DER ÖFFENTLICHE EINKAUF EINBETTUNG DER MATERIALEIGENSCHAFT NACHWACHSENDER ROHSTOFF IN DIE NEUEN VERGABEBESTIMMUNGEN
GRUNDPRINZIPIEN DES VERGABERECHTS Transparenz Gleichbehandlung Grundprinzipien Wettbewerb Wirtschaftlichkeit 2
GRUNDPRINZIPIEN DES VERGABERECHTS Wer will Auftraggeber Was vom Leistungsbeschreibung Wem Vertragspartner (Eignung) Transparenz Wie haben? Verfahrensprozess Wirtschaftlichkeit 3
VERGABEPROZESS Vorbereitung: 15.11.2016 4
KERN EINER AUSSCHREIBUNG Leistungsbeschreibung
LEISTUNGSBESCHREIBUNG allgemeingültig ( 7 VOL/A bzw. 121 GWB i.v.m. 31 VgV): Eindeutig und erschöpfend Welche Leistung? Welche Beschaffenheit? Welcher Umfang? Welche Bedingungen? Diskriminierungsverbot Vermeidung von Produktnamen Transparenzgebot allgemeinverständlich internationale, europäische, nationale Normen 15.11.2016 6
LEISTUNGSBESCHREIBUNG Leistungsbestimmungsrecht Servicebedingungen Fest(e)preis(e) -> in Ausnahmen: Erstattungspreis Abnahmeverfahren Gütezeichen 34 VgV alternativ: Definition von Bedingungen an Produktion oder Leistungseigenschaften 15.11.2016 7
DIE NACHHALTIGE BESCHAFFUNG Nachhaltigkeit sozialverträglich umweltfreundlich innovativ - gute Arbeitsbedingungen - Ressourcenschonung - neue Technologien - Arbeitsschutz - Energieeffizienz - Gleichstellung - Recycling/Wiederverwertung - faire Löhne - geringe Emissionen - Ausschluss von Kinderarbeit 8
NACHHALTIGKEIT Ökonomie Eine lebensfähige Welt! Ökologie Nachhaltige Entwicklung Eine gerechte Welt! Eine lebenswerte Welt! Soziales
LEITMARKTINITIATIVE EU-Kommission konzentriert sich auf: Forschungs- und innovationsintensive Waren und Dienstleistungen biobasierte Produkte elektronische Gesundheitsdienste Schutztextilien nachhaltiges Bauen Recycling erneuerbare Energien 10
NATIONALE PROGRAMME Deutsches Ressourceneffizienzprogramm (ProgRess) Programm zur nachhaltigen Nutzung und zum Schutz der natürlichen Ressourcen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung u.a. Einkauf von Waren aus nachwachsenden Rohstoffen keine Kinderarbeit Verschieden Programme der Länder 11
LEISTUNGSBESCHREIBUNG Ist-Zustand Z iel 12
LEISTUNGSBESCHREIBUNG R e g e l u n g s ti e f e Konstruktive Leistungsbeschreibung Einfache Leistungsbeschreibung Mischform Funktionale Leistungsbeschreibung Mischform Preis Funktion, Gestaltung Wettbewerb 13
ABGRENZUNG VON EIGNUNGS- UND ZUSCHLAGSKRITERIEN
ABGRENZUNG VON EIGNUNGS- UND ZUSCHLAGSKRITERIEN Eignungskriterien: Kann der Bewerber/Bieter den Auftrag ordnungsgemäß erfüllen? Rechtsgrundlagen: Nationale Vergaben: 6 Abs. 3 VOL/A 6 Abs. 3 VOB/A EU-Vergaben: 42 51 VgV 6 Abs. 3 VOB/A-EG 75 VgV (Besonderheiten bei Architekten/Ingenieure) 15 15.11.2016
ABGRENZUNG VON EIGNUNGS- UND ZUSCHLAGSKRITERIEN Zuschlagskriterien: Wer bietet das beste Preis-Leistungs-Verhältnis (wirtschaftliches Angebot)? Rechtsgrundlagen: Nationale Vergaben: 16 Abs. 7 und 8 VOL/A 16 Abs. 6 VOB/A EU-Vergaben: 58, 59 VgV 16 Abs. 7 VOB/A-EG 72 Abs. 2 VgV (Besonderheiten bei Architekten/Ingenieure) 16 15.11.2016
ABGRENZUNG VON EIGNUNGS- UND ZUSCHLAGSKRITERIEN Grundsatz: Strikte Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien Ausnahme: Neuregelung wegen EU-Richtline 2014/24/EU (Art. 54 und 56) in 58 Abs. 2 Nr. 2 VgV Organisation, Qualifikation und Erfahrung des Personals bei erheblichen Einfluss auf die Leistungserbringung keine Doppelbewertung! 17 15.11.2016
WIRTSCHAFTLICHKEIT ZUSCHLAGSKRITERIEN
GRUNDLAGEN Das wirtschaftlichste Angebot ist das mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis! Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände - wirtschaftlichste Angebot erteilt! 19
WAS BEDEUTET NACHHALTIGKEIT? heute und hier nicht auf die Kosten der Menschen in anderen Regionen der Erde und auf Kosten zukünftiger Generationen leben. (aus Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung) 20
VERGABEMODERNISIERUNG 2016 - ZUSCHLAG Wirtschaftlichstes Angebot als Oberbegriff ( 127 GWB), bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis kann beiinhalten muss beiinhalten Qualitative Zuschlagskriterien zu folgenden Aspekten: umweltbezogen soziale sonstige qualitative (auch Qualifizierung/Erfahrung des Personals) = Qualitätskriterien Niedrigste Kosten oder Niedrigster (Anschaffungs)Preis Insbesondere Lebenszykluskosten Preis oder Kosten müssen grundsätzlich berücksichtigt werden Feste Preisvorgabe ist möglich; Bewertung der Bieter nur noch mit Blick auf Qualitätskriterien Kriterien müssen zwingend in Verbindung mit dem Auftragsgegenstand stehen. Preis/Kosten als alleiniges Zuschlagskriterium möglich, sofern die VgV dies nicht einschränkt Quelle: BMWi, verändert
WERTUNGSKRITERIEN Zuschlagkriterien können u. a. sein: Preis Service Lieferzeit Qualität Betriebskosten Rentabilität Zweckmäßigkeit Nachhaltigkeitsaspekte 22
ZAHLEN DER BLE 90 80 70 80 60 50 Vergabeverfahren in % 40 30 20 10 20 0 Preis weitere Kriterien 23
LEBENSZYKLUSKOSTEN 24
LEBENSZYKLUSKOSTEN 25
LEBENSZYKLUSKOSTEN 26
LEBENSZYKLUSKOSTEN 27
LEBENSZYKLUSKOSTEN Lebenszykluskosten = alle Kosten, die ein Produkt während seines Lebenszyklus verursacht: - Anschaffungskosten - Verbrauchskosten (Energie, Wasser, Papier, Toner etc.) - Wartungskosten - Entsorgungskosten - - 28
VERGABEPROZESS Leistungsbeschreibung Bedarf Wirtschaftlichkeit Unternehmensanforderungen Planung Politische Rahmenbedingungen vor Ort Verfahren Weniger ist oft mehr: keine Überforderung der Märkte keine Überforderung der Beschäftigten 29
Bildquelle: BLE 30