HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2017 vom 21.02.2017 Der Stadtrat der Stadt Andernach hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der jeweils gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier als Aufsichtsbehörde vom 09.02.2017 hiermit bekannt gemacht wird: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf Jahresüberschuss /Jahresfehlbetrag 78.876.491 Euro 78.616.309 Euro 260.182 Euro 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 75.671.793 Euro 73.885.007 Euro 1.786.786 Euro 4.100 Euro 0 Euro 4.100 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 9.010.333 Euro 14.880.206 Euro -5.869.873 Euro die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 1 6.143.987 Euro 2.065.000 Euro 4.078.987 Euro 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für - zinslose Kredite auf 0 Euro - verzinste Kredite auf 5.869.873 Euro - zusammen auf 5.869.873 Euro Der festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen genehmigungspflichtigen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird durch die Aufsichtsbehörde gemäß 103 Abs. 2 GemO vorerst in der um 772.000 reduzierten Höhe von 5.097.873 festgesetzt unter der Bedingung, dass diese Kredite nur zur Finanzierung von Maßnahmen verwendet werden dürfen, die eine der ausnahmebegründenden Anforderungen der Ziffer 4.1.3. der VV zu 103 GemO erfüllen. 1 Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung
3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) belasten, wird festgesetzt auf 5.697.000 Euro Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 5.697.000 Euro 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 35.000.000 Euro 5 Kredite und Verpflichtungen für Sondervermögen Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf a) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen - Sondervermögen Eigenbetrieb Abwasserwerk der Stadt Andernach 2.000.000 Euro b) Kredite zur Liquiditätssicherung - Sondervermögen Eigenbetrieb Abwasserwerk der Stadt Andernach 1.500.000 Euro c) Verpflichtungsermächtigungen - Sondervermögen Eigenbetrieb Abwasserwerk der Stadt Andernach 0 Euro Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 Euro
6 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: a) Grundsteuer - Grundsteuer A 320 v.h. - Grundsteuer B 400 v.h. b) Gewerbesteuer 400 v.h. 7 Eigenkapital Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Jahres 2014 Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorjahres Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 100.143.421,95 Euro 101.185.613,69 Euro 99.522.615,69 Euro 99.782.797,69 Euro Andernach, den 21.02.2017 Stadtverwaltung Andernach Achim Hütten Oberbürgermeister
Hinweis: 1. Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 01.03.2017 bis einschließlich 09.03.2017 bei der Stadtverwaltung Andernach, Rathaus, Amt für Finanzwesen, Läufstraße 11, Zimmer 222 während der allgemeinen Zeiten des Publikumsverkehrs (Öffnungszeiten) montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr öffentlich aus und kann in dieser Zeit eingesehen werden. 2. Satzungen, die unter Verletzung von Form- und Verfahrensvorschriften zustande gekommen sind, gelten als von Anfang an gültig, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Andernach, 21.02.2017 Stadtverwaltung Andernach Achim Hütten Oberbürgermeister