Inklusion. Inklusiver Unterricht und. sonderpädagogische Förderung

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Transkript:

I Inklusion Inklusiver Unterricht und sonderpädagogische Förderung

II Impressum Bezirksregierung Münster Domplatz 1-3 48143 Münster Telefon 0251 411-0 Telefax 0251 411-2525 E-Mail: poststelle@brms.nrw.de Internet: www.brms.nrw.de E-Mailadresse für Anregungen und Hinweise: Inklusionsordner@brms.nrw.de Bezirksregierung Münster Dezernat 41 2. Auflage, März 2018

III Übersicht Kapitel Teil A 1. Individuelle Förderung und sonderpädagogische Unterstützung im GL 2. Darstellung des Bedarfs von Kindern und Jugendlichen mit einer besonderen Lernausgangslage 3. Fördern kooperativ planen - der Förderplan 4. Leistungsbewertung und Zeugnisse 5. Nachteilsausgleich 6. Kooperation und Kommunikation in der Schule 7. AO-SF Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung 8. Regionales Fortbildungszentrum der BR Münster am Standort Stift Tilbeck 9. Projekte und Projektmanagement der BR Münster zum Themenfeld Inklusion 10. Unterstützungssysteme und Ansprechpartner - Inklusion Teil B Informationen aus dem Schulamt zum Thema Inklusion Teil C Flyer, Handreichungen und Leitfäden Flyer Vereinbarungen zum Gemeinsamen Lernen Das Fortbildungszentrum Die Beratungshäuser Gelsenkirchen und Münster Beratungsangebot Assistive Technologien & Unterstützte Kommunikation Handreichungen Handreichung der sonderpädagogischen Fachlichkeit für den Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung Handreichung zur sonderpädagogischen Fachlichkeit im Förderschwerpunkt Lernen Leitfäden Leitfaden zur Umsetzung des inklusiven Bildungsauftrags unter besonderer Berücksichtigung von Schülerinnen und Schülern mit herausfordernden Verhaltensweisen Leitfaden zur Umsetzung des inklusiven Bildungsauftrags unter besonderer Berücksichtigung des zieldifferenten Lernens

IV Abkürzungsverzeichnis Ansprechpartner IFAs IKOs IMOs Inklusionsfachberaterinnen und Inklusionsfachberater Inklusionskoordinatorinnen und Inklusionskoordinatoren Inklusionsmoderatorinnen und Inklusionsmoderatoren Förderschwerpunkte ESE oder ES GG HK KME oder KM SE SQ LE Emotionale und soziale Entwicklung Geistige Entwicklung Hören und Kommunikation Körperliche und motorische Entwicklung Sehen Sprache Lernen Weitere Abkürzungen AO-SF BK BR FöS GL LES LWL OdGL Sek 1 oder Sek I SoPäd SozPäd SuS Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung Berufskolleg Bezirksregierung Förderschule Gemeinsames Lernen Lern- und Entwicklungsstörungen Sammelbegriff für die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache sowie Emotionale und soziale Entwicklung Landschaftsverband Westfalen-Lippe Ort(e) des Gemeinsamen Lernens Sekundarstufe 1 Sonderpädagogin / Sonderpädagoge Sozialpädagogin / Sozialpädagoge Schülerinnen und Schüler

V Präambel Mit Inkrafttreten des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes und dem Auftrag zur Gestaltung einer inklusiven Bildungslandschaft sind umfassende Anforderungen an das allgemeine Schulsystem gestellt worden. Schulgesetz 2(5) "Die Schule fördert die vorurteilsfreie Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung. In der Schule werden sie in der Regel gemeinsam unterrichtet und erzogen (inklusive Bildung). Schülerinnen und Schüler, die auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, werden nach ihrem individuellen Bedarf besonders gefördert, um ihnen ein möglichst hohes Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensgestaltung zu ermöglichen." (Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, MSW, 2014) Immer mehr allgemeine Schulen stellen sich mit großem Engagement der Aufgabe, das Gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung zu ermöglichen. Das Grundverständnis von Inklusion, Vielfalt und Verschiedenheit anzunehmen, erfordert in den Schulen umfassende Schulentwicklungsprozesse. Die Qualität der gemeinsamen Bildung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen, die Standards für (sonder-)pädagogische Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote zu sichern und weiterzuentwickeln, ist unser gemeinsamer Anspruch. Mit dem vorliegenden Ordner verfolgt die Bezirksregierung Münster das Ziel, mit Informationen die Schulen in fachlichen und rechtlichen Fragen zu unterstützen. Der Ordner ist bewusst offen angelegt, so dass gelungene Beispiele der Realisierung des inklusiven Auftrags in der Region ergänzend eingefügt werden können. Wir hoffen, dass der Ordner für Sie ein hilfreiches Werkzeug darstellt und sind für Ihre Fragen, Anregungen und Ergänzungen dankbar. Uwe Eisenberg Hauptdezernent Grund- und Förderschulen

VI Literaturverzeichnis BDH. (2005). Positionspapier "Gemeinsames Lernen und Leben von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Hörschädigung". Abgerufen am 12 2017 von http://www.b-d-h.de/images/pdf/teil_2_integratrionspapier.pdf Bezirksregierung Düsseldorf (2015). Manual zur Erstellung eines schulischen Konzepts: Gemeinsames Lernen auf dem Weg zur Inklusion in der allgemeinen Schule. Düsseldorf Melzer, C. (2008). Was ist ein guter Förderplan? Spuren - Sonderpädagogik in Bayern 3/2008, VDS Bayern. Nürnberg. (2014). Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW SchulG) vom 15. Februar 2005, geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Juni 2014. Düsseldorf. (2014). Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke (Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung AO-SF) vom 29. April 2005, geändert druch Verordnung vom 29. September 2014. Düsseldorf. (2015). Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW SchulG) vom 15. Februar 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.März 2015. Düsseldorf. (2015). Referenzrahmen Schulqualität NRW. Schule in NRW Nr. 9051. Düsseldorf. (2016) Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) vom 15. Februar 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. Dezember 2016. Düsseldorf. Ministerium für Schule Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen, MSB. (2017) Gewährung von Nachteilsausgleichen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen, Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und/oder besonderen Auffälligkeiten Arbeitshilfen für Schulen, Stand Juli 2017. Abgerufen am 02 2018 von https://www.schulministerium.nrw.de /docs/bp/lehrer/service/ratgeber/nachteilsausgleiche.

VII Popp, K.; Melzer, C. & Methner, A. (2017). Förderpläne entwickeln und umsetzen. 3. Auflage. München: Reinhardt. Schuppner, Saskia. (2012). Mein Inklusionsmaterial. Stuttgart: Klett. Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Bundesrepublik Deutschland, KMK. (1998). Empfehlungen für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung. Abgerufen am 09 2015 Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Bundesrepublik Deutschland, KMK. (1998). Empfehlungen für den Förderschwerpunkt Sprache. Abgerufen am 09 2015 Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder der bundesrepublik Deutschland, KMK. (2010). Empfehlungen zum Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung. Abgerufen am 09 2015 Speck, Otto. (2005). Menschen mit geistiger Behinderung: Ein Lehrbuch zur Erziehung und Bildung. München: Ernst Reinhardt. Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, KMK. (2012). Inklusive Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen. Abgerufen am 09 2015 VDS. (2017). Positionen Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung. Standards der sonderpädagogischen Förderung Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung. Abgerufen am 02 2018 von http://www.verbandsonderpaedagogik.de/upload/pdf/positionen/2017_geistige_entwicklung.pdf