Herr Riexinger bat mich Ihnen im Namen der LINKEN.Baden-Württemberg zu antworten.

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Transkript:

Landesgeschäftsstelle Marienstraße 3A 70178 Stuttgart DIE LINKE. * Marienstraße 3A * 70178 Stuttgart Menschen für Tierrechte z.hd. Frau Dr. Breining Per Mail Telefon 0711-24 10 45 Telefax 0711-24 10 46 Mobil: 0162 375 86 85 info@die-linke-bw.de Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Frau Dr. Breining, Stuttgart, den 24.02.2016 Herr Riexinger bat mich Ihnen im Namen der LINKEN.Baden-Württemberg zu antworten. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüße Martin Günther

Wahlprüfsteine von Menschen für Tierrechte für die Landtagswahl am 13.03.2016- Antworten DIE LINKE.Baden-Württemberg 1. Tierversuche und tierversuchsfreie Methoden (4 Fragen) Die EU-Tierversuchsrichtlinie fordert als letztendliches Ziel, Verfahren mit lebenden Tieren für wissenschaftliche Zwecke und Bildungszwecke vollständig durch die Anwendung tierversuchsfreier Verfahren zu beenden. Es bedarf dringend einer Gesamtstrategie für den vollständigen Ausstieg aus dem Tierversuch. 1.1 Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um in Baden-Württemberg die Tierversuchszahlen deutlich zu vermindern (z.b. durch Aufstockung der Fördermittel für die Entwicklung tierversuchs- und tierfreier Verfahren, tierversuchs- und tierverbrauchsfreie Studiengänge in den Lebenswissenschaften, Finanzierung weiterer Lehrstühle/Professuren für tierversuchsfreie Methoden)? DIE LINKE strebt einen Paradigmenwechsel an. Tierversuche müssen sofort auf das Notwendigste beschränkt und in Zukunft grundsätzlich verboten und durch Alternativmethoden ersetzt werden. Dazu ist es notwendig, dass die Testverfahren zum Schutz der Menschen schnellstmöglich auf tierversuchsfreie Methoden umgestellt werden. Alle hierzu nötigen Maßnahmen finden die Unterstützung der LINKEN. Insbesondere die Primatenversuche in Baden- Württemberg müssen sofort eingestellt werden. 1.2 Werden Sie sich auf Bundesebene für mehr Tierschutz in der Tierschutzversuchstierverordnung einsetzen? EU rechtlich ist es zulässig, absolute Verbote für Versuche an Menschenaffen, für schwer belastende Tierversuche und für die Ausweitung der Affenversuche anzuordnen. Ebenso ist es rechtlich zulässig, eine rückblickende Bewertung aller Tierversuche vorzuschreiben. Weil DIE LINKE Tierversuche grundsätzlich ablehnt, setzt sie sich auch auf Bundesebene mit Anträgen und Anfragen sowie in der engen Zusammenarbeit mit Tierschutzverbänden für einen starken Tierschutz ein, gerade auch bei Versuchstieren. Insbesondere die Unterbindung von Versuchen an Menschenaffen und die rückblickende auch ethische Bewertung aller Tierversuche gehört zu den Forderungen der LINKEN. 1.3 Werden Sie die Streichung des Wortlauts wissenschaftlich begründet dargelegt in 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes verfolgen? Nur dann dürfen die Genehmigungsbehörden eigenständig die tierschutzrechtlich geforderte Unerlässlichkeit des beantragten Tierversuchs ermitteln. Dieses uneingeschränkte Prüfrecht schreibt die EU-Tierversuchsrichtlinie 2010/63/EU vor. Aufgrund der rechtlich falschen Formulierung im Tierschutzgesetz wissenschaftlich begründet dargelegt dürfen deutsche

Genehmigungsbehörden die Angaben des Antragstellers nur auf Schlüssigkeit prüfen, aber keinesfalls eigenständig ermitteln. Da der Tierschutz ein hohes Gut ist, tritt DIE LINKE für eine effektive Kontrolle der Umsetzung und Wirksamkeit bestehender Regelungen ein. Dazu ist es notwendig, dass die zuständigen Behörden in der Lage sind, den Sachverhalt richtig einzuordnen, um somit nicht allein von der Expertise der Antragssteller abhängig zu sein. Aus diesem Grund wird DIE LINKE die Streichung des Wortlauts wissenschaftlich begründet dargelegt in 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes prüfen. 1.4 Von der Entwicklung einer tierversuchsfreien Methode über die Validierung bis zur Umsetzung in der entsprechenden Gesetzgebung ist es ein langer Weg, der durch eine ungesicherte Finanzierung zusätzlich verlängert wird. Plant Ihre Partei Fördermaßnahmen, damit wissenschaftliche Forschung, die potenziell geeignet ist, den Tierversuch abzulösen, schnellstmöglich die Praxisreife erreicht (z.b. Kokulturenmodell zur in-vitro-erforschung neurodegenerativer Erkrankungen - Bundestierschutzforschungspreisträger Prof. Marcel Leist)? Ein grundsätzliches Verbot von Tierversuchen ist nur umzusetzen, wenn die notwendigen Testverfahren zuverlässig ersetzt werden können. DIE LINKE unterstützt daher die Erforschung und Entwicklung von tierversuchsfreien Methoden. Ebenso setzt sie sich für eine bedarfsgerechte Finanzierung dieser Forschungen ein. 2. Landwirtschaftliche Tierhaltung ( 4 Fragen) In seinem Gutachten Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung (März 2015) stellt der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik (WBA) beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft fest, dass die derzeit in Deutschland praktizierte industrielle Tierhaltung nicht zukunftsfähig ist und dringend einschneidender Veränderungen bedarf. 2.1 Im Rahmen des Förderprogramms für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) werden seit 2015 besonders tiergerechte Haltungsformen verstärkt unterstützt. Welche Maßnahmen planen Sie, um in BW die Haltungsbedingungen der Tiere weiter zu verbessern (z.b. Zahlung einer Weideprämie nicht nur für Kühe, sondern für alle sogenannten lebensmittelliefernden Tiere). DIE LINKE engagiert sich für mehr tiergerecht gehaltene Nutztiere und die ständige Verbesserung der Haltungsbedingungen auf der Weide und in den vorhandenen Ställen. Dazu gehört aus unserer Sicht bspw., dass im Rahmen der Stallförderung nur noch Premiumförderung angeboten werden sollte, also Verbesserungen der Lebensbedingungen für die Tiere oder der Arbeitsbedingungen für die Menschen über das gesetzliche Niveau hinaus erreicht werden. Weideprämienprogramme im Rahmen der Zweiten Säule der EU-Agrarförderung sollten für alle landwirtschaftlich genutzten Tiere offen und

leicht zugänglich sein. DIE LINKE im Bundestag hat als einzige Fraktion auch Prämien für die Haltung von Weidetieren im Rahmen der ersten Säule (Direktzahlungen) der EU-Agrarförderung als Ausnahme von der Flächenförderung gefordert. Darüber hinaus fordern wir das Verbot irreführender Werbung (weidende Kuh auf einer Milchpackung von Kühen aus Stallhaltung). Darüber hinaus streben wir in Baden-Württemberg ein generelles Verbot der industriellen Massentierhaltung an. 2.2 Unterstützt Ihre Partei die Bundesratsinitiative von Hessen für ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern? Grundsätzlich ja. Allerdings ist es angesichts der sehr niedrigen Milchpreise aktuell sehr schwierig, die Milchbäuerinnen und Milchbauern zu teuren Stallumbauten zu bewegen. Daher müsste ein Verbot sowohl eine angemessene Übergangszeit beinhalten, als auch durch Begleitmaßnahmen (Beratung, Stallinvestitionsförderung) umgesetzt werden. 2.3 Unterstützt Ihre Partei die Bundesratsinitiative von Nordrhein-Westfalen, verbindliche Haltungsvorgaben für Puten in der Nutzierhaltungsverordnung festzulegen? Ja. Wir fordern für alle Nutztiere verbindliche Haltungsvorgaben, bspw. in der Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung. 2.4 Bundesminister Schmidt will die Tötung männlicher Küken spätestens in 2017 verbieten. Unterstützt Ihre Partei diese Maßnahme? Ja. Wir verbinden diese Forderung mit der vermehren Forschung an Zweinutzungshühnern. Das Sexing der Eier verlagert das Problem nur anstatt es zu lösen. 3. Schlachtung (3 Fragen) Bei der Schlachtung bestehen nach wie vor gravierende Probleme durch Fehlbetäubungen und belastende Betäubungsmethoden (z.b. durch CO2). Zudem erleiden unzählige Föten einen qualvollen Erstickungstod bei der Schlachtung trächtiger Muttertiere. 3.1 Welche Maßnahmen wird Ihre Partei ergreifen, um diese rechtswidrigen Verhältnisse zu beseitigen? Vorgaben zur Schlachtung sind entweder Bundes- oder EU-Recht. Auf beiden Ebenen wird DIE LINKE weiterhin für deutliche Verbesserungen streiten. Das gilt auch für ein Verbot der Schlachtung tragender Tiere, insbesondere Rinder.

Darüber hinaus fordern wir, dass der so genannte Tierschutz-TÜV nicht nur für Tierhaltungs- sondern auch für Schlachtungsanlagen eingeführt werden soll. Auch die Arbeits- und Einkommensverhältnisse an den Schlachthöfen müssen sich verbessern. Leiharbeit oder hohe Taktzeiten erhöhen das Risiko. Das veterinärmedizinische Fachpersonal muss gestärkt werden. Schlachtung und schmerzende Eingriffe in den Tierkörper ohne effektive, unbelastende, schmerzstillende Mittel müssen verboten werden. 3.2 Verfolgt Ihre Partei die Abschaffung der Akkordschlachtung? Ja. Wir wollen die Arbeits- und Tierschutzbedingungen in den Schlachthöfen deutlich verbessern. Dazu gehört auch ausdrücklich eine Bandlaufgeschwindigkeit, die einen tierschutzgerechten Umgang mit dem Schlachttier ermöglicht und den Untersuchungsgang zur Lebensmittelsicherheit nicht behindert. 3.3 Verfolgt Ihre Partei die Einführung der Videoüberwachung der gesamten Schlachtabläufe und eine höhere Kontrolldichte auf den Schlachthöfen? Eine Videoüberwachung auf dem Schlachthof dürfte datenschutzrechtlich schwer einführbar sein und sofortiges Eingreifen bei Missständen ist damit nicht gesichert. Wichtig ist, dass bedarfsgerechte Kontrollen durch die zuständigen Behörden stattfinden. Dazu muss genügend gut ausgebildetes Personal vorhanden sein oder eingestellt werden. 4. Fleischkonsum (5 Fragen) Im Hinblick auf ihre desaströsen Folgen des nach wie vor hohen Fleischkonsums auf das Tierwohl, das Klima, die Umwelt und die Welternährungslage fordert der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik (WBA) beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Strategie, die den Fleischkonsum senkt. 4.1 Unterstützt Ihre Partei diese Forderung? Der einheimische Fleischkonsum geht - auch aufgrund der öffentlichen Debatte - bereits kontinuierlich zurück. Im Gegensatz dazu steigt aber die einheimische Fleischproduktion und damit der Export. Aus Sicht der LINKEN sind staatliche Vorgaben zum Fleischkonsum nur bedingt geeignet, Verzehrgewohnheiten zu ändern. Eine weitere Reduzierung des Fleischkonsums ist bei Erwachsenen kaum durch mehr Informationen und Aufklärung zu erreichen, weil erfahrungsgemäß nur der bereits sensibilisierte Teil der Bevölkerung darauf reagiert. Kinder und Jugendlichen können hingegen gut motiviert werden, wenn sie die Vorzüge einer fleischarmen Ernährung kennenlernen, sowohl durch das

eigene Erleben (kochen) als auch durch entsprechende Angebote in der Kita und Schule (mindestens ein fleischloses Menü). 4.2 Plant Ihre Partei Maßnahmen um die Fleischproduktion und den Fleischkonsum in Baden-Württemberg zu senken (z.b. durch Öffentlichkeitsarbeit, Aufnahme der vegetarisch/veganen Ernährungsweise in Schulmensen und den Ernährungsbildungsplan, Förderung des Anbaus von Eiweiß liefernden Pflanzen? Ja, auch wenn die direkte Wirkung nur begrenzt ist (siehe Antwort 4.1.). Die Vorteile einer Verhaltensänderung müssen für die Verbraucherinnen und Verbraucher erlebbar sein. Öffentliche Veranstaltungen oder parlamentarische Initiativen zu gesundheitlichen, ökologischen und sozialen Konflikten einer globalisierten Lebensmittelhandelskette können sensibilisieren, Lösungen initiieren und Alternativen bestärken. Fleischarme Ernährung gehört dazu wie auch mehr Vielfalt auf den Äckern, mehr Eiweißpflanzenabbau oder regionale Verarbeitung und Vermarktung. Die entsprechende Gestaltung der Kita- und Schulverpflegung ist dafür ebenso ein Baustein wie die Verankerung gesunder und nachhaltiger Ernährung in einem Schulfach. 4.3 Verfolgt Ihre Partei Maßnahmen, um die Pflanzenproduktion im Land zu erhöhen? Erscheint eine Förderung der bioveganen Landwirtschaft möglich? Nein. Aus Sicht der LINKEN ist eine landwirtschaftliche Produktion, welche pflanzliche und tierische Komponenten beinhaltet, sinnvoll. 4.4 Unterstützt Ihre Partei auf Bundesebene die Initiative, Tierhaltungskennzeichnung von Frischfleisch analog zur Eierkennzeichnung eindeutig und verbindlich mit einem Zahlencode einzuführen? Ja, wir sprechen uns für eine Herkunfts- und eine Herstellungskennzeichnung aus. Bei den Frischeiern konnte deutlich belegt werden, dass eine solche Kennzeichnung im Laden angenommen wird und Änderungen beim Einkaufsverhalten zur Folge haben kann. 4.5 Unterstützt Ihre Partei die Initiative zur Bereitstellung von Informationsmaterialien für Schulen zur Senkung des Fleischkonsums? Ja, aber Informationen alleine reichen nicht aus. In den Kitas und Schulen muss mindestens ein vegetarisches Gericht angeboten werden. Beim gemeinsamen Kochen (bspw. in Koch-AGs) sollte auch der vegetarische Genuss erlebbar gemacht werden. 5. Jagd, Fischerei, Jagd- und Wildtier-Management-Gesetz (JWMG) (1 Frage)

Das JWMG müsste spätestens mit dem Vorliegen des ersten Wildtierberichts in drei Jahren deutlich mehr an die Forderungen des Tierschutzes angepasst werden. So müsste eine Kürzung der Liste der jagdbaren Arten (Nutzungs- und Entwicklungsmanagement) und das ausnahmslose Verbot tierschutzwidriger Jagdmethoden (z.b. Baujagd am Kunstbau) dringend verfolgt werden. 5.1 Welches Vorgehen plant Ihre Partei? DIE LINKE setzt sich für eine Reduzierung der bejagbaren Arten dann ein, wenn es keinen vernünftigen Grund ihrer Bejagung gibt. Grundsätzlich halten wir die Jagd für eine legitime Landnutzungsform in der Kulturlandschaft. Sie ist dem Gemeinwohl verpflichtet, darf also kein elitäres Freizeitvergnügen sein. Die Jagd muss tierschutzgerecht erfolgen. 6. Tierschutzpolitik (5 Fragen) Der gesellschaftspolitische Stellenwert des Tierschutzes wächst beständig. 6.1 Wie will Ihre Partei dieser Entwicklung zukünftig Rechnung tragen? Fragen des Tierschutzes tangieren viele soziale, ökologische und ökonomische Politikfelder. DIE LINKE tritt für einen grundlegenden sozialökologischen Wandel der Gesellschaft ein. Dieser ist nicht allein im Parlament zu erreichen, sondern muss im Landtag, auf der Straße, auf Bundes- und Europaebene errungen werden. DIE LINKE wird sich dafür einsetzen, dass der Tierschutz auch im Landtag intensiver und ressortübergreifend behandelt wird, denn es geht insgesamt um einen achtsamen Umgang mit Mensch, Tier und Natur. DIE LINKE wird ihr eigenes sozial-ökologisches Profil weiter stärken, Initiativen vor Ort unterstützen und entsprechende Anträge in den Landtag tragen. 6.2 Wird Ihre Partei die Stabsstelle der Landesbeauftragten für Tierschutz beim MLR beibehalten? Die Stabsstelle der Landesbeauftragte für Tierschutz beim MLR ist eine wichtige Einrichtung zur Beratung und Unterstützung von Einzelpersonen, Vereinen und Verbänden, die sich dem Tierschutz verpflichtet fühlen. DIE LINKE wird sich daher für die Beibehaltung dieser Einrichtung einsetzen. 6.3 Die tierschutzpolitische Sprecherfunktion in der Fraktion ist wichtig. Welche Kandidatin/welcher Kandidat wird vorbehaltlich der Wahlergebnisse in der kommenden Legislaturperiode die Funktion der Tierschutzpolitischen Sprecherin/des tierschutzpolitischen Sprechers übernehmen? Im geltenden Landtagswahlrecht von Baden-Württemberg sind derzeit keine Landeslisten vorgesehen, weshalb es nicht vorhersehbar ist, welche unserer

Direktkandidaten über Ausgleichsmandate in den Landtag einziehen werden. Vor diesem Hintergrund haben wir bis jetzt darauf verzichtet, spezielle ressortbezogene Sprecherinnen und Sprecher zu benennen. Gerne werden wir Ihnen nach der Wahl mitteilen, welche/r unserer Landtagsabgeordneten dann Ihr Ansprechpartner für den Politikbereich Tierschutz sein wird. 6.4 Wird es auch zukünftig regelmäßige tierschutzpolitische Treffen zwischen Tierschützern und dem tierschutzpolitischen Sprecher/ der tierschutzpolitischen Sprecherin Ihrer Landtagsfraktion geben? DIE LINKE braucht die enge Verzahnung von parlamentarischer und außerparlamentarischer Arbeit. Der Austausch mit Initiativen und Verbänden ist uns enorm wichtig. Daher wird es auch regelmäßige Treffen zwischen Tierschützerinnen und schützer und der Landtagsfraktion der LINKEN geben. 6.5 Was ist Ihrer Partei für die Fortentwicklung des Tierschutzes in der nächsten Legislaturperiode besonders wichtig und wie will Ihre Partei dieses Ziel/diese Ziele erreichen? DIE LINKE ist eine Partei, die sich 2007 vor allem deshalb neu gegründet hat, um der sich immer weiter verschärfenden sozialen Schieflage unserer Gesellschaft entgegen zu treten. Den Tierschutz haben wir erst danach als ein weiteres wichtiges politisches Thema auf unsere Agenda gesetzt. In diesem Zusammenhang bildet auch der Tierschutz ein wichtiges politisches Thema der LINKEN Agenda. Darüber hinaus setzt sich DIE LINKE als politische Partei für die Rechte von Tieren ein und wird regelmäßig und in Zusammenarbeit mit Tierschutzverbänden entsprechende Initiativen im Landtag einbringen. Wir wollen uns unter anderem dafür einsetzen, dass Zirkusbetriebe mit Wildtieren auf kommunaler Ebene verboten werden. Wir wollen ein Gefahrentiergesetzt für Baden-Württemberg, wie es viele andere Bundesländer bereits haben. Private Haushalte sollten keine gefährlichen Tiere und auch keine Tiere, bei welchen eine artgerechte Haltung nicht möglich ist, halten dürfen. 7. Tierschutzpädagogik (1 Frage) Tierschutz und Tierrechte sind bisher kein eigenständiges Unterrichtsfach in der Schule. Tierschutz ist aber ein gesamtgesellschaftlicher Bildungsauftrag. Themen wie Tierversuche, industrielle Tierhaltung und deren Auswirkungen, Jagd, Zirkus, Pelz u. a. müssen im Unterricht tierschutz- und altersgerecht umgesetzt werden, um unseren zukünftigen Generationen elementares Wissen über einen ethischen Umgang mit unseren Mitlebewesen zu vermitteln. 7.1 Verfolgt Ihre Partei, dass die Tierschutz- und Tierrechtserziehung zu einem

festen Bestandteil der Lehrpläne, der Lehrer-Ausbildung und der Unterrichtsmaterialien im Land werden? DIE LINKE setzt sich für eine Verstetigung von Bildung für nachhaltige Entwicklung und für ihre Verankerung in den Bildungsplänen der Schulen ein. Dazu gehört, komplexe Themen der Nachhaltigkeit im Unterricht auch komplex zu behandeln. In einem daran ausgerichteten Unterricht kann und muss der verantwortungsbewusste und achtsame Umgang mit Tieren Gegenstand in unterschiedlichen Schulfächern sein. Er ist sowohl im Biologie-, als auch im Politikunterricht, respektive in der Sozial- und Gemeinschaftskunde sowie im Wirtschaftsunterricht zu thematisieren. Ihm ist daher ein fester Platz in den schulischen Lehrplänen einzuräumen. Lehrerinnen und Lehrer sind entsprechend ihrer Ausbildung aber auch in notwendigen Fortbildungen auf diese Themen vorzubereiten. Zu diesem Zweck fordert die LINKE seit langem sowohl eine Veränderung der gängigen Förderpraxis im Bereich der außerschulischen Bildung, insbesondere die Stärkung von Möglichkeiten der strukturellen Förderung, als auch ein entsprechend ausfinanziertes öffentliches Bildungssystem. 8. Tierschutz-Verbandsklage (1 Frage) Im Mai 2015 hat BW das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen (TierSchMVG) eingeführt. Das TierSchMVG verpflichtet die anerkannten Vereine zur Einrichtung eines Gemeinsamen Büros, wodurch die Arbeitsabläufe insbesondere für die Behörden reduziert werden. Allerdings tragen die anerkannten Vereine die Kosten des Gemeinsamen Büros. 8.1 Wird Ihre Partei eine finanzielle Unterstützung des Gemeinsamen Büros durch das Land Baden-Württemberg befürworten und verfolgen? DIE LINKE setzt sich seit Jahren für das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine ein. Nur so kann das Interesse der Tiere auf die Freiheit von Leiden und Schmerzen geschützt werden. Es ist daher zu begrüßen, dass Baden-Württemberg das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen eingeführt hat. Um dieses Recht allerdings nutzen zu können, bedarf es der notwendigen Infrastruktur. Diese zu schaffen und zu unterhalten, darf nicht allein den Vereinen und Verbänden überlassen werden. Daher befürwortet und verfolgt DIE LINKE eine finanzielle Unterstützung des Gemeinsamen Büros durch das Land Baden-Württemberg. 9. Tierschutzrechtlicher Vollzug (2 Fragen) Ob geltendes Tierschutzrecht im Alltag durchgesetzt wird, hängt entscheidend von der amtstierärztlichen Überwachung ab. Die Veterinärämter sind für die wachsenden Aufgaben unzureichend ausgestattet. 9.1 Verfolgt Ihre Partei eine Bedarfsermittlung durchzuführen, um in einem ersten Schritt einen Personalschlüssel zur bedarfsgerechten Ausstattung der Veterinärämter zu erstellen?

Wie in anderen Bereichen auch bedarf es in den Veterinärämtern eines Personalschlüssels, der eine schnelle und effektive Arbeit des Amtes ermöglicht, ohne die Beschäftigten an den Rand ihrer Kräfte zu bringen. DIE LINKE unterstützt daher das Ziel, eine Bedarfsermittlung in den Veterinärämtern durchzuführen, um einen Personalschlüssel zur bedarfsgerechten Ausstattung zu erstellen. 9.2 Verfolgt Ihre Partei in einem weiteren Schritt die angemessene personelle Ausstattung der Veterinärämter durch die Landkreise zu unterstützen? Tierschutz ist ein verfassungsmäßiges Staatsziel. DIE LINKE vertritt die Position, dass der Bund deshalb in der Pflicht ist dazu beizutragen, die Umsetzung des Tierschutzes finanziell abzusichern. Da es um die praktische Arbeit in den Veterinärämtern zur Absicherung und Verbesserung des Tierschutzes geht, ist es nach der erfolgten Bedarfsermittlung natürlich notwendig, diesen auch umzusetzen. Daher verfolgt DIE LINKE selbstverständlich auch die Unterstützung der Landkreise bei der Umsetzung einer angemessenen personellen Ausstattung der Veterinärämter.