Vorbericht zum Nachtragsplan 2015

Ähnliche Dokumente
Gruppierungsübersicht

Änderung der Verwaltungsvorschriften über die Gruppierung kameraler Haushaltspläne der Gemeinden (VV-Gruppierung-Kameral)

Kommunale Finanzplanung

Einnahmen des Verwaltungshaushaltes 2007

Landratsamt Enzkreis ANLAGE Nr. 1 zum HH-Plan 2006 F I N A N Z P L A N

Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011

Vorbericht. I. Nachtragshaushaltsplan

Haushaltsrechnung 3. Gruppierungsübersicht

Kommunale Finanzplanung

Jahresrechnungsstatistik 2014 Doppisches Rechnungswesen

Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren

Haushaltsrede für das Jahr 2015

L II 2 - j/13 Fachauskünfte: (0711)

1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr Ergebnis- und Finanzhaushalt

(Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013

Haushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr vom 20. Mai 2009

Firnhaber-Trendel-Stiftung Bamberg

TAGESORDNUNG: 1. Haushaltsplan Informationen der Bürgermeisterin. Seite: 24

HAUSHALTSPLAN. für das Haushaltsjahr

L II 2 - j/14 Fachauskünfte: (0711)

Haushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr vom 24. Juli 2014

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014

Vorbericht. der Gemeinde Jürgenshagen zum Nachtragshaushaltsplan 2015

Projektgruppe 11 - Empfehlungen für die Erstellung einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplans -

Muster 2 (zu 9 ThürKommDoppikG)

H A U S H A L T S S A T Z U N G

Zusammenfassung vom Jahresabschluss 2013

Haushaltsrede für das Jahr 2014

Drucksachen-Nr. 48/2004. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung

Beschlussvorlage für die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Schriesheim

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016

Herzlich willkommen!

Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015

Muster 1 (zu 6 ThürKommDoppikG)

Pinnebergs Finanzen. Wie viele Schulden für unsere Kinder?

Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015

Haushaltssatzung der Stadt Marlow

Kommunale Finanzplanung

Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014

Haushaltsplanentwurf 2016 Information

Kämmerertagung

Nichtamtliche Lesefassung. Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Baabe für das Haushaltsjahr 2014

Ausführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO)

Vorlage zur Sitzung

D E R H A U S H A L T A U F E I N E N B L I C K

Kostenentwicklung der Kindereinrichtungen der Gemeinde Ilmtal

Kommunale Finanzplanung

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2015 vom

Haushaltsrede. Oberbürgermeister Dieter Gummer. Große Kreisstadt Hockenheim. Haushaltsplan und. Mittelfristige Investitions- und

Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung in seiner öffentlichen Sitzung am 13. Januar 2015 festgestellt.

Gemeindestraßen 73,6 km davon 33,4 Ortsstraßen und 40,2 GV-Straßen Feld- und Flurwege 201 km

Amtsblatt für den Landkreis Havelland

Amtliche Bekanntmachung

WIRTSCHAFTSPLAN 2013

Haushaltssatzung. der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016

HER = Haushaltseinnahmereste LWV Landeswohlfahrtsverband. Zutreffendes bitte ankreuzen

1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Dierdorf für das Jahr 2012 vom

Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden in 1.000

Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr Ergebnis- und Finanzhaushalt

Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung

Haushaltssatzung 2014 der Gemeinde Ostseebad Göhren

HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz

Einbringung Haushaltsplan 2015 Haushaltsrede bzw. Haushaltsvortrag von Stadtkämmerer Tobias Weidemann

Gesamtplan Gruppierungsübersicht am: Einwohner

H a u s h a l t 2015

Entwurf Haushalt 2015/2016. Allgemeine Finanzmittel

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren

H a u s h a l t 2009

Thüringer Landesamt für Statistik

Thüringer Landesverwaltungsamt - Zuständige Stelle nach 73 BBiG -

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land für die Jahre 2014 und 2015 vom

Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 VOM

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014

Amtliches Bekanntmachungsblatt

2. im Finanzhaushalt - die ordentlichen Einzahlungen auf ,-- Euro

1. Nachtragshaushaltssatzung der Landeshauptstadt Hannover für das Haushaltsjahr 2009

Bericht an das Regierungspräsidium 3. Quartal Auflage des RP gemäß Haushaltserlass vom 6. Juli 2010

2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014

Betriebssatzung der Finnentroper Vermögensverwaltung

Landkreis Schwandorf

IStadt Wesseling. Haushaltsbuch Fach 2. Satzung. wesseling. kommarhein.com

Datum Inhalt Seite Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde 698 Kirchheimbolanden für das Jahr 2003

Haushaltssatzung Wasser- und Bodenverband Seekanal

Uni.- u. Hansestadt Greifswald Seite 1

AMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am Seite 175. Inhalt:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Haushaltsjahre 201 5/2016

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013

1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Verbandsgemeinde Rockenhausen Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Eckdaten des Planentwurfs

Bürger- und Ordnungsamt (32) Lindau (B), Regiebetrieb Krematorium - Az

LK Vorpommern-Greifswald. Haushaltssatzung. Stand: Seite 1 von 5

Haushaltssatzung. der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr

Kapitel Vermögensverwaltung nach Auflösung von Sondervermögen

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz)

Transkript:

Vorbericht zum Nachtragsplan 2015 Aus dem konkreten Handeln für ein Ziel, sollte auch die Entscheidung zielführend sein Daraus ergibt sich folgender kategorischer Imperativ: Wolle nicht Philosoph sein im Unterschied vom Menschen, sei Nichts weiter als ein denkender Mensch; denke nicht als Denker, d.h. in einer aus der Totalität des wirklichen Menschenwesens herausgerissenen und für sich isolierten Fakultät, denke als lebendiges, wirkliches Wesen, als welches Du den belebenden und erfrischenden Wogen des Weltmeers ausgesetzt bist; denke in der Existenz, in der Welt als ein Mitglied derselben, nicht im Vakuum der Abstraktion, als eine vereinzelte Monade, als ein absoluter Monarch, als teilnahmsloser, außerweltlicher Entscheidung (Ludwig Feuerbau/ Klaus Zunke-Anhalt) Unser konkretes Handeln in der Umsetzung einzelner Maßnahmen in Verbindung mit der normativen Kraft des Faktischen führt zu Veränderungen in unserer Haushaltsplanung, sodass wir diesen 1.Nachtragshaushalt aufstellen müssen. Nach 60 Thüringer Kommunalordnung hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn 1. sich zeigt, dass trotz Ausnutzung jeder Sparmöglichkeit ein Fehlbetrag entstehen wird und der Haushaltsausgleich nur durch eine Änderung der Haushaltssatzung erreicht werden kann, 2. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem im Verhältnis zu den Gesamtausgaben erheblichen Umfang geleistet werden müssen, 3. Ausgaben des Vermögenshaushalts für bisher nicht veranschlagte Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen, 4. Beamte oder Angestellte eingestellt, befördert oder höher gruppiert werden sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält. Der Haushalt der Gemeinde Rodeberg für das Jahr 2015 wurde bereits am Dezember 2014 vom Gemeinderat beschlossen. Die tatsächliche Entwicklung macht nunmehr Anpassungen erforderlich. Haushaltsvolumen 2015 Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamthaushalt Haushaltsansatz bisher 2.603.400 1.806.000 4.409.400 Haushaltsansatz neu 2.606.600 1.173.200 3.779.800 Veränderungen + / - +3.200-632.800-629.600

Wesentliche Veränderungen gegenüber den Ansätzen im Haushaltsplan 2015 A) Verwaltungshaushalt Mehreinnahmen sind aus Gebühren für Hilfeleistungen der Feuerwehr zu erwarten, weil für Vorjahreseinsätze die Gebührenbescheide in 2015 erstellt wurden. Verdienstausfälle für Feuerwehreinsätze werden künftig in gesonderter Haushaltsstelle ausgewiesen. Die Personalkosten der Hauptverwaltung erhöhen sich wegen der Krankheits- und Urlaubsvertretung. Kosten für die Erstellung von Lohnabrechnungen werden künftig nur für die Kita gesondert an die Gemeinde Südeichsfeld erstattet, die Abrechnungen für alle anderen Mitarbeiter der Gemeinde sind in der Verwaltungsumlage enthalten. Die Personalkosten in der Kindertagesstätte, aber auch die Erstattungsleistungen von den Krankenkassen bei Beschäftigungsverbot und Mutterschutz wurden verringert. In der Kita-Küche wurde zusätzlich eine Stelle von 0,75 VZB im Stellenplan aufgenommen. Entsprechende Personalausgaben sind in Ansatz gebracht worden. Eingliederungszuschüsse vom Integrationsamt und vom Jobcenter für diese Mitarbeiterin wurden gewährt und sind im Plan eingearbeitet worden. Beim Erzieherpersonal wurde der Stellenplan um 0,45 VZB erhöht, um dem Personalschlüssel auch bei wechselnden Kinderzahlen immer gerecht zu werden. Der Planansatz für Lebensmitteleinkäufe der Küche wurde den tatsächlichen Ausgaben angepasst und korrigiert. Anpassungen sowohl in Einnahmen als auch in Ausgaben wurden bei den pauschalierten Betriebskostenanteilen bezüglich des Wunsch- und Wahlrechts für Kinder, die Kindertageseinrichtungen außerhalb ihrer Wohnsitzgemeinde besuchen, vorgenommen. Durch die gute Witterung sind Mehreinnahmen im Freibad erreicht und im Plan eingestellt worden. Ebenfalls sind Mehreinnahmen bei beiden Friedhöfen durch eine höhere Anzahl von Sterbefällen entstanden. Die Umsätze der Festhalle in Struth konnte aufgrund besserer Auslastung erhöht werden. Der Planansatz wurde entsprechend angepasst. Durch den Abschluss eines geänderten Vertrages und einer Nachzahlung 2015 konnte auch der Planansatz für Einnahmen aus der Nutzung von Gemeindegrundstücken für Windkraftanlagen erhöht werden. Die Personalkosten im Bauhof mussten aufgrund einer neuen Eingruppierung nach der Probezeit eines Mitarbeiters angehoben werden. Insgesamt ist ein Anstieg bei den Bewirtschaftungskosten wie Strom, Gas, Wasser und Abwasser zu verzeichnen. Dementsprechend sind die Ausgabenansätze verändert worden. Die ursprünglich im Verwaltungshaushalt geplante Garantiefondsleistung des Landes gem. Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz wurde herausgenommen und im Vermögenshaushalt neu eingestellt. Die Planansätze für die Gemeindeanteile Umsatzsteuer sowie Lohn- u. Einkommensteuer wurden entsprechend der Steuerschätzung Mai 2015 errechnet und angehoben. Der Planansatz für die Gewerbesteuerumlage wurde verringert. Dies ist begründet mit der Abrechnung des Jahres 2014, die im Folgejahr 2015 erfolgte. Die Kreisumlage wurde im Ansatz mit dem Betrag des Vorjahres eingestellt, da noch keine Festsetzung vom Landkreis erfolgte und nur ein vorläufiger Betrag entsprechend des Vorjahres erhoben wird. Die veranschlagte Verwaltungsumlage an die erfüllende Gemeinde Südeichsfeld wurde reduziert. Die Abrechnung des Jahres 2014 wurde beanstandet und es ist eine Rückrechnung zugunsten der Gemeinde Rodeberg zu erwarten. Die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt erhöht sich somit um 3.200.

Nachfolgend sind alle Veränderungen gegenüber dem Haushaltsplan 2015 tabellarisch dargestellt: 1. Einnahmen des VwH HHST-NR. Bezeichnung Ansatz 2015 Änderg. 2015 NPL 2015 0200.1000 Verwaltungsgebühren 300 200 500 0200.1620 Erstattung v. Ausgaben d.vwh - Nutzung PKW Lg SE 300 300 1300.1100 Gebühren für Hilfeleistungen 3.000 8.000 11.000 1300.1500 Sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen 0 600 600 1300.1720 Zuwendungen für Jugendfeuerwehren 700 200 900 3400.1500 Sonstige Verwaltungs- und Betriebseinnahmen 0 1.200 1.200 4600.1680 Erstattung von Ausgaben des VwH 900-900 0 4640.1620 Erstattung von Ausgaben des VwH Betriebskostenanteil 9.900 6.100 16.000 Wunsch- u. Wahlrecht 4640.1640 Erstattung von Ausgaben des VwH sonstiger öffentlicher 23.000-13.000 10.000 Bereich (SV) 4640.1713 Kostenerstattung Berufspraktikantenstell. Erzieher 8.700-100 8.600 4641.1710 Zuweisung für lfd. Zwecke v. Land (Integrationsamt) 0 2.700 2.700 4641.1740 Eingliederungszuschuss Agent. für Arbeit /Jobcenter 0 7.900 7.900 5700.1100 Benutzungsentgelte Schwimmbad 16.000 4.000 20.000 7500.1100 Leichenhalle- und Grabplatzgebühren 6.000 1.000 7.000 7510.1100 Leichenhalle- und Grabplatzgebühren 2.000 1.000 3.000 7602.1100 Benutzungsentgelte Festplatz 7.000 3.000 10.000 7602.1400 Einnahmen a. Vermietung (Einrichtungsgegenstän.) 0 200 200 7602.1680 Erstattung von Ausgaben des VwH von übrigen Bereichen 1.300-200 1.100 7710.1650 Erstattung von Ausgaben des VwH komm. Sonderrechn. 31.600-3.300 28.300 Eigenbetrieb Abwasser 7710.1742 Eingliederungszuschuss Rentenversicherung 0 4.500 4.500 7800.1400 Pacht für Zuwege Windkraftanlagen 55.000 25.000 80.000 8170.2100 Gewinnanteile,Dividendenausschüttg.KEBT 11.800 600 12.400 8170.2200 Konzessionsabgabe kombinierte Versorg.- unternehmen 53.500 1.500 55.000 Strom + Gas (E.ON) 8550.1300 Einnahmen aus Holzverkauf 32.000 2.000 34.000 8810.1680 Erstattung von Ausgaben des VwH von übrigen Bereichen 1.700-1.700 0 8840.1400 Einnahmen aus Vermietung 200-100 100 8840.1680 Erstattung von Ausgaben des VwH von übrigen Bereichen 0 500 500 - Betriebskosten - 9000.0100 Anteil an der Lohn- und Einkommenssteuer 468.600 28.700 497.300 9000.0120 Gemeindlicher Umsatzsteuer-Anteil 77.200 8.900 86.100 9000.0410 Schlüsselzuweisungen 270.000-600 269.400 9000.0610 Sonstige allgem. Zuweisungen vom Land Garantiefondsleistungen 83.300-83.300 0 9000.2650 Nachzahlungszinsen Gewerbesteuer 1.700-1.700 0 3.200

2. Ausgaben des VwH HHST-NR. Bezeichnung Ansatz 2015 Änderg. 2015 NPL 2015 0200.4140 Dienstbezüge Beschäftigte 35.600 7.000 42.600 0200.4340 Beiträge zu Versorgungskassen Beschäftigte 1.500-200 1.300 0200.4440 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung Beschäftigte 6.900 1.300 8.200 0200.5720 Kosten f. Pflege Internetseite 200 600 800 0200.6450 Umlage Gemeindeunfallversicherungsverb. u. 7.000 200 7.200 Haftpflichtversicherung 0200.6500 Geschäftsausgaben / Büromaterial 1.000 500 1.500 0200.6530 Öffentliche Bekanntmachungen Inserate 500 500 1.000 0200.6720 Erstattung von Kosten des VwH für Lohnrechnung 4.000-4.000 0 0200.6723 Erstattung der Kosten -Schiedsstelle- 300-300 0 0300.6720 Prüfung Jahresrechnung 0 2.100 2.100 1300.4000 Entschädigung für ehrenamtl. Tätigkeit, Jubiläen 4.300-1.000 3.300 1300.4380 Beiträge für zusätzl. Altersversorgung ehrenamtl. 6.000-400 5.600 FFW-Angehörige (FFW-Rente) 1300.5990 Sonstige Sachausgaben 1300.6450 Unfallversicherung der FFW-Angehörigen 2.600 100 2.700 1300.6720 Entschädig. Verdienstausfall Hilfeleistungen 0 2.500 2.500 1300.7180 Zuschuss an Feuerwehr für Jugendcamp 500-500 0 1300.7181 Zuschuss an Freiwillige Feuerwehr für Projektförderung 700 200 900 Jugendfeuerwehr 3400.5000 Unterhaltung Grundstücke u. baulichen Anlagen 500 1.100 1.600 Gebäude Große Gasse 22 3400.5400 Bewirtschaftung Gebäude Große Gasse 22 3.000 600 3.600 4600.5401 Bewirtschaft.Jugendklub Eigenr.+ BauwagenStruth 100 400 500 4640.4140 Dienstbezüge Beschäftigte - Erzieher 387.700-12.400 375.300 4640.4142 Dienstbezüge Beschäftigte - Techn.Pers. 52.000 3.700 55.700 4640.4161 Entgelte für Praktikanten 8.700-100 8.600 4640.4340 Beiträge zur Versorgungskasse - Erzieher 13.200-1.400 11.800 4640.4342 Beiträge zu Versorgungskassen Beschäftigte - 1.700 100 1.800 Techn. Pers. 4640.4440 Beiträge zur ges. Sozialversicherung Beschäftigte 82.000-7.600 74.400 Erzieher 4640.4442 Beiträge zur ges. Sozialversicherung Beschäftigte - 11.500-400 11.100 Techn. Personal 4640.5000 Unterhaltung Grundstücke und baulichen Anlagen 1.000 1.000 2.000 - Gebäude Struth 4640.5200 Geräte und Ausstattungsgegenstände 1.500 500 2.000 4640.5400 Bewirtschaftung Gebäude Struth 16.000 3.000 19.000 4640.5401 Bewirtschaftung Gebäude Eigenrieden 2.000 2.500 4.500 4640.5700 Sonstige Sachausgaben Lohnrechnung 500 3.200 3.700 4640.6500 Geschäftsausgaben / Büromaterial 500 200 700 4640.6720 Erstattung von Ausgaben des VwH Betriebskostenanteil 39.500-3.300 36.200 Wunsch- u.wahlrecht 4641.4140 Dienstbezüge Beschäftigte Küche 43.000 13.500 56.500 4641.4340 Beiträge zu Versorgungskassen Beschäft. Küche 1.400 600 2.000 4641.4440 Beiträge zur gesetzlichen SV Beschäftigte Küche 8.800 2.600 11.400

4641.5500 Haltung von Fahrzeugen 1.000 500 1.500 4641.5710 Lebensmittel 35.500-10.500 25.000 5600.5400 Bewirtschaftung Sportstätten Schützenhäuser u. 1.000 1.000 2.000 Turnsaal 5600.5401 Pflege der Rasenflächen - Sportplätze 6.100-3.800 2.300 5700.4140 Dienstbezüge Beschäftigte 15.200 500 15.700 5700.4440 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung Beschäftigte 3.000 300 3.300 5700.5730 Wasserverbrauch und Abwassergebühr 14.000 1.600 15.600 5700.5750 Saat- und Pflanzgut 100-100 0 5700.6400 Mehrwertsteuer 4.000 3.500 7.500 5700.6550 Sachverständigenkost. Wasseruntersuchung 500 500 1.000 5800.5401 Pflege d. Rasenflächen Anger Eigenrieden 400 300 700 6300.5110 Streusalz für Winterdienst 2.600-100 2.500 6300.5200 Geräte und Ausstattungsgegenstände 500 200 700 6300.5401 Pflege d. Rasenflächen Straßenbegleitgrün 0 300 300 6300.7130 Abwassergebühr für Straßeneinläufe 20.000-900 19.100 6650.5100 Straßenwinterdienst Ortsdurchfahrten Bundes- 7.000 200 7.200 und Landesstraßen 6700.5100 Unterhaltung d. sonst. unbeweglichen Vermögens 6.000-1.000 5.000 6700.5720 Energiekosten Straßenbeleuchtung 22.500 2.100 24.600 7300.5300 Mieten und Pachten 0 400 400 7500.5401 Pflege der Rasenflächen 200 2.000 2.200 7510.5401 Pflege der Rasenflächen 200 2.700 2.900 7602.5000 Unterhaltung Grundstücke u. baulichen Anlagen 1.000-200 800 7602.5200 Geräte und Ausstattungsgegenstände 600-200 400 7602.5401 Pflege der Rasenflächen 1.900-700 1.200 7710.4140 Dienstbezüge Beschäftigte 100.000 9.800 109.800 7710.4340 Beiträge zu Versorgungskassen Beschäftigte 3.100 400 3.500 7710.4440 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung Beschäftigte 20.000 2.400 22.400 7710.5400 Bewirtschaftung 2.300 500 2.800 8550.5100 Unterhaltung d. sonst.unbeweglichen Vermögens 10.000-2.000 8.000 8810.5200 Geräte u. Ausstattungsgegenstände 0 100 100 8821.5400 Bewirtschaftung Gew.gebiet Eig. - Grundsteuer 0 300 300 8821.5401 Pflege der Rasenflächen 8.300-2.000 6.300 8821.6790 Innere Verrechnungen 1.200 1.200 8822.5400 Bewirtschaftung Grundsteuer B 0 200 200 8870.5400 Bewirtschaftung Kirchberg 8 6.400 1.000 7.400 9000.8100 Gewerbesteuerumlage 73.600-20.000 53.600 9000.8320 Kreisumlage 685.500 6.900 692.400 9000.8321 Umlage an erfüllende Gemeinde 216.000-28.000 188.000 9000.8450 Erstattungszinsen Gewerbesteuer 300 3.400 3.700 9100.8070 Zinsen für Kreditmarktmittel von Kreditinstituten 61.400 1.200 62.600 9100.8071 Zinsen für Kreditmarktmittel (geplante Kredite) 1.500-1.200 300 9100.8600 Zuführung zum Vermögenshaushalt 215.900 15.000 230.900 3.200

B) Vermögenshaushalt Im Vermögenshaushalt musste der Planansatz für den Ausbau der Feuerwache Struth nochmals erhöht werden. Mit dem Einbau der Rauchabzugsanlage, der Panikverriegelung sowie der Versiegelung des Hallenbodens soll der endgültige Abschluss des Bauvorhabens 2015 erfolgen. Für die weiterhin fortzuführenden Modernisierungsarbeiten in der Kindertagesstätte, insbesondere für die Schaffung des zweiten Rettungsweges, die Erneuerung der restlichen Fenster und Südfassade, die Herrichtung des Dachgeschosses als Gruppeneinheit für die zur Zeit in Eigenrieden untergebrachte Vorschulgruppe sowie Neugestaltung der Außenanlagen, wird der Planansatz um 71.600 auf 231.200 erhöht. Für die Einrichtung bzw. Veränderung von Arbeitsplätzen zur Integration behinderter Mitarbeiter wurden von der Rentenversicherung und vom Integrationsamt Sachkostenzuschüsse bewilligt. Im Bereich der Kita-Küche soll dieser Zuschuss für die Anschaffung eines Fahrzeuges zum Essentransport eingesetzt werden. Die für das Wohngebiet Unterm Kirchberg bisher vorgesehenen Ausgaben für Grundstückskäufe und Erschließungskosten werden für die Gemeinde nicht anfallen, da die Aufgaben an einen Erschließungsträger übertragen werden. Die vorgesehenen Einnahmen aus Grundstücksverkäufen und Erschließungsbeiträgen sind deshalb auch nicht zu erwarten. Die Planansätze wurden angepasst. Die zunächst für 2015 geplanten Ausgaben für Straßenbau- und beleuchtungsmaßnahmen Borngasse, Gasse (Eigenrieden), Am Feldborn und Rainsweg (Struth) wurden im Nachtragsplan herausgenommen und im Finanzplan für die Folgejahre neu eingeordnet. Auch die eingeplanten Landeszuweisungen zu diesen Vorhaben wurden in Folgejahre verschoben. Die Straßenbaumaßnahme Mittelstraße wird 2015 begonnen, der größte Teil der Baukosten wird jedoch 2016 anfallen, so dass der Plan entsprechend in den Ausgaben angepasst und für 2016 Verpflichtungsermächtigungen aufgenommen wurden. Weitere Verpflichtungsermächtigungen für 2016 sind für Ausgaben zum Straßen- und Straßenbeleuchtungsbau Unterdorf Eigenrieden sowie für die vollständige Beckensanierung im Freibad ausgewiesen worden (insgesamt 251.800 ). Bereits im Finanzplan 2016 wurde eine Verpflichtungsermächtigung aufgenommen für Ausgaben, die im Jahr 2017 anfallen werden Straßenbau Gasse in Eigenrieden. Der Planansatz für die Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen für die Oststraße (Struth) und Pfütze (Eigenrieden) wurde gemäß den errechneten Beträgen nach oben korrigiert. Für die Vorhabens- und Erschließungsplanung des Grundstückes in Struth, Lange Str. 1 sowie für den Kauf von Flächen für Ersatzmaßnahmen sind im Nachtrag entsprechende Mittel eingestellt worden. Der vorgesehene Verkauf der KEBT-Aktien kann mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr 2015 sondern erst im Folgejahr realisiert werden. Die geplanten Einnahmen wurden deshalb herausgenommen. Um diesen Einnahmeausfall zu kompensieren und den Haushaltsausgleich zu erreichen, ist eine weitere Kreditaufnahme von 43.000 im Jahr 2015 vorgesehen. Die geplante Kreditaufnahme in Höhe von 154.000,- für das Haushaltsjahr 2016 entfällt, da der geplante Verkauf der KEBT-Aktien aus organisatorischen Gründen in das Haushaltsjahr 2016 verschoben wird. Durch Einsparungsmaßnahmen im Haushalt der Gemeinde Rodeberg konnte der Kreditbedarf von 154.000,- auf 43.000,- gesenkt werden.

Nachfolgend sind alle Veränderungen gegenüber dem Haushaltsplan 2015 tabellarisch dargestellt: 1. Einnahmen des VmH HHST-NR. Bezeichnung Ansatz 2015 Änderg. 2015 NPL 2015 0200.3640 Sachkostenzuschuss Rentenversicherung 800 800 4641.3610 Sachkostenzuschuss Integrationsamt 0 6.200 6.200 6210.3400 Grundstücksverkauf Wohnungsbaugebiet Struth 230.000-191.900 38.100 6210.3500 Erschließungsbeitrag Wohnungsbaugebiet 160.000-160.000 0 Struth, Unterm Kirchberg 6300.3519 Straßenausbaubeitrag Struth Oststraße 20.800 46.000 66.800 6300.004.3500 Straßenausbaubeitrag Pfütze Eigenrieden 10.100 5.000 15.100 6300.011.3610 Landeszuweisung Gasse 113.300-113.300 0 6300.013.3610 Landeszuweisung Borngasse 30.000-30.000 0 8170.3300 Einnahmen a. d.veräußerung v. Aktienanteilen 283.400-283.400 0 KEBT 9000.3610 Zuweisungen u. Zuschüsse f.investitionen Garantiefondsleistungen 3.300 34.100 37.400 9100.3000 Zuführung vom Verwaltungshaushaöt 215.900 15.000 230.900 9100.3100 Entnahme aus der allgemeinen Rücklage 4.300-4.300 0 9100.3770 Einnahme aus Kredit vom Kreditmarkt ohne Umschuldung 160.000 43.000 203.000-590.800

2. Ausgaben des VmH HHST-NR. Bezeichnung Ansatz 2015 Änderg. 2015 NPL 2015 0200.9321 wiederkehrende Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen 0200.9350 Erwerb von bewegl. Sachen des Anlagever. 0 3.000 3.000 1300.9321 wiederkehrende Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen 500 300 800 1300.9400 Ausbau Feuerwache Struth 11.000 9.000 20.000 3400.9321 wiederkehrende Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen 100 100 200 4640.9320 Erwerb von Grundstücken Beitrag Abwasserkanalanschluss 4.000-3.200 800 4640.9321 wiederkehrende Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen 300 1.200 1.500 4640.9354 Anschaffung bewegl.sachen d. Anlageverm. 5.000-4.500 500 4640.9420 Baumaßnahmen/Modernisierung Kita 159.600 29.600 189.200 4641.9351 Anschaffung bewegl.sachen PKW Küche 0 12.400 12.400 5600.9321 wiederkehrende Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen 5700.9321 wiederkehrende Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen 5700.9400 Baumaßnahmen Freibad 0 30.000 30.000 6210.9500 Erschließung Wohnungsbaugebiet Unterm Kirchberg 410.000-407.700 2.300 6300.010.9400 Straßenbau Unterdorf Eigenrieden 121.100 9.300 130.400 6300.011.9400 Straßenbau Gasse Eigenrieden 174.200-174.200 0 6300.013.9400 Straßenbau Borngasse Eigenrieden 50.000-50.000 0 6300.019.9400 Straßenbau Mittelstraße 120.000-111.000 9.000 6700.010.9400 Straßenbeleuchtung Unterdorf Eigenrieden 0 1.000 1.000 7500.9321 wiederkehrende Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen 100 500 600 7510.9321 wiederkehrende Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen 7710.9321 wiederkehrende Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen 100 400 500 8810.9321 wiederkehrende Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen 8820.9320 Erwerb von Grundstücken einschl. Vermessung/Zerlegung/Grundbuch 0 2.700 2.700 8822.9321 wiederkehrende Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen 200 100 300 8823.9320 Grundst.kauf Ersatzflächen B-Plan Lange Str.1 0 4.000 4.000 8823.9500 Vorhaben u. Erschließungsplan Lange Str. 1 0 10.000 10.000 8870.9320 Erwerb von Grundstück Kirchberg 8 0 300 300 8870.9321 Beiträge f. öffentl. Verkehrsanlagen 100 100 200 9100.9770 Ordentliche Tilgung Kreditmarkt 201.100 5.700 206.800 9100.9771 Ordentliche Tilgung Kreditmarkt (für geplante Kredite) 3.500-2.900 600-632.800

Auch die Situation wird in der Gemeinde Rodeberg zunehmend angespannter. Die andauernd hohe Belastung durch die hohe Kreisumlage, die abnehmenden Zuweisungen des kommunalen Finanzausgleiches und die im Raum stehenden zusätzlichen Verpflichtungen, wie die Umrüstung der Feuerwehr auf Digitalfunk und die Einführung des beitragsfreien Kita-Jahres werden die Kommunen weiter belasten. Damit uns nicht gänzlich die Luft zum Atmen ausgeht bzw. die finanzielle Handlungsfähigkeit den Kommunen verloren geht, sind dringende Veränderungen bzw. Entlastungen für die Kommunen notwendig. Auch kann es kein ernstgemeintes Ziel sein, die Bürger mit höheren Abgaben und Steuern zu belasten, wie manchen Ortes zu lesen ist. Gebietsreformen und strukturelle Veränderung zur Stärkung gesunder Gemeinden und zur Stärkung finanzschwacher Strukturen sind angebracht. Dies darf aber nicht durch pauschale Vorgaben erfolgen, sondern kann und sollte mit den Kommunen unter Berücksichtigung ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und Verwaltungskraft erfolgen. Wer das Funktionieren zerstört, der wird die Scherben seiner Diktatur aufkehren müssen. (Klaus Zunke-Anhalt 2015) Klaus Zunke-Anhalt (Bürgermeister)