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Transkript:

Eröffnungsbilanz zum 01.01.2017 Inhalt Vorwort... 3 I. Eröffnungsbilanz zum 01.01.2017... 4 II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden... 7 III. Erläuterung der einzelnen Bilanzposten... 9 Immaterielle Vermögensgegenstände... 9 Unbebaute Grundstücke... 9 Bebaute Grundstücke... 11 Infrastrukturvermögen... 12 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler... 13 Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge... 13 Betriebs- und Geschäftsausstattung... 14 Anlagen im Bau... 14 Finanzvermögen, Beteiligungen... 14 Öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Forderungen... 15 Liquide Mittel... 15 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten... 15 Vermögensübersicht... 16 Basiskapital... 17 Sonderposten... 17 Rückstellungen... 18 Verbindlichkeiten... 18 Passive Rechnungsabgrenzungsposten... 19 Schuldenübersicht... 20 IV. Sonstige Pflichtangaben... 21 V. Zusammenfassung und Kennzahlen... 22

Herausgeber: Gemeinde Oberreichenbach Schulstr. 3, 75394 Oberreichenbach www.oberreichenbach.de Diese Eröffnungsbilanz wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Oberreichenbach in seiner öffentlichen Sitzung am 27.04.2018 festgestellt.

Vorwort Mit einem Vorsprung von drei Jahren ist die Gemeinde Oberreichenbach am 01.01.2017 in das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR) gestartet. Spätestens 2020 ist es für alle Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg verpflichtend. Die Umstellung der Buchhaltung von der althergebrachten Kameralistik auf die kaufmännisch geprägte Doppik ist das Kernstück eines Reformprozesses der öffentlichen Verwaltung in Baden-Württemberg. Die neue Buchführung verspricht eine größere Transparenz, eine vollständige Darstellung der Finanzdaten, regt zu betriebswirtschaftlichem Denken an und ist besser vergleichbar. Erstmalig wird durch die kommunale Doppik der gesamte Ressourcenverzehr der Gemeinde abgebildet. Es werden jetzt auch zahlungsunwirksame Rechnungsgrößen wie z.b. Abschreibungen sichtbar gemacht. Neben den kommunalen Schulden gibt das Neue Kommunale Haushaltsrecht erstmals auch einen Aufschluss über das kommunale Vermögen. In aufwändiger Kleinarbeit wurde daher in den letzten Jahren das gesamte Vermögen der Gemeinde erfasst und bewertet. Obwohl das Projekt sehr komplex und aufwändig ist, wurde es ausschließlich mit eigenem Personal realisiert. Das Ergebnis dieser Vermögensbewertung liegt nun in Form dieser Eröffnungsbilanz vor. Hier wird anschaulich dargestellt, wie viel die Gemeinde Oberreichenbach wert ist. Damit konnte das NKHR-Umstellungsprojekt erfolgreich zum Abschluss gebracht werden. Oberreichenbach, im März 2018 Karlheinz Kistner Bürgermeister Daniel Merkle Gemeindekämmerer 3

I. Eröffnungsbilanz zum 01.01.2017 A K T I V A 1. Vermögen 35.521.951,23 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 8.620,02 1.2 Sachvermögen 32.581.857,07 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 10.118.237,14 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.638.135,59 1.2.3 Infrastrukturvermögen 17.748.099,28 1.2.4 Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 40.001,00 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 342.486,30 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 110.360,36 1.2.8 Vorräte 0,00 1.2.9 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.584.537,40 1.3 Finanzvermögen 2.931.474,14 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 1.3.2 Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen 9.965,32 kommunalen Zusammenschlüssen 1.3.3 Sondervermögen 766.000,00 1.3.4 Ausleihungen 266.240,00 1.3.5 Wertpapiere 0,00 1.3.6 Öffentlich-rechtliche Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen 107.509,99 1.3.7 Privatrechtliche Forderungen 53.861,01 1.3.8 Liquide Mittel 1.727.897,82 2. Abgrenzungsposten 13.082,84 2.1 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 13.082,84 2.2 Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse 0,00 3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) 0,00 B I L A N Z S U M M E 35.535.034,07 4

P A S S I V A 1. Eigenkapital 21.403.761,36 1.1 Basiskapital 21.403.761,36 1.2 Rücklagen 0,00 1.2.1 Rücklagen aus Überschüssen d. ordentl. Ergebnisses 0,00 1.2.2 Rücklagen aus Überschüssen d. Sonderergebnisses 0,00 1.2.3 Zweckgebundene Rücklagen 0,00 1.3 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 1.3.1 Fehlbeträge aus Vorjahren 0,00 1.3.2 Jahresfehlbetrag, soweit eine Deckung im Jahresabschluss durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen nicht möglich ist 0,00 2. Sonderposten 13.112.613,53 2.1 Sonderposten für Investitionszuweisungen 7.505.713,71 2.2 Sonderposten für Investitionsbeiträge 4.005.364,51 2.3 Sonderposten für Sonstiges 1.601.535,31 3. Rückstellungen 78.161,29 3.1 Lohn- und Gehaltsrückstellungen 0,00 3.2 Unterhaltsvorschussrückstellungen 0,00 3.3 Stilllegungs- und Nachsorgerückstellungen für Abfalldeponien 61.465,17 3.4 Gebührenüberschussrückstellungen 0,00 3.5 Altlastensanierungsrückstellungen 0,00 3.6 Rückstellungen für drohende Verpflichtungen aus Bürgschaften und Gewährleistungen 0,00 3.7 Sonstige Rückstellungen 16.696,12 4. Verbindlichkeiten 753.152,36 4.1 Anleihen 0,00 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 749.695,08 4.3 Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 0,00 4.4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen 740,25 4.5 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0,00 4.6 Sonstige Verbindlichkeiten 2.717,03 5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten 187.345,53 B I L A N Z S U M M E 35.535.034,07 5

Betr.-Geschäftsausst. 0,3% AKTIVA Finanzvermögen Anlagen im Bau 8,3% Maschinen 4,5% 1,0% Unbebaute Grundstücke 28,5% Infrastrukturvermögen 50,0% Bebaute Grundstücke 7,4% Rückstellungen 0,2% PASSIVA Verbindlichkeiten 2,1% Pass. Rechn.abgrenz. 0,5% Sonderposten 36,9% Eigenkapital 60,2% 6

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden In dieser Eröffnungsbilanz ist der Stand des gesamten Vermögens und der Schulden der Gemeinde Oberreichenbach zum Stichtag 01.01.2017 dargestellt. Die Eröffnungsbilanz basiert auf den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) und ist nach den Vorgaben des 52 GemHVO gegliedert. Grundsätzlich sind in der Bilanz alle selbstständig verwertbaren und bewertbaren Vermögensgegenstände, die sich im wirtschaftlichen Eigentum der Gemeinde befinden, zu aktivieren (Aktivierungsgrundsatz). Außerdem sind sämtliche rechtlichen oder wirtschaftlichen Verpflichtungen, die eine wirtschaftliche Belastung für die Gemeinde darstellen und quantifizierbar sind, zu passivieren (Passivierungsgrundsatz). Die Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände wurde nach den Bewertungsgrundsätzen des 43 GemHVO, dem Bilanzierungsleitfaden für Baden-Württemberg sowie der daraus entwickelten Bewertungsrichtlinie der Gemeinde Oberreichenbach durchgeführt. Grundsätzlich sind alle Vermögensgegenstände einzeln zu bewerten ( 43 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO). Die Bildung von Sammelposten ist demzufolge nicht zulässig. Darüber hinaus schließt dieser Grundsatz aber auch eine Zerlegung von Vermögensgegenständen in einzelne Komponenten aus. Es muss eine wirklichkeitsgetreue, den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Bewertung erfolgen ( 43 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO). Bewertet wird nach 44 GemHVO grundsätzlich nach den Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK), vermindert um Abschreibungen ( 46 GemHVO). Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten. Bei einem hergestellten Vermögensgegenstand wurde für den konkreten Wertansatz die Untergrenze gewählt, das heißt ohne den Ansatz von Gemeinkostenzuschlägen. Zinsen für Fremdkapital gehören nicht zu den Herstellungskosten. 7

62 GemHVO gibt für die erstmalige Bewertung in der Eröffnungsbilanz bestimmte Bewertungsvereinfachungen vor, wie zum Beispiel: - bisher in Anlagennachweise geführte Werte dürfen übernommen werden, - bewegliche und immaterielle Vermögensgegenstände älter als sechs Jahre brauchen nicht aufgenommen werden, - Ansatz von Erfahrungswerten bei Vermögensgegenständen älter als sechs Jahre, - Ansatz von örtlichen Durchschnittswerten bei landwirtschaftlichen Grundstücken, Grünflächen und Straßengrundstücken, - Verzicht auf den Ansatz von geleisteten Investitionszuschüssen. Diese Vereinfachungsregelungen wurden bei der Aufstellung der Eröffnungsbilanz angewandt. Für die erstmalige Erfassung und Bewertung des Vermögens ergibt sich aufgrund dieser Regelungen folgender zeitlicher Ablauf: Anschaffungs-/Herstellungszeitpunkt vor dem 31.12.1974 01.01.1975 31.12.2010 01.01.2011 31.12.2016 Ansatz von Erfahrungswerten bezogen auf den 01.01.1974 Ermittlung der tatsächlichen AHK. Bei unverhältnismäßig hohem Aufwand Ansatz von Erfahrungswerten bezogen auf Anschaff.-/Herstell.jahr. Nachermittlung der tatsächlichen AHK aus den Buchhaltungsunterlagen Eröffnungsbilanz ab 01.01.2017 Doppische Buchhaltung mit Bilanz und Anlagebuchhaltung Die Vermögensgegenstände werden ab dem Anschaffungs- bzw. Herstellungszeitpunkt abgeschrieben. Für die Berechnung der Abschreibungen wird die lineare Abschreibungsmethode angewandt. Grundsätzlich wird bei der Festlegung der Nutzungsdauer die Afa- Tabelle des Bilanzierungsleitfadens verwendet. Für Investitionen erhaltene Zuweisungen und Beiträge werden bei der Gemeinde Oberreichenbach gem. 40 Abs. 4 Satz 2 GemHVO nach dem Bruttoprinzip als Sonderposten auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen und entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer aufgelöst. Ohne Inventur keine Bilanz. Daher wurde eine Inventurrichtlinie erlassen, welche sämtliche Einzelheiten zur Inventur regelt. Zur erstmaligen Bewertung des unbeweglichen Vermögens wie Grundstücke, Gebäude und Straßen wurde eine Buch-/ Beleginventur (Liegenschaftskataster, Kaufverträge) durchgeführt. Bei der Inventarisierung des beweglichen Vermögens wurden grundsätzlich nur die Gegenstände aufgenommen, deren Anschaffung nicht länger als sechs Jahre zurückliegt ( 62 Abs. 1 letzter Satz GemHVO) und welche einen Wert über 1.000 Euro netto aufweisen ( 38 Abs. 4 GemHVO). Im übrigen wird auf die Bewertungsrichtlinie sowie die Inventurrichtlinie der Gemeinde Oberreichenbach verwiesen, welche bei der Kämmerei eingesehen werden kann. 8

III. Erläuterung der einzelnen Bilanzposten AKTIVA Auf der Aktivseite ist die Mittelverwendung dargestellt, welches hauptsächlich aus Vermögen besteht ( 52 Abs. 3 GemHVO). 1. Vermögen 35.521.951,23 1.1. Immaterielle Vermögensgegenstände 8.620,02 Unter das immaterielle Vermögen fallen alle werthaltigen, abgrenzbaren und unkörperlichen Gegenstände, die nicht Sachen sind. Darunter fallen z.b. Lizenzen, Schutzrechte, Logos und Software. In der Gemeinde Oberreichenbach wurde hier die Software aktiviert. 1.2. Sachvermögen 32.581.857,07 Zum Sachvermögen gehören unbebaute, bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, Infrastrukturvermögen, Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler, bewegliches Vermögen, Vorräte und geleistete Anzahlungen sowie Anlagen im Bau. 1.2.1. Unbebaute Grundstücke 10.118.237,14 Davon entfallen auf Landwirtschaftliche Grundstücke 735.150,78 Bei den landwirtschaftlichen Grundstücken sind alle Grundstücke der Gemeinde zusammengefasst, welche nicht bebaubar sind, im Außenbereich liegen oder sonst keiner Kategorie zugeordnet werden können. Im Wesentlichen handelt es sich um Acker- und Grünland sowie landwirtschaftlich genutzte Wege. Insgesamt befinden sich 433.138 m² landwirtschaftliche Fläche im Eigentum der Gemeinde Oberreichenbach. Auf die einzelnen Gemarkungen entfallen: - Oberreichenbach 121.693 m² 252.174,50 - Oberkollbach 94.629 m² 147.502,48 - Würzbach 85.475 m² 150.644,86 - Igelsloch 131.341 m² 184.828,94 9

Gewässer 28.411,00 Es werden nur die natürlichen Gewässer mit eigenem Flurstück bewertet. Hauptsächlich handelt es sich um den Kollbach, den Reichenbach und den Würzbach. Die Gewässerfläche beträgt insgesamt 28.411 m². Wald 8.861.390,00 Hierunter zählen u.a. der forstwirtschaftlich genutzte Grund und Boden, Waldwege, Lichtungen, Waldwiesen und Holzlagerplätze. Die Summe der Gemeindewaldfläche beträgt 867,9 ha. In 62 Abs. 4 Satz 4 GemHVO hat der Gesetzgeber Pauschalwerte für den Aufwuchs von 7.200 bis 8.200 je Hektar und für die Grundstücksfläche von 2.600 je Hektar angesetzt. Diese Werte wurden in Abstimmung mit der Forstverwaltung zugrunde gelegt. Der Gesamtwert des Waldes teilt sich folgendermaßen auf: - Grund und Boden Wald 2.260.560,00 - Aufwuchs Wald 6.600.830,00 Gesamtsumme Wald 8.861.390,00 Auf die einzelnen Gemarkungen entfallen von dieser Gesamtsumme: - Oberreichenbach 29,1 ha 308.195,00 - Oberkollbach 0 ha 0 - Würzbach 655,3 ha 6.717.815,00 - Igelsloch 183,5 ha 1.835.380,00 10

Grünflächen 193.999,23 Unter die kommunalen Grünflächen fällt Grund und Boden, welcher als Parkanlage, Sport- und Spielplatz oder als sonstige Freizeit- und Erholungsfläche genutzt wird, einschließlich der zugehörigen Oberflächengewässer, des Aufwuchses, der Einbauten/Aufbauten und der Ausstattung. Die Spielgeräte jedoch wurden gem. Inventurrichtlinie einzeln erfasst, bewertet und zum beweglichen Vermögen gezählt. Der Gesamtwert teilt sich auf in Grund und Boden sowie Aufwuchs: - Grund und Boden Grünflächen 26.682 m² 161.633,52 - Aufwuchs Grünflächen 32.365,71 Sonstige unbebaute Grundstücke 299.286,13 Hierunter fallen alle nicht bebauten Grundstücke, die weder Grünfläche, landwirtschaftliche Fläche noch Wald sind, hauptsächlich sind dies die zur Vermarktung stehenden gemeindlichen Bauplätze sowie Gemeinbedarfsflächen. 1.2.2. Bebaute Grundstücke 2.638.135,59 Bebaute Grundstücke sind grundsätzlich Grundstücke, auf denen sich benutzbare Gebäude befinden. Bei der Bewertung von bebauten Grundstücken wurde zunächst der Grund und Boden, analog der unbebauten Grundstücke, und anschließend die Aufbauten bewertet. Für die Bewertung der Gebäude wurden grundsätzlich soweit ohne größeren Aufwand nachvollziehbar die Anschaffungsund Herstellungskosten angesetzt. Ansonsten wurde die Ermittlung der Gebäudewerte nach dem rückindizierten Gebäudeversicherungswert von 1914 vorgenommen. Dieser wurde mit Hilfe eines Baukostenindex auf das Erwerbs-/Baujahr umgerechnet. Bei der Ermittlung der Abschreibungen wird in der Regel von einer Nutzungsdauer von 50 Jahren ausgegangen. 11

Die Gemeinde Oberreichenbach besitzt 38 Gebäude. Diese verteilen sich auf die einzelnen Ortsteile wie folgt: - in Oberreichenbach 12 - in Oberkollbach 4 - in Würzbach 16 - in Igelsloch 6 Die bebauten Grundstücke werden in folgende Kategorien eingeteilt: - Wohnbauten 127.472,65 - soziale Einrichtungen (Kindergärten) 339.816,52 - Schulen 619.184,29 - Kultur, Sport, Freizeit- und Gartenanlagen 152.225,58 - sonstige Dienst- und Geschäftsgebäude 1.399.436,55 2.638.135,59 1.2.3. Infrastrukturvermögen 17.748.099,28 Das Infrastrukturvermögen besteht aus drei großen Gruppen, welche separat zu behandeln sind: - Straßen, Wege und Plätze einschließlich Straßenbeleuchtung, - Anlagen der Abwasserbeseitigung, - Friedhofseinrichtungen. Es entfallen auf - Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 659.714,79 Der Grund und Boden wurde analog der unbebauten Grundstücke erfasst und bewertet. Die Straßengrundstücke wurden mit einem örtlichen Durchschnittswert von 2,50 /qm angesetzt. - Anlagen zur Abwasserableitung und -reinigung 11.279.780,82 Bei der Abwasserbeseitigung wurden die bisher geführten Anlagenachweise übernommen. 12

- Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen 5.623.412,74 Die Straßen, Wege und Plätze wurden erstmals erfasst und bewertet. Bei der Bewertung des Straßenkörpers wird keine Unterteilung der einzelnen Straßenschichten (Unterbau und Deckschicht) vorgenommen. Der Straßenkörper wird gemäß Bilanzierungsleitfaden als ein einheitlicher Vermögensgegenstand angesehen. Zu dieser Position zählt auch das hochwertige Straßenzubehör wie zum Beispiel die Beleuchtung. - Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen 101.248,52 Bei den Friedhöfen wurden die bisher geführten Anlagenachweise übernommen. - Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 83.942,41 Hierunter fallen zum Beispiel die Buswarteeinrichtungen, Kabelleerrohre und Brunnenanlagen. 1.2.5. Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 40.001,00 Als Kunstwerk ist das Kriegerdenkmal Würzbach und als Kulturdenkmal das ehem. Naislacher Schlössle erfasst. 1.2.6. Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 342.486,30 Die Fahrzeuge und Maschinen wurden gemäß der Inventurrichtlinie erfasst und bewertet. Diese Position beinhaltet: - Fahrzeuge 287.382,29 - Maschinen 28.538,41 - Techn. Anlagen (v.a. EDV-Anlagen) 26.565,60 13

1.2.7. Betriebs- und Geschäftsausstattung 110.360,36 Unter diese beweglichen Vermögensgegenstände fallen zahlreiche Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände, wie zum Beispiel Büro- und Schulmöbel, Sport- und Spielgeräte sowie Ladestationen für E-Autos, welche gemäß der Inventurrichtlinie erfasst und bewertet wurden. Eine Aktivierung erfolgt dementsprechend erst ab einem Anschaffungswert von über 1.000 netto. 1.2.9. Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.584.537,40 Zum Bilanzstichtag 01.01.2017 waren folgende zwei Gebäude noch nicht endgültig abgerechnet und werden daher mit dem damaligen Kostenstand als Anlagen im Bau geführt: Neubau Sport- und Mehrzweckhalle Würzbach (1.390.738,56 ) und Umnutzung Schulstr. 10 (193.798,84 ). Die Zuordnung zur endgültigen Bilanzposition und Beginn der Abschreibung erfolgt erst ab Inbetriebnahme. 1.3. Finanzvermögen 2.931.474,14 Wesentliche Gruppen des langfristigen Finanzvermögens sind Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und Ausleihungen. Finanzvermögen unterliegt keiner planmäßigen Abschreibung. Zum kurzfristigen Finanzvermögen zählen Forderungen und die liquiden Mittel. 1.3.2. Sonstige Beteiligungen und Kapitaleinlagen 9.965,32 Eine sonstige Beteiligung der Kommune liegt vor, wenn sie keinen beherrschenden Einfluss auf das Unternehmen ausüben kann, jedoch zum Aufbau einer Geschäftsbeziehung Anteile hält. Die Gemeinde Oberreichenbach verfügt über folgende sonstige Beteiligungen: - Grundstücksgesellschaft Reg. Rechenzentrum VermietungsGbR - Zweckverband Komm. Informationsverarbeitung Baden-Franken 7.731,04 2.234,28 1.3.3. Sondervermögen 766.000,00 Sondervermögen ist nach 96 Abs. 1 Nr. 3 GemO das Vermögen der Eigenbetriebe. Diese Bilanzposition weist das Eigenkapital des Eigenbetriebs Wasserversorgung der Gemeinde Oberreichenbach aus. 14

1.3.4. Ausleihungen 266.240,00 Ausleihungen sind ausschließlich finanzielle Forderungen, z.b. Hypotheken, Grundschulden und Darlehen, nicht aber Waren- und Leistungsforderungen. Die Gemeinde Oberreichenbach hat folgende Ausleihungen getätigt: - Darlehen an den Eigenbetrieb Wasserversorgung - Genossenschaftsanteil Kreisbaugenossenschaft Calw - Genossenschaftsanteil Raiffeisenbank im Kreis Calw 264.000,00 1.640,00 600,00 1.3.6. Öffentlich-rechtliche Forderungen 107.509,99 Durch die Festsetzung von Gebühren, Beiträgen und Steuern werden öffentlichrechtliche Forderungen begründet. Dieser Betrag enthält auch einen erst im Folgejahr eingegangenen Landeszuschuss (67.609,53 ). Die Werte wurden aus dem letzten kameralen Jahresabschluss übernommen. 1.3.7. Privatrechtliche Forderungen 53.861,01 Privatrechtliche Forderungen entstehen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Den größten Posten stellt hier die Forderung an den Eigenbetrieb Wasserversorgung aus der Einheitskasse dar (30.192,21 ). 1.3.8. Liquide Mittel 1.727.897,82 Hier werden kurzfristig verfügbare Mittel, also Guthaben bei Kreditinstituten und Bargeld nachgewiesen. Es bestehen Girokonten bei der Sparkasse Pforzheim Calw und bei der Raiffeisenbank im Kreis Calw sowie ein Tagesgeldkonto bei der Raiffeisenbank im Kreis Calw. 2.1. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 13.082,84 Die aktive Rechnungsabgrenzung deckt die Fälle ab, in denen eine Auszahlung bereits im laufenden Haushaltsjahr erfolgt ist und damit das Bankkonto bereits vermindert ist. Der zugehörige Aufwand gehört jedoch in das Folgejahr und darf sich im abgelaufenen Haushaltsjahr nicht mindernd auf das Basiskapital auswirken. Daher muss eine andere Aktivposition erhöht werden; in diesem Fall der aktive Rechnungsabgrenzungsposten ( 48 Abs. 1 GemHVO). In dieser Bilanzposition sind die Beamtenbezüge für Januar 2017 enthalten, welche bereits im Dezember 2016 ausgezahlt worden sind. 15

Vermögensübersicht nach 55 Abs. 1 GemHVO Vermögen Anschaffungsund Herstellungskosten Vermögensveränderungen (Abschreibungen) Stand des Vermögens zum 31.12.2016 Euro 1. Immaterielle Vermögensgegenstände 20.283,11-11.663,09 8.620,02 2. Sachvermögen (ohne Vorräte) 2.1. Unbebaute Grundstücke 10.149.564,56-31.327,42 10.118.237,14 2.2. Bebaute Grundstücke 4.037.068,09-1.398.932,50 2.638.135,59 2.3. Infrastrukturvermögen 28.707.051,85-10.958.952,57 17.748.099,28 2.4. Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 0,00 0,00 2.5. Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 40.001,00 0,00 40.001,00 2.6. Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 1.023.475,48-680.989,18 342.486,30 2.7. Betriebs- und Geschäftsausstattung 150.554,92-40.194,56 110.360,36 2.8. Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.584.537,40 0,00 1.584.537,40 3. Finanzvermögen (ohne Forderungen und liquide Mittel) 3.1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 3.2. Sonst. Beteiligungen 9.965,32 0,00 9.965,32 3.3. Sondervermögen 766.000,00 0,00 766.000,00 3.4. Ausleihungen 266.240,00 0,00 266.240,00 3.5. Wertpapiere 0,00 0,00 0,00 Insgesamt 46.754.741,73-13.122.059,32 33.632.682,41 16

PASSIVA Auf der Passivseite ist die Mittelherkunft dargestellt, also inwieweit das Gemeindevermögen auf der Aktivseite mit Eigen- oder Fremdkapital finanziert ist ( 52 Abs. 4 GemHVO). 1.1. Basiskapital 21.403.761,36 Hier handelt es sich um das Eigenkapital der Gemeinde Oberreichenbach im eigentlichen Sinne. Das Basiskapital ergibt sich als Restgröße, die rechnerisch übrig bleibt, wenn von der gesamten Aktivseite der Bilanz alle anderen Größen der Passivseite abgezogen werden. Das Basiskapital der Gemeinde wird in den späteren Jahresabschlussbilanzen fortgeschrieben. 2. Sonderposten 13.112.613,53 Als Sonderposten werden überwiegend Investitionszuweisungen und Investitionsbeiträge auf der Passivseite dargestellt (Bruttomethode). Sonderposten können weder dem Eigenkapital noch dem Fremdkapital eindeutig zugeordnet werden. Daher werden sie zwischen dem Basiskapital und den Rückstellungen bilanziert. Die Auflösung erfolgt in der Regel im selben Zeitraum wie die Abschreibung des damit finanzierten Vermögensgegenstands. Es erfolgt eine Einteilung in folgende Arten von Sonderposten: 2.1. Sonderposten für Investitionszuweisungen 7.505.713,71 Es handelt sich hier um Mittel, welche die Gemeinde Oberreichenbach zweckgebunden zur Finanzierung von Investitionen erhalten hat. Der größte Anteil sind Landeszuschüsse vor allem für Kanalbaumaßnahmen. 2.2. Sonderposten für Investitionsbeiträge 4.005.364,51 Hier werden die Anschluss- und Erschließungsbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz passiviert, welche die Gemeinde von Grundstückseigentümern für die Erschließung von Grund und Boden, den Ausbau von Anliegerstraßen oder für den Anschluss an das Abwassernetz erhoben hat. 2.3. Sonderposten für Sonstiges 1.601.535,31 Unter diese Bilanzposition fallen sämtliche Sonderposten im Zusammenhang mit unentgeltlichem Erwerb. Erhaltene Geldspenden für Investitionen sowie Grundstücke aus Baulandumlegungen werden hier erfasst. 17

3. Rückstellungen 78.161,29 Rückstellungen sind für Aufwendungen zu bilden, die wirtschaftlich dem abzuschließenden Haushaltsjahr zuzuordnen sind, jedoch hinsichtlich ihrer Höhe und Fälligkeit ungewiss sind ( 41 Abs. 1 GemHVO). Somit sind Rückstellungen eine Art von Schulden, deren Eintritt und Höhe ungewiss sind. Folgende Rückstellungen werden gebildet: Rückstellungen gemäß 41 Abs. 1 GemHVO: - für die Stilllegung und Nachsorge der Erddeponie Siebenbrunnen 61.465,17 Weitere Rückstellungen gemäß 41 Abs. 2 GemHVO: - für Öko-Konto (ökolog. Ausgleichsmaßnahmen 12.696,12 für Baugebietserschließungen) - für nachträgliche Preisermäßigungen auf Bauplatzkäufe wegen Kinderbonus 4.000,00 Gemeindlicher Anteil der Pensionsrückstellungen: Die Rückstellungen für Pensions- und Beihilfeverpflichtungen für die Beamten werden zentral beim Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW) gebildet. Eine zusätzliche Bildung in der Bilanz der Gemeinde ist nicht zulässig ( 41 Abs. 2 Satz 2 GemHVO). Der vom KVBW zum Bilanzstichtag ermittelte Anteil an der Rückstellung beträgt 1.743.211. 4. Verbindlichkeiten 753.152,36 Verbindlichkeiten sind die am Abschlussstichtag der Höhe und der Fälligkeit nach feststehenden Verpflichtungen der Gemeinde. Es bestehen folgende Verbindlichkeiten: 4.2. Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen 749.695,08 Es werden insgesamt vier Darlehen bei Kreditinstituten ausgewiesen, davon drei bei der Sparkasse Pforzheim Calw (649.695,08 ) und ein zinsloses Darlehen bei der KfW-Bank (100.000,00 ). 18

4.4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 740,25 Eine Verbindlichkeit aus Lieferung und Leistung entsteht, wenn eine Leistung bereits erbracht wurde und die Rechnung bis zum Jahresabschluss vorliegt, jedoch noch nicht bezahlt wurde. 4.6. Sonstige Verbindlichkeiten 2.717,03 Dies ist ein Sammel- und Auffangposten für alle Verbindlichkeiten, die keinem anderen Verbindlichkeitsposten zugeordnet werden können. Hierunter werden unter anderem Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit durchlaufenden Geldern geführt, z.b. Umsatzsteuerzahllast oder Verbindlichkeiten im Rahmen der Einheitskasse. 5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten 187.345,53 Die passive Rechnungsabgrenzung deckt die Fälle ab, in denen eine Einzahlung bereits im laufenden Haushaltsjahr erfolgt ist und damit das Bankkonto bereits erhöht ist. Der zugehörige Ertrag gehört aber in die Folgejahre und darf sich im abgelaufenen Haushaltsjahr nicht erhöhend auf das Basiskapital auswirken. Daher muss eine andere Passivposition erhöht werden; in diesem Fall der passive Rechnungsabgrenzungsposten ( 48 Abs. 2 GemHVO). Unter dieser Bilanzposition werden die Grabnutzungsgebühren erfasst, welche durch das Entrichten in voller Höhe für die gesamte Nutzungszeit der Grabstätte von bis zu 30 Jahren einen Ertrag für die Zukunft darstellen. 19

Schuldenübersicht nach 55 Abs. 2 GemHVO Stand zum 31.12.2016 davon Tilgungszahlungen mit einem Zahlungsziel Art der Schulden über 1 bis 5 mehr als 5 bis zu 1 Jahr Jahre Jahre EUR 1.1 Anleihen 1.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.2.1 Bund 1.2.2 Land 1.2.3 Gemeinden und Gemeindeverbände 1.2.4 Zweckverbände und dergleichen 1.2.5 Kreditinstitute 649.695,08 42.937,95 182.660,88 424.096,25 1.2.6 sonstige Bereiche 100.000,00 3.125,00 50.000,00 46.875,00 1.3 Kassenkredite 1.4 Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften 1. Gesamtschulden Kernhaushalt 749.695,08 46.062,95 232.660,88 470.971,25 20

IV. Sonstige Pflichtangaben 1. Haftungsverhältnisse Nach 88 Abs. 2 GemO darf die Gemeinde Bürgschaften und Verpflichtungen aus Gewährverträgen nur zur Erfüllung ihrer Aufgaben übernehmen. Die Übernahme bedarf grundsätzlich der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde. Diese sind als Vorbelastungen künftiger Haushaltsjahre gem. 42 GemHVO unter der Bilanz zu vermerken. Der Bestand der Bürgschaften aus kommunalverbürgten Darlehen stellt sich wie folgt dar: Begünstigter Betrag der Bürgschaft Ende der Bürgschaft L-Bank (Wohnungsbau) 641.667,25 Pflichtbürgschaften, Laufzeit entsprechend den einzelnen Krediten 2. Organe der Gemeinde Oberreichenbach Der Gemeinderat und der Bürgermeister sind die Organe der Gemeinde Oberreichenbach ( 23 GemO). Zum 01.01.2017 waren dies: Bürgermeister Mitglieder des Gemeinderats Thorsten Beck Georg Burkhardt Marlene Cornelissen Stefan Elsäßer Verena Greger Sören Hayer Karlheinz Kistner Kristian Klein Joachim Pfeiffle Andreas Pfrommer Rüdiger Pfrommer Christian Reichle Thomas Seyfried 3. Bedienstete des Kassen- und Rechnungswesens zum 01.01.2017: Fachbeamter für das Finanzwesen (zugleich Kassenaufsichtsbeamter): Daniel Merkle Kassenverwalterin: Weitere Kassenbedienstete: Sibylle Stahl Anna Schröder 21

V. Zusammenfassung und Kennzahlen Die Gemeinde Oberreichenbach hat ein Vermögen von insgesamt 35,5 Mio.. Demgegenüber betragen die Schulden lediglich 749.695. Das Eigenkapital der Gemeinde beträgt 21,4 Mio.. Es ergeben sich daraus folgende Kennzahlen zur Beurteilung der Kapitallage der Gemeinde: 1) Eigenkapitalquote (Verhältnis Eigenkapital zu Bilanzsumme): 60,2 % Die Eigenkapitalquote gibt den Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital und somit auch am Gesamtvermögen an. 2) Fremdkapitalquote (Verhältnis Fremdkapital zu Bilanzsumme): 39,8 % Die Fremdkapitalquote gibt den Anteil des Fremdkapitals am Gesamtkapital und somit auch am Gesamtvermögen an. Den größten Anteil bilden hier mit 13,1 Mio. (92,8 %) die Sonderposten, wo v.a. Investitionszuschüsse und -beiträge dargestellt sind. Der Schuldenanteil am Fremdkapital ist mit 5,6 % relativ gering. 3) Goldene Bilanzregel Anlagendeckung (Verhältnis langfrist. Kapital zu langfrist. Vermögen): 105,1 % Gemäß der sog. Goldenen Bilanzregel soll langfristiges Vermögen auch langfristig finanziert sein. Der ermittelte Wert sollte 100 % oder mehr betragen. Dies ist bei der Gemeinde Oberreichenbach der Fall. 4) Verschuldung Betrag je Einwohner: 266,89 Der Landesdurchschnitt der baden-württembergischen Gemeinden liegt bei 451,78 je Einwohner. Die verglichen mit privaten Unternehmen überdurchschnittlich hohe Eigenkapitalquote von 60,2 % ist für eine Gemeinde normal und zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune eher von nachgeordneter Bedeutung. Der überwiegende Teil des Vermögens der Kommune ist nicht oder zumindest nur schwerlich veräußerbar und somit nicht als Ausgleichspuffer für evtl. Fehlbeträge geeignet. 22

Der besondere Augenmerk für die Leistungsfähigkeit der Gemeinde gilt daher künftig der Ertragslage im Ergebnishaushalt sowie der Liquiditätssicherung: - Für den Ergebnishaushalt, welcher den laufenden Betrieb abbildet, gilt es alle Anstrengungen darauf auszurichten, diesen nachhaltig ausgeglichen zu gestalten. Somit werden Fehlbeträge, welche sich auf das Eigenkapital in der Bilanz negativ auswirken, von vornherein vermieden. Dadurch wird gewährleistet, dass kein dauerhafter Ressourcenverzehr stattfindet, wodurch die Gemeinde auf Kosten künftiger Generationen leben würde. - Die Liquidität der Gemeinde muss auch künftig gesichert werden, also dass die Zahlungsfähigkeit langfristig gewährleistet ist und die Kredittilgungsraten dauerhaft aus Zahlungsmittelüberschüssen des laufenden Betriebs bedient werden können. Wenn diese Punkte in den jährlichen Haushaltsberatungen beachtet werden, bleibt es mit der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde Oberreichenbach gut bestellt. 23