Gesetzliche Leistungen von A bis Z



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Transkript:

Gesetzliche Leistungen von A bis Z

Die BAHN-BKK bietet Ihnen über 80 S. S sind speziell für Sie entwickelte Produkte und Leistungen, die Ihnen einen Mehrwert geben, da sie über die gesetzlichen Leistungen hinausgehen. In der Broschüre haben wir S mit einem Symbol markiert. Alle auf einen Blick finden Sie im Internet unter www.bahn-bkk.de/ S

A Der Sicherheitsschirm für Ihre Gesundheit: Die BAHN-BKK als gesetzliche Krankenkasse bietet Ihnen eine Vielzahl von Leistungen, die gesetzlich festgelegt sind. In dieser Broschüre möchten wir Ihnen die wichtigsten Leistungen im Überblick vorstellen von A bis Z. Selbstverständlich beraten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BAHN-BKK gerne ausführlich täglich von 8 bis 20 Uhr. Und das kostenfrei! Rufen Sie uns an unter 0800 22 46 255. Akupunktur Die BAHN-BKK übernimmt Leistungen für Akupunktur bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule sowie bei chronischen Schmerzen in mindestens einem Kniegelenk durch Gonarthrose. Bei Versicherten bis zum 18. Geburtstag übernimmt die BAHN-BKK für alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel die Kosten, zum Beispiel bei Erkältungskrankheiten und grippalen Infekten oder Arzneien gegen Reisekrankheiten. Arznei- und Verbandmittel Die BAHN-BKK trägt für Sie die Kosten für Arzneien und Verbandsmaterialien, die Ihnen von Ihrem Arzt verordnet werden. Sie leisten die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen (Tabelle Seite 11). Nicht verschreibungspflichtige Medikamente müssen Sie selbst zahlen. Ebenso Medikamente, die vorwiegend der Verbesserung der privaten Lebensführung dienen, wie zum Beispiel Potenz- und Haarwuchsmittel, Appetitzügler oder Medikamente zur Raucherentwöhnung. Bei apothekenpflichtigen, aber nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln trägt die BAHN-BKK bei Versicherten bis zum 12. Geburtstag und bei Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen die Kosten. Ärztliche Behandlung Sie können unter allen zugelassenen Kassenärzten frei wählen. Und: Die BAHN-BKK übernimmt die Kosten für anerkannte Behandlungs- und Heilmethoden, die der Arzt verordnet. Wer im Jahr viele Zuzahlungen leistet, kann Geld zurückerstattet bekommen (siehe unter Belastungsgrenze ). 3

Ausland Ihr Versicherungsschutz In den Ländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes gilt die Europäische Krankenversichertenkarte (European Health Insurance Card EHIC). Die elektronische Gesundheitskarte der BAHN- BKK hat die EHIC auf der Rückseite der Karte. Der Vorteil der EHIC besteht darin, dass die Karte direkt beim Arzt oder im Krankenhaus vorgelegt wird. Diese Regelung gilt für die EU-Mitgliedsstaaten sowie für Norwegen, Kroatien und die Schweiz. Für Länder außerhalb der EU, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, gibt es einen Auslandskrankenschein. Dadurch übernimmt die BAHN-BKK im Krankheitsfall die Kosten für eine notwendige Behandlung. In den Ländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes kann die BAHN-BKK Ihnen die Kosten für ambulante Behandlungen im Ausland, die sie privat ausgelegt haben, erstatten. Hierbei gilt, dass die Kosten nur bis zur Höhe dessen, was in Deutschland aufgewendet worden wäre, bezahlt werden, höchstens jedoch der Rechnungsbetrag. Vom Erstattungsbetrag wird noch die gesetzliche Zuzahlung abgezogen und gegebenenfalls ein Verwaltungskostenanteil. Zu beachten ist, dass die ambulante Behandlung bei einem Arzt stattfindet, der zur Versorgung der Versicherten im jeweiligen Land berechtigt ist. Für die Übernahme von Kosten für eine stationäre Behandlung ist immer eine vorherige Kostenübernahmeerklärung der BAHN-BKK notwendig. Notfälle sind von dieser Regelung ausgenommen. Die Kosten eines Rücktransportes aus dem Ausland wegen einer Erkrankung darf die BAHN-BKK nach den gesetzlichen Regelungen nicht erstatten. Unsere Empfehlung: Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die Besonderheiten des Reiselandes für Ihren Krankenversicherungsschutz. Nehmen Sie rechtzeitig vor jeder geplanten Behandlung im Ausland mit der BAHN-BKK Kontakt auf. Somit gehen Sie sicher, welche Kosten übernommen werden können. InfoMedicus die weltweite, kostenfreie Gesundheitshotline Sie brauchen medizinische Hilfe oder Beratung? Sie suchen nach einem Arzt oder Krankenhaus an Ihrem Aufenthaltsort im Ausland? Dann kann Ihnen das Team von InfoMedicus weiterhelfen rund um die Uhr, an sieben Tagen die Woche und 365 Tagen im Jahr. www.bahn-bkk.de/infomedicus Unser Tipp: Schließen Sie eine private Krankenzusatzversicherung der DEVK mit Auslandsschutz ab. Sie verringert den Eigenanteil an Kosten, den sie selber tragen müssen. Details finden Sie unter www.bahn-bkk.de/ krankenzusatzversicherung 4

A E Balneo- Phototherapie Die Balneo-Phototherapie ist eine Therapieform für Schuppenflechte. Sie kombiniert Wannenbäder unter Zusatz verschiedener Substanzen wie Salz mit UV-Lichttherapie. Die Kosten dafür übernimmt die BAHN-BKK über Ihre persönliche Gesundheitskarte. Belastungsgrenze bei chronisch Erkrankten Für chronisch Erkrankte liegt die Belastungsgrenze bei 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen. Als schwer wiegend chronisch krank gilt, wer wenigstens ein Jahr lang mindestens einmal pro Quartal einen Arzt wegen derselben Erkrankung aufsucht und auf wen mindestens eines der folgenden Kriterien zutrifft: Belastungsgrenzen für Zuzahlungen Versicherte haben sich an Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zu beteiligen (Zuzahlungen). Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag brauchen nichts zuzahlen (Ausnahme: Fahrkosten). Ansonsten sind bis zu einer Belastungsgrenze Zuzahlungen zu leisten. Wer diese Grenze erreicht hat, kann bei der BAHN-BKK einen Antrag stellen. Die BAHN-BKK bescheinigt dann, dass Sie für dieses Kalenderjahr keine Zuzahlungen mehr leisten müssen. Unser Tipp: Sie können den Betrag in Höhe der Belastungsgrenze auch als Vorauszahlung leisten. Sie erhalten dann direkt einen Befreiungsausweis. Hier gilt die Regel: 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen sind als Zuzahlung zumutbar. Alle Mehrausgaben erstatten wir Ihnen zurück. Sammeln Sie also für jedes Kalenderjahr Ihre Quittungen und Belege. Am Ende eines Kalenderjahres addieren Sie Ihre Bruttoeinnahmen und die aller im Haushalt lebender Familienmitglieder. Für Kinder und Ehegatten gibt es Freibeträge. Die genauen Grenzwerte nennen wir Ihnen bei Interesse gerne. Pflegestufe 2 oder 3 Behinderungsgrad von mindestens 60 Prozent, der durch die chronische Erkrankung verursacht wurde Notwendigkeit einer kontinuierlichen medizinischen Versorgung, ohne die nach Einschätzung des Arztes eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten ist. Bonusprogramm Jugendliche und junge Menschen bekommen von der BAHN-BKK einen Bonus, wenn Sie auf ihre Gesundheit achten. Nähere Informationen finden Sie im Internet unter www.bahn-bkk.de/praemie Siehe auch Gesundheitsprämie für Erwachsene S. 6. Brillen und Kontaktlinsen Die Kosten für Brillen und Kontaktlinsen darf die BAHN-BKK nur für Kinder und Jugendliche bis zur Volljährigkeit sowie für stark sehbehinderte Erwachsene bezuschussen. Es gelten dafür bundesweit einheitliche Festbeträge. Die BAHN-BKK vermittelt ihren Versicherten einen günstigen Krankenzusatztarif BAHN-BKK PUR oder PLUS. Unter www. bahn-bkk.de/krankenzusatzversicherung finden Sie Details. Unser Tipp: Rechnen Sie Ihre persönliche jährliche Belastung durch Zuzahlungen selbst aus: Ganz einfach geht das mit dem BAHN-BKK Belastungsrechner unter www.bahn-bkk.de/ belastungsrechner Empfängnisverhütung Bis zum 20. Geburtstag übernimmt die BAHN-BKK bei Frauen die Kosten für empfängnisverhütende Mittel. Im Bereich Zahnersatz gibt es eine Sonderregelung bei der Belastungsgrenze. Das Team der BAHN-BKK berät Sie hierzu gerne. 5

Fahrkosten zur Behandlung Die Kosten von medizinisch notwendigen Fahrten im Taxi, Rettungs- oder Krankenwagen trägt die BAHN-BKK: für alle Fahrten zur stationären Krankenhausbehandlung und zurück für Rettungsfahrten zum Krankenhaus, auch dann, wenn sich herausstellt, dass eine stationäre Behandlung nicht erforderlich ist. Es fallen lediglich die gesetzlichen Zuzahlungen an (Tabelle Seite 11). Für Fahrten zur ambulanten Be - handlung darf die BAHN-BKK die Kosten nur noch in Ausnahmefällen und nach vorheriger Genehmigung übernehmen. Fahrkartenservice bei Reha-Maßnahmen Versicherte die demnächst eine stationäre Reha-Maßnahme (z. B. eine Mutter-Vater- Kind-Kur) erhalten, können ab 2016 den Fahrkartenservice der BAHN-BKK nutzen. Bestellen Sie Ihre Bahnfahrkarte für die 2. Klasse bei unserem Fahrkartenservice. Sie erhalten diese bequem per Post nach Hause. Sie möchten wissen, ob Sie den neuen Service nutzen können? Nähere Informationen erhalten Sie unter der kostenfreien Servicenummer 0800 22 46 255. Familienplanung Bei allen Fragen der Empfängnisverhütung werden Sie von Ärzten umfassend beraten. Bei einem legalen Schwangerschaftsabbruch werden Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen unterstützt. Die Kosten für eine Sterilisation darf die BAHN-BKK nur noch übernehmen, wenn dafür medizinische Gründe vorliegen. Die gesetzliche Leistung für eine künstliche Befruchtung umfasst 50 Prozent der Kosten. Anspruch auf diese Leistung haben Frauen im Alter zwischen 25 und 40 Jahren und Männer im Alter zwischen 25 und 50 Jahren. Im Rahmen einer künstlichen Befruchtung übernimmt die BAHN-BKK 100 Prozent des abrechnungsfähigen Gesamtbetrags, wenn beide Ehepartner bei der BAHN-BKK versichert sind. Ist nur ein Ehepartner bei der BAHN-BKK versichert, übernimmt sie 75 Prozent. Gesundheitsprämie Sie machen regelmäßig Sport, besuchen Gesundheitskurse und nehmen Vorsorgeuntersuchungen wahr? Herzlichen Glückwunsch! Wir belohnen Ihr Engagement mit einer Gesundheitsprämie von bis zu 125 Euro pro Kalenderjahr. Mehr dazu erfahren Sie unter www.bahn-bkk.de/praemie Gesundheitsvorsorge und Früherkennung Die besten Heilungschancen bestehen, wenn eine Krankheit frühzeitig erkannt wird. Dazu sieht der Gesetzgeber folgende Früherkennungsmaßnahmen und Vorsorgeuntersuchungen vor: für Frauen ab Beginn des 20. Lebensjahres und für Männer ab Beginn des 45. Lebensjahres jährlich eine Untersuchung zur Krebsfrüherkennung, für Versicherte ab dem 36. Lebensjahr jedes 2. Jahr eine ärztliche Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit (so genannter Gesundheits-Check-up ), hier bietet die BAHN- BKK ein Bonusprogramm an, für Männer und Frauen mit Beginn des 56. Lebensjahres alle 10 Jahre eine Darmkrebs-Vorsorgeuntersuchung mittels einer Darmspiegelung (Koloskopie), ab dem 35. Lebensjahr können Männer und Frauen alle zwei Jahre zur Früherkennungsuntersuchung für Hautkrebs gehen, das sogenannte Hautkrebs- Screening. Die BAHN-BKK bietet folgende Untersuchungen als kostenfrei an: Darmkrebs-Screening Sie können sich nicht zu einer Darmspiegelung entschließen? Diese Entscheidung ist nachvollziehbar. Deshalb bietet Ihnen die BAHN-BKK einmalig eine kostenfreie Teilnahme an einem erweiterten Stuhltest an, den sogenannten immunologischen Test. Dieser Test wird auch bei der Gesundheitsprämie 125 als Vorsorgeleistung anerkannt. discovering hands Jährlich erkranken über 70.000 Frauen an Brustkrebs. Deshalb hat die BAHN-BKK ihre Vorsorge um dicovering hands erweitert. Diese Tastuntersuchung führen speziell ausgebildete blinde Frauen (MTU) durch. Bundesweit nehmen ca. 30 Praxen an diesem erfolgreichen Programm teil. BAHN-BKK-Kunden können diese Vorsorge zusätzlich zu ihrer regulären Brustkrebsvorsorge beim Gynäkologen einmal im Jahr kostenfrei durchführen lassen. Die BAHN-BKK übernimmt die Kosten dafür. www.bahn-bkk.de/discovering-hands Hautkrebs-Screening BAHN-BKK-Versicherte können sich bereits vom 16. Geburtstag an alle zwei Jahre auf Hautkrebs untersuchen lassen. www.bahn-bkk.de/vorsorge Vorsorgeuntersuchungen Kinder und Jugendliche S.10 Impfungen S.7

F I Haushaltshilfe Haben Sie Kinder und kein anderer kann den Haushalt führen? Kein Problem: Wenn eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorliegt, übernehmen wir die Kosten für eine Haushaltshilfe für die Dauer eines Krankenhausaufenthalts oder bis zu vier Wochen bei ambulanter Erkrankung. Sie zahlen lediglich die gesetzlichen Zuzahlungen (siehe unter Zuzahlungen). Laut Gesetz darf das Kind nicht älter als zwölf Jahre sein. Bei der BAHN-BKK haben Sie sogar Anspruch auf eine Haushaltshilfe bis zum 14. Geburtstag Ihres jüngsten Kindes. Wenn Sie schwer erkrankt sind insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten OP und in Ihrem Haushalt kein Kind lebt, übernehmen wir Ihre Haushaltshilfe dennoch für bis zu vier Wochen. Dieser Anspruch verlängert sich bis zu 26 Wochen, wenn bei Beginn der Haushaltshilfe ein Kind von 12 Jahren oder jünger zu versorgen ist. Häusliche Krankenpflege In bestimmten Fällen übernimmt die BAHN-BKK zusätzlich zur ärztlichen Behandlung auch die Kosten für häusliche Krankenpflege durch professionelle Pflegekräfte zum Beispiel aus Sozialstationen. Voraussetzung ist, dass im Haushalt keine Person die erforderliche Pflege erbringen kann. Sie können die häusliche Krankenpflege erhalten, wenn sie aus ärztlicher Sicht notwendig ist oder zur Vermeidung oder Verkürzung eines Krankenhausaufenthaltes führt. Die medizinische Behandlungspflege wird unbegrenzt gewährt. Sie zahlen nur die gesetzlichen Zuzahlungen (siehe unter Zuzahlungen). Wenn Sie schwer erkrankt sind insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten OP und keine Pflegebedürftigkeit vorliegt, übernehmen wir die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung für bis zu vier Wochen je Krankheitsfall. Die BAHN-BKK übernimmt für ihr Hörgerät einen Festbetrag in Höhe von über 700 Euro. Die Regelungen für Sehhilfen finden Sie im Abschnitt Brillen. Mit einer Krankenzusatzversicherung der DEVK können Sie sich zusätzlich absichern. Hospiz Bei einem notwendigen Hospizaufenthalt von Schwerkranken übernimmt die BAHN-BKK gemeinsam mit der BAHN-BKK Pflegekasse die notwendigen Kosten. Impfungen Die BAHN-BKK übernimmt im Rahmen der vertraglichen Regelungen die Kosten für Impfungen gegen: Diphterie FSME in den Risikogebieten Gebärmutterhalskrebs-Impfung (HPV) für Mädchen von 12 16 Jahren Hirnhautentzündung (HiB) Keuchhusten Kinderlähmung Masern Mumps Röteln Tollwut Virusgrippe Wundstarrkrampf Grippeschutz für Risikogruppen Folgende Impfungen bietet die BAHN-BKK als kostenfrei an: Auslandsreise-Schutzimpfungen Gut geschützt beim Weltenbummeln: Die BAHN-BKK übernimmt auch die wichtigsten Impfungen für Ihren Urlaub wie zum Beispiel Hepatitis A und B, Gelbfieber, japanische Enzephalitis, Cholera oder Typhus. Mehr dazu finden Sie unter www.bahn-bkk.de/impfung Heilmittel, wie Bäder und Massagen 90 Prozent der Kosten für ärztlich verordnete Heilmittel wie Bäder, Massagen, Krankengymnastik, Bewegungs-, Beschäftigungs- und Sprachtherapie trägt die BAHN-BKK. Es fällt lediglich die vorgeschriebene Zuzahlung an. Hilfsmittel Benötigen Sie nach ärztlicher Verordnung ein Hilfsmittel, wie zum Beispiel Prothesen oder ein Inhalationsgerät, übernimmt die BAHN-BKK die Kosten. Sie zahlen lediglich die gesetzlichen Zuzahlungen (siehe unter Zuzahlungen). Ist für ein Hilfsmittel ein Festbetrag festgesetzt, so übernimmt die BAHN-BKK die Kosten bis zu dieser Grenze. Grippeschutz für alle Die BAHN-BKK übernimmt die Kosten einer Grippeschutzimpfung auch für Nicht-Risikogruppen. HPV-Impfung Jetzt für alle von 9-19 Jahren Die BAHN-BKK übernimmt die Kosten für eine HPV- Impfung sogar von Mädchen und Jungen im Alter von 9 bis 19 Jahren. 7

Kieferorthopädische Behandlung Bei einer medizinisch notwendigen Behandlung von Kieferoder Zahnfehlstellungen, die das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigen oder wenn eine Beeinträchtigung droht, übernimmt die BAHN-BKK 80 Prozent der Kosten der vertragszahnärztlichen Versorgung, wenn die Behandlung vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurde. Sollten mehrere Kinder gleichzeitig in Behandlung sein, sogar 90 Prozent. Sobald die Behandlung in dem Umfang abgeschlossen ist, den der Zahnarzt im Behandlungsplan festgelegt hat, erhalten Sie Ihren Eigenanteil vollständig von der BAHN-BKK zurück. BAHN-BKK KFO: Der Krankenzusatztarif der DEVK erstattet Kosten bei kieferorthopädischen Behandlungen. Informieren Sie sich unter www.bahn-bkk.de/krankenzusatzversicherung Krankengeld Sie sind arbeitsunfähig erkrankt und Ihr Arbeitgeber zahlt keine Lohn-/Gehaltsfortzahlung mehr? Dann prüft die BAHN- BKK Ihren Anspruch auf Krankengeld. Die Höhe beträgt 70 Prozent des letzten regelmäßigen Bruttoeinkommens, jedoch höchstens 90 Prozent Ihres letzten Nettoeinkommes. Haben Sie in den letzten 12 Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit Beiträge aus Einmalzahlungen gezahlt? Dann erhöht sich Ihr Krankengeld auf maximal 100 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgelts. Krankengeld ist keine Dauerleistung. Es kann maximal bis zu 78 Wochen gezahlt werden. Sie sind arbeitslos und erhalten Arbeitslosengeld I? Ihr Krankengeld wird dann in der gleichen Höhe gezahlt wie Ihr Arbeitslosengeld. Sie sind arbeitslos und erhalten Arbeitslosengeld II? Dann haben Sie keinen Anspruch auf Krankengeld. Sie erhalten weiterhin Ihr Arbeitslosengeld II. Sie sind selbstständig, unständig oder kurzzeitig beschäftigt, Künstler oder Publizist? Mit einer freiwilligen Versicherung können Sie sich ebenfalls mit dem gesetzlichen Krankengeld absichern. Zusätzlich bietet Ihnen die BAHN-BKK den Wahltarif Krankengeld Premium an. Nähere Informationen finden Sie unter www.bahn-bkk.de/krankengeld Sie wollen während Ihrer Arbeitsunfähigkeit eine Reise ins Ausland machen? Dann benötigen Sie die Zustimmung der BAHN-BKK. Ohne Zustimmung kann kein Krankengeld gezahlt werden. Krankengeld bei Pflege eines erkrankten Kindes Sie müssen der Arbeit fern bleiben und Ihr krankes Kind pflegen? Dann zahlt die BAHN-BKK bis zu 10 Arbeitstage im Kalenderjahr bei Alleinerziehenden bis zu 20 Arbeitstage Krankengeld für jedes Kind. Bei mehreren Kindern erhalten Sie Krankengeld für maximal 25 Arbeitstage je Kalenderjahr Alleinerziehende 50 Arbeitstage. Ihr Kind muss jedoch gesetzlich familienversichert und unter 12 Jahre alt sein. Voraussetzung ist, dass Sie keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Ihrem Arbeitgeber haben und es darf niemand anderes im Haushalt leben, der die Betreuung übernehmen kann. Für behinderte Kinder, die auf Hilfe angewiesen sind, besteht keine Altersgrenze. Die Behinderung muss jedoch während der gesetzlichen Familienversicherung eingetreten sein. Für Kinder, die nach ärztlichem Zeugnis schwerstkrank sind, kann Krankengeld für unbegrenzte Zeit gezahlt werden. Dieser verlängerte Anspruch besteht nur für ein Elternteil. Wird bei Kindern (z.b. im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung U6) die Schwachsichtigkeit eines Auges eine Amblyopie festgestellt, ist eine empfohlene Methode zum Training des schwachsichtigen Auges die Okklusionsmethode. Mit dem Abkleben des gesunden, stärkeren Auges wird ein Training des schwachen Auges erreicht. Die LOOKING-Therapie, die die BAHN-BKK für Kinder unter 16 Jahren jetzt als erste gesetzliche Krankenkasse übernimmt, kann die Behandlung intensivieren und die Behandlungszeit verkürzen. Hierzu erhält Ihr Kind Lernspiele für den Computer, mit denen es spielend das Sehen übt. Gleichzeitig wird die Auge-Hand- Koordination trainiert und das Lesenlernen spielerisch vorbereitet. Ambulante Vorsorgeleistungen Die ambulanten Vorsorgeleistungen werden in anerkannten Kurorten angeboten. Der tägliche BAHN-BKK Zuschuss von 16 Euro kann bei chronisch kranken Kleinkindern auf bis zu 25 Euro erhöht werden. Eine solche Maßnahme ist auf drei Wochen begrenzt. 90 Prozent der Kosten für ärztlich verordnete Heilmittel wie Bäder und Massagen trägt die BAHN-BKK. Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen Die stationäre Vorsorge oder Rehabilitation dauert in der Regel drei Wochen. Bei medizinischer Notwendigkeit kann die Maßnahme verlängert werden. Ambulante Rehabilitationsmaßnahmen Leistungen für ambulante Rehabilitationsmaßnahmen in zugelassenen Rehabilitationseinrichtungen werden in der Regel für 20 Rehabilitationstage erbracht. 8

K S Pflegesachleistungen Pflegegeld Pflegeversicherung Sollten Sie pflegebedürftig werden, übernimmt die BAHN-BKK die gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherung. Wählen Sie die Dienste eines professionellen Pflegedienstes (= Sachleistung), übernimmt die BAHN-BKK die Kosten bis zu den genannten Grenzen. Wird die Pflege durch Angehörige oder Bekannte durchgeführt, zahlt die BAHN-BKK ein Pflegegeld. Die Leistungen können auch kombiniert werden. Selbstverständlich beraten wir Sie gerne persönlich rund um das Thema Pflege. Der Umfang der Leistungen hängt von dem Grad der Pflegebedürftigkeit ab. Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (PEA) erhalten höhere Leistungen. Hierzu wird der Pflegebedürftige zu Hause von den Experten des Medizinischen Dienstes untersucht und einer der drei Pflegestufen zugeordnet: Pflegestufe 0 - PEA I I - PEA II II - PEA III III Härtefall Pflegestufe 0 - PEA I I - PEA II II - PEA III III Härtefall ab 01.01.2015 231 Euro 468 Euro 689 Euro 1.144 Euro 1.298 Euro 1.612 Euro 1.995 Euro ab 01.01.2015 123 Euro 244 Euro 316 Euro 458 Euro 545 Euro 728 Euro entfällt 43 SGB XI vollstationäre Pflege Schwanger schaft und Geburt Pflegestufe ab 01.01.2015 I 1.064 Euro II 1.330 Euro III 1.612 Euro III Härtefall 1.995 Euro jedoch maximal 75 Prozent des gesamten Heimentgelts Für die Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung übernimmt die BAHN-BKK die vollen Kosten. Dazu zählt auch der Test auf Schwangerschaftsdiabetes sowie drei Basis-Ultraschalluntersuchungen. Weitere gesetzlichen Leistungen sind: Hilfe durch eine Vertragshebamme, Schwangerschaftsgymnastik bei einer Hebamme, die nötigen Arznei-, Verband- und Heilmittel, Haushaltshilfe in besonderen Fällen, häusliche Krankenpflege, Krankenhausaufenthalt zur Entbin dung auch bei einem Fehlalarm Wochenbettbetreuung bis 12 Wochen nach der Geburt Leistungen einer Hebamme können nur übernommen werden, wenn die Hebamme dem Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe beigetreten ist. Die BAHN-BKK zahlt Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen Mutterschaftsgeld für sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung. Bei Frühoder Mehrlingsgeburten verlängert sich die Dauer sogar auf insgesamt 18 Wochen. Hierfür benötigen Sie eine Bescheinigung Ihres Arztes oder Ihrer Hebamme. Stellt Ihnen Ihr Arzt vor Beginn der Schutz- 9

frist eine Bescheinigung über Beschäftigungsverbot aus, zahlt Ihr Arbeitgeber Ihr Arbeitsentgelt weiter. Die BAHN-BKK unterstützt Sie in dieser spannenden Zeit und übernimmt die Kosten für Geburtsvorbereitungskurse für werdende Väter und eine Hebammenrufbereitschaft bis zu 250 Euro. Außerdem bietet sie Ihnen das Online-Portal Abenteuer Baby, auf dem Sie alle wichtigen Informationen und Tipps rund um das Thema Schwangerschaft finden. www.bahn-bkk.de/familie Selbsthilfegruppen und Kontaktstellen Bei Gesundheit-Online können Sie darüber hinaus anonym an Gruppen- und Expertenchats zu verschiedenen Lebenshilfe-Themen teilnehmen und finden weitere Kontaktadressen unter www.bahn-bkk.de/gesundheitonline Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) Sie soll die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen erhalten, fördern und verbessern. Sie ermöglicht ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in der vertrauten Umgebung. Die BAHN- BKK übernimmt die SAPV als zusätzliche Leistung neben der bestehenden Versorgung. Diese umfasst palliativ-ärztliche und palliativ-pflegerische Leistungen als Gesamtleistung. Zahnvorsorge Einmal im Kalenderjahr ist eine zahnärztliche Untersuchung zur Verhütung von Zahnerkrankungen Bestandteil der gesetzlichen Leistung. Versicherte im Alter von 6 bis 17 Jahren haben einen halbjährlichen Anspruch auf diese Untersuchung. Bei Minderjährigen gehört zudem eine Fissurenversiegelung der Backenzähne zum Leistungsspektrum. Zahnersatz Für Zahnersatz gibt es gesetzlich festgelegte befundorientierte Festzuschüsse, also zum Beispiel für Kronen, Brücken oder Prothesen. Wird ein Zahnersatz notwendig, erstellt der Zahnarzt den Befund. Bevor Ihr Zahnarzt mit der Behandlung beginnt, treten Sie bitte mit uns in Kontakt. Bei uns erfahren Sie die genaue Höhe Ihres individuellen Festzuschusses. Versicherte mit geringem Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen den doppelten Festzuschuss erhalten. Die BAHN-BKK berät Sie dazu gern ausführlich. Die BAHN-BKK arbeitet mit verschiedenen Kooperationspartnern zusammen, bei denen Sie günstigen Zahnersatz und weitere Leistungen erhalten. Informieren Sie sich: www.bahn-bkk.de/zaehne Unsere Empfehlung: Schließen Sie eine private Krankenzusatzversicherung bei der DEVK ab, um ihren Eigenanteil zu senken. Vorsorgeuntersuchungen Kinder und Jugendliche Die gesetzlich vorgesehenen Kinder- und Jugenduntersuchungen umfassen 11 Untersuchungen von der Geburt (U1) bis zum maximal 15. Lebensjahr. Der BAHN-BKK ist die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ein besonderes Anliegen. Deshalb schließt sie die Lücke zwischen den Untersuchungen U9 und J1 und ergänzt das Programm um drei weitere Vorsorgeuntersuchungen: U10, U11 und J2. www.bahn-bkk.de/vorsorge Zuzahlungen Versicherte müssen sich an den Kosten für bestimmte Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beteiligen. Diese Kosten sind vom Gesetzgeber festgelegt. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr brauchen grundsätzlich keine Zuzahlungen zu leisten. (Ausnahme: Fahrkosten). 10

S Z Zuzahlungen im Überblick Leistung Zuzahlung Bemerkung Arzneimittel 10% mind. 5 Euro, max. 10 Euro je Medikament Zuzahlung nicht höher als der Preis des Mittels Häusliche Krankenpflege Haushaltshilfe 10% je Tag der Inanspruchnahme 10% mind. 5 Euro, max. 10 Euro je Tag der Inanspruchnahme Zusätzlich 10 Euro je Verordnung, Zuzahlung für höchstens 28 Leistungstage im Kalenderjahr Heilmittel 10% je einzelner Leistung Zusätzlich 10 Euro für die gesamte Verordnung Hilfsmittel 10% mind. 5 Euro, max. 10 Euro je einzelner Leistung Ausnahme: Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind (z.b. Ernährungssonden, Windeln bei Inkontinenz): Zuzahlung von 10% je Verbrauchseinheit, aber maximal 10 Euro pro Monat Krankenhausbehandlung 10 Euro je Kalendertag Zuzahlung für höchstens 28 Kalendertage im Kalenderjahr Soziotherapie 10% mind. 5 Euro, max. 10 Euro je Tag der Inanspruchnahme Stationäre Vorsorge 10 Euro je Kalendertag Stationäre Rehabilitation Ambulante Rehabilitation 10 Euro je Kalendertag 10 Euro je Behandlungstag Bei Anschlussrehabilitation begrenzt auf 28 Kalendertage pro Jahr Fahrten zur stationären und ambulanten* Behandlung 10% mind. 5 Euro, max. 10 Euro je Fahrt dies gilt auch für Kinder unter 18 Jahren keine Zuzahlung für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bei Serienfahrten muss nur die erste und letzte Fahrt bezahlt werden Verbandmittel 10% mind. 5 Euro, max. 10 Euro je Mittel Zuzahlung nicht höher als der Preis des Mittels * in Ausnahmefällen Achten Sie darauf, dass Ihnen die jeweilige Zuzahlung quittiert wird. Die BAHN-BKK empfiehlt, alle Quittungen und Belege aufzubewahren. 11

Maßgeschneiderte S für jedes Lebensalter Neben den gesetzlichen Leistungen bietet Ihnen die BAHN-BKK attraktive S wie die Förderung Alternativer Heilmethoden, lohnenswerte Bonusprogramme, fit4life-aktivtage oder Premium-Krankenzusatzversicherungen. Informationen dazu finden Sie im Internet unter www.bahn-bkk.de/s Herausgeber: BAHN-BKK, Frankfurt / Main Umsetzung: www.logoform.de Druck und Vertrieb: DB Kommunikationstechnik GmbH, Karlsruhe Stand: Januar 2016, BKK216016 Service garantiert auch am Wochenende! Das Team der BAHN-BKK berät Sie gerne täglich von 8 bis 20 Uhr. Und das kostenfrei. Servicenummer: service@bahn-bkk.de www.bahn-bkk.de 0800 22 46 255