Mehr. Sicherheit. Für Ihre Zukunft.



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Transkript:

Mehr. Sicherheit. Für Ihre Zukunft.

3 Inhalt Ihre Zusatzversorgungskasse Thüringen...5 Ihre Pflichtversicherung...7 Ihr Versicherungsnachweis...13 Mit der Freiwilligen Versicherung Einfach mehr tun...14 Die Vorteile der Freiwilligen Versicherung...15 Vor Ort - Für Sie da...17 Ihre Kontaktmöglichkeiten...18 Impressum...19 Ihr Weg zur Betriebsrente.

5 Die ZVK Thüringen Sehr geehrte Damen und Herren, wir freuen uns über Ihr Interesse an der Zusatzversorgungskasse Thüringen (ZVK) und möchten Ihnen mit dieser Broschüre einen Überblick über die Leistungen der ZVK verschaffen. Die ZVK ist der betriebliche Altersvorsorgedienstleister für den kommunalen öffentlichen Dienst in Thüringen. Unser Basisprodukt, die Pflichtversicherung, ist deshalb speziell auf die Bedürfnisse der Versicherten des öffentlichen Dienstes zugeschnitten. Je nach Höhe Ihres Einkommens und der Dauer der Versicherung erwerben Sie eine attraktive Betriebsrente. Als öffentlich-rechtliche Einrichtung garantieren wir Ihnen, dass die Beiträge nur Ihnen als Leistungsempfänger zugute kommen. Sie erhalten Ihre Betriebsrente zusätzlich zur gesetzlichen Rente und sichern damit Ihren Lebensstandard im Alter ab. Neben der Absicherung für Ihr Alter ist in Ihrem Versorgungspaket bei der ZVK auch eine Hinterbliebenenversorgung und eine Absicherung für den Fall der Erwerbsminderung enthalten. Ihr Arbeitgeber zahlt einen Großteil der dafür notwendigen Beiträge. Sie kommen somit in den Genuss eines wirklichen Vorteils gegenüber vergleichbaren Arbeitnehmern außerhalb des öffentlichen Dienstes. Doch das Leistungsspektrum der ZVK ist mit der Pflichtversicherung längst nicht ausgeschöpft. Mit unserer Freiwilligen Versicherung haben Sie die Möglichkeit zusätzlich etwas für Ihr Alter zu tun. Behalten Sie dabei immer unsere Vorteile im Blick: keine Provisionen oder Abschlusskosten, unsere langjährige Erfahrung im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge, ein überdurchschnittlicher Garantiezins und die Sicherheit einer öffentlichrechtlichen Einrichtung. Mit der ZVK haben Sie einen fairen Partner, auf den Sie sich verlassen können. Bei uns sind Sie bestens aufgehoben. Mit der ZVK Thüringen haben Sie einen fairen Partner.

7 Die Pflichtversicherung Durch Ihre Beschäftigung im kommunalen öffentlichen Dienst sind Sie bei uns pflichtversic h e r t. Grundlage dafür ist die Mitgliedschaft Ihres Arbeitgebers bei der ZVK. Diese Mitgliedschaft besteht entweder, weil die Beschäftigten des Arbeitgebers einen tarifvertraglichen Anspruch (z.b. durch den TVöD) auf Zusatzversorgung haben oder sich der Arbeitgeber anderweitig (z. B. im Arbeitsver trag) zur Gewährung einer zusätzlichen Alters, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung (Betriebsrente) verpflichtet hat. Eine Versicherungspflicht besteht für Sie persönlich, wenn Sie in einem Beschäftigungsverhältnis zu einem Mitglied stehen und das 17. Lebensjahr vollendet haben und bis zum Erreichen der abschlagsfreien Regelaltersrente die Wartezeit von 60 Umlagemonaten erfüllen können. Sie müssen zum Beschäftigungsbeginn nichts unternehmen. Die Anmeldung erfolgt automatisch durch Ihren Arbeitgeber, der sich auch im Anschluss um alle Modalitäten rund um Ihre betriebliche Altersvorsorge kümmert. Die ZVK erfüllt als Dienstleister die Zusage des Arbeitgebers und leistet aus den Beiträgen der Mitglieder und Versicherten attraktive Betriebsrenten. Überzeugen kann die Pflichtversicherung insbesondere bei den Leistungen. Sie bietet alle Rentenarten, die auch die gesetzliche Rentenversicherung vorsieht, also neben der Absicherung im Alter auch Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenleistungen. Die Betriebsrente wird lebenslang gezahlt und erhöht sich jährlich zum 1. Juli um ein Prozent. Nullrunden sind hier ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Leistung aus der Zusatzversorgung besteht immer dann, wenn auch ein Anspruch auf eine gesetzliche Rente besteht. Ihre Betriebsrente wird ab diesem Zeitpunkt ausgezahlt. Sind Sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, Ihr Arbeitgeber ist Mitglied bei der ZVK.

Beispiel : zur erwartende monatliche Betriebsrente aus der Pflichtversicherung bei gleich bleibendem Entgelt gleich bleibendes Entgelt i.h.v. Beginn Tätigkeit mit 15.000 25.000 35.000 45.000...20 Jahren 360 598 838 1.077...30 Jahren 238 397 555 714...40 Jahren 149 248 348 447...50 Jahren 82 136 191 246 Wie Sie dem Beispiel entnehmen können, erwarten Sie stattliche Betriebsrenten. Natürlich erstellen wir Ihnen auf Wunsch eine individuelle Hochrechnung. Auf Ihrem jährlichen Versicherungsnachweis (siehe Seite 13) ist eine solche ebenfalls vorhanden. werden Sie den dort Versicherten gleichgestellt. Ihre Beteiligung. An der Finanzierung der Pflichtversicherung sind sowohl Ihr Arbeitgeber als auch Sie als Versicherter beteiligt. Die Höhe Ihrer Beteiligung ist im jeweils geltenden Tarifvertrag festgelegt (z.b. Altersvorsorge- Tarifvertrag-Kommunal) oder ergibt sich aus einer betrieblichen bzw. arbeitsvertraglichen Regelung. Ihre Beiträge werden in ein kapitalgedecktes System eingezahlt, entsprechend verzinst und ergeben gemeinsam mit den Zahlungen Ihres Arbeitgebers Ihre jährliche Rentenanwartschaft. Über diese erhalten Sie in jedem Jahr einen Versicherungsnachweis (siehe Seite 13) Sie haben bei der Zahlung Ihres Beitrages die Wahl, ob Sie Ihren Arbeitnehmeranteil aus dem Netto oder

9 aus dem Brutto zahlen wollen. Beide Varianten haben Vorteile, gern beraten wir Sie telefonisch und erstellen für Sie eine Vergleichsberechnung. Netto-Modell. Bei diesem Modell zahlen Sie Ihren Arbeitnehmeranteil aus dem bereits versteuerten Entgelt. Deshalb erfüllt dieser die Fördervoraussetzungen des deutschen Steuerrechts und Sie können somit die Riester-Förderung in Anspruch nehmen. Dafür müssen Sie nicht einmal einen Riester-Vertrag abschließen. Der Staat gewährt Ihnen Zulagen, diese werden direkt Ihrem Betriebsrentenkonto gut geschrieben und erhöhen damit Ihre Anwartschaft. Das Netto-Modell empfiehlt sich, durch die Nutzung der Kinderzulagen, insbesondere für Eltern. Beide Modell haben Vorteile - Wir beraten Sie gern. Brutto-Modell. Sie können Ihren Arbeitnehmeranteil auch direkt aus dem Brutto entrichten. Dadurch verringern Sie Ihre Lohnsteuer- und Sozialabgabenlast und haben einen höheren monatlichen Auszahlungsbetrag, als beim Netto-Modell. Ein Wechsel zwischen den Modellen ist möglich.

Voraussetzungen für eine Rente. Um eine Betriebsrente erhalten zu können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Wartezeit. Grundsätzlich gilt, dass eine Wartezeit von 60 Monaten erfüllt sein muss (Mindestwartezeit). Für d i e s e 6 0 M o n a t e m u s s d e r A r b e i t g e b e r Umlagen/Beiträge aus dem Arbeitsentgelt an die Kasse entrichtet haben. Die Wartezeit gilt auch als erfüllt, wenn der Versicherungsfall durch einen Arbeitsunfall/Wegeunfall eingetreten ist. Haben Sie keine 60 Monate im öffentlichen Dienst gearbeitet, haben Sie Anspruch auf eine Rentenleistung aus den von Ihnen selbst getragenen Beiträgen. Rentenantrag. Um eine Betriebsrente von der ZVK erhalten zu können, ist ein Rentenantrag zwingend erforderlich. Rufen Sie dafür bitte rechtzeitig vor Rentenbeginn bei uns an, damit wir Ihnen alle notwendigen Formulare zukommen lassen können. Sie können sich den Rentenantrag im Downloadbereich auf unserer Internetseite www.meine-zvk.de auch herunterladen. Ihre Betr iebsrente wird ab dem Zeitpunkt ausgezahlt, von dem an Anspruch auf gesetzliche Rente besteht oder bestehen würde, wenn Sie dort versichert wären. Zusammen mit Ihrem Rentenantrag reichen Sie bitte den vollständigen Bescheid der gesetzlichen Rentenversicherung in Kopie ein. Gehen Sie vor dem gesetzlichen Regelrenteneintrittsalter in Rente, wird Ihre Betriebsrente, analog den Bestimmungen der gesetzlichen Rentenversicherung, um 0,3 Prozent pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme gekürzt. Dies geschieht jedoch maximal bis zum Höchstabschlag von 10,8 Prozent. Berechnung. Die Berechnung Ihrer Rente ergibt sich aus den Vorschriften des Altersvorsorge-Tarifvertrag- Kommunal (ATV-K). Hier wurde mit dem Punktemodell eine Grundlage geschaffen, um möglichst übersichtlich, nachvollziehbar und auf gerechte Weise die Betriebsrente zu errechnen. Sie sammeln in jedem Versicherungsjahr

11 Versorgungspunkte. Diese ergeben sich aus Ihrem Jahreseinkommen und Ihrem Lebensalter im jeweiligen Jahr. Die Versorgungspunkte werden schließlich bis zum Renteneintritt aufaddiert. Sie finden genauere Angaben zur Berechnung in der aktuellen Satzung auf unserer Internetseite www.meine-zvk.de. Arbeitsplatzwechsel. Bei einem Arbeitsplatzwechsel geht Ihnen kein erworbener Anspruch verloren. Wird das Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst beendet, so wird das Versicherungsverhältnis bei der ZVK beitragsfrei gestellt und ruht anschließend. Die bis dahin erworbenen Versicherungszeiten und Anwartschaften bleiben weiterhin bestehen. Nehmen Sie wieder eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst auf, wird das Versicherungsverhältnis fortgesetzt. Ist der neue Arbeitgeber Mitglied einer anderen Zusatzversorgungskasse, so kann die Anwartschaft auf diese ZVK übergeleitet werden. Ein Antrag auf Überleitung ist immer bei der aktuellen Zusatzversorgungskasse zu stellen. Verloren geht Ihnen somit auch hier nichts. Mit der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) wurde die gegenseitige Anerkennung der Versicherungszeiten vereinbart. Das bedeutet, dass im Rentenfall die zurückgelegten Zeiten für die Erfüllung der Wartezeit gegenseitig berücksichtigt werden und Sie auch bei der VBL einen Rentenantrag stellen müssen. Zusammengefasst heißt das für Sie: Einfach zum Zeitpunkt des Renteneintritts in der gesetzlichen Rentenversicherung den Rentenantrag bei der ZVK stellen auch dann, wenn Sie nicht bis zum Renteneintritt im öffentlichen Dienst beschäftigt waren. Dafür genügt ein Anruf. Bei einem Arbeitsplatzwechsel geht Ihnen kein Anspruch verloren.

13 Ihr Versicherungsnachweis Immer im Blick - Ihre Anwartschaft. Jeder Versicherte erhält einmal jährlich seinen Versicherungsnachweis. In diesem sind sämtliche bei der ZVK zurückgelegten Zeiten, das zugrunde gelegte Entgelt, der entsprechende Altersfaktor und die sich daraus ergebenden Versorgungspunkte dokumentiert. Natürlich ist auch Ihr Rentenbetrag ausgewiesen, auf den Sie bereits einen garantierten Anspruch erworben haben. So haben Sie jederzeit die Möglichkeit der Kontrolle. Die Versicherungsnachweise enthalten außerdem eine Prognose der Betriebsrente, hochgerechnet auf den gesetzlichen Renteneintritt. So können Sie besser Ihre finanzielle Situation im Alter planen. Sie bekommen außerdem Auskunft über Ihre unverfallbare Anwartschaft aufgrund des geleisteten Arbeitnehmeranteils für den Fall, dass Sie Ihre Wartezeit noch nicht erfüllt haben. gemeldeten Angaben des Arbeitgebers und teilen Sie Ihrem Arbeitgeber bzw. der ZVK eventuelle Unstimmigkeiten mit. Sie erhalten für jeden Vertrag jeweils einen gesonderten Nachweis. So behalten Sie auch Ihre Freiwillige Versicherung immer im Blick. Mit dem Nachweis können Sie Ihre finanzielle Situation im Alter planen. Der Versicherungsnachweis bietet Ihnen auch die Möglichkeit der Kontrolle. Überprüfen Sie die Jahr für Jahr - nachvollziehbar und transparent

Mit der Freiwilligen Versicherung Einfach mehr tun Unser Ziel ist es, Sie im Alter finanziell optimal abzusichern. Um dies gewährleisten zu können, bietet Ihnen die ZVK neben der Pflichtversicherung die Freiwillige Versicherung. Damit haben Sie die Möglichkeit, je nach Ihren Bedürfnissen und Ihrer individuellen Situation einen zusätzlichen Einfluss auf die Höhe Ihrer späteren Betriebsrente zu nehmen. Die ZVK stellt Ihnen im Rahmen der Freiwilligen Versicherung zwei attraktive Möglichkeiten zur Verfügung: die Riester-Rente und die Entgeltumwandlung. Sie entscheiden selber, ob und wie viel Sie zusätzlich in Ihre Altersvorsorge einzahlen möchten. Beide Varianten haben eine Gemeinsamkeit: Der Staat hilft Ihnen bei der Vorsorge und unterstützt Sie seinerseits beträchtlich. überrascht sein, mit welch geringem Eigenaufwand Sie durch die staatliche Förderung in den Genuss einer noch höheren Altersvorsorge kommen. Einen unverfallbaren Anspruch erwerben Sie im Rahmen der Freiwilligen Versicherung übrigens schon ab dem ersten eingezahlten Euro. Ohne Abschlusskosten. Ohne Provisionen. Ohne Haken. Das Schöne dabei: Mit der ZVK bleibt Ihre betriebliche Vorsorge in einer Hand. Beiträge in die Freiwillige Versicherung werden durch den Arbeitgeber überwiesen und sind auf Ihrer Gehaltsabrechnung ausgewiesen. Beitragsanpassungen oder Risikoänderungen können Sie jederzeit veranlassen, ohne Kosten und ohne Umwege. Dafür haben Sie einen zentralen Ansprechpartner Ihre ZVK. Informieren Sie sich und lassen Sie sich unverbindlich eine Modellrechnung zusenden. Sie werden

15 Die Vorteile der Frewilligen Versicherung Die garantierten Leistungen der Freiwilligen Versicherung (Tarif 2013) liegen deutlich über den Garantieleistungen der privaten Versicherungswirtschaft und bieten Ihnen attraktive Gestaltungsmöglichkeiten zum Aufbau einer ergänzenden Altersvorsorge. Die wichtigsten Merkmale wollen wir Ihnen kurz vorstellen. Einheitliches Leistungsrecht: Der Tarif wurde geschlechtsunabhängig kalkuliert, d.h. es ergeben sich gleiche Leistungen für Männer und Frauen. Hinterbliebenenschutz: Der Hinterbliebenenschutz wurde verbessert. So ist nun eine Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft nicht mehr zwingende Voraussetzung, auch eine im gleichen Haushalt in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Person kann die Hinterbliebenenleistung in Anspruch nehmen. Erwerbsminderungsschutz: Die Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos kann weiterhin während der Vertragslaufzeit auf Wunsch des Versicherten ein- oder ausgeschlossen werden. Zuschläge bei Inanspruchnahme nach dem 65. Lebensjahr: Nimmt ein Versicher ter die Leistungen aus der Freiwilligen Versicherung nach Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch, erhöht sich sein Anspruch für jeden Monat des späteren Rentenbeginns um 0,3 %. Bei einem Rentenbeginn zum zukünftigen Regeleintrittsrentenalter (67. Lebensjahr) ergeben sich also Zuschläge von 7,2 %. Kapitalwahlrecht: Vor Beginn der Altersrente kann jeder Versicherte entscheiden, ob eine lebenslange Rentenzahlung oder eine volle bzw. teilweise (bis zu 30 %) Kapitalauszahlung gewünscht wird. Garantiezins: Der Garantiezins beträgt 2,75 %. Er liegt damit deutlich über dem gesetzlichen Garantiezins in Höhe von 1,75 % (Stand 2013). Überschüsse: Die laufenden Renten aus der Freiwilligen Versicherung werden durch die Verteilung von Überschüssen erhöht. Für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen unter 03466/ 3364 85 gern zur Verfügung. Sie sorgen einfach und kostengünstig zusätzlich für Ihr Alter vor.

17 Vor Ort - Für Sie da Informationsveranstaltungen bei Ihnen. Im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit führen wir kostenfreie Informationsveranstaltungen im Hause unserer Mitglieder (Arbeitgeber) durch. In Form einer Präsentation mit anschließender (persönlicher) Beratung erhalten Sie viele Informationen anhand anschaulicher Beispiele und alle benötigten Unterlagen. Folgende Themen stehen unter anderen zur Auswahl: Beratungstage Gern informieren wir auch im Rahmen eines Beratungstages im Hause unserer Mitglieder (Arbeitgeber). Hier stehen wir unseren Versicherten für Einzelgespräche zur Verfügung, sodass alle individuellen Fragen kompetent vor Ort beantwortet werden können. So können wir noch besser auf Ihre Bedürfnisse eingehen, individuelle Berechnungen erstellen und Ihnen direkt die Vorzüge der betrieblichen Altersvorsorge aufzeigen. Gern sind wir auch vor Ort für Sie da. Die betriebliche Altersvorsorge bei der ZVK. Die betriebliche Altersvorsorge speziell für Auszubildende/Berufseinsteiger. Die Freiwillige Versicherung bei der ZVK. Die Riester-Rente. Die Entgeltumwandlung. Auch dieser Service ist selbstverständlich kostenfrei. Interesse? Sprechen Sie einfach Ihren Arbeitgeber darauf an.

Ihre Kontaktmöglichkeiten www.meine-zvk.de. Wir hoffen, dass Ihnen diese Broschüre einen ersten Überblick zum Thema betriebliche Altersvorsorge bei der ZVK verschafft hat und Ihr Interesse auf diesem Gebiet stärkt. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, beantworten wir Ihnen diese gern persönlich. Service-Telefon. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen an unserem Service- Telefon unter 0 34 66 / 33 64-85 zur Verfügung. Wir rufen Sie auch gern zurück. Postweg. Sie erreichen uns außerdem per Post unter folgender Adresse: ZVK Thüringen Steile Hohle 6 06556 Artern Sie können gern auch einmal persönlich mit Ihren Fragen vorbeischauen. Wir freuen uns, Ihnen zu helfen und klären individuelle Fragen im direkten Gespräch. Zu unseren Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung sind wir für Sie da: Montag bis Freitag: 08:30 12:00 Uhr Montag, Mittwoch: 13:30 16:00 Uhr Dienstag, Donnerstag: 13:30 17:00 Uhr Internet. Informationen zur Zusatzversorgung können Sie jederzeit im Internet abrufen. Wir haben Ihnen unter www.meine-zvk.de viele nützliche Informationen zur Verfügung gestellt: Newsletter Downloadarchiv Online-Betriebsrentenrechner Kontaktformulare

Kommunaler Versorgungsverband Thüringen (ZVK Thüringen) - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Steile Hohle 6 06556 Artern Direktor: Steffen Bürger verantwortlicher Redakteur: Torsten Siefert www.kvt-zvk.de zvk@kvt-zvk.de Tel.: 0 34 66 / 33 64-85 Fax: 0 34 66 / 33 64-55 Copyright 2013 ZVK Thüringen Alle Rechte vorbehalten.

Steile Hohle 6 06556 Artern Telefon: 03466 / 3364-85 Telefax: 03466 / 3364-55 E-Mail: kvt@kvt-zvk.de Internet: www.kvt-zvk.de