STADT SCHRAMBERG. Tagesordnung. 1. Einwohnerfragestunde. 2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen

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Transkript:

STADT SCHRAMBERG Niederschrift über die öffentliche Beratung des Gemeinderates vom 28.09.2017 Anwesend: Vorsitzender und von 28 Stadträtinnen und Stadträten 25 Vorsitzender: Anwesend: StR Dr. Winter StR Armbruster StR Bauknecht StR Brantner StR Dieterle StRin Flaig StR Fleig StR Grimm StRin Hilser StR Kaupp StR Maurer StR Dr. Heinrich StR Neudeck StR Rapp, F. StR Rapp, O. StR Rode StR Rückert StRin Graf StR Günter StR Himmelheber StRin Nöhre StR Witkowski StRin Witkowski StR Richter StR Liebermann StR Reuter Mit beratender Stimme: OVin Schmid Tagesordnung 1. Einwohnerfragestunde 2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen 3. Realisierbarkeit Schulcampus in/an vorhandenen Schulgebäuden - Vorlage Nr. 96/2017 - Vorlage Nr. 103/2017 - Vorlage Nr. 117/2017

STADT SCHRAMBERG Niederschrift über die öffentliche Beratung des Gemeinderates vom 28.09.2017 Anwesend: Vorsitzender und von 28 Stadträtinnen und Stadträten 25 4. Sanierung / Erneuerung Faulturm Vorstellen von Varianten und Sachentscheidung - Vorlage Nr. 109/2017 5. Jahresabschluss zum 31.12.2016 und Geschäftsbericht 2016 des Eigenbetrieb Spittel-Seniorenzentrum - Vorlage Nr. 101/2017 6. Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2016 des Eigenbetriebs Spittel-Seniorenzentrums - Vorlage Nr. 102/2017 7. Straßenunterhaltung 2017, Bereitstellung Überplanmäßiger Mittel - Vorlage Nr. 110/2017 8. Parkierungskonzept Schramberg Änderung Höchstparkdauer Kurzparkzone Schramberg-Sulgen Einführung einer Brötchentaste, Christoph-Schweizer-Parkplatz, Antrag SPD/Buntspecht Grundsätzliches - Vorlage 113/2017 9. Kommunale Doppik - Feststellung der Bewertungsrichtlinie und der Eröffnungsbilanz Prüfbericht des RPA zur Eröffnungsbilanz der Großen Kreisstadt Schramberg -Vorlage Nr. 114/2017 10. Talumfahrung Schramberg, B 462 Sachstandsbericht 11. Annahme von Spenden Spenden- und Sponsoringbericht 2015/2016 Offenlegung Vorlage Nr. 115/2017 12. Bekanntgaben, Anfragen, Anregungen Beginn der Beratung: Ende der Beratung: 18.00 Uhr 20.20 Uhr Die Beratung umfasst die 81 bis 92 Zur Beurkundung Vorsitzender: Gemeinderat: Schriftführerin:

STADT SCHRAMBERG Niederschrift über die öffentliche Beratung des Gemeinderates vom 28.09.2017 Anwesend: Vorsitzender und von 28 Stadträtinnen und Stadträten 24 Einwohnerfragestunde Hier wird das Wort nicht gewünscht. 81

STADT SCHRAMBERG Niederschrift über die öffentliche Beratung des Gemeinderates vom 28.09.2017 Anwesend: Vorsitzender und von 28 Stadträtinnen und Stadträten 25 82 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen Herr Uwe Weisser: Der Gemeinderat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 29.06 beschlossen, das Lichtspielhaus Schramberg zu kaufen. Der Kaufvertrag wurde am 26.09. beurkundet. StRin Graf nimmt ab jetzt an der Sitzung teil.

STADT SCHRAMBERG Niederschrift über die öffentliche Beratung des Gemeinderates vom 28.09.2017 Anwesend: Vorsitzender und von 28 Stadträtinnen und Stadträten 25 83 Realisierbarkeit Schulcampus in/an vorhandenen Schulgebäuden - Vorlage Nr. 96/2017 - Vorlage Nr. 103/2017 (inkl. Variantenprüfung B und C zum Ergebnisbericht) - Vorlage Nr. 117/2017 Herr Kammerer: Es stellt sich die Frage, welche Schulart erhalten bleiben soll. Ebenfalls ist zu klären, ob der Schulverbund zwischen Real- und Gemeinschaftsschule weitergeführt wird. Welcher Standort kommt grundsätzlich für den Schulverbund in Frage und welcher nicht. StR Brantner: In der kontroversen Diskussion um den Schulcampus wurden inzwischen die unterschiedlichen Standpunkte in eine Richtung gebracht. Dies mündete in einen gemeinsamen Antrag mit dem vorformulierten Beschlussvorschlag. (Der gemeinsame Antrag ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.) Es ergeht damit der Arbeitsauftrag an die Verwaltung, möglichst zeitnah Ergebnisse vorzulegen. Für den Schulcampus ist eine breite Zustimmung des Gremiums notwendig. StR Richter: Der Beschlussvorschlag beinhaltet keine gute Lösung. Es wird damit die falsche Entscheidung getroffen. Warum werden die Schulen standortmäßig so verteilt? Es macht in der Talstadt keinen Sinn. Die Berufsschulen bieten zudem eine perfekte Anbindung. StRin Nöhre: Beide Expertenkommissionen kamen zu dem Schluss, dass der Sulgen der geeignetere Standort wäre. Die Sportstätten sind auf dem Sulgen vorhanden ebenso das Hallenbad. Zudem ist die Nähe zu den Beruflichen Schulen und den Betrieben da. StRin Witkowski: Ein Kompromiss ist das allerwichtigste. Die Erhaltung des Schulverbundes von Realschule und Gemeinschaftsschule steht ganz oben. Die Perspektive für die EJS ist vordergründig. Wir brauchen eine starke Akzeptanz und Unterstützung des Gremiums. Am Schulstandort Schramberg brauchen wir das größtmögliche Angebot. StR Rode: Der gestellte Antrag ist nicht zufriedenstellend. Im Vorfeld wurden Arbeitsgruppen gebildet und deren Ergebnisse werden nun total ausgeblendet. Der Standort Sulgen erfüllt meines Erachtens die besseren Bedingungen. Wir brauchen eine schulpolitische Vision dieser sollten wir uns stellen. Eine Steigerung der innerstädtischen Attraktivität durch die Schulen finde ich fragwürdig.

STADT SCHRAMBERG Niederschrift über die öffentliche Beratung des Gemeinderates vom 28.09.2017 Anwesend: Vorsitzender und von 28 Stadträtinnen und Stadträten 25 83, Seite 2 StR Dr. Winter: In diesem Prozess gibt es ein gegenseitiges Ringen. Durch den fraktionsübergreifenden Antrag soll nun versucht werden, die Schuldiskussion auf eine neue Ebene zu bringen. Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen: Der bestehende Schulverbund aus Realschule und Gemeinschaftsschule wird erhalten und an einem Schulstandort zusammengeführt. Die Werkrealschule Sulgen bleibt erhalten. Die Verwaltung wird beauftragt, die Standorte Graf-von-Bissingenstraße und Schillerstraße unter folgen Gesichtspunkten zur Unterbringung des Schulverbunds zu prüfen: 1. Standort Graf-von-Bissingen-Straße Einbeziehung folgender Grundstücke und Immobilien Gebäude der Erhard-Junghans-Schule Gebäude der Peter-Meyer-Schule Mensagebäude der EJS Grundstück Schaub An das Schulgelände angrenzende Grundstücke Evtl. Einbeziehung Lichtspielhaus/ Umgestaltung Ebertplatz (Paradiesplatz) Juks-Gebäude Karl-Diehl Sporthalle Gebäude Kindergarten Don Bosco Kleinspielfeld und Pausengelände PMS/ EJS 2. Standort Schillerstraße Einbeziehung folgender Grundstücke und Immobilien Gebäude der Erhard-Junghans-Schule Parkplatz Centraltheater Wohngebäude Hermann-Haas-Straße An die ehemaligen Postgaragen angrenzende Grundstücke Parkplatz Berneckschule und Schweizer Gebäude Berneckstr. 19, 21, 25

STADT SCHRAMBERG Niederschrift über die öffentliche Beratung des Gemeinderates vom 28.09.2017 Anwesend: Vorsitzender und von 28 Stadträtinnen und Stadträten 25 83, Seite 3 3. Synergieeffekte: Städteplanerische Aspekte Busbahnhof/ öffentliche Anbindung Juks Mediathek Dritte Sporthalle in der Talstadt schaffen bestehende Mensa weiternutzen / Neubau Kindergärten Gymnasium Bernecksportplatz 4. Möglichkeit den Umbau/ Neubau in funktionierenden Bauabschnitte zu realisieren 5. Welcher bestehende Gebäudekomplex ist geeigneter für die Nachnutzung unter den Gesichtspunkten: Feuerschutz Sanierung Folgekosten barrierefreien Zugang Schaffung zeitgerechter, pädagogisch sinnvoller Unterrichtsräume 6. Welches der freiwerdenden Gebäudekomplexe ist für eine Folgenutzung geeigneter 7. Analyse der Gesamtkosten der Investition

STADT SCHRAMBERG Niederschrift über die öffentliche Beratung des Gemeinderates vom 28.09.2017 Anwesend: Vorsitzender und von 28 Stadträtinnen und Stadträten 25 84 Sanierung / Erneuerung Faulturm Vorstellen von Varianten und Sachentscheidung - Vorlage Nr. 109/2017 Herr Dezember: Stellt den Sachverhalt anhand der Präsentation der Firma Eppler nochmals vor. Er geht insbesondere auf den Lageplan (Folie 5) ein. Der vorgeschlagene Standort ist genehmigungsfähig. Solange wir alternative Standorte haben, genehmigt das Landratsamt keinen Standort im Landschaftsschutzgebiet. Bei der Gestaltung des Faulturmes sind verschiedene Farbvarianten möglich. Im oberen Bereich konnten wir den Turm nun auch noch etwas verschmälern. StR Dr. Winter: Bei solchen funktionalen Gebäuden stehen Ästhetik und Nützlichkeit oftmals im Gegensatz. StR Grimm: Der neue Turm soll höher und dafür schmäler werden. Warum ist eine niedrige Variante nicht denkbar? Herr Dezember: Aus technischen Gründen ist eine höhere Form mit einem geringeren Durchmesser besser. StR Grimm: Mich stört der Faulturm an dieser sehr exponierten Stelle. Wenn die Talstadtumfahrung kommt, bekommen alle die passieren für die nächsten 40-50 Jahre dieses Bild von Schramberg. Wir sollten eine gefälligere Lösung in Betracht ziehen. Wenn wir davon ausgehen, dass wir die Klärbecken irgendwann sowieso erweitern müssen, wird der Platz knapp und wir müssen sowieso ins Landschaftsschutzgebiet ausweichen. Einen möglichen Standort habe ich mittels einer Präsentation dargestellt. (Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt). Es sollten nochmals andere Standorte für den Faulturm geprüft werden. Herr Dezember: Wir haben tatsächlich alle möglichen Standorte abgeprüft und mit dem Landratsamt abgestimmt. Aus technischer und wirtschaftlicher Sicht handelt es sich beim Verwaltungsvorschlag um die beste Lösung. Bei einem Standort im Landschaftsschutzgebiet müsste eine 20 KV-Leitung sowie weitere Versorgungsleitungen und der Radweg verlegt werden. Für die Baumaßnahme müssen die Baufahrzeuge ja auch zur Baustelle kommen; die Baustraße müsste ebenfalls ins Landschaftsschutzgebiet gebaut werden.

STADT SCHRAMBERG Niederschrift über die öffentliche Beratung des Gemeinderates vom 28.09.2017 Anwesend: Vorsitzender und von 28 Stadträtinnen und Stadträten 25 84, Seite 2 Herr Dezember: Der vorgeschlagene Standort ist auch aus bautechnischer Sicht optimal. Der Standort des Faulturmes ist aus arbeitstechnischen Gesichtspunkten zudem gut, weil die Entsorgungsfahrzeuge das Gebiet der Kläranlage ja ebenfalls befahren müssen. Die Verkehrswege müssen deshalb auch innerhalb der Kläranlage passen. StR Grimm: Wenn die Klärbecken erweitert werden, dann müssen in dem Falle auch die Leitungen verlegt werden. Eine Baustraße wird zudem ebenfalls benötigt. Wir sollten eine zukunftsfähige Gesamtlösung herbeiführen und nicht nur isoliert einen neuen Faulturm bauen. StR Bauknecht: Vor dem Urlaub gab es von mir Unmut über dieses Projekt. Inzwischen wurde dies aber von der Verwaltung geklärt. Die Bedenken von Herrn Grimm sind sicherlich gerechtfertigt. Ebenso sind die Argumente der Verwaltung und des Landratsamtes stichhaltig. Es gibt gute Beispiele für eine ansprechende Gestaltung von Faultürmen. Durch ein gutes Design oder einen Eyecatcher können wir dieses Funktionsgebäude sicherlich aufwerten. Ich stelle deshalb den Antrag, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ergänzen, dass der AUT zu einem späteren Zeitpunkt über die Gestaltung der Außenfassade berät. StR Himmelheber: Aus technischer Sicht gibt es keinen alternativen Standort. Der Blickfang aus Richtung Schiltach ist wohl eher der Steinbruch. Der Faulturm fällt nicht mehr so sehr ins Gewicht. Vor dem Faulturm können ja auch Bäume wachsen. Ebenso ist eine Gestaltung mit Farbe und Folie möglich. Wir haben keine Zeit um auf eine Gesamtlösung zu warten. Es gibt zur Thematik der Klärung von Phosphorausscheidungen und Nanopartikeln noch keinerlei rechtliche und technische Vorgaben. Das Landratsamt wird den Faulturm im Landschaftsschutzgebiet nicht genehmigen. Der Standort ist aus technischer Sicht optimal. Wir kriegen das sicherlich so hin, dass das Auge nicht zu sehr gestört wird. StR Reuter: Wenn die Umfahrung Schramberg kommt, dann liegen wir an einer strukturpolitischen Achse. Dadurch bekommen wir mehr Einwohner. Dann reicht auch die Kapazität der Kläranlage nicht mehr aus. Dann muss die Kläranlage sowieso ins Landschaftsschutzgebiet hinein erweitert werden. Deshalb sollten wir die Leitungen und den Radweg sofort verlegen.

STADT SCHRAMBERG Niederschrift über die öffentliche Beratung des Gemeinderates vom 28.09.2017 Anwesend: Vorsitzender und von 28 Stadträtinnen und Stadträten 25 84, Seite 3 Herr Dezember: Es ist nicht zwingend gesagt, dass bei einer Erweiterung der Klärbecken die Leitungen verlegt werden müssen. Der von uns vorgeschlagene Standort ist aus gesamtwirtschaftlicher und technischer Sicht der Beste. StR Neudeck: Ästhetik ist Geschmackssache. Für mich ist das Gebäude nicht weniger störend wenn es weiter hinten am Berg steht. Eine hochmoderne Kläranlage zeichnet eine Stadt ja auch aus und stellt keinen Schandfleck dar. StRin Graf: Der Meinung von Herrn Neudeck schließe ich mich an. Wir müssen als aufstrebende Stadt auch die notwendigen Einrichtungen im Entsorgungsbereich vorhalten. StR Maurer: Von Herrn Grimm wurden interessante Argumente vorgebracht. Beim Klärbecken im Landschaftsschutzgebiet macht das Landratsamt mit und bei einem Faulturm nicht? Wir treffen hier eine Einzelentscheidung und kümmern uns nicht um das Gesamtpaket. Warum scheidet der Abriss und Neubau des Faulturmes an derselben Stelle aus? Herr Dezember: Wir hätten dann während einer längeren Zeit Kosten für den Abtransport diese liegen bei ca. 300 Tsd. Euro. Der Gebührenzahler müsste für diese Summe dann aufkommen. StR Rückert: Wir haben den Wunsch nach einer schönen Lösung. Beim Vororttermin in der Kläranlage hat der Vertreter ein glasklares Nein zum Bau im Landschaftsschutzgebiet geäußert. Der alte Standort scheidet ebenfalls aus. Nach drei Beratungsrunden sind nun alle Fragestellungen erörtert und ich kann bei dem Beschlussvorschlag mitgehen. StR Dr. Winter: Wir würden en bloc abstimmen inkl. der Ergänzung von Herrn Bauknecht. Diese lese ich nochmals vor: Die Planung der Außenfassade wird zu gegebenem Zeitpunkt im AUT zur Beschlussfassung vorgelegt. Das Gremium ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

STADT SCHRAMBERG Niederschrift über die öffentliche Beratung des Gemeinderates vom 28.09.2017 Anwesend: Vorsitzender und von 28 Stadträtinnen und Stadträten 25 84, Seite 4 Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen und 1 Enthaltung: 1. Der vorgelegten Planung wird zugestimmt. 2. Die Sachentscheidung zum Neubau des Faulturmes am gewählten Standort auf der Kläranlage Schramberg wird getroffen. 3. Der Stadtwerke Schramberg Eigenbetrieb Abwasser wird beauftragt, die weiteren Planungen und Ausschreibungen durchzuführen, die notwendigen Bauarbeiten zu vergeben und die notwendigen Finanzmittel für 2018 und 2019 im Wirtschaftsplan des SWS einzustellen. 4. Die Planung der Außenfassade wird zu gegebenem Zeitpunkt im AUT zur Beschlussfassung vorgelegt.

STADT SCHRAMBERG Niederschrift über die öffentliche Beratung des Gemeinderates vom 28.09.2017 Anwesend: Vorsitzender und von 28 Stadträtinnen und Stadträten 25 85 Jahresabschluss zum 31.12.2016 und Geschäftsbericht 2016 des Eigenbetrieb Spittel-Seniorenzentrum - Vorlage Nr. 101/2017 Ohne weitere Beratung beschließt der Gemeinderat einstimmig: Vorbehaltlich der Abschlussprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt wird der Jahresüberschuss des Alten- und Pflegeheimes in Höhe von 401.024,24 den Gewinnrücklagen zugeführt.

STADT SCHRAMBERG Niederschrift über die öffentliche Beratung des Gemeinderates vom 28.09.2017 Anwesend: Vorsitzender und von 28 Stadträtinnen und Stadträten 25 86 Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2016 des Eigenbetriebs Spittel-Seniorenzentrums - Vorlage Nr. 102/2017 Ohne weitere Beratung beschließt der Gemeinderat einstimmig: Der Gemeinderat nimmt den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes über den Jahresabschluss 2016 des Eigenbetriebs Spittel-Seniorenzentrum zur Kenntnis.

STADT SCHRAMBERG Niederschrift über die öffentliche Beratung des Gemeinderates vom 28.09.2017 Anwesend: Vorsitzender und von 28 Stadträtinnen und Stadträten 25 87 Straßenunterhaltung 2017, Bereitstellung Überplanmäßiger Mittel - Vorlage Nr. 110/2017 Ohne weitere Beratung beschließt der Gemeinderat mehrheitlich bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung: Der Bereitstellung der überplanmäßigen Mittel in Höhe von 240.000 wird zugestimmt.

STADT SCHRAMBERG Niederschrift über die öffentliche Beratung des Gemeinderates vom 28.09.2017 Anwesend: Vorsitzender und von 28 Stadträtinnen und Stadträten 25 88 Parkierungskonzept Schramberg Änderung Höchstparkdauer Kurzparkzone Schramberg-Sulgen Einführung einer Brötchentaste, Christoph-Schweizer-Parkplatz, Antrag SPD/Buntspecht Grundsätzliches - Vorlage 113/2017 Ohne weitere Beratung beschließt der Gemeinderat mehrheitlich bei 3 Enthaltungen: a) Die Höchstparkdauer für alle mittels Parkscheibe bewirtschafteten öffentlichen Parkplätze in Schramberg-Sulgen wird auf zwei Stunden erhöht. b) Die Verwaltung wird beauftragt, ein Parkierungskonzept für die Gesamtstadt erstellen zu lassen und in diesem Zusammenhang die Einführung einer Brötchentaste für den Christoph-Schweizer-Parkplatz zu prüfen.

STADT SCHRAMBERG Niederschrift über die öffentliche Beratung des Gemeinderates vom 28.09.2017 Anwesend: Vorsitzender und von 28 Stadträtinnen und Stadträten 25 89 Kommunale Doppik - Feststellung der Bewertungsrichtlinie und der Eröffnungsbilanz Prüfbericht des RPA zur Eröffnungsbilanz der Großen Kreisstadt Schramberg -Vorlage Nr. 114/2017 Herr Huber: Gibt verschiedene Erläuterungen zur Eröffnungsbilanz. (Der Vortrag ist dem Protokoll als Anlage beigefügt). Herr Moosmann: Stellt die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2016 mittels eines Vortrages vor. (Der Vortrag ist dem Protokoll als Anlage beigefügt). Frau Bergmann: Stellt den Prüfungsbericht zur Eröffnungsbilanz vor (siehe Vortrag Herr Moosmann Seite 16). StR Brantner: Die Stadt hat die Eröffnungsbilanz mit eigenen Kräften erstellt ohne eine Firma hinzuziehen zu müssen. Das ist eine tolle Leistung. Die Bilanz sieht gut aus, wir haben ein hohes Anlagevermögen. Wobei hier ja keine Markt oder Verkehrswerte sondern nur historische Werte enthalten sind. StR Maurer: In den bisherigen Planungen waren für die Abschreibungen höhere Beträge geplant, als nun durch die Eröffnungsbilanz festgestellt. Die Doppik soll den Ressourcenverbrauch abbilden und den Nachweis der Nachhaltigkeit erbringen. Die letzten 2 Jahre hatten wir beim Ausgleich des Haushaltes große Probleme und wir waren besorgt. Es gibt jedoch keine Entwarnung und wir müssen uns weiter Gedanken zur Konsolidierung machen. Der Ressourcenverbrauch ist aber geringer als gedacht. Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen: Die Bewertungsrichtlinie für die Bilanzpositionen der Stadt Schramberg wird beschlossen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig: Der Gemeinderat nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz zur Kenntnis. Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung: Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2016 wird beschlossen.

STADT SCHRAMBERG Niederschrift über die öffentliche Beratung des Gemeinderates vom 28.09.2017 Anwesend: Vorsitzender und von 28 Stadträtinnen und Stadträten 25 90 Talumfahrung Schramberg, B 462 Sachstandsbericht Herr Uwe Weisser In der Junisitzung hatten wir Sie zuletzt über den Sachstand informiert. Seither gab es zur Talstadtumfahrung wiederum einige Aktivitäten. Am 20.07.2017 fand ein Gesprächstermin zwischen OB Herzog und Verkehrsminister Hermann, den beiden verkehrspolitischen Sprechern des Landtags sowie MdL Stefan Teufel statt. Ministerpräsident Winfried Kretschmann wurde im Rahmen seiner Sommerwanderung am 17.08.2017 die Resolution des Gemeinderates vom 27.04.2017 übergeben. Mitte August erhielt die Stadt ein Schreiben der baden-württembergischen Wirtschaftsministerin Nicole Hofmeister-Kraut. Nach ihrem Besuch beim Firmenjubiläum der Firma Kaupp und dem anschließenden Austausch mit der heimischen Wirtschaft versichert sie, sich für die schnelle Realisierung der Talumfahrung Schramberg einzusetzen. Sie hat deswegen Kontakt zu Verkehrsminister Hermann aufgenommen. Den Vertretern der heimischen Wirtschaft gebührt für diesen Einsatz der Dank. Ebenfalls wurde Verkehrsminister Hermann im Rahmen der Befahrung der Regiobuslinie Schiltach-Rottweil über die Talstadtumfahrung ausführlich informiert. Die Resolution des Gemeinderates vom 27.04.2017 beinhaltete die Bereitschaft der Stadt Schramberg zur Übernahme von Planungskosten. Das Verkehrsministerium plant die Verwaltungsvorschrift Finanzierungsbeteiligung Straßen zu Lasten der Kommunen zu ändern. Das Land führt aktuell Gespräche mit den Kommunalverbänden. Kommunen, die Projekte im Bundesverkehrswegeplan schneller umgesetzt haben wollen, sollen die Möglichkeit erhalten, diese mit Betreuung des Regierungspräsidiums selbst zu planen. Für die Priorisierung der Projekte durch das Verkehrsministerium bedeutet dies, dass die Kommunen die Projektplanungen bis zur Baureife auf eigene Kosten planen. Die aktuelle Erstattung des Bundes, mit derzeit 3 % der Investitionssumme ist viel zu gering. Die Erfahrungen der Straßenbauer zeigen aber, dass die Planungskosten 10 bis 20 % der Investitionskosten betragen. Das Delta müssen die Kommunen tragen. Faktisch werden Finanzierungslasten des Landes auf die Kommunen übertragen. Straßenplanung und bau sind originäre Aufgaben des Landes.

STADT SCHRAMBERG Niederschrift über die öffentliche Beratung des Gemeinderates vom 28.09.2017 Anwesend: Vorsitzender und von 28 Stadträtinnen und Stadträten 25 90, Seite 2 Die Stadt Schramberg hat eine entsprechende Stellungnahme an den Städtetag abgegeben. Das Ergebnis des Abstimmungsprozesses der Kommunalverbände mit dem Land bleibt abzuwarten. Unabhängig davon gibt es ein weiteres Gespräch mit Regierungspräsidentin Schäfer und den Fachleuten beim RP. Die Möglichkeiten einer Vorleistung werden abgeklärt. Nach der Bundestageswahl hat OB Herzog erneut den Kontakt zu Herrn Kauder aufgenommen. Am 21.09.2017 hatte dieser von einem Durchbruch bei der Talumfahrung und einem Planungszeitraum von 4 Jahren gesprochen. Evtl. kann eine Jamaika-Koalition weiterhelfen. StR Brantner: Für die Achse Offenburg A81 waren ja Projekte von 2 Kommunen im Gespräch. Die andere Kommune hat nun verzichtet das müsste unsere Chancen ja eigentlich erhöhen? Herr Uwe Weisser: Wir hoffen es fließt in die Bewertung unserer Umfahrung ein.

STADT SCHRAMBERG Niederschrift über die öffentliche Beratung des Gemeinderates vom 28.09.2017 Anwesend: Vorsitzender und von 28 Stadträtinnen und Stadträten 25 91 Annahme von Spenden Spenden- und Sponsoringbericht 2015/2016 Offenlegung Vorlage Nr. 115/2017 Der Gemeinderat beschließt einstimmig im Wege der Offenlegung: Der Spenden- und Sponsoringbericht 2015/2016 wird zur Kenntnis genommen.

STADT SCHRAMBERG Niederschrift über die öffentliche Beratung des Gemeinderates vom 28.09.2017 Anwesend: Vorsitzender und von 28 Stadträtinnen und Stadträten 25 Bekanntgaben, Anfragen, Anregungen 92 StR Dr. Winter: Top 10 ist im Zuge der Offenlegung beschlossen. Es wurden keine Anfragen oder Anregungen vorgebracht.

Ingenieurbüro ALWIN EPPLER GmbH & Co. KG Dienstleistungen für Mensch und Umwelt

Kläranlage Schramberg Entwurfsplanung Faulbehälter Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik (AUT) Schramberg

Veranlassung Ingenieurbüro ALWIN EPPLER GmbH & Co. KG Auf der Kläranlage Schramberg wird zur Schlammstabilisierung und Gaserzeugung eine anaerobe mesophile Schlammfaulung betrieben. Die Verstromung des anfallenden Klärgases erfolgt in einem neuen Blockheizkraftwerk. Der bestehende Faulbehälter ist nach über 40 Jahren Betrieb sanierungsbedürftig. Sowohl eine bautechnische als auch eine maschinentechnische Sanierung ist notwendig. Die derzeitige Durchmischung des Faulbehälters entspricht weder aktuellen energetischen noch prozesstechnischen Anforderungen. Das bestehende Faulbehältervolumen ist mit der aktuellen Belastung der Kläranlage und den derzeitigen Bemessungskriterien größer als erforderlich. In der Vorplanung wurde durch einen Variantenvergleich die Wirtschaftlichkeit eines neuen Faulbehälters nachgewiesen. Entwurf eines neuen Faulbehälters entsprechend modernen Standards Neubau Faulbehälter auf der Kläranlage Schramberg

Standortsuche auf dem Kläranlagengelände Ingenieurbüro ALWIN EPPLER GmbH & Co. KG Auf dem Kläranlagengelände steht nur sehr wenig Platz für einen neuen Faulbehälter zur Verfügung. Die Fläche westlich des bestehenden Belebungsbeckens ist als Erweiterungsfläche für die weitergehende Abwasserbehandlung vorgesehen. Außerdem ist dieser Standort durch die große Entfernung zur Schlamm- und Gasspeicherung ungeeignet. Ein Abriss des alten Faulbehälters und Neubau am alten Standort ist unwirtschaftlich, da dann für lange Zeit Provisorien betrieben werden müssen und keine Verstromung des Klärgases erfolgen kann. Da ein Vorklärbecken voraussichtlich außer Betrieb genommen werden kann, wurde auch der Bau eines Faulbehälters im kleineren Vorklärbecken (VKB) untersucht. Nachteil: spätere Nutzung des VKB zur Filtratwasserbehandlung nicht mehr möglich Geeignetste Standort: bestehender Parkplatze mit Nutzung des Grünbereichs zwischen Parkplatz und der Uferböschung der Schiltach Neubau Faulbehälter auf der Kläranlage Schramberg

Standortsuche auf dem Kläranlagengelände Ingenieurbüro ALWIN EPPLER GmbH & Co. KG Erweiterungsfläche für zukünftige Abwasserreinigungsstufen Gewählter Standort Bestehendes Vorklärbecken Bestehender Faulbehälter Landschaftsschutzgebiet Neubau Faulbehälter auf der Kläranlage Schramberg

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Standort des neuen Faulbehälters Ingenieurbüro ALWIN EPPLER GmbH & Co. KG Neubau Faulbehälter auf der Kläranlage Schramberg

Standort des neuen Faulbehälters Ingenieurbüro ALWIN EPPLER GmbH & Co. KG Neubau Faulbehälter auf der Kläranlage Schramberg

Standort des neuen Faulbehälters Ingenieurbüro ALWIN EPPLER GmbH & Co. KG Neubau Faulbehälter auf der Kläranlage Schramberg

Standort des neuen Faulbehälters Ingenieurbüro ALWIN EPPLER GmbH & Co. KG Neubau Faulbehälter auf der Kläranlage Schramberg

Standort des neuen Faulbehälters Ingenieurbüro ALWIN EPPLER GmbH & Co. KG Neubau Faulbehälter auf der Kläranlage Schramberg

Standort des neuen Faulbehälters Ingenieurbüro ALWIN EPPLER GmbH & Co. KG Neubau Faulbehälter auf der Kläranlage Schramberg

Standort des neuen Faulbehälters Ingenieurbüro ALWIN EPPLER GmbH & Co. KG Neubau Faulbehälter auf der Kläranlage Schramberg

Ausführung des Faulbehälters Ingenieurbüro ALWIN EPPLER GmbH & Co. KG Nutzvolumen: 1.250 m³ Sohle mit geringer Neigung zur Vermeidung von Aushub und einer Baugrube im Grundwasser Ausführung als Stahlbehälter auf Betonfundament Wärmedämmung mit 10 cm starken Hartschaumplatten mit einer Trapezblechverkleidung Treppenturm mit einer Stahltreppe mit außenliegendem Wärmeschutz aus Sandwichprofilen Intensive Durchmischung mit Gaseinpressung Die bestehenden außenliegenden Wärmetauscher sind ausreichende dimensioniert und können weiter genutzt werden. Installation neuer Umwälzpumpen angepasst an einen optimalen Betrieb der Wärmetauscher Neubau Faulbehälter auf der Kläranlage Schramberg

Ansichten des geplanten Faulbehälters Ingenieurbüro ALWIN EPPLER GmbH & Co. KG Neubau Faulbehälter auf der Kläranlage Schramberg

Schnitt durch den geplanten Faulbehälter Ingenieurbüro ALWIN EPPLER GmbH & Co. KG Neubau Faulbehälter auf der Kläranlage Schramberg

Kostengegenüberstellung Neubau / Sanierung Faulbehälter Ingenieurbüro ALWIN EPPLER GmbH & Co. KG Faulbeälter Vergleich Sanierung Neubau Faulbehälterinstandsetzung modarater Sanierugsaufwand Faulbehälterinstandsetzung hoher Sanierugsaufwand (Worst Case) Neubau Faulbehälter Standort Parkplatz Gewässerrandstreifen Baukosten (Bauarbeiten, Maschinen- und Elektrotechnik, Baunebenkosten) 1.607.854,24 1.777.870,24 1.780.000,00 betriebliche Kosten während der Sanierung 302.145,76 342.129,76 20.000,00 Gesamtkosten 1.910.000,00 2.120.000,00 1.800.000,00 Neubau Faulbehälter auf der Kläranlage Schramberg

Ingenieurbüro ALWIN EPPLER GmbH & Co. KG Neubau Faulbehälter auf der Kläranlage Schramberg Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Einbringung Eröffnungsbilanz zum 01.01. 2016 Sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderates, GR am 29.09.2017 Mit der Vorlage 114/2017 legen wir Ihnen die Eröffnungsbilanz nach dem Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) vor. Bevor Herr Moosmann Ihnen das Werk vorstellen wird, einige kurze einführende Worte. Der Aufbau und die Bewertung des kommunalen Vermögens war eine Arbeit, die die Kämmerei, wie viele Dinge, über Jahre in Eigenregie durchgeführt hat. Das war aber auch mit Grund, dass das letzte halbe Jahr besonders arbeitsintensiv war. Wir dachten uns im Frühjahr dieses Jahres schon am Ziel, als wir in Vorabprüfungen, zusammen mit dem Rechnungsprüfungsamt feststellen mussten, dass es Sinn machen würde, den bisherigen Arbeitsstand einer nochmaligen Überprüfung zu unterziehen. Herrn Moosmann, unterstützt durch unsere Damen der Anlagebuchhaltung, Frau Sekinger und Frau Wagner, sowie den Kollegen des Fachbereichs Umwelt und Technik haben im vergangenen halben Jahr - die Straßenbewertung nochmals auf neue Beine gestellt, - Sonderbauwerke, wie Brücken, Treppen und Stützmauern u.a. neu aufgenommen und bewertet - die Gebäudebewertung nochmals überprüft und nach Sanierungsmaßnahmen die entsprechende Nutzungszeitverlängerungen vorgenommen Auf Basis der Ihnen vorgelegten Eröffnungsbilanz ergeben sich Veränderungen bei den bisher im Haushaltsplan veranschlagten Abschreibungen. Eine Hochrechnung der Netto-Abschreibungen, für 2016, also der Abschreibungen abzüglich der Auflösung von Sonderposten, ergibt den Betrag von rd. 2,7 Mio.. Im Haushaltsplan 2016 sind wir von rd. 4,5 Mio. ausgegangen. Somit wird sich der Ergebnishaushalt um rd. 1,8 Mio. verbessern. Bevor Ihnen Herr Moosmann die Eröffnungsbilanz und die Bewertungsrichtlinien und Frau Bergmann den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes vorstellen wird, möchte ich mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen - nicht nur der Kämmerei für den intensiven Einsatz der letzten Tage, Wochen und Monate bedanken. Ohne diesen Einsatz wären wir sonst nicht in der Lage, Ihnen heute schon die Eröffnungsbilanz mit Prüfbericht vorzulegen. Schramberg, 29.09.2017 R. Huber

Eröffnungsbilanz der Großen Kreisstadt Schramberg zum 01.01.2016 1

Gliederung 1. Projektverlauf 2. Eröffnungsbilanz 3. Bilanzpositionen 4. Bewertungsrichtlinie 5. Prüfbericht Eröffnungsbilanz 6. Bilanzvorgänge 7. Auswirkungen auf den Haushalt 8. Bilanzkennzahlen 2

1. Projektabschnitte und Projektverlauf Arbeitspakete 1. Festlegung der Bewertungskriterien und Erstellung der Bewertungsrichtlinie 2. Ermittlung der Vermögenswerte 3. Aufbereitung der Daten 4. Einbuchung im System / Aufbau einer Anlagenbuchhaltung 5. Erstellung der Eröffnungsbilanz 6. Übergabe an RPA 7. Beschlussfassung im Gemeinderat 8. Prüfung durch die GPA 3

1. Projektverlauf AP AP - Bezeichnung Bewert.krit./- 1 richtlinie 2 Ermittl. Vermögen 3 Aufb. der Daten 4 Einbuchung 5 Erstellung EB 6 Prüfung d. RPA 7 Beschlussf. GR 8 Prüfung d. GPA Q3/16 und früher Q4/ 16 Jan 17 Feb Mrz 17 17 Apr 17 Mai 17 Jun 17 Jul Aug Sep Okt 17 17 17 17- Eröffnungsbilanz erstmalig im Februar beim RPA zur Prüfung März bis Juni Neubewertung des kompletten Infrastrukturvermögens April bis Juli Überarbeitung der Gebäude und Anpassung von Restnutzungsdauern Mai bis Juli Prüfung und Überarbeitung der übrigen Vermögenspositionen 4

2. Eröffnungsbilanz Werte in, gerundet Aktiva Passiva Sachvermögen 146.645.960 Eigenkapital 93.996.262 Finanzvermögen 20.260.149 Sonderposten 62.171.789 Abgr.posten 252.930 Rückstellungen 301.314 Nettoposition 0 Verbindlichkeiten 6.888.987 Summe Aktiva 167.159.039 P. Rechnungsabgr. 3.800.687 Summe Passiva 167.159.039 5

3. Bilanzpositionen - Aktiva 0,2% 12,1% A1200 - Sachvermögen A1300 - Finanzvermögen 87,7% A2000 - Abgrenzungsposten 6

3. Bilanzpositionen - Passiva 2,3% 0,2% 0,2% P1100 - Basiskapital 4,1% P2000 - Sonderposten P4000 - Verbindlichkeiten 37,2% 56,1% P5000 - Passive Rechnungsabgrenzung P3000 - Rückstellungen P1200 - Rücklagen 7

3. Bilanzpositionen - Anlagevermögen 2,4% 0,9% 0,4%0,3% 0,1% A1220 - Bebaute Grundst. A1230 - Infrastrukturvermögen 15,9% 29,2% 50,7% A1210 - Unbebaute Grundst. A1260 - Maschinen / Techn. Anlagen A1290 - Geleistete Anzahlungen A1270 - BGA A1250 - Kunstgegenstände A1280 - Vorräte 8

3. Bilanzpositionen 9

4. Bewertungsrichtlinie 10

4. Bewertungsrichtlinie Einzelbewertung, Gruppenbewertung, Festwertverfahren Einzelbewertung Gruppenbewertung Straßen, Gebäude, Grundstücke, BGA, Kunstgegenstände, Maschinen, Fahrzeuge, etc. Vorräte Festwertverfahren 11

4. Bewertungsrichtlinie Vorgehensweise bei der Wertermittlung 1. Tatsächliche Anschaffungs-und Herstellkosten (zwingend ab 01.01.2010) 2. Erfahrungswerte / Bewertungsmaßstäbe laut Leitfaden Bilanzierung 3. Schätzungen und Begutachtungen durch die jeweiligen Fachbereiche 12

4. Bewertungsrichtlinie Bewertung der Gebäude Herstellungskosten Herstellungsjahr Nachträgliche Ausgaben Ursprüngliche Herstellkosten und Nutzungsdauer Investition? Unterhaltung? Laufzeitverlängerung? Buchwert und Restnutzungsdauer 13

4. Bewertungsrichtlinie Bewertung des Infrastrukturvermögens Kategorisierung Herstellungsjahr Fläche Buchwert und Restnutzungsdauer 14

5. Prüfbericht Eröffnungsbilanz Begleitende Prüfung 15

5. Prüfbericht Eröffnungsbilanz Prüfung nach Vorgaben des Gemeindehaushaltsrechts Stichproben Begleitende Prüfung Aktiva Bebaute Grundstücke Infrastrukturvermögen Forderungen Sonderposten für geleistete Investitionszuschüsse Passiva Sonderposten für Investitionsbeiträge Pflichtrückstellungen Fragen? 16

6. Bilanzvorgänge Finanzrechnung (FinanzHH) Ergebnisrechnung (ErgebnisHH) Einzahlungen Auszahlungen Aufwendungen Erträge Liquiditätssaldo Ergebnissaldo Vermögensrechnung (Bilanz) Anlagevermögen Eigenkapital Finanzvermögen Fremdkapital 17

6. Zusammenhänge Typische Buchungsvorgänge (verkürzte Darstellung): Auszahlung für Bauleistungen (50.000 ) Aktiva Bilanz Passiva Anlagevermögen 0 Eigenkapital 70.000 Finanzvermögen 100.000 Fremdkapital 30.000 Bilanzsumme Aktiva 100.000 Bilanzsumme Passiva 100.000 Bilanz Aktiva Passiva Anlagevermögen 50.000 Eigenkapital 70.000 Finanzvermögen 50.000 Fremdkapital 30.000 Bilanzsumme Aktiva 100.000 Bilanzsumme Passiva 100.000 18

6. Zusammenhänge Typische Buchungsvorgänge (verkürzte Darstellung): Aufnahme eines Kredites (100.000 ) Aktiva Bilanz Passiva Anlagevermögen 50.000 Eigenkapital 70.000 Finanzvermögen 50.000 Fremdkapital 30.000 Bilanzsumme Aktiva 100.000 Bilanzsumme Passiva 100.000 Bilanz Aktiva Passiva Anlagevermögen 50.000 Eigenkapital 70.000 Finanzvermögen 150.000 Fremdkapital 130.000 Bilanzsumme Aktiva 200.000 Bilanzsumme Passiva 200.000 19

6. Bilanzvorgänge Erzielung eines Jahresüberschusses i.h.v. 10.000 im Erg.HH und Fin.HH (verkürzte und vereinfachte Darstellung) Aktiva Bilanz Passiva Anlagevermögen 50.000 Eigenkapital 70.000 Finanzvermögen 150.000 Fremdkapital 130.000 Bilanzsumme Aktiva 200.000 Bilanzsumme Passiva 200.000 Bilanz Aktiva Passiva Anlagevermögen 50.000 Eigenkapital 80.000 Finanzvermögen 160.000 Fremdkapital 130.000 Bilanzsumme Aktiva 210.000 Bilanzsumme Passiva 210.000 20