Informationsrundschreiben Nr vom 07. Januar 2019 Seite 1

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Transkript:

Seite 1 KEV Informationsrundschreiben Nr. 2019-12112018-01 vom 07. Januar 2019 Thema: Kurzinformation: Adressat: Upgrade KEV.Kita 6.2. Bereitstellung Beträge U-Entlastung und Entlastung von den Elternbeiträgen für Geschwisterkinder 6. KiföG M-V ÄndG Umsetzung der Anforderungen gemäß Sechstes Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (6. KiföG M-V ÄndG) Einführung einer weiteren Entlastung von den Elternbeiträgen für Geschwisterkinder Träger von Kindertageseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern Voraussetzungen: KEV 6.2 Verweise: Produktgruppe: Link Sechstes Gesetz zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (6. KiföG M-V ÄndG) KEV -> M-V l Kinderstammdaten l Berechnung Elternbeiträge

Seite 2 Kurzbeschreibung: Bereitstellung neue Beträge U-Entlastungen und Elternentlastung Geschwisterkinder Aktivitäten zum Einsatz erforderlich: Installation KEV-Upgrade Maßnahmen erforderlich: Installation KEV-Upgrade Installation Upgrade Modul KEV-FIBU Datenschnittstelle Gegebenenfalls Anpassung der Rechnungsdokumente (Eltern) mit Ausweisung der Elternentlastung Geschwisterkinder Verfügbarkeit KEV-Upgrade: 07.01.2019

Seite 3 Inhalt U3/Ü3/U7 - Elternentlastung l Erhöhte Entlastungssätze zum 01.01.2019... 4 KEV l Kinderstammdaten l Elternentlastung Geschwisterkinder... 6 KEV l Werkzeug l Erfassung Geschwisterentlastung... 7 Kostenbeitragsrechnung Elternbeiträge ab dem 01.01.2019... 8 Sonstige Hinweise... 9

Seite 4 U3/Ü3/U7 - Elternentlastung l Erhöhte Entlastungssätze zum 01.01.2019 Mit dem Upgrade werden die erhöhten Entlastungssätze in KEV bereitgestellt. Diese gelten ab 01.01.2019 und werden vom Programm automatisch berücksichtigt. Bei Korrekturen von historischen Zeiträumen werden die zum jeweiligen Zeitraum gültigen Entlastungssätze berücksichtigt. UNTER 3 JAHREN bei einer Ganztagsförderung in einer Kita bei Teilzeit in einer Kita und halbtags bei Ganztagsförderung durch eine Tagespflegeperson bei Teilzeitförderung durch eine Tagespflegeperson und bei Halbtagsförderung durch eine Tagespflegeperson ÜBER 3 JAHREN bei einer Ganztagsförderung in Kita bei Teilzeit in Kita und halbtags bei einer Ganztagsförderung in Kindertagespflege bei Teilzeit und Kindertagespflege und halbtags IM VORSCHULJAHR bei einer Ganztagsförderung bei Teilzeit in einer Kita und halbtags bis zu 170 Euro 102 Euro 68 Euro 100 Euro 60 Euro 40 Euro 65 Euro 39 Euro 26 Euro 60 Euro 36 Euro 24 Euro 95 Euro 57 Euro 38 Euro

Seite 5 Um vor Erstellung der Kostenstatistik (Abrechnung) die erhöhten Entlastungsbeträge in den Kinderstammdaten einsehen zu können, führen Sie einmalig eine Berechnung der Gebühren unter KEV l Grundlagen l Berechnen aktuell durch. Dies kann je nach Anzahl der Kinderdatensätze einige Zeit in Anspruch nehmen. Abb. KEV l Grundlagen l Berechnen aktuell Durch den KEV-Benutzer sind keine weiteren Aktionen erforderlich um die erhöhten Entlastungssätze in der Abrechnung ab Januar 2019 zu berücksichtigen.

Seite 6 KEV l Kinderstammdaten l Elternentlastung Geschwisterkinder In den Kinderstammdaten im Reiter Kosten ist der Abzug Elternentlastung Geschwisterkind berücksichtigt. Dafür sind die Felder Betrag Geschwisterentlastung, Anspruch, Träger und automatische Berechnung neu in die Kostenbeitragsberechnung aufgenommen. Der Anspruch Elternentlastung Geschwisterkind für das Kind wird gesetzt durch die Auswahl im Feld Anspruch. Abb. KEV l Kinderstammdaten l Reiter Kosten Betrag Geschwisterentlastung Anspruch Elternentlastung Geschwisterkind Träger Elternentlastung Geschwisterkind autom. Berechnung Elternentlastung Geschwisterkind Elternentlastung Geschwisterkind ab 01.01.2019 laut 6. KiföG M-V ÄndG Hier wird hinterlegt, ob das Kind Anspruch gemäß 6. KiföG M-V ÄndG auf die Elternentlastung Geschwisterkind besitzt. Im Standard erfolgt eine automatische Berechnung der Elternentlastung wenn Kennzeichnung gesetzt ist. Am Kind kein ein individueller Kostenträger für die Mittel Elternentlastung Geschwisterkind hinterlegt werden. Wenn das Feld nicht belegt ist, gilt im Standard der am Kind hinterlegte Träger für die Landesmittel. Im Standard ist das Feld gesetzt. Dann erfolgt die Berechnung Elternentlastung Geschwisterkind automatisch Wenn nicht gesetzt, dann kann der Betrag für die Entlastung manuell durch den Benutzer eingegeben und gespeichert werden.

Seite 7 KEV l Werkzeug l Erfassung Geschwisterentlastung Über den MENÜPUNKT Zusatz/Geschwisterentlastung erfassen befindet sich das Werkzeug für die Erfassung der Entlastung Geschwisterkind laut 6. KiföG M-V ÄndG. Die Suche kann nach den Parametern Nachname Kind, Einrichtung und Anspruch J/N eine Auswahl erfolgen. Abb. KEV l Zusatz l Geschwisterentlastung erfassen Über das Feld Anspruch in der Ergebnistabelle kann dem jeweiligen Kinderdatensatz der Anspruch auf Zahlung Elternentlastung Geschwisterkind zugeordnet werden. Das Feld Zuschuss in der Ergebnistabelle wird daraufhin berechnet und aktualisiert. Wenn das Feld autom. Berechnung in der Ergebnistabelle nicht gesetzt ist, kann der Betrag im Feld Zuschuss manuell eingegeben werden. Dieser wird erst überschrieben wenn das Feld autom. Berechnung wieder gesetzt wird.

Seite 8 Kostenbeitragsrechnung Elternbeiträge ab dem 01.01.2019 Kostenbeitragsrechnung l Reihenfolge der Abzüge Elternbeitrag laut 6. KiföG M-V ÄndG: 1. Soziale Staffelung ( 21Absatz 2 Satz 3) 2. Übernahme Elternbeitrag ( 21 Absatz 6 Satz 1) 3. Elternentlastung für Geschwisterkinder ( 21 Absatz 5 Satz 3) 4. Elternentlastung U3/Ü3/U7 ( 21 Absatz 5 Satz 2) Nach 21 Absatz 5 Satz 3 und Satz 4 (neu) haben Eltern für das zweite und für jedes weitere Kind in der Kindertagesförderung einen Anspruch auf vollständige Entlastung von den Elternbeiträgen. Soweit bundesgesetzliche Kostenübernahmen oder Beitragsübernahmen durch Satzungsregelungen der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, zum Beispiel im Rahmen der sozialverträglichen Staffelung, oder gegebenenfalls der Kommunen geregelt sind, sind diese weiterhin vorgreiflich. Ein Abzug der Pauschalbeträge nach Absatz 5 Satz 2 kommt im Falle einer vollständigen Entlastung von den Elternbeiträgen nicht zum Tragen. 1 Hinweis: Die Elternentlastung Geschwisterkinder ( 21 Absatz 5 Satz 3) kommt bei Anspruch laut 6. KiföG M-V ÄndG vorgreiflich vor der Elternentlastung U3/Ü3/U7 ( 21 Absatz 5 Satz 2) zum Tragen. Einige Landkreise planen eine abweichende Reihenfolge der Abzüge in der Kostenbeitragsrechnung vorzunehmen. Wir weisen darauf hin, dass die oben aufgeführte Abzugsreihenfolge dem 6. KiföG M-V ÄndG entspricht. 1 GESETZENTWURF 6. KiföG M-V ÄndG Drucksache 7/2242(neu) 25.06.2018

Seite 9 Wichtige Hinweise vor der Abrechnung Um eine Übergabe der neuen Forderungen Elternentlastung Geschwisterkind von KEV an die Buchhaltung zu gewährleisten, muss die jeweilige im Einsatz befindliche FiBu- Datenschnittstelle erweitert und durch den KEV-Support konfiguriert werden. Die aktuell im Einsatz befindlichen FiBu-Datenschnittstellen dürfen ab 2019 nur dann eingesetzt werden, wenn die Elternentlastung Geschwisterkind in KEV nicht abgerechnet wird oder nicht an die Buchhaltung übergeben werden soll. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an den KEV-Support.