FinTS / Datenträger 25
Übersicht 1. Hintergründe Definition Ziele und Beteiligte Der S PA-Raum Die EU-Migrations-Verordnung 2. Neuerungen im Überblick IBAN und BIC SEPA-Zahlungsverkehrs-Instrumente Europäische Überweisung Europäische Lastschriftverfahren und Lastschriftmandate 3. Handlungsempfehlung Was ist zu tun? Checkliste 4. VR-Unterstützung 5. Fragen 26
Unsere Unterstützung 1. SEPA -Broschüren - als Kurz- und als Langversion - incl. Check-Liste 2. Internet-Seite - umfangreiche Informationen - IBAN-Konverter - SEPA-Navigator - Mustertexte 3. Aktuelle Software-Lösungen - für Firmen - für Vereine 27
Übersicht 1. Hintergründe Definition Ziele und Beteiligte Der S PA-Raum Die EU-Migrations-Verordnung 2. Neuerungen im Überblick IBAN und BIC SEPA-Zahlungsverkehrs-Instrumente Europäische Überweisung Europäische Lastschriftverfahren und Lastschriftmandate 3. Handlungsempfehlung Was ist zu tun? Checkliste 4. VR-Unterstützung 5. Ihre Fragen 28
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Robert Fedinger Leiter Marketing & Vertrieb Tel. 08141 270-1336 Robert.Fedinger@vb-ffb.de 29
Zusammenfassung 1. Betroffen ist jede Firma 2. Zeitplan und Zuständigkeiten innerhalb der Firma festlegen 3. Konto-Nr. und BLZ heißen künftig IBAN und BIC 4. Software und Datenbanken überprüfen und umstellen 5. Neue Daten von Kunden und Lieferanten einholen 6. Datenerfassung organisieren 7. Rechnungsvordrucke neu drucken 8. Für Lastschrifteinreicher: - Gläubiger-ID beantragen - nur noch beleglose Verarbeitung möglich - Fälligkeitsdatum beachten - Einzugsermächtigungen gelten weiter, müssen aber ergänzt werden, Kunden informieren 9. SEPA-Fitness-Check auf www.vrbank-ffb.de 30