Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund der 52 und 53 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit den 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der derzeit gültigen Fassung hat der Kreistag des Hochtaunuskreises am 18.12.2017 folgende Haushaltssatzung beschlossen: I. 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 456.438.530 mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 448.016.998 mit einem Saldo von 8.421.532 im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 0 mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 mit einem Saldo von 0 mit einem Überschuss von 8.421.532, im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 23.635.942 und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 22.297.300 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 48.919.336 mit einem Saldo von -26.622.036 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 26.622.036 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 21.900.000 mit einem Saldo von 4.722.036 mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von 1.735.942 festgesetzt. -1-
2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2018 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 26.622.036 festgesetzt. Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds Abteilung B in Höhe von 1.000.000 und Kredite aus dem kommunalen Investitionsprogramm I in Höhe von 5.458.200 enthalten. 3 Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2018 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 113.825.260 festgesetzt. 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2018 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 170.000.000 festgesetzt. 5 Der Hebesatz der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2018 wird für die kreisangehörigen Kommunen auf 36,24 v.h. festgesetzt. Für die Sonderstatusstadt Bad Homburg v.d. Höhe wird ein Hebesatz der Kreisumlage auf 30,27 v.h. festgesetzt. Der Zuschlag zur Kreisumlage (Schulumlage) für das Haushaltsjahr 2018 wird für alle kreisangehörigen Kommunen auf 18,87 v.h. der Umlagegrundlagen festgesetzt. Die Kreisumlage und die Schulumlage werden mit je einem Zwölftel der Jahresbeträge am 15. eines jeden Monats fällig. Bei Entrichtung der Kreis- bzw. Schulumlage nach dem Fälligkeitstag erfolgt eine Verzinsung gemäß 54 des Gesetzes zur Regelung des Finanzausgleichs (Finanzausgleichsgesetz - FAG -). 6 Es gilt der vom Kreistag als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan. Bei organisatorischen Änderungen oder kurzfristiger Übernahme neuer Aufgaben kann in erforderlichem Umfang vom Stellenplan abgewichen werden. -2-
7 Der vorherigen Zustimmung durch den Kreistag nach 100 HGO bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die den Betrag von 50.000 überschreiten. Über über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen mit einem Betrag von über 25.000 bis zu einem Betrag von 50.000 entscheidet der Kreisausschuss. Der Kreistag überträgt die Zuständigkeit für die Entscheidung über über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für einen Betrag von bis zu 25.000 auf den Landrat. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die sich aufgrund von Haushaltsausgaberesten des Jahresabschlusses 2017 ergeben, bedürfen keiner gesonderten Genehmigung. 8 Für den Ergebnis- und Finanzhaushalt gelten die als Anlage zum Haushaltsplan beigefügten Deckungs- und Übertragbarkeitsvermerke. Bad Homburg v.d. Höhe, den 18.12.2017 Hochtaunuskreis Der Kreisausschuss Ulrich Krebs Landrat -3-
II. Die erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen der 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut: G E N E H M I G U N G Hiermit genehmige ich 1. den Gesamtbetrag der in 2 der Haushaltssatzung des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2018 vorgesehenen Kredite in Höhe von 26.622.036 EUR - abzüglich der Kreditaufnahmen im Rahmen des Kommunalinvestitionsprogrammgesetzes (KIPG) von 5.458.200 EUR, die gemäß 19 des Gesetzes zur Änderung des Kommunalinvestitionsprogrammgesetzes in Verbindung mit 11 Abs. 2 KIPG als genehmigt gelten - in Höhe von 21.163.836,00 (i. W.: "Einundzwanzig Millionen einhundertdreiundsechzigtausendachthundertsechsunddreißig Euro") gemäß 52 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in Verbindung mit 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen Kredite meiner Genehmigung nach 103 Abs. 4 Nr. 2 HGO (Einzelgenehmigung) bedarf. Ausgenommen vom Einzelgenehmigungsvorbehalt sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds; 2. den Gesamtbetrag der in 3 der vorgenannten Haushaltssatzung vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 113.825.260,00 (i. W.: "Einhundertdreizehn Millionen achthundertfünfundzwanzigtausendzweihundertsechzig Euro") gemäß 52 Abs. 1 HKO in Verbindung mit 102 Abs. 4 HGO; 3. den in 4 der vorgenannten Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 170. 000.000,00 (i. W.: Einhundertsiebzig Millionen Euro") gemäß 52 Abs. 1 HKO in Verbindung mit 105 Abs. 2 HGO. Regierungspräsidium Darmstadt Darmstadt, den 03.08.2018 In Vertretung gez. Dr. Alexander Böhmer Regierungsvizepräsident -4-
III. Wirtschaftsplan der Oberurseler Werkstätten für behinderte Menschen für das Wirtschaftsjahr 2018 Der Kreistag des Hochtaunuskreises hat den Wirtschaftsplan der Oberurseler Werkstätten - Eigenbetrieb des Hochtaunuskreises - in Oberursel für das Wirtschaftsjahr 2018 in seiner Sitzung am 18.12.2017 wie folgt beschlossen: 1 Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018 wird: im Erfolgsplan in den Betriebserträgen auf 13.178.100 in den Betriebsaufwendungen auf 13.178.100 im Vermögensplan in den Einnahmen auf 1.618.000 in den Ausgaben auf 1.618.000 festgesetzt. 2 Im Jahr 2018 werden die Kredite auf 0,00 festgesetzt. Der Höchstbetrag der Betriebsmittelkredite wird auf 0,00 festgesetzt. Es gilt die vom Kreistag am 18.12.2017 beschlossene Stellenübersicht. 3 4 Bad Homburg v. d. Höhe, den 18.12.2017 Ulrich Krebs Landrat Der Beschluss über den Wirtschaftsplan des Sondervermögens Oberurseler Werkstätten für Menschen mit Behinderung - Eigenbetrieb des Hochtaunuskreises für das Wirtschaftsjahr 2018 enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. -5-
IV. Der Haushaltsplan liegt nebst Anlagen gemäß 52 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit 97 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der derzeit gültigen Fassung zur Einsichtnahme vom 20.08.2018 bis einschließlich 28.08.2018 im Landratsamt Bad Homburg v. d. Höhe, Ludwig-Erhard-Anlage 1 5, Eingang 1, 3. Stock, Zimmer 1-357 während den allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus. Bad Homburg v. d. Höhe, den 16.08.2018 HOCHTAUNUSKREIS der Kreisausschuss Ulrich Krebs Landrat -6-