Faunistische Studien. Röchlingpark am Triller (Saarbrücken)

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Transkript:

Faunistische Studien Röchlingpark am Triller (Saarbrücken)

2 MILVUS GmbH Mandelbachweg 4 66763 Dillingen-Diefflen www.milvus.de info@milvus-buero.de Dipl.-Biogeogr. Rolf Klein: 0176 41 01 59 83 Dipl.-Biogeogr. Fabian Feß: 0170 21 666 56

3 Inhalt 1. Das Untersuchungsgebiet und Aufgabenstellung... 4 2. Aufgabenstellung und Methodik... 5 3. Ergebnisse und Bewertung... 10 3.1 Vögel... 10 3.2 Fledermäuse... 15 3.3 Reptilien & Amphibien... 26 Maßnahmen... 27 Literatur... 28

4 1. Das Untersuchungsgebiet und Aufgabenstellung Der historische Röchling-Park befindet sich in Alt-Saarbrücken. Der Park zeichnet sich durch z.t. alte Baumstrukturen aus, die aus der Zeit der Erstbepflanzung um das Jahr 1900 stammen. Neben den Parkstrukturen befindet sich ein älteres Wohnhaus und eine denkmalgeschützte Kapelle auf dem Gelände. Im Osten und Westen des Geländes befinden sich Wiesenbereiche, die regelmäßig gemäht werden. Das gesamte Gelände ist durch eine historische Mauer umgeben. Für das Gelände soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan zur Errichtung von Wohnbebauungen erstellt werden. Unser Büro wurde von der ARGUS Concept GmbH mit der Durchführung faunistischer Studien zu Vögeln, Fledermäusen und Reptilien beauftragt. Die Erfassungen erstreckten sich über den Zeitraum April bis September 2017. Abbildung 1: Geplante Bebauung im Untersuchungsgebiet. Quelle: Argus Concept GmbH

5 2. Aufgabenstellung und Methodik Zur Erfassung der Avifauna im Projektgebiet erfolgten vier frühmorgendliche Kartierungsgänge (nach den Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutchlands von Südbeck et al. 2005) im Zeitraum April bis Juni 2017. Die Vögel wurden mittels Fernglas (10x42), Spektiv (bis zu 75-facher Vergrößerung) und Verhören kartiert. Alle Vogelarten wurden im Gelände auf Feldkarten registriert. Revieranzeigende Vögel (Gesang, Trommeln, Balzverhalten, futtereintragend etc.) wurden als Brutvögel (BV) in der Untersuchungsfläche gewertet. Arten die das Untersuchungsgebiet lediglich zur Nahrungssuche nutzten, gelten als Nahrungsgäste (NG) und nicht im Untersuchungsgebiet bzw. im weiteren Umfeld brütende Arten wurden als Durchzügler (DZ) klassifiziert. Alle planungsrelevanten Brutvogelarten wurden punktgenau auf Feldkarten verortet. In der späteren Auswertung erfolgte die Bildung von Revieren. Häufige Brutvogelarten wurden mittels einer Strichliste erfasst. Zur besseren Erfassung einzelner Arten, wie beispielsweise von Spechten, wurden Klangattrappen mit den artspezifischen Rufen genutzt. Die Erfassung der Brutvögel erfolgte an folgenden Terminen: Tabelle 1: Begehungstermine Vögel Datum Witterung 06.04.2017 02.05.2017 23.05.2017 16 C, Windstärke 1, keine Bewölkung, kein Niederschlag 06.06.2017 14 C, Windstärke 2, bewölkt, zeitweise Schauer Die akustische Erfassung der Fledermäuse erfolgte mittels Batdetector der Firma Pettersson Electronics and Acoustics AB (Modell D240x). Dieser Detektor arbeitet nach dem Heterodyn Prinzip und bietet zudem die Möglichkeit der zehnfachen Zeitdehnung aufgenommener Fledermausrufe. Die Rufe der Fledermäuse wurden im Feld analysiert und später am PC mittels der Software BatSound (Version 4.1.4) der Firma Pettersson Electronics and Acoustics AB überprüft. Die Rufe wurden mittels eines Diktiergerätes (Roland R-05) aufgezeichnet. Die Software ermöglicht das genaue Vermessen der Frequenzläufe und somit die Bestimmung näher verwandter Arten. Dennoch gibt es Fledermäuse, die aufgrund der

6 nahen Verwandtschaft nicht mittels Detektor bestimmt werden können (z.b. Langohren, Bartfledermäuse). Tabelle 2: Begehungstermine Fledermäuse Datum Witterung 25.05.2017 22 C, kein Wind, keine Bewölkung, kein Niederschlag 07.06.2017 13 C, Windstärke 2, keine Bewölkung, kein Niederschlag 18.07.2017 26 C, kein Wind, keine Bewölkung, kein Niederschlag 23.08.2017 23 C, kein bis wenig Wind, leichte Bewölkung, kein Niederschlag Zur Erfassung der Untersuchungsfläche mittels Dauererfassungsgeräten (Batcorder 3) wurde die Fläche über vier Phasen zu je zwei bis drei Nächten mittels zwei Horchboxen beprobt. Die Analyse und Auswertung der Daten erfolgte in den Programmen BC-Admin und BC- Discriminator. Zur Erfassung mittels Detektor schwer erfassbarer Fledermausarten (z.b. Langohren) wurden Netzfänge mit 100m Japannetzen an zwei Fangstandorten im Untersuchungsgebiet durchgeführt. Die Netzfänge erfolgten am 12.07.2017 und 18.07.2017. Die Netzfangstandorte wurden jeweils durch zwei Fledermauskundler betreut. Zur Erhöhung der Fangwahrscheinlichkeit wurden zudem Ultraschall-Lockgeräte (Batlure) verwendet. Durch Abspielen von artspezifischen Sozialrufen können Fledermäuse zu den Batlure-Geräten gelockt werden. Die Erfassung der Reptilien erfolgte im Rahmen von vier Begehungsterminen in Zeitraum Juni bis August. Zudem wurden im Untersuchungsgebiet Reptilienbretter an geeigneten Standorten ausgebracht. Diese wurden bei allen Begehungsterminen kontrolliert. Zusätzlich wurde bei allen Begehungen auf Amphibien geachtet.

7 Abbildung 2: Reptilienbretter Gesetzliche Grundlagen: Nach 44 des Bundesnaturschutzgesetztes gelten folgende Verbotstatbestände: (1) Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,

8 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören Weiter heißt es: (5) 1. Für nach 15 zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft sowie nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässige Vorhaben im Sinne des 18 Abs. 2 Satz 1 gelten die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote nach Maßgabe von Satz 2 bis 7. 2. Sind in Anhang IVa der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte Tierarten oder europäische Vogelarten betroffen, liegt ein Verstoß gegen das Verbot des Absatzes 1 Nr. 3 und im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere auch gegen das Verbot des Absatzes 1 Nr. 1 nicht vor, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. 3. Soweit erforderlich, können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnehmen festgesetzt werden. 4. Für Standorte wild lebender Pflanzen der in Anhang IVb der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten gelten die Sätze 2 und 3 entsprechend. 5. Sind andere besonders geschützte Arten betroffen, liegt bei Handlungen zur Durchführung eines Eingriffs oder Vorhabens ein Verstoß gegen die Zugriffs-, Besitzund Vermarktungsverbote nicht vor. 6. Die Zugriffs- und Besitzverbote gelten nicht für Handlungen zur Vorbereitung einer Umweltverträglichkeitsprüfung Der Gesetzgeber definiert erhebliche Störung und die lokale Population wie folgt: Eine erhebliche Störung liegt danach vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungsstand der lokalen Population einer Art verschlechtert. Eine lokale

9 Population umfasst diejenigen (Teil-)Habitate und Aktivitätsbereiche der Individuen einer Art, die in einem für die Lebensraumansprüche der Art ausreichenden räumlich funktionalen Zusammenhang stehen. Eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Überlebenschancen, der Bruterfolg oder die Reproduktionsfähigkeit vermindert werden, wobei dies artspezifisch für den jeweiligen Einzelfall untersucht und beurteilt werden muss.

10 3. Ergebnisse und Bewertung 3.1 Vögel wissenschaftlicher Artname deutscher Artname Status / Reviere Rote Liste SL Rote Liste D Schutz BNatSchG Natura 2000 Columbidae Tauben Columba livia f. domestica Straßentaube 1 Neoz. Columba palumbus Ringeltaube 2 * * Streptopelia decaocto Türkentaube R * * Tytonidae Schleiereulen Tyto alba Schleiereule (NG) * *, Strigidae Eulen Strix aluco Waldkauz (1) * *, Apodidae Segler Apus apus Mauersegler R * * Picidae Spechte Picus viridis Grünspecht 1 * *, Dendrocopos major Buntspecht 1 * * Corvidae Krähenverwandte Pica pica Elster NG * * Garrulus glandarius Eichelhäher 1 * * Corvus corone Rabenkrähe 1 * * Paridae Meisen Parus caeruleus Blaumeise X * * Parus major Kohlmeise 2 * * Parus ater Tannenmeise (1) * * Parus palustris Sumpfmeise 1 * * Aegithalidae Schwanzmeisen Aegithalos caudatus Schwanzmeise (1) * * Phylloscopidae Laubsänger Phylloscopus collybita Zilpzalp 1 * * Sylviidae Grasmücken Sylvia atricapilla Mönchsgrasmücke 2 * * Sylvia borin Gartengrasmücke 1 * * Regulidae Goldhähnchen Regulus regulus Wintergoldhähnchen (1) * * Regulus ignicapilla Sommergoldhähnchen 1 * * Sittidae Kleiber Sitta europaea Kleiber 1 * * Certhiidae Baumläufer

11 wissenschaftlicher Artname deutscher Artname Status / Reviere Rote Liste SL Rote Liste D Schutz BNatSchG Natura 2000 Certhia brachydactyla Gartenbaumläufer 2 * * Troglodytidae Zaunkönige Troglodytes troglodytes Zaunkönig 5 * * Sturnidae Stare Sturnus vulgaris Star 1 * * Turdidae Drosseln Turdus merula Amsel 5 * * Turdus philomelos Singdrossel 1 * * Muscicapidae Schnäpperverwandte Muscicapa striata Grauschnäpper (1) * * Erithacus rubecula Rotkehlchen 5 * * Phoenicurus ochruros Hausrotschwanz R * * Phoenicurus phoenicurus Gartenrotschwanz 1 V V Prunellidae Braunellen Prunella modularis Heckenbraunelle 1 * * Passeridae Sperlinge Passer domesticus Haussperling R V V Motacillidae Stelzen Motacilla alba Bachstelze NG * * Fringillidae Finken Fringilla coelebs Buchfink 1 * * Coccothr. coccothraustes Kernbeißer R * * Pyrrhula pyrrhula Gimpel 1 * * Serinus serinus Girlitz R * * Carduelis chloris Grünfink 1 * * Carduelis carduelis Stieglitz NG * *

12 Erläuterungen: Status BV Brutvogel (R) NG DZ WG Brutvogel in unmittelbar angrenzenden Lebensräumen Nahrungsgast Durchzügler Wintergast Gefährdungskategorien der Roten Liste: ( ) Status unklar/brutverdacht/brutvogel in den Vorjahren 0 Bestand erloschen 1 vom Erlöschen bedroht 2 stark gefährdet 3 gefährdet V D R Neoz. ur. Arten der Vorwarnliste Datenlage unklar Arten mit geographischer Restriktion Neozoen / Gefangenschaftsflüchtling unregelmäßig brütend * ungefährdet Schutzstatus: Anh. I Art des Anhangs I der EU-Vogelschutzrichtlinie (nach Artikel 4 Abs. 1) Art. 4 (2) geschützte Art nach Artikel 4 Abs. 2 der EU-Vogelschutzrichtlinie besonders geschützte Art nach BNatSchG / Bundesartenschutzverordnung streng geschützte Art nach BNatSchG / Bundesartenschutzverordnung Insgesamt konnten 40 Vogelarten im Untersuchungsgebiet oder in der Umgebung der Untersuchungsfläche festgestellt werden. 24 Vogelarten nutzen das Untersuchungsgebiet als Bruthabitat. Insgesamt weist das Untersuchungsgebiet eine typische, vielfältige Avifauna von älteren Parkanlagen auf. Planungsrelevante Vogelarten: Grünspecht: Die Art ist seit vielen Jahren (mind. seit Ende der 1990er Jahre) Brutvogel im Röchlingpark. Der alte Baumbestand weist einige Höhlen vom "Grünspecht-Typ" auf, u.a. in Platane,

13 Hemlocktanne und Winterlinde. 2017 erfolgten mehrere Rufnachweise vor allem im nordöstlichen Teil des Parks, im Juni wurde ein warnender Altvogel gehört, was auf eine erfolgreiche Brut schließen lässt. Grünspechte nutzen ein großes Gebiet zur Nahrungssuche, so wurden am unteren Trillerweg immer wieder nahrungssuchende Grünspechte auf Rasenflächen hinter der Bebauung beobachtet. 2016 befand sich darunter auch ein diesjähriger Jungvogel. Waldkauz Rufnachweise aus dem Bereich des Röchlingparks, die auf ein Brutvorkommen schließen lassen, liegen aus vielen Jahren seit den 1990er Jahren vor. 2005 wurden Waldkauz-Gewölle unterhalb einer Naturhöhle in einem Kastanienbaum gefunden, ein Brutnachweis erfolgte nicht (Süßmilch-Gutachten). Ab etwa 2011/2012 nahm die Rufaktivität am Triller stark ab, auf dem Gelände des (stillgelegten) Friedhofs von Alt-Saarbrücken an der Komturstraße, der heute als Park zugänglich ist, häuften sich im gleichen Zeitraum die Rufaktivitäten von Waldkäuzen (J. Fricke, mdl.; ornitho.de). Dieser Friedhof liegt ca. 800 Meter westlich des Röchlingparks und weist bei einer mehr als doppelt so großen Fläche und einen ähnlich alten Baumbestand auf. Es ist daher anzunehmen, dass sich das Brutrevier im genannten Zeitraum vom Röchlingpark dorthin verlagert hat. Rufnachweise zu Zeiten der Herbstbalz sowie nachbrutzeitliche Feststellungen liegen für den westlichen Triller aber bis zum Winter 2016/17 vor. Im Rahmen der Feldkartierungen 2017 konnte einmalig am 23.08. ein Waldkauz innerhalb der Untersuchungsfläche festgestellt werden (Sichtbeobachtung). Ein Revierverhalten wurde nicht festgestellt. Eine Wiederbesiedlung des Röchlingparks kann für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden. Momentan ist das Untersuchungsgebiet als potenzielles Bruthabitat (z.b. als Ausgleichsstandort bei Störungen im Friedhofsbereich) und Nahrungsgebiet des Waldkauzes zu bezeichnen. Schleiereule Gewöllefunde, ohne Bruthinweis, liegen aus dem Jahr 2005 aus der Kapelle vor (Süßmilch- Gutachten). Daneben nur sehr wenige Nachweise aus dem Zeitraum 1995-2016, darunter eine rel. aktuelle Sichtbeobachtung von Januar 2016 aus der Spichererbergstraße nahe des Röchlingparks (Gräning, pers. Mitt., in ornitho veröffentlicht).

14 Gartenrotschwanz Der Gartenrotschwanz besiedelt das Untersuchungsgebiet mit einem Revier. Er nutzt die älteren Bäume des Parks und die angrenzenden Gartenbereiche der Nelkenstraße als Singwarte. Bewertung Die Avifauna des Untersuchungsgebiets ist eine typische, artenreiche Artkombination älterer Parkanlagen. Die Lage im urban geprägtem Raum von Saarbrücken verleiht dem Untersuchungsgebiet eine gewisse Sonderrolle. Bei Bebauung der Untersuchungsfläche verbleiben laut aktuellem Planungsstand ein Teil der alten Parkbäume. Des Weiteren werden Gartenstrukturen entwickelt, die dem Großteil der festgestellten Vogelarten auch weiterhin als Lebensraum dienen werden. Arten mit größeren Raumansprüchen werden jedoch keinen geeigneten Lebensraum mehr vorfinden. Dies umfasst insbesondere die Arten Grünspecht und Waldkauz. Der Waldkauz konnte im Jahr 2017 nicht als Brutvogel auf der Fläche festgestellt werden, die Sichtbeobachtung zeigt jedoch, dass die Art das Gebiet als Nahrungshabitat nutzt. Zudem zeigen die alten Brutnachweise, dass das Untersuchungsgebiet zeitweise als Brutstandort genutzt wird und eine Wiederbesiedlung in Zukunft nicht ausgeschlossen werden kann (z.b. bei Störungen am aktuellen Revierstandort des Friedhofs). Ob die größeren Gehölzbestände nördlich der Narzissenstraße als Ausweichhabitat für die beiden Arten dienen können, kann nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden. Folglich ist ein Verlust der Reviere von Grünspecht und ggf. Waldkauz anzunehmen. Eine erhebliche Beeinträchtigung der Lokalpopulationen der Arten ist jedoch nicht anzunehmen, da beide Arten über stabile Bestände im Großraum verfügen. Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen gem. 44 Abs. 1 BNatSchG müssen Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation von Konflikten eingeplant werden. Rodungsmaßnahmen müssen zur Vermeidung des Tötungstatbestandes außerhalb der Brutzeit im Winter durchgeführt werden (im Zeitraum von Anfang November bis Ende Februar) (Maßnahme Avi-1).

15 3.2 Fledermäuse Im Rahmen der Begehungen mittels Ultraschalldetektor konnten drei Fledermausarten sicher bestimmt werden: - Breitflügelfledermaus - Kleinabendsegler - Zwergfledermaus Die Zwergfledermaus war erwartungsgemäß die häufigste Art im Untersuchungsgebiet. Tabelle 3: Ergebnisse der Detektorerfassungen Datum Breitflügel- Kleinabendseglemaus Zwergfleder- Fledermaus fledermaus Spec. 25.05.2017 10 26 4 40 07.06.2017 22 1 23 18.07.2017 7 7 23.08.2017 4 1 7 12 14 1 62 5 82 Die Ergebnisse der Batcordererfassung zeigen eine relativ geringe Fledermausaktivität im Zeitraum Mai und Juni und eine steigende Aktivität im Juli. Im Juli lösen sich die Wochenstuben der Fledermäuse auf. Zu dieser Zeit, sind durch die Anwesenheit von diesjährigen Jungtieren naturgemäß mehr Fledermäuse vorhanden. Zudem bewegen sich manche Fledermäuse bereits von ihren Wochenstubenquartieren zu Paarungs- und Überwinterungsquartieren.

16 Abbildung 3: Ergebnis der Batcordererfassung (alle Arten) Abbildung 4: Ergebnis der Batcordererfassung (ohne Zwergfledermaus)

17 Neben den durch die Detektorerfassungen festgestellten Arten konnten ihm Rahmen der Batcordererfassungen noch sporadische Nachweise von Fransenfledermaus, Langohren (Braunes und Graues Langohr sind mittels Rufanalyse nicht unterscheidbar) und Rauhautfledermaus erbracht werden. Insgesamt zeigt die Kombination beider Erfassungsmethoden, dass das Untersuchungsgebiet überwiegend von der Zwergfledermaus und der Breitflügelfledermaus beflogen wird. Fransenfledermaus, Rauhautfledermaus, Kleinabendsegler und Langohren treten lediglich sehr sporadisch im Untersuchungsgebiet auf. Im Rahmen der Netzfänge konnten folgende Arten im Untersuchungsgebiet festgestellt werden: Tabelle 4: Ergebnisse der Netzfänge Datum Art Gewicht [g] Unterarm [mm] Alter Geschlecht 12.07.2017 Breitflügelfledermaus 17,2 48,5 Adult W 12.07.2017 Braunes Langohr - 40,0 Adult M 12.07.2017 Breitflügelfledermaus 19,6 51,0 Adult M 18.07.2017 Zwergfledermaus 4,5 31,2 Adult M 18.07.2017 Breitflügelfledermaus 22,5 51,3 Adult M 18.07.2017 Kleinabendsegler 19,5 42,5 Adult W 18.07.2017 Zwergfledermaus - - Adult M Die Ergebnisse der Netzfänge bestätigten die Ergebnisse der Detektor- und Batcordererfassungen. Hinsichtlich der Geschlechtsverteilung dominierten männliche Tiere. Von der Breitflügelfledermaus konnte ein postlaktierendes Weibchen gefangen werden, was den vermuten lässt, dass sich im Großraum eine Wochenstube der Breitflügelfledermaus befindet. Dies stützen auch die stetigen Detektor- und Batcordernachweise der Art. Der weibliche Kleinabendsegler wies keine Hinweise auf Laktation im Jahr 2017 auf.

18 Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) Größe: 3,6 5,1 cm Spannweite: 18 24 cm Gewicht: 3,5 8 g Alter: bis 16 Jahre Geschw.: bis 26 km/h RL-SL: h (häufig) RL-D: Ø (n. gefährdet) FFH-RL: Anhang IV Die Zwergfledermaus ist eines der kleinsten Säugetiere Europas. Sie ist mit Abstand die häufigste Fledermausart im Saarland und ist dort flächendeckend verbreitet (Richarz et al., 2013). Als Kulturfolger ist sie die häufigste Fledermausart in Siedlungsbereichen. Wochenstuben werden häufig gewechselt und vorzugsweise in Spaltenquartieren an Gebäuden genutzt. Gelegentlich werden auch Bäume aufgesucht, Paarungsquartiere der Art werden in Siedlungsbereichen, in Fledermauskästen, an Schwärmquartieren in Höhlen und im Wald genutzt (Hurst et al., 2017). Baumquartiere sind bei Paarungen wahrscheinlich. Mit individuenspezifischen Soziallauten locken die territorialen Männchen im Spätsommer und Herbst die Weibchen an (Pfalzer und Kusch, 2003). Die Art überwintert in Gebäuden und Untertagequartieren, welche bereits im Sommer und Herbst repetitiv aufgesucht werden (Simon et al., 2004). Sporadische Nachweise findet man auch in Kästen, daher kann eine Nutzung von Baumquartieren durch Einzeltiere nicht ausgeschlossen werden (Hurst et al., 2017). Die Zwergfledermaus gehört zu den Generalisten und nutzt dementsprechend zahlreiche Habitate zur Jagd. Bei ihren nächtlichen Ausflügen orientiert sie sich an Strukturelementen wie z. B. Hecken, Häusern, Waldwegen oder Waldrändern. Jagdhabitate werden regelmäßig in Wäldern im Bereich von Waldkanten an Lichtungen, Gewässern, Alleen, Straßenlaternen, Waldwegen und Waldrändern aber auch im Kronenbereich genutzt (Nicholls und Racey, 2006; Boughey et al., 2011). Jagdgebiete liegen meist in einem Radius von ca. 1-2 km um das Quartier (Eichstädt und Bassus, 1995; Nicholls und Racey, 2006). Die Art patrouilliert häufig an linearen Strukturen auf und ab, ist aber auch zum Flug im freien Luftraum fähig. Vor der Wochenstubenzeit im Frühjahr nimmt die Aktivität mit der Höhenlage ab (Hurst et al., 2017). Entfernung zwischen Sommer- und Winterquartier beträgt im Normalfall ca. 10-20 km (Dietz et al., 2007), daher gilt die Zwergfledermaus als ortstreu.

19 Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) Größe: 4,6 5,5 cm Spannweite: 23 25 cm Gewicht: 6 15,5 g Alter: bis mind. 11 Jahre Geschw.: bis 28 km/h RL-SL: es (extrem selten) RL-D: Ø (n. gefährdet) FFH-RL: Anhang IV Die Rauhautfledermaus ist eine wandernde Art, die weiteste bekannte Strecke ist 1905 km (Petersons und Lapina, 1990). Im Saarland ist die Bestandssituation nur lückenhaft bekannt, da nur wenige Funde von Männchen aus der Zug- und Winterzeit vorliegen. Die Art ist im Saarland sehr selten und wird akustisch meist während den Zugzeiten registriert. Potenzielle Zugkorridore finden sich in überwiegend waldreichen Tälern entlang der Mosel und Saar sowie die größeren Bachtäler (Richarz et al., 2013). Die Art ist generell in Deutschland flächendeckend verbreitet, Wochenstuben werden allerdings vor allem im Nordosten Deutschlands in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg genutzt (Boye und Meyer- Cords, 2004). Einzelne Wochenstubennachweise gibt es auch für Bayern und Baden- Würtemberg, allerdings nur in wärmebegünstigten Tieflagen (Schmidt und Ramos, 2006; Zahn et al., 2002). Daher ist eine Ausbreitung der Wochenstuben nach Süden denkbar. Im Herbst zieht die Art in ihre Überwinterungsgebiete im Südwesten Europas (Niederlande, Schweiz, Italien, Frankreich). Überwinterungen sind neben dem Saarland auch in Bayern und Baden-Württemberg und vereinzelt in Norddeutschland bekannt (Hurst et al., 2017). Das Zuggeschehen läuft in einzelnen Nächten mit hoher Aktivität in einer Flughöhe von 40-100 m (Krapp, 2004; Budenz, 2007; Richarz et al., 2012; Hurst et al., 2017; Richarz et al., 2013). Ziehende Rauhautfledermäuse werden fast ausschließlich über den Baumkronen registriert (Hurst et al., 2017) und können daher akustisch im Wald schwer registriert werden, dies wird bei der vorliegenden Untersuchung berücksichtigt. Die Rauhautfledermaus ist eine typische Waldfledermaus, die Quartiere in Baumhöhlen, -spalten, Zwieseln, Stammrisse oder abstehender Rinde nutzt. In Süddeutschland nutzt die Art auch Gebäudequartiere (Zahn et al., 2002). Paarungsquartiere werden im Herbst häufig gewechselt und befinden sich in Bäumen und Kästen, wobei die Weibchen entweder durch einen Balzflug oder durch

20 stationäre Sozialrufe zu dem Quartier gelockt werden. Es wurden bislang Paarungsquartiere mit 20-200 Männchen belegt (Middleton et al., 2014). Die Art überwintert vor allem in Baumhöhlen, Holzstapeln, Spaltenquartieren an Gebäuden und Felswänden, wobei in Gebäuden und Holzstapeln meist nur Einzeltiere überwintern. Die Art jagt vor allem an und über Gewässern aber auch entlang von Ufervegetation, Waldrändern, Weiden, Waldschneisen und über den Baumkronen (Budenz, 2007; Middleton et al., 2014; Hurst et al., 2017). Jagd- und Transferflüge finden sowohl entlang von Leitstrukturen, aber auch im hindernisfreien Luftraum statt (Hurst et al., 2017). Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) Größe: 6,3-8,2 cm Spannweite: 31,5-38,1 cm Gewicht: 14-34 g Alter: bis zu 24 Jahre RL-SL: mh (mäßig häufig) RL-D: G (Gefährdung anzunehmen) FFH-RL: Anhang IV Die Breitflügelfledermaus ist im Saarland weit verbreitet und regional neben der Zwergfledermaus die zweithäufigste Art. Die Breitflügelfledermaus bezieht in allen Landesteilen ihre Wochenstuben in und an Gebäuden, wobei sie einen Quartierverbund nutzt (Dietz et al., 2007; Rudolph, 2004; Richarz et al., 2013). Sie ernährt sich hauptsächlich von großen Käfern (Dung- und Maikäfer). Die Art jagt im wendigen und raschem Flug meist im strukturierten Offenland auf Weiden, in Gärten, Grünland oder Parks, an Straßenlaternen, an Gewässern, oder im freien Luftraum (Dietz et al., 2007). Dabei jagt sie oft entlang von Vegetationskanten wie z. B. Waldrändern, aber auch innerhalb des Waldes ist sie anzutreffen. Die Breitflügelfledermaus ist allerdings nicht auf den Wald als Jagdbiotop angewiesen, da sie ein breites Habitatspektrum nutzt (Hurst et al., 2017). Wie die Zwergfledermaus ist die Breitflügelfledermaus ortstreu, Sommerquartiere werden jedes Jahr erneut aufgesucht und Jagd findet in Entfernungen von bis zu 11 km um das Quartier statt (Dietz et al., 2007). Die Entfernung zwischen ihren Sommer- und Winterquartieren liegt zwischen 40 und 50 km (Baagøe, 2001). Obwohl die Breitflügelfledermaus eine häufige und

21 weit verbreitete Art ist, sind in Mitteleuropa keine Massenquartiere bekannt. Man hat bisher selten mehr als zwei bis vier Breitflügelfledermäuse gemeinsam in einem Winterquartier gefunden. Als geeignete Winterquartiere dienen u. a. Keller, Stollen und Höhlen (Rosenau, 2001). Im Saarland wurden einzelne Winter- und Schwarmquartiere dokumentiert, vor allem im ehemaligen Kalkbergwerk Gersheim (Richarz et al., 2013). Vermutlich spielen Gebäudequartiere auch eine Rolle bei der Überwinterung. Die Männchen nutzen ebenfalls Gebäudequartiere und finden sich auch in Wochenstubenquartieren ein; möglicherweise finden dort auch Paarungen statt (Baagøe, 2001). Einzeltiere wurden in Paarungskondition auch in Kästen belegt, Bäume werden vermutlich eher selten zur Paarung genutzt (König und Wissing, 2007). Die Art kann im freien Luftraum fliegen, orientiert sich aber meist strukturgebunden an Leitelementen (Robinson und Stebbings, 1997). Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri) Größe: 4,8 6,8 cm Spannweite: 26 32 cm Gewicht: 13 20 g Alter: bis 9 Jahre RL-SL: s (selten) RL-D: D (Daten defizitär) FFH-RL: Anhang IV Der Kleine Abendsegler ist eine wandernde Art, die bis zu 1500 km zieht, im Allgemeinen vom Nordosten Europas in den Südwesten teils bis nach Spanien. Im Gegensatz zum Großen Abendsegler kommen die Wochenstuben hauptsächlich in Süddeutschland (vor allem in tieferen Lagen bis 500 m ü. NN). Im Saarland ist die Art weit verbreitet, Wochenstuben sowie Paarungsquartiere sind bekannt (Richarz et al., 2013). Im Gegensatz zu dem Großen Abendsegler ist diese Art stärker an Waldhabitate gebunden, welche im Saarland zahlreich vorliegen. Sommerquartiere werden bevorzugt in Spechthöhlen, Fäulnishöhlen, Stammrissen oder spalten in alten Waldbeständen genutzt (meist Laubbäume, selten Gebäude). Auch Fledermauskästen werden als Wochenstubenquartier angenommen. Quartierkomplexe bestehen aus bis zu 50 Einzelquartieren, die häufig gewechselt werden (Richarz et al., 2013). Paarungs- und Winterquartiere werden traditionell jedes Jahr genutzt und befinden sich

22 ebenfalls in Bäumen oder Kästen (teilweise große Kolonien die in Baumhöhlen überwintern). Es gibt Hinweise auf eine hohe Aktivität über den Baumkronen in der Nähe von Paarungsquartieren. Winterquartiere sind ebenfalls in Bäumen oder Kästen, selten in Gebäuden. Teilweise findet in Paarungsgebieten auch die Überwinterung statt (Hurst et al., 2017). Die Art ist ein opportunistischer Jäger mit hoher Mobilität und nutzt sehr viele Jagdhabitate: Offenland, Siedlungsbereiche, Laternen, strukturreiche Laubmischwälder, Lichtungen, Windwurfflächen und Gewässer (Richarz et al., 2013). Außerhalb der Wochenstubenzeit werden Strecken bis 20 km zurückgelegt, reproduktive Weibchen und Jungtiere legen geringere Distanzen zurück. Jagdflüge finden entlang von Waldkanten und anderen Kantensituationen statt aber auch regelmäßig im hindernisfreien Luftraum in größeren Höhen über dem Wald (Hurst et al., 2017). Fransenfledermaus (Myotis nattereri) Größe: 4,2 5,0 cm Spannweite: 24,5 28,0 cm Gewicht: 5 12 g Alter: bis 22 Jahre RL-SL:? (Daten defizitär) RL-D: Ø (n. gefährdet) FFH-RL: Anhang IV EZ-BW: günstig Die Fransenfledermaus ist eine ortstreue Art, ihre Verbreitung ist im Saarland nur unzureichend bekannt. Die meisten Nachweise wurden zur Schwarmzeit an der Nahe bei Nohfelden und am ehem. Kalkbergwerk in Gersheim dokumentiert (Richarz et al., 2013). Winterquartiere werden in der Regel in Wochenstubennähe bezogen. Die Fransenfledermaus ist ein opportunistischer Jäger, sie nutzt häufig Wälder, Viehställe, Gewässer, Parks, Obstwiesen und Weiden zur Jagd (Dietz et al., 2007). Quartiere werden oft gewechselt und sowohl in Gebäuden als auch in Kästen und Bäumen genutzt (Hurst et al., 2017). Obwohl die Art normalerweise in Untertagequartieren überwintert, wurde bereits ein Tier in einer Baumhöhle nachgewiesen (Červený und Horáček, 1981). Jagd und Transferflüge finden strukturgebunden statt, Beute wird teilweise vom Substrat abgesammelt.

23 Braunes Langohr (Plecotus auritus) Größe: 4,1 5,8 cm Spannweite: 25 29 cm Gewicht: 5 13 g Alter: > 30 Jahre RL-SL: mh RL-D: V FFH-RL: Anhang IV Das Braune Langohr ist eine Waldart, die in Deutschland relativ häufig vorkommt. Im Saarland ist die Art wohl Landesweit verbreitet, wird aber nur vereinzelt durch Netzfänge oder Funde belegt (Richarz et al., 2013). Quartiere werden sowohl in Bäumen als auch in Gebäuden und Kästen genutzt, es handelt sich möglicherweise um zwei genetische Linien (mündliche Mitteilung). Als Baumquartiere werden Baumhöhlen und Spaltenquartiere in Laub- und Nadelbäumen genutzt (Hurst et al., 2017). Quartiere werden häufig gewechselt, ca. 1-4 Tage über Distanzen von 700 m. In der Nähe der Sommerquartiere überwintert die Art in Kellern, Bunkern, Stollen, Höhlen und Baumhöhlen, möglicherweise auch in Erdbauten anderer Tiere (Gebhard, 1996; Hurst et al., 2017). Winterquartiere sind im Saarland aus allen Landesteilen bekannt. Die meisten Tiere wurden bislang während der herbstlichen Schwärmzeit an der Nahe bei Nohfelden und am ehem. Kalkbergwerk in Gersheim registriert (Richarz et al., 2013). Jagdgebiete befinden sich meist im Wald (Laub- und Nadelwälder), oft über den Baumkronen (eigene Daten). Teilweise jagt die Art auch im strukturierten Offenland, z. B. in Streuobstwiesen und Heckenlandschaften (Hurst et al., 2017). Die Art ist sehr kleinräumig aktiv und jagt meist nur wenige 100 m um das Quartier, maximal wurden Entfernungen von 1,5 km vom Quartier belegt (Arnold, 1999).

24 Bewertung Durch die geplante Baumaßnahme gehen Fledermäusen geeignete Habitate verloren. Das Untersuchungsgebiet wird häufig von der Zwergfledermaus und Breitflügelfledermaus als Transferfluggebiet und Jagdhabitat aufgesucht. Für weitere Fledermausarten hat das Untersuchungsgebiet keine wesentliche Bedeutung. Die Zwergfledermaus und die Breitflügelfledermaus sind typische Siedlungsfledermäuse, die in Gartenstrukturen und im Bereich von Straßenlaternen Nahrung suchen. Durch den Erhalt der älteren Baumstrukturen im Plangebiet werden Teilbereiche des Untersuchungsgebiets erhalten. Zudem werden im Umfeld der geplanten Gebäude Gärten angelegt. Der Zwerg- und Breitflügelfledermaus stehen auch nach Errichtung der Gebäude genügend Nahrungsgründe im Untersuchungsgebiet und dessen Umfeld zur Verfügung, so dass ein Eintreten einer erheblichen Störung gem. 44 Abs.1 Nr.2 BNatSchG der Lokalpopulationen nicht befürchtet wird. Dämmerungsbeobachtungen zur Ausflugszählung an Gebäuden und Höhlenstrukturen in Bäumen ergaben keine Hinweise auf eine Quartiernutzung durch Fledermäuse. Der Dachstuhl des Wohngebäudes ergab ebenfalls keine Hinweise auf Fledermäuse im Dachstuhl (keine Tiere, keine Kotspuren). Dennoch eignen sich diverse Strukturen als Quartiere für Fledermäuse: - Spalten / Hohlräume / etc. an Gebäuden - Höhlen in Bäumen - Abgeplatzte Rinde an älteren Bäumen Aufgrund des Alters der Bäume und der einhergehenden Stammstärke eignen sich die Höhlen in älteren Bäumen zudem potenziell als Winterquartierstandort für manche Fledermausarten. In der Planung ist die Rodung von Teilbereichen der Gehölzstrukturen vorgesehen, weshalb zur Vermeidung des Tötungstatbestandes gem. 44 Abs.1 Nr.1 BNatSchG alle Baumfällarbeiten im Vollwinter durchzuführen sind. Zum Ausschluss von überwinternden Fledermäusen müssen geeignete Baumhöhlen vor der Baumfällung mittels Endoskop auf überwinternde Fledermäuse geprüft werden ( Maßnahme Fle-1). Durch die Rodung von älteren Bäumen gehen Fledermäusen zudem geeignete Lebensstätten verloren. Zwar konnte keine Quartiernutzung dokumentiert werden, jedoch ist anzunehmen, dass die

25 Bäume und Gebäude Fledermäusen zumindest zeitweise als Tagesquartier dienen. Der Verlust an geeigneten Quartierstrukturen ist zu ersetzten. Dazu eignet sich z.b. das Ausbringen hochwertiger Fledermauskästen der Firma Schwegler. Die Kästen sollen an den zu erhaltenden Baumbeständen innerhalb des Untersuchungsgebietes angebracht werden ( Maßnahme Fle-2). Beispielsweise könnten folgende Kästen als Kompensation des Höhlenverlustes installiert werden: - 2 Stk Fledermaushöhle 2F - 2 Stk Fledermausflachkasten 1FF - 1 Stk Fledermaus-Grossraum-Flachkasten 3FF oder 1 Stk Fledermaus-Grossraum- und Überwinterungshöhle 1FW Die genaue Quantifizierung und Lage der Fledermauskästen sollte nach finaler Planung vor Ort mit einem Fledermauskundler abgestimmt werden.

26 3.3 Reptilien & Amphibien Im Rahmen aller Erfassungen konnten keine Nachweise von Reptilien oder Amphibien erbracht werden. Hinsichtlich der Amphibien besitzt die Untersuchungsfläche keine besondere Bedeutung. Auf der Fläche befindet sich ein kleiner Teich, der allerdings stark mit Vegetation zugewachsen ist. Laut mündlicher Aussage des Hausmeisters konnte er in der Vergangenheit einen Teichfrosch im kleinen Gartenteich sichten. Nachweise von Amphibien im Teich wurden nicht erbracht. Dennoch könnte der Teich in Zukunft von Amphibien besiedelt werden, weshalb eine ökologische Baubegleitung bei der Beseitigung des Teichs anwesend sein muss, um ggf. vorhandene Amphibien einzufangen und in geeignete Strukturen umzusiedeln ( Maßnahme Amp-1). Hinsichtlich der Reptilien weist die Mauer um das Untersuchungsgebiet einen hohen Lebensraumcharakter für Reptilien auf. Potenziell zu erwartende Arten wären Mauereidechse, Zauneidechse und Waldeidechse. Im Rahmen der Reptilienerfassungen konnten jedoch keine Nachweise von Reptilien erbracht werden. Höchstwahrscheinlich sind die Innenbereiche des Röchlingsparks durch den starken Bewuchs für Reptilien zu beschattet. Vorsorglich sollten jedoch geeignete Lebensräume für Reptilien erhalten bleiben ( Maßnahme Rep-1). Bei Erhalt der alten Umgrenzungsmauer ist eine Beeinträchtigung von Reptilien in Zukunft nicht zu befürchten, da durch die Bebauung großflächig Grünflächen in der Umgebung der Mauer erhalten bleiben und die Lebensraumfunktion dadurch nicht gestört wird.

27 Maßnahmen Folgende Maßnahmen müssen zu Vermeidung-, Minimierung und Kompensation von Konflikten berücksichtigt werden: Avi-1: Durchführung von Rodungsmaßnahmen im Winter (November bis Februar). Fle-1: Durchführung von Baumfällarbeiten im Vollwinter (November bis Februar). Kontrolle von Höhlenstrukturen mittels Endoskop in alten Bäumen auf potenziell überwinternde Fledermäuse. Aufgrund der Höhe der Bäume kann der Einsatz eines Baumkletterers nötig sein. Fle-2: Kompensation des verlorenen Höhlenangebots durch Rodung alter Gehölzbestände mittels hochwertigen Fledermauskästen innerhalb des Untersuchungsgebietes. Amp-1: Ökologische Baubegleitung bei der Beseitigung des kleinen Teichs. Die ökologische Baubegleitung muss vor Entfernen des Teiches das Kleingewässer nach vorhandenen Amphibien absuchen und diese ggf. in geeignete Bereiche umsiedeln. Rep-1: Erhalt der alten Begrenzungsmauer im Umfeld der Untersuchungsfläche als potenzieller Reptilien-Lebensraum.

28 Literatur Angell, R. L., R. K. Butlin, J. D. Altringham (2013): Sexual segregation and flexible mating patterns in temperate bats. PloS one 8, 1/2013, e54194. Arnold, A. (1999): Zeit-Raumnutzungsverhalten und Nahrungsökologie rheinauenbewohnender Fledermausarten (Mammalia: Chiroptera). Heidelberg (Ruprecht- Karls-Universität-Dissertation), 300 S. Baagøe, H. J. (2001): Eptesicus serotinus-breitflügelfledermaus. In: Handbuch Der Säugetiere Europas, Bd 4/1. Aula-Verlag GmbH. Boonman, M. (2000): Roost selection by noctules (Nyctalus noctula) and Daubenton's bats (Myotis daubentonii). Journal of Zoology 251, 3/2000, S. 385 389. Borkenhagen, P. (2011): Die Säugetiere Schleswig-Holsteins. Husum-Dr.-und Verlag-Ges. ko* 5107794. Boughey, K. L., I. R. Lake, K. A. Haysom, P. M. Dolman (2011): Effects of landscape-scale broadleaved woodland configuration and extent on roost location for six bat species across the UK. Biological Conservation 144, 9/2011, S. 2300 2310. Boye, P., C. Meyer-Cords (2004): Pipistrellus nathusii (Keyserling & Blasius, 1839). In: Petersen, N., Ellwanger, G., Bless, R., Boye, P., Schröder, E., Symank, A. (Hrsg.): Landschaftspflege und Naturschutz. Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000. - Bonn (Bundesamt für Naturschutz): 562-569. 2004, 2004. Braun, M., F. Dieterlen (2003): Die Säugetiere Baden-Württembergs. Band 1: Allgemeiner Teil, Fledermäuse (Chiroptera). Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart, 2003. Budenz, T. (2014): The influence of target properties on the flight and echolocation behavior of bats. Dissertation der Universität Tübingen. Budenz, T. (2007): Untersuchungen zur Habitatdifferenzierung und Abgabe von Soziallauten bei sympatrisch jagenden Fledermäusen der Gattung Pipistrellus. Diplomarbeit der TU Kaiserslautern, Fachbereich Biologie. Budenz, T., B. Gessner, J. Lütmann, Molitor, F., Servatius, K., M. Veith (2015): Höhenmonitoring der Mopsfledermaus. Projektbezogenes Gutachten für geplante Windparks im Hunsrück im Auftrag der Firma SWT und Jade Naturenergie GmbH. Budenz, T., S. Heib, J. Kusch (2009): Functions of bat social calls: the influence of local abundance, interspecific interactions and season on the production of pipistrelle (Pipistrellus pipistrellus) type D social calls. Acta Chiropterologica 11, 1/2009, S. 173 182.

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