Amphenol. Amphenol Tuchel Industrial GmbH. Lieferanten handbuch.

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Transkript:

Lieferanten handbuch Revision 01 www.amphenol-industrial.de

Einleitung Als namhafter Hersteller von Steckverbindern ist die Kundenzufriedenheit unser oberstes Ziel. Um dies zu erreichen brauchen wir qualitätsfähige sowie zuverlässige Lieferanten mit sozialer-, ethischer- und Umweltverantwortung, die uns helfen, die hohen Erwartungen unserer Kunden mit kompetentem sowie qualifizierten Personal zu erfüllen und zu übertreffen. Grundforderungen sind die 100%ige Liefertreue und die Fokussierung auf die Erreichung des Ziels einer NULL FEHLER Qualität. Das vorliegende Handbuch beschreibt Forderungen von der (nachfolgend Amphenol genannt) an ihre Lieferanten für Produktionsmaterial in die verschiedenen Produktlebensphasen und ist, wie auch die Einkaufsbedingungen, Bestandteil jedes Kaufvertrages. Amphenol erwartet von seinen Lieferanten proaktive Zuarbeit. Proaktive Zuarbeit bedeutet sich mit Problemen zu beschäftigen, bevor sie auftreten. Ein proaktiver Lieferant achtet selbst auf potentielle Probleme nach dem Motto: Ich brauche diese Information - also beschaffe ich sie mir selbst, anstatt darauf zu warten, bis es ein wirkliches Problem wird. Unser proaktiver Lieferant fördert ständig Umwelt und Sicherheit durch Einhaltung der Gesetze, umweltschonende Prozesse und schadstofffreie Produkte. Ein proaktiver Lieferant gestaltet aktiv den Weg der ständigen Verbesserung. Heilbronn, den 10.08.2016 H. K. Koeke J. Krista Global Sourcing Manager Managementbeauftragter Qualität- und Umweltsysteme Hinweise: Internetadresse (.pdf Download) für das aktuelle Lieferantenhandbuch: http://www.amphenolindustrial.de/content/show/65 Internetadresse für die Lieferantenselbstauskunft: http://www.amphenolindustrial.de/content/show/64 Lieferantenhandbuch - Rev. 01 17.10.2017 Seite 2 von 11

Inhaltsverzeichnis 1 Qualifizierungsphase... 4 1.1 Lieferantenfreigabe... 4 1.2 Produktfreigabe... 4 1.2.1 Prozessplanung... 4 1.2.1.1 Projektplanung... 4 1.2.1.2 Herstellbarkeitsanalyse... 4 1.2.1.3 Prozess-FMEA (P-FMEA)... 5 1.2.1.4 Prozess-Flow-Chart... 5 1.2.1.5 Prüfplanung... 5 1.2.2 Prozessanalyse... 5 1.2.2.1 Mess-und Prüfmittelfähigkeitsuntersuchung... 5 1.2.2.2 Vorläufige Prozessfähigkeitsuntersuchung... 5 1.2.3 Bemusterung... 5 1.2.3.1 Erstbemusterung... 5 1.2.3.2 Freigabeprüfung bei Amphenol... 6 2 Serienphase... 6 2.1 Produktion... 6 2.1.1 Dokumentation von Prüfergebnissen... 6 2.1.2 Interne Audits beim Lieferanten... 6 2.1.3 Requalifikationsprüfungen der Produkte... 7 2.1.4 Beanstandung von beigestelltem Material... 7 2.1.5 Teile mit galvanisierten Oberflächen... 7 2.1.6 Auftragsbestätigungen... 7 2.2 Lieferungen... 7 2.2.1 Exportbeschränkungen... 7 2.2.2 Verpackung und Kennzeichnung... 7 2.2.3 Rückverfolgbarkeit... 7 2.2.4 Lieferungsbegleitende Dokumentation... 7 2.2.5 Sicherheitsdatenblätter... 7 2.3 Wareneingangsprüfung durch Amphenol... 8 2.3.1 Prüfverfahren... 8 2.3.2 Beanstandungen... 8 2.3.2.1 Stellungnahme zur Beanstandung (8D-Report)... 8 2.3.2.2 Wiederanlieferungen... 9 2.3.3 Lieferantenbewertung für ausgewählte Lieferanten... 9 3 Ergänzende Vereinbarungen... 9 3.1 Vertraulichkeitverpflichtung... 9 3.2 Informationspflicht... 9 3.3 Audits... 9 3.4 Notfallpläne... 9 3.5 Ausnahmeregelungen... 9 3.6 Aufenthalt auf dem Amphenol Gelände... 10 3.7 Ansprechpartner bei Amphenol... 10 4 Soziale, ethische und Umweltverantwortung... 10 4.1 EICC... 10 4.2 REACH- Verordnung (EG) Nr. 1907/2006... 10 5 Literatur... 10 6 Anlagen oder Mitgeltende Dokumente... 10 7 Bestätigung des Lieferantenhandbuchs... 11 Lieferantenhandbuch - Rev. 01-17.10.2017 Seite 3 von 11

1 Qualifizierungsphase 1.1 Lieferantenfreigabe Der Lieferant muss ein nach internationalem Standard von einer akkreditierten Stelle zertifiziertes, lebendes Qualitätsmanagementsystem (QM-System), mindestens nach DIN EN ISO 9001, unterhalten. Lieferanten die für Automotive Produkte von Amphenol Industrial liefern, müssen ihr QM-System mit dem Ziel der Zertifizierung nach IATF 16949 entwickeln und verbessern. Zur Aufnahme in den Amphenol Lieferantenpool muss der Fragebogen Lieferantenselbstauskunft vollständig ausgefüllt und Amphenol vorgelegt werden. Gültige Zertifikate sind beizulegen. Die Lieferantenselbstauskunft muss bei Bedarf ggf. zu einem späteren Zeitpunkt aktualisiert und erneut an Amphenol gesandt werden! Nach der Freigabe durch die Amphenol SQA (Supplier Quality Assurance) Stelle, erfolgt die Aufnahme in die Liste freigegebener Lieferanten. Falls die Freigabe aufgrund des Fragebogens nicht erteilt werden kann, besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit der Qualifizierung durch ein Systemaudit nach ISO 9001. Der Lieferant muss ein Umweltmanagementsystem einführen und aufrechterhalten, dass idealerweise den ISO 14001 bzw. EMAS Vorgaben entspricht und bei Bedarf zertifiziert werden kann. 1.2 Produktfreigabe Zur Sicherstellung der Qualitätsforderungen an Produkte müssen die folgenden Schritte abgearbeitet werden. Der Lieferant ist für alle seine Produkte und Leistungen in jeder Realisierungsphase voll verantwortlich. Eine Bemusterung ist in folgenden Fällen erforderlich: Neuer Lieferant Neues Teil Neues Werkzeug Geänderte Spezifikation Geänderte Fertigungsbedingungen Neuer Fertigungsort 1.2.1 Prozessplanung 1.2.1.1 Projektplanung Die Planung der Teilschritte eines Projektes muss in geeigneter Form erfolgen. Die Dokumentation der Projektpläne muss zusammen mit dem Angebot an den zuständigen Einkäufer gesandt werden. 1.2.1.2 Herstellbarkeitsanalyse Im Rahmen der Herstellbarkeitsanalyse muss mindestens festgestellt werden, ob sich ein Produkt in der geforderten Qualität, zu einem wettbewerbsfähigen Preis, in der geforderten Menge, und zum geforderten Zieltermin realisieren lässt. Die Ergebnisse der Herstellbarkeitsanalyse müssen dokumentiert werden. Diese Ergebnisse bleiben beim Lieferanten und müssen auf Anfrage zugänglich gemacht werden. Lieferanten die keine eigene Herstellbarkeitsanalyse mit mindestens den genannten Punkten haben, werden gebeten das Amphenol Herstellbarkeitsanalyse Formular ATI 920 in der jeweils gültigen Revision zu verwenden. Wenn die Herstellbarkeitsanalyse des Lieferanten den Amphenol Forderungen nicht genügt, dann behält es sich Amphenol vor eine Herstellbarkeitsanalyse auf dem Formular ATI 920 zu fordern. Lieferantenhandbuch - Rev. 01-17.10.2017 Seite 4 von 11

1.2.1.3 Prozess-FMEA (P-FMEA) Zur Analyse von potentiellen Problemen bei Prozessentwicklung, Serienanlauf und Serienfertigung ist eine systematische Vorgehensweise zwingend erforderlich. Die FMEA Methode eignet sich dafür hervorragend als Werkzeug [3]. Eine P-FMEA muss zu jeder Bemusterung erstellt bzw. ergänzt werden. Diese muss beim Lieferant aufbewahrt werden und auf Wunsch sofort verfügbar sein. 1.2.1.4 Prozess-Flow-Chart Als Grundlage zur Prüfplanung muss ein Prozess-Flow-Chart erstellt werden. Dieses muss beim Lieferant aufbewahrt werden und auf Wunsch sofort verfügbar sein. 1.2.1.5 Prüfplanung Bei SC/ CC- Prüfmerkmalen muss ein Cpk-Wert von mindestens 1,33 vorgegeben werden. Für Stichprobenprüfungen muss ein Stichprobenplan mit c = 0 verwendet werden. Amphenol erwartet außerdem, dass die Hersteller in ihrem Produktionsauftrag eine geplante Letztteilprüfung durchführen und auch in dokumentierter Form nachweisen können. 1.2.2 Prozessanalyse 1.2.2.1 Mess-und Prüfmittelfähigkeitsuntersuchung Es dürfen nur fähige Mess- und Prüfmittel eingesetzt werden. Die Fähigkeit muss gem. [5] nachgewiesen werden. Messmittelstudien müssen zu jeder Bemusterung für Prüfmaße erstellt, bzw. ergänzt werden. Diese muss beim Lieferant aufbewahrt werden und auf Wunsch sofort verfügbar sein. 1.2.2.2 Vorläufige Prozessfähigkeitsuntersuchung Für alle in Zeichnungen definierten kritischen Merkmale (SC-/ CC- Merkmale) müssen Fähigkeitsuntersuchungen gem. [6] durchgeführt werden. Die Merkmale müssen einen Ppk von mindestens 1,67 erreichen. Die Ergebnisse müssen bei der Bemusterung vorliegen. Die Analyse soll mittels einer x /R-Karte auf der Grundlage von 25 Stichproben mit mindestens 100 Einzelablesungen erfolgen. Die Daten müssen einem Produktionslauf unter Serienbedingungen mit mindestens 300 fortlaufenden Teilen entnommen werden. Die Aufzeichnung der Messwerte erfolgt in der Fertigungsreihenfolge. Für Mehrfachformwerkzeuge kann die Prozessfähigkeit durch eine Fähigkeitsuntersuchung der extremen Nester bestimmt werden (auf Anforderung von Amphenol können alle Nester gefordert werden). 1.2.3 Bemusterung 1.2.3.1 Erstbemusterung Bemusterungen müssen mit EMPB (VDA Formular in der gültigen Fassung [1]) vorgestellt werden. Merkmale, die der Hersteller nicht prüfen kann, müssen durch beigefügte Prüfzeugnisse bestätigt werden. Teile aus Mehrfachformwerkzeugen sind je Formnest zu kennzeichnen, zu prüfen und gesondert zu protokollieren. Bei der Bemusterung von Oberflächenteilen müssen gekennzeichnete Referenzteile mit markiertem Messpunkt mitgeliefert werden. Die Bemusterungsunterlagen sind auf Englisch einzureichen (zusätzliche Sprachen in Abstimmung mit Amphenol). Lieferantenhandbuch - Rev. 01-17.10.2017 Seite 5 von 11

1.2.3.2 Freigabeprüfung bei Amphenol Die freigabefähigen Teile müssen zusammen mit Lieferschein (Lieferung gekennzeichnet als Bemusterung mit Freigabemustern an den Wareneingang zu Hd. des Anfordernden) den Ergebnissen der Prozessfähigkeitsuntersuchungen und dem EMPB (VDA Formular) Prüfzeichnung mit Bezifferung Prozess Flow Chart an Amphenol gesandt werden (siehe auch 3.5). Freigabe Entsprechen die Erstmuster den Forderungen, erfolgt die schriftliche Freigabe. Verdeckte Mängel, die bei der Erstmusterprüfung nicht festgestellt wurden, können auch noch später beanstandet werden. Freigabe mit Auflagen Wird eine Freigabe mit Auflagen erteilt, müssen die im Bericht als zu korrigierend aufgeführten Merkmale nachgebessert und alle dadurch beeinflusste Merkmale nach bemustert werden. Mit den korrigierten Teilen muss auch ein aktualisierter Bericht geliefert werden. Sondermaßnahmen (z.b. Sonderfreigabe für eine bestimmte Losgröße) sind auf dem EMPB dokumentiert. Ablehnung von Erstmustern Werden die Erstmuster abgelehnt, muss nach entsprechender Korrektur die Erstbemusterung wiederholt werden. Handelt es sich dabei um Abweichungen, die im Vorfeld nicht kommuniziert wurden, behält es sich Amphenol, vor die Kosten der Neubemusterung in Rechnung zu stellen. 2 Serienphase 2.1 Produktion Die Produktion muss nach den im QM-System des Lieferanten festgelegten bzw. den mit Amphenol abgestimmten Bedingungen erfolgen. 2.1.1 Dokumentation von Prüfergebnissen Der Lieferant muss Qualitätsforderungsdokumente und Qualitätsaufzeichnungen (z.b. Prüfergebnisse ) in geeigneter Form dokumentieren und, wenn nichts anderes vereinbart wurde, 15 Jahre nach der Nutzungsdauer sicher aufbewahren. Qualitätsforderungsdokumente und Qualitätsaufzeichnungen müssen Amphenol auf Anforderung innerhalb von 24 Stunden ausgehändigt werden. Eine lückenlose Rückverfolgbarkeit bis zum Ausgangsmaterial muss gewährleistet sein. 2.1.2 Interne Audits beim Lieferanten Im Rahmen der kontinuierlichen Verbesserung (KVP) und um festzustellen, ob die für Amphenol angewandten Prozesse und Verfahren den Vorgaben und Erfordernissen entsprechen, sind jährlich interne Prozessaudits durchzuführen die auch den Versandbereich umfassen. Die Audits sind planmäßig in geeigneten Abständen bzw. ereignisorientiert (außerplanmäßig) durchzuführen. Die im Auditergebnis aufgezeigten Schwachstellen müssen mit wirksamen Maßnahmenplänen, unter Angabe der Abstellmaßnahmen, der Verantwortlichen und der Erledigungstermine beseitigt werden. Lieferanten die Produkte liefern die in der Automotive Industrie verwendet werden, müssen nachweislich intern Produktaudits an den betroffenen Produkten durchführen. Lieferantenhandbuch - Rev. 01-17.10.2017 Seite 6 von 11

2.1.3 Requalifikationsprüfungen der Produkte Um sicherzustellen, dass die Produkte die Qualitätsanforderungen erfüllen, sind nach vom Entwicklungsverantwortlichen vorgegebenen Requalifikationsplänen entsprechende Requalifikationsprüfungen durchzuführen. 2.1.4 Beanstandung von beigestelltem Material Handelt es sich beim Lieferanten um Bestellungen, bei denen von Amphenol fehlerhaftes Material beigestellt wurde, dann muss der Lieferant (sofern das Material nicht verarbeitbar ist) dieses Material mit dem Formular ATI 554 Beanstandung beigestelltes Material unter der Adresse lbt@amphenol.de bei Amphenol reklamieren. Nach dem einreichen der Reklamation erhält der Lieferant von Amphenol eine Q2 Nummer, die er bei der Rücklieferung der fehlerhaften Ware anzeigen muss. 2.1.5 Teile mit galvanisierten Oberflächen Teile bei denen eine galvanisierte Oberfläche mit bestellt wird, dürfen nur mit wasserlöslichen Stoffen (Stanzöle, Werkzeugreinigungsmitteln ) behaftet sein. Bei Zweifeln ob anhaftende Stoffe wasserlöslich sind, oder bei Änderungen von entsprechenden Mitteln, muss mit dem jeweiligen Vorlieferanten Rücksprache gehalten werden. Schichtdickenmessungen nach dem X-Ray Verfahren sind grundsätzlich am Fertigteil unabhängig von der Anzahl der einzelnen Schichten, durchzuführen. 2.1.6 Auftragsbestätigungen Auftragsbestätigungen müssen innerhalb von maximal 2 Arbeitstagen bei der jeweils verantwortlichen Disponentin, bzw. bei dem jeweils verantwortlichen Disponenten eingehen. 2.2 Lieferungen 2.2.1 Exportbeschränkungen Der Auftragnehmer wird Amphenol unverzüglich informieren, wenn eine Lieferung ganz oder zum Teil Exportbeschränkungen nach deutschem Recht oder sonstigem Recht unterliegt. 2.2.2 Verpackung und Kennzeichnung Vorgaben zur Verpackung und Kennzeichnung der Ware finden Sie in der N50 0000 001 Allgemeine Lieferund Verpackungsvorschrift N50 0000 001 wieder. 2.2.3 Rückverfolgbarkeit Der Lieferant muss gewährleisten, dass seine Produkte bis zu den Chargen des Rohmaterials rückverfolgbar sind. Es wird auch erwartet, dass der Lieferant nach dem FIFO- Prinzip arbeitet. 2.2.4 Lieferungsbegleitende Dokumentation Falls nicht anders festgelegt, z. B. in der Bestellung (projektabhängige Angaben) oder einer Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV), muss je nach Warengruppe passend zu jeder Lieferung mindestens folgende Dokumentation beigefügt werden: Rohmaterial: Mindestens 2.2, besser 3.1 Zeugnis nach EN 10204 Oberflächenteile: Prüfbescheinigung über die Schichtdicke 2.2.5 Sicherheitsdatenblätter Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass Amphenol immer das gültige Sicherheitsdatenblatt übermittelt wird, wenn die gelieferten Stoffe unter die aktuell gültige Gefahrstoffverordnung des Empfängerlandes fallen. Lieferantenhandbuch - Rev. 01-17.10.2017 Seite 7 von 11

2.3 Wareneingangsprüfung durch Amphenol 2.3.1 Prüfverfahren In Abhängigkeit von der Qualitätshistorie nimmt Amphenol verschiedenartige Wareneingangsprüfungen vor. Folgende Verfahren kommen zum Einsatz: Normalprüfung Jeder Wareneingang wird geprüft nach einem Stichprobenverfahren nach DIN ISO 2859 Teil 1, Tabelle 1, Prüfniveau I oder II, mit c = 0. Skip-Lot Prüfung Nach einer Qualifizierungsphase (Normalprüfung 6 Lieferungen in Folge) wird in der Skip-Lot Phase nur noch jede 4. Lieferung geprüft. Bei Beanstandungen springt das Verfahren sofort wieder in die Qualifizierungsphase. Prüfverzicht Amphenol führt im Rahmen der Warenannahme nur eine Prüfung auf Identität, Menge und Transportschäden durch. 2.3.2 Beanstandungen Werden an Teilen Mängel festgestellt, erhält der verantwortliche Lieferant einen schriftlichen Beanstandungsbericht. Falls notwendig, muss der Lieferant unverzüglich ausreichend Personal zur Verfügung stellen, um das Problem vor Ort zu beheben. Eventuell verursachte Folgeschäden werden dem betroffenen Lieferanten entsprechend den gültigen kaufmännischen Regeln weiter belastet. Rücksendungen erfolgen gegen Belastung, Ersatzlieferungen gegen entsprechende Neuberechnung. 2.3.2.1 Stellungnahme zur Beanstandung (8D-Report) Zur Bestätigung des Erhalts einer Reklamation muss schriftlich innerhalb von 48 Stunden ein 3D-Report per E-mail an LBT@amphenol.de gesandt werden. Die endgültige Stellungnahme in Form eines vollständigen 8D-Reports ist sobald sachlich als auch fachlich möglich (14 Tage) ebenfalls schriftlich an die E-Mail Adresse LBT@amphenol.de zu übermitteln. In der Betreffzeile ist die Beanstandungsberichtnummer (BB-Nr.) und der Name des Amphenol QS- Beauftragten anzugeben. Der 8D-Report muss folgende Punkte enthalten: D1: Team D2: Problembeschreibung D3: Sofortmaßnahme(n) D4: Fehlerursache(n) D5: Geplante Abstellmaßnahme(n) D6: Eingeführte Abstellmaßnahme(n) D7: Fehlerwiederholung verhindern D8: Teamerfolg würdigen Der 3D-Report muss D1, D2 und D3 enthalten. Zur Ermittlung der Fehlerursachen sind Problemlösungsmethoden wie z.b. 5 Why oder Ishikawa nachweislich anzuwenden. Für alle im 8D-Report genannten Maßnahmen muss die/der Verantwortliche und der endgültige Termin genannt werden. Lieferantenhandbuch - Rev. 01-17.10.2017 Seite 8 von 11

2.3.2.2 Wiederanlieferungen Wiederanlieferungen nach erfolgreicher Sortierung bzw. Nacharbeit, müssen eindeutig auf einem grünen Etikett mit der Beanstandungsnummer und Datum der Nacharbeit gekennzeichnet werden. Wenn nicht anders vereinbart, sind 3 Folgelieferungen in gleicher Weise zu prüfen und zu kennzeichnen. 2.3.3 Lieferantenbewertung für ausgewählte Lieferanten Die Daten von jedem Wareneingang fließen in die Lieferantenbewertung ein. Die Hauptkriterien Technische Qualität mit den Teilkriterien Wareneingangsprüfungen und Reklamationen, und die Logistik mit den Teilkriterien Termin- und Mengentreue werden mit statistischen Daten aus dem ERP- System (Enterprise Resource Planing) bewertet. Zusätzlich werden halbjährlich in Bewertungsteams die Kriterien Kosten, Partnerschaftliches Verhalten sowie Kompetenzvergleich und Sonstiges bewertet. Daraus ergibt sich die Gesamtbewertung mit den Klassifizierungsstufen A, A / B, B und C Lieferant. Die Bewertung wird regelmäßig mitgeteilt. B und C eingestufte Lieferanten müssen einen schriftlichen Maßnahmenkatalog erstellen. In C eingestufte Lieferanten werden bei Anfragen nicht mehr berücksichtigt. 3 Ergänzende Vereinbarungen 3.1 Vertraulichkeitverpflichtung Alle Informationen, die sich aus der Zusammenarbeit zwischen Lieferant und Amphenol ergeben, müssen vertraulich behandelt werden. 3.2 Informationspflicht Rechtzeitig vor Änderungen von Fertigungsverfahren, Materialien oder Zulieferteilen für die Produkte, Verlagerungen von Fertigungsstandorten, ferner vor Änderungen von Verfahren oder Einrichtungen zur Prüfung der Produkte, muss der Lieferant den Einkauf von Amphenol unverzüglich informieren. 3.3 Audits Der Lieferant muss ermöglichen, dass sich Amphenol im Rahmen von Audits von der Wirksamkeit des QM- Systems überzeugen kann. Er wird zu diesem Zweck Zutritt zu seinen Betriebsstätten gewähren und während eines solchen Audits einen fachlich qualifizierten Mitarbeiter zur Unterstützung zur Verfügung stellen. Dies trifft ebenfalls für Kunden von Amphenol als auch Aufsichtsbehörden im Rahmen von Audits durch Amphenol zu. Amphenol führt bei Lieferanten standardmäßig Audits nach VDA 6.3 in der aktuell gültigen Fassung durch. Für eine eventuelle Beschaffung des Fragenkatalogs ist der Lieferant eigenverantwortlich zuständig. Der Lieferant muss sicherstellen, dass oben genannte Berechtigungen auch auf seine Unterauftragnehmer ausgedehnt werden können. 3.4 Notfallpläne In einem Notfallplan muss definiert sein, wie nach einem schwerwiegenden Ereignis bei Mensch, Maschine, Material, Umwelt und Methode, sowie bei Ereignissen durch höhere Gewalt, Amphenol weiterhin zufrieden stellend beliefert werden kann. 3.5 Ausnahmeregelungen Die Forderungen dieses Handbuchs sind grundsätzlich immer gültig! Ausnahmen werden nur anerkannt, wenn Sie schriftlich in einer QSV, im Pflichtenheft oder einer anerkannten Anlage dokumentiert sind. Es gelten folgende Ausnahmen: Für Lieferanten von Kunststoffgranulaten gilt der Punkt 1.2.3 Bemusterung nicht in dem beschriebenen Umfang. Hier benötigt Amphenol zur Freigabe ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1 gemäß DIN EN 10204. Händler sind für die Umsetzung der Inhalte dieses Lieferantenhandbuchs bei ihren Zulieferern verantwortlich, dies wird durch die Akzeptanz des Lieferantenhandbuchs per Unterschrift bestätigt. Der Händler selbst muss nicht wie in 1.1 beschrieben zertifiziert sein, sondern lediglich schriftlich bescheinigen, dass er nur bei zertifizierten Zulieferern beschafft. Lieferantenhandbuch - Rev. 01-17.10.2017 Seite 9 von 11

3.6 Aufenthalt auf dem Amphenol Gelände Bevor das Gelände von Amphenol durch einen Lieferanten oder einem vom Lieferanten beauftragten Subunternehmen betreten wird, haben diese sich bei Zutritt auf das Werksgelände über die Sicherheitshinweise für werksfremde Unternehmen zu informieren. 3.7 Ansprechpartner bei Amphenol Die jeweiligen Ansprechpartner sind in Anfrage und Bestellung genannt. 4 Soziale, ethische und Umweltverantwortung 4.1 EICC Amphenol erwartet von seinen Lieferanten, dass sie sich an die jeweils gültigen sozialen Gesetze ihres Landes halten und internationale Umwelt- sowie Ethikstandards berücksichtigen. Als Hilfestellung kann der Fragebogen zur Selbstbewertung von dem United Nations Environment Programme (UNEP) verwendet werden. Download: http://www.eicc.info/implem_tool.html. 4.2 REACH- Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Damit Amphenol seiner Kundeninformationspflicht gem. Art. 33 REACH nachkommen kann, benötigen wir von Ihnen Informationen, ob zulassungspflichtige Stoffe, deklarationspflichtige oder Stoffe aus der Kandidatenliste der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in den an uns gelieferten Produkten in einer Konzentration > 0,1 Gew.-% enthalten sind. Sollte dies der Fall sein, bitten wir sie uns die Namen der Stoffe schriftlich zu benennen sowie um die Angaben einer typischen Konzentration. Gemäß Art. 33 (2) der o.g. EU Verordnung fordern wir Sie bereits hiermit einmalig mit fortlaufender Wirkung auf, uns binnen 45 Tagen nach jeder die Informationspflicht betreffenden Änderung kostenlos diejenigen Informationen nach Art. 33 zur Verfügung zu stellen, die im Rahmen der Informationsweitergabe gesetzlich erforderlich sind und ggf. weitere von der Verordnung oder Änderungen zur Verordnung erfassten Kandidaten, deklarationspflichtige oder zulassungspflichtige Stoffe betreffende Informationen mitzuteilen. Änderungen können sich auf Stoffe beziehen, die: In einer erweiterten Kandidatenliste enthalten sind, oder Wenn Stoffe nicht oder nicht erfolgreich zum angestrebten Termin registriert wurden Sollten sie Produkte an uns liefern, die nicht der REACH Verordnung entsprechen, behalten wir uns weitere Maßnahmen wie Haftungsausschluss, Schadenersatz, etc. vor. 5 Literatur [1] Sicherung der Qualität von Lieferungen (VDA Band 2) [2] Prozessaudit (VDA Band 6.3) [3] Potential Failure Mode and Effects Analysis (FMEA) QS 9000 [4] Advanced Product Quality Planning and Control Plan (APQP) QS 9000 [5] Measurement Systems Analysis (MSA) QS 9000 [6] Statistical Process Control (SPC) QS 9000 6 Anlagen oder Mitgeltende Dokumente 01 Lieferantenselbstauskunft 02 ATI 554 Beanstandung beigestelltes Material 03 ATI 920 Herstellbarkeitsanalyse ATI an Lieferanten 04 N50 0000 001 Liefer- und Verpackungsvorschrift 05 Einkaufsbedingungen von Amphenol Lieferantenhandbuch - Rev. 01-17.10.2017 Seite 10 von 11

7 Bestätigung des Lieferantenhandbuchs Firma: Straße: PLZ: Ort: Land: Wurde im letzten Jahr die Lieferantenselbstauskunft von der Amphenol- Tuchel Electronics GmbH oder der ausgefüllt? Ja Nein 1) 1) Wenn Nein, dann bitte die Fragen im umrandeten Bereich beantworten: Zertifizierung nach (vorhandene Zertifikate beifügen): ISO 9001; IATF 16949; ISO 14001; Sonstige: Mitarbeiter gesamt: Heimarbeiter: Mitarbeiter Qualitätssicherung: Jahresumsatz: Besteht eine Produkthaftpflichtversicherung? ja; nein Wenn ja bei wem? Umfasst die Produkthaftpflichtversicherung auch eine Deckung für Gewährleistungsfälle? ja; nein Wenn ja bei wem? Besteht eine Umwelthaftpflichtversicherung? ja; nein und in welcher Höhe? Wenn ja bei wem? Mit der unten geleisteten Unterschrift bestätigen wir, dass wir die aktuelle Revision 01 des Lieferantenhandbuchs, unter der Internetadresse http://www.amphenol-industrial.de/content/show/65 eingesehen, zur Kenntnis genommen und akzeptiert haben. Datum: Unterschrift: Freigegeben von Supplier Quality Assurance (SQA) Bemerkungen: Lieferantenhandbuch - Rev. 01-17.10.2017 Seite 11 von 11