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best n energy performance ' ] j r, GESCHÄFTSLETUNG mtech Deutschland GmbH & Co. KG Postfach 70 12 40. 22012 Hamburg An de Auftraggeber der mtech Deutschland GmbH & Co. KG mtech Deutschland GmbH & Co. KG Zentrale Hammer Straße 32 22041 Hamburg Telefon: +49 40 6949 0 Telefax: +49 40 6949 2727 Kunden.hotlne@mtech.de www.mtech.de 09. August 2015 Sehr geehrte Damen und Herren, heute müssen wr Se leder darüber nformeren, dass unser Unternehmen am 06.08.2015 bem Amtsgercht Hamburg den Antrag auf Eröffnung des nsolvenzverfahrens gestellt hat. Das nsolvenzgercht hat de vorläufge nsolvenzverwaltung mt Zustmmungsvorbehalt angeordnet und Herrn Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt zu unserem vorläufgen nsolvenzverwalter bestellt (sehe den n Kope begefügten Beschluss des Amtsgerchts Hamburg vom 06.08.2015). De Entschedung zur Enletung enes nsolvenzverfahrens st uns ncht lecht gefallen. Se war allerdngs unumgänglch, da de Konzernmutter ene wetere Fnanzerung ncht zur Verfügung gestellt hat. Es st uns bewusst, dass damt für vele Betelgte erheblche Nachtele entstehen - herfür können wr nur um Verständns btten. Set fast 160 Jahren st unser Kerngeschäft de Gebäude- und Anlagentechnk. Her bewegen wr uns n enem Wachstumsmarkt, dessen Bedngungen uns bestens vertraut und n dem wr aufgrund unserer Spezalserung, Kompetenz und Lestungsfähgket set langer Zet enes der führenden Unternehmen n Deutschland snd. Uns legen postve Fortführungsprognosen vor. Aufgrund deser postven Prognosen wrd unser Geschäftsbetreb mt Zustmmung des vorläufgen nsolvenzverwalters fortgeführt. Des bedeutet auch, dass neue Angebote abgegeben, Aufträge angenommen und ausgeführt werden. n enger Abstmmung mt dem vorläufgen nsolvenzverwalter werden zetnah alle unsere Nachunternehmer und Leferanten über de aktuelle Entwcklung nformert, um de Voraussetzungen für de wetere Erbrngung unserer Denstlestungen und de Fortführung der Bauvorhaben ohne Zetverzögerungen und n der von hnen erwarteten Qualtät zu schaffen. Herfür snd wr auf hre Hlfe und Unterstützung angewesen" Wr möchten Se btten, unsere hnen ggf. vorlegenden und natürlch auch unsere künftgen Rechnungen für erbrachte Lestungen entsprechend unseren vertraglchen Verenbarungen zu beglechen. Persönlch haftender Gesellschafter: mtech Deutschland GmbH & Co, KG rntech Deutschland B. V., Gouda/Nederlande Rechtsforrn: Kommandtgesellschaft; Stz: Hamburg; Regstergercht: Hamburg HR A 43816 Regstergercht: Gouda Nr. 24128909 Geschäftsführung: Felx Colsman, Peter van Holten

best n energy performance L L:, Sete 2, Schreben vom 09. August 2015 hre Überwesungen rchten Se btte ab sofort nur noch auf das nachstehende Konto RA Peter-A. Borchardt Akto. mtech GmbH & Co. KG Deutsche Bank Hamburg BAN: DE76200700240657817319 BC: DEUTDEDBHAM Glechzetg möchten wr Se darauf hnwesen, dass unsere ab Fretag, den 07. August 2015, erbrachten Lestungen bzw. Vergütungsansprüche ncht mt hnen eventuell zustehenden, vor dem 06. August 2015 entstandenen Forderungen verrechnet werden dürfen. Ene derartge Verrechnung st nach nsolvenzrechtlchen Bestmmungen unzulässg. Um beden Seten n den kommenden Wochen unnötge Korrespondenz n deser Sache zu ersparen, btten wr Se hermt um hr Enverständns mt deser Vorgehenswese Herfür recht es aus, wenn Se uns deses Blatt unterschreben per emal zurückschcken an kunden, hotlne@mtech, de. Selbstverständlch stehen hnen hre bshergen Ansprechpartner n unserem Unternehmen zur Verfügung. Für wetere Rückfragen oder ergänzende Erläuterungen haben wr ab sofort de Maladresse kunden.hotlne@mtech.de engerchtet. Btte senden Se hre eventuellen Fragen an dese Adresse. Unsere Mtarbeter werden sch umgehend mt hnen n Verbndung setzen. Wetere nformatonen und Neugketen können Se auch auf den Webseten www.mtech.de oder www.remer-rae.de nachlesen. Wr snd der festen Überzeugung, deses marktführende Unternehmen mt senen Mtarbetern erhalten zu können und btten Se, daran mtzuwrken. Mt freundlchen Grüßen MTECH DEUTSCHLANÿ=ÿ Felx Colsman,t ÿ o enÿ Rechtsanwalt als vorläufger nsolvenzverwalter Anlage Zur Kenntns genommen und enverstanden:

- Abschrft - 67c N 300/15 - AMTSGERCHT HAMBURG BESCHLUSS n dem lnsolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der m Handelsregster des Amtsgerchts Hamburg unter HRA 43816 engetragenen mtech Deutschland GmbH & Co. KG, Hammer Straße 32, 22041 Hamburg, gesetzlch vertreten durch de persönlch haftende Gesellschaftern, de mtech Deutschland B.V., Gouda/NL (Kamer van Koophandel voor Rotterdam Nr. 24128909), dese vertreten durch de Geschäflsführer Felx Colsman und Peter van Holten Geschäftszweg: Planung und nstallaton haustechnscher Anlagen, Hezungs- und Klmatechnk, Santärtechnk, Aufzugsanlagen, Schffsbau- und docktechnsche nstallatonen etc. wrd heute, am 06.08.2015, um 17:15 Uhr, zur Scherung der künftgen lnsolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet ( 21, 22 nso): Zum vorläufgen nsolvenzverwalter wrd Rechtsanwalt Peter-Alexander Borchardt, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt. Verfügungen der Schuldnern über Gegenstände hres Vermögens snd nur noch mt Zustmmung des vorläufgen lnsovenzverwalters wrksam ( 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. nso). Dese Anordnung entsprcht der Enletung enes Hauptnsolvenzeröffnungsverfahrens m Snne der EulnsVO. nsofern st der vorläufge lnsolvenzverwalter m Snne der Sperrwrkung der Art.3 Abs.3.V.m. Art.16 Abs.1, Art. 17 Abs.1 EulnsVO we en Hauptnsovenzverwalter zu behandeln. Der vorläufge nsovenzverwalter st ncht allgemener Vertreter der Schuldnern. Er hat de Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnern deren Vermögen zu schern und zu erhalten.

t Für de Durchführung gelten de "Hamburger Letlnen". Der nsolvenzsachverständge/vorläufge nsolvenzverwalter hat analog der "Grundsätze ordnungsgemäßer nsolvenzverwaltung" (GO) des V D e.v. (www.vd.de) und entsprechend der Hnwese des BAKnso e.v. zur Erstellung von nsolvenzgutachten (ZlnsO 2009, 22) als Mndeststandards vorzugehen ( 404 a Abs.1 ZPO, 22 Abs.2 nso, 4 nso). Den Schuldnern der Schuldnern (Drttschuldnern) wrd verboten, an de Schuldnern zu zahlen. Der vorläufge nsolvenzverwalter wrd ermächtgt, Bankguthaben und sonstge Forderungen der Schuldnern enzuzehen sowe engehende Gelder entgegenzunehmen. De Drttschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung deser Anordnung zu lesten ( 23 Abs. 1 Satz 3 nso). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung enschleßlch der Vollzehung enes Arrests oder ener enstwelgen Verfügung gegen de Schuldnern werden untersagt, sowet ncht unbeweglche Gegenstände betroffen snd; berets begonnene Maßnahmen werden enstwelen engestellt ( 21 Abs. 2 Nr. 3 nso). Der vorläufge nsolvenzverwalter st berechtgt, de Geschäftsräume und betreblchen Enrchtungen der Schuldnern enschleßlch der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Er st berechtgt, Auskünfte über de schuldnerschen Vermögensverhältnsse be Drtten enzuholen. Der vorläufge nsolvenzverwalter wrd zuglech beauftragt, als Sachverständger zu prüfen, ob en nach der Rechtsform der Schuldnern maßgebender Eröffnungsgrund vorlegt und welche Ausschten für ene Fortführung des schuldnerschen Unternehmens bestehen. Er hat ferner zu prüfen, ob das schuldnersche Vermögen de Kosten des Verfahrens decken wrd ( 22 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 nso). Der vorläufge nsolvenzverwalter wrd beauftragt, de nach 23 Abs. 1 nso zu bewrkenden Zustellungen an de Schuldner der Schuldnern (Drttschuldner) durchzuführen ( 8 Abs. 3 nso). Gegen de Anordnung der Maßnahme st das Rechtsmftel der sofortgen Beschwerde gern. 21 Abs. 1 Satz 2; 4 nso, 569 ZPO gegeben. Se steht dem Schuldner zu. De soforlge Beschwerde st be dem Amtsgercht Hamburg, Sevekngplatz 1,20355 Hamburg schrftlch n deutscher Sprache oder zur Nederschrft der Geschäftsstelle enzulegen. De Beschwerde kann auch zur Nederschrft der Geschäftsstelle enes jeden Amtsgerchtes abgegeben werden. De sofortge Beschwerde muss nnerhalb von zwe Wochen be dem Amtsgercht Hamburg engegangen sen. Des glt auch dann, wenn de Beschwerde zur Nederschrft der Geschäftsstelle enes anderen Amtsgerchtes abgegeben wurde. De Frst begnnt mt der Verkündung der Entschedung oder, wenn dese ncht verkündet wrd, mt deren Zustellung. Zum Nachwes der Zustellung genügt auch de öffentlche Bekanntmachung. Dese glt als bewrkt, sobald nach dern Tag der unter www.nsolvenzbekanntrnachungen.de erfolgten Veröffentlchung zwe wetere Tage verstrchen snd. Maßgeblch fer den Begnn der Beschwerdefrst st der frühere Zetpunkt. De sofortge Beschwerde rnuss de Bezechnung des angefochtenen Beschlusses sowe de Erklärung enthalten, dass sofortge Beschwerde gegen desen Beschluss engelegt wrd. Se soll begründet werden.'

Hamburg, 06.08.2015 Amtsgercht Frnd Rchter am Amtsgercht