Beantwortung der Anfrage

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Tagesordnung. Mittwoch, 22 März 2017, 9:00 Uhr

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Zur Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobfrau Svazek BA und Lassacher an Landeshauptmann-Stellvertreter

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Die Oö. Landtagsdirektion übermittelt eine Anfragebeantwortung von Herrn Landesrat Rudolf Anschober (Beilage 13053/2017).

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Weiters ist darauf hinzuweisen, dass die das Jahr 2018 betreffenden Zahlen nur vorläufig sind.

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des Nlltionalrates XVU. OesctzßCbuIIg3pcriude B e a n t w 0 r tun g =======================

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Tagesordnung. Mittwoch, 03. Oktober 2018, 9:00 Uhr. 2. Beschluss über den Beginn der 2. Session der 16. Gesetzgebungsperiode

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Nr. 341 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (5. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Bericht

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Tagesordnung. Mittwoch, 1. Oktober 2014, 9:00 Uhr

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Nr. 1 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (1. Session der 16. Gesetzgebungsperiode) Antrag

Anfrage NEOS eingelangt: Zahl: Anfrage der Abgeordneten Dr. Sabine Scheffknecht

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Ergänzend zur Begründung gemäß 36 Abs. 2 Asylgesetz 2005 wird in Bezug auf Niederösterreich ausgeführt:

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Pressekonferenz. mit. Klubobfrau Mag. Helena Kirchmayr, Klubobmann Ing. Herwig Mahr, OÖVP-Sozialsprecher LAbg. Dr. Wolfgang Hattmannsdorfer und

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Nr 312 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (3. Session der 14. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage

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MA 40 Post Gesendet am: :03:52

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Entwurf. Verordnung. der Salzburger Landesregierung vom... über die ergänzende Wohnbedarfshilfe gemäß

7271/AB. vom zu 7512/J (XXV.GP) GZ.: BMI-LR2220/0050-III/9/a/2016 Wien, am 18. Februar 2016

Transkript:

Nr. 183-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (4. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Beantwortung der Anfrage der Abg. Steiner-Wieser und Klubobmann Naderer an die Landesregierung (Nr. 183-ANF der Beilagen) durch Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Stöckl, Landesrat Dr. Schellhorn und Landesrätin Mag. a Berthold MBA bezüglich der steigenden Zahl an Asylwerbern Hohes Haus! Zur Beantwortung der Anfrage der Abg. Steiner-Wieser und Klubobmann Naderer bezüglich der steigenden Zahl an Asylwerbern vom 20. Mai 2016 erlauben sich Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Stöckl, Landesrat Dr. Schellhorn und Landesrätin Mag. a Berthold MBA, Folgendes zu berichten: Zu Frage 1: Wie viele Personen mit nicht österreichischer Staatsbürgerschaft befinden sich zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung in Salzburg in der Mindestsicherung? Zum letztmöglichen Abfrage-Zeitpunkt Mai 2016 befanden sich in der gegenständlichen Kategorie 3.425 Personen in der Mindestsicherung. Insgesamt haben zu diesem Zeitpunkt 8.779 Personen Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung erhalten. Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Daten aufgrund ihrer Aktualität noch nicht stabil sind. Schwankungen sind hier noch möglich. Zu Frage 1: Siehe Anfragebeantwortung durch Landesrat Dr. Schellhorn. Zu Frage 2: Wie viele Asylberechtigte befinden sich zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung in Salzburg in der Mindestsicherung? Zum letztmöglichen Abfrage-Zeitpunkt Mai 2016 befanden sich in der abgefragten Kategorie 1.990 Personen in der Mindestsicherung. Insgesamt haben zu diesem Zeitpunkt 8.779 Personen Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung erhalten. 1

Es muss darauf hingewiesen werden, dass die Daten aufgrund ihrer Aktualität noch nicht stabil sind. Schwankungen sind hier noch möglich. Zu Frage 2: Siehe Anfragebeantwortung durch Landesrat Dr. Schellhorn. Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Stöckl: Zu den Fragen 3,4 und 6: Frage 3: Wie hoch waren die Gesamtkosten für das Ressort für Asylberechtigte bzw. subsidiär Schutzberechtigte in Salzburg in den Verwaltungsjahren 2013, 2014 und 2015 aufgegliedert nach Verwaltungsjahr und jeweiliger Voranschlagstelle? Frage 4: Rechnen Sie mit einer Steigerung der Kosten für das Ressort für Asylberechtigte bzw. subsidiär Schutzberechtigte in Salzburg im Jahr 2016? Frage 6: Wodurch begründet sich der laufende Mehraufwand für Asylberechtigte bzw. subsidiär Schutzberechtigte in den erhöhten Mindestsicherungsbeiträgen an Sozialhilfeverbände und Gemeinden im Voranschlag 2016? Da das Ressort für Asylberechtigte bzw. subsidiär Schutzberechtigte nicht in meine Ressortzuständigkeit fällt, können diese Fragen von mir nicht beantwortet werden. Nachdem diese Anfrage zur Beantwortung auch an Landesrätin Mag. a Berthold MBA und Landesrat Dr. Schellhorn übertragen wurde, gehe ich davon aus, dass die Fragen zuständigkeitshalber von Landesrätin Mag. a Berthold MBA und Landesrat Dr. Schellhorn beantwortet werden. Zu Frage 3: Die Kosten für asylberechtigte Personen stellen sich wie folgt dar: 2013: 3.635.713 2014: 4.370.395 2015: 7.190.698 Eine Aufgliederung der Auszahlungen nach Voranschlagsstellen ist nicht möglich, da es sich hier um Bedarfsgemeinschaften handelt, in denen sowohl Asylberechtigte als auch Personen mit einem anderen Rechtsstatus unterstützt werden. Die Leistungen werden für eine Bedarfsgemeinschaft gesamthaft errechnet und geleistet. 2

Zu Frage 4: Aufgrund der tendenziell steigenden Zahlen von Asylberechtigten ist hier von einer Steigerung auszugehen. Zu Frage 4.1.: Wenn ja, in welchem Ausmaß? Der monatliche Aufwand für asylberechtigte Personen ist von Jänner bis Mai 2016 pro Monat um rund 0,93 % gestiegen. Auf dieser Basis ergibt sich derzeit folgende voraussichtliche Hochrechnung für das Jahr 2016: Gesamtsteigerung von rund 11 % Gesamtkosten von rund 7.991.000,--. Zu Frage 5: Wie viele Asylberechtigte bzw. subsidiär Schutzberechtigte werden sich 2016 (jeweils im 1., 2., 3. und 4. Quartal) nach Ihren derzeitigen Prognosen in der Mindestsicherung befinden? Annahme asylberechtigten Personen: 1. Quartal: 1.843 2. Quartal: 1.886 3. Quartal: 1.930 4. Quartal: 1.975. Zu Frage 6: Grundsätzlich verursachen steigende Fallzahlen steigende Kosten. Darüber hinaus ist anzuführen, dass im Bundesland Salzburg keine Sozialhilfeverbände existieren. Zu Frage 6.1.: Welche Leistungen bzw. welches soziale Angebot werden hier konkret von welcher Stelle für Asylberechtigte bzw. subsidiär Schutzberechtigte erbracht? Leistungen und Angebote für Bezieherinnen und Bezieher der Mindestsicherung, welche vom Land Salzburg erbracht werden, stehen allen Bezieherinnen und Bezieher und damit auch Asylberechtigten zur Verfügung. Subsidiär Schutzberechtigte haben keinen Anspruch auf Mindestsicherung und können daher auch auf keine derartigen Leistungen bzw. Angebote zurückgreifen. Zu Frage 6.2.: Wie hoch sind die Kosten für das Land Salzburg für diese Angebote an Asylberechtigte bzw. subsidiär Schutzberechtigte, aufgeschlüsselt nach jeweiliger Voranschlagstelle? 3

Zu Frage 6.3.: Welche Sozialhilfeverbände erhalten wie viel von den im Budget veranschlagten Mitteln, aufgeschlüsselt nach einzelnen Organisationen? Zu Frage 6.4.: Gibt es gesetzliche Regelungen, Verträge oder sonstige Kriterien über die Verwendung dieser Gelder? Ja, es gibt gesetzliche Regelungen. Zu Frage 6.4.1.: Wenn ja, welche? Das Salzburger Mindestsicherungsgesetz dient als landesgesetzliche Grundlage. Dazu gibt es vier Verordnungen (Fremde, Wohnen, Sonderbedarfe, Hilfe in besonderen Lebenslagen). Zu Frage 6.4.2.: Wenn nein, warum nicht? 4.1. Zu Frage 6.5.: Werden die Leistungen der Sozialhilfeverbände hinsichtlich Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Effizienz und ordnungsgemäßer Durchführung überprüft? Zu Frage 6.5.1.: Wenn ja, wer führt diese Überprüfung durch und wie sehen die Maßstäbe dafür aus? Zu Frage 3: Im Zeitraum 2013 bis 2015 haben durchschnittlich 60 Personen mit dem Aufenthaltstitel subsidiär schutzberechtigt Leistungen der Grundversorgung des Landes Salzburg bezogen. Im o. a. Zeitraum wurden abzüglich des 60-prozentigen Kostenanteils des Bundes rund 150.000,-- jährlich aufgewendet. Zu Frage 4: Die Zahl der subsidiär Schutzberechtigten ist mit jeweils rund 75 Personen in den ersten beiden Quartalen 2016 konstant geblieben. Zu Frage 4.1.: Siehe Beantwortung der Frage 4. Zu Frage 5: Siehe Anfragebeantwortung durch Landesrat Dr. Schellhorn. 4

Zu Frage 6: Siehe Anfragebeantwortung durch Landesrat Dr. Schellhorn. Zu Frage 6.1.: Zu Frage 6.2.: Zu Frage 6.3.: Zu Frage 6.4.: Zu Frage 6.4.1.: Zu Frage 6.4.2.: Zu Frage 6.5.: Zu Frage 6.5.1.: Die genannten Regierungsmitglieder ersuchen das Hohe Haus um Kenntnisnahme dieser Anfragebeantwortung. Salzburg, am 12. Juli 2016 Dr. Stöckl eh. Mag. a Berthold MBA eh. Dr. Schellhorn eh. 5