Genossenschaften Organisation und Gesellschaftsform Gründung und Praxis von Energiegenossenschaften



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Transkript:

Genossenschaften Organisation und Gesellschaftsform Gründung und Praxis von Energiegenossenschaften Bernhard Brauner Genossenschaftsverband e.v. Seite 1

Genossenschaftsverband e.v. - GenoPortal Seite 2

Genossenschaftsgesetz 53 Pflichtprüfung 54 Pflichtmitgliedschaft im Prüfungsverband 55 Prüfung durch den Verband 11 Abs. 2 Anmeldung der Genossenschaft Bescheinigung und gutachtliche Äußerung Seite 3

Wir vertreten... 1.837 Mitgliedsunternehmen in 13 Bundesländern Prüfen Beraten Betreuen ca. 60 % Fläche in Deutschland ca. 50 % Einwohner Genossenschaften sind... offen für Jedermann demokratisch aufgebaut insolvenzfest Seite 4

Netzwerk GenoPortal - intern GV Hannover 0511 / 9574-0 Hans-Wolfgang Richter (-224) Caspar Lücke (-312) Andramedos eg Prof. Dr. Wolfgang George Tel. 0641 / 9482111 Volkmar Kaiser Tel. 0170 / 5227222 GV Saarbrücken Wolfgang Morbach Tel. 0681 / 3870623 Dialog-Partner VR-Banken GenoPaten GV Neu-Isenburg 069 / 6978-0 Bernhard Brauner (-133) Daniela Watzke (-181) GV Leipzig N.N. GV Berlin Dr. Andreas Eisen Tel. 030 / 26472-43 GV Schwerin Thoralf Risch Tel. 0385 / 3433-149 GV Rendsburg 04331 / 1304-0 Hartmut Bödecker (-1258) Dr. Burghardt Otto (-1220) Seite 5

Übersicht Einleitung Beispiele Das deutsche Genossenschaftswesen Ausgangslage Die eingetragene Genossenschaft (eg) Gründung weitere Informationen und Veranstaltungen Seite 6

Überall dort wo mindestens drei Personen ein gleiches wirtschaftliches (soziales oder kulturelles) Ziel verfolgen, ist die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (eg) auf deren Anwendbarkeit zu prüfen. Seite 7

Beispiele Seite 8

Bioenergiedorf Jühnde eg Seite 9

Seite 10

KBG eg Seite 11

Das deutsche Genossenschaftswesen Seite 12

Das deutsche Genossenschaftswesen Entstehung des deutsche Genossenschaftswesen (ab 1850), geht zurück auf Bestrebungen von Hermann Schulze-Delitzsch (1808-1883) und Friedrich-Wilhelm Raiffeisen (1818-1888) 1. Genossenschaftsgesetz vom 27. März 1867 2. Genossenschaftsgesetz vom 1. Mai 1889 (BGB vom 18. August 1896) Seite 13

Genossenschaften prägen die deutsche Wirtschaft... fast 100 % aller Landwirte, Gärtner, Winzer... 90 % aller Bäcker und Fleischer 75 % aller Einzelhandelskaufleute 60 % aller Handwerker 50 % aller Haushalte... sind Mitglieder einer Genossenschaft Seite 14

Das deutsche Genossenschaftswesen 7.000 genossenschaftliche Unternehmen gibt es in Deutschland (ca. 300.000 in der EU) 20 Millionen Menschen in Deutschland, also jeder Vierte, sind Mitglied einer Genossenschaft (140 Mio. in EU) Die Genossenschaftsorganisation bietet in Deutschland mehr als 700.000 Menschen einen Arbeitsplatz und stellt ca. 35.000 Ausbildungsplätze zur Verfügung. Seite 15

Genossenschaftswesen besitzt Verfassungsrang Verfassung für Rheinland-Pfalz vom 18. Mai 1947 Erster Hauptteil: Grundrechte und Grundpflichten VI. Abschnitt: Die Wirtschafts- und Sozialordnung Artikel 65 Absatz 3: Das Genossenschaftswesen ist zu fördern. Seite 16

Ausgangslage Seite 17

Genossenschaften Unternehmen, Selbständige, Bürger und Verwaltungen, die Versorgungssicherheit 1 Überschrift sowie erstes wirtschaftliche Kapitel Vorteile erlangen wollen 2 Überschrift zweites Kapitel 3 Überschrift drittes Kapitel Kooperation 4... Strategie Nebenbedingungen überschaubares finanzielles Risiko unbürokratischer Ein- und Austritt demokratische Struktur, keine Majorisierung der Mehrheit durch Einzelne oder wenige Personen Sicherstellung der Interessenhomogenität Seite 18

Die eingetragene Genossenschaft (eg) Seite 19

Rechtsformwahl Kapitalgesellschaft Personengesellschaft Seite 20

Wesen der Genossenschaft 1 Genossenschaftsgesetz Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern, erwerben die Rechte einer "eingetragenen Genossenschaft". Seite 21

Was ist eine Genossenschaft? Förderung der wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder, deren selbständige Existenz erhalten bleibt, durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb Seite 22

Genossenschaften - die ideale Rechtsform 1 Überschrift erstes Kapitel Flexible Gestaltbarkeit des gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes 2 Überschrift zweites Kapitel Demokratische Mitwirkung: Die Steuerung und Kontrolle der 3 Überschrift drittes Kapitel Genossenschaft bleibt bei den Mitgliedern gemäß dem Grundsatz 1 Person = 1 Stimme 4... Minimales finanzielles Risiko der Mitglieder Steuerliche Vorteile bei der Ausschüttung von Überschüssen an die Mitglieder in Form einer genossenschaftlichen Rückvergütung (diese zählt zu den Betriebsausgaben der eg) Seite 23

Genossenschaften - die ideale Rechtsform Einfache Handhabung des Ein- und Austritts von Mitgliedern 1 Überschrift erstes Kapitel - Übertragung des Geschäftsguthabens 2 Überschrift zweites Kapitel Einfache Vermögensauseinandersetzung 3 Überschrift drittes Kapitel 4... Haftung der eg ist auf das Genossenschaftsvermögen beschränkt Stabile Rechtsform Insolvenzrate 0,1 % an den gesamten Unternehmensinsolvenzen Gesetzliche Prüfung, die über die Jahresabschlussprüfung bei Kapitalgesellschaften hinausgeht Seite 24

Governancestruktur der Genossenschaft Vorstand - mindestens 1 Vorstandsmitglied 1 Überschrift Berichtspflicht erstes Kapitel 2 Überschrift Kontrolle zweites Kapitel - bei mehr als 20 Mitgliedern, mind. 2 Vorstandsmitglieder 3 Überschrift drittes Kapitel 4... Bestellt den Vorstand Die Generalversammlung entlastet den Vorstand und den Aufsichtsrat, beschließt über die Satzung, die Überschussverteilung etc. Aufsichtsrat - mindestens 3 Mitglieder der Genossenschaft - fakultativ, wenn 20 Mitglieder Bestellt den Aufsichtsrat Generalversammlung Prüfungsverband Mitglied wird das Unternehmen, der Selbständige oder der Bürger Seite 25

Die Satzung - Mindestinhalt Firma und Sitz Gegenstand des Unternehmens Mitgliedschaft Organe Nachschusspflicht der Mitglieder Bestimmungen zur Generalversammlung Form der Bekanntmachungen Geschäftsanteil, Pflichteinzahlungen Rücklagenbildung Seite 26

Die Satzung Zweck und Gegenstand In der Satzung werden Zweck und Gegenstand des Unternehmens festgelegt. (Beispiel Bioenergiegenossenschaft) Danach soll die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder durch Beschaffung und Erzeugung von Energie und den Vertrieb von Wärme, Energieträgern und Energietechnik erfolgen. Seite 27

Gründung Seite 28

Neugründungen 2005 bis 2010 2005: 11 Genossenschaften 2006: 12 Genossenschaften 2007: 32 Genossenschaften 2008: 42 Genossenschaften 2009: 72 Genossenschaften 2010: bisher 60 Genossenschaften Seite 29

Genossenschaften gründen Die Klassische Genossenschaft Die Projektentwicklungsgenossenschaft Die Gründung der modernen Projektentwicklungsgenossenschaft Businessplan Satzung Organisationsstruktur Seite 30

Der Gründungsprozess der klassischen Genossenschaft: - erfordert Zeit, - ist mit erheblichem Aufwand verbunden, - birgt Haftungsrisiken, - die Vorgründungskosten sind bei der künftigen Genossenschaft nicht ansatzfähig. Seite 31

Gründungsfahrplan 1 Überschrift erstes Kapitel Idee, Grobplanung, Suche nach Kooperationspartnern 2 Überschrift zweites Kapitel 3 Überschrift drittes Kapitel 4... Vorgespräche und Zusammenarbeit mit dem Genossenschaftsverband bei - Geschäftsplan - Satzung - Gründungsversammlung Gründungsakt - Gründungsprüfung - Eintragung in das Genossenschaftsregister Seite 32

Genossenschaften standardisiert gründen Genossenschaftsrechtsnovelle 2006 Vor der Novelle Förderung der wirtschaftlichen Verhältnisse 7 Gründungsmitglieder 2 Vorstandsmitglieder 3 Aufsichtsratsmitglieder nur förderfähige Mitglieder Nach der Novelle Förderung auch sozialer und kultureller Belange 3 Gründungsmitglieder opt. 1 Vorstandsmitglied (bis 20 Mitglieder) AR fakultativ bei kleiner eg (bis 20 Mitglieder) investierende Mitglieder laufende Beiträge Mindestkapital Sacheinlagen Erleichterungen für Organmitglieder Mehrstimmrechte Prüfungserleichterungen Teilübertragung möglich Seite 33

Der Gründungsprozess bei der modernen Projektgenossenschaft bietet folgende Vorteile: - er ist kurz, - er braucht nur drei Mitglieder, - die Idee und das Geschäftsmodell sind schon fertig und stehen mit allen notwendigen Unterlagen sofort zur Verfügung, - in einem Tag ist die eg errichtet, geprüft und kann eingetragen werden, - das spart Zeit und Kosten, - und vermindert die Haftungsrisiken. Seite 34

Genossenschaften standardisiert gründen Businessplan Finanzierung und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Projektentwicklungsgenossenschaft Geschäftsanteil EUR 100,00 Kündigungsfristen 6 Monate Mindestkapital 80 % der Geschäftsguthaben laufende Beiträge max. EUR 1.000,00 pro Jahr Die Finanzierung der anfallenden Aufwendungen erfolgt durch die laufenden Beiträge, die Geschäftsguthaben bleiben unangetastet. Seite 35

Genossenschaften standardisiert gründen Satzung der Projektentwicklungsgenossenschaft Der Inhalt der Satzung der Projektentwicklungsgenossenschaft entspricht dem Mindestinhalt nach dem Genossenschaftsgesetz 1 Firma, Sitz, Zweck, Gegenstand, Geschäftsjahr 2 Geschäftsanteil, Zahlung, Rücklagen, Verjährung, Nachschüsse, Mindestkapital, Rückvergütung 3 Generalversammlung 4 Vorstand 5 Bevollmächtigter, Revisionskommission 6 Beendigung der Mitgliedschaft, Ausschluss, Auseinandersetzung 7 Bekanntmachungen Seite 36

Windenergie Nahwärmeversorgung Photovoltaik Netzbetrieb Projektentwicklungsgenossenschaft Biogas Erdwärme Verbesserung CO2-Bilanz Energieeffizienz Beratung Stromhandel Seite 37

Genossenschaften standardisiert gründen Organisationsstruktur der Projektentwicklungsgenossenschaft Bevollmächtigter der Generalversammlung (muss nicht Mitglied sein) Vorstand (mindestens ein Vorstandsmitglied) (optional Revisionskommission zur Prüfung nach 38 Abs. 1 Satz 3 GenG) wählt Prüfungsverband Die Generalversammlung nimmt die gesetzlichen Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats wahr Seite 38

Genossenschaften standardisiert gründen Fahrplan von der (bereits eingetragenen) Projektentwicklungsgenossenschaft zur werbenden Genossenschaft 1. Schritt: im Stadium Projektentwicklungsgenossenschaft eg Konkretisierung von Projekte, dann ggf. Anpassung von Satzung und Businessplan 2. Schritt: zur operativ tätigen Genossenschaft durch Einwerbung weitere Mitglieder (eg-anteile) mit Vertriebspartner, z.b. die örtliche Bank und/ oder eigene Vertriebsorganisation Seite 39

Weitere Informationen und Veranstaltungen Seite 40

Weitere Informationen Seite 41

3. Fachtagung Regionale Energieversorgung am 28. September 2010 bei Juwi AG in Wörrstadt Seite 42

Ausblick 25.11. 2010 Kongresshalle Gießen www.kommunale-kooperation.de Seite 43

DANKE 1 Überschrift erstes Kapitel 2 für Überschrift Ihre zweites Kapitel 3 Überschrift drittes Kapitel Aufmerksamkeit 4... Seite 44