15. Schweizer Sonderabfalltag

Ähnliche Dokumente
ANHANG III 1 GEFAHRENRELEVANTE EIGENSCHAFTEN DER ABFÄLLE

ANHANG III 1 GEFAHRENRELEVANTE EIGENSCHAFTEN DER ABFÄLLE

(Text von Bedeutung für den EWR)

Anmerkungen zur AVV bvse-forum Sonderabfallentsorgung am in Göttingen

Neues zum Europäischen Abfallkatalog

Gefahrenrelevante Eigenschaften der Abfälle und diesbezügliche Konzentrationsgrenzen

Gefahrenrelevante Eigenschaften der Abfälle und diesbezügliche Konzentrationsgrenzen

Datum: 11. März D Wiesbaden, Mainzer Straße 80 Internet: Telefon:

Novellierung der Abfallverzeichnisverordnung Gefahrenrelevante Eigenschaften zur Einstufung von Abfällen EU-weit neu definiert

Zusammenfassende Gegenüberstellung

Änderungen der VeVA und LVA per und

Hinweise zur Einstufung von Abfällen. Systematik der Zuordnung zum Abfallschlüssel

Europäisches Abfallverzeichnis - Quo vadis? Peter Hodecek

Der Europäische Abfallkatalog ab 2002

Neues zur Abfalleinstufung

Novelle der Abfallverzeichnis- Verordnung (AVV) Vorstellung der relevanten Neuerungen

Fachtagung zur CLP-Verordnung am in Karlsruhe

Stolpersteine bei der Umsetzung der VeVA

Verkehr mit Sonderabfällen

Wann ist ein Abfall gefährlich?

Sicherheitsunterweisung März 2015

Chemikalienrecht versus Gefahrgutrecht Schweizer Gefahrguttag Luzern 14. September Dieter Zaugg, EcoServe International AG, 5033 Buchs

AVV, H-Kriterien und Stoffrecht

Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen

Neue Piktogramme und Signalwörter. Geänderte Einstufungskriterien, Etiketten und Sicherheitsdatenblätter

Die CLP-Verordnung. Neuerungen bei Einstufung und Kennzeichnung

Das GHS-System Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Seite 1

EG-Sicherheitsdatenblatt

Anlage 4 TRGS 510 Vorgehensweise zur Festlegung der Lagerklassen (Zuordnungsleitfaden)

< Gefahrstoffrechtliche Anforderungen an den Umgang mit Abfällen. Gefahrstoffrecht? Umgang? Abfälle?

Welche Auswirkung hat die CLP- Verordnung auf nachgeschaltetes Recht?

GHS eine Übersicht Dr. S. Baumgärtel

Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Einstufung von Gemischen

Einstufung von Gesundheitsgefahren Eva Kessler

Die neuen HP-Kriterien für Abfälle nach der EU-Verordnung 1357/2014

1. Bezeichnung des Stoffes bzw. der Zubereitung und Firmenbezeichnung. 2. Mögliche Gefahren. 3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 13. Juli 2018 Teil II

EG-Sicherheitsdatenblatt

Inhaltsverzeichnis Der Erste Gefahrstoffcheck Toxische Wirkungen Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)

Inhaltsverzeichnis Der Erste Gefahrstoffcheck Toxische Wirkungen Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

~WILEY. Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen VCH. unter Berücksichtigung von REACH und G HS. 'w'iley-vch Verlag GmbH & Co. KGaA

Abfall - Management im Betrieb

Alles im grünen Bereich? CLP und Konzentrationsgrenzen

KAS 25 Einstufung von Abfällen nach der Störfall-VO

Vorgehensweise zur Festlegung der Lagerklassen (Zuordnungsleitfaden)

Leitfaden zur sicheren Entsorgung von Abfällen, die Nanomaterialien enthalten

Die novellierte Abfallverzeichnis-Verordnung

INFO LEERE UNGEREINIGTE VERPACKUNGEN

Reststoffe aus der MVA gefährlicher Abfall?

Plausibilitätsprüfung von Sicherheitsdatenblättern. Dr. Axel-Rüdiger Schulze IHK Südlicher Oberrhein

1. STOFF-/ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG 2. MÖGLICHE GEFAHREN 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN

Global Harmonisiertes System zur. Chemikalien

EG-Sicherheitsdatenblatt

EG-Sicherheitsdatenblatt

EG Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 453/2010

Neue H-Kriterien - Auswirkungen im Altlastenbereich?

1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens. 2. Mögliche Gefahren. 3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

WIKO Textilkleber Druckdatum: Seite 1 von 5

Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen

Kein Änderungsdienst! Version Überarbeitet am Druckdatum

EG-Sicherheitsdatenblatt

EG-Sicherheitsdatenblatt

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Gefahrstoffsymbole. GHS (Global harmonisiertes System) (Schwarze Symbole in rot umrandeter Raute) EU-Recht (orange Piktogramme)

GHS / CLP. Was ist GHS. Was ist CLP

GHS - Global harmonisiertes System für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

GHS-Unterweisung. Auf der nächsten Abbildung ist ein Beispiel für ein neues GHS-Gebindeetikett abgebildet. Es handelt sich um Waschbenzin.

FOX Einführung in die Kennzeichnung nach CLP. Ralf John

Informationsblatt für Erzeugnisse

Neue Entzündlichkeitsgrenzen bei Flüssigkeiten nach folgender Tabelle: 1 Hochentzündlich 35 C < 0 C < 23 C. 2 Leichtentzündlich > 35 C < 21 C < 23 C

Erläuterungen zur Revision der Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DES GEMISCHES UND DES UNTERNEHMENS. Artikelnummern: Registriernummer: N-17726

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS

Berücksichtigung von Gefährlichkeitseigenschaften im Abfallrecht sichere Entsorgung von Nanoabfällen

Übersicht über Mengengrenzen und daraus resultierende Bestimmungen nach der TRGS 510, Stand

Implementierung des UN GHS in der EU Allgemeine Prinzipien

Gefahrensymbol. Explosionsgefährlich. Brandfördernd. Hochentzündlich

Technische Information gemäß 1907/2006/EG, Artikel 32

Die neue Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU

Was Sie beim Erfassen und Einstufen von Abfällen beachten müssen

Einstufung von pech-/ teerhaltigen Materialien - Wie mache ich es richtig falsch?

Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern

Sicherheitsdatenblatt gemäss 1907/2006/EG, Artikel 31

GHS-Kennzeichnung. Dipl.-Chem. Uta Köhler Januar 2009

3 Verpackungen die gefährliche Stoffe und Zubereitungen enthalten haben

Hinweise zur Einstufung und Einschlüsselung

Gefahrengutbeauftragtenverordnung Dokumentation und Information

Technische Information gemäß 1907/2006/EG, Artikel 32

GHS - CLP Das neue Kennzeichnungs- und Einstufungssystem für Gefahrstoffe

Vollzugshilfe zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrags

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS

CLP-Unterweisung. Auf der nächsten Abbildung ist ein Beispiel für ein neues CLP-Gebindeetikett abgebildet. Es handelt sich um Waschbenzin.

Technische Information gemäß 1907/2006/EG, Artikel 32

Stoffe zwingend bis zwingend seit

(Übersetzung) Multilaterale Vereinbarung M172. gemäß Abschnitt ADR über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten

Transkript:

Abfall- und Chemikalienrecht welche Schnittstellen gibt es? Gefahrgut- und Gefahrstoffexperte 1

Abfall- und Chemikalienrecht welche Schnittstellen gibt es? Abfallrecht Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) Listen zum Verkehr mit Abfällen (LVA) Geltungsbereich VeVA Inlandverkehr mit Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen; grenzüberschreitenden Verkehr mit allen Abfällen; Verkehr mit Sonderabfällen zwischen Drittstaaten, sofern er von Unternehmen in der Schweiz organisiert ist oder solche daran beteiligt sind. 2

Abfall- und Chemikalienrecht welche Schnittstellen gibt es? Chemikalienrecht Chemikalienverordnung (ChemV) VO (EG) 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP/GHS) Geltungsbereich ChemV Ermittlung und Beurteilung der Gefahren und Risiken für das Leben und die Gesundheit des Menschen sowie für die Umwelt, die von Stoffen und Zubereitungen ausgehen können; Voraussetzungen für das Inverkehrbringen von Stoffen und Zubereitungen, die den Menschen oder die Umwelt gefährden können; Umgang mit Stoffen und Zubereitungen, die den Menschen oder die Umwelt gefährden können; Bearbeitung von Daten über Stoffe und Zubereitungen durch die Vollzugsbehörden. 3

Abfall- und Chemikalienrecht welche Schnittstellen gibt es? Chemikalienrecht Diese Verordnung gilt nicht für: Stoffe, Zubereitungen und Gegenstände, die nach Artikel 7 Absatz 6 USG Abfälle sind. Definition Abfall, USG, Art. 7: Abfälle sind bewegliche Sachen, deren sich der Inhaber entledigt oder deren Entsorgung im öffentlichen Interesse geboten ist. 4

Abfallarten VeVA, Art. 2: Es wird unterschieden in verschiedene Abfallarten:» Sonderabfälle [S] Lösemittel, Farben und Lacke Altöl» andere kontrollpflichtige ohne Begleitschein [ak] Holzabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten Altreifen» andere kontrollpflichtige mit Begleitschein [akb] Stark verschmutzter Gleisaushub» andere Abfälle Hauskehricht Papier, Karton, Glas 5

Klassifizierung von Abfällen Abfallcodes Im Abfallverzeichnis Insgesamt 851 Abfallcodes im Abfallverzeichnis Sonderabfälle: 423 Abfallcodes Andere kontrollpflichtige Abf.: 23 Abfallcodes andere kontrollpflichtige Abf. mit Begleitscheinpflicht: 3 Abfallcodes 174 Abfallarten sind nur dann als Sonderabfall zu klassieren, wenn sie gefährliche Stoffe enthalten oder damit verunreinigt sind (sogenannte Spiegeleinträge). 6

Klassifizierung von Abfällen Bestimmung des Abfallcodes in 4 Schritten 1. Kapitel 01 bis 12 oder 17 bis 20. 2. Findet sich keine passende Abfallart sind Kapitel 13, 14 und 15 zu prüfen. 3. Findet sich nichts, so ist gemäß Kapitel 16 zu bestimmen. 4. Findet sich auch hier nichts, ist die Abfallart deren Abfallschlüssel mit 99 (a. n. g.) endet in dem Teil des Abfallverzeichnisses zu verwenden, der der abfallerzeugenden Tätigkeit entspricht. 7

Klassifizierung von Abfällen Einstufung gemäss Abfallrecht Listen zum Verkehr mit Abfällen (LVA) Abfallcodes nach 20 Herkunftsbereichen (Anhang I, LVA) Abfallcode 6 stellig: 08 Grober Herkunftsbereich: Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung von Beschichtungen (Farben, Lacke, Email), Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben 03 Enger Herkunftsbereich: Abfälle aus der Herstellung, Zubereitung,? Vertrieb und Anwendung von Druckfarben 12 Abfallbezogen 08 03 12 S Druckfarbenabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten 8

Klassifizierung von Abfällen Viele Abfallcodes enthalten die Zusatzbezeichnung «die gefährliche Stoffe enthalten» z.b. 06 05 02 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, «die gefährliche Stoffe enthalten» 07 04 13 Feste Abfälle, «die gefährliche Stoffe enthalten» 08 03 12 Druckfarbenabfälle, «die gefährliche Stoffe enthalten» Hierbei handelt es sich um die sog. Spiegeleinträge. 9

Klassifizierung von Abfällen Unterscheidung der Einstufung zwischen Abfallrecht und Chemikalienrecht Zuordnung: Sonderabfall Aufgrund der Herkunft (z.b. Abfälle aus org.- chem. Prozessen) Chemikalienrecht - Aufgrund von chem., physik. oder giftigen Eigenschaften (z.b. Flammpunkt, LD 50 Wert) oder - Berechnungsmethode über die Konzentration der gefährlichen Inhaltsstoffe 10

Schnittstelle zum Chemikalienrecht Einstufung im Chemikalienrecht Möglichkeit 1: Einstufung über Werte Beispiel: Entzündliche Flüssigkeiten über den Flammpunkt (FP): FP < 23 C und Siedepunkt 35 = Kat. 1 FP < 23 C und Siedepunkt > 35 = Kat. 2 FP 23 C und 60 C = Kat. 3 11

Schnittstelle zum Chemikalienrecht Einstufung im Chemikalienrecht Möglichkeit 2: Berechnungsmethode Festgelegte Konzentrationsgrenzen geben an, ab welcher Konzentration an Bestandteilen ein Gemisch einzustufen ist. 12

Schnittstelle zum Chemikalienrecht Einstufung im Chemikalienrecht Gefahrenhinweise (H-Sätze) 13

Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG Was macht die Abfallrahmenrichtlinie Einstufung von Abfällen als gefährlich oder nicht gefährlich erfolgt mit Verweis auf Anhang III der Abfallrahmenrichtlinie mit den dortigen gefahrenrelevanten Eigenschaften HP 1 - HP 15 (Hazardous Property). Entscheidung über Zuordnung einer gefahrenrelevanten Eigenschaft zu einem Abfall bezieht sich auf das Vorhandensein von Stoffen im Abfall, die nach Anhang VI der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 bestimmten Gefahrenhinweise (H-Sätze) zuzuordnen sind. 14

Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG Gefahrenrelevante Eigenschaften H-Kriterium Bezeichnung H-Kriterium Bezeichnung HP1 explosiv HP9 infektiös HP2 brandfördernd HP10 reproduktionstoxisch HP3 entzündbar HP11 mutagen HP4 reizend HP12 Freisetzung eines akut toxischen Gases HP5 Spezifische Zielorgan- Toxizität (STOT)/Aspirationsgefahr HP13 sensibilisierend HP6 akute Toxizität HP14 ökotoxisch HP7 karzinogen HP15 Abfall, der eine der o.g. HP8 ätzend gefahrenrelevanten Eigenschaften entwickeln kann, die der ursprüngliche Abfall nicht unmittelbar aufweist 15

Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG Einstufung von Abfällen gemäss den gefährlichen Eigenschaften Gefahrenrelevante Eigenschaften von Abfällen HP 3 HP 3 entzündbar : Flüssiger Abfall mit Flammpunkt von unter 60 C oder Abfälle von Gasöl, Diesel und leichten Heizölen mit Flammpunkt von > 55 C und 75 C oder andere Kriterien. Deutet das Vorhandensein eines Stoffs darauf hin, dass der Abfall entzündbar ist, so ist er nach HP 3 als gefährlich einzustufen. (Angaben nicht vollständig aufgeführt) Gefährlichkeitseigenschaften: H220 H226, H228, H242, H250, H251, H252, H260, H261. 16

Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG Einstufung von Abfällen gemäss den gefährlichen Eigenschaften Gefahrenrelevante Eigenschaften von Abfällen HP 4 HP 4 reizend Hautreizung und Augenschädigung : Abfall, der bei Applikation Hautreizungen oder Augenschädigungen verursachen kann. Beträgt die Konzentration aller Stoffe, denen Hautverätzung (H314) zugeordnet ist, 1 % - 5%, so ist der Abfall nach HP 4 als gefährlich einzustufen. Beträgt die Konzentration aller Stoffe, denen H318 zugeordnet ist, 10 % oder mehr, so ist der Abfall nach HP 4 als gefährlich einzustufen. Beträgt die Konzentration aller Stoffe, denen H315 und H319 zugeordnet sind, 20 % oder mehr, so ist der Abfall nach HP 4 als gefährlich einzustufen. Gefährlichkeitseigenschaften: H314, H315, H318, H319 17

Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG Einstufung von Abfällen gemäss den gefährlichen Eigenschaften Gefahrenrelevante Eigenschaften von Abfällen HP 8 HP 8 ätzend : Abfall, der bei Applikation Hautverätzungen verursachen kann. Enthält ein Abfall einen oder mehrere Stoffe, die als hautätzend 1A, 1B oder 1C eingestuft sind, und beträgt die Summe ihrer Konzentrationen 5 % oder mehr, so ist der Abfall nach HP 8 als gefährlich einzustufen. Der Berücksichtigungsgrenzwert in einer Beurteilung auf Hautätzung 1A, 1B, 1C (H314) beträgt 1,0 %. Gefährlichkeitseigenschaften: H314 18

Schnittstelle zum Chemikalienrecht Das Sicherheitsdatenblatt Ein Sicherheitsdatenblatt dient in erster Linie dazu, die Gefahren, die von einem Stoff ausgehen und die dazugehörenden Schutzmassnahmen zu beschreiben. Es enthält zusätzlich noch Daten zur Lagerung, zum Transport und zur Entsorgung der gefährlichen Stoffe. 19

Sicherheitsdatenblatt Abschnitt 2: Angabe der Einstufung und der Kennzeichnung des Stoffes oder Gemisches. Wichtig für die Einteilung gemäss Abfallrahmenrichtlinie. 20

Schnittstelle zum Chemikalienrecht Das Sicherheitsdatenblatt Angabe des Abfallcodes im Abschnitt 13 21

Abfall- und Chemikalienrecht welche Schnittstellen gibt es? Fazit: Die besten Hilfestellungen nützen nichts, wenn folgende Probleme bei der betrieblichen Abfallsammlung bestehen. Probleme bei der Abfallentsorgung Fehlende Informationen über Inhaltstoffe der Abfälle Schlechte Sortierung / Sammlung der Abfälle Verunreinigungen der Abfälle mit unbekannten Stoffen 22

Ihre Fragen beantworten wir gerne Expertise Services Umweltsicherheit Richtistrasse 15 8304 Wallisellen www.gefahrgut.ch 044 877 61 33 matthias.mettke@safetycenter.ch 23