1. Aktualisierung unter neuen Rahmenbedingungen

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Transkript:

1. Aktualisierung unter neuen Rahmenbedingungen Der Energiebeirat der Saarländischen Landesregierung hat im April 2013 ein Themenpapier zum stromseitigen Ausbau Erneuerbarer Energien (EE) und Speicher verabschiedet. Dort wurde insbesondere ein Erwartungskorridor für den EE-Zubau prognostiziert. Das Kabinett hat dieses Dokument im Juli 2013 bestätigt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht (Download unter www.saarland.de/108323.htm). Die zugrundeliegenden Rahmendaten haben sich insbesondere durch die Novellierung des EEG im August 2014 wesentlich verändert. Dies hat starke Auswirkungen auf die im Saarland unter wirtschaftlichen Randbedingungen realisierbaren Projekte. Daher wurde ein Neuabgleich als nötig erachtet. Die Ergebnisse der Befragung wesentlicher Akteure sowie der Diskussionen in der Facharbeitsgruppe werden im nachfolgenden dargestellt. 2. Erwartungskorridor für Photovoltaik Im EEG 2014 wurde für PV die seit Sommer 2012 geltende Ermittlung der Höhe der Einspeisevergütungen fortgeführt. Der sog. "atmende Deckel" wurde auf 2.500 MW jährlich festgelegt. Die Einspeisevergütungen gerade für Großanlagen liegen seit Sommer 2014 jedoch bereits bei unter 10 Ct/kWh. Da gleichzeitig die Modulpreise seit Ende 2013 stagnieren, kam es bundesweit bereits zu einem Einbruch bei den Zubauzahlen speziell in diesem Segment. Für Freiflächenanlagen sieht das neue EEG ein alternatives Ausschreibungsmodell für eine Tranche von bis zu 600 MW jährlich vor. Bis Ende 2014 will die Bundesregierung hierzu das Ausschreibungsdesign und die entsprechende Ausführungsverordnung präsentieren. Die saarländischen Projektentwickler halten es für fraglich, ob unter den neuen Rahmenbedingungen große Freiflächenprojekte noch verwirklicht werden können. Dies hängt insbesondere damit zusammen, dass in den letzten Jahren vor allem auf Konversionsflächen zugebaut wurde. In diesen Projekten müssen wegen schwieriger Untergründe erhöhte Aufwendungen durch entsprechende Erträge kompensiert werden, die im Wettbewerb mit anderen Flächen, etwa im Süden und Osten von Deutschland schwer darstellbar sein dürften. 1

Ende 2013 waren im Saarland 363 MW Peakleistung installiert. Damit wurde in 2013 mit 59 MW fast der im April 2013 abgeschätzte Zubau von 60 MW erreicht. Im ersten Halbjahr 2014 verlangsamte sich der Ausbau mit lediglich rund 10 MW deutlich. Für das zweite Halbjahr wurde wegen letzter Großanlagen und einer insgesamt besseren zurückgemeldeten Entwicklung ein Gesamtzubau auf 400 MW Peakleistung bis Ende 2014 ermittelt (z. Vgl. letzte BNetzA-Meldung zum 31.08.2014 wies 391 MW auf). Für die nächsten Jahre erwartet der Energiebeirat einen jährlichen Zuwachskorridor von minimal 10 MW (Kleinanlagen unter der Bagatellgrenze des EEG, vermehrt mit Speicher zur Eigenstromerzeugung) und maximal 25 MW (entspricht dem auf das Saarland bezogenen Ausbautempo gemäß dem 2,5 GW- Deckel des EEG). Die folgende Grafik zeigt die derart neu abgeschätzte Entwicklung bis 2020 auf. Im April 2013 war der PV-Ausbau insgesamt noch etwas günstiger abgeschätzt worden mit einer Peakleistung bis Ende 2020 von rund 550 MW. Nach dieser Aktualisierung des Prognosekorridors werden minimal 460 und maximal 550 MW an solarer Stromerzeugung im Saarland bis zum Ende der Dekade erwartet. 2

3. Erwartungskorridor für Wind Die Hauptausbausäule für die nächsten Jahre im Saarland sollte die Windkraftnutzung darstellen. Durch das EEG 2014 ergeben sich für saarländische Projekte mit Referenzerträgen unter 80 % jedoch deutliche Ertragseinbußen. Spätestens ab 2017 soll zudem die Vergütungsregelung auf Auktionsverfahren umgestellt werden. Da bisher keine regionalisierten Ausschreibungen vorgesehen sind, haben die windschwächeren Standorte im Saarland einen gravierenden ökonomischen Nachteil gegenüber Küstenstandorten. Weiter wird von Projektentwicklern darauf hingewiesen, dass im Zuge der Änderungen der Flächennutzungspläne von Kommunen vielfach windhöffige Standorte vor allem im Nordsaarland ausgeschlossen wurden, die wirtschaftlich profitabel hätten erschlossen werden können. Zur Ermittlung des weiteren Ausbaukorridors wurde im September 2014 eine Auswertung des Planungsstandes Wind seitens des Landesamts für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) erstellt. Danach gab es 236 MW genehmigter Anlagen. Diese Zahl beinhaltet auch die errichteten Anlagen, deren Kapazität rund 180 MW beträgt. Weitere 20 MW dürften noch bis Ende 2014 ans Netz gehen, so dass dann insgesamt 200 MW an Windleistung im Saarland installiert sein werden. Für 194 MW Leistung laufen Genehmigungsverfahren. Weitere 153 MW Windleistung befinden sich im Planungsstadium. Analog zu 2013 wurde eine Realisierungswahrscheinlichkeit von 75 % der so dargestellten potentiellen Ausbaustandorte unterstellt. Danach wären neben den weiteren rund 50 MW genehmigter Leistung noch rund 150 MW aus den laufenden Verfahren heraus in 2015/2016 umsetzbar. Rund 200 MW für die beiden kommenden Jahre ergab auch eine telefonische Befragung von Projektentwicklern. Die bekannten Planungen zeigen zwar ein neues Potenzial mit weiteren 100 MW. Einhellige Auffassung derselben war jedoch, dass die große Gefahr besteht, dass ab 2017 mit Umstellung des Systems auf Ausschreibungen der Zubau zum Erliegen kommt,, wenn die kleinteiligen saarländischen Medium-Standorte bei einem deutschlandweiten Wettbewerb ohne Chancen sind. Als obere Grenze z.b. für den Fall eines verstärkten Repowerings oder einer Regionalisierungstranche innerhalb der Ausschreibung werden rund 20 MW an jährlichem Zubau abgeschätzt. Dem entsprächen ca. 8 Anlagen pro Jahr mit rund 2,5 MW Einzelleistung. Die Grafik macht die Befürchtung der Projektentwickler deutlich, dass nach 2016 eine Stagnation für die Nutzung der Windkraft auftreten kann. Nur mit Änderungen am EEG- Regime kann ein weiterer und dringend benötigter Ausbaupfad bis maximal 480 MW Ende 2020 erreicht werden. Dabei sind Vorlaufzeiten für die Projektentwicklung von rund 2 Jahren zu berücksichtigen. Im Frühjahr 2013 lag der Erwartungskorridor bis 2020 zur Nutzung der Windkraft noch zwischen 550 und 700 MW. Das bedeutet einen Rückgang um über 200 MW. 3

4. Biomasse, Geothermie und Wasserkraft Die Nutzung von Biomasse reduziert sich im EEG 2014 nur noch auf vergärbare biologische Reststoffe (Biotonne, Gülle, Grünschnitt). In den beiden letzten Jahren gab es trotz Förderangebot der Landesregierung für Kleinanlagen keine neuen Biogasaktivitäten Im Saarland. Leistungsverstärkungen gab es zwar; ob damit auch eine Erhöhung der Arbeit verbunden ist oder lediglich Flexibilitätsoptionen genutzt werden, muss noch abgewartet werden. Der Biomasse-Ausbau stagniert jedenfalls im Saarland bei rund 10 MW. Da sich am Förderregime wenig ändern wird, könnte höchstens das Potential für die Stromerzeugung aus vergorenen Massen der Biotonne sowie von mehreren Grünschnittvergärungsanlagen Ende des Jahrzehnts in Höhe von jeweils 2 MW den oberen Ausbaukorridor auf dann maximal 14 MW beeinflussen. Im Frühjahr 2013 wurden 20 MW elektrischer Leistung noch als realisierbar eingeschätzt. Für Geothermie und Wasserkraft liegen keine neuen Erkenntnisse vor, so dass beide Ausbauoptionen weiterhin stagnieren. 4

5. Gesamtausbaukorridore für Erneuerbare Energien Summiert man die beschriebenen einzelnen Ausbaupfade je Technologieoption, so ergeben sich folgende untere und obere Ausbaupfade für den Ausbau der Gesamtleistung der Erneuerbaren Energien im Saarland auf der Zeitachse bis Ende 2020: Der untere Ausbaupfad entspricht dem von Projektentwicklern aktuell eingeschätzten Ausbaupfad. PV wäre dann leistungsseitig auch Ende 2020 noch die dominierende Säule der Erneuerbaren Energien. In Summe wären ausgehend von rund 630 MW Ende 2014 ein Aufwuchs von weniger als 160 MW auf knapp 790 MW installierter Gesamtleistung bis Ende 2020 zu erwarten. Demgegenüber weist der Ausbaupfad mit angepasstem EEG, das insbesondere den Ausbau der Windenergie im Binnenland stärker zulässt, einen weitaus höheren Zuwachs von bis zu 430 MW aus. Damit stünden rund 1.060 MW am Ende der Dekade aus regenerativen Quellen zur Verfügung. Die Leistungen aller Anlagen zur Nutzung von Wind und Sonne im Saarland würden fast gleichauf liegen. 5

Betrachtet man dagegen die erzeugte Stromarbeit, überschreitet die Windenergie bereits 2014 die solare Stromproduktion. Bis Ende 2016 erreicht sie im Szenario für die Untergrenze das 1,5- fache und bzgl. der Obergrenze des Ausbaukorridors sogar mehr als das Doppelte des Solarstroms. Diese Relation zwischen der Stromarbeit für Wind und Sonne bleibt im Zeitverlauf für die Obergrenze fast konstant. In Summe werden je nach Ausbaupfad zwischen knapp 1.200 und über 1.700 GWh/a Ende der Dekade produziert. Dies wären bezogen auf einen mittleren Stromverbrauch im Saarland von 8.000 GWh/a dann zwischen 15 und knapp 22% Regenerativanteil am Gesamtstromverbrauch bis Ende 2020. 6

6.Handlungsempfehlungen für die Landesregierung Die obige Bilanz spiegelt die Erwartungen der Projektentwickler und des Energiebeirats bezüglich des weiteren Ausbaus Erneuerbarer Energien wider. Sie macht deutlich, dass sich mit dem EEG 2014 und dem geplanten Systemwechsel auf Ausschreibungen ab 2017 die Ausbauchancen im Saarland verschlechtert haben. Das 20-Prozent-Ziel bleibt weiter erreichbar, braucht aber verstärkte Anstrengungen und eindeutige Verbesserungen für die Binnenwindkraftnutzung im Zuge einer neuen EEG- Novelle bis spätestens 2016. Der Energiebeirat bedauert, dass das Bundeswirtschaftsministerium in dem Entwurf der für Ende 2014 geplanten PV-Freiflächenausschreibungsverordnung keine getrennten Lose für Konversionsflächenanlagen vorsieht. Der Energiebeirat betont, dass zum Gelingen der Energiewende in Deutschland der Ausbau der Erneuerbaren Energien in allen Regionen gebraucht wird. Eine abschließende Entscheidung über den Systemwechsel auf Ausschreibungen ab 2017 darf erst dann fallen, wenn positive Erfahrungen aus den PV-Pilotausschreibungen vorliegen und muss sicherstellen, dass auch künftig Binnenlandstandorte ausbaufähig und die Akteursvielfalt erhalten bleiben. Die aktuell gültigen Leitlinien der EU zu den Energiebeihilfen erlauben im Übrigen die Gewährung von Beihilfen ohne Ausschreibung (Nr. 127, in 3.3.2.1 Beihilfen zur Förderung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen) für PV-Anlagen bis 500 kwpeak und Windparks bis 6 MW oder 6 Anlagen. Im Zuge der EEG-Novellierung bis spätestens 2016 sollten mit dem Hinweis auf ein zum Erliegen kommen des Ausbaus für PV und Wind Verbesserungen nicht nur bezüglich der Vergütungshöhe erfolgen, sondern auch bessere Rahmenbedingungen und Kriterien für Kleinanleger geschaffen werden. Ebenfalls sollte die Frage geklärt werden, ab wann Bürgerenergiegenossenschaften operativ tätig sind, weil sie dann von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhöhte Auflagen zu erwarten haben. Da Genossenschaften bisher in der Regel ein seriöses Geschäftsgebaren an den Tag legen, jährlich rechenschaftspflichtig sind und geprüft werden müssen, sollte man ihnen unter dieser Prämisse keine zusätzlichen Hürden auferlegen. Für den weiteren Ausbau der PV im Saarland wären eigene Lose oder Zuschlagszahlungen für Konversionsflächen im Rahmen der kommenden Ausschreibungen sinnvoll. Außerdem wird bei den Ausschreibungen eine Regionalisierungskomponente für Wind allseits befürwortet. In weiteren Betrachtungen empfiehlt der Energiebeirat die Erstellung von Gesamtkostenrechnungen für aufwändige Projekte inkl. des erforderlichen Netzausbaus. Das Saarland dürfte bei diesem Ansatz für die bereits bestehende gute Netzinfrastruktur belohnt werden. 7