Frau Herr Name. Vorname

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Transkript:

Körper Geist Seele Frau Herr Name Vorname Geburtsdatum Alter

Gesetzliche Leistungen 1 Wer an Körper Geist Seele erkrankt ist, hat Anspruch auf Pflegeleistungen gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) XI 14 (1): Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße ( 15) der Hilfe bedürfen. 2 Was ist Pflegebedürftigkeit Verwirrtheit Schwäche Behinderung Orientierungslosigkeit Versehrtheit uvm. Betroffene können einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen.

Gesetzliche Leistungen und tatsächliche Kosten Häusliche Pflege 3 Pflegeleistung und Pflegekosten Wahl zwischen: Pflege zuhause durch Familienangehörige und Pflegedienste und Pflegeheim 1. Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bei Pflege zuhause durch Angehörige Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III 235 EUR 440 EUR 700 EUR 2. Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bei Pflege zuhause durch professionelle häusliche Pflegedienste Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Gesetzliche Leistungen 450 EUR 1.100 EUR 1.550 EUR Tatsächlicher Bedarf ca. (siehe Drehscheibe) 850 EUR 2.000 EUR 3.400 EUR Differenz 400 EUR 900 EUR 1.850 EUR Kapitalbedarf in 5 Jahren 24.000 EUR 54.000 EUR 111.000 EUR Kapitalbedarf In 10 Jahren 48.000 EUR 108.000 EUR 222.000 EUR

Gesetzliche Leistungen und tatsächliche Kosten Stationäre Pflege 3. Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bei stationärer Pflege Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III Gesetzliche Leistungen 1.023 EUR 1.279 EUR 1.550 EUR Tatsächlicher Bedarf ca. (siehe Drehscheibe) Differenz Kapitalbedarf in 5 Jahren EUR EUR EUR Kapitalbedarf In 10 Jahren EUR EUR EUR

Wer bezahlt die Pflegekosten 4 Kinder haften für ihre Eltern Anwendung des 1601 BGB: Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Zu pflegende Person Mit laufenden Einnahmen und Vermögen Eltern Mutter Vater Ehepartner

Kinder haften für ihre Eltern 1601 BGB Unterhaltsver pflichtete Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Kinder Kind 1 Kind 2 Kind 3 ggf. Ehepartner ggf. Ehepartner ggf. Ehepartner 5 Risiko der Pflegebedürftigkeit (Werte siehe Drehscheibe) Altersgruppe Allg. durchschnittliche Lebenserwartung Ungedeckte Heimkosten in den Pflegekosten Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III

Ihr persönliches Vorsorgebeispiel Die Leistungspakete der WWK PflegeRente Leistung Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III 75 % 50 % 25 % 25 % 0 % wählbar 50 % 50 % 0 % wählbar Exklusiv Komfort Basis Flexi WWK PflegeRente Gewünschtes Leistungspaket: Basis (mit vereinfachter Gesundheitsprüfung) Komfort Exklusiv Flexi Optionale Leistungen: Sofortleistung Todesfallleistung in der Anwartschaftszeit (Beitragsschutz) Leistung in Pflegestufe I Leistung in Pflegestufe II 100% Leistung in Pflegestufe III Ihr Monatsbeitrag: EUR Wir reden nicht nur, wir helfen direkt Die WWK PflegeRente beinhaltet umfangreiche freiwillige Assistance-Leistungen: Pflegeheimplatzvermittlung im Umkreis von 100 km zum Wohnort innerhalb 24 Stunden Pflegemanager (z. B. Benennung / Vermittlung von Pflegedienstleistern) Rehamanagement (z. B. Organisation von Reha-Maßnahmen) Nie ins Heim - Wenn Sie es wünschen, organisiert die WWK die garantierte hauswirtschaftliche und pflegerische Versorgung in den eigenen vier Wänden in allen Pflegestufen.

Die Pflegestufen nach Sozialgesetzbuch Ein Gutachter oder Medizinischer Dienst übernimmt die Einschätzung und Einstufung Wöchentlicher Zeitaufwand in Minuten im Tagesdurchschnitt für einen Familienangehörigen oder eine andere nicht als Pflegekraft ausgebildete Person. 90 Pflegestufe I Pflegestufe II Pflegestufe III 300 180 Pflegestufe II Pflegestufe II Anforderungen an die Einstufung laut Sozialgesetzbuch SGB Pflegestufe I Hilfe nötig bei mind. 2 Verrichtungen von Körperpflege, Ernährung oder Mobilität mind. 1x täglich + mehrfach wöchentlich bei der hauswirtschaftlichen Versorgung Hilfe nötig bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität, mind. 3x täglich zu verschiedenen Tageszeiten + mehrfach wöchentlich bei der hauswirtschaftlichen Versorgung Hilfe nötig bei Körperpflege, Ernährung oder Mobilität, täglich rund um die Uhr, auch nachts + mehrfach wöchentlich bei der hauswirtschaftlichen Versorgung