1. wie viele contergangeschädigte Menschen derzeit in Baden-Württemberg leben, unter Angabe des Alters und Geschlechts;

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Transkript:

14. Wahlperiode 12. 06. 2009 Antrag des Abg. Wilfried Klenk CDU, der Abg. Katrin Altpeter SPD, der Abg. Bärbl Mielich u. a. GRÜNE und des Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Soziales Sicherstellung einer bedarfsgerechten medizinischen Versorgung contergangeschädigter Menschen im Land Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie viele contergangeschädigte Menschen derzeit in Baden-Württemberg leben, unter Angabe des Alters und Geschlechts; 2. wie viele besonders für die Behandlung contergangeschädigter Menschen qualifizierte Ärztinnen und Ärzte es in Baden-Württemberg derzeit gibt und wie sich diese regional übers Land verteilen; 3. wie viele besonders für die Behandlung contergangeschädigter Menschen qualifizierte Physiotherapeutinnen und -therapeuten derzeit im Land praktizieren und wie sich diese regional verteilen; 4. welche Möglichkeiten Ärztinnen und Ärzte sowie Physiotherapeutinnen und -therapeuten derzeit im Lande haben, um sich speziell für die Behandlung contergangeschädigter Menschen zu qualifizieren; 5. welche Angebote medizinischer Versorgung contergangeschädigter Menschen in anderen Bundesländern vorgehalten werden und wie diese sich geographisch verteilen; Eingegangen: 12. 06. 2009 / Ausgegeben: 08. 07. 2009 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/dokumente

6. ob es in anderen Bundesländern spezialisierte Anlaufstellen gibt, die Beratungs-, Fortbildungs- und Austauschangebote für behandelnde Ärztinnen und Ärzte sowie Physiotherapeutinnen und -therapeuten bereithalten und wenn ja, wo diese institutionell angesiedelt sind und welche Erfahrungen möglicherweise auf Baden-Württemberg übertragen werden könnten. 12. 06. 2009 Klenk CDU, Altpeter SPD, Mielich, Lösch GRÜNE, Dr. Noll FDP/DVP Begründung Die bedarfsgerechte medizinische Versorgung contergangeschädigter Menschen in Deutschland hat sich in der Vergangenheit wegen der Eigenarten der Behinderungen als besonders schwierig herausgestellt. Für die Betroffenen ist es entsprechend aufwendig und kompliziert, überhaupt kompetente Ärztinnen und Ärzte zu finden, die in der Lage sind, Krankheiten, die als Folge der Conterganschädigung entstehen, zu diagnostizieren und nachhaltig zu behandeln. Deshalb haben Contergangeschädigte meist lange Anfahrtswege und entsprechende Kosten in Kauf zu nehmen. Eine wohnortnahe bedarfsgerechte Versorgung ist in den seltensten Fällen gewährleistet. Ähnlich sieht es bei der Versorgung durch spezialisierte Physiotherapeutinnen und -therapeuten aus. Gerade diese sind bei den häufigsten Leiden, wie Rückenschmerzen, Hüft- und Kniegelenksverschleiß, besonders wichtig. Ziel dieses Antrags ist, die aktuelle Versorgungslage Contergangeschädigter im Land zu eruieren, bestehende Defizite abzubauen und das Angebot spezifischer Behandlungsmöglichkeiten für diese Personengruppe zu verbessern. Beratungsangeboten, Fortbildung, Vernetzung und Erfahrungsaustausch von behandelnden Ärztinnen und Ärzten sowie Physiotherapeutinnen und -therapeuten kommt dabei eine wichtige Rolle zu. Es ist zu prüfen, welche strukturellen und fachlichen Voraussetzungen geeignet sind, um die Versorgung zu verbessern, Behandlungsfehler zu vermeiden und wirkungsvolle Therapieansätze kommunizieren und wissenschaftlich begleiten zu können. 2

Stellungnahme Mit Schreiben vom 2. Juli 2009 Nr. 55 5 0141.5/14/4613 nimmt das Ministerium für Arbeit und Soziales zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. wie viele contergangeschädigte Menschen derzeit in Baden-Württemberg leben, unter Angabe des Alters und Geschlechts; In der amtlichen Bundesstatistik über schwerbehinderte Menschen nach 131 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen sind Behinderungen aufgrund einer Conterganschädigung statistisch nicht separat erfasst. Nach Auskunft der Conterganstiftung für behinderte Menschen können Angaben über die Anzahl der in Baden-Württemberg lebenden Leistungsberechtigten der Stiftung gemacht werden. Demnach leben zurzeit in Baden-Württemberg 336 leistungsberechtigte contergangeschädigte Menschen im Alter zwischen 45 und 52 Jahren. Eine weitere statistische Differenzierung erfolgt nicht. 2. wie viele besonders für die Behandlung contergangeschädigter Menschen qualifizierte Ärztinnen und Ärzte es in Baden-Württemberg derzeit gibt und wie sich diese regional übers Land verteilen; Für die Behandlung von contergangeschädigten Menschen gibt es keine spezifische Fort- bzw. Weiterbildung. Gegenüber dem Ministerium für Arbeit und Soziales und der Landesärztekammer Baden-Württemberg wurde bisher kein Bedarf an entsprechend qualifizierten Ärztinnen und Ärzten geltend gemacht. Soweit Missbildungen oder angeborene Fehlstellungen bei contergangeschädigten Patienten zu behandeln sind, werden diese in der Regel vom zuständigen Hausarzt in Zusammenarbeit mit einem Facharzt für Orthopädie, einem Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie bzw. einem Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin behandelt. Darüber hinausgehende Beschwerden werden organbezogen von den Ärztinnen und Ärzten mit der entsprechenden Facharztweiterbildung behandelt. 3. wie viele besonders für die Behandlung contergangeschädigter Menschen qualifizierte Physiotherapeutinnen und -therapeuten derzeit im Land praktizieren und wie sich diese regional verteilen; Der Antrag geht davon aus, dass es sich bei den Contergangeschädigten um einen Kreis von Patienten handelt, deren Erkrankungen bzw. Behinderungen von denen abweichen, die sich bei anderen Patienten finden. Dies kann so jedoch nicht bestätigt werden. Der Schwerpunkt der Behandlung von contergangeschädigten Patienten liegt darin, Beschwerden des muskoskelettalen Systems, die aus den behinderungsbedingten Bewegungseinschränkungen resultieren, zu therapieren. Das Krankheitsbild ist damit kein anderes als bei Patienten z. B. mit Amputationen, schweren Unfall- und Sportverletzungen. Es geht dabei insbesondere um Funktionserhalt, Funktionsverbesserung und/oder Schulung von Kompensationsmechanismen, Prävention von Sekundärschädigungen. 3

Die Therapie von Patienten mit solchen Behinderungen gehört damit zur Grundausbildung jedes Physiotherapeuten und grundsätzlich auch zur täglichen Praxis der niedergelassenen Physiotherapeuten. Die Niederlassungsdichte physiotherapeutischer Praxen in Baden-Württemberg ist in den ländlichen Bereichen zufriedenstellend, in den Ballungsräumen sehr gut. Es stehen landesweit in ausreichendem Umfang physiotherapeutische Praxen für die Behandlung von contergangeschädigten Patienten zu Verfügung. 4. welche Möglichkeiten Ärztinnen und Ärzte sowie Physiotherapeutinnen und -therapeuten derzeit im Land haben, um sich speziell für die Behandlung contergangeschädigter Menschen zu qualifizieren; Zur Möglichkeit für Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg, sich speziell für die Behandlung contergangeschädigter Menschen zu qualifizieren, wird auf die Antwort zu Ziffer 2 verwiesen. Aufgrund ihrer Behinderung haben contergangeschädigte Menschen im täglichen Leben eine höhere Belastung der Gelenke von Wirbelsäule, Hüfte und Knie. Durch die starke Beanspruchung kommt es frühzeitig zu Veränderungen der Gelenke und der umliegenden Weichteile. Zur Schmerzlinderung, Erhaltung der Beweglichkeit und Verhinderung der Immobilität sind für diesen Personenkreis Behandlungen der physikalischen Therapie/Physiotherapie besonders wichtig. Die auftretenden Beschwerden sind nicht spezifisch aufgrund der Behinderung, sondern im Zusammenhang mit der dadurch notwendigen Hypermobilität zu sehen. Dieser Personenkreis muss die Mobilität der Gelenke in einem weitaus höheren Maße beanspruchen als Menschen ohne Behinderung. Die Beschwerden, welche durch Verschleiß und Abnutzung verursacht werden, treten in der Regel viele Jahre früher auf als bei Menschen ohne Behinderung. In der physikalischen Therapie bzw. Physiotherapie gibt es keine besondere Behandlungsform für contergangeschädigte Menschen. Daher gibt es keine besondere Qualifizierungsmöglichkeit bzw. -notwendigkeit. Die auftretenden Beschwerden können in der Regel mit krankengymnastischen Behandlungsmethoden, wie zum Beispiel Manuelle Therapie, Massagen und passiven Maßnahmen, wie zum Beispiel Fangopackungen, erfolgreich behandelt werden. Die Manuelle Therapie ist eine Zertifikatsleistung in der Physiotherapie und wird in vielen Praxen bereits angeboten. Es besteht eine flächendeckende Versorgung. 5. welche Angebote medizinischer Versorgung contergangeschädigter Menschen in anderen Bundesländern vorgehalten werden und wie diese sich geographisch verteilen; 6. ob es in anderen Bundesländern spezialisierte Anlaufstellen gibt, die Beratungs-, Fortbildungs- und Austauschangebote für behandelnde Ärztinnen und Ärzte sowie Physiotherapeutinnen und -therapeuten bereithalten und wenn ja, wo diese institutionell angesiedelt sind und welche Erfahrungen möglicherweise auf Baden-Württemberg übertragen werden könnten. Spezielle Angebote medizinischer Versorgung gibt es in anderen Bundesländern nach Kenntnis der Landesregierung nicht. Im Bereich der Orthopädie wurde von Seiten des Bundesverbands Contergangeschädigter e. V. die Praxis von Priv. Doz. Dr. Jürgen Graf, Nürnberg, als sogenannte Hauptanlauf- 4

stelle genannt. Herr Dr. Graf könne nach Auskunft des Bundesverbands Contergangeschädigter e. V. von Kollegen kontaktiert werden, um Therapieformen für Contergangeschädigte im Falle von Schmerzzuständen zu erfahren. Bezüglich der medizinischen Versorgung Contergangeschädigter durch Physiotherapiepraxen gelten nach Angaben des Deutschen Verbands für Physiotherapie e. V. für die alten Bundesländer sowie für Sachsen und Thüringen die für Baden-Württemberg genannten Feststellungen (siehe Ziffer 4). Die Praxisdichte in den Bundesländern Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern sei nach dem Deutschen Verband für Physiotherapie e. V. in den ländlichen Regionen noch nicht befriedigend. In Ballungsräumen sei die Behandlung jedoch wie in den alten Bundesländern ohne weiteres sichergestellt. Nach Kenntnis der Landesregierung existieren bundesweit keine spezialisierten Anlaufstellen mit Beratungs-, Fortbildungs- und Austauschangeboten. Dr. Stolz Ministerin für Arbeit und Soziales 5