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Transkript:

Veranstaltung Studienvereinigung, Universität Bern Freitag, 21. Juni 2013 Dr. Marcel Meinhardt Zürich, 27.06.2013

2

Voraussetzungen HD (1) Durchsuchungsbefehl Delikt genannt Tatverdacht begründende Faktenlage genannt Räumlicher Umfang Ein Beispiel für einen Durchsuchungsbefehl 3

Voraussetzungen HD (2) Hinreichender Tatverdacht Kein dringender Tatverdacht Ausreichend Beweismittel/Indizien Verdachtsgrad Je nach Schwere des Vergehens Konkrete Anhaltspunkte Nicht hohe, aber genügende Wahrscheinlichkeit Qualifizierte Vermutung 4

Voraussetzungen HD (3) Spielt es eine Rolle wer anzeigt? Selbstanzeiger (Insider) Konkurrenten Kunden Konsumenten 5

Voraussetzungen HD (4) Was eine Hausdurchsuchung auslösen kann der Bäderfall Konsumenten Email vom 31.5.2010: «leider nur mündliche Aussagen wonach Verdacht auf gleiche Preise Konsumenten Email vom 22.10.2011: «les prix étaient très proches» Architekten Email vom 1.11.2011: «ich bin auf massiv überhöhte Preise im Baugewerbe aufmerksam geworden, z.b. Badewannnen» 6

Voraussetzungen HD (5) Verhältnismässigkeit Faktor Zeit (1) Ohne vorgängige Verfahrensschritte Aus Marktbeobachtung Aus Vorabklärung Aus Untersuchung Faktor Zeit (2) Aktueller hinreichender Tatverdacht «Nachschieben» von Verdachtsgründen «Nachreichen» von Unterlagen 7

Voraussetzungen HD (6) Wechselbeziehungen Hinreichender Tatverdacht Umfang der Untersuchung Umfang der Hausdurchsuchung 8

Konsequenzen (1) Kooperation Eröffnungskooperation Mitwirkungskooperation Amnesty Plus «Zufallsfund» Verhältnis zum Selbstanzeiger 9

Konsequenzen (2) Wie geht man vor? Siegelungsverfahren Hausdurchsuchungsbefehl anfechten Beides Schlussverfügung «Unzulässige» Hausdurchsuchung Wirkung aufs Verfahren Wirkung auf die beschlagnahmten Unterlagen Nur Teil der Unterlagen versiegelt 10

Nachprüfung in der EU (1) EuG «Nexans/Prysmian» - Sachverhalt Nachprüfungen bei Nexans in Frankreich und Prysmian in Italien Verdacht auf Kartell bei Stromkabeln Durchsuchungsumfang war ausreichend spezifiziert Durchsucht und beschlagnahmt wurde tatsächlich aber mehr 11

Nachprüfungen in der EU (2) EuG «Nexans/Prysmian» - Rechtliches Fazit Durchsuchungsbefehl genügend präzise? Sektoren und Gebiete präzise angeben Definiert Kooperation- und Duldungspflicht Tatverdacht Spezifische Indizien für alle zu Durchsuchenden Wenn nicht genügend Indizien, so keine Durchsuchung Konsequenz Für nicht erwähnte Sektoren und Gebiete keine Duldungspflicht Dokumente aus der «fishing expedition» nicht verwertbar 12

Befragungen während HD (1) Standard Vorgehensweise WEKO wartet 4 h, wenn ein RA verlangt wird In Praxi Wirkungsvolle Verteidigung verlangt Vorbereitung (6 EMRK) Vertretungsverhältnisse Unternehmensvertreter Vertreter der natürlichen Personen Interessenskonflikte 13

Befragungen während HD (2) Parteiverhör / Beweisaussage (40 KG, 42 KG ivm 64 BZP) «Die von Untersuchung Betroffenen» = Unternehmen Nicht nur im HR eingetragene Personen Handelnde natürliche Personen Zeuge (42 KG ivm 14ff. VwVG) «Dritte» Subsidiär Sofern Sachverhalt sich nicht anders abklären lässt (14 VwVG) Teilnahmerecht des Unternehmen Im Zweifel Parteiverhör 14

Befragungen während HD (3) Aussageverweigerungsrecht Keine explizite Regelung (6 EMRK) Swisscom MTR-Fall Parteiverhör/Beweisaussage Zeugeneinvernahme Anwaltsgeheimnis Herausgabe- und Zeugnisverweigerungsrecht Urteil Bundesstrafgericht vom Juli 2012 51a BZP ivm 40 KG seit 1. Mai 2013 unabhängig vom Gewahrsam 15

Feedback bitte an: Lenz & Staehelin Bleicherweg 58 CH-8027 Zürich Tel. +41 58 450 80 00 Fax +41 58 450 80 01 www.lenzstaehelin.com Dr. Marcel Meinhardt Partner marcel.meinhardt@lenzstaehelin.com 16