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Transkript:

Herausgabe Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortlich: Sigrid Karck Ausgabe - Nr.: 43/2015 ausgegeben am: 10. Juli 2015 Die Mitglieder des Ortsbeirates Ruchheim treten am Sitzung des Ortsbeirates Ruchheim Montag, 13. Juli 2015, 18 Uhr, in der Seniorentagesstätte Ruchheim, Schloßstraße 1a, zu einer öffentlichen und einer nichtöffentlichen Sitzung zusammen. 2. Bericht Ortsvorsteherin 3. Änderung des Grenzverlaufes im Bereich der Süd-West-Umgehung von Ruchheim 4. Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren RPK/Stadt LU Zuwegung Gemüsegroßmärkte (Ruchheim, Pfalzmarktweg) - Kostenerhöhung - Geländetausch zwischen der Stadt Ludwigshafen und der Gemeinde Mutterstadt 5. Lichtregelung in der Otgartstraße, Erfahrungsbericht 6. Bebauungsplan Nr. 647 "Ruchheim Nordost-Änderung 5" Information vor Offenlage 7. Antrag der SPD-Ortsbeiratsfraktion Reinigung des Fahrradweges zum TV Ruchheim 8. Antrag der SPD-Ortsbeiratsfraktion Zebrastreifen/Querungshilfe in der Maxdorfer Str. Höhe Treff 3000 9. Anfrage der CDU-Ortsbeiratsfraktion Belegzahlen der Kindertagesstätte, Kindergarten "Arche Noah" und der Astrid- Lindgren-Grundschule 10. Anfrage des FDP-Ortsbeiratsmitgliedes Fußweg "Auf den Mutterstadter Graben" 11. Anfrage des Mitgliedes der GRÜNEN im Ortsbeirat Lärmminderungsplanung und Lärmvorsorge für den Stadtteil Ruchheim Lärmaktionsplan 2008 - Lärmkartierung 2012 12. Anfrage der CDU-Ortsbeiratsfraktion Informationen zum Planungsstand der Entlastungsstraße im Südosten Das Amtsblatt erscheint mindestens einmal wöchentlich und ist bei folgenden Einrichtungen der Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein erhältlich: Bürgerservice im Rathaus mit den Außenstellen Oggersheim, Oppau und Achtmorgenstraße 9, Seniorentreffs sowie in den Büros der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher; darüber hinaus bei den Außenstellen der Ludwigshafener Sparkassen und Banken.

13. Anfrage der SPD-Ortsbeiratsfraktion Sachstand zum Abriss des Hauses auf dem Gelände der Feuerwehr in der Fußgönheimer Straße 14. Anfrage der CDU-Ortsbeiratsfraktion Prüfung der vorgesehenen Standorte der Poller auf dem "Schlossplatz" 15. Anfrage der SPD-Ortsbeiratsfraktion Anmeldezahlen der Astrid-Lindgren-Schule In der nichtöffentlichen Sitzung werden Grundstücksangelegenheiten behandelt. Heike Scharfenberger Ortsvorsteherin Die Mitglieder des Ortsbeirates Friesenheim treten am zu einer öffentlichen Sitzung zusammen. Sitzung des Ortsbeirates Friesenheim Dienstag, 14. Juli 2015, 16 Uhr, im Blauen Saal der GML Abfallwirtschaftsgesellschaft mbh, Bürgermeister-Grünzweig-Straße 87, 2. Antrag der SPD-Ortsbeiratsfraktion Vorstellung Abfallwirtschaftskonzept 3. Bericht Ortsvorstehers 4. Antrag der SPD-Ortsbeiratsfraktion Barrierefreiheit Fußgängerübergänge Froschlache/Sternstraße 5. Anfrage der FWG/GRÜNE-Ortsbeiratsfraktion Absperrungsmaßnahmen im Bereich des Ruthenplatzes zur Vermeidung rechtswidrig abgestellter Fahrzeuge 6. Anfrage der FWG/GRÜNE-Ortsbeiratsfraktion Versetzen eines Fußgängerverkehrsschildes und Absenkung des Bordsteins an der Ecke Ebert-/ Hohenzollernstraße 7. Antrag derspd-ortsbeiratsfraktion Verstärkung der Ermittlungstätigkeit in Sachen "wilder Müll" 8. Antrag der CDU-Ortsbeiratsfraktion Reparatur des Klettergerüsts im Friesenpark 9. Antrag der FWG/GRÜNE-Ortsbeiratsfraktion Auskunft zur wilden Bebauung im Bereich "Neue Sandwiesen" 10. Anfrage der FWG/GRÜNE-Ortsbeiratsfraktion Fußweg für Badegäste zwischen dem Freibad am Willersinnweiher und dem Parkbereich vor dem Concordia-Gelände 11. Antrag der CDU-Ortsbeiratsfraktion Kontrollen im Ebertpark während der Sommermonate 12. Anfrage der FWG/GRÜNE-Ortsbeiratsfraktion Genehmigung von Feuerwerken

13. Antrag der FWG/GRÜNE-Ortsbeiratsfraktion Bericht zum steigenden Grundwasserspiegel im Ortsbezirk Günther Henkel Ortsvorsteher Sitzung des Ortsbeirates Nördliche Innenstadt Die Mitglieder des Ortsbeirates Nördliche Innenstadt treten am Dienstag, 14. Juli 2015, 17 Uhr, Rathaus, Sitzungszimmer 1, zu einer öffentlichen und einer nichtöffentlichen Sitzung zusammen. 2. Bericht Ortsvorsteher 3. Antrag des Ortsvorstehers Müllablagerungen in der Nördlichen Innenstadt 4. Antrag der CDU-Ortsbeiratsfraktion Bericht der WBL zur Vermüllung 5. Antrag der SPD-Ortsbeiratsfraktion Kontrollen des fließenden Verkehrs in der Prinzregentenstraße 6. Antrag der SPD-Ortsbeiratsfraktion Aufstellung eines kostenfreien Tütenspenders für Hundekot 7. Antrag der CDU-Ortsbeiratsfraktion Bericht des Ordnungsamtes 8. Verschiedenes In der nichtöffentlichen Sitzung werden Grundstücksangelegenheiten behandelt Antonio Priolo Ortsvorsteher Bebauungsplan liegt aus; Bebauungsplan Nr. 641 Knotenpunkt L 524 / L 527 Stadtteil: Ruchheim Der Stadtrat der Stadt Ludwigshafen am Rhein hat in seiner Sitzung am 29.04.2013 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 641 Knotenpunkt L 524 / L 527 aufzustellen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 641 Knotenpunkt L 524 / L 527 ist der zum Ausbau des Knotenpunktes notwendige Teilbereich auf dem Gebiet der Stadt Ludwigshafen in der Gemarkung Ruchheim. Er umfasst, neben den bestehenden Verkehrsflächen, das Gebiet beiderseits der Landstraße L 524 und südlich der L 527 im Bereich der Kreuzung und ist im beigefügten Lageplan zu ersehen. Ziel der Planungen ist es, für die interkommunale Gewerbeflächenentwicklung der Städte Frankenthal und Ludwigshafen an der gemeinsamen Gemarkungsgrenze Eppstein/Ruchheim die vorhandenen Verkehrsanlagen zu ertüchtigen und die Leistungsfähigkeit derselben für die gewerblichen Neuansiedlungen herzustellen. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 641 Knotenpunkt L 524 / L 527 liegt nach Beschluss des Stadtrates vom 29.04.2013 gemäß 3 Abs. 2 BauGB mit Begründung, den textlichen Festsetzungen einschließlich der wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen während der Dienststunden (Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr) in der Zeit vom 20. Juli 2015 bis einschließlich 21. August 2015 bei der Stadtplanung der Stadt Ludwigshafen am Rhein, Rathausplatz 20, 3. Obergeschoss, Zimmer 301, zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Ebenso kann in diesem Zeitraum der Planentwurf mit Begründung und textlichen Festsetzungen im Internet eingesehen werden unter www.ludwigshafen.de über den Pfad: Nachhaltig / Planen, Bauen, Wohnen / Bauleitplanung / Öffentlichkeitsbeteiligung. Es wurden umweltbezogene Stellungnahmen zu folgenden Themen abgegeben: Notwendigkeit der Untersuchung von Umweltaspekten allgemein sowie den klimatischen Auswirkungen durch Flächenversiegelung und den schalltechnischen und lufthygienischen Auswirkungen aufgrund der Verkehrsentwicklung sowie Maßnahmen zur Verminderung bzw. Vermeidung der Folgen (z.b. Lärmschutzmaßnahmen, Ausgleichsflächen, Reduktion der Feinstaubbelastung) Art der Durchführung des Monitorings zur Überwachung der Umweltauswirkungen Notwendigkeit der Schaffung von ökologischen Ausgleichsflächen Hinweis auf die Tangierung eines landwirtschaftlichen Bewässerungsgebietes Hinweise zum Wasserhaushalt, zum Umgang mit Niederschlagswasser und zu Hochwasserereignissen Hinweis auf nicht-vorhandene Altablagerungen Hinweis zum Umgang mit archäologischen Kulturdenkmälern Hinweis auf Regelungen bei Eingriffen in den Baugrund Die umweltbezogenen Informationen zu den Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Orts- und Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter sowie zur naturschutzrechtlichen Bewertung (Eingriffs- und Ausgleichsregelung) sind im Umweltbericht zusammengefasst. Folgende eigenständige Untersuchungen und Gutachten liegen zudem vor: Artenschutzfachlicher Beitrag (Untersuchung möglicher Auswirkungen auf geschützte Tierarten und ihren Lebensraum) Grünordnungsplan (Erhebung der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft unter Berücksichtigung von Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Verminderung dieser Eingriffe, Ermittlung des Ausgleichsbedarfs und Planung der entsprechenden Maßnahmen unter Berücksichtigung der landespflegerischen Zielvorstellungen) Schalltechnischer Untersuchungsbericht (Auswirkungen des Verkehrslärms auf die umgebende Bebauung) Bodenuntersuchungen im Hinblick auf Versickerungsfähigkeit sowie boden- und abfallrechtliche Beurteilung Luftschadstoffbetrachtung (Untersuchung der Feinstaubbelastung im Bereich der umgebenden Bebauung)

Verkehrstechnische Untersuchung (Variantenprüfung zum Knotenausbau unter Berücksichtigung künftiger Gewerbeansiedlungen) Archäologisch-geophysikalische Untersuchung (Überprüfung des Verdachts auf Vorkommen von Bodendenkmalen) Während der Dauer der Planauslegung können Anregungen zu den Planungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bereich Stadtplanung vorgebracht werden. Gemäß 3 Abs. 2 S.2, 2. HS Baugesetzbuch wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist und dass ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragssteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Ludwigshafen am Rhein, den 03.07.2015 Stadtverwaltung Klaus Dillinger Beigeordneter