Sofern der Auftraggeber die ORACLE-Lizenz von atlan-tec Systems bezieht, erklärt er sich mit den folgenden ORACLE-Lizenzbedingungen einverstanden:



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Allgemeine Technische Bedingungen für Prompt-Server ORACLE-Lizenzen ORACLE hat sehr komplizierte Lizenzbedingungen, deren Einhaltung nicht immer leicht zu gewährleisten ist. Die Verantwortung für die Einhaltung der Lizenzbedingungen von ORACLE geht mit Inbetriebnahme des Systems an den Auftraggeber über. Sofern der Auftraggeber die ORACLE-Lizenz von atlan-tec Systems bezieht, erklärt er sich mit den folgenden ORACLE-Lizenzbedingungen einverstanden: ORACLE-Lizenzvertrag Der Lizenznehmer des Softwaresystems Prompt erhält von uns folgenden Erweiterungsvertrag für die Software ORACLE 1. Prompt beinhaltet eine ASFU-Lizenz der Oracle Datenbanksoftware Oracle Database, für die folgende Bedingungen gelten. Die Lizenz umfasst mindestens so viele Named User Plus, wie Prompt Clientlizenzen ausgegeben wurden. Die eingesetzte Edition richtet sich nach technischen und lizenzrechtlichen Erfordernissen. 2. Die Nutzung von Oracle-Programmen ist auf die natürliche oder juristische Person beschränkt, die den Endnutzer-Lizenzvertrag ausgefertigt hat. 3. Die Nutzung der Oracle-Programme ist auf den Leistungsumfang von Prompt und die internen geschäftlichen Zwecke des Endnutzers beschränkt. Vertretern oder Vertragspartnern des Endnutzers (einschließlich, ohne Einschränkung, Outsourcing-Partnern) ist die Nutzung von Prompt im Namen des Endnutzers für den wie oben beschriebenen internen Geschäftsbetrieb des Endnutzers erlaubt, jedoch vorbehaltlich der Bestimmungen des Endnutzer-Lizenzvertrages. 4. Soweit Prompt dafür eingesetzt wird, Interaktionen zwischen dem Endnutzer und den Kunden und Lieferanten des Endnutzers zu vereinfachen, beispielsweise durch Datenaustausch, darf Kunden und Lieferanten die Nutzung erlaubt werden, wenn es zur Förderung der Interaktion dient und der Endnutzer-Lizenzvertrag eingehalten wird. atlan-tec Systems GmbH Technische Bedingungen Prompt Server Seite 1 von 5

5. Der Endnutzer ist für die Nutzung des Anwendungspakets und die Einhaltung des Endnutzer-Lizenzvertrages durch seine Vertreter, Vertragspartner oder Outsourcing-Partner verantwortlich. 6. Oracle behält sich sämtliche Eigentums- und Schutzrechte an Oracle- Programmen vor. 7. Es ist nicht gestattet, bestellte Programme und/oder Services bzw. Rechte daran an dritte natürliche oder juristische Personen abzutreten, zu vergeben und zu übertragen (Sollte der Endnutzer Dritten ein Sicherungsrecht an den Programmen und/oder Services überlassen, sind diese Sicherungsgläubiger nicht zur Nutzung oder Übertragung der Programme und/oder Services berechtigt.) 8. Es ist nicht gestattet, a. die Programme für Miet-, Timesharing-, Abonnement-, Hosting- oder Outsourcing-Zwecke zu verwenden, b. die im Programm enthaltenen Schutzrechtsvermerke oder andere Hinweise von Oracle oder seinen Lizenzgebern zu entfernen oder zu verändern, c. die Programme Dritten für deren Nutzung für Geschäftszwecke zur Verfügung zu stellen (es sei denn, ein solcher Zugriff ist im Rahmen der jeweiligen Programmlizenz ausdrücklich gestattet) und d. Rechte an den Programmen auf den Endnutzer oder Dritte zu übertragen. 9. Reverse Engineering, Disassemblierung oder Dekompilierung der Programme ist nicht gestattet (dies gilt auch, aber nicht nur, für die Prüfung von Datenstrukturen oder ähnlichem, von den Programmen generiertem Material) und das Kopieren von Programmen mit Ausnahme einer ausreichenden Anzahl von Kopien jedes Programms für die lizenzierte Nutzung durch den Endnutzer und einer Kopie jedes Programm-Datenträgers ist untersagt. 10. Oracle haftet nicht über das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaß hinaus für a. Schäden aller Art, gleich ob unmittelbare oder mittelbare Schäden, beiläufig entstandene, konkrete, Strafe einschließende oder Folgeschäden, und b. entgangene Gewinne, Einnahmen, Daten oder Datenverwendungen, die durch die Nutzung der Programme verursacht werden. atlan-tec Systems GmbH Technische Bedingungen Prompt Server Seite 2 von 5

11. Bei Beendigung des Vertrages ist die Nutzung der Programme einzustellen und alle Programmkopien und Kopien der Dokumentation sind zu vernichten oder an atlan-tec Systems zurückzugeben. 12. Die Veröffentlichung von Ergebnissen vergleichender Benchmark-Tests der Programme ist untersagt. 13. Alle einschlägigen Exportgesetze und -vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika sowie andere anwendbare Export- und Importgesetze sind uneingeschränkt einzuhalten, damit gewährleistet ist, dass weder die Programme noch direkte Produkte davon mittelbar oder unmittelbar unter Verletzung gültiger Gesetze ausgeführt werden. 14. Die Programme unterliegen einem beschränkten Nutzungsrecht und dürfen nur in Verbindung mit dem Anwendungspaket Prompt genutzt werden. 15. Oracle übernimmt keine Pflichten der atlan-tec Systems GmbH 16. atlan-tec Systems behält sich vor, die Nutzung der Programme durch Endnutzer zu prüfen. Der Endnutzer ist verpflichtet, bei einer solchen Prüfung angemessene Unterstützung zu leisten und Zugang zu Informationen zu gewähren. 17. Prüfergebnisse werden an Oracle weitergemeldet. Weder atlan-tec Systems noch Oracle müssen für Kosten aufkommen, die dem Endnutzer durch die Mithilfe bei der Prüfung entstehen. 18. Oracle ist Drittbegünstigter des Endnutzer-Lizenzvertrags. 19. Sollten die Programme einen Quellcode beinhalten, den Oracle bei der Auslieferung dieser Programme standardmäßig überlässt, gelten die Bestimmungen des Endnutzer-Lizenzvertrages für diesen Quellcode. 20. Technologie von Dritten, die für den Einsatz einiger Oracle Programme eventuell geeignet oder erforderlich ist, wird in der Prompt-Dokumentation oder anderweitig von atlan-tec Systems angegeben. Die Nutzung derartiger Technologie von Dritten in Verbindung mit Prompt durch den Endnutzer wird lediglich gemäß den Bestimmungen des in der Prompt- Dokumentation oder anderweitig angegeben Lizenzvertrages für die Dritttechnologie lizenziert und nicht nach den Bestimmungen aus dem Endnutzer-Lizenzvertrag. atlan-tec Systems GmbH Technische Bedingungen Prompt Server Seite 3 von 5

Dimensionierung des ORACLE-Servers Das Prompt-System setzt auf eine ORACLE-Datenbank auf. Die Leistungsfähigkeit und die Geschwindigkeit des ORACLE-Servers bestimmen alleine die Leistungsfähigkeit der Prompt-Installation. Da die Hardware, auf der ORACLE läuft, fast beliebig skalierbar ist, ist auch die Leistungsfähigkeit einer Prompt-Installation alleine von der Leistungsfähigkeit des ORACLE-Servers und der ORACLE-Lizenz abhängig. atlan-tec Systems GmbH (im nachfolgenden ats genannt) liefert, je nach angebotenem Umfang, einen Server und/ oder eine ORACLE-Lizenz und/ oder eine Spezifikation für einen Server und/ oder eine ORACLE-Lizenz als Plattform für die Installation von Prompt aus. Der Server wird genau gemäß Anforderung des Auftraggebers konfiguriert. Die wichtigste Kenngröße für die Dimensionierung des Servers ist die Anzahl der Transaktionen pro Sekunde (TPS). Diese Zahl beschreibt die Leistungsfähigkeit der Hardware. Das Lesen oder Schreiben eines Wertes aus oder in die Datenbank führt zu einer Transaktion. Werden beispielsweise Werte aus einem Leitsystem ausgelesen und in die Prompt-Datenbank eingetragen, ist dies eine Transaktion. Werden 5000 Werte von 5 Variablen abgerufen, führt dies zu 25.000 Transaktionen. Je mehr TPS der Server leistet, desto schneller werden der Abruf der Werte und deren Darstellung zum Beispiel auf einer Grafik sein. Führt der Auftraggeber auf Prompt oder auf der Hardware, auf der Prompt installiert ist Operationen durch, die vor der Inbetriebnahme nicht geplant waren, nimmt er in Kauf, damit die Leistungsfähigkeit anderer Operationen einzuschränken. Diese Einschränkung der Leistungsfähigkeit kann eintreten, wenn Backups durchgeführt werden, Redo-Logs genutzt werden, historische Werte nachberechnet werden, oder wenn die Datenverbindung zwischen einem Loader und dem Server gestört war und der Loader gepufferte Daten nachlädt. Dann ist der Zugriff auf Daten im Prompt- Server langsamer, was keine Störung und kein Fall für eine berechtigte Reklamation ist. atlan-tec Systems GmbH Technische Bedingungen Prompt Server Seite 4 von 5

Rechte auf ORACLE-Server Grundsätzlich gilt die Gewährleistung von Prompt-Systemen nur, wenn ats vollen Zugriff mit allen Administratorrechten auf den ORACLE-Server, auf die Hardware und auf die ORACLE-Instanz hat. Nur mit vollem Systemzugriff kann die einwandfreie Funktion des Systems geprüft und gewährleistet werden. Standardumfang Stammdatenkonfiguration ats bereitet den Prompt-Server bei jeder Implementierung so vor, dass der Auftraggeber sein Betriebsabbild und die benötigten Variablen mittels des Prompt Clients grundsätzlich selbst konfigurieren kann. Die gängigen Variablentypen der Prompt-Module und deren Eigenschaften sind im Prompt Handbuch beschrieben. ats kann hierzu mit entsprechender Berechnung des Aufwandes Schulungen und auch Hilfestellung leisten. Im Auftragsumfang ist das einmalige Einlesen einer Stammdatenkonfiguration nach Vorgabe des Auftraggebers enthalten. Dazu stellt ats dem Auftraggeber Stammdatenformulare auf MS Excel-Basis zu Verfügung. Diese Formulare müssen exakt ausgefüllt werden und werden ats im Rahmen des Auftrages übergeben. Diese ausgefüllten Formulare sind Auftragsbestandteil. Sind diese Formulare daher nicht vollständig oder unrichtig ausgefüllt, liegt die daraus resultierende Fehlkonfiguration des Systems nicht im Verantwortungsbereich von ats. Abnahmerelevant sind diese im ersten Zug übergebenen Formulare. Der Auftraggeber kann im Falle notwendiger Änderungen Prompt nach der Abnahme von Hand umkonfigurieren oder ats einen Revisionsauftrag erteilen, um die Änderungen einzupflegen. atlan-tec Systems GmbH Technische Bedingungen Prompt Server Seite 5 von 5