Vorschlag Kriterien Regionalsiegel Geprüfte Regionalität. Basiskriterien

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Transkript:

Seite 1 von 7 Basiskriterien Diese Kriterien gelten für alle Betriebe, unabhängig von Produktgruppen, und müssen alle erfüllt werden.

Seite 2 von 7 1. Betrieb 1.1 Der Betrieb ist Mitglied in einer Regionalvermarktungsinitiative (Definition: Kleinräumige Produktions-, Verarbeitungs-, und Vertriebssysteme, deren Erzeugung und Produktion, Veredelung und Verbrauch in derselben abgegrenzten Region (Gebietskulisse) erfolgt (LfL 2010, Projektbericht Regionale Vermarktung, S. 11). und / oder ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) 1.2 Angabe der Mitarbeiterzahl 1.3 Angabe des Umsatze pro Jahr Definition KMU: Unternehmensgröße Zahl der Beschäftigten und Umsatz /Jahr klein bis 9 bis unter 1 Million mittel bis 499 bis unter 50 Millionen (KMU) zusammen unter 500 unter 50 Millionen IfM Bonn 1.4 Der Betrieb ist inhabergeführt oder eine Genossenschaft. 1.5 Es werden Arbeits- und/oder Ausbildungsplätze (Voll- und/oder Teilzeit) angeboten. 1.6 Der Sitz des produzierenden Unternehmens ist in der Region Nachweis der Mitgliedschaft bei einer Regionalvermarktungsinitiativen (durch Beitrittsformular) ODER Nachweis KMU durch Angabe Mitarbeiteranzahl und Umsatz pro Jahr; Nachweis, dass Betrieb inhabergeführt oder eine Genossenschaft ist; Nachweis, welche Arbeits- und / oder Ausbildungsplätze angeboten werden; Nachweis, dass der Sitz des produzierenden Unternehmens in der Region liegt

Seite 3 von 7 2. Herkunft Region 2.1 Die Regionalvermarktungsinitiative/das KMU hat eine schlüssige und sinnvolle Definition der Region in Form einer genau festgelegten Gebietskulisse. Die Definition wird im Einzelnen durch die Anerkennungskommission auf Schlüssigkeit geprüft. Bestätigung der Anerkennungskommission über die schlüssige und sinnvolle Definition der Region Herkunft der Rohstoffe Nicht zusammengesetzte Produkte (Monoprodukte) stammen zu 100% aus der definierten Region. Bei zusammengesetzten und verarbeiteten Produkten stammen die Zutaten aus der definierten Region, die Prozentsätze sind in den spezifischen Produktkriterien festgelegt. Belege über die Herkunft der Rohwaren siehe spezifische Produktkriterien Verarbeitung 2.2 Die Produkte werden in der Region be- und verarbeitet und hergestellt.* Belege über Be- und Verarbeitungsort der Produkte * Ausnahmen regelt die Anerkennungskommission. Falls Kompromisse eingegangen werden müssen (Verfügbarkeit, geeignete Verarbeitungsbetriebe o.ä.) existiert eine transparente stichhaltige Begründung im Sinne der Nachhaltigkeit und diese wird transparent nach außen kommuniziert. Änderungen werden fortlaufend bekannt gegeben. Vermarktung 2.3 Prinzip: Aus der Region für die Region Die Vermarktung der Produkte, die mit dem Siegel Geprüfte Regionalität gekennzeichnet sind, findet in der definierten Region mit Möglichkeit des Anschlusses an den nächsten Ballungsraum statt. Die Vermarktung findet vorrangig im qualitätsorientierten Lebensmitteleinzelhandel, sowie durch Direktvermarktung statt. Belege über alle Verkaufsstellen bzw. Lieferscheine für die Verkaufsstellen

Seite 4 von 7 3 Nachhaltigkeit Ökologisch: Produktion ohne Gentechnik 3.1 Die Produkte werden ohne Gentechnik erzeugt und verarbeitet (nach EGGenT- DurchfG). aktuelle Bestätigung / Zertifikat der Gentechnikfreiheit der Produkte Gentechnikfreiheit der Vorprodukte 3.2 Bei der Produktion werden keine Vorprodukte, also Saatgut, Pflanzgut, Futtermittel, Lebensmittelzutaten, Zusatzstoffe und Aromen eingesetzt, die mit GVO hergestellt wurden. aktuelle Bestätigung der Gentechnikfreiheit der Vorprodukte Klima- und umweltschonende Erzeugung und Verarbeitung 3.3 Die Initiative hat Bestands- und Flächenobergrenzen definiert und umgesetzt bzw. das KMU hält geltende Bestandsobergrenzen ein und fördert damit die bäuerliche Landwirtschaft und die Erhaltung der Kulturlandschaft. Anzahl gehaltener Tiere je Tierart, sowie Betriebsfläche in Hektar Höchstzulässige Anzahl von Tieren je Hektar (nach Bioland-Richtlinien sowie EGOeko-VO) Tierart Anzahl Mastschweine 14 Sauen 6,5 Ferkel 74 Legehennen 230 Puten 140 Masthühner 580 Rinder 2,5 Milchkühe 2

Seite 5 von 7 3.4 Es dürfen kein Klärschlamm und Müllkomposte zum Einsatz kommen. Nachweis, dass kein Klärschlamm ausgebracht wird, z.b. durch Ackerschlagkartei 3.5 Die Initiative bzw. das KMU verpflichtet sich zu Naturschutz- und/oder Energiesparmaßnahmen, z.b. Bewirtschaftung von Flächen aus dem Kulturlandschaftsprogramm oder Einzelmaßnahmen wie Pflege von Hecken, Erhalt von Streuobstwiesen, Maßnahmen zum Vogelschutz etc. Belege über die Erfüllung der erforderlichen Anzahl an Maßnahmen Liste möglicher Naturschutz- und Energiesparmaßnahmen: Nr. A A1 A2 A3 A4 A5 A6 A7 A8 A9 A10 A11 A12 mögliche Maßnahmen Agrobiodiversität vielfältige / weite Fruchtfolgen gemäß Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm Einsatz biotechnischer, biologischer und mechanischer Maßnahmen zur Unkrautbekämpfung Einsatz von bienenverträglichen Pflanzenschutzmitteln Verzicht auf Halmverkürzer, Insektizide, Fungizide im Getreide Anbau von Leguminosen oder Leguminosengemenge Anbau widerstandsfähiger Getreidesorten Mischfruchtanbau Nützlingsförderung durch Blühstreifen Klee-Gras-Untersaat im Getreide Naturschutzorientierte Wiesennutzung Anbau alter regionaltypischer Sorten Haltung alter und gefährdeter Haustierrassen Maßnahme ist erfüllt

Seite 6 von 7 B B1 B2 B3 B4 B5 B6 Landschaftspflege Anlage und Pflege von Hecken Anlage und Pflege von Feldrainen, Säumen, Gebüschen Anlage und Pflege von weiteren Sonderbiotopen für eine artenreiche Tierund Pflanzenwelt Einrichtung von Kleinflächen in Ackerflächen (z.b. Lerchenfenster) Pflege von Streuobst-, Magerwiesen Maßnahmen zum Vogelschutz C Ressourcenschutz (Boden, Grundwasser, Oberflächenwasser, Luft) C1 Schutz des Bodens vor Erosion und des Wassers vor Nährstoffeintrag z.b. durch Zwischenfruchtanbau oder Stoppelbrache, Gewässerrandstreifen C2 Einsatz von biologisch abbaubaren Mulchmaterialien zur Verbesserung des Bodenlebens. D D1 Ökologischer Landbau Bewirtschaftung nach den Kriterien der ökologischen Anbauverbände bzw. nach der EG-Öko-Verordnung. E E1 E2 E3 E4 E5 E6 E7 E8 E9 Energiesparmaßnahmen Nutzung regenerativer Energien im Bereich Strom (z.b. nachhaltiger Stromanbieter, eigene Photovoltaikanlage) Nutzung regenerativer Energien im Bereich Wärme (z.b. Nahwärmenetz) Nutzung eines eigenen Blockheizkraftwerkes (BHKW) Nutzung von Fahrzeugen mit geringem Treibstoffverbrauch Nutzung von Elektroautos Nutzung moderner Mobilitätskonzepte (z.b. Carsharing) Trinkwassereinsparung durch Regenwassernutzungsanlagen Trinkwassereinsparung durch Toiletten und Handwaschbecken mit wassersparenden Techniken Sonnenkollektoren zur Erwärmung von Brauchwasser

Seite 7 von 7 Ökonomisch: 3.6 Im gegenseitigen Einvernehmen legen Erzeuger und Verarbeiter den Preis für die Rohware fest. Hierbei erfolgt mindestens eine Orientierung an gültigen Marktpreisen. Es wird nicht zu Dumpingpreisen verkauft/eingekauft. Vereinbarungen mit Lieferanten über Preise Sozial: 3.7 Faire Bezahlung von Mitarbeitern. Faire Arbeitsbedingungen für Mitarbeiter. Gehaltsabrechnungen der Mitarbeiter 3.8 Förderung des bürgerschaftlichen Engagements der Betrieb/die Initiative setzt sich für die Belange der Region ein und fördert durch ihre Arbeit das bürgerschaftliche Engagement. In öffentlichkeitswirksamen Aktionen wird dieses Engagement bzw. die Arbeit des Betriebes vorgestellt (z.b. Tag der Regionen Feste, Betriebsführungen etc.) und die Verbraucherbewusstseinsbildung gefördert. Dokumentation der Aktionen zum bürgerschaftlichen Engagement oder Nachweis der Mitgliedschaft in einer Regionalinitiative