45. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 03.09.2009 Berichtsauftrag Nr. 55



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Senatsverwaltung für Bildung, Berlin, den 1.10.2009 Wissenschaft und Forschung Tel.: 9026 (926) - 5268 - III B 4- Fax: 9026 (926) - 5011 Email: anita.hartung@senbwf.berlin.de An die Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie über den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - 1777 Vorlage zur Beschlussfassung über Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für das Haushaltsjahr 2010/2011 (Haushaltsgesetz 2010/2011 - HG 2010/2011) Kapitel 1040 Titel 684 27 Zuschüsse für Familienbildungsmaßnahmen 45. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 03.09.2009 Berichtsauftrag Nr. 55 Ansatz des abgelaufenen Haushaltsjahres: 968.000,00 Ansatz des laufenden Haushaltsjahres: 968.000,00 Ansatz des kommenden Haushaltsjahres: 1.028.000,00 Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: 968.000,00 Verfügungsbeschränkungen: -- Aktuelles Ist: 718.468,00 Gesamtkosten: entfällt Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: SenBildWiss wird gebeten, dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie rechtzeitig zur 2. Lesung des Einzelplans 10 einen Bericht vorzulegen über Umfang und Entwicklung der einzelnen Projekte; Teilnehmerzahlen und Bedarf Ist bei der aufsuchenden Elternhilfe, etc. Über die Erfahrungen der aufsuchenden Elternhilfen: Darstellung der bisherigen und der weiteren geplanten Projektschritte. Was würde eine Ausweitung des Modellprojekts kosten? Zu 3: Bitte schlüsseln Sie die Maßnahme auf. 1

Ergänzende Aufgliederung und schriftlicher Bericht über sich aus dem vorgelegten Kinderschutzgesetz ergebende Aufgaben im Rahmen der frühen Hilfen und des verbindlichen Einladungswesens und deren finanzielle Verankerung im Haushalt 2010/2011 (Senat und Bezirke) Es wird gebeten, mit nachfolgendem Bericht den Beschluss als erledigt anzusehen. Zu den angefragten Aspekten für den Bereich Familienbildung wird berichtet: Das Land Berlin fördert 15 Projekte der Familienbildung. Diese unterscheiden sich in Umfang und Ausrichtung deutlich, so dass formale Vergleichbarkeit kaum gegeben ist. Einige Projekte sind komplett landesfinanziert, bei anderen wird lediglich ein Anteil (z.b. Personalkostenanteil) finanziert und sie sind Bestandteil eines größeren Gesamtprojekts mit unterschiedlichen Finanzierungsanteilen. Entwicklung: Inhaltlich ist die Basis aller Projekte die Arbeit mit jungen Eltern und kleinen Kindern, ggf. ergänzt mit anderen Altersgruppen. In den letzten Jahren gibt es deutliche Akzentuierungen: Verstärkte Einbeziehung von Vätern durch spezifische Angebote (Väterzentrum von Mannege e.v.) Organisatorische Änderungen werden notwendig, da die Mütter früher in die Erwerbstätigkeit zurückkehren (z.b. PEKiP-Kurse (Prager-Eltern-Kind-Programm) an Wochenenden) Zielgerichtete Zusammenarbeit der Familienbildung mit Kindertagesstätten Verknüpfung der Familienbildung mit Angebotsformen der Kinderbetreuung und der Frühen Hilfen Stärkere Vernetzung verschiedener Angebote der Familienarbeit Teilnehmerzahlen: Bei offenen Angeboten werden die Teilnehmenden jedes Termins gezählt. Bei Kursen mit verbindlicher Anmeldung, die sich aus mehreren Terminen zusammensetzen, zählt die Kursteilnahme, nicht jeder Termin neu (Bsp. 1 Elternkurs, 10 Teilnehmer, 10 Termine = 10 Teilnehmer und nicht 100). Projekte mit einer Vielzahl verbindlicher Kurse erscheinen statistisch deshalb u.u. weniger frequentiert. Beide Formen inhaltlicher Arbeit sind zielgruppenorientiert und fachlich begründet. Teilnehmerzahlen 2008 Träger bzw. Projekt Selbsthilfeinitiative Alleinerziehender (SHIA) Verband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) Werkstatt Bildung und Begegnung Teilnehmer Erwachsene Teilnehmer Kinder 512 489 1015 745 574 1305 456 1219 175 Telefonische, elektronische, postalische Beratungen 2

Labude Deutscher Familienverband 480 43 1580 Nachbarschaftsheim Schöneberg (Gesamtprojekt Familienbildung) 2766 2275 4200 ufa-fabrik Nachbarschafts- u. Selbsthilfezentrum (Gesamtprojekt Familienbildung) MUT Pestalozzi-Treff 3623 1521 Speziell zu Familienbildung ca. 2000 941 447 374 Familie in unserer Zeit 276 288 322 Mannege (Väterzentrum) 594 zusätzlich 500 (Events während der Fußballweltmeisterschaft) Erzbischöfliches Ordinariat 68 57 370 zusätzlich 325 zu allen Familienthemen 5981 (mit Fabi) 1300 Diakonisches Werk Stadtmitte FuN Familie- u. Nachbarschaft 1488 1645 1410 Eltern beraten Eltern 398 34 2400 800 tel. Beratungen EJF-Lazarus gag Familie im Zentrum 616 525 1000 Amt für kirchliche Dienste der Ev. Kirche Berlin- Brandenburg insgesamt 10 Einzelprojekte 7385 (offene Arbeit) 6338 Ev. Kirchengemeinde Heilig Kreuz-Passion 826 693 Bedarf: Die Projekte liegen mit der vorhandenen personellen Ausstattung an ihrer Kapazitätsgrenze. Bei einigen gibt es bereits Wartelisten für einzelne Angebote und keine Möglichkeit, gemäß der Nachfrage aufzustocken. Besonders nachgefragt sind PEKiP- Kurse sowie Eltern-Kleinkind-Kurse mit Spiel, Musik u. Bewegung sowie offene Angebote ohne verbindliche Teilnahmefestlegung im Voraus. 3

Zu den wellcome Projekten (zu 3. Aufschlüsselung der Maßnahme) wird berichtet: Das Ehrenamtprojekt wellcome bietet konkrete Hilfe und Unterstützung für Mütter und Väter, die gerade ein Kind bekommen haben und sorgt für Vernetzung auf lokaler, regionaler und überregionaler Ebene mit dem Ziel familienfreundlicher und aktiver Nachbarschaft. Das Angebot richtet sich insbesondere auch an Familien ohne ausreichende familiäre und soziale Einbindung. Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen suchen Familien zu Hause auf und bieten praktische Unterstützung. Mit Mitteln der Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin (jfsb) wurde die Landeskoordination in Berlin und mittlerweile 10 wellcome Standorte in unterschiedlichen Bezirken aufgebaut. Der Ansatz soll die im nächsten Jahr auslaufende Unterstützung der jfsb ersetzen und damit die Fortführung der hoch anerkannten wellcome Projekte sichern. Die Mittel sind für die Koordination der wellcome Standorte und der Rekrutierung und Begleitung der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen vorgesehen. Zur Aufsuchenden Elternhilfe wird berichtet: Ausgangslage Aufsuchende Elternhilfe ist ein Modellprojekt im Rahmen des vom Senat im Jahr 2007 beschlossenen Konzept für ein Netzwerk Kinderschutz Drs. 16/0285 und versteht sich als präventives Hilfeangebot an der Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Gesundheit. Zielgruppe: werdende Eltern in prekären Lebenslagen, die ihr erstes Kind erwarten und aus Mangel an Erfahrungen, Kenntnissen oder Motivation bzw. aus Überforderung nicht in der Lage sind, sich die notwendige Unterstützung zu organisieren. Ziel: Selbsthilfepotentiale der Mütter / Eltern stärken, um ein eigenständiges Leben mit dem Kind zu ermöglichen. Fachkräfte: Um dieses Ziel gemeinsam mit den betroffenen Eltern zu erreichen, ist vor allem eine grundständige Sozialarbeit erforderlich, insbesondere auch fachspezifische Kenntnisse im Umgang mit Multiproblemfamilien. Von daher sind im Projekt Sozialpädagogen/innen / Sozialarbeiter/innen eingesetzt. Die Ergebnisse des bisherigen Verlaufs es wurden ausschließlich Familien mit einer breitgefächerten Problemlage betreut - bestätigen die Richtigkeit der Entscheidung. Diese hohen Anforderungen an psychosozialer und sozialpädagogischer Arbeit erfordern den Einsatz von Sozialarbeiterinnen. Hebammen haben als Ansprechpartnerinnen vor Ort und bei der Vermittlung weiterführender Unterstützungsangebote eine wesentliche Rolle im Sozialen Frühwarnsystem. Als fachkundige Partner/innen insbesondere hinsichtlich der Geburtsvorbereitung und gesundheitlicher Aspekte von Mutter und Kind ist eine enge Zusammenarbeit im Rahmen des Projektes unabdingbar und wird erfolgreich praktiziert. Das Modellprojekt wird seit September 2007 von drei Trägern in den Innenstadtbezirken erprobt mit einer Förderung von insgesamt 300.000 jährlich. Seit Beginn wird das Projekt kontinuierlich von einer Arbeitsgruppe begleitet und ausgewertet. Im Rahmen eines Fachgespräches nach einem Jahr Laufzeit wurden die Ergebnisse des Modellprojektes vorgestellt. An dem Fachgespräch nahmen Vertreter und Vertreterinnen der bezirklichen Jugendämter (Leitungsebene), der Gesundheitsämter (SMD, KJGD), der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz und der LIGA teil. Es bestand Konsens, dass die durchweg positiven Resultate dafür sprechen, Aufsuchende Elternhilfe als Regelangebot in das Hilfespektrum der Jugendhilfe aufzunehmen. Die Vertreterinnen der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung wurden 4

gebeten, die hierfür notwendigen Voraussetzungen zu klären und einen Vorschlag für die Überführung ins Hilfesystem zu erarbeiten. Im Rahmen des Konzept für ein Netzwerk Kinderschutz ist Aufsuchende Elternhilfe als sog. Frühe Hilfe Bestandteil des Sozialen Frühwarnsystems. Die Erfahrungen zeigen, dass je schwieriger sich die materielle und soziale Situation darstellt, und je belastender die Familiensituation bzw. die persönliche Situation von werdenden Eltern ist, desto höher ist das Gefährdungsrisiko für das Kind. Daher ist es von erheblicher Bedeutung, dass es gelingt, betroffene Eltern schon während der Schwangerschaft zu erreichen, um rechtzeitig möglichen Gefährdungen vorbeugen zu können. Rechtliche Anbindung im SGB VIII: Kinderschutz beginnt vor der Geburt des Kindes. Ausgehend von dieser Prämisse ist für die Frühen Hilfen 16 SGB VIII der passende rechtliche Rahmen mit der Zielrichtung der Allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie. Die Leistungen sollen...dazu beitragen, dass Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können. (Abs. 1), weiterhin sollen sie...junge Menschen auf Ehe, Partnerschaft und das Zusammenleben mit Kindern vorbereiten. (Abs. 2). Darüber hinaus sieht auch der vorliegende Entwurf für ein Berliner Gesetz zum Schutz und Wohl des Kindes (Kinderschutzgesetz) diesen präventiven und frühen Ansatz vor. Mit 5 Frühe und rechtzeitige Hilfen und Leistungen und 6 Präventiver Kinderschutz wird die landesrechtliche Norm für Frühe Hilfen geschaffen und zudem das notwendige Ineinandergreifen von Maßnahmen des Gesundheitsbereiches und der Jugendhilfe verbindlicher vorgegeben. Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Gesundheit Um Kindeswohlgefährdungen in dieser frühen Phase rechtzeitig erkennen und begegnen zu können, ist die Zusammenarbeit zwischen den beiden Hilfesystemen Gesundheit und Kinder- und Jugendhilfe unabdingbar. Einrichtungen des Gesundheitssystems sind bei jungen Eltern hoch akzeptiert und werden von ihnen als unterstützend und nicht stigmatisierend erlebt. Dies ermöglicht einen frühzeitigen Zugang zu Familien mit Unterstützungsbedarf. Wie die bisherigen Erfahrungen gezeigt haben, ist Aufsuchende Elternhilfe deshalb erfolgreich, weil die Hilfegewährung niedrigschwellig und zeitnah erfolgen kann. Die Einhaltung dieser Voraussetzungen ist deshalb bei der Einführung der Aufsuchenden Elternhilfe als Berlin weites Regelangebot eine besondere Verpflichtung und zugleich Herausforderung, da sie an der Schnittstelle zwischen Gesundheit und Jugendhilfe stattfindet. Bei der Entwicklung eines Verfahrens für die Bewilligung der Aufsuchenden Elternhilfe ist daher der öffentliche Gesundheitsdienst 1 (ÖGD) einzubeziehen. Ausweitung des Modellprojektes Für die Einführung des Angebotes als Regelleistung der Jugendhilfe ist die Gewinnung weiterer Parameter erforderlich. Von daher sind die bisher gewonnen Ergebnisse aus der modellhaften Erprobung in den Innenstadtbezirken in einer zweiten Phase Berlin weit flächendeckend zu überprüfen und ggf. neue Erkenntnisse zu gewinnen. Darin eingeschlossen ist auch die Durchführung entsprechender Qualifizierungsmaßnahmen zum Projekt Aufsuchende Elternhilfe für Fachkräfte relevanter Träger. Die Maßnahmen werden ge- 1 Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung, KJGD 5

meinsam mit dem Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg vorgehalten. Nach bisherigen Überlegungen würde für die Ausweitung der Aufsuchenden Elternhilfe als Berlin weites Angebot zusätzliche Mittel in Höhe von 420.000,- Euro benötigt. Der Betrag errechnet sich wie folgt: Stundenumfang pro Fall: 80 Zeitstunden Ausgehend von einer durchschnittlichen Betreuungszeit der werdenden Mutter von circa 8 Monaten, entfallen in der Regel 4 Monate Betreuungszeit auf die Zeit vor der Geburt und 4 Monate auf die Zeit danach. Bei einer Betreuung von 2 Stunden pro Woche einschließlich der Klärungsgespräche fallen vor der Geburt circa 35 bis 40 Stunden an. Zur Stabilisierung der Situation nach der Geburt sind rund 40 Stunden notwendig. (Abweichungen nach unten und nach oben sind im Einzelfall möglich). Kosten der Fachleistungsstunde: 45,- Euro (durchschnittlich) pro Zeitstunde Gesamtkosten pro Fall: circa 3.600,- Euro Die Verteilung der Mittel auf die Bezirke könnte auf der Grundlage folgenden Verteilungsschlüssels erfolgen: Anzahl erstgeborener Kinder pro Bezirk (rund 14.700 pro Jahr) Quelle: Studie des Instituts für sozialwissenschaftlichen Transfer (SowiTra) zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf vom November 2008 Kinder im Alter von 0-7 Jahren in Bedarfsgemeinschaften der Grundsicherung (AGL II) pro Bezirk; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Kinder im Altern von 0-7 Jahren in alleinerziehenden Bedarfsgemeinschaften der Grundsicherung (AGL II) pro Bezirk; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Danach untergliedern sich die Bezirke in drei Gruppen: Region A: Region B: Region C: hoher Bedarf = 25 Fälle /Bezirk/Jahr= 100 Fälle = 360.000,- Euro Bezirke: Mitte, Neukölln, Friedrichhain-Kreuzberg, Marzahn-Hellersdorf mittlerer Bedarf= 15 Fälle /Bezirk/Jahr= 60 Fälle= 216.000,- Euro Bezirke: Lichtenberg, Pankow, Tempelhof-Schöneberg, Spandau niedriger Bedarf = 10 Fälle/Bezik/Jahr= 40 Fälle= 144.000,- Euro Bezirke: Steglitz Zehlendorf, Treptow-Köpenick, Charlottenburg-Wilmersdorf, Reinickendorf Berlin insgesamt: 200 Fälle = 720.000,- Euro Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von 300.000.- Euro werden 85 Fälle pro Jahr in den Innenstadtbezirken erreicht. Für die Berlin weite Ausweitung und die damit hinzukommende Betreuung von 115 Fällen wären zusätzliche Mittel in Höhe von 420.000,- Euro jeweils für die Haushaltsjahre 2010/2011 im Kapitel 1040, Titel 684 27 erforderlich. Die zukünftige Verteilung der Mittel im Kapitel 10 40, Titel 684 27 ist der beiliegenden ergänzenden Aufgliederung zu entnehmen. Zu den Aufgaben aus dem Kinderschutzgesetz wird berichtet: 6

Die Federführung für das Berliner Kinderschutzgesetz liegt bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz. Die Einführung des verbindlichen Einladungswesen im Rahmen des Kinderschutzgesetzes obliegt im Wesentlichen der Zentralen Stelle. Als Folge des verbindlichen Einladungswesen wird von einer Zunahme der Hausbesuche durch die Gesundheitsämter bei den Personensorgeberechtigten ausgegangen, deren Kind an der Vorsorgeuntersuchung nicht teilgenommen hat. Darüber hinaus wird des Weiteren davon ausgegangen, dass durch diese Hausbesuche Anzeichen für eine mögliche Gefährdung des Wohls des Kindes frühzeitiger erkannt werden und entsprechendes Handeln durch die Jugendhilfe erforderlich wird. Hinsichtlich der haushaltsmäßigen Auswirkungen geht SenGesUmV mit Inkrafttreten des Berliner Gesetzes zum Schutz und Wohl des Kindes voraussichtlich von folgenden Kosten aus: a) für die Jugend- und Gesundheitsämter jährlich 1.181.605 b) für den laufenden Betrieb der Zentralen Stelle jährlich 277.458 c) einmalige Einrichtungskosten der Zentralen Stelle 168.660 Die Ausgaben für die Zentrale Stelle werden nachgewiesen im Kapitel 1110 Titel 671 01 (Ersatz von Ausgaben). Die angesetzten Kosten für den vorgesehenen Personalmehrbedarf (Beschäftigungspositionen) in den Jugend- und Gesundheitsämtern müssten in den bezirklichen Haushaltsplänen berücksichtigt werden. In Vertretung Claudia Zinke Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung 7

Anlage Ergänzende Aufgliederung 2010/2011 zum Kapitel 1040, Titel 684 27 Verbale Bezeichnung: Zuschüsse für Familienbildungsmaßnahmen Träger/Einrichtungen HH-Entwurf Zuschuss 2011 HH-Entwurf Zuschuss 2010 geplanter Zuschuss 2009 Rechnung 2008 I. Zuschüsse für Projekte der Familienbildung Deutscher Familienverband 75.200 75.200 75.200 75.200,00 Diakonisches Werk Berlin Stadtmitte e. V. (E A F) 48.900 48.900 48.900 48.900,00 Erzbischöfliches Ordinariat 3.600 3.600 3.600 3.600,00 Evangelisches Bildungswerk (A K D) 16.400 16.400 16.400 16.400,00 Familie in unserer Zeit 34.300 34.300 34.300 34.300,00 Ev. Jugend- und Fürsorgewerk-EJF(Kindheit) 63.400 63.400 63.400 63.400,00 Eltern beraten Eltern 19.400 19.400 19.400 19.400,00 Evangelische Kirchengemeinde Heilig Kreuz - Passionskirche 15.300 15.300 15.300 15.300,00 Mannege e. V. 97.100 97.100 97.100 97.100,00 MUT Gesundheit/ Pestalozzitreff ("Donizetti") 50.500 50.500 50.500 50.500,00 Nachbarschaftsheim Schöneberg 23.000 23.000 23.000 23.000,00 Nachbarschaftszentrum UFA-Fabrik (N U S Z) 28.100 28.100 28.100 28.100,00 Selbsthilfeinitiative Alleinerziehender (SHIA) 69.600 69.600 69.600 69.600,00 Verband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) 87.900 87.900 87.900 87.900,00 Werkstatt für Bildung und Begegnung (W B B) 35.300 35.300 35.300 35.300,00 Summe 668.000 668.000 668.000 668.000,00 II. Aufsuchende Elternhilfe ViSTA (Wigwam Connect) 90.000 90.000 90.000,00 90.000,00 IBEF (Ini.f.Bln.Einzelfall u.fam.hilfe) 90.000 90.000 90.000,00 90.000,00 Navitas ggmbh 120.000 120.000 103.800,00 103.800,00 VAMV (Verband alleinerz. Mütter u.väter) - 1) - 1) 16.200,00 16.200,00 Summe 300.000 300.000 300.000 300.000,00 III. Aufbau und Koordinierung ehrenamtlicher Arbeit Unterstützungsangebot "wellcome" 80.000 2) 60.000 2) - - Summe 80.000 60.000 0 0,00 Insgesamt (I.-III.) 1.048.000 1.028.000 968.000 968.000,00 1) Einstellung des Projekts durch den Träger 2) Mehr wegen Veranschlagung und Ausweitung des Projekts "wellcome"