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Transkript:

Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte Entscheidung des BVL dar. Da die Berichte nach der Anhörung nicht mehr aktualisiert werden, ist es möglich, dass die später tatsächlich getroffenen Zulassungs- bzw. Genehmigungsentscheidungen von den Berichten abweichen. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) 006668-00/00 Wirkstoff(e): Quinoclamin Stand: 2010-08-30 SVA am: 2010-09-15 Lfd.Nr.: 27 Kontaktanschrift: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienststelle Braunschweig Messeweg 11/12 D-38104 Braunschweig Tel: +49 (0)531 299-3454 Fax: +49 (0)531 299-3002 E-Mail: axel.wilkening@bvl.bund.de

Inhaltsverzeichnis 1 Übersicht... 3 2 Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen... 7 3 Anwendungen... 10 4 Dekodierung von Auflagen und Hinweisen... 14 5 Anhang [Abkürzungen]... 15 Antrag: 006668-00/00-2 - SVA am: 2010-09-15

1 Übersicht 1.1 Basisdaten Pflanzenschutzmittel Kenn-Nr. 006668-00/00 Antragsart Zulassungsantrag gemäß 15 PflSchG Antragsteller Stähler International GmbH & Co. KG, Stader Elbstraße, 21683 Stade Wirkungsbereich Herbizid Formulierungstyp Wasserdispergierbares Granulat Wirkstoff (Wirkstoffnummer) Quinoclamin (0852) Gehalt Enthalten in zugelassenen Mitteln Status in der Wirkstoffprüfung 1.2 Beabsichtigte Entscheidung des BVL 500 g/kg ja Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen 1.2.1 Mittel zulassen 1.2.2 Beantragte Anwendungen Nummer Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Schadorganismus/ Zweckbestimmung Entscheidung 00-001 Rasen Moose nicht zulassen 00-002 Rasen Moose nicht zulassen 00-003 Baumschulgehölzpflanzen Brunnen-Lebermoos zulassen 1.3 Zusammenfassende Beurteilung/Hintergrund für die Entscheidung Bei Mogeton Top handelt es sich um ein wasserdispergierbares Granulat. Die technischen Daten erfüllen die Mindestanforderungen des FAO/WHO-Manuals (2006) und weisen darauf hin, dass bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Anwendung keine Probleme auftreten sollten. Für die Bestimmung von Quinoclamin und der relevanten Verunreinigung Dichlone im technischen Material sowie in der Formulierung stehen valide Analysemethoden zur Verfügung. Zur Bestimmung von Rückständen des Wirkstoffes Quinoclamin in Boden, Wasser und Luft stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Sofern die Verfütterung von behandeltem Gras bzw. Heu ausgeschlossen wird, sind Analysemethoden zur Bestimmung von Rückständen in Lebensmitteln aufgrund des Anwendungsgebiets nicht erforderlich. Das Mittel enthält den Wirkstoff Quinoclamin, der zu der chemischen Gruppe der Quinone gehört. Der für Moose selektive Wirkstoff Quinoclamin greift hemmend in die Phosphorylierungsreaktionen der Photosynthese ein (Photosysteme I und II; seitens HRAC noch nicht klassifiziert. Die Aufnahme erfolgt über die grünen Blättchen und die "Wurzeln" (Rhizoide), wobei der Transport innerhalb der Pflanze nur begrenzt stattfindet. Die hinreichende Wirksamkeit ist gegen Moose in Rasen als Spritzanwendung mit Spritzschirm sowie auch als Gießanwendung und gegen Brunnen-Lebermoos in Baumschulgehölzpflanzen im Freiland als Spritzanwendung mit Spritzschirm belegt. Die Auflage WH914 (In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können) wird für die AW 00/00-001 und 00/00-002 (Rasen) erteilt. Für die AW 00/00-003 Baumschulgehölzpflanzen wird die WH9152 (In die Antrag: 006668-00/00-3 - SVA am: 2010-09-15

Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist) erteilt. Resistenzen von Quinoclamin bei Moosen sind nicht bekannt. Das Resistenzrisiko ist als gering einzustufen. Phytotoxische Schäden am Rasen waren nur temporär. Aufgrund der Selektivität, der abdriftmindernden Ausbringung mit Spritzschirm (Rasen und Baumschulgehölzpflanzen) sowie des eingeschränkten Anwendungszeitraumes (Mai bis August) und der Tatsache, dass es sich bei Rasen um eine Dauerkultur handelt, sind Auswirkungen auf benachbarte Kulturpflanzen bzw. Nachbauprobleme nicht zu erwarten. wird als nicht bienengefährlich (B4) und als nicht schädigend für Populationen von Poecilus cupreus (Laufkafer) eingestuft. Bezüglich der Auswirkungen auf den Kurzflügelkäfer Aleochara bilineata wird das Mittel als schwach schädigend gekennzeichnet. Regenwürmer und Bodenmikroflora werden nicht geschädigt, so dass negative Auswirkungen auf die Bodenfruchtbarkeit nicht zu erwarten sind. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, die bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Mittels eine nachhaltige Landbewirtschaftung in Frage stellen. Die vorliegenden Angaben zum Wirkstoff und zum Präparat reichen zur Bewertung möglicher Gesundheitsgefahren sowie des Risikos für Mensch und Tier aus. Aus den Ergebnissen der vorgelegten Studien ergeben sich keine Hinweise auf nicht vertretbare Auswirkungen. Schädigende Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwender, Arbeiter oder Umstehende sind bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Pflanzenschutzmittels nicht zu erwarten. Die vorgesehenen Anwendungen sind nicht rückstandsrelevant, da keine Pflanzen für die menschliche und tierische Ernährung behandelt werden. Rückstandsdaten zu Erntegütern sind daher nicht erforderlich. Bei Ausschluss der Verfütterung des Grasschnitts ist nicht mit einer Exposition landwirtschaftlicher Nutztiere und damit auch nicht mit Rückständen von Quinoclamin in Lebensmitteln tierischer Herkunft zu rechnen. Eine Exposition von Verbrauchern über Nahrungsmittel pflanzlicher oder tierischer Herkunft ist somit nicht zu erwarten. Quinoclamin wird im Boden im Labor bei 20 C mit DT 50 -Werten von 20 bis 42 Tagen abgebaut. In Feldstudien lagen bei Applikation im Mai die DT 90 -Werte bei 41 und 97 Tagen, im Oktober 182 und 288 Tagen. Der K oc -Wert für Quinoclamin liegt bei durchschnittlich 1502 (716 bis 3937). Modellierungen mit PELMO 3.0 ergaben, dass weder für den Wirkstoff noch für den Metaboliten mit Konzentrationen > 0,1 g/l im Grundwasser zu rechnen ist. Die Anwendungen 001 und 002 sind aufgrund der Auswirkungen auf Regenwürmer nicht zulassungsfähig. Bei bestimmungsgemäßer Anwendung können für die zulassungsfähige Anwendung unvertretbare Auswirkungen auf wildlebende Vögel und Säuger, Gewässerorganismen, Arthropoden, Bodenorganismen und Nichtzielpflanzen ausgeschlossen werden. 1.4 Kennzeichnungen, Auflagen, Anwendungsbestimmungen und Hinweise zum Mittel Spezielle anwendungsbezogene Auflagen und Anwendungsbestimmungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3). Angabe zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß 5 Gefahrstoffverordnung N Umweltgefährlich Xn Gesundheitsschädlich RA079 Enthält Quinoclamin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. RK021 R 48/22 : Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken RX041 R 41 : Gefahr ernster Augenschäden SK012 S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. SX013 S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten Auflagen/Anwendungsbestimmungen gemäß 15 Abs. 4 PflSchG Ausw. Arthropoden Antrag: 006668-00/00-4 - SVA am: 2010-09-15

NN260 Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. Naturhaushalt NW262 Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. NW265 NW468 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hofund Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Einstufg/Kennzeichn RK050 R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. RX063 R 63 : Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. Anwenderschutz SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE110 SF1891 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. SS110 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS120 Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS2101 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SS2202 Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS520 Kopfhaube mit Gesichtsschutz tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. SS610 Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Einstufg/Kennzeichn SX002 S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen SX024 S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden SX035 S 35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden SX046 S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen SX057 S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Wirkstoff VH374 Im technischen Wirkstoff Quinoclamin darf der Gehalt an Dichlone (2,3-Dichlor-1,4- naphthochinon) 15 g/kg nicht übersteigen. Zusätzliche Angaben zu besonderen Gefahren und Sicherheitshinweisen gemäß 1d Abs. 2 der Pflanzenschutzmittelverordnung Keine Antrag: 006668-00/00-5 - SVA am: 2010-09-15

Hinweise NB6641 NN165 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. 1.5 Nachforderungen zum Mittel Anwendungsbezogene Nachforderungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3) Ohne Unterbrechung BBA-Wirksamkeit Zu: KIIIA1 3.9 In der Gebrauchsanweisung geben Sie unter Wartezeit die Wartezeit für Zierpflanzen im Gewächshaus an. Da Sie lediglich Freilandanwendungen beantragen, ist der Zusatz (auch Gewächshaus) zu streichen. Wirksamkeit Zu: KIIIA1 3.9 Die Gebrauchsanleitung ist zu überarbeiten. Begründung: Die überarbeitete Gebrauchsanleitung (Nachlieferung vom 14.12.2009) enthält noch die Anwendung im Zierpflanzenbau Topfkulturen (Seite 3 von 8), die von Ihnen nicht beantragt wurde. 1.6 Erklärungen der Benehmens-/Einvernehmensbehörden vom Benehmen/Einvernehmen JKI 2010-05-26 erklärt BFR 2009-10-13 erklärt UBA 2010-06-15 erklärt 1.7 Zugelassene Mittel mit demselben Wirkstoff Pflanzenschutzmittel Wirkstoff(e) Zulassungsinhaber Kenn-Nr. Formulierungstyp Wirkstoffgehalt Mogeton Moos-Frei Stähler Deutschland GmbH & Co. KG 005095-00 WP - Quinoclamin (0852) 40 g/kg Mogeton Stähler International GmbH & Co. KG 024087-00 WP - Quinoclamin (0852) 250 g/kg 1.8 Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte in bestehender Zulassung Keine 1.9 Höchstmengen Rückstandshöchstgehalte werden mit der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgesetzt und sind aktuell über http://ec.europa.eu/sanco_pesticides/public/ recherchierbar. Antrag: 006668-00/00-6 - SVA am: 2010-09-15

2 Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Prüfbereich zulassungsfähig Identität und phys.-chem. Eigenschaften des/der Wirkstoffe/s Identität und phys.-chem. Eigenschaften des MitteIs Produktanalytik Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Toxikologie/Exposition des Anwenders Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Naturhaushalt 2.1 Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Quinoclamin Angaben zur Identität und zu physikalischen und chemischen Eigenschaften s. Anlage 1. 2.2 Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Identität Hersteller des Mittels Stähler International Versuchsbezeichnung SIT-95570-H-0-WG Schlussfolgerung zu den phys.-chem. Eigenschaften: ist ein rotoranges, stark würzig riechendes wasserdispergierbares Granulat, welches weder entzündlich noch selbstentzündlich oder explosiv ist und keine brandfördernden Eigenschaften aufweist. Schütt- und Stampfdichte, ph-wert, Suspendierbarkeit, Benetzbarkeit, Nasssiebung, Korngrößenverteilung, Abrieb, Staub, Fließfähigkeit Schaumbeständigkeit und Lagerstabilität bei erhöhter (54 C für 14 Tage) Temperatur erfüllen die Anforderungen des FAO/WHO-Manuals (2006). Das Mittel ist nach einer Lagerung von zwei hren bei Umgebungstemperatur in der handelsüblichen Verpackung physikalisch und chemisch stabil. Handhabung und Anwendung in der Praxis keine Probleme auftreten sollten. 2.3 Produktanalytik Technischer Wirkstoff Für die Bestimmung des Reinheitsgrades des technischen Wirkstoffes Quinoclamin und des Gehaltes der Verunreinigungen des technischen Wirkstoffes stehen gemäß Guidance Document SANCO/3030/99 rev. 4 validierte Methoden zur Verfügung. Mittel In der Formulierung wird der Wirkstoff Quinoclamin nach einer Stähler-Methode (Werker, 2007) hochdruckflüssigkeitschromatographisch auf einer RP 18-Säule mittels UV-Detektion bei 266 nm bestimmt. Elutionsmittel: Methanol:Wasser (75 + 25, v/v). Außerdem wird in der Formulierung die in Quinoclamin enthaltene relevante Verunreinigung Dichlone ebenfalls nach einer Stähler- Methode (Dardemann und Frauen, 2008) gaschromatographisch mit Hilfe eines FI-Detektors bestimmt. Die Methoden sind gemäß Guidance Document SANCO/3030/99 rev.4 validiert. Eine CIPAC-Methode steht für die Bestimmung des Wirkstoffgehaltes in Formulierungen nicht zur Verfügung. Antrag: 006668-00/00-7 - SVA am: 2010-09-15

2.4 Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung Zur Bestimmung von Rückständen des Wirkstoffes Quinoclamin in Boden, Wasser und Luft stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Quinoclamin lässt sich in Boden und Wasser mittels GC/ECD und HPLC/UV und in Luft mittels LC- MS/MS bestimmen. Für Wasser ist ebenfalls eine LC-MS/MS-Methode vorhanden. Sofern die Verfütterung von behandeltem Gras bzw. Heu ausgeschlossen wird, sind Analysemethoden zur Bestimmung von Rückständen in Lebensmitteln aufgrund des Anwendungsgebiets nicht erforderlich. Ebenso sind keine Methoden zur Bestimmung in Körperflüssigkeiten und -gewebe erforderlich, da Quinoclamin nicht als toxisch oder sehr toxisch eingestuft ist. 2.5 Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Das Mittel enthält den Wirkstoff Quinoclamin, der zu der chemischen Gruppe der Quinone gehört. Der für Moose selektive Wirkstoff Quinoclamin greift hemmend in die Phosphorylierungsreaktionen der Photosynthese ein (Photosysteme I und II; seitens HRAC noch nicht klassifiziert. Die Aufnahme erfolgt über die grünen Blättchen und die "Wurzeln" (Rhizoide), wobei der Transport innerhalb der Pflanze nur begrenzt stattfindet. ist im Zierpflanzenbau gegen Moose in Rasen als Spritzanwendung mit Spritzschirm sowie auch als Gießanwendung und gegen Brunnen-Lebermoos in Baumschulgehölzpflanzen im Freiland als Spritzanwendung mit Spritzschirm vorgesehen. Die hinreichende Wirksamkeit ist belegt. Die Auflage WH914 (In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können) wird für die AW 00/00-001 und 00/00-002 (Rasen) erteilt. Für die AW 00/00-003 Baumschulgehölzpflanzen wird die WH9152 (In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist) erteilt. Resistenzen von Quinoclamin bei Moosen sind nicht bekannt. Das Resistenzrisiko ist als gering einzustufen. Phytotoxische Schäden am Rasen waren nur temporär und konnten zu späteren Zeitpunkten nicht mehr festgestellt werden. Aufgrund der Selektivität, der abdriftmindernden Ausbringung mit Spritzschirm (Rasen und Baumschulgehölzpflanzen) sowie des eingeschränkten Anwendungszeitraumes (Mai bis August) und der Tatsache, dass es sich bei Rasen um eine Dauerkultur handelt, sind Auswirkungen auf benachbarte Kulturpflanzen bzw. Nachbauprobleme nicht zu erwarten. wird als nicht bienengefährlich (B4) und als nicht schädigend für Populationen von Poecilus cupreus (Laufkafer) eingestuft. Bezüglich der Auswirkungen auf den Kurzflügelkäfer Aleochara bilineata wird das Mittel als schwach schädigend gekennzeichnet. Regenwürmer und Bodenmikroflora werden nicht geschädigt, so dass negative Auswirkungen auf die Bodenfruchtbarkeit nicht zu erwarten sind. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, die bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Mittels eine nachhaltige Landbewirtschaftung in Frage stellen. 2.6 Toxikologie/Exposition des Anwenders Der Wirkstoff und das betreffende Pflanzenschutzmittel wurden nach den heute üblichen Anforderungen toxikologisch untersucht. Bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung unter Beachtung der Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung und zum Anwenderschutz sind schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwendern und Dritten nicht zu erwarten. Es wird hierzu auf den Bericht zur gesundheitlichen Bewertung des BfR im Anhang verwiesen. 2.7 Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die vorgesehenen Anwendungen sind nicht rückstandsrelevant, da keine Pflanzen für die menschliche und tierische Ernährung behandelt werden. Rückstandsdaten zu Erntegütern sind daher nicht erforderlich. Bei Ausschluss der Verfütterung des Grasschnitts ist nicht mit einer Exposition landwirtschaftlicher Nutztiere und damit auch nicht mit Rückständen von Quinoclamin in Lebensmitteln tierischer Herkunft zu rechnen. Eine Exposition von Verbrauchern über Nahrungsmittel pflanzlicher oder tierischer Herkunft ist somit nicht zu erwarten. Antrag: 006668-00/00-8 - SVA am: 2010-09-15

2.8 Naturhaushalt Quinoclamin wird im Boden im Labor bei 20 C mit DT 50 -Werten von 20 bis 42 Tagen abgebaut. In Feldstudien wurden bei Applikation im Mai DT 50 -Werte von 12,4 und 29 Tagen ermittelt; die entsprechenden DT 90 -Werte lagen bei 41 und 97 Tagen. Bei Applikation im Oktober lag die DT 50 bei 55 und 87 Tagen, die DT 90 bei 182 und 288 Tagen. Als realistic worst case wird eine DT 50 von 11 Tagen für die Anwendung im Frühjahr/Sommer zugrunde gelegt. Es werden mehrere Metabolite mit < 10 % gebildet. Im anaeroben Bereich wird der Metabolit AN mit maximal 15 % gebildet. Der K oc -Wert für Quinoclamin liegt bei durchschnittlich 1502 (716 bis 3937). Modellierungen mit PEL- MO 3.0 ergaben, dass weder für den Wirkstoff noch für die Metaboliten mit Konzentrationen > 0,1 g/l im Grundwasser zu rechnen ist. Berechnungen mit EXPOSIT 2.0a ergaben ebenfalls keine Konzentrationen > 0,1 g/l für die Eintragspfade runoff und Drainage und nachfolgende Uferfiltration. Der Wirkstoff ist hydrolytisch stabil. Im Wasser-Sediment-System betrug die DT 50 für die Wasserphase 4 und 5 Tage und die DT 50 für das Gesamtsystem 14 d. Der Metabolit AN (2-amino- 1,4-naphtoquinon) wird in einer Studie mit 11,5 % im Sediment gefunden. Der Anteil nicht extrahierbarer Rückstände betrug 67 bzw. 80 % nach 105 Tagen. In der Luft ist nicht mit einer weiträumigen Verteilung zu rechnen. Der Dampfdruck beträgt 3 x 10-6 Pa bei 20 C. Die akute Toxizität des Wirkstoffes für Säuger liegt zwischen 200 und 500 mg/kg (Ratte), die längerfristige bei 17,5 mg/kg KG (Kaninchen). Für Vögel liegt die akute Toxizität bei > 2000 mg/kg (Colinus virginianus), die Kurzzeittoxizität bei 394 mg/kg KG/d (Colinus virginianus) und die Reproduktionstoxizität bei 36,87 mg/kg KG/d (Colinus virginianus). Bei den Gewässerorganismen erwies sich im Hinblick auf den Wirkstoff die Art Daphnia magna (NOEC 6,6 g as/l, 21 d) am empfindlichsten. Aus einem Regenwurm-Akuttest zu Quinoclamin wird eine NOEC von 125 mg/kg abgeleitet. Im Reproduktionstest ergab sich eine NOEC von 6,5 mg/kg. Bei terrestrischen Nichtzielpflanzen ergibt sich aus Unterlagen zum vegetative vigor test mit dem Wirkstoff eine bewertungsrelevante ER 50 von > 4,25 kg as/ha (mehrere Arten). Zum Präparat liegt zu den Auswirkungen auf Vögel zum Mittel ein Akuttest mit einer LD 50 von >2000 mg/kg (Colinus virginianus) und ein Versuch zur Kurzzeittoxizität mit einer NOEC von 823 mg/kg KG (Colinus virginianus) vor. Ein akzeptables Risiko wird nach verfeinerter Risikobewertung erreicht. Für Säuger liegt die akute Toxizität des Mittels bei > 5000 mg/kg (Ratte). Auch hier ergibt sich ein vertretbares Risiko erst nach verfeinerter Risikobewertung. Bei den Gewässerorganismen zeigte die Art Scenedesmus subspicatus die empfindlichste Reaktion (E r C 50 40 g/l). Bewertungsrelevant ist der Wirkstofftest mit Daphnia magna (NOEC 6,6 g as/l). Risikominderungsmaßnahmen im Hinblick auf Drift und run-off sind erforderlich. Aufgrund des Log P ow von 1,58 ergibt sich kein Hinweis auf ein Bioakkumulationspotenzial. Für die Risikobewertung für Arthropoden liegen erweiterte Labortest mit Aphidius rhopalosiphi und Typhlodromus pyri vor, zudem ein Test mit Aleochara bilineata. Unter Verwendung der ER 50 von T pyri von 3,14 kg Präparat/ha ergibt sich ein vertretbares Risiko. Die akute Toxizität des Mittels für Regenwürmer liegt bei >1000 mg/kg (LC 50 ). Im Hinblick auf das langfristige Risiko für Regenwürmer liegt ein Reproduktionstest mit einer NOEC von 14 mg/kg vor. Im Hinblick auf die langfristigen Auswirkungen auf Regenwürmer ergibt sich ein nicht vertretbares Risiko, so dass die Anwendungen auf Rasen (00-001 und 00-002) nicht zulassungsfähig sind. Ein Freilandversuch zu den Auswirkungen auf Regenwürmer wird zur Zeit durchgeführt. Bei Arthropoden ergeben Versuche mit den Standardarten und drei relevanten Arten umgerechnet auf den Wirkstoff eine ER 50 von > 3,75 kg as/ha. Bei den Bodenmikroorganismen sind die Effekte auf C- und N-Mineralisation aufgrund der Daten zum Wirkstoff und zu einer Monoformulierung mit 25 % Quinoclamin vertretbar. Zu den Auswirkungen auf Nichtzielpflanzen liegen keine weiteren Studien zum Präparat vor. Auf der Basis der eingereichten Daten zum Wirkstoff ergibt sich ein vertretbares Risiko. Wirkstoff und Präparat sind mit N (umweltgefährlich) sowie R50/R53 zu kennzeichnen. Antrag: 006668-00/00-9 - SVA am: 2010-09-15

3 Anwendungen 001 Rasen - Moose Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Zierpflanzenbau Moose Rasen Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Erläuterung zur Kultur Nicht im Ansaatjahr Anwendungszeitpunkt Während der Vegetationsperiode (Mai bis August) Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik spritzen - Erläuterungen mit Spritzschirm Aufwand 7,5 kg/ha in 1000 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen VA252 WH914 Wartezeiten (F) Freiland: Rasen (Gras und Heu) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Ohne Unterbrechung BBA-Wirksamkeit Zu: KIIIA1 6.1.3 in Verbindung mit KIIIA1 6.2.1 Wirkung mit beantragter Aufwandmenge Die Darstellung des Material- und Methodenteils sollte für die Antragspunkte 6.1.3 (Wirksamkeit) und 6.2.1 (Verträglichkeit) getrennt erfolgen. Ferner sollten wichtige, bewertungsrelevante Details bereits im Material- und Methodenteil angegeben werden. Der Hinweis auf Tabellen oder Zusammenfassungen im Anhang reicht hier nicht aus. So fehlen im Material- und Methodenteil beispielsweise der Unkrautdeckungsgrad in der unbehandelten Kontrolle (nach Unkrautarten getrennt) sowie Angaben zum Kulturpflanzenstadium und zu Bonitur- und Behandlungsterminen. Weiterhin fehlt eine Zusammenstellung der eingesetzten Vergleichsmittel, inklusive der Aufwandmengen. Dies gilt auch für die Angaben zum Grenzaufwand und zur Pflanzenverträglichkeit, insofern sich diese von Punkt KIIIA1 6.1.3 unterscheiden. Der Material- und Methodenteil sollte überarbeitet und in tabellarischer Form nachgereicht werden. Antrag.: 006668-00/00-10 - SVA am: 2010-09-15

Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Naturhaushalt Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Nein Die vorgesehenen Anwendungen sind nicht rückstandsrelevant, da keine Pflanzen für die menschliche und tierische Ernährung behandelt werden. Rückstandsdaten zu Erntegütern sind daher nicht erforderlich. Durch die gesetzte Auflage VV207 soll die Verfütterung des Grasschnitts an Kleintiere ausgeschlossen werden. Antrag.: 006668-00/00-11 - SVA am: 2010-09-15

002 Rasen - Moose Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Zierpflanzenbau Schadorganismus/Zweckbestimmung Moose Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Rasen Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Erläuterung zur Kultur Nicht im Ansaatjahr Anwendungszeitpunkt Während der Vegetationsperiode (Mai bis August) Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik gießen Aufwand 7,5 kg/ha in 10000 l Wasser/ha Kennzeichnungsauflagen VA252 WH914 Wartezeiten (F) Freiland: Rasen (Gras und Heu) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen keine Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Ohne Unterbrechung BBA-Wirksamkeit Zu: KIIIA1 6.1.3 in Verbindung mit KIIIA1 6.2.1 Wirkung mit beantragter Aufwandmenge Die Darstellung des Material- und Methodenteils sollte für die Antragspunkte 6.1.3 (Wirksamkeit) und 6.2.1 (Verträglichkeit) getrennt erfolgen. Ferner sollten wichtige, bewertungsrelevante Details bereits im Material- und Methodenteil angegeben werden. Der Hinweis auf Tabellen oder Zusammenfassungen im Anhang reicht hier nicht aus. So fehlen im Material- und Methodenteil beispielsweise der Unkrautdeckungsgrad in der unbehandelten Kontrolle (nach Unkrautarten getrennt) sowie Angaben zum Kulturpflanzenstadium und zu Bonitur- und Behandlungsterminen. Weiterhin fehlt eine Zusammenstellung der eingesetzten Vergleichsmittel, inklusive der Aufwandmengen. Dies gilt auch für die Angaben zum Grenzaufwand und zur Pflanzenverträglichkeit, insofern sich diese von Punkt KIIIA1 6.1.3 unterscheiden. Der Material- und Methodenteil sollte überarbeitet und in tabellarischer Form nachgereicht werden. Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich zulassungsfähig Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Naturhaushalt Nein Antrag.: 006668-00/00-12 - SVA am: 2010-09-15

003 Baumschulgehölzpflanzen - Brunnen-Lebermoos Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Zierpflanzenbau Brunnen-Lebermoos Baumschulgehölzpflanzen Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Erläuterung zur Kultur In Baumschulcontainern Anwendungszeitpunkt Während der Vegetationsperiode (Mai bis August) Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 1 - für die Kultur bzw. je hr 1 Anwendungstechnik spritzen - Erläuterungen mit Spritzschirm Aufwand 0,75 g/m² in 100 ml Wasser/m² Kennzeichnungsauflagen WH9152 Wartezeiten (N) Freiland: Baumschulgehölzpflanzen Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. Anwendungsbestimmungen NW608 5 m NW706 Nachforderungen zur Anwendung Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Ohne Unterbrechung BBA-Wirksamkeit Zu: KIIIA1 6.1.3 in Verbindung mit KIIIA1 6.2.1 Wirkung mit beantragter Aufwandmenge Die Darstellung des Material- und Methodenteils sollte für die Antragspunkte 6.1.3 (Wirksamkeit) und 6.2.1 (Verträglichkeit) getrennt erfolgen. Ferner sollten wichtige, bewertungsrelevante Details bereits im Material- und Methodenteil angegeben werden. Der Hinweis auf Tabellen oder Zusammenfassungen im Anhang reicht hier nicht aus. So fehlen im Material- und Methodenteil beispielsweise der Unkrautdeckungsgrad in der unbehandelten Kontrolle (nach Unkrautarten getrennt) sowie Angaben zum Kulturpflanzenstadium und zu Bonitur- und Behandlungsterminen. Weiterhin fehlt eine Zusammenstellung der eingesetzten Vergleichsmittel, inklusive der Aufwandmengen. Dies gilt auch für die Angaben zum Grenzaufwand und zur Pflanzenverträglichkeit, insofern sich diese von Punkt KIIIA1 6.1.3 unterscheiden. Der Material- und Methodenteil sollte überarbeitet und in tabellarischer Form nachgereicht werden. Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Antrag.: 006668-00/00-13 - SVA am: 2010-09-15

N NB6641 NN165 NN260 NW262 NW264 NW265 NW468 NW608 NW706 RA079 RK021 RK050 RX041 RX063 SB001 SB110 SE110 4 Dekodierung von Auflagen und Hinweisen Umweltgefährlich Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft. Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. Das Mittel ist giftig für Algen. Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. Enthält Quinoclamin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. R 48/22 : Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R 41 : Gefahr ernster Augenschäden R 63 : Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Antrag.: 006668-00/00-14 - SVA am: 2010-09-15

SF1891 SK012 SP001 SS110 SS120 SS2101 SS2202 SS520 SS610 SX002 SX013 SX024 SX035 SX046 SX057 VA252 VH374 WH914 WH9152 Xn Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Kopfhaube mit Gesichtsschutz tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden S 35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden Behandelte Flächen/Kulturen dürfen von unbeteiligten Dritten grundsätzlich frühestens 24 Stunden nach Ausbringen des Mittels betreten werden, Nach dem Ausbringen des Mittels ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass dritte Personen, insbesondere Kinder, die Behandlungsfläche nicht betreten. Im technischen Wirkstoff Quinoclamin darf der Gehalt an Dichlone (2,3-Dichlor- 1,4-naphthochinon) 15 g/kg nicht übersteigen. In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können. In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. Gesundheitsschädlich noch nicht gefüllt 5 Anhang [Abkürzungen] Antrag.: 006668-00/00-15 - SVA am: 2010-09-15

ZA1 006668-00/00 Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel BVL-Bewertungsbericht Wirkstoff(e): 500 g/kg Quinoclamin (0852) Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Wirkungsweise von Quinoclamin: - 1 -

ISO common name Quinoclamin BVL Nr. 0852 CIPAC Nr. 648 CAS Nr. 2797-51-5 O EWG Nr. 220-529-2 Wirkungsbereich Herbizid O NH 2 Cl Summenformel und Molgewicht C 10 H 6 ClNO 2 207,6 g/mol Chemische Bezeichnung (IUPAC) Chemische Bezeichnung (CA) 2-amino-3-chloro-1,4-naphthoquinone 2-amino-3-chloro-1,4-naphthalenedione FAO-Spezifikation Mindestreinheitsgrad 965 g/kg (RL 2008/66/EG) relevante Verunreinigung(en) Dichlone (2,3-Dichlor-1,4-naphthochinon): max. 15 g/kg - 2 -

Physikalische und chemische Eigenschaften des Wirkstoffes Quinoclamin B.2.1.1.1 (IIA 2.1) B.2.1.1.2 (IIA 2.1) B.2.1.1.3 (IIA 2.1) B.2.1.2 (IIA 2.2) B.2.1.3.1 (IIA 2.3) B.2.1.3.2 (IIA 2.3) B.2.1.4.1 (IIA 2.4) B.2.1.4.2 (IIA 2.4) B.2.1.4.3 (IIA 2.4) Studie Schmelzpunkt, Gefrier- oder Erstarrungspunkt Sektion (Annexpunkt) Reinheit [%] 99 EEC A 1 (DSC) Methode Ergebnis Kommentar Referenz Siedepunkt EEC A 2 siehe B.2.1.1.3 Zersetzungs- oder Sublimationstemperatur 99 EEC A 2 (DSC) Relative Dichte 99 EEC A 3 (Pyknometer) Dampfdruck 99 OECD 104 (Effusion) Flüchtigkeit, Henry-Konstante Aussehen: physikalischer Zustand 200 202 C LOEP Bates, 2000 (E 1689082) ca. 320 C (Zersetzung) Bates, 2000 (E 1689085) D 20 4 = 1,55 LOEP Bates, 2000 (E 1689087) 3 10 6 Pa (20 C) 7 10 6 Pa (25 C) extrapoliert von Messungen bei 50 92 C LOEP Bates, 2000 (E 1689089) Berechnung 3 10 5 Pa m 3 mol 1 (20 C) LOEP Bates, 2000 (E 1689090) 99 visuelle Betrachtung Farbe 99 visuelle Betrachtung Geruch 99 sinnesphysiologisch Feststoff LOEP Bates, 2000 (E 1689091) orange LOEP Bates, 2000 (E 1689091) geruchlos LOEP Bates, 2000 (E 1689092) - 3 -

B.2.1.5.1 (IIA 2.5) Studie Spektren 99 Sektion (Annexpunkt) Reinheit [%] Methode Ergebnis Kommentar Referenz UV/VIS OECD 101 λ max [nm] ε [L mol 1 cm 3 ] ph 219 14100 2,5 266 21500 339 2410 460 2570 219 14100 6,3 266 22500 338 2370 458 2550 LOEP Bates, 2000 (E 1689093) 218 13900 11 267 22200 339 2230 460 2560 IR NMR MS Die Spektren entsprechen der Struktur von Quinoclamin. B.2.1.5.2 (IIA 2.5) Spektren für relevante Verunreinigungen UV/VIS, IR, MS Die Spektren entsprechen der Struktur von Dichlone. Dardemann, 2007 (E 1786652) B.2.1.6 (IIA 2.6) Löslichkeit in Wasser 99 EEC A 6 (Schüttel- Methode) 19,8 mg/l (demin. H 2 O) 20,7 mg/l ph 4 20,7 mg/l ph 9 alle bei 20 C LOEP Bates, 2000 (E 1689098) B.2.1.7 (IIA 2.7) Löslichkeit in organischen Lösemitteln 99 Aceton 12,2 12,8 1,2-Dichlorethan < 10 Ethylacetat < 10 n-heptan < 10 Methanol < 10 p-xylen < 10 alle in g/l, 20 C LOEP Bates, 2000 (E 1689100) - 4 -

B.2.1.8 (IIA 2.8) B.2.1.9.1 (IIA 2.9) B.2.1.9.2 (IIA 2.9) B.2.1.9.3 (IIA 2.9) Studie Verteilungskoeffizient Sektion (Annexpunkt) Reinheit [%] Methode Ergebnis Kommentar Referenz 99,7 EEC A8 (HPLC-Methode) Hydrolyse >99 EEC C7 Direkte Phototransformation in Wasser Quantenausbeute 97,7 radiochem. >99 radiochem. TAS TAS OECD 111 EPA, N, 161-2 OECD OECD OECD log P O/W = 1,58 (ph 11) LOEP Lumsden, 1998 (CHE1999-97) (E 1689101) ph 4 und 7: Hydrolyse <10% in 5 d, 50 C DT 50 = 360 d (ph 9, 25 C, extrapoliert) Hauptprodukt: 2-Chlor-3-hydroxy-1,4-naphthochinon ph 4: Hydrolyse <10% in 5 d, 50 C DT 50 = 400 h (ph 7, 50 C) DT 50 = 270 h (ph 9, 50 C) DT 50 = 2,1 a (ph 7, 25 C, extrapoliert) DT 50 = 157 d (ph 9, 25 C, extrapoliert) DT 50 = 43 d DT 50 = 37 d DT 50 = 4,2 d DT 50 = 32 h (ph 5, 25 C, Frühling, Tokio) (steril. nat. H 2 O, 25 C, Frühling, Tokio) (ph 5, 20 C, Sommer, UK) (ph 7, 25 C) Φ = 3,55 10 5 (ph 5) Φ = 2,0 10 5 (ph 7) LOEP Lewis, 2001 (E 1689103) LOEP Strahlungsintensität nicht angegeben Hogg et al., 1991 (WAS9800041) Shah, 2006 (E 1689107) Yeomans, 2003 (CHE2004-330) (E 1689105) Werle, 1992 (LUF9400119) Werle, 1994 (LUF9700085) LOEP Grenwood, 2005 (E 1689111) Werle, 1992 (LUF9400119) (E 1689109) - 5 -

B.2.1.9.4 (IIA 2.9) B.2.1.10 (IIA 2.10) B.2.1.11.1 (IIA 2.11) B.2.1.11.2 (IIA 2.11) B.2.1.12 (IIA 2.12) B.2.1.13 (IIA 2.13) B.2.1.14 (IIA 2.14) B.2.1.15 (IIA 2.15) Studie Dissoziationskonstante Stabilität in Luft, indirekte Phototransformation Sektion (Annexpunkt) Reinheit [%] Methode Ergebnis Kommentar Referenz OECD 112 (Titration) Berechnung nach Atkinson keine Dissoziation im Bereich ph 2 11 Bates, 2000 (E 1689112) DT 50 = 5,47 h k = 23,4 10 12 cm 3 s 1 (OH-Radikal-Konz.: 1,5 10 6 cm ³) Entzündbarkeit 99 EEC A10 Die Testsubstanz verbrennt nicht unter den Testbedingungen. Selbstentzündlichkeit 99 EEC A 16 Bis 400 C wurde keine Selbstentzündung beobachtet. Flammpunkt EEC A 9 nicht anwendbar Explosionsfähigkeit 99 EEC A 14 Die chemische Struktur sowie thermodynamische Daten geben keine Hinweise auf eine Explosionsgefahr. Oberflächenspannung Brandfördernde Eigenschaften 99 EEC A 5 (OECD Ringmethode) LOEP: List of Endpoints des Draft Assessment Report Heimann-Detlefsen, 2001 (LUF2001-270) (E 1689113) LOEP Bates, 2000 (E 1689114) Bates, 2000 (E 1689115) LOEP Bates, 2000 (E 1689116) 72,1 mn/m (90% gesätt. H 2 O, 20 C) LOEP Bates, 2000 (E 1689117) 99 EEC A17 Die Testsubstanz besitzt keine brandfördernden Eigenschaften LOEP Bates, 2000 (E 1689118) - 6 -

Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Sektion (Annex Punk) Eigenschaft Methode Ergebnis III2. 1 Farbe rotorange III2. 1 Geruch stark würzig III2. 2.1 Explosionsfähigkeit EEC A 14 Explosive Das Mittel ist nicht properties III2. 2.2 Brandfördernde Eigenschaften EEC A 17 Oxidising properties (solids) III2. 3 Entzündlichkeit (feste Stoffe) EEC A 10 Flammability (solids) III2. 3 Selbstentzündlichkeit (feste EEC A 15 Autoignition Stoffe) temperature (liquids and gases) III2. 4.2 ph-wert CIPAC MT 75.3 Determination of phvalues, ph of diluted and undiluted aqueous solutions III2. 6.2 Schütt-/Stampfdichte CIPAC MT 186 Bulk density III2. 6.2 Schütt-/Stampfdichte CIPAC MT 186 Bulk III2. 7.1 Lagerstabilität bei erhöhter Temperatur density CIPAC MT 46.3 Accelerated storage, combined method III2. 7.5 Haltbarkeit bei Umgebungstemperatur GIFAP-technical monograph no. 17 III2. 8.1 Benetzbarkeit CIPAC MT 53.3 Wetting of WP III2. 8.2 Schaumbeständigkeit CIPAC MT 47.2 Persistent foaming of SC III2. 8.3 Suspendierbarkeit CIPAC MT 184 Suspensibility of formulations forming suspensions on dilution in water III2. 8.3 Spontaneität der Dispergierbarkeit CIPAC MT 174 Dispersibility of water dispersible granules III2. 8.5 Nasssiebung (z.b. >= 75 µm) CIPAC MT 185 Wet sieve test III2. 8.6. Korngrößenverteilung CIPAC MT 170 Dry sieving of WG III2. 8.6. Korngrößenverteilung CIPAC MT 170 Dry sieving of WG III2. 8.6. Staubanteil CIPAC MT 171 Dustiness of granular formulations explosionsfähig Das Mittel hat keine brandfördernden Eigenschaften Das Mittel ist nicht entzündlich. Das Mittel ist nicht selbstentzündlich. 5,29 ( Konzentration: 1 % ) 601 g/l ( sonstiges: fest ) 556 g/l ( sonstiges: lose ) Das Mittel ist physikalisch und chemisch stabil. 2 a 0 s 14 ml ( Standzeit: nach 1 min ) 92,5 % ( Temperatur: 30 C; Standzeit: 30 min; Konzentration: 0,75 % ) 96,8 % ( Temperatur: 20 C ) 0,014 Gew. % 2000 µm ( sonstiges: >90% ) 1000 µm ( sonstiges: <10% ) Das Mittel ist nahezu staubfrei. - 7 -

III2. 8.6. Abrieb CIPAC MT 178.2 Attrition resistance of dispersible granules III2. 8.8. Fließfähigkeit CIPAC MT 172 Flowability of WG after heat test under III4. 2 Verfahren zur Reinigung von Pflanzenschutzgeräten pressure 0,1 Gew. % 0 Gew. % Rückstand mit Wasser unter Zusatz von Reinigungsmittel spülen. Experimentelle Überprüfung der physikalischen, chemischen und technischen Eigenschaften des Mittels: Bewertungen : Positiv Experimental testing of the product's physico-chemical and technical characteristics: The following physical, chemical and technical properties of the plant protection product were experimentally tested: colour, ph, bulk and tap density, storage stability at high temperatures (14 d at 54 C), wettability, persistent foaming, suspensibility, particle size distribution (laser diffraction), content of dust/fines, attrition and flowability. Significant deviations from the data submitted by the applicant were detected for persistant foaming and content of dust, but they are regarded as not critical. The formulation complies with the chemical, physical and technical criteria which are stated for this type of formulation in the FAO/WHO manual (2006). - 8 -