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Transkript:

Impressum Impressum... 5 Herausgeber: Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e. V. Oppelner Straße 130 53119 Bonn www.bag-straffaelligenhilfe.de Text und Redaktion: Gabriele Scheffler Druck: Das Druckhaus Laurentiusweg 28 53347 Alfter/Bonn Bonn 2005 3., unveränderte Auflage Bonn 2008 Diese Broschüre können Sie auf der Homepage der BAG-S, www.bag-straffaelligenhilfe.de, im PDF-Format abrufen. Wir danken dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die freundliche Unterstützung. I. Jugendkriminalität... 7 Was versteht man unter Jugendkriminalität?... 7 Wie zeigt sich Jugendkriminalität in unserer Gesellschaft?... 7 Was sind typische Straftaten Jugendlicher?... 8 Umgang mit Jugendkriminalität... 11 II. Jugendhilfe... 15 III. Jugendstrafrecht... 19 1. Grundlagen... 20 Was wird bestraft?... 20 Wer wird strafrechtlich verfolgt?... 20 Was ist der Unterschied zum Erwachsenenstrafrecht?... 21 2. Urteile in Jugendstrafverfahren: Wie werden Jugendliche bestraft?... 23 Informelle Erledigung... 23 Bewährung... 25 Ambulante Maßnahmen... 26 a) Erziehungsmaßregeln... 26 b) Zuchtmittel... 27 c) Täter-Opfer-Ausgleich... 28 d) Sozialer Trainingskurs... 31 e) Arbeitsleistung... 32 f) Betreuungsweisung... 33 Stationäre Maßnahmen... 35 a) Jugendarrest... 35 a) Jugendstrafe... 36 b) Heimunterbringung... 38 c) Geschlossene Unterbringung... 39 Maßregeln der Besserung und Sicherung... 40 2 3

3. Das Strafverfahren... 41 Festnahme... 41 Haftrichter... 41 Untersuchungshaft... 42 Ermittlungsverfahren... 42 Eröffnungsverfahren... 44 Das Hauptverfahren: die Gerichtsverhandlung... 45 Vollstreckung... 45 Beteiligung des Jugendamtes am Strafverfahren: Jugendgerichtshilfe... 46 Zuständige Gerichte... 49 Rechtsmittel... 49 Verfahrenskosten... 50 Anwaltliche Unterstützung... 51 4. Geschlechtsspezifik von Jugendkriminalität... 53 5. Jugendliche und Heranwachsende... 57 mit Migrationshintergrund IV. Lebensbereiche junger Menschen... 61 1. Wohnen... 61 2. Schule... 63 3. Ausbildung und Beruf... 66 4. Sucht / Drogenabhängigkeit... 69 Beratungsangebote... 72 Wichtige Adressen... 73 Stichwortverzeichnis... 76 Also ich will ich will erreichen, dass ich ein Haus hab, n eigenes Haus, dass ich ein schönes Auto hab, ne schöne Frau hab, zwei, drei Kinder, mehr nicht, dass ich n Job hab..., ne gute, ne feste Arbeit. 1 Dieses einleitende Zitat stammt von einem jugendlichen Straftäter. Es macht deutlich, dass er dieselben Wünsche und Träume hat wie alle anderen Jugendlichen auch, selbst wenn er sich abweichend, d. h. nicht normkonform verhält und deshalb von der Gesellschaft sanktioniert wird. Dass dieser Jugendliche bereits mehrere Gewaltdelikte begangen hat und vorbestraft ist, macht die Realisierung seiner Träume jedoch fast aussichtslos. In den Gesetzestexten, die in der vorliegenden Broschüre angesprochen werden, ist das Ziel verankert, auch jungen Menschen, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, eine Chance geben zu wollen, künftig ein Leben in sozialer Verantwortung zu führen. Die Frage ist jedoch, wie groß die Chance war, sich zu einem verantwortlichen Mitglied der Gesellschaft zu entwickeln, denn die biographischen Hintergründe junger Straftäter sind oft gekennzeichnet durch frühe und massive Missachtungs- und Ausgrenzungserfahrungen. Der Staat setzt sich in die Pflicht, gegenüber sozial benachteiligten jungen Menschen einen Erziehungsauftrag zu erfüllen, um diesen eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Dieser Erziehungsauftrag wird in Form von unterschiedlichen Angeboten und Maßnahmen umgesetzt. Der vorliegende Leitfaden stellt die verschiedenen sowohl pädagogischen als auch strafrechtlichen Maßnahmen vor, mit denen 1 In: Böttger, Andreas: Gewalt und Biographie. Eine qualitative Analyse rekonstruierter Lebensgeschichten von 100 Jugendlichen, Baden-Baden 1998, S. 341 4 5

Impressum Impressum... 5 Herausgeber: Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e. V. Oppelner Straße 130 53119 Bonn www.bag-straffaelligenhilfe.de Text und Redaktion: Gabriele Scheffler Druck: Das Druckhaus Laurentiusweg 28 53347 Alfter/Bonn Bonn 2005 3., unveränderte Auflage Bonn 2008 Diese Broschüre können Sie auf der Homepage der BAG-S, www.bag-straffaelligenhilfe.de, im PDF-Format abrufen. Wir danken dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die freundliche Unterstützung. I. Jugendkriminalität... 7 Was versteht man unter Jugendkriminalität?... 7 Wie zeigt sich Jugendkriminalität in unserer Gesellschaft?... 7 Was sind typische Straftaten Jugendlicher?... 8 Umgang mit Jugendkriminalität... 11 II. Jugendhilfe... 15 III. Jugendstrafrecht... 19 1. Grundlagen... 20 Was wird bestraft?... 20 Wer wird strafrechtlich verfolgt?... 20 Was ist der Unterschied zum Erwachsenenstrafrecht?... 21 2. Urteile in Jugendstrafverfahren: Wie werden Jugendliche bestraft?... 23 Informelle Erledigung... 23 Bewährung... 25 Ambulante Maßnahmen... 26 a) Erziehungsmaßregeln... 26 b) Zuchtmittel... 27 c) Täter-Opfer-Ausgleich... 28 d) Sozialer Trainingskurs... 31 e) Arbeitsleistung... 32 f) Betreuungsweisung... 33 Stationäre Maßnahmen... 35 a) Jugendarrest... 35 a) Jugendstrafe... 36 b) Heimunterbringung... 38 c) Geschlossene Unterbringung... 39 Maßregeln der Besserung und Sicherung... 40 2 3

3. Das Strafverfahren... 41 Festnahme... 41 Haftrichter... 41 Untersuchungshaft... 42 Ermittlungsverfahren... 42 Eröffnungsverfahren... 44 Das Hauptverfahren: die Gerichtsverhandlung... 45 Vollstreckung... 45 Beteiligung des Jugendamtes am Strafverfahren: Jugendgerichtshilfe... 46 Zuständige Gerichte... 49 Rechtsmittel... 49 Verfahrenskosten... 50 Anwaltliche Unterstützung... 51 4. Geschlechtsspezifik von Jugendkriminalität... 53 5. Jugendliche und Heranwachsende... 57 mit Migrationshintergrund IV. Lebensbereiche junger Menschen... 61 1. Wohnen... 61 2. Schule... 63 3. Ausbildung und Beruf... 66 4. Sucht / Drogenabhängigkeit... 69 Beratungsangebote... 72 Wichtige Adressen... 73 Stichwortverzeichnis... 76 Also ich will ich will erreichen, dass ich ein Haus hab, n eigenes Haus, dass ich ein schönes Auto hab, ne schöne Frau hab, zwei, drei Kinder, mehr nicht, dass ich n Job hab..., ne gute, ne feste Arbeit. 1 Dieses einleitende Zitat stammt von einem jugendlichen Straftäter. Es macht deutlich, dass er dieselben Wünsche und Träume hat wie alle anderen Jugendlichen auch, selbst wenn er sich abweichend, d. h. nicht normkonform verhält und deshalb von der Gesellschaft sanktioniert wird. Dass dieser Jugendliche bereits mehrere Gewaltdelikte begangen hat und vorbestraft ist, macht die Realisierung seiner Träume jedoch fast aussichtslos. In den Gesetzestexten, die in der vorliegenden Broschüre angesprochen werden, ist das Ziel verankert, auch jungen Menschen, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, eine Chance geben zu wollen, künftig ein Leben in sozialer Verantwortung zu führen. Die Frage ist jedoch, wie groß die Chance war, sich zu einem verantwortlichen Mitglied der Gesellschaft zu entwickeln, denn die biographischen Hintergründe junger Straftäter sind oft gekennzeichnet durch frühe und massive Missachtungs- und Ausgrenzungserfahrungen. Der Staat setzt sich in die Pflicht, gegenüber sozial benachteiligten jungen Menschen einen Erziehungsauftrag zu erfüllen, um diesen eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Dieser Erziehungsauftrag wird in Form von unterschiedlichen Angeboten und Maßnahmen umgesetzt. Der vorliegende Leitfaden stellt die verschiedenen sowohl pädagogischen als auch strafrechtlichen Maßnahmen vor, mit denen 1 In: Böttger, Andreas: Gewalt und Biographie. Eine qualitative Analyse rekonstruierter Lebensgeschichten von 100 Jugendlichen, Baden-Baden 1998, S. 341 4 5