Die Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Bundesteilhabegesetz (BTHG)

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1 Die Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Bundesteilhabegesetz (BTHG) 13. Thüringer Betreuungstag am in Gotha

2 Der Begriff der Inklusion Inklusion ist das Leitbild eines umfassenden gesellschaftlichen Wandels Separierungen sollen überwunden, Teilhabe für alle gleichberechtigt ermöglicht und Vielfalt wertgeschätzt werden. 13. Thüringer Betreuungstag am in Gotha Die Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (BTHG) Folie 2

3 Die UN-Behindertenrechtskonvention In der UN-BRK wird Inklusion als menschenrechtliche Leitnorm verstanden. Die grundlegenden Forderungen der UN-BRK lauten: Anerkennung von Menschen mit Behinderungen als gleichberechtigte und gleichwertige Bürgerinnen und Bürger der Gesellschaft, Verwirklichung der vollen und wirksamen gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen unabhängig von Art und Schweregrad ihrer Beeinträchtigung, Achtung der Würde und Autonomie von Menschen mit Behinderungen, Respekt vor der Unterschiedlichkeit und die gesellschaftliche Wertschätzung der Menschen mit Behinderungen, Überwindung von Separierungen. 13. Thüringer Betreuungstag am in Gotha Die Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (BTHG) Folie 3

4 Die UN-Behindertenrechtskonvention Die UN-BRK wurde durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 13. Dezember 2006 angenommen und ist am 03. Mai 2008 in Kraft getreten. Unterzeichnung durch Deutschland am 30. März 2007 Ratifizierung durch Deutschland am 24. Februar 2009 Verbindlichkeit in Deutschland seit dem 26. März 2009 Die UN-BRK erhebt die Rechte von Menschen mit Behinderungen zur Grundlage und zum Maßstab politischen Handelns und stellt den rechtlichen Rahmen der Behindertenpolitik in Deutschland für Gegenwart und Zukunft dar. 13. Thüringer Betreuungstag am in Gotha Die Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (BTHG) Folie 4

5 Einordnung der Reform Quelle: BMAS 13. Thüringer Betreuungstag am in Gotha Die Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (BTHG) Folie 5

6 Der neue Behinderungsbegriff entsprechend der UN-BRK 2 Abs. 2 SGB IX: Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. [ ] Quelle: BMAS 13. Thüringer Betreuungstag am in Gotha Die Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (BTHG) Folie 6

7 Die Ausgabendynamik in der Eingliederungshilfe 13. Thüringer Betreuungstag am in Gotha Die Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (BTHG) Folie 7 Quelle: BMAS

8 Der Perspektivwechsel im Lichte der UN-BRK Von der Ausgrenzung zur Inklusion Von der Einrichtungs- zur Personenzentrierung Von der Fremd- zur Selbstbestimmung Von der Betreuung zur Assistenz Vom Kostenträger zum Dienstleister Von der Defizitorientierung zur Ressourcenorientierung Nichts über uns ohne uns! 13. Thüringer Betreuungstag am in Gotha Die Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (BTHG) Folie 8

9 Die Struktur des Bundesteilhabegesetzes BTHG wird als Artikelgesetz ausgestaltet Artikel 1: Neufassung des SGB IX in drei Teilen Teil 1: Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen Teil 2: Eingliederungshilferecht Teil 3: Schwerbehindertenrecht Artikel 2 : Folgeänderungen in anderen Gesetzen 13. Thüringer Betreuungstag am in Gotha Die Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (BTHG) Folie 9

10 Die Reformstufen des Bundesteilhabegesetzes Quelle: BMAS 13. Thüringer Betreuungstag am in Gotha Die Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (BTHG) Folie 10

11 Der vorgesehene Evaluationsprozess Quelle: BMAS 13. Thüringer Betreuungstag am in Gotha Die Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (BTHG) Folie 11

12 Der kurzfristige Handlungsbedarf in Zuständigkeit des Landes Thüringer Ausführungsgesetz zum SGB XII Thüringer Ausführungsgesetz zum SGB IX Bestimmung der maßgeblichen Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen Rechtsverordnung zum Instrument der Bedarfsermittlung Rechtsverordnung zur Schiedsstelle Landesrahmenvereinbarung zur Erbringung der Leistungen der Eingliederungshilfe Landesrahmenvereinbarung zur Früherkennung und Frühförderung 13. Thüringer Betreuungstag am in Gotha Die Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (BTHG) Folie 12

13 Die wichtigsten Veränderungen des Bundesteilhabegesetzes Alle Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen werden aus der Sozialhilfe in das Recht der Rehabilitation verschoben. Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden inhaltlich neu geregelt. Das Vertragsrecht zwischen den Einrichtungen/Diensten und den Kostenträgern der Eingliederungshilfe wird reformiert. Die heute noch bestehende Unterscheidung zwischen ambulanten, teilstationären oder stationären Leistungen wird aufgehoben. Das Recht zur Teilhabe am Arbeitsleben wird erneuert. Die Schnittstelle zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung wird verändert. Der Allgemeine Teil des Sozialgesetzbuches (SGB) IX wird reformiert. 13. Thüringer Betreuungstag am in Gotha Die Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (BTHG) Folie 13

14 Wesentliche Regelungen für Menschen mit Behinderungen Leistungen aus einer Hand Einkommen und Vermögen Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung Budget für Arbeit / Andere Leistungsanbieter Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen Schwerbehindertenrecht Verfahren der Bedarfserhebung 13. Thüringer Betreuungstag am in Gotha Die Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (BTHG) Folie 14

15 Der ITP-Thüringen als Instrument der Bedarfserhebung Der ITP gewährleistet eine personenzentrierte Bedarfserhebung an Hand der individuellen Bedarfe und der jeweils konkreten Lebenssituation der Menschen mit Behinderungen, woraus letztlich adäquate und passgenaue Hilfen angeboten werden können. Einführung wurde zum I. Quartal 2011 mit fünf Modellkommunen begonnen. Derzeit nehmen 19 der 23 Thüringer Kommunen am ITP-Verfahren teil. Ab wird der ITP mittels Rechtsverordnung als einheitliches Bedarfserhebungsinstrument verbindlich für ganz Thüringen festgelegt. 13. Thüringer Betreuungstag am in Gotha Die Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (BTHG) Folie 15

16 Die Gremienstruktur des ITP-Prozesses in Thüringen 13. Thüringer Betreuungstag am in Gotha Die Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (BTHG) Folie 16

17 Der ITP-Thüringen als Instrument der Bedarfserhebung Folgende Maßstäbe werden beachtet: Personenzentrierung und Unabhängigkeit von Leistungs- und Vergütungsformen, Mitwirkung des Menschen mit Behinderung, Zielorientierung, ICF-Orientierung, Berücksichtigung von Selbsthilfe und Sozialraum, Lebensweltorientierung, Lebenslagenorientierung, Transparenz, Evaluation und Qualitätssicherung, Interdisziplinarität und Multiprofessionalität, Fachliche Fundierung, Integrierte Verfahren. 13. Thüringer Betreuungstag am in Gotha Die Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (BTHG) Folie 17

18 13. Thüringer Betreuungstag am in Gotha Die Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (BTHG) Folie 18

19 Stiftung Anerkennung und Hilfe In stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. Psychiatrie kam es in der Vergangenheit zu Leid und Unrecht. Viele Menschen, die als Kinder oder Jugendliche dort lebten, leiden noch heute an den Folgen ungerechtfertigter Zwangsmaßnahmen, Strafen, Demütigungen oder unter finanziellen Einbußen, weil sie in den Einrichtungen gearbeitet haben, ohne dass dafür in die Rentenkasse eingezahlt wurde. Um diese Menschen zu unterstützen, rufen der Bund, die Länder und die Kirchen die Stiftung Anerkennung und Hilfe ins Leben. 13. Thüringer Betreuungstag am in Gotha Die Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (BTHG) Folie 19

20 Stiftung Anerkennung und Hilfe Die Stiftung dient Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland bzw. von 1949 bis 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben. 13. Thüringer Betreuungstag am in Gotha Die Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (BTHG) Folie 20

21 Stiftung Anerkennung und Hilfe 13. Thüringer Betreuungstag am in Gotha Die Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (BTHG) Folie 21

22 Stiftung Anerkennung und Hilfe 13. Thüringer Betreuungstag am in Gotha Die Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (BTHG) Folie 22

23 Stiftung Anerkennung und Hilfe Beispiele für individuelles Leid und Unrecht sind körperliche, seelische oder sexualisierte Gewalt, mangelnde (gesundheitliche) Versorgung, Verweigerung einer Schul- bzw. Berufsausbildung, Kinderarbeit oder Arbeit ohne (angemessene) Entlohnung. Beispiele für heute noch bestehende Folgewirkungen sind körperliche Schäden, Schlafstörungen, Depressionen, Traumatisierungen, Verbitterungs- und Hassgefühle, fehlende oder geringe Schulbildung oder frühzeitige Erwerbsunfähigkeit. 13. Thüringer Betreuungstag am in Gotha Die Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (BTHG) Folie 23

24 Stiftung Anerkennung und Hilfe 13. Thüringer Betreuungstag am in Gotha Die Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (BTHG) Folie 24

25 Stiftung Anerkennung und Hilfe Kontaktdaten für die Thüringer Anlauf- und Beratungsstelle Stiftung Anerkennung und Hilfe Werner-Seelenbinder-Straße Erfurt Telefon: 0361 / Telefax: 0361 / Telefonische Sprechzeiten: Dienstag 09:00 Uhr 12:00 Uhr, 14:00 Uhr 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr 12:00 Uhr StiftungAH@tmasgff.thueringen.de 13. Thüringer Betreuungstag am in Gotha Die Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (BTHG) Folie 25

26 Eine Gesellschaft, die behinderte Menschen aller Art nicht als natürlichen Teil ihrer selbst zu achten und zu behandeln weiß, spricht sich selbst das Urteil. Gustav Heinemann Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 13. Thüringer Betreuungstag am in Gotha Die Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (BTHG) Folie 26

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