Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Frühe Hilfen in Hessen

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Transkript:

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Frühe Hilfen in Hessen Ziele, Aufgaben, Akteure...

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Sehr geehrte Damen und Herren, jedes Kind gleich welcher Herkunft und Hautfarbe hat in unserem Land das Recht auf ein gesundes und gewaltfreies Aufwachsen. Ganz besonderer Schutz muss den Säuglingen und Kleinkindern zukommen. Um diesen Schutz sowie eine faire Chance auf eine gesunde Entwicklung zu ermöglichen, gibt es vielfältige Angebote der Frühen Hilfen. Dabei handelt es sich um koordinierte, präventive Unterstützungsangebote für Schwangere und Familien mit Kindern bis zu 3 Jahren. Sie zielen darauf ab, die Entwicklung von Kindern und Eltern in Familie und Gesellschaft frühzeitig und nachhaltig zu verbessern. Die Angebote sind freiwillig und einfach erreichbar. Insbesondere Familien, die sich belastet fühlen oder in einer schwierigen Lebenssituation sind, brauchen möglichst frühzeitig das passende Hilfeangebot. Hier sollen Frühe Hilfen niedrigschwellig, breitgefächert und vor Ort gut vernetzt einen schnellen Zugang ermöglichen. Hessen hat den Anspruch, ein familien- und kinderfreundliches Land zu sein, und begrüßt die Errichtung einer dauerhaften Bundesstiftung Frühe Hilfen. Zu den Maßnahmen der Frühen Hilfen zählt der kommunale Auf- und Ausbau der Netzwerke Frühe Hilfen sowie die konkreten Angebote für Familien und ihre Kinder. Hessen hat seit 2013 flankierend ein Landesprogramm Frühe Hilfen, Prävention und Kinderschutz aufgelegt. Ziel ist es dabei, die kommunale Verankerung der Frühen Hilfen wirksam zu unterstützen. Damit stehen öffentlichen und freien Trägern für die Finanzierung von Frühen Hilfen zwei flexible Förderinstrumente zur Verfügung, die oftmals durch weitere finanzielle Unterstützung der Kreise und Städte ergänzt werden. Mit dieser Broschüre wollen wir Sie über die Ziele, Aufgaben und Akteure der Frühen Hilfen in Hessen informieren und bei der Suche nach Ansprechpersonen vor Ort unterstützen. Ich wünsche allen Aktiven eine erfolgreiche Umsetzung der Frühen Hilfen vor Ort, damit die Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern in Familie und Gesellschaft sich weiter nachhaltig verbessern können. Stefan Grüttner Hessischer Minister für Soziales und Integration

Inhaltsverzeichnis 1. WAS SIND FRÜHE HILFEN? 3 2. WAS IST DIE BUNDESSTIFTUNG FRÜHE HILFEN? 3 2.1 WAS WIRD GEFÖRDERT? 4 2.2 WELCHE AUFGABEN HABEN NETZWERKE FRÜHE HILFEN? 4 2.3 WIE UNTERSTÜTZEN GESUNDHEITSFACHKRÄFTE FAMILIEN IN DEN FRÜHEN HILFEN? 5 2.4 WELCHE AUFGABEN KÖNNEN FREIWILLIGE IN DEN FRÜHEN HILFEN HABEN? 7 2.5 WAS SIND ANGEBOTE UND DIENSTE AN DEN SCHNITTSTELLEN DER UNTERSCHIEDLICHEN SOZIALLEISTUNGSSYSTEME? 7 2.6 WAS SIND INNOVATIVE MAßNAHMEN UND ERFOLGREICHE MODELLE? 8 2.7 AUFGABEN DER LANDESKOORDINIERUNGSSTELLE FRÜHE HILFEN 8 2.8 DAS NETZWERK DER LANDESKOORDINIERUNGSSTELLE HESSEN 8 3. LANDESPROGRAMM FRÜHE HILFEN, PRÄVENTION UND KINDERSCHUTZ IN HESSEN 9 4. GESETZLICHE GRUNDLAGEN 9 5. INTERNETVERWEISE 12

1. WAS SIND FRÜHE HILFEN? Frühe Hilfen sind lokal und regional koordinierte Unterstützungsangebote für werdende Eltern und Familien mit Kindern im Alter von 0-3 Jahren. Das können Willkommensbesuche, Informationsmaterialien, Mutter-Kind-Treffs, Elternkurse oder Beratungsangebote sein. Frühe Hilfen sind ein Angebot an Familien, das sie auf eigenen Wunsch in Anspruch nehmen können. Dabei ist die Förderung der Erziehungs- und Beziehungskompetenz von Eltern und Kind ein zentrales Ziel der Frühen Hilfen. Diese ist eine wichtige Voraussetzung für eine gelingende Bindungsentwicklung. Grundlegend stehen Frühe Hilfen allen Familien beziehungsweise werdenden Eltern offen (Primärprävention). Ganz besonders sind aber auch Familien angesprochen, die psychosozial belastet sind und / oder nicht über ausreichende Unterstützungsmöglichkeiten verfügen (Sekundärprävention). Dabei ist es nicht Aufgabe der Frühen Hilfen, den Schutz gefährdeter Kinder sicherzustellen, sondern Familien in Belastungssituationen zu stärken und gegebenenfalls zur Annahme von intensiveren Hilfen zu motivieren. Reicht diese Unterstützung nicht aus, eine Gefährdung des Kindeswohls abzuwenden, sorgen Fachkräfte der Frühen Hilfen dafür, dass weitere Schutzmaßnahmen zum Wohle des Kindes eingeleitet werden. 2. WAS IST DIE BUNDESSTIFTUNG FRÜHE HILFEN? Von 2012-2017 unterstützte die Bundesinitiative Frühe Hilfen und Familienhebammen die Bundesländer und die örtlichen Jugendämter in den Kommunen beim Ausbau der Frühen Hilfen. Im Zeitraum der Bundesinitiative standen dafür insgesamt 279 Mio. Euro zur Verfügung. Nach Errichtung der Bundesstiftung Frühe Hilfen im Oktober 2017 stellt der Bund dauerhaft jährliche finanzielle Mittel für die Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien ( 3 Abs. 4 Satz 3 KKG) zur Verfügung. Die Fördermittel des Bundes werden über die Länder durch dafür eingerichtete Landeskoordinierungsstellen an die Jugendämter in den Kommunen vergeben. Ziele, Voraussetzungen und Sachverhalte für die Förderung sind in einer zwischen Bund und Ländern abgestimmten Verwaltungsvereinbarung geregelt. 3

2.1 WAS WIRD GEFÖRDERT? Die Bundesstiftung Frühe Hilfen fördert die Sach- und Personalkosten für: die Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen, die längerfristige Unterstützung von Familien in den Frühen Hilfen durch Fachkräfte und Freiwillige, Angebote und Dienste an den Schnittstellen der unterschiedlichen Sozialleistungssysteme, die Erprobung innovativer Maßnahmen und Implementierung erfolgreicher Modelle. 2.2 WELCHE AUFGABEN HABEN NETZWERKE FRÜHE HILFEN? In den Netzwerken Frühe Hilfen arbeiten Fachkräfte aus unterschiedlichen Berufsrichtungen zusammen und tauschen ihr Wissen über die jeweiligen Aufgaben und Angebote aus. Die Fachkräfte kommen unter anderem aus der Kinder- und Jugendhilfe, dem Gesundheitswesen, der Frühförderung und der Schwangerschaftsberatung. Dabei ermöglicht der Austausch ein fundierteres Wissen über die verschiedenen Angebote und Arbeitsweisen der Fachkräfte und führt zu einer besseren Beratung im Interesse der Familien. Im Netzwerk Frühe Hilfen werden außerdem die Angebote aufeinander abgestimmt. Die Netzwerkkoordinierungsstelle der Frühen Hilfen hält die Fäden zusammen, fördert und organisiert den Austausch und die Zusammenarbeit aller Einrichtungen und Fachkräfte. Netzwerke Frühe Hilfen werden in der Regel durch das Jugendamt, in manchen Fällen auch durch das Gesundheitsamt in die Wege geleitet und betreut. In Hessen gibt es in allen Landkreisen, kreisfreien Städten und Sonderstatusstädten ein Netzwerk Frühe Hilfen und eine Netzwerkkoordinatorin oder einen Netzwerkkoordinator. Näheres zu den Angeboten vor Ort, den Netzwerktreffen und den Akteuren im Netzwerk können Sie direkt dort erfragen. Die Kontaktdaten können dem Adressenheft entnommen werden. 4

Zu den Aufgaben der Netzwerkkoordination gehört: Organisation und Koordination des Netzwerkes, Einbindung aller maßgebenden Akteure im Netzwerk durch geeignete Maßnahmen, Sicherstellung des Informationsaustauschs zwischen den Netzwerkpartnern, Koordinierung der Angebotsplanung für Frühe Hilfen mit der Jugendhilfeplanung und weiteren anderen kommunalen Planungsprozessen, Öffentlichkeitsarbeit, Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung des Netzwerks Frühe Hilfen. Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) hat ein Kompetenzprofil für Netzwerkkoordinatorinnen und Netzwerkkoordinatoren herausgegeben, das online unter folgender Adresse erhältlich ist: http://www.fruehehilfen.de 2.3 WIE UNTERSTÜTZEN GESUNDHEITSFACHKRÄFTE FAMILIEN IN DEN FRÜHEN HILFEN? Werdende und junge Eltern können in den Frühen Hilfen durch Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen unterstützt und eine Zeitlang begleitet werden. Hier kommen vor allem Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger zum Einsatz. Familienhebammen sind staatlich geprüfte Hebammen mit einer Zusatzqualifikation. Diese befähigt sie dazu, Eltern und Familien in belastenden Lebenssituationen zu unterstützen. Sie gehen bis zu einem Jahr nach der Geburt des Kindes in die Familien, unterstützen diese bei der gesundheitlichen Versorgung und leisten psychosoziale Hilfestellung. Unter anderem geben Familienhebammen Informationen und Anleitung zu Pflege, Ernährung, Entwicklung und Förderung des Kindes. Dabei binden sie alle Familienmitglieder ein. In der vorgeburtlichen Phase und auch nach der Geburt sind Familien meist sehr offen, Hilfen anzunehmen. Sie schätzen deren unterstützende Bedeutung in der neuen Lebenssituation. Die Begleitung und Betreuung durch eine Hebamme ist in dieser Phase meist selbstverständlich und von Vertrauen geprägt. Aus diesem Grund können Familienhebammen leichter Zugänge zu weiteren Hilfen schaffen und Familien für eine Annahme von Hilfen motivieren. 5

Familien-Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger verfügen ebenfalls über eine Zusatzqualifikation. Ihre Ausbildung befähigt sie, die Kompetenz insbesondere von jenen Familien zu stärken, deren Kinder behindert oder chronisch krank sind, die Frühgeborene oder Kinder mit Regulationsstörungen zu betreuen haben oder unter anderen belastenden Lebenssituationen leiden. Sie beraten die Eltern beispielsweise bei der motorischen Entwicklung und dem entwicklungsfördernden Umgang mit ihren Kindern. Ihre Leistungen erbringen sie bei Hausbesuchen oder im Rahmen von begleitenden Angeboten. Beide Berufsgruppen vermitteln bei Bedarf weitere Hilfen und unterstützen bei der Wahrnehmung der zahlreichen Angebote der Frühen Hilfen. Familien-Gesundheitsund Krankenpflegerinnen und -pfleger arbeiten freiberuflich oder sind angestellt, etwa bei Gesundheits- oder Jugendämtern und freien Trägern der Jugendhilfe. In Hessen sind in allen Kreisen und kreisfreien Städten sowie den Sonderstatusstädten Familienhebammen und / oder Familien-Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger tätig. Weitere Informationen zu diesem Angebot sind über die jeweilige Netzwerkkoordination erhältlich. 6

2.4 WELCHE AUFGABEN KÖNNEN FREIWILLIGE IN DEN FRÜHEN HILFEN HABEN? Im Rahmen der Frühen Hilfen können auch ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Familien unterstützend tätig sein, zum Beispiel als Familienpatinnen und Familienpaten. Sie begleiten Familien in belastenden Situationen des Alltags durch praktische Unterstützung in der Kinderbetreuung, im Haushalt oder auch durch Begleitung bei Arzt- oder Ämterbesuchen. Sie helfen Familien außerdem, ihr eigenes soziales Netzwerk zu erweitern. In Gesprächen mit Müttern, Vätern und anderen primären Bezugspersonen bringen sie oft für Probleme aufschlussreiche eigene Lebenserfahrungen ein. Voraussetzung für eine Förderung in den Frühen Hilfen ist eine hauptamtliche Fachbegleitung und die Einbindung in das lokale Netzwerk Frühe Hilfen. In Hessen gibt es auch aufgrund der zusätzlichen Förderung im Landesprogramm (siehe Seite 9) eine Vielzahl an ehrenamtlichen Angeboten in den Frühen Hilfen. Informationen zu den vorhandenen Ehrenamtsangeboten vor Ort erhalten Sie über die jeweilige Netzwerkkoordination in den Kreisen und Städten. 2.5 WAS SIND ANGEBOTE UND DIENSTE AN DEN SCHNITTSTELLEN DER UNTERSCHIEDLICHEN SOZIALLEISTUNGSSYSTEME? Eine Aufgabe der Frühen Hilfen ist es, die Vernetzung der unterschiedlichen Sozialleistungssysteme zu befördern und damit die Versorgungsqualität für Familien insgesamt zu verbessern. Angebote aus der Kinder- und Jugendhilfe, dem Gesundheitsbereich, oder aus dem Bereich der Daseinsfürsorge (z. B. Wohnraum, Arbeit, finanzielle Hilfen) sind in unterschiedlichen Sozialgesetzbüchern geregelt und bilden dadurch vereinzelte Systeme, die nicht immer gut aufeinander abgestimmt sind. Die jeweiligen Fachkräfte sind auf ihr Leistungsgebiet spezialisiert und wissen oft nicht, welche hilfreichen Angebote es in anderen Systemen geben könnte. In der Bundesstiftung werden deshalb auch Angebote und Dienste gefördert, die Familien und Fachkräfte dabei unterstützen, gute Überleitungen zu schaffen. Das können Lotsensysteme oder Beratungsangebote in Kliniken und Arztpraxen sein, besondere Sprechstunden der Schuldnerberatung oder auch Familienlotsen, die Eltern dabei unterstützen, sich im Angebots- und Antragsdschungel zurecht zu finden. 7

2.6 WAS SIND INNOVATIVE MAßNAHMEN UND ERFOLGREICHE MODELLE? Die Frühen Hilfen sind noch ein relativ junges Feld, erst seit 2012 gibt es das Bundeskinderschutzgesetz und darin die gesetzliche Grundlage zum Auf- und Ausbau der präventiven Hilfen für Familien mit kleinen Kindern. Gleichzeitig verändert und entwickelt sich die Gesellschaft und es gibt neue Herausforderungen, auf die reagiert werden muss, aber auch neue Möglichkeiten, die man vielleicht sinnvoll zur Unterstützung von Familien einsetzen kann. Ziel ist es daher auch, die modellhafte Erprobung von Maßnahmen zu ermöglichen sowie erfolgreiche Modelle langfristig umzusetzen. 2.7 AUFGABEN DER LANDESKOORDINIERUNGSSTELLE FRÜHE HILFEN Vernetzung und Schnittstellenmanagement mit relevanten Akteuren auf der Bundes-, Landes- und Verbandsebene, Geschäftsführung der Steuerungsgruppe Frühe Hilfen, Prävention und Kinderschutz in Hessen, Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung: Einführung von Qualitätszirkeln im Bereich Netzwerkkoordination, Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen und dem Ehrenamt, Planung und Umsetzung von Qualifizierungen, Fortbildungen und Fachtagen für kommunale Netzwerkkoordinationen und Fachkräfte in den Frühen Hilfen, Unterstützung und fachliche Beratung der Kommunen, Bewilligung der Mittel an die örtlichen Träger der Jugendhilfe in den Kommunen. 2.8 DAS NETZWERK DER LANDESKOORDINIERUNGSSTELLE HESSEN Gesundheitswesen LV Kinder- und Jugendärzte LV Frauenärzte Gesundheitsabteilung im Ministerium Kassenärztliche Vereinigung (KV-H) Landesärztekammer (LÄK) LV der hessischen Hebammen Interessengemeinschaft freiberuflicher Kinderkrankenschwestern Bundesverband der Kinderkrankenpflege Frühförderung Kommunen Steuerungsgruppe Frühe Hilfen Kommunale Spitzenverbände (KSPV) Jugendämter Landeskoordinierungsstelle Hessen Jugendhilfe Qualitätszirkel Netzwerkkoordination Fachaustausch Ehrenamt Qualitätszirkel Qualifizierung Gesundheitsorientierte Familienbegleitung (GFB) Qualitätszirkel Fortbildungen Familienbildung und Frühe Hilfen Bund Bundesministerium für Frauen, Senioren und Jugendliche (BMFSFJ) Nationales Zentrum für Frühe Hilfen (NZFH) Bund-Länder-Austausch 8

3. LANDESPROGRAMM FRÜHE HILFEN, PRÄVENTION UND KINDERSCHUTZ IN HESSEN Welche Sachverhalte im Rahmen der Frühen Hilfen gefördert werden, ist zunächst in der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Bundesstiftung Frühe Hilfen festgelegt worden. Um die Frühen Hilfen aber auch wirksam und nachhaltig kommunal zu verankern, hat Hessen zur Unterstützung ein begleitendes Landesprogramm aufgelegt. Das Landesprogramm ermöglicht öffentlichen und freien Trägern, Maßnahmen und Projekte zu den Frühen Hilfen und zur Prävention in den kommunalen Netzwerken anzustoßen. Dazu gehören beispielsweise Ehrenamtsprojekte für eine niedrigschwellige Unterstützung von werdenden Eltern und jungen Familien, Projekte zur Unterstützung der Erziehungskompetenz oder auch Elterncafés/ gruppen, die Familien miteinander in Kontakt bringen. Kommunen können außerdem Projekte zur Verbesserung der Kooperation von Jugendhilfe und Gesundheitswesen beantragen. Aus dem Landesprogramm fördert Hessen weiterhin im Interesse der Qualitätsentwicklung und -sicherung ein umfangreiches begleitendes Fortbildungsangebot für Fachkräfte Früher Hilfen und Netzwerkkoordinierende. Eine Übersicht der geförderten Fortbildungen und Links zur Förderung im Landesprogramm Frühe Hilfen, Prävention und Kinderschutz finden Sie im Familienatlas des Landes Hessen: http://www.familienatlas.de/fruehe-hilfen 4. GESETZLICHE GRUNDLAGEN Die Maßnahmen der Frühen Hilfen sind innerhalb breiter rechtlicher Rahmenbedingungen angesiedelt. Hierzu zählt auf höchster Ebene die UN-Kinderrechtskonvention, die in Artikel 19 den Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung und Verwahrlosung regelt und wirksame Verfahren zur Aufstellung von Sozialprogrammen gesetzlich festschreibt. Frühe Hilfen können auch auf der Basis von gesetzlichen Regelungen im Kinder- und Jugendhilfegesetz ( 16 SGB VIII) erbracht werden. Im Gesundheitswesen soll zu den Angeboten der Frühen Hilfen beraten werden ( 24 und 26 SGB V). Das Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG) liefert seit dem 01.01.2012 in Artikel 1 einen gesetzlichen Rahmen für Maßnahmen der Frühen Hilfen. 9

Auszug: Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) Artikel 1 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) 1 Kinderschutz und staatliche Mitverantwortung (1) Ziel des Gesetzes ist es, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen und ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu fördern. (2) Pflege und Erziehung der Kinder und Jugendlichen sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. (3) Aufgabe der staatlichen Gemeinschaft ist es, soweit erforderlich, Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsrechts und ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen, damit 1. sie im Einzelfall dieser Verantwortung besser gerecht werden können, 2. im Einzelfall Risiken für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen frühzeitig erkannt werden und 3. im Einzelfall eine Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen vermieden oder, falls dies im Einzelfall nicht mehr möglich ist, eine weitere Gefährdung oder Schädigung abgewendet werden kann. (4) Zu diesem Zweck umfasst die Unterstützung der Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsrechts und ihrer Erziehungsverantwortung durch die staatliche Gemeinschaft insbesondere auch Information, Beratung und Hilfe. Kern ist die Vorhaltung eines möglichst frühzeitigen, koordinierten und multiprofessionellen Angebots im Hinblick auf die Entwicklung von Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren für Mütter und Väter sowie schwangere Frauen und werdenden Väter (Frühe Hilfen). 3 Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz (1) In den Ländern werden insbesondere im Bereich Früher Hilfen flächendeckend verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit der zuständigen Leistungsträger und Institutionen im Kinderschutz mit dem Ziel aufgebaut und 10

weiterentwickelt, sich gegenseitig über das jeweilige Angebots- und Aufgabenspektrum zu informieren, strukturelle Fragen der Angebotsgestaltung und -entwicklung zu klären sowie Verfahren im Kinderschutz aufeinander abzustimmen. (2) In das Netzwerk sollen insbesondere Einrichtungen und Dienste der öffentlichen und freien Jugendhilfe, Einrichtungen und Dienste, mit denen Verträge nach 75 Absatz 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch bestehen, Gesundheitsämter, Sozialämter, Gemeinsame Servicestellen, Schulen, Polizei- und Ordnungsbehörden, Agenturen für Arbeit, Krankenhäuser, Sozialpädiatrische Zentren, Frühförderstellen, Beratungsstellen für soziale Problemlagen, Beratungsstellen nach den 3 und 8 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, Einrichtungen und Dienste zur Müttergenesung sowie zum Schutz gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen, Familienbildungsstätten, Familiengerichte und Angehörige der Heilberufe einbezogen werden. (3) Sofern Landesrecht keine andere Regelung trifft, soll die verbindliche Zusammenarbeit im Kinderschutz als Netzwerk durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe organisiert werden. Die Beteiligten sollen die Grundsätze für eine verbindliche Zusammenarbeit in Vereinbarungen festlegen. Auf vorhandene Strukturen soll zurückgegriffen werden. (4) Dieses Netzwerk soll zur Beförderung Früher Hilfen durch den Einsatz von Familienhebammen gestärkt werden. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt den Aus- und Aufbau der Netzwerke Frühe Hilfen und des Einsatzes von Familienhebammen auch unter Einbeziehung ehrenamtlicher Strukturen durch eine zeitlich auf vier Jahre befristete Bundesinitiative, die im Jahr 2012 mit 30 Millionen Euro, im Jahr 2013 mit 45 Millionen Euro und in den Jahren 2014 und 2015 mit 51 Millionen Euro ausgestattet wird. Nach Ablauf dieser Befristung wird der Bund einen Fonds zur Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien einrichten, für den er jährlich 51 Millionen Euro zur Verfügung stellen wird. Die Ausgestaltung der Bundesinitiative und des Fonds wird in Verwaltungsvereinbarungen geregelt, die das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen mit den Ländern schließt. 11

Nach Abschluss der Bundesinitiative Frühe Hilfen wurde zum 01.10.2017 die Bundesstiftung Frühe Hilfen errichtet. Rechtliche Grundlage ist die Verwaltungsvereinbarung Fonds Frühe Hilfen über die Bundesstiftung Frühe Hilfen, die zwischen Bund und Ländern geschlossen wurde. 5. INTERNETVERWEISE Weiterführende Informationen zu Angeboten und Netzwerken Frühe Hilfen können Sie unter nachfolgend aufgeführten Links erhalten: http://www.familienatlas.de/fruehe-hilfen https://soziales.hessen.de/familie-soziales/familie/fruehe-hilfen-und-kinderschutz http://www.fruehehilfen.de https://www.inforo-online.de 12

Stand September 2018 Herausgeber Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Referat Öffentlichkeitsarbeit Sonnenberger Str. 2/2a 65193 Wiesbaden www.soziales.hessen.de Redaktion Sabine Stahl Esther Walter (verantwortlich) Erstellung und Gestaltung Referat Öffentlichkeitsarbeit, Gabriela Wegscheider Druck Hausdruckerei 13

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Referat Öffentlichkeitsarbeit Sonnenberger Str. 2/2a 65193 Wiesbaden www.soziales.hessen.de