Informationsblatt zum Fachverfahren Einreichen von Prüfungsberichten

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Transkript:

Informationsblatt zum Fachverfahren Einreichen von Prüfungsberichten Gültig für Version 1.2 (Inhaltliche Änderungen gegenüber dem Stand vom 02.11.2017 sind in grüner Schrift gehalten.) Inhalt 1 Einleitung... 2 2 Registrieren am MVP-Portal... 3 3 Anmelden zum Fachverfahren... 4 4 Einreichung vorbereiten... 6 4.1 Allgemeine Vorgaben... 6 4.2 Einreichungsspezifische Vorgaben... 7 4.2.1 Prüfungsberichte nach 26 KWG... 7 4.2.2 Sonderprüfungsberichte nach 44 KWG... 7 4.2.3 Einlagensicherungsprüfungsberichte nach 53 EinSiG... 8 4.2.4 Einreichungen nach 27 PrüfbV... 8 4.2.5 Prüfungsberichte nach 3 Abs. 5 KAPrüfbV... 9 4.2.6 Fragebögen nach 19 Abs. 1 WpDPV...10 4.2.7 Prüfungsberichte nach 19 Abs. 1 WpDPV...10 4.2.8 Prüfungsberichte nach 22 ZAG...11 5 Einreichung durchführen...12 5.1 Auswahl des Einreichungstypen...12 5.2 Einreichen von Prüfungsberichten...13 5.3 Einreichen von Fragebögen...13 5.3.1 Ausfüllen eines Online-Formulars zuzüglich Hochladen des Fragebogens als PDF-Dokument...14 5.3.2 Hochladen einer XML-Datei...14 5.4 Eingangsbestätigung...15 5.5 Falsche Datei hochgeladen oder falsche Daten eingegeben...15 6 Support...16 7 Auswirkungen auf Ihre Berichtspflichten...16 1

1 Einleitung Mit dem Portal der Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP-Portal) bietet die BaFin externen Partnern die Möglichkeit, verschiedenste Informationen auf elektronischem Wege schnell, kostengünstig, sicher und nachweisbar einzureichen. Ein Fachverfahren im MVP-Portal ist das im Folgenden näher beschriebene Verfahren Einreichen von Prüfungsberichten. Es richtet sich an die Zielgruppe der Wirtschaftsprüfer und Prüfungsverbände und besteht aus inzwischen acht Einreichungstypen: a) Prüfungsberichte nach 26 KWG b) Sonderprüfungsberichte nach 44 KWG c) Einlagensicherungsprüfungsberichte nach 53 EinSiG d) Einreichungen nach 27 PrüfbV e) Prüfungsberichte nach 3 Abs. 5 KAPrüfbV f) Fragebögen nach 19 Abs. 1 WpDPV g) Prüfungsberichte nach 19 Abs. 1 WpDPV h) Prüfungsberichte nach 22 ZAG Für die Nutzung des Fachverfahrens ist eine erfolgreiche Registrierung am MVP-Portal (1) und eine Anmeldung zum Fachverfahren Einreichung von Prüfungsberichten notwendig (2), um eine Einreichung tätigen zu dürfen (3). Registrieren am MVP-Portal Anmelden zum Fachverfahren Einreichen der Prüfungsberichte oder Fragebögen In den folgenden Abschnitten 2 bis 5 erläutern wir Ihnen diese drei Schritte. Abschnitt 6 enthält die Kontaktdaten der Stellen, an die Sie sich bei Fragen und Problemen wenden können. Abschnitt 7 erläutert die Auswirkungen der Nutzung dieses Fachverfahrens auf Ihre Berichtspflichten gegenüber der BaFin und der Deutschen Bundesbank. 2

2 Registrieren am MVP-Portal Zum MVP-Portal gelangen Sie über die BaFin-Webseite (Link: http://www.bafin.de). Sie finden es unter der Rubrik Die BaFin im Bereich Service. Das im MVP-Portal hinterlegte MVP-Benutzerhandbuch (Link: http://www.bafin.de/dok/2817082) beschreibt in Abschnitt 1.2.1 grundsätzlich, wie Sie sich für die Nutzung des MVP-Portals registrieren können. Bitte beachten Sie zwingend vorab, dass sich für das Fachverfahren Einreichen von Prüfungsberichten als Meldepflichtige keine natürlichen Personen anmelden können. Wählen Sie daher bitte beim Auswahlfeld Typ des Melders immer Ansprechpartner eines Unternehmens. Dies gilt auch für vereidigte Buchprüfer oder Einzelunternehmer, die als Wirtschaftsprüfer tätig sind.! Geben Sie des Weiteren hinter dem Namen Ihres Unternehmens in Klammern die Registernummer Ihres Unternehmens bei der Wirtschaftsprüferkammer (www.wpk.de) an. Abbildung 1: Beispielfall Selbstregistrierung in MVP 3

3 Anmelden zum Fachverfahren Nach erfolgreicher Registrierung melden Sie sich beim MVP-Portal an (Benutzerhandbuch, Abschnitt 1.2.2) und beantragen dort über den Menüpunkt Fachverfahren beantragen das Verfahren Einreichen von Prüfungsberichten. Details hierzu sind in Abbildung 2 ersichtlich sowie in Abschnitt 1.2.3 des Benutzerhandbuchs ausführlich beschrieben. Bei der Auswahl des Meldefalls ist entscheidend, in welcher Funktion Sie die Prüfungsberichte einreichen werden:! 1. Falls Sie Mitarbeiter einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder eines Prüfungsverbandes oder vereidigter Buchprüfer oder Einzelunternehmer sind und Ihr Unternehmen die zugrundeliegende Prüfung selbst durchgeführt hat, wählen Sie den Meldefall Direktmelder 1. 2. Falls Sie hingegen als Dienstleister Prüfungsberichte im Auftrag eines Direktmelders (vgl. 1.) einreichen, wählen Sie den Meldefall Drittmelder für ein Unternehmen. Abbildung 2: Beispielfall Fachverfahren beantragen 1 Sollte Ihnen diese Option nicht angeboten werden, nehmen Sie Kontakt mit dem Fachsupport auf. 4

Für das Einsenden des unterschriebenen Anmeldeformulars stehen Ihnen folgende drei Möglichkeiten zur Auswahl: Original per Post an die aufgedruckte Adresse PDF-Scan per E-Mail an Verfahrenszulassung-MVP-Pruefungsberichte@bafin.de Fax an die Rufnummer +49 228/4108-63200 i Bitte beachten Sie, dass die Zulassung zum Verfahren einige Tage in Anspruch nehmen kann. Den Status Ihrer Anmeldung können Sie im Menüpunkt Antragsliste abrufen (Benutzerhandbuch, Abschnitt 1.2.4) nachverfolgen. 5

4 Einreichung vorbereiten 4.1 Allgemeine Vorgaben Sobald Sie zum Fachverfahren Einreichen von Prüfungsberichten zugelassen sind (Status akzeptiert ), können Sie hierüber Prüfungsberichte und Fragebögen einreichen. Für Ihre Einreichungen gelten die folgenden Vorgaben, welche eine automatisierte Weiterleitung an die verschiedenen Fachreferate innerhalb der BaFin und ggf. an die Deutsche Bundesbank ermöglichen. Dateien, die diese Vorgaben nicht erfüllen, werden abgewiesen. Prüfungsberichte sind für die elektronische Einreichung zwingend als PDF-Dokumente zu erstellen. Indes stehen Ihnen für die Einreichung von Fragebögen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: (1) Ausfüllen eines Online-Formulars zuzüglich Hochladen des Fragebogens als PDF-Dokument oder (2) Hochladen einer XML-Datei. Achten Sie bitte beim Erstellen der Dateien darauf, dass diese kopierbar und nicht passwortgeschützt sind und Prüfungsberichtsinhalte gesucht, markiert, kopiert und kommentiert werden können.! Die über dieses Fachverfahren eingereichten Berichte und Fragebögen bedürfen weder einer Unterschrift noch einer elektronischen Signatur. Die materiellen Anforderungen an ggf. zusätzlich in Papier einzureichenden Berichten bleiben davon unberührt. Für Prüfungsberichte empfehlen wir große Dateien zu komprimieren. Besteht ein Prüfungsbericht aus mehreren Dateien, kann die Einreichung als ZIP-Containerdatei vorgenommen werden. Dabei müssen sowohl ZIP-Dateien als auch darin enthaltene Dateien die im Folgenden beschriebenen Vorgaben an die Dateinamen erfüllen. Die Obergrenze für eine Einreichung liegt bei 200 MB. Unabhängig vom Einreichungstypen gelten beim Dateinamen für PDF-, ZIP- und XML- Dateien folgende allgemeine Einschränkungen: Erlaubt sind Buchstaben (a-z, A-Z), Ziffern (0-9), Punkte, Binde- und Unterstriche. Nicht erlaubt sind Umlaute (Ä, ä, Ö, ö, Ü, ü), Leerzeichen, Schrägstriche, Steuerund Sonderzeichen. Abhängig vom Einreichungstypen gelten zusätzlich die unter 4.2 genannten Vorgaben.! 6

4.2 Einreichungsspezifische Vorgaben 4.2.1 Pru fungsberichte nach 26 KWG 2 Für diese Prüfungsberichte baut sich der Dateiname wie folgt auf: 26KWG_[BAKNR]_[Berichtsjahr]_[Freitext].[Dateiformat] Beispiel 1: 26KWG_123456_2017_Teil_1.pdf Beispiel 2: 26KWG_123456_2017_Teile_1_und_2.zip Für die einzelnen Bestandteile gilt: BAKNR: 6 Stellen, numerisch Berichtsjahr: 4 Stellen, Jahr, in dem das Berichtsjahr endete Freitext: optional, max. 15 Stellen, alphanumerisch (z. B. Band_1 oder Vers._2 ) Dateiformat: PDF- oder ZIP-Format Sie finden die BAKNR als ID in der Unternehmensdatenbank auf der BaFin-Website (http://www.bafin.de) unter Publikationen und Daten Datenbanken. Ein direkter Zugriff ist auch über https://portal.mvp.bafin.de/database/instinfo/ möglich. Nutzen Sie bitte auch für die Einreichung von Abhängigkeitsberichten nach 313 AktG den Einreichungstypen Prüfungsberichte nach 26 KWG, da diese im Rahmen der Jahresabschlussprüfung erstellt werden. Sie können im Freitext auf die Art des Teilberichtes hinweisen. 4.2.2 Sonderpru fungsberichte nach 44 KWG Für diese Prüfungsberichte baut sich der Dateiname wie folgt auf: 44KWG-[BaFin-Geschäftszeichen des Prüfungsauftrags]_[Freitext].[Dateiformat] Beispiel 1: 44KWG-BA_56_K_1234_123456_2017_0001_Teil_1.pdf Beispiel 2: 44KWG-GW_2_K_1234_123456_2017_0002_Teile_1_und_2.zip Für die einzelnen Bestandteile gilt: BaFin-Geschäftszeichen des Prüfungsauftrags: 25 bis 44 Stellen, alphanummerisch; beginnt mit Buchstaben; enthält u. a. eine BAKNR oder eine BaFin-ID; Schrägstriche, Bindestriche und Leerzeichen des Geschäftszeichens sind im Dateinamen vom Einreicher technisch bedingt durch Unterstriche zu ersetzen Freitext: optional, max. 25 Stellen, alphanumerisch, bitte hier ggf. Prüfungsschwerpunkt oder Teilportfolio angeben (z. B. IRBA, MaRisk, Werthaltigkeit, AMA, 14KAGB, Geldwaesche oder Teil_Kundenfinanzierung ) Dateiformat: PDF- oder ZIP-Format 2 Über diesen Einreichungstypen dürfen unter anderem keine Jahresabschlussprüfungsberichte betreffend externer Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) eingereicht werden. Die Einreichungspflicht solcher Berichte ist in 3 Abs. 5 KAPrüfbV geregelt. Entsprechend ist im Falle einer KVG der Einreichungstyp Prüfungsberichte nach 3 Abs. 5 KAPrüfbV zu verwenden (siehe Gliederungspunkt 4.2.5). 7

4.2.3 Einlagensicherungspru fungsberichte nach 53 EinSiG Für diese Prüfungsberichte baut sich der Dateiname wie folgt auf: 53EinSiG_[BaFin-ID]_[Jahr der Auftragserteilung]_[Freitext].[Dateiformat] Beispiel 1: 53EinSiG_12345678_2017_Teil_1.pdf Beispiel 2: 53EinSiG_12345678_2017_Teile_1_und_2.zip Für die einzelnen Bestandteile gilt: BaFin-ID: 8 Stellen, numerisch Jahr der Auftragserteilung: 4 Stellen Freitext: optional, max. 15 Stellen, alphanumerisch (z. B. Band_1 oder Vers._2 ) Dateiformat: PDF- oder ZIP-Format Wenn Ihnen die BaFin-ID nicht bekannt ist, können Sie diese beim BaFin-Fachbereich oder dem MVP-Fachsupport erfragen. 4.2.4 Einreichungen nach 27 Pru fbv Für diese Einreichungen baut sich der Dateiname je nach Berichtstyp wie folgt auf: 27PruefbV-Berichtsteil_[BAKNR]_[Datum Ende des Berichtsjahres]_[Freitext].[Dateiformat] 27PruefbV-Anlage5_[BAKNR]_[Datum Ende des Berichtsjahres]_[Freitext].[Dateiformat] Beispiel 1: 27PruefbV-Berichtsteil_123456_2017-12-31_Teil_1.pdf Beispiel 2: 27PruefbV-Anlage5_123456_2017-12-31_Teil_1.pdf Beispiel 3: 27PruefbV-Berichtsteil_123456_2017-12-31_Teile_1_und_2.zip Für die einzelnen Bestandteile gilt: BAKNR: 6 Stellen, numerisch Datum Ende des Berichtsjahres: 10 Stellen im Format JJJJ-MM-TT Freitext: optional, max. 15 Stellen, alphanumerisch (z. B. Band_1 oder Vers._2 ) Dateiformat: PDF- oder ZIP-Format Sie finden die BAKNR als ID in der Unternehmensdatenbank auf der BaFin-Website (http://www.bafin.de) unter Publikationen und Daten Datenbanken. Ein direkter Zugriff ist auch über https://portal.mvp.bafin.de/database/instinfo/ möglich. 8

4.2.5 Pru fungsberichte nach 3 Abs. 5 KAPru fbv Für diese Prüfungsberichte baut sich der Dateiname je nach Berichtstyp wie folgt auf: KVG-JPB_[BaFin-ID]_[Bilanzstichtag]_[Ziffer]_[Freitext].[Dateiformat] FONDS-JPB_[Fonds-ID]_[Datum Ende des Geschäftsjahres]_[Ziffer]_[Freitext].[Dateiformat] FONDS-ZPB_[Fonds-ID]_[Datum Ende des Geschäftsjahres]_[Ziffer]_[Freitext].[Dateiformat] FONDS-AUPB_[Fonds-ID]_[Datum Ende des Geschäftsjahres]_[Ziffer]_[Freitext].[Dateiformat] FONDS-ABPB_[Fonds-ID]_[Datum Ende des Geschäftsjahres]_[Ziffer]_[Freitext].[Dateiformat] Beispiel 1: KVG-JPB_12345678_2017-12-31_1_Teil_1.pdf Beispiel 2: FONDS-JPB_12345678_2017-12-31_1_Teil_1.pdf Beispiel 3: KVG-JPB_12345678_2017-12-31_1_Teile_1_und_2.zip Die Präfixe im Namen haben dabei die nachfolgende Bedeutung: KVG-JPB Jahresabschlussprüfungsbericht der Kapitalverwaltungsgesellschaft FONDS-JPB Prüfungsbericht zum Jahresbericht des Investmentvermögens FONDS-ZPB Prüfungsbericht zum Zwischenbericht des Investmentvermögens FONDS-AUPB Prüfungsbericht zum Auflösungsbericht des Investmentvermögens FONDS-ABPB Prüfungsbericht zum Abwicklungsbericht des Investmentvermögens Für die einzelnen Bestandteile gilt: BaFin-ID bzw. Fonds-ID: 8 Stellen, numerisch Bilanzstichtag bzw. Datum Ende des Geschäftsjahres: 10 Stellen im Format JJJJ- MM-TT Ziffer: 1 oder 2 Stellen, numerisch; 1 bei Ersteinreichung, Ziffern 2 bis 99 für eventuelle Updates zu bereits eingereichten Berichten Freitext: optional, max. 15 Stellen, alphanumerisch (z. B. Band_1 oder Teil_A ) Dateiformat: PDF- oder ZIP-Format Sie finden die BaFin-ID und die Fonds-ID in der Investmentfonds-Datenbank auf der BaFin-Website (http://www.bafin.de) unter Publikationen und Daten Datenbanken. Ein direkter Zugriff ist auch über https://portal.mvp.bafin.de/database/fondsinfo/ möglich. 9

4.2.6 Fragebo gen nach 19 Abs. 1 WpDPV Stellen Sie sicher, dass der BaFin vorab eine Anzeige nach 89 Abs. 4 Satz 5 WpHG i. V. m. 5 Abs. 2 Satz 2 WpDPV über den Tag des tatsächlichen Prüfungsbeginns zugeleitet wurde. Achten Sie insbesondere darauf, dass die BaFin auch bei etwaigen kurzfristigen Verschiebungen des Prüfungsbeginns, die sich erst nach der vorgenannten Anzeige ergeben haben, entsprechend informiert wurde. Stimmt das Datum des Prüfungsbeginns im Fragebogen nicht mit demjenigen Datum überein, welches der BaFin angezeigt wurde, wird die Einreichung der Meldung nicht akzeptiert.! Für das PDF-Dokument bzw. die XML-Datei baut sich der Dateiname wie folgt auf: FB-WpDPV_[BAKNR]_[Freitext].[Dateiformat] Beispiel 1: FB-WpDPV_123456_Version_1.pdf Beispiel 2: FB-WpDPV_123456_Version_1.xml Für die einzelnen Bestandteile gilt: BAKNR: 6 Stellen, numerisch Freitext: optional, max. 15 Stellen, alphanumerisch (z. B. Band_1 oder Vers._2 ) Dateiformat: PDF- oder XML-Format 3 Sie finden die BAKNR als ID in der Unternehmensdatenbank auf der BaFin-Website unter Publikationen und Daten, Einzelheiten unter 4.2.1. Hinweis: Für die Einreichung der alten Fragebögen nach 5 Abs. 6 WpDPV a.f. kann übergangsweise der Einreichungstyp Prüfungsberichte nach 19 Abs. 1 WpDPV genutzt werden. Der alte Fragebogen ist zu verwenden, wenn der Berichtszeitraum am 02.01.2018 oder früher endet. 4.2.7 Pru fungsberichte nach 19 Abs. 1 WpDPV Für diese Prüfungsberichte baut sich der Dateiname wie folgt auf: WpDPV_[BAKNR]_[Freitext].[Dateiformat] Beispiel 1: WpDPV_123456_Teil_1.pdf Beispiel 2: WpDPV_123456_Teile_1_und_2.zip Für die einzelnen Bestandteile gilt: BAKNR: 6 Stellen, numerisch Freitext: optional, max. 15 Stellen, alphanumerisch (z. B. Band_1 oder Vers._2 ) Dateiformat: PDF- oder ZIP-Format Sie finden die BAKNR als ID in der Unternehmensdatenbank auf der BaFin-Website unter Publikationen und Daten, Einzelheiten unter 4.2.1. Hinweis: Für die alten Fragebögen nach 5 Abs. 6 WpDPV a. F. kann übergangsweise dieser Einreichungstyp genutzt werden. 4 Der Dateiname ist dann in diesen Fällen zwingend wie folgt aufzubauen: WpDPV_[BAKNR]_Fragebogen.[Dateiformat] 3 Hinsichtlich der konkret benötigten XML-Struktur wenden Sie sich bei Bedarf bitte an den technischen Support (siehe Abschnitt 6). 4 Fall liegt vor, wenn der Berichtszeitraum am 02.01.2018 oder früher endet. 10

4.2.8 Pru fungsberichte nach 22 ZAG Für diese Prüfungsberichte baut sich der Dateiname wie folgt auf: ZAG_[BAKNR]_[Berichtsjahr]_[Freitext].[Dateiformat] Beispiel 1: ZAG_123456_2015_Teil_1.pdf Beispiel 2: ZAG_123456_2015_Teile_1_und_2.zip Für die einzelnen Bestandteile gilt: BAKNR: 6 Stellen, numerisch Berichtsjahr: 4 Stellen, Jahr, in dem das Berichtsjahr endete Freitext: optional, max. 15 Stellen, alphanumerisch (z. B. Band_1 oder Vers._2 ) Dateiformat: PDF- oder ZIP-Format Soweit Ihnen die BAKNR aus der Korrespondenz mit dem Institut nicht bekannt sein sollte: Für Zahlungsinstitute finden Sie diese, indem Sie im Zahlungsinstitute-Register (https://portal.mvp.bafin.de/database/zahlinstinfo/) ein Zahlungsinstitut auswählen. Dort wird die BAKNR in der Adressleiste Ihres Browser ganz rechts als ID=123456 angezeigt. Für E-Geld-Institute öffnen Sie bitte die PDF-Datei im E-Geld-Institutsregister (https://www.bafin.de/de/publikationendaten/datenbanken/egeldinstitute/egeld-institute_node.html). Dort ist die BAKNR direkt aus der ersten Spalte ablesbar. 11

5 Einreichung durchfu hren 5.1 Auswahl des Einreichungstypen Nach erfolgreicher Freischaltung zum Fachverfahren können Sie nun die nach Abschnitt 4 vorbereiteten Dateien per Dateiupload über das MVP-Portal einreichen. Dazu melden Sie sich bitte zunächst unter Angabe Ihrer Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) am MVP-Portal an (Benutzerhandbuch, Abschnitt 1.2.2). Wählen Sie anschließend im Navigationsmenü links unter der Rubrik Fachverfahren den Punkt Meldung einreichen aus. Wählen Sie im sich öffnenden Dialog bitte folgendes aus: als Fachverfahren Einreichen von Prüfungsberichten, als Meldepflichtigen Ihr Unternehmen bzw. das Unternehmen, in dessen Auftrag Sie Einreichung vornehmen möchten, und unter Einreichung den betreffenden Einreichungstypen (vgl. Abschnitt 1). 12

5.2 Einreichen von Pru fungsberichten Falls Sie einen Prüfungsbericht oder eine Anlage als PDF- oder ZIP-Datei einreichen möchten, betätigen Sie nach Auswahl des entsprechenden Einreichungstypen die Schaltfläche Formular ausfüllen. Im anschließend erscheinenden Formular wählen Sie über die Schaltfläche Durchsuchen die gewünschte Datei aus. Sie stoßen die Einreichung der ausgewählten Datei abschließend über Betätigen der Schaltfläche Hochladen an. 5.3 Einreichen von Fragebo gen Falls Sie einen Fragebogen einreichen möchten, stehen Ihnen nach Auswahl des entsprechenden Einreichungstypen zwei Möglichkeiten offen: (1) Ausfüllen eines Online-Formulars zuzüglich Hochladen des Fragebogens als PDF-Dokument s. Abschnitt 5.3.1 (2) Hochladen einer XML-Datei s. Abschnitt 5.3.2 13

5.3.1 Ausfu llen eines Online-Formulars zuzu glich Hochladen des Fragebogens als PDF- Dokument Zum Online-Formular gelangen Sie über die Schaltfläche Formular ausfüllen. Das Online-Formular füllen Sie entsprechend aus. Dabei ist zu den unter Nr. 1a bis 52 aufgeführten Prüfungsgebieten jeweils im linken Eingabefeld die Mangelkategorie auszuwählen und, sofern ein Mangel (gleich welcher Art) vorliegt, im rechten Eingabefeld die Fundstelle einzutragen (bei Nr. 50 bis 52 ggf. ergänzt um weitere Erläuterungen). Die gelb unterlegten Felder sind verpflichtend auszufüllen. Hingegen ist die Befüllung der weiß unterlegten Felder optional. Danach fügen Sie am Formularende im Abschnitt Dateiupload über die Schaltfläche das betreffende PDF-Dokument 5 hinzu. Es öffnet sich nach dem Betätigen der Schaltfläche das Menü Anlagen verwalten. Dort wählen Sie erst die gewünschte Datei aus ( Datei auswählen ) und bestätigen die Auswahl mittels der Schaltfläche Anhängen. Schließen Sie das Menü über die eingebettete Schaltfläche Schließen. Schließen Sie die Einreichung des Fragebogens inklusive des PDF-Anhangs mit Betätigen der Schaltfläche Meldung einreichen ab. Sie haben im Anschluss die Möglichkeit, für Ihre Unterlagen eine PDF-Zusammenfassung all Ihrer Eingaben zu generieren. Hierzu betätigen Sie im Formularkopf die Schaltfläche PDF und danach Ausdruck anzeigen. 5.3.2 Hochladen einer XML-Datei Um eine Meldung in Form einer XML-Datei einzureichen, wählen Sie bitte über die Schaltfläche Durchsuchen die gewünschte Datei aus. Sie stoßen die Einreichung der ausgewählten Datei abschließend über Betätigen der Schaltfläche Datei senden ab. Eine Anleitung zur Erstellung des Fragebogens in Form einer XML-Datei steht Ihnen unter dem Titel Einreichung von Fragebögen nach 19 Abs. 1 WpDPV im XML-Format ebenfalls zur Verfügung (Link: https://www.bafin.de/dok/11068456). 5 Das PDF-Dokument beinhaltet den vollständigen Fragebogen (einschließlich etwaiger Erläuterungen in den Freitextfeldern, insbesondere Nr. 54). 14

5.4 Eingangsbesta tigung Nach dem Hochladen der Meldung erhalten Sie eine Bestätigungsmeldung, dass der Versand erfolgreich war. Dies bedeutet allerdings nicht zwangsläufig, dass Ihre Einreichung auch akzeptiert werden konnte, sondern ausdrücklich nur, dass Ihre Meldung übermittelt erfolgreich wurde. Erst im Anschluss erfolgt die Prüfung der Inhalte. Diese Prüfung kann wenige Minuten, bei Fragebögen mitunter auch wenige Stunden dauern. Entsprechen die Inhalte nicht den unter 4 genannten Vorgaben, wird die Datei abgelehnt. Überprüfen Sie daher in jedem Fall im Menüpunkt Protokoll einsehen, ob Ihre Meldung vom System akzeptiert wurde. Erst wenn der Status Meldung akzeptiert erscheint, haben Sie die Meldung erfolgreich an die BaFin übermittelt. Andernfalls erscheint die Anzeige Meldung fehlerhaft. Ihre Meldung gilt dann als nicht eingereicht und muss korrigiert erneut hochgeladen werden.! 5.5 Falsche Datei hochgeladen oder falsche Daten eingegeben Sollten Sie nach dem erfolgreichem Versenden einer Meldung feststellen, dass Sie versehentlich eine falsche Datei eingereicht haben bzw. fehlerhafte Daten eingegeben haben, reicht es aus, danach die korrigierte Meldung komplett neu einzureichen. Ein Zurückziehen der fehlerhaften Meldung ist nicht möglich. Eine Information des Fachsupports (siehe 6.) ist ausdrücklich nicht erforderlich. Dies gilt auch, wenn Sie eine korrekte Datei versehentlich doppelt hochgeladen haben sollten oder sollte eine falsch bezeichnete Datei abgewiesen worden sein. 15

6 Support Fragen zum Verfahren Einreichen von Prüfungsberichten richten Sie bitte an: E-Mail-Adresse: Fachsupport-MVP-Pruefungsberichte@BaFin.de i Fragen zu den verschiedenen Einreichungstypen richten Sie bitte an: Einreichungstyp Berichte nach 3 Abs. 5 KAPrüfbV Fragebögen und Berichte nach 19 Abs. 1 WpDPV allen übrigen E-Mail-Adresse Fachsupport-MVP-Pruefungsberichte- KAPruefbV@BaFin.de Fachsupport-MVP-Pruefungsberichte- WpDPV@BaFin.de Fachsupport-MVP-Pruefungsberichte@BaFin.de Bei technischen Fragen oder Problemen kontaktieren Sie bitte den technischen Support: E-Mail-Adresse: MVP-Support@BaFin.de. i 7 Auswirkungen auf Ihre Berichtspflichten Bitte beachten Sie bei Nutzung dieses Fachverfahrens folgende wichtigen Auswirkungen: Das Einreichen von Prüfungsberichten über das MVP-Portal ersetzt das früher übliche Einsenden elektronischer Datenträger auf dem Postweg. Bitte senden Sie uns bei Nutzung des MVP-Portals keine zusätzlichen CDs oder USB-Sticks. Soweit Ihrerseits auch eine Berichtspflicht gegenüber der Deutsche Bundesbank besteht, leiten wir die von Ihnen über das MVP-Portal eingereichten Prüfungsberichte an diese weiter. Bitten senden Sie in diesen Fällen auch keine CDs oder USB-Sticks mehr an die Deutsche Bundesbank. Allerdings besteht die Pflicht zum Einreichen von Papier-Exemplaren auch bei Nutzung dieses Fachverfahrens bis auf weiteres fort. Dies gilt sowohl gegenüber der BaFin als auch gegenüber der Deutschen Bundesbank. Stand: 07.11.2018 16