Krippenkinder mit heilpädagogischem Förderbedarf Aktuelle Situation in Hannover, ärztl. Teamleiterin 1
Standorte 2
Dienststellen 7 Ärztinnen/Arzt 15 Sozialarbeiterinnen/ Sozialarbeiter 10 Arzthelferinnen 3
Unsere Aufgaben Integration U3 4
Positionen der Kommunen NLT Teilstationärer Förderbedarf nur in Ausnahmefällen aber auch ambulante Förderung kann in Krippen sichergestellt werden NST Behinderte Kinder im Krippenalter haben regelmäßig heilpädagogischen Förderbedarf im Umfang einer teilstationären Förderung 5
Vorschläge des Kultusministeriums für die Einzelintegration Krippe max. 14 Kinder (bei mehr als 7 Kindern < 2 J. max. 11 Kinder) Kleine KiTa max. 10 Kinder (bei mehr als 7 Kindern < 2 J. max. 8 Kinder) 6
Vorschläge des Kultusministeriums für die Integration von zwei Kindern Alternative 1 zwei Einzelintegrationen in einer Krippengruppe (Addition der heilpäd. Stunden pro Kind) max. 12 Kinder (bei mehr als 7 Kindern < 2 J. max. 10 Kinder) Alternative 2 Integrative Krippengruppe (2 Kinder mit Behinderung) (zusätzlich 1 heilpädagogische Fachkraft für die gesamte Betreuungszeit) max. 12 Kinder (bei mehr als 7 Kindern < 2 J. max. 10 Kinder) 7
Vorschläge des Kultusministeriums für die Integration von drei Kindern Integrative Krippengruppe (3 Kinder mit Behinderung) (zusätzlich 1 heilpädagogische Fachkraft für die gesamte Betreuungszeit) max. 10 Kinder (bei mehr als 7 Kindern < 2 J. max. 9 Kinder) 8
Beratungsergebnis des Kultusministeriums 11/07 keine Sonderkrippe keine Einzelintegration von Krippenkindern mit Behinderung im Regelkindergarten Einzelfallprüfung und entscheidung für jedes Kind Modellprojekt: U3 in Kindergärten 9
Kein Platz für Johann 10
Elternsicht 11
Wunsch Antrag beim Sozialamt Bedarfsfeststellung/ Untersuchung bei uns Sicherstellung der Rahmenbedingungen durch 50/51 12
Ablauf aus unserer Sicht Die Eltern stellen einen Antrag auf integrative Betreuung beim örtlichen Sozialamt. Durch uns wird der individuelle Umfang der Fördereinheiten festgelegt (soll ein behindertes Kind in einer Krippe betreut werden, ist dies nicht automatisch eine teilstationäre Maßnahme der Eingliederungshilfe). Bei einem individuellen Förderbedarf von 10 Stunden pro Woche handelt es sich um eine teilstationäre Maßnahme der Eingliederungshilfe. Der Kostenträger nimmt die Zuordnung zum Sozialhilfeträger vor. MK erteilt eine kindbezogene Erweiterung der Betriebserlaubnis. Diese ist auf andere Kinder nicht übertragbar. 13
Geschichte Hannover 1999 2 Kinder werden integrativ betreut (LHH) April 2004 Krippengipfel November 2004 Modellprojektplanung 2009 8 Kinder integriert, 2 davon im 2. Jahr (LHH) Keine Entscheidung MK/MS 14
Rollenkonflikt Presse Kind Eltern wir Einrichtung Politik 15
Vorteile integrativer Krippenbetreuung Kinder sind einzigartig Kinder brauchen Kinder Kinder brauchen Erwachsene Kinder lernen spielend Kinder brauchen Lernräume 16
Auswirkung von Integration auf die Eltern Entlastung Regenerationsmöglichkeit Verwirklichung des früheren Lebensentwurfes Berufstätigkeit für mehr finanzielle Unabhängigkeit Mehr Hinwendung zum Kind durch Abstand, z.b. bei besonders symbiotischen Beziehungen Verringerung der sozialen Isolation Ggf. Verhinderung einer stationären Maßnahme 17
Erste Überlegungen was braucht das Kind - was wollen die Eltern was leisten die Eltern - was muss die Einrichtung leisten Förderung im Spannungsfeld zu Überforderung gibt es Alternativen 18
Bedarfsfeststellung Sprache Motorik Spielentwicklung Verhalten Ernährung 19
Rahmenbedingungen Personelle Ausstattung (Dauer der Anwesenheit der Heilpädagogin) Räumliche Ausstattung ( Barrierefreiheit, Hilfsmittel, Ruheraum ) Gruppengröße / Größe der Einrichtung / Konzept Betreuungszeitraum Therapien in der Einrichtung möglich? 20
Voraussetzung für Eingliederungshilfe / SGB XII Kind ist nicht nur vorübergehend wesentlich behindert oder von Behinderung bedroht die seitens der Kita vorgehaltenen Fördermaßnahmen sind geeignet die notwendigen Rahmenbedingungen sind sichergestellt Betriebserlaubnis liegt vor Kostenträger erteilt Kostenanerkenntnis 21
Veranstaltungshinweis Auftaktveranstaltung zum Dokumentarfilm Ein Platz für Änna Integration von Kleinkindern mit Behinderung in Krippen und Krabbelgruppen Mittwoch, dem 23.9.2009 um 18 Uhr im Kesselhaus der Uni Hannover (Schlosswender Straße 5, Hofgebäude Gebäude 1208) Fachvortrag Frau Prof. Dr. Lindmeier (Inst. f. Sonderpädagogik, Uni Hannover) Filmpräsentation Diskussion 22
Hoffnung für Kinder wie Johann 23