Netzwerktagung des Deutschen Vereins in Hannover. Steuerung der EGH durch den Gesamtplan Umsetzungserfahrungen und Ausblick aus Hamburg

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Transkript:

Netzwerktagung des Deutschen Vereins 18.-20.4.2018 in Hannover Umsetzungserfahrungen und Ausblick aus Hamburg Ingo Tscheulin, Abteilung Rehabilitation und Teilhabe Grundsatzangelegenheiten Eingliederungshilfe

Ausgangslage Bis Ende 2008: Fachbehörde (Ministerium) 7 Bezirksämter Landessozialamt Zuständig für Stationäre + teilstationäre EGH (Fallmanagement und Bewilligung) Bezirkliche Sozialämter Zuständig für Sozialhilfe einschließlich ambulante EGH (Fallmanagement und Bewilligung)

Zentrales Fachamt EGH Ab 2009: 7 Bezirksämter Fachamt EGH Zuständig für Stationäre + teilstationäre EGH (Fallmanagement + Bewilligung) Modellprojekt mit Evaluation Bezirkliche Sozialämter Zuständig für Sozialhilfe einschließlich EGH. inkl. Ambulante Wohngruppen Problem Unterschiedliche Verfahren Uneinheitliche Kriterien Einsparungen Kaum Steuerung

Fachamt + 7 Bezirksämter Verfahren Fachamt EGH 7 Bezirksämter Bewilligung stationärer + teilstationärer EGH Fallmanagement Bescheid GA Antrag Bezirkliche Sozialämter Antragstellung und Bewilligung

Steuerung durch Gesamtplan Refinanzierungsvereinbarung Zwischen den beteiligten Behörden wurde vereinbart: Das zunächst als Modellprojekt geschaffene Fachamt für EGH sollte verstetigt werden, wenn die damit verbundenen Mehrkosten durch Steuerungserfolge refinanziert werden. Hierzu wurden die Jahre 2009 bis 2011 evaluiert. Ergebnisse: a) qualitativ Verbesserung der Zugangssteuerung Reduzierung beantragter Stunden b) quantitativ stärkere Kundenorientierung passgenauere Hilfen einheitliche Standards und Verfahren

Steuerung durch Gesamtplan Ergebnisse: a) quantitativ: Verbesserung der Zugangssteuerung Durch Fallmanagement konnten vorrangige Kostenträger verstärkt herangezogen werden: ca. 450 Anträge abgelehnt Einsparung ca. 3.500.000 Reduzierung beantragter Stunden Bei Gesamtplanung werden die geltend gemachten Stunden hinterfragt und z.t. korrigiert: ca. 8.300 Anträge reduziert Einsparung ca. 8.500.000

Steuerung durch Gesamtplan b) qualitative Verbesserungen stärkere Kundenorientierung Personenzentrierung Durch Gesamtplanung erfolgt stärkere Berücksichtigung des individuellen Bedarfs. Wünsche, Ziele persönliche Bedürfnisse werden besser erfasst. passgenauere Hilfen Vorrangige Kostenträger werden berücksichtigt, die gesamte Lebenssituation wird berücksichtigt einheitliche Standards und Abläufe Die Gleichbehandlung von Leistungsberechtigten wird durch standardisierte Instrumente gewährleistet.

Stellenschlüssel Externer Berater (con_sens) schlug Stellenschlüssel 1:150 vor Real konnte 1:150 nie erreicht werden Tatsächlicher Stellenschlüssel (nach Stellenplan) 2012: 1:220 2015: 1:230 2017: 1:260 Optimaler Schlüssel nicht definierbar. Erfahrungsgemäß ist Steuerung ab 1:220 schlechter möglich

Fachamt mit zentralem ärztlichen Dienst seit 2015 Fachamt EGH 7 Bezirksämter Bewilligung stationärer + teilstationärer EGH Fallmanagement Ärztl. Dienst Auftrag Begutachtung Fachliche Befürwortung GA Bescheid Bezirkliche Sozialämter Antragstellung und Bewilligung Antrag

BTHG seit 1.1.2018 Bislang 58 SGB XII: SHTr stellt Gesamtplan zur Durchführung der einzelnen Leistungen auf Seit 1.1.2018 117 122 SGB IX: 121 Abs.1: EGHTr stellt Gesamtplan zur Durchführung der einzelnen Leistungen oder einer Einzelleistung auf 121 Abs.2: soll regelmäßig, spätestens nach zwei Jahren überprüft werden In Hamburg bislang ca. 4.600 Fälle ohne Gesamtplan, meist WfbM, Tafö und Beförderung ca. 20 neue Fallmanager

BTHG ab 2020 Ab 2020 Fachleistungen SGB IX Fachamt EGH (existenzsichernde) Leistungen SGB XII 7 Bezirksämter Fallmanagement Ärztl. Dienst Antragstellung und Bewilligung Antrag Antrag GA Bezirkliche Sozialämter Antragstellung und Bewilligung Bescheid Bescheid

aktuelle Situation zentrale Gesamtplanung rechnet sich Kosten, wenn 2014-2017 nicht über das Fallmanagement gesteuert worden wäre und die 2013 durchschnittlich befürworteten Bedarfsgruppen/Verrechnungseinheiten weiter bewilligt worden wären: Ambulant Betreutes Wohnen für geistig Behinderte: 1.920.452,04 Pädagogische Betreuung im eigenen Wohnraum: 2.122.904,88 Wohnassistenz: 647.616,64 Durch eine qualifizierte Fallsteuerung konnten 2014-2017 allein in den o.g. drei Leistungsarten Kosten von ca. 4,6 Mio. an vermieden werden.

Fazit Gesamtplanung lohnt sich Einspareffekte reduzieren sich Steuerungsgewinne bleiben

Schluss Das war s