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V. S I T Z U N G D E S G E M E I N D E R A T E S am 19.07.2018 im Gemeindeamt Leutasch Beginn: 19:00 Uhr Ende: 21:00 Uhr Vorsitzender: Bgm. Georgios Chrysochoidis Gemeinderäte: Rainer Außerladscheider, Gregor Hendl, Martina Nairz, EGR Christian Larch für Siegfried Klotz, Günter Krug, Thomas Nairz, EGR Romed Pichler für Franz-Josef Heis, Alwin Nairz, Verena Neuner, EGR Laura Neuner für Martin Albrecht, Siegmund Neuner, Christian Neuner, Stefan Obermeir, EGR Florian Mössmer für Sandra Neuner. 11 Zuhörer T a g e s o r d n u n g 1. Protokollerledigung (Genehmigung und Unterfertigung) 2. Tätigkeitsbericht des Bürgermeisters 3. Beratung und Beschlussfassung über die Ansuchen um Wohnbauförderung 4. Grundsatzbeschluss über die Wasserversorgungsanlage (WVA Leutasch) für die Projekte der Priorität 1-3 5. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Ausführungs- und Ausschreibungsplanung für die Maßnahmen der Priorität 1 betreffend der WVA Leutasch 6. Bericht der Gemeindeaufsicht über den Rechnungsabschluss 2017 und Voranschlag 2018 7. Beratung und Beschlussfassung über umzusetzende Verkehrsmaßnahmen im gesamten Ortsgebiet 8. Beratung und Beschlussfassung über den Antrag von Frau Kata Zubak, Weidach 354, 6105 Leutasch um Ankauf eines Siedlergrundes in Seewald Gst. 2560/93 9. Beratung und Beschlussfassung über den Grundtausch der Gemeinde Leutasch mit Herrn Peter Krug, Klamm 71e, Leutasch betreffend der Gste. 1934/2, 1934/4 und 3074/2 10. Beratung und Beschlussfassung über den Grundtausch der Gemeinde Leutasch mit Herrn Franz Schweigl, Burggraben 257b, Leutasch betreffend der Gste. 1414/1, 1433/1, 1429 und 1433/2 11. Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Hundeleinenverordnung und Erlassung der neuen Verordnung nach Vorgabe des Amtes der Tiroler Landeregierung und vorliegendem Entwurf 12. Beratung und Beschlussfassung über den Antrag über einen Zuschuss des neu gegründeten und ehrenamtlichen Hospizteam Seefelder Plateau 13. Beratung und Beschlussfassung über eine neue Lage des Fußgängerübergangs in Weidach (L 14)

Gemeinderatssitzung am 19.07.2018 2 13a. Beratung und Beschlussfassung über die Erhöhung der Schichtleistungen für die Gemeindegutsagrargemeinschaft Gaistal-Rotmoos gem. vorliegendem Antrag 13b. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Naturkundefachlichen Bearbeitung für die Fortschreibung des ÖRK Leutasch gem. vorliegendem Angebot (Aufwandsschätzung) der Fa. IST Scheiber Ziviltechniker GmbH aus Kematen 14. Anträge, Anfragen und Allfälliges 15. Personelles N i e d e r s c h r i f t Bürgermeister Georgios Chrysochoidis begrüßt die Anwesenden, stellt die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung. Bgm. Chrysochoidis erkundigt sich, ob es zur Tagesordnung Fragen oder Änderungswünsche gibt und ersucht um Ergänzung wie folgt: 13a) Beratung und Beschlussfassung über die Erhöhung der Schichtleistungen für die Gemeindegutsagrargemeinschaft Gaistal-Rotmoos gem. vorliegendem Antrag. 13b) Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Naturkundefachlichen Bearbeitung für die Fortschreibung des ÖRK Leutasch gem. vorliegendem Angebot (Aufwandsschätzung) der Fa. IST Scheiber Ziviltechniker GmbH aus Kematen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die geänderte Tagesordnung zu genehmigen. 1) Protokollerledigung: Das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 14.05.2018 wird in der vorliegenden Form einstimmig genehmigt und unterfertigt. 2) Tätigkeitsbericht des Bürgermeisters: bestehendes Weiderecht durch Weideinteressentschaft Gassenviertel wurde bereits im letzten Jahr abgelöst; Zustiege Geisterklamm: die Sanierung wurde abgeschlossen (teilweise neu trassiert, aufgekiest, verdichtet und Entwässerung ertüchtigt); Abrechnung auch an Markt Mittenwald und Olympiaregion Seefeld, Förderung durch Land Tirol; Verkehrsberuhigung Ortsteil Aue: durch das Verkehrsreferat der BH Innsbruck wurde auf Antrag der Anrainer eine Geschwindigkeitsmessung an der L 35 veranlasst; es ergibt sich, dass die erlaubte Höchstgeschwindigkeit in beiden Fahrtrichtungen deutlich überschritten wird; am 05.07.2018 wurde daher eine mündliche Verhandlung durchgeführt; ein von den Anrainern angeregter FÜG ist an dieser Stelle nicht möglich, auch keine baulichen Maßnahmen; lediglich die Anbringung einer einengenden Bodenmarkierung (Leitlinien) ist hier denkbar und soll die durchschnittlich gefahrene Geschwindigkeit verringern;

Gemeinderatssitzung am 19.07.2018 3 Winterschäden Jagdhütten Gehrn und Schaferhütte: die Beschädigungen an den Dächern der Jagdhütten Gehrn wurden in den letzten Tagen repariert und sind über die Versicherung gedeckt; die Reparatur der Schaferhütte wird erst in einigen Wochen durchgeführt und ebenso über die Versicherung abgewickelt; aktueller Stand Breitbandausbau: Vertragsunterzeichnung und höchste Prioritäten von ca. 30 Anschlüssen bis Mitte August; drei potentielle Provider bisher; Umsetzung Projekt Unterleutasch soll bis Mitte nächsten Jahres realisiert werden, Grabung durch Gemeinde (da keine Gasversorgung). 3) Beratung und Beschlussfassung über die Ansuchen um Wohnbauförderung: Folgende Anträge auf Wohnbauförderung wurden gestellt: Für die Erlassung der Wasser- und Kanalanschluss- bzw. -erweiterungsgebühren und Gebühren nach dem Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz: Fr. Maria Pfeiffer, Gasse 186b Hr. Clemens Kluckner, Neuleutasch 392 Hotel Quellenhof, Weidach 288 Hr. Georg Penz, Plaik 93 Fr. Melanie Peters und Hr. Daniel Nairz, Ahrn 202 Hr. Franz Schweigl, Burggraben 257a Hr. Hannes Suitner, Plaik 85a Der Gemeinderat beschließt einstimmig, diesen Antragstellern eine Wohnbauförderung nach den Richtlinien vom 02.03.2015 zu gewähren und die Wasser- und Kanalanschlussbzw. -erweiterungsgebühren und Gebühren nach dem Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz zu erlassen. 4) Grundsatzbeschluss über die Wasserversorgungsanlage (WVA Leutasch) für die Projekte der Priorität 1-3: Im Jahr 2016 wurde vom IB Passer & Partner ZT GmbH ein Reinvestitionsplan der Wasserversorgungsanlage ausgearbeitet um Schwachstellen der Anlage zu analysieren und die für Instandhaltungs- und Ausbaumaßnahmen anfallende Budgetposten langfristig planen zu können. Als erster Schritt wurde eine Wasserverlustanalyse mit anschließender Behebung der ermittelten Rohrbrüche durchgeführt. Im zweiten Schritt wurde die automatische Messwerterfassung von Quellzulaufmengen und Netzverbräuchen sowie die Alarmierung bei Absinken von Behälterwasserständen realisiert. Seit Behebung der Rohrbrüche ist der tägliche Wasserverbrauch stark gesunken. Nunmehr sollen die im Reinvestitionsplan aufgezeigten weiteren Instandhaltungs- und Ausbaumaßnahmen zur Verbesserung der Versorgungssicherheit realisiert werden, wofür vorliegendes Einreichprojekt erforderlich ist. Die Gesamtkosten werden mit rund 6,8 Mio. (netto) geschätzt, wovon ca. 1,7 Mio. Einnahmen durch Bedarfszuweisungen Land in Aussicht gestellt werden. Hier wird versucht, noch Einsparungspotential (z.b. Quellsammelleitung Runstfallquellen) zu finden und weitere Förderungen zu erzielen.

Gemeinderatssitzung am 19.07.2018 4 Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die im Reinvestitionsplan aufgezeigten weiteren Instandhaltungs- und Ausbaumaßnahmen zur Verbesserung der Versorgungssicherheit der WVA für die Projekte der Priorität 1-3 weiter voranzutreiben und die erforderlichen finanziellen Mittel in den nächsten Haushalten bereit zu stellen. 5) Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Ausführungs- und Ausschreibungsplanung für die Maßnahmen der Priorität 1 betreffend der WVA Leutasch: Für die gemäß vorigem Punkt angeführten Instandhaltungs- und Ausbaumaßnahmen zur Verbesserung der Versorgungssicherheit wurde vom IB Passer & Partner ZT GmbH ein Honorarabrechnungsvorschlag für die Ausführungs- und Ausschreibungsplanung zu den Baumaßnahmen der Priorität 1 vorgelegt. Die Priorität 1 umfasst dabei den Umbau des Druckminder-, UV- und Pumpschachtes Klamm, den Neubau des Hochbehälters Kirchplatzl (inkl. Rückbau HB Bestand und HB alt), sowie den Neubau der Versorgungsleitung Kirchplatzl. Diese Baumaßnahmen sollen in den Jahren 2019 und ggfls. 2020 errichtet werden. Die geschätzten Baukosten für die Baumaßnahmen der Priorität 1 betragen rund 2,0 Mio. netto. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt mit dem seit 2004 mit der Gemeinde Leutasch vereinbarten mittleren und wertgesicherten Stundensatz. Dieser beträgt für 2018 100,- abzgl. 19% Nachlass, sohin 81,40. Der Stundenaufwand für die Leistungsphase 5 Ausführungsplanung, die Leistungsphase 6 Vorbereitung der Vergabe und die Leistungsphase 7 Mitwirkung bei der Vergabe kann mit rund 650 Stunden abgeschätzt werden. Die Statisch-Konstruktive Bearbeitung sowie eine ggf. erforderliche Geotechnische Baugrundbegutachtung für den Hochbehälter sind nicht enthalten und werden separat an einen Sonderfachplaner beauftragt. Für die Abrechnung der Nebenkosten gilt der ebenso seit 2004 für die Gemeinde Leutasch gültige Pauschalprozentsatz in der Höhe von 3 % des Planungshonorars. Es ergibt sich somit eine zu beauftragende Gesamthonorarsumme in der Höhe von 65.075,40 (Planungshonorar inkl. Nebenkosten und Nachlass). Der Gemeinderat beschließt einstimmig, der Vergabe des vorliegenden Honorarangebotes des IB Passer & Partner ZT Gmbh mit einer Auftragssumme in der Höhe von 65.075,40 zuzustimmen. 6) Bericht der Gemeindeaufsicht über den Rechnungsabschluss 2017 und Voranschlag 2018: Der Prüfungsbericht wird dem Gemeinderat vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht. Die aufgrund des Prüfungsberichtes getroffenen Maßnahmen sind der Behörde innerhalb von 3 Monaten mitzuteilen. Zusammenfassung des Prüfberichtes: Die durchgeführte Überprüfung der Gemeinde Leutasch erstreckte sich auf eine stichprobenweise Prüfung der Kasse und der Buchhaltung sowie auf bestimmte Sachgebiete der Verwaltung und ergab, dass sowohl die Kassenführung als auch die Verwaltung im Großen und Ganzen in Ordnung sind. Es darf erwartet werden, dass die in diesem Bericht festgestellten Mängel behoben und die gegebenen Anregungen künftig beachtet werden. Insbesondere darf erwartet werden, dass

Gemeinderatssitzung am 19.07.2018 5 die offenen Rückstände eingebracht und im Zusammenhang mit der Einbringung die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung eingehalten werden. Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden Prüfbericht zur Kenntnis. 7) Beratung und Beschlussfassung über umzusetzende Verkehrsmaßnahmen im gesamten Ortsgebiet: Die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck hat mindestens alle 5 Jahre alle angebrachten Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs daraufhin zu überprüfen, ob sie noch erforderlich sind. Das entsprechende Ermittlungsverfahren wurde am 28.05.2018 durchgeführt. Das nun vorliegende Gutachten umfasst sämtliche Verordnungen im Gemeindegebiet und beinhaltet zum Großteil beizubehaltende Anordnungen und zum Teil zu ändernde, ergänzende oder zu entfernende Anordnungen. GR Günter Krug besteht auf die Beibehaltung der 22-Tonnen-Beschränkung in Klamm; dafür ist jedoch ein entsprechendes Gutachten erforderlich. Zusätzlich wird von der Verwaltung angeregt, über die Beantragung einer Geschwindigkeitsbegrenzung (z.b. 60 km/h) auf der L 75 im Bereich des Gewerbegebietes Boden-Niederlög und Verkehrszeichen mit dem Hinweis zum Gewerbegebiet abzustimmen. Ebenso soll über eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung (z.b. 60 km/h) auf der Ortsstraße Moos (evtl. Aufhebung der bestehenden 50 km/h-verordnung) abgestimmt werden. Der Gemeinderat nimmt die umzusetzenden Verkehrsmaßnahmen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der anlassbezogenen Verordnung; ein Angebot für die Erstellung eines erforderlichen Gutachtens zur Beibehaltung der 22-Tonnen-Beschränkung in Klamm soll eingeholt werden. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der L 75 und das Verkehrszeichen mit dem Hinweis zum Gewerbegebiet soll beantragt werden. 8) Beratung und Beschlussfassung über den Antrag von Frau Kata Zubak, Weidach 354, 6105 Leutasch um Ankauf eines Siedlergrundes in Seewald Gst. 2560/93: Frau Kata Zubak, wohnhaft in Weidach 354, beantragt in der Seewaldsiedlung Gst. 2560/93 anzukaufen. Die Voraussetzungen für den Erwerb eines Siedlergrundes werden erfüllt. GR Rainer Außerladscheider hinterfragt prinzipiell den aus seiner Sicht zu günstigen und langjährigen Grundstückspreis und wünscht eine separate Behandlung über eine zukünftige Erhöhung/Anpassung. Sämtliche Nebenkosten wie Vermessungs-, Vertrags- und Durchführungskosten gehen zu Lasten der Käuferin. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Ansuchen von Fr. Kata Zubak für die Zuteilung des Siedlergrundes in Seewald 2560/93 unter den üblichen Konditionen ( 60,-/m²) zuzustimmen. Die Nebenkosten gehen zu Lasten der Käuferin. 9) Beratung und Beschlussfassung über den Grundtausch der Gemeinde Leutasch mit Herrn Peter Krug, Klamm 71e, Leutasch betreffend der Gste. 1934/2, 1934/4 und 3074/2: Da die Gemeindestraße im Bereich Plaik 93-93c zum Teil auf Privatgrund (1934/2, 1934/4) des Hr. Peter Krug liegt, außerdem die Breitbandverkabelung in diesem Bereich geplant ist

Gemeinderatssitzung am 19.07.2018 6 und um sich die Möglichkeit eines zukünftigen Gehweges zu schaffen, soll zusätzlich ein zwei Meter breiter Streifen parallel zum südseitigen Straßenrand erworben werden. Mit dem Grundeigentümer wurde dabei bereits Einigkeit erzielt, wofür dieser im Gegenzug ein Teilstück aus der im Süden angrenzenden Fläche (3074/2) erhält. Gemäß Gutachten von Hr. Ing. Mag. Traxler von der Landwirtschaftskammer Tirol vom 08.05.2018 werden die Flächen des Hr. Krug mit 6,-/m² bewertet, jene Teilfläche der Gemeinde mit 5,-/m². Daraus ergibt sich für einen wertgleichen Tausch ein Faktor von 1:1,2 und folglich bei beanspruchten ca. 526 m² von Hr. Krug im Gegengeschäft eine Tauschfläche von ca. 631 m² der Gemeinde. Sämtliche Nebenkosten wie Vermessungs-, Vertrags- und Durchführungskosten gehen zu Lasten der Gemeinde. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem wertgleichen Grundtausch (Faktor 1:1,2) mit Hr. Peter Krug zuzustimmen. Die Nebenkosten gehen zu Lasten der Gemeinde. 10) Beratung und Beschlussfassung über den Grundtausch der Gemeinde Leutasch mit Herrn Franz Schweigl, Burggraben 257b, Leutasch betreffend der Gste. 1414/1, 1433/1, 1429 und 1433/2: Da die Gemeindestraße im Bereich Burggraben zum Teil auf Privatgrund (1433/1, 1429 und 1433/2) des Hr. Franz Schweigl liegt, soll zusätzlich ein halber Meter breiter Streifen parallel zum südseitigen Straßenrand erworben werden. Für die alternative Möglichkeit einer Straßenverlegung wurde ein Angebot der Fa. Fröschl AG eingeholt, welches mit einer Summe von 12.634,86 (brutto) abschließt. Mit dem Grundeigentümer wurde dabei bereits Einigkeit erzielt, wofür dieser im Gegenzug ein Teilstück aus der im Norden seines Baugrundstückes (1435) angrenzenden Fläche (1414/1) erhält. Es ergibt sich somit eine Tauschfläche als öffentliche Verkehrsfläche von ca. 90 m² von Hr. Schweigl (Freiland 41) im Gegengeschäft zur Tauschfläche von ca. 49 m² der Gemeinde Leutasch (Landwirtschaftliches Mischgebiet). Sämtliche Nebenkosten wie Vermessungs-, Vertrags- und Durchführungskosten werden zu gleichen Teilen auf Hr. Schweigl und Gemeinde aufgeteilt. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dem Grundtausch mit Hr. Franz Schweigl zuzustimmen. Die erforderlichen Nebenkosten werden zu gleichen Teilen auf Hr. Schweigl und Gemeinde aufgeteilt. 11) Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden Hundeleinenverordnung und Erlassung der neuen Verordnung nach Vorgabe des Amtes der Tiroler Landeregierung und vorliegendem Entwurf: Nachdem in der letzten Sitzung des Gemeinderates keine Einigung über die vom Leinenzwang auszunehmenden Bereiche erzielt wurde, wurde diesmal unter anderem der Spazierweg entlang der Ache von der Fußgängerbrücke Öfen bis zur Brücke am Eingang des Gaistales vorgeschlagen. Dieser ist im Sommer wie Winter mit ausreichend Parkplätzen gut erreichbar, vom Wild gut abgegrenzt und frei vom Fahrradverkehr.

Gemeinderatssitzung am 19.07.2018 7 Sofern diesem Vorschlag bei der Tiroler Landesregierung zugestimmt wird, wird die derzeitige Verordnung über den Leinen- und Maulkorbzwang vom 10.03.2011 aufgehoben und in geänderter Form neu erlassen. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, der geänderten Verordnung über den Leinen- und Maulkorbzwang zuzustimmen und an der Amtstafel anzuschlagen. 12) Beratung und Beschlussfassung über den Antrag über einen Zuschuss des neu gegründeten und ehrenamtlichen Hospizteam Seefelder Plateau: Das neu gegründete und ehrenamtliche Hospizteam Seefelder Plateau ersucht um Subvention für den Kurs zum ehrenamtlichen Hospizbegleiter, welche sich auf rund 18.000,- belaufen und über Spenden und Zuwendungen finanziert werden. Dazu wurden u.a. auch alle Plateaugemeinden angeschrieben. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, das ehrenamtlichen Hospizteam Seefelder Plateau mit 1.500,- zu unterstützen. 13) Beratung und Beschlussfassung über eine neue Lage des Fußgängerübergangs in Weidach (L 14): Für den seitens des Landes Tirol erforderlichen Nachweis der ausreichenden Leuchtstärke und Fußgängerfrequenz für eine neuerliche Anordnung des Fußgängerübergangs (FÜG), wurde von der Verwaltung eine Fußgängerzählung durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass mehrere Überquerungen im Bereich des Spielplatzes (z.b. Hotelpersonal) erfolgten und eine Verlegung des FÜG als sinnvoll erachtet wird. Da auch von einem unabhängigen Sachverständigen (IKB) festgestellt wurde, dass die Beleuchtung nicht ausreichend ist und erneuert werden muss, wird die Beibehaltung des aktuellen Standortes in Frage gestellt. Der Gemeinderat spricht sich jedoch allgemein für eine Beibehaltung des aktuellen Standortes aus. Eine generelle Umgestaltung im Bereich des Spielplatzes zur Erhöhung der Sicherheit und besseren Funktionalität der Ankündigungstafel und des Tourismusbüros wird angeregt. Der Gemeinderat lehnt die neue Lage des FÜG in Weidach (L 14) einstimmig ab. 13) a) Beratung und Beschlussfassung über die Erhöhung der Schichtleistungen für die Gemeindegutsagrargemeinschaft Gaistal-Rotmoos gem. vorliegendem Antrag: Die Gemeindegutsagrargemeinschaft Gaistal-Rotmoos beantragt eine Erhöhung der Schichtleistungen ab dem Wirtschaftsjahr 2018 wie folgt: Handschicht von 12,- auf 17,- anheben; Traktor pauschal 25,-; Hänger pauschal 8,-; sonstige Gerätschaften lt. Maschinenringsatz. Der Gemeinderat beschließt mit 12 Stimmen (3 Enthaltungen wegen Befangenheit), die Erhöhung der Schichtleistungen für die Gemeindegutsagrargemeinschaft Gaistal-Rotmoos ab dem Wirtschaftsjahr 2018 (rückwirkend) zu gewähren. 13) b) Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Naturkundefachlichen Bearbeitung für die Fortschreibung des ÖRK Leutasch gem. vorliegendem Angebot (Aufwandsschätzung) der Fa. ITS Scheiber Ziviltechniker GmbH aus Kematen:

Gemeinderatssitzung am 19.07.2018 8 Bei der letzten Sitzung des Gemeinderates wurde bereits die Vergabe der Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes beschlossenen und angekündigt, dass auch die Naturkundefachliche Bearbeitung erforderlich ist und separat vergeben werden soll. Es wurde eine Aufwandsschätzung der Firma ITS Scheiber Ziviltechniker GmbH aus Kematen eingeholt, welche bereits einige Leistungen für die Gemeinde Leutasch bearbeitet und schon öfters mit dem Büro Dr. Cernusca zusammengearbeitet hat. Die Aufwandsschätzung inkl. Nebenkosten (8,5 %) schließt mit einer Nettosumme von 14.951,51 ab. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Fa. ITS Scheiber Ziviltechniker GmbH aus Kematen für die Naturkundefachliche Bearbeitung mit einer Nettosumme von 14.951,51 zu beauftragen. 14) Anträge, Anfragen und Allfälliges: Bgm. Chrysochoidis: Defibrillator mit Werbeanzeigen würde kostenlos zur Verfügung gestellt werden Standort im Gemeindeamt wird unter Voraussetzung der Berücksichtigung mit den bestehenden Werbungen befürwortet. GR Verena Neuner regt an, dass die Position des neuen Vize-Bgm. Stefan Obermeir im Überprüfungsausschuss nachbesetzt werden soll GR Christian Neuner stellt sich dafür zur Verfügung; der Gemeinderat nimmt dies zustimmend zur Kenntnis. GR Rainer Außerladscheider erkundigt sich über den Stand der Bergbahn Leutasch GmbH Vize-Bgm. Stefan Obermeir hat mit Hr. Robert Krismer darüber gesprochen: er hat dem potentiellen Investor ein Konzept (neue Sommerrodelbahn, Wildpark usw.) vorgelegt, die Zukunft des Liftes wird jedoch eher fraglich gesehen; die aktuelle Betriebsgenehmigung läuft noch bis 2032. Vize-Bgm. Stefan Obermeir ist mit dem optischen Erscheinungsbild der sanierten Straßenoberflächen in Ober- und Unterweidach nicht zufrieden. Anmerkung der Verwaltung: die technische Ausführung und der Zustand ist einwandfrei. Bgm. Chrysochoidis berichtet über die Auslastung des Gästebusses: im Winter ist die Gästefrequenz hoch, im Sommer wird er vorab nicht realisiert; die Auswertung wird dem TVB vorgelegt. 15) Personelles: Dieser Punkt wird in der geschlossenen Sitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgehandelt. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt Bgm. Georgios Chrysochoidis um 21:00 Uhr den öffentlichen Teil der Sitzung. Der Schriftführer: Der Vorsitzende: Die Gemeinderäte: