1. Unternehmensgründung und Rechtsformen



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Transkript:

1. Unternehmensgründung und Rechtsformen 1.1. Gewerbe ~ ist jede dauerhafte, selbstständige Tätigkeit, mit der Absicht Gewinn zu erzielen (mit Ausnahme der Freiberufler wie Dozent, Notar oder Rechtsanwalt). 1.2. Kaufmann Kaufmann ist, wer im Handelsregister steht. Freiberufler können nicht ins Handelsregister eingetragen werden. Kleingewerbetreibende können, wenn sie wollen ins Handelsregister. Lässt sich ein Kleingewerbetreibender eintragen so wird er zum Kaufmann und hat eine Firma mit dem Zusatz e.k. (eingetragener Kaufmann). 1.3. Handelsregister ~ ist ein amtliches Verzeichnis aller Kaufleute eines Amtsbezirkes. Es unterrichtet die Öffentlichkeit über wichtige Tatbestände wie Geschäftszweck, Firma, Inhaber, Haftung, etc. und schafft klare Rechtsverhältnisse. 1.4. Firma ~ ist der Name eines Kaufmanns. 1.5. Rechtsformen Für alle Rechtsformen geltend: Vertragliche Regelungen haben in der Regel Vorrang vor den gesetzlichen. Gesellschaftsverträge können also von den gesetzlichen Regelungen abweichen. Während bei der Geschäftsführung weitgehend Vertragsfreiheit besteht, gibt es bei der Vertretung nur wenige Variationen: Einzelvertretung Gemeinschaftliche Vertretung (durch mehrere Gesellschafter oder Geschäftsführer) Eine Beschränkung des Umfangs der Vertretungsmacht ist im Innenverhältnis möglich, für Dritte aber unwirksam. Jede Abweichung der gesetzlich vorgesehenen Vertretungsbefugnis muss im Handelsregister publik gemacht werden. Haftung ist nicht änderbar. Haftungsbegriffe: Unbeschränkt: jeder Gesellschafter haftet mit seinem kompletten Privatvermögen Solidarisch/ gesamtschuldnerisch: jeder Gesellschaft haftet für kompletten Schulden und nicht nur anteilig Direkt/ unmittelbar: Gläubiger kann jeden Gesellschafter unmittelbar zur Zahlung auffordern, ohne vorher das Gesellschaftsvermögen zwangsvollstrecken zu müssen. 1.5.1. GbR/ BGB-Gesellschaft (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ~ ist eine Personengesellschaft Vertraglicher Zusammenschluss von mindestens zwei Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks. Rechtsgrundlagen: BGB Eigenschaften: wird nicht ins Handelsregister eingetragen, hat keine Firma Gründung: Gesellschaftsvertrag formlos und mündlich möglich. Geschäftsführung: Gemeinschaftlich, Einstimmigkeitsprinzip Vertretung: Gemeinschaftlich Haftung: Unbeschränkt, solidarisch, direkt

1.5.2. OHG (Offene Handelsgesellschaft) ~ ist eine Personengesellschaft. ~ ist eine Gesellschaft deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist und ohne Haftungsbeschränkungen der Gesellschafter gegenüber den Gesellschaftsgläubigern. Rechtsgrundlagen: HGB Eigenschaften: ist keine juristische Person, hat keine Organe, hat Mindesteinlage (können auch Sach- oder Dienstleistungen sein, ist nicht festgelegt) Gründung: Mindestens zwei Personen, Vertrag formfrei, Eintragung ins Handelregister Geschäftsführung: Einzelgeschäftsführung aller Gesellschafter mit Vetorecht Vertretung: Jeder Gesellschafter ist berechtigt allein die Gesellschaft zu vertreten. Haftung: unmittelbar, gesamtschuldnerisch und unbeschränkt. 1.5.3. KG (Kommanditgesellschaft) ~ ist eine Personengesellschaft. ~ ist eine Gesellschaft die auf den Betrieb eines kaufmännischen Gewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist. Mindestens ein Gesellschafter haftet unbeschränkt (Komplementär). Mindestens ein Gesellschafter haftet nur mit seiner Einlage (Kommanditist). Rechtsgrundlagen: Sonderform der OHG, HGB Eigenschaften: ist keine juristische Person, hat keine Organe, hat Mindesteinlage (können auch Sach- oder Dienstleistungen sein, ist nicht festgelegt) Gründung: Mindestens zwei Personen, Vertrag formfrei, Eintragung ins Handelregister, ins Handelsregister muss zusätzlich Bezeichnung der Kommanditisten und Betrag der Kommanditeinlage Geschäftsführung: zur Geschäftsführung ist jeder Komplementär befugt, Einzelgeschäftsführung aller Gesellschafter mit Vetorecht (intern können andere Regelungen vorgenommen werden), Kommanditisten haben nur bei außergewöhnlichen Geschäften Widerspruchsrecht. Vertretung: Kommanditisten sind nicht vertretungsberechtigt, haben aber Kontrollrechte Haftung: Komplementäre haften unmittelbar, gesamtschuldnerisch und unbeschränkt; Kommanditisten haften für noch nicht erbrachte Einlage mit Privatvermögen, danach entfällt Haftung Eine KG ermöglicht die Beteiligung an einer Personengesellschaft ohne das Risiko einer unbeschränkten Haftung. 1.5.4. GmbH & Co. KG ~ ist eine Kommanditgesellschaft bei der der Komplementär eine GmbH ist. 1.5.5. GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ~ ist eine Kapitalgesellschaft. ~ ist eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, die zu jedem Zweck gegründet werden kann und für deren Verbindlichkeiten den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen haftet. Rechtsgrundlagen: GmbHG

Eigenschaften: GmbH ist juristische Person, muss kein Handelgewerbe sein, können z.b. auch kulturelle oder wissenschaftliche Zwecke sein. Gründung: durch mindestens eine Person Stammkapital mind. 25.000 Bevor sie ins Handelregister eingetragen werden kann müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: o Sacheinlagen voll erbracht o Geldeinlagen mit mind. ¼ der Stammeinlage eingezahlt o Geld- und Sacheinlagen erreichen zusammen mind. 12.500 Der Anmeldung ins Handelsregister sind folgende Anlagen beizufügen o Gesellschaftsvertrag in notarieller Form o Legitimation der Geschäftsführer o Gesellschafterliste o Versicherung, dass Mindestleistungen erbracht sind o Vertretungsbefugnisse o Unterschriften Erst mit Eintragung ins Handelsregister existiert juristische Person. Ist vor der Eintragung im Namen der GmbH gehandelt wurden, haften Handelnden persönlich und gesamtschuldnerisch. Die GmbH bietet Kleinbetrieben eine Möglichkeit mit beschränktem Risiko, wenig Gründungskapital und flexibler Rechtslage im Innenverhältnis. Aufsichtsrat erst bei mehr als 500 Mitarbeitern zwingend. Geschäftsführung und Vertretung: juristische Personen handeln durch Organe Geschäftsführer o Einzel- oder Gemeinschaftsführung o Ist Geschäftsführung und vertretung o Bestellung erfolgt durch Gesellschaftsvertrag, Beschluss der Gesellschafter oder durch Aufsichtsrat Gesellschafterversammlung o Wird durch Geschäftsführer berufen o Bestellung, Überwachung und Abberufung der Geschäftsführer o Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Ergebnisses o Normale Beschlüsse können mit Mehrheit der Stimmen gefasst werden o Satzungsänderungen bedürfen eine ¾ Mehrheit und muss notariell beurkundet werden Aufsichtsrat o Erst ab 500 Mitarbeitern o Mitbestimmungs- und Betriebsverfassungsrecht 1.5.6. AG (Aktiengesellschaft) ~ ist eine Kapitalgesellschaft. ~ ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und einem in Aktien zerlegten Grundkapital, für deren Verbindlichkeiten den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen haftet. Rechtsgrundlagen: AktG Eigenschaften:

juristische Person Grundkapital in Aktien zerlegt Gründung: Feststellung der Satzung (Gesellschaftsvertrag) mit notarieller Beurkundung Übernahme der Aktien durch Gründer Gründer bestellen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer für 1. Geschäftsjahr Aufsichtsrat bestellt Vorstand Grundkapital beträgt mind. 50.000 Sacheinlagen müssen voll und Bareinlagen mind. in Höhe von ¼ des Aktiennennbetrages erbracht wurden sein. Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister AG ist für Großunternehmen geeignet: Beschaffung von Eigenkapital in hohem Umfang Begrenztes Risiko Arbeitseinsatz und Fähigkeiten nicht notwendig Beteiligung auch schon mit kleinen Beträgen möglich Geschäftsführung und Vertretung: durch Organe Vorstand o Leitet AG eigenverantwortlich o Führt Geschäfte o Vertretung o Kann eine oder mehrere Person(en) sein o Darf nicht im Aufsichtsrat sitzen o Gesamtgeschäftsführung und vertretung Aufsichtsrat o Bestellt den Vorstand und überwacht Geschäftsführung o Kann Vorstandsmitglieder abberufen o Mitgliederzahl richtet sich nach Grundkapital (3 bis 21 Mitglieder) Bis zu 500 Mtarbeiten nur aus Vertretern der Anteilseigner Mehr als 500 Mitarbeiter und weniger als 2000 muss Aufsichtsrat zu 1/3 aus Arbeitnehmervertretern bestehen Ab 2000 Mitarbeitern 50% Anteilseigner, 50% Arbeitnehmervertreter Hauptversammlung o Vom Vorstand einberufen o Versammlung der Aktionäre o Normale Beschlüsse mit einfacher Mehrheit o Satzungsänderungen mit ¾ Mehrheit o Aufgaben: Wahl der Aufsichtsratmitglieder Satzungsänderungen (u.a. Kapitalerhöhung) Verwendung des Bilanzgewinns 1.6. Kartell ~ ist eine Zusammenschluss von Unternehmen einer Branche, bei der die rechtliche Selbstständigkeit erhalten bleibt und die wirtschaftliche Selbstständigkeit in Teilen auf vertraglicher Basis eingeschränkt wird. Preiskartell: Preisabsprachen (verboten)

Quotenkartell: Preisfestlegung durch Angebot auf dem Markt, weniger wird angeboten, Preis steigt Submissionskartell: öffentliche Ausschreibung obwohl vorher festgelegt ist wer was zu welchem Preis anbietet Syndikat: gemeinsamer Ein- und Verkauf von Waren und/ oder Dienstleistungen Konditionenkartell: Konditionen werden abgesprochen Gebietskartell: z.b. Stromanbieter 1.7. Joint-Ventures ~ sind Gemeinschaftsunternehmen. Z.B. Gründung für gemeinsame Aufträge 1.8. Konzern ~ ist ein Zusammenschluss von Unternehmen die rechtlich selbstständig bleiben, deren wirtschaftliche Selbstständigkeit durch gemeinsame Leitung verloren geht. 1.9. Fusion ~ ist ein Zusammenschluss von Unternehmen die rechtliche und wirtschaftliche Selbstständigkeit verlieren. 1.10. Probleme von Kooperationen Ungewollte oder unvorhergesehene Abhängigkeiten Erhöhter Abstimmungsbedarf, dadurch verzögerte Marktreaktion Vermeidung solcher Probleme: Sorgfältige Auswahl der Kooperationspartner Langsame Ausweitung der Kooperation von Rand- zu Kerngebieten Probleme von Unternehmenskäufen und Fusionen: Synergieeffekte (Auswirkungen des Zusammenarbeitens) werden überschätzt und Kosten unterschätzt Ganzheitliche Betrachtung aller Faktoren fehlt Unterschiedliche Unternehmenskulturen Keine klare Strategie, fehlende Kommunikation

2. Rechnungswesen Unterteilt in: Finanzbuchhaltung: o Gesetzlich vorgeschrieben o Externes RW o Unternehmensbezogen o Erfassen aller Geschäftsfälle o Belegen auf Konten o Buchungen o Jahresabschluss o Datenerfassung o Beweismittel Kosten- und Leistungsrechnung o Frewillig o Internes RW o Betriebsbezogen o Informationen für Führungskräfte Buchführungspflicht haben alle Kaufleute und Gewerbetreibende wenn bestimmter Gewinn oder Umsatz überschritten ist. Inventur führt zum Inventar führt zur Bilanz Inventur immer zum Ende eines Geschäftsjahres. 2.1. Bilanz und Konten 2.1.1. Eröffnungsbilanz A I. Anlagevermögen I. Eigenkapital - Fuhrpark - BGA - Etc. II. Umlaufvermögen II. Fremdkapital - Forderungen aus Lieferungen und - Darlehen Leistungen - Verbindlichkeiten aus Lieferungen - Bank und Leistungen - Etc. P 2.2. Aktivkonto S Anfangsbestand Zugänge Abgänge H 2.3. Passivkonto S Abgänge Anfangsbestand Zugänge H

2.4. Erfolgskonten Verluste oder Aufwände werden im Aufwandskonto im Soll gebucht Erträge im Haben 2.5. Buchungssatz Soll an Haben 2.6. Jahresabschlussanalyse 2.6.1. Kennzahlen Eigenkapitalquote - liegt meist bei 20-25% - Eigenkapital/Gesamtkapital * 100 - Langfristige Finanzierung Cash Flow - Jahresüberschuss (Gewinn aus GuV) + nicht auszahlungswirksame Aufwendungen (Abschreibungen) nicht einzahlungswirksame Erträge (Erträge aus Auflösung von Rückstellungen) - Wert für Innenfinanzierungskraft, was hat Unternehmen an Geld geschaffen (Verdienst) Liquidität 1. Grades - Meist nicht viel - Liquide Mittel/ kurzfristige Verbindlichkeiten * 100 - kurzfristige Finanzierung Liquidität 2. Grades - Mehr als 100% mind. - Liquide Mittel + kurzfristige Forderungen / kurzfristige Verbindlichkeiten * 100 - kurzfristige Finanzierung Liquidität 3. Grades - Mehr als 200% (Branchenabhängig) - Kurzfristiges Umlaufvermögen / kurzfristige Verbindlichkeiten * 100 - kurzfristige Finanzierung Anlagendeckung - Mind. 100% - Eigenkapital + langfristige Verbindlichkeite / Anlagevermögen * 100 - Langfristige Finanzierung Umsatzrentabilität - Jahresüberschuss/ Umsatz * 100

Eigenkapitalrentabilität - Jahresüberschuss/ Eigenkapital * 100 - Zeigt, ob es sich für Unternehmer gelohnt hat Gesamtkapitalrentabilität - Jahresüberschuss + Zinsaufwand / Gesamtkapital * 100 - Zeigt, ob sich eine Kreditaufnahmen lohnt, d.h. wenn dieser Wert größer ist als Zinsen der Bank, dann lohnt sich Kreditaufnahme Produktivität - Ausbringungsmenge / Faktoreinsatz * 100 - Output / Input * 100 Rendite = Gewinn in % 2.7. Rückstellungen ~ sind Verbindlichkeiten, die von der Art her bekannt sind, vom Zeitpunkt und/ oder Höhe der Zahlung jedoch ungewiss sind. Bsp.: Banken Kreditausfälle, Bergbau Kohleabbau, betriebliche Altersvorsorge 2.8. Leverage-Effekt Solange die Gesamtkapitalrentabilität höher ist als der Fremdkapitalzinssatz, kann durch Aufnahme zusätzlicher Kredite die Eigenkapitalrentabilität erhöht werden.

3. Betriebliche Organisation 3.1. Aufbauorganisation - Gesamtaufgabe zerlegt in Teilaufgaben - Zusammenfassung zu Stellen, Abteilungen, etc. 3.2. Ablauforganisation - Wer macht was wann und wie 3.3. Systeme der Aufbauorganisation 3.3.1. Einliniensystem Heute eher bei kleinen oder mittelständischen Unternehmen noch anzutreffen. 3.3.2. Stabliniensystem Stabstellen sind eingesetzte Experten (Berater) ohne Weisungsbefugnisse. Können aber Macht durch Wissen und Lenkung übernehmen.

3.3.3. Matrixsystem 3.3.4. Spartensystem 3.4. Ablauforganisation Ziele: - Vom Kundenauftrag bis Ablieferung möglichst kurz - Optimale Auslastung - Normen, Qualitätssicherung - Humane Arbeitsbedingungen 3.4.1. Prozessorganisation Materialwirtschaft Fertigung Vertrieb Probleme bei funktionaler Gliederung: - Schnittstellen: Informationen gehen verloren oder tauchen doppelt auf, Koordinationsaufwand - Gesamtübersicht fehlt - Fehlende Transparenz Statt Hierarchie Aufteilung in Geschäftsprozesse: GP A gehört zu Kunde A

GP B gehört zu Kunde B Vorteile: - Bessere Transparenz - Bessere Kommunikation, weniger Informationsverluste

4. Motivation/ Motivationstheorien Intrinsische Motivation: - eigene Motivation, von sich selbst aus - eher dauerhaft - Grundidee von Motivation ist diese zu fördern Extrinsische Motivation: - von aussen - eher kurzfristig - werden sie erhöht wird Gleichgewicht durcheinander gebracht und intrinsischen lassen nach 4.1. Inhaltstheorien 4.1.1. Bedürfnishierarchie nach Maslow (Anmerkung: im Skript ist ICH Bedürfnisse = Wertschätzungsbedürfnisse) Erste wenn die Unteren erfüllt sind, wird die nächsthöhere Stufe relevant. Wichtig für Personalabteilung im Betrieb: - Über welche Schicht kann der Mitarbeiter motiviert werden - Unteren beiden Schichten sind meist schon gegeben 4.1.2. 2-Faktoren Theorie nach Herzberg Motivatoren: intrinsische Faktoren, Zufriedenheit oder keine Zufriedenheit (in Pyramide obere zwei) Hygienefaktoren: extrinsische Faktoren, nicht unzufrieden oder unzufrieden (in Pyramide untere drei) Hygienefaktoren werden weitestgehend als selbstverständlich angesehen. Job-Rotation: Abwechslung, flexibel einsetzbar, besserer Überblick Job Enlargement: s. Job Rotation, mehr Aufgaben Job Enrichment: eigenständiges Planen und Kontrollieren Teilautonome Arbeitsgruppen: Teil des Job Enrichments

MBO: Management by Objects, Führen durch Zielvorgaben 4.2. Prozesstheorien 4.2.1. Vroom Valenz Instrumentalität Erwartung Erwartung: angestrebte Wahrscheinlichkeit ein Ziel zu erreichen Valenz: Attraktivität eines bestimmten Handlungsergebnisses/ Zieles (hohe Valenz = wichtiges Ziel) (z.b. mit Punkteschema zu bestimmen) Instrumentalität: Leistung um Ziel zu erreichen